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BGH sieht Totschlag in mittelbarer Täterschaft: Arzt muss wegen Sterbehilfe ins Gefängnis

LTO Nachrichten - 29.01.2026

Immer wieder sorgt Sterbehilfe für Aufsehen. Oft geht es um die Abgrenzung: Gab es einen freiverantwortlichen Suizidentschluss oder liegt eine strafbare Handlung seitens der Ärzte vor? Der BGH hatte nun den Fall Turowski zu entscheiden.

Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung kritischer Anlagen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Januar 2026, nach einstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022 / 2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen“ (Kritis-Dachgesetz, 21/2510, 21/3855) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (21/3906) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Zum Gesetz beschloss der Bundestag darüber hinaus eine Entschließung, der die Unionsfraktion, die AfD- und die SPD-Fraktion zustimmten. Die Linke votierte dagegen, die Grünen enthielten sich. Mit den Stimmen von Union, AfD und SPD gegen die Stimmen der Grünen und der Linken lehnte der Bundestag einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Deutschland resilient machen – Für einen ganzheitlichen Schutz unserer kritischen Infrastruktur“ (21/2725) ab. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor (21/3761). Union: Ein Meilenstein für die Sicherheit des Landes In der Debatte sprach Sebastian Schmidt (CDU/CSU) von dem Gesetz als einem „echten Meilenstein“ für die Sicherheit des Landes. Es sei auch Ausdruck der innenpolitischen Zeitenwende der schwarz-roten Koalition. Mit dem Gesetz würden mehr Sicherheit, Klarheit und auch mehr Handlungsfähigkeit geschaffen. Schmidt lobte die im parlamentarischen Verfahren erzielten Verbesserungen. So konzentriere man sich etwa auf die wichtigsten Anlagen und ziehe die Evaluierung „deutlich vor“, um schnelles Handeln und auch ein Nachsteuern zu ermöglichen. Schmidt bezeichnete die Verdopplung der Bußgelder als klares Signal und betonte, dass die Regelungen weiterhin verhältnismäßig seien. Der Gesetzentwurf allein löse die Probleme jedoch nicht, sagte Schmidt mit Blick auf Konflikte mit Transparenzvorgaben und verwies auf einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen. In diesem werde die Bundesregierung aufgefordert, alles Transparenzpflichten zu überprüfen, sie gegebenenfalls neu zu bewerten und Daten zu löschen. „Wir dürfen unsere kritische Infrastruktur nicht weiter auf dem Silbertablett präsentieren“, sagte er und appellierte auch an die Länder, das Gesetz zügig auf den Weg zu bringen. Regierung: Das Thema hat Priorität Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) wies in seiner Rede auf die Priorität des Themas für die Bundesregierung und diesbezügliche Entscheidungen des gestrigen Koalitionsausschusses hin und lobte die im parlamentarischen Verfahren erzielten Verbesserungen. Dass eine Öffnungsklausel mit den Ländern für eigene Entscheidungen gefunden wurde, sei „klug und gut gewählt“, sagte Dobrindt. AfD fordert einen großen Wurf Arne Raue (AfD) sagte, angesichts der tiefen Eingriffe in Wirtschaft, Verwaltung und unternehmerische Freiheit müsse der Entwurf „der große Wurf“ sein. Die jüngsten Anschläge durch Linksextreme seien „Weckrufe“, betonte Raue. Er kritisierte, dass entscheidende Fragen im Gesetz in Ministerien, Ämter und nachgeordnete Behörden ausgelagert würden. Wer so vorgehe, habe kein Interesse an einer parlamentarischen Debatte. Zudem ziehe der Bund Kompetenzen an sich, die bisher praxisnah und regional verankert gewesen seien, kritisierte er. Dadurch würden Akteure vor Ort so zu Ausführungsorganen degradiert. Er monierte, dass ausgerechnet Staat und Verwaltung im Entwurf praktisch keine Rolle spielen. Zudem könne der Erfüllungsaufwand nicht klar beziffert werden, sodass von einem „wirtschaftlichen Blindflug-Gesetz“ gesprochen werden könne: Gerade kommunale Unternehmen gingen ins Risiko, ohne zu wissen, was „morgen per Verordnung verlangt wird“, kritisierte Raue. Seine Fraktion werde dem Entwurf dennoch zustimmen, um Verantwortung zu übernehmen, betonte er. Seine Fraktion erwarte eine umgehende und angemessene Ausgestaltung der Rechtsverordnung. SPD: Die Risiken sind vielfältiger geworden Rasha Nasr (SPD) sagte, der Gesetzentwurf sei „kein spektakuläres Gesetz, aber ein fundamental wichtiges.“ Es sorge dafür, dass das, was wir im Alltag für selbstverständlich halten, zuverlässig funktioniere. Die Risiken seien in den vergangenen Jahren vielfältiger geworden: Die Frage sei nicht mehr, ob Störungen auftreten, sondern wann und wie gut wir auf sie vorbereitet seien, betonte Nasr. Die Koalition stelle im Entwurf sicher, dass sich die Pflichten auf diejenigen konzentrierten, bei denen es um systemische Relevanz gehe. Die Öffnungsklausel ermögliche es den Ländern, unter dem bundeseinheitlichen Schwellenwert weitere Anlagen als kritisch zu identifizieren, wenn diese für die regionale Versorgung von besonderer Bedeutung seien. In punkto Transparenzpflichten sagte Nasr, Transparenz habe dort ihre Grenzen, wo sie unsere Sicherheit gefährde. Die Bundesregierung und die Länder müssten bestehende Transparenz- und Veröffentlichungspflichten überprüfen und anpassen, wo sie Risiken erzeugten, plädierte sie. Grüne: Strategie gegen hybride Bedrohungen fehlt Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass die Bundesrepublik täglich angegriffen werde. Dabei nehme die Dreistigkeit, mit der autoritäre Kräfte vorgehen, massiv zu. Die Folge seien Schäden in der Wirtschaft, bei der Versorgungssicherheit und nicht zuletzt beim Vertrauen der Menschen in die Wirkmächtigkeit des Staates, so von Notz. Viel zu lange seien diese Themen nicht adressiert worden. Das, was nun vorliege, sei jedoch „zu wenig und zu spät“. Er monierte, dass weiter eine Gesamtstrategie gegen hybride Bedrohungen fehle. Nötig seien weiter die Stärkung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), eine Grundgesetzänderung zur besseren Abwehr von Cyberangriffen wie auch Maßnahmen gegen das Treiben der russischen Schattenflotte oder klare Verantwortlichkeiten bei der Drohnenabwehr, zählte von Notz auf. Mit Blick auf das Kritis-Dachgesetz sei es zwar gut, dass auf die Kritik aus der Anhörung reagiert wurde, allerdings monierte auch von Notz eine Auslagerung von Details in Rechtsverordnungen. Das koste Zeit, „die wir nicht haben.“ Linke moniert neue Verordnungen und neue Bürokratie Jan Köstering Die (Linke) kritisierte, dass ausgerechnet den Bundestag und Ministerien wie das Verteidigungsministerium oder das Auswärtige Amt vom Gesetzentwurf ausgenommen würden. „Offenbar gilt: Kritische Infrastruktur ist alles, außer dort, wo politische Verantwortung sitzt“, sagte Köstering. Der Antrag der Grünen zeige aus seiner Sicht, dass verstanden wurde, dass physische und digitale Sicherheit zusammengedacht werden müsse. Das fehle dem Kritis-Dachgesetz der Bundesregierung. Anstelle echter Sicherheit kämen „neue Meldepflichten, neue Verordnungen und neue Bürokratie“, sagte er. Dabei entstehe Sicherheit nicht durch Formulare, sondern durch robuste Systeme, sagte der Linken-Politiker und verwies auf Sicherheitslücken, Hintertüren in Software sowie Schwachstellen, die „bewusst offengelassen werden“, so Köstering. Mit Blick auf den jüngsten Anschlag auf das Stromnetz in Berlin sagte er, dieser habe gezeigt, wie schnell der Katastrophenschutz an seine Grenzen gebracht werde. Für echten Schutz kritischer Infrastrukturen brauche es mehr als Zäune, Warnschilder und Meldepflichten. Neben einer „schonungslosen Gefährdungsanalyse für alle Ballungsgebiete“ brauche es beispielsweise Redundanzen. An zu vielen Orten fehlten doppelte Leitungen oder getrennte Leitungswege. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz wird die EU-Richtlinie 2022 / 2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen, die sogenannte CER-Richtlinie, in deutsches Recht umgesetzt. Durch bundeseinheitliche Regelungen für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen will die Bundesregierung die Resilienz der Wirtschaft und dadurch auch die Versorgungssicherheit der Bevölkerung stärken. Das Kritis-Dachgesetz macht Vorgaben zur Identifizierung von Betreibern kritischer Anlagen und kritischen Einrichtungen mit besonderer Bedeutung für Europa sowie Vorgaben zur Registrierung von Betreibern kritischer Anlagen. Es zielt zudem auf die Etablierung von nationalen Risikoanalysen und Risikobewertungen für kritische Dienstleistungen und die gesetzliche Verankerung wesentlicher nationaler Anforderungen für Resilienzmaßnahmen von Betreibern kritischer Anlagen ab. Außerdem wird ein Meldewesen für Vorfälle eingeführt. Änderungen im Innenausschuss und Entschließung Der Innenausschuss hatte am 28. Januar Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Den Ländern wird die Möglichkeit gegeben, weitere kritische Anlagen für kritische Dienstleistungen, die alleine in ihrer Zuständigkeit liegen, zu identifizieren. Für die Festlegung der zugrunde zu legenden Kriterien und Verfahren wird das Bundesinnenministerium ermächtigt, eine Rechtsverordnung zu erlassen, der der Bundesrat zustimmen muss. In der vom Bundestag beschlossenen Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, Informations-, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten für Kritis-Betreiber zu überprüfen und anzupassen. Auch soll die Bundesregierung anderem auf die „konsequente Anwendung bereits bestehender Ausnahmen“ von diesen Pflichten hinwirken und bereits veröffentlichte, öffentlich zugängliche Infrastrukturinformationen „überprüfen und, wo möglich, konsequent aus den öffentlich zugänglichen Bereichen“ entfernen. Stellungnahme des Bundesrates Zu dem Regierungsentwurf hatte der Bundesrat eine Stellungnahme abgegeben (21/3855) abgegeben. Darin begrüßt die Länderkammer, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf den Handlungsbedarf zur Steigerung der Resilienz der Kritischen Infrastruktur aufgreift. In der Sache werde der Gesetzentwurf seiner Zielsetzung allerdings nicht gerecht, kritisiert der Bundesrat und unterbreitet eine Reihe von Änderungsvorschlägen und Prüfbitten. So spricht er sich unter anderem für eine Absenkung des im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelschwellenwerts von 500.000 versorgten Einwohnern aus, den eine Kritis-Anlage überschreiten müsse, bevor der entsprechende Betreiber den Anforderungen des Gesetzes unterliege. Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland werde indes von Kritis-Betreibern versorgt, die unterhalb des Schwellenwerts liegen, argumentiert der Bundesrat und plädiert für einen Schwellenwert von 150.000 zu versorgenden Personen. Dazu schreibt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung, dass sich der Regelschwellenwert von 500.000 zu versorgenden Einwohnern je Anlage im Gesetzentwurf „an den Prinzipien der Versorgungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit“ orientiere. Sie könne sich jedoch „an dieser Stelle Regelungen zur Eröffnung von Spielräumen der Länder für die Identifizierung von Kritis auch jenseits des Regelschwellenwertes vorstellen“. Antrag der Grünen Die Bundesregierung wird im abgelehnten Antrag der Grünen (21/2725) aufgefordert, den Entwurf für ein Kritis-Dachgesetz vorzulegen, das „einen effektiven und einheitlichen Kritis-Schutz schafft, der die EU-Vorgaben für die physische und digitale Sicherheit vereinheitlicht, Betreiber kritischer Anlagen künftig nur noch durch das Dachgesetz und die dazugehörige Rechtsverordnung bestimmt und Deutschland insbesondere durch das Schaffen von einheitlichen Mindeststandards, Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring insgesamt widerstandsfähiger gegen Krisen und Angriffe macht“. Einheitliche Meldestelle für Betreiber kritischer Anlagen Dabei sollte die Bundesregierung dem Antrag zufolge sicherstellen, dass in dieser Gesetzesvorlage eine einheitliche Meldestelle für die Betreiber kritischer Anlagen geschaffen sowie das nationale IT-Sicherheitsrecht systematisiert wird und einheitliche IT-Sicherheitsstandards für Bund und Länder gelten. Auch sollten mit dem Entwurf nach dem Willen der Fraktion die öffentliche Verwaltung in den Schutzbereich aufgenommen und Bereichsausnahmen für die Bundesverwaltung gestrichen werden. Des Weiteren plädierte die Fraktion dafür, mit dem Gesetzentwurf unter anderem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in seiner Unabhängigkeit zu stärken und den Bundestag „in den Definitionsrahmen einer Kritischen Infrastruktur“ aufzunehmen. Ferner drang die Fraktion darauf, dass „die zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen, die durch die Absenkung von Schwellenwerten neu unter den Kritis-Schutz fallen und die gesetzgeberischen Vorgaben umzusetzen haben, bestmöglich beraten werden“. Die Bundesregierung sollte zugleich aufgefordert werden, ein „One-Stop-Shop“-Verfahren zu implementieren, bei dem sich der Betreiber nur an eine Aufsichtsbehörde wenden muss. (lbr/sto/hau/29.01.2026)

Delegationsreise des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung nach Singapur und Indien vom 1. bis 7. Februar 2026

Eine Delegation des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung des Deutschen Bundestages reist unter der Leitung des Vorsitzenden Hansjörg Durz (CDU/CSU) vom 1. bis 7. Februar 2026 zu Gesprächen nach Singapur und Indien. „Singapur und Indien sind sehr unterschiedliche Länder, die aber jeweils Vorreiter im Bereich der digitalen Transformation von Wirtschaft und Verwaltung sind. Gerade deshalb lohnt sich der enge Austausch, um von gegenseitigen Erfahrungen zu lernen und wertvolle Erkenntnisse für die Gestaltung und Umsetzung eigener Vorhaben zu sammeln“, so Hansjörg Durz, Delegationsleiter und Vorsitzender des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung. Weitere Mitglieder der Delegation sind die Abgeordneten Franziska Hoppermann und Ralph Brinkhaus (jeweils CDU/CSU), Robin Jünger (AfD), Matthias Mieves (SPD), Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Donata Vogtschmidt (Die Linke). In Singapur wird es in Gesprächen mit Abgeordneten und Regierungsmitgliedern vor allem um Digitalisierung der Verwaltung, Strategische Vorausschau und die nationale KI-Strategie gehen. Auch ein Termin zum Thema Quantencomputing ist geplant. Die Themen Künstliche Intelligenz, Förderung von digitalen Innovationen und Start-ups sowie Digitalisierung des ländlichen Raums stehen bei den Terminen in Bengaluru (Karnataka) auf dem Programm. Zudem wird sich die Delegation über den IndiaStack informieren, die offene digitale Infrastruktur Indiens, die ein Identifikationssystem, Echtzeit-Zahlungen und sicheren Datenaustausch kombiniert, um digitale Dienstleistungen für alle Bürger zugänglich und effizient zu machen. Gesprächspartner werden neben politischen Vertretern auch deutsche und lokale Unternehmen und politische Stiftungen sein. Von diesen Begegnungen vor Ort erwartet sich die Delegation einen erheblichen Erkenntnisgewinn, der in der zukünftigen Ausschussarbeit zur Beschleunigung des digitalen Transformationsprozesses Deutschlands eingebracht werden kann.

Landwirtschaftsausschuss reist nach Brasilien

Eine Delegation des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat reist vom 2. bis 11. Februar 2026 zu politischen Gesprächen und für agrarfachliche Kontakte nach Brasilien. In Brasília wollen sich die Abgeordneten mit Mitgliedern des zuständigen Ausschusses im Abgeordnetenhaus, mit Regierungsvertretern und mit Branchen- und Umweltverbänden zum EU-Mercosur-Abkommen und seinen Auswirkungen für die Landwirtschaft Brasiliens austauschen. Zweiter Schwerpunkt der Reise ist die Entwaldungsproblematik, vor allem im Amazonasgebiet, und die Frage, wie sich die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) auswirken würde. Dazu wird die Delegation in der Region Bélem mit Vertretern der Regierung des Bundesstaates Pará sprechen und die Produktionsbedingungen und Projekte in diesem Umfeld kennenlernen. Mit Besichtigungen diverser Erzeugungs- und Verarbeitungsbetriebe in der Umgebung São Paulos und dem Besuch der Show Rural Coopavel im Bundesstaat Paraná, einer der größten Agrarmessen Südamerikas, möchte der Ausschuss einen Einblick in die landwirtschaftliche Praxis gewinnen und hat dabei besonderes Interesse an der Digitalisierung und an neuen Techniken, an deren praktischer Entwicklung in Brasilien namhafte deutsche Firmen beteiligt seien. Die Delegation besteht aus den Abgeordneten Hermann Färber (Ltg.), Benedikt Büdenbender (beide CDU/CSU), Danny Meiners (AfD), Dr. Franziska Kersten (SPD), Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Ina Latendorf (Die Linke).

Ausschuss für Tourismus reist nach Mexiko und Costa Rica

Vom 3. bis 11. Februar 2026 wird eine Delegation des Ausschusses für Tourismus unter Leitung der Vorsitzenden, Anja Karliczek (CDU/CSU), in die lateinamerikanischen Staaten Mexiko und Costa Rica reisen. Die weiteren Delegationsmitglieder sind: Michael Donth (CDU/CSU), Sebastian Münzenmaier (AfD), Michael Thews (SPD) und Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Der Ausschuss teilt dazu mit: Ziel der Reise ist es, in Mexiko und Costa Rica Informationen zu tourismuspolitisch wichtigen Themen zu gewinnen, zu denen nachhaltiger Naturtourismus, Kulturtourismus, Sport- und Eventtourismus sowie „Tourismus und Entwicklungszusammenarbeit“ gehören. In beiden Ländern hat der Tourismus wirtschaftlich und politisch einen hohen Rang. Er trägt jeweils mit fast 10 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei. In beiden Ländern gibt es eigene Tourismusministerien und eigene parlamentarische Tourismusausschüsse. Mexiko liegt bei den touristischen Besucherzahlen weltweit auf Platz 5 (Deutschland auf Platz 9). Mexiko hat etwa durch seine präkolumbischen Stätten besondere Erfahrungen im Kulturtourismus und bei der Vorbereitung und Durchführung internationaler Großveranstaltungen wie der Fußball-WM im Sommer 2026. Mexiko ist das in Lateinamerika führende Land, durch innovative große internationale Reisemessen einen kontinentalen und interkontinentalen Reisemarkt zu entwickeln, und zwar in Zusammenarbeit mit der ITB Berlin als internationaler Leitmesse. Costa Rica gilt weltweit als Vorreiterland für einen umweltschonenden Naturtourismus („Sanfter Tourismus“). Das costa-ricanische Tourismusmodell verbindet seit Jahren den Schutz der Biodiversität mit touristischer Nutzung. Dazu gehören ein spezielles CST-Zertifizierungssystem („Certification for Sustainable Tourism“) für touristische Unternehmen und eine (digital unterstützte) Besucherlenkung zur saisonalen Diversifizierung. Die Delegationsreise sieht in Mexiko und Costa Rica Besuche und Gespräche auf parlamentarischer und ministerieller Ebene sowie Termine bei Wirtschaftsvereinigungen, touristischen und universitären Einrichtungen sowie den deutschen Botschaften vor. In einem Gespräch in Costa Rica soll der Ausschussdelegation das Projekt „Planung von Tourismusaktivitäten in Schutzgebieten“ vorgestellt werden, das von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) gefördert und in einer sog. Dreieckskooperation (Deutschland, Costa Rica, Ecuador) durchgeführt wird. Neben dem genannten tourismuspolitischen Austausch möchte der Ausschuss auch zu den guten bilateralen Beziehungen zwischen den besuchten Staaten und Deutschland beitragen.

Kulturausschuss reist nach Los Angeles und New York

Eine Delegation des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien besucht vom 1. bis 8. Februar 2026 Los Angeles und New York. Thematisch geht es dabei um die deutsch-amerikanischen Kulturbeziehungen, den Filmsektor, die Kunst- und Medienfreiheit, die Kreativwirtschaft, die Kulturförderung und die Rahmenbedingungen für künstlerisches Schaffen. Die Abgeordneten widmen sich den Fragen, wie sich die Informationsgesellschaft jenseits des Atlantiks wandelt, wie traditionelle Medien- und Kulturinstitutionen auf die aktuellen Herausforderungen reagieren und welche gesellschaftlichen Folgen sich auch im Hinblick auf die transatlantische Partnerschaft abzeichnen. Der Ausschuss betrachtet die Situation wie folgt: Los Angeles als Zentrum der US-Filmindustrie erwirtschafte jährlich Milliardenumsätze; gleichzeitig werde die Filmbranche und der Kinomarkt zunehmend durch das Erstarken der Streamingdienste verändert, auch gingen immer weniger Menschen in die Kinos. Ganze Berufsgruppen, z.B. Autoren und Schauspieler, sähen sich durch die Nutzung künstlicher Intelligenz in ihrer Kreativität und dem Erhalt ihrer Urheberrechte bedroht. Die Delegation werde Gespräche mit Vertretern der Filmwirtschaft (Produktion, Drehbuch, Schauspiel etc.) führen, um sich ein Bild von den Produktionsbedingungen und den aktuellen Herausforderungen für die Filmindustrie zu machen. Weiterhin sei von Interesse, wie sich die derzeitige Politik der Trump-Administration unmittelbar auf die Arbeit im Kunst- und Kulturbereich auswirke. Die geplante Abschaffung der Förderagenturen für Museen und Kunst etwa habe potenziell weitreichende Konsequenzen für die Kulturlandschaft im ganzen Land. Vor diesem Hintergrund führt die Delegation Gespräche mit Vertretern der Kulturszene und trifft sich dort zudem zu politischen Gesprächen mit deutschen Organisationen Die Delegation besteht aus den Abgeordneten Sven Lehmann (Ltg.), Awet Tesfaiesus (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU), Ronald Gläser (AfD), Martin Rabanus (SPD) und David Schliesing (Die Linke).

Kontroverse um einen Antrag zur Bekämpfung von „Clankriminalität“

Im Bundestag ist es am Donnerstag, 29. Januar 2026, bei der Debatte über die Bekämpfung sogenannter Clankriminalität zu einer scharfen Kontroverse zwischen der AfD und den anderen Fraktionen gekommen. Während Dr. Bernd Baumann (AfD) den Koalitionsparteien vorwarf, sie hätten mit ihrer Politik das "gesamte Clan-Desaster" zu verantworten, attestierten Redner von Union und SPD wie auch der Grünen seiner Partei, ein "Sicherheitsrisiko" für Deutschland zu sein. Ferat Koçak (Die Linke) nannte die AfD einen "der gefährlichsten Clans in diesem Land". AfD: Zufluss neuer Clans begrenzen In der ersten Debatte über einen AfD-Antrag mit dem Titel „Clankriminalität entschieden bekämpfen – Bürger und Rechtsstaat schützen“ (21/3871) beklagte Baumann, dass sich in der Bundesrepublik ein "komplettes Untergrundsystem mit hunderten Mafia-Familien ausgebreitet" habe mit Umsätzen in Milliardenhöhe. Dies sei eine die "Folge unkontrollierter Einwanderung über Jahrzehnte". Dabei stünden "die Clans für allerschwerste Verbrechen". Gelöst werden könne das Problem nicht mit polizeilichen Mitteln, sondern müsse politisch vom Bundestag gelöst werden. Gebraucht würden vor allem Gesetze zur Ausweisung von Clanmitgliedern. Auch müsse eine "wirkliche Zurückweisung an den Grenzen" durchgesetzt werden, um den Zufluss neuer Clans zu begrenzen. CDU/CSU: Vollständige Beweislastumkehr erforderlich Alexander Throm (CDU/CSU) entgegnete, die AfD lasse mit ihrer Politik "die Polizisten im Stich und die Clankriminellen laufen". So fordere sie eine verbesserte Auswertung beweisrelevanter Massenkommunikationsdaten. Solche Daten könne die IP-Adressenspeicherung liefern, doch lehne die AfD einen entsprechenden Regierungsentwurf ab. Auch wolle sie eine Vermögensabschöpfung, doch gebe es diese bereits seit 2017. Gebaucht werde indes eine vollständige Beweislastumkehr, die die AfD aber nur für "eklatante Fälle" anstrebe. Ferner fordere die AfD, Information über Clanfamilien durch den Verfassungsschutz zu sammeln, den sie zugleich abschaffen wolle. Grüne: Rassistische Stimmungsmache Marcel Emmerich (Bündnis 90/Die Grünen) hielt der AfD "rassistische Stimmungsmache" vor. Dabei solle sie "erst mal bei sich im eigenen Laden aufräumen", da immer wieder Stadträte aus ihren Reihen enge Verbindungen zu Rockergruppen hätten, die ein Problem der Organisierten Kriminalität (OK) seien. Diese werde immer häufiger auch zu einem Werkzeug in der geopolitischen Auseinandersetzung. Wollten staatliche oder staatsnahe Akteure ihre Aktivitäten verschleiern, kauften sie Fähigkeiten bei OK-Gruppen ein. Dabei gehe es auch um Russland, sagte Emmerich und fügte an die AfD gewandt hinzu, es seien "auch Ihre Verbündeten, die dann hier zusammen mit OK-Gruppierungen dafür sorgen wollen, dass dieses Land destabilisiert wird" . SPD: Herbeireden eines vermeintlichen Staatsversagens Sebastian Fiedler (SPD) kritisierte, dass die AfD ihrem Antrag zufolge Europol zur Kriminalitätsbekämpfung nutzen wolle, aber auf Parteitagen beschlossen habe, aus der Europäischen Union auszutreten. Auch fordere die AfD Maßnahmen gegen eine vermeintliche Unterwanderung der Polizei durch Clankriminelle, lehne aber die von der Regierung vorgelegte Novelle des Bundespolizeigesetzes ab, die auf zwei Seiten solche Maßnahmen aufliste. Dies sei verlogen, fügte Fiedler hinzu. Die AfD wolle aus einem "Herbeireden eines vermeintlichen Staatsversagens" politisch Kapital schlagen und normalisiere dabei ein Misstrauen in die Sicherheitsbehörden inklusive der Polizei. Linke: Sie terrorisieren unsere Kieze Für Die Linke sagte ihr Abgeordneter Ferat Koçak, wenn die AfD über Clans rede, dann spreche sie gerne über Menschen, die seit Jahren in der Bundesrepublik lebten und hier in Deutschland zuhause seien. Diese würden allein aufgrund ihres Nachnamens von der AfD verdächtigt. "Sie bringen Hass und Gewalt in unsere Nachbarschaften, Sie terrorisieren unsere Kieze", fügte Koçak hinzu. Die echten Probleme der Menschen interessierten sie dagegen nicht. Vielmehr trete sie jeden Tag auf diejenigen ein, die dieses Land "am Laufen halten". Antrag der AfD In ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, jährlich ein eigenständiges Bundeslagebild zur Clankriminalität zu erstellen und zu veröffentlichen, das unter anderem „Statistiken über die Anzahl der Clans, ihrer Benennung beziehungsweise Familiennamens, ihres Personenpotentials, ihrer ethnischen Herkunft und den Staatsangehörigkeiten ihrer Mitglieder sowie deren kriminellen Hauptbeschäftigungsfeldern“ enthält. Auch soll die Bundesregierung laut Vorlage alle rechtlichen Voraussetzungen schaffen oder schärfen, "um die Clankriminalität wirksam bekämpfen zu können“, wozu die Fraktion unter anderem die Beschlagnahme von illegal erworbenem Vermögen zählt. Zugleich plädiert sie für die „Sammlung von Informationen über Strukturen und Tätigkeiten krimineller Clanfamilien nicht nur durch Polizeibehörden, sondern auch durch die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder, sofern durch Clans grundlegende Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit abgelehnt werden oder sich Verbindungen zum islamistischen Terrorismus aufzeigen“. Daneben dringt die Fraktion auf die Erarbeitung einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Clankriminalität unter Federführung des Bundeskriminalamtes. Des Weiteren spricht sie sich für gesetzliche Regelungen „zur Erleichterung der Ausweisung krimineller Clanmitglieder, der Verhinderung der Einbürgerung von kriminellen Mitgliedern von Clans und der Prüfung möglicher Rücknahmen ihrer Einbürgerung“ aus. Darüber hinaus fordert sie von der Bundesregierung unter anderem eine „Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Transit- und Herkunftsländern von relevanten Clanstrukturen, um Rückführungsmaßnahmen von kriminellen Clanmitgliedern mit ausländischer Staatsangehörigkeit zu intensivieren“. (sto/29.01.2026)„Clankriminalität entschieden bekämpfen – Bürger und Rechtsstaat schützen“ fordert die AfD-Fraktion in einem so betitelten Antrag (21/3871), den das Parlament am Donnerstag, 29. Januar 2026, erstmals beraten hat. Antrag der AfD Danach soll die Bundesregierung jährlich ein eigenständiges Bundeslagebild zur Clankriminalität erstellen und veröffentlichen, das unter anderem „Statistiken über die Anzahl der Clans, ihrer Benennung beziehungsweise Familiennamens, ihres Personenpotentials, ihrer ethnischen Herkunft und den Staatsangehörigkeiten ihrer Mitglieder sowie deren kriminellen Hauptbeschäftigungsfeldern“ enthält. Auch fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „alle rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen oder zu schärfen, um die Clankriminalität wirksam bekämpfen zu können“, wozu sie unter anderem die Beschlagnahme von illegal erworbenem Vermögen zählt. Zugleich plädiert sie für die „Sammlung von Informationen über Strukturen und Tätigkeiten krimineller Clanfamilien nicht nur durch Polizeibehörden, sondern auch durch die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder, sofern durch Clans grundlegende Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit abgelehnt werden oder sich Verbindungen zum islamistischen Terrorismus aufzeigen“. Daneben dringt die Fraktion auf die Erarbeitung einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Clankriminalität unter Federführung des Bundeskriminalamtes. Des Weiteren spricht sie sich für gesetzliche Regelungen „zur Erleichterung der Ausweisung krimineller Clanmitglieder, der Verhinderung der Einbürgerung von kriminellen Mitgliedern von Clans und der Prüfung möglicher Rücknahmen ihrer Einbürgerung“ aus. Darüber hinaus fordert sie von der Bundesregierung unter anderem eine „Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Transit- und Herkunftsländern von relevanten Clanstrukturen, um Rückführungsmaßnahmen von kriminellen Clanmitgliedern mit ausländischer Staatsangehörigkeit zu intensivieren“. Im Anschluss an die Debatte überwiesen die Abgeordneten den Antrag dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung. (sto/29.01.2026)

Gesundheitsausschuss reist nach Norwegen und Finnland

Vom 1. bis zum 6. Februar 2026 informieren sich Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages über die Gesundheitssysteme in Norwegen und Finnland. Im Fokus der Delegationsreise stehen Themen wie das Primärarztsystem, die sektorenübergreifende Notfallversorgung und die Luftrettung. Vor diesem Hintergrund sind unter anderem Gespräche mit der norwegischen Flugambulanz, dem Helsinki Rescue Department und den Universitätskliniken in Oslo und Helsinki geplant. Die Delegation wird von der Ausschussvorsitzenden Dr. Tanja Machalet (SPD) geleitet. Weitere Delegationsmitglieder sind: Anne Janssen, Dr. Hans Theiss (beide CDU/CSU), Dr. Christoph Birghan (AfD), Svenja Stadler (SPD), Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie Julia-Christina Stange (Die Linke).

"Lifestyle‑Teilzeit? In der Praxis sehe ich das kaum"

beck-aktuell - 29.01.2026

Die CDU‑Politikerin Gitta Connemann fordert ein Ende der "Lifestyle-Teilzeit" und sorgt damit für Empörung. Arbeitsrechtler Sebastian Maiß erklärt im Interview, was derzeit gilt, warum kein Teilzeit-Verbot droht und weshalb der Vorschlag an der Realität – vor allem vieler Frauen – vorbeigeht.



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Kehrtwende gescheitert: Kommunalwahlreform in Hessen verfassungswidrig

beck-aktuell - 29.01.2026

Nur eineinhalb Monate vor den Kommunalwahlen in Hessen hat der dortige Staatsgerichtshof die schwarz-rote Kommunalwahlreform gekippt. Die FDP-Fraktion war mit einem Normenkontrollantrag erfolgreich.



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Verbesserung der medizinische Versorgung von Kindern

Gesundheit/Anhörung Über die von den Grünen in einem Antrag erhobene Forderung, die medizinische Versorgung von Kindern zu verbessern, haben sich Sachverständige bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss ausgetauscht.

BVerwG 1 WB 36.24 - Beschluss - Verzicht der personalbearbeitenden Stelle auf Neufassung einer aufgehobenen Regelbeurteilung

BVerwG Nachrichten - 29.01.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))