BaFin – Warnungen, Presse und Öffentlichkeit
Capital Holdings: BaFin warnt vor der Website capitalholdings(.)icu
Die BaFin warnt vor Angeboten der Website capitalholdings(.)icu. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an.
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Sicherangelegt(.)de: BaFin warnt vor Website
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Festgeldangeboten der Website sicherangelegt(.)de. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben, insbesondere Festgelder anbieten.
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USAA EU Designated Activity Company Frankfurt Claims Branch
Anmeldung zum Niederlassungsverkehr in Deutschland
Kategorien: Finanzen
Baird Capital: BaFin warnt vor Identitätsmissbrauch in WhatsApp-Gruppen
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen, die angeblich von der Baird Capital betrieben und von einem Thomas Becker geleitet werden. Von der Existenz dieser Person ist der BaFin nichts bekannt. Nach ihren Erkenntnissen werden in den WhatsApp-Gruppen Empfehlungen für den Kauf von Finanzinstrumenten und Kryptowährungen geteilt und „Bairds Drittes Kapitalinvestitionsprogramm“ beworben. Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht kein Zusammenhang mit der amerikanischen Investmentgesellschaft Robert W. Baird & Co. Incorporated oder ihren europäischen Tochtergesellschaften. Es dürfte sich um einen Identitätsmissbrauch handeln. Die unbekannten Betreiber bieten ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.
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USAA EU Designated Activity Company
Anmeldung zum Dienstleistungsverkehr in Deutschland
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Veraziah Group: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Website veraziahgroup(.)com
Die BaFin warnt vor der Website veraziahgroup(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bietet der Betreiber „Veraziah Group“ auf der Website Bankgeschäfte, in diesem Fall Online-Kredite, ohne Erlaubnis an. Die Verantwortlichen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
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Versorgungskasse der Arbeiter und Angestellten der ehemaligen Großkraftwerk Franken AG
Auflösung eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit
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Audi Pensionskasse - Altersversorgung der AUTO UNION GmbH; Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) Ingolstadt/Donau
Auflösung eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit
Kategorien: Finanzen
MGEN Portugal - Companhia de Seguros, S.A.
Anmeldung zum Dienstleistungsverkehr in Deutschland
Kategorien: Finanzen
Rhenas Insurance Ltd
Einstellung des Geschäftsbetriebes im Dienstleistungsverkehr in Deutschland
Kategorien: Finanzen
IBM Deutschland Pensionskasse Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Änderung der Anschrift
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SquareTrade Europe Insurance SA
Anmeldung zum Dienstleistungsverkehr in Deutschland
Kategorien: Finanzen
Kompakt Dezember 2025
In unserer Übersicht finden Sie Verlinkungen zu Artikeln, Meinungsbeiträgen und Reden sowie ausgewählten News & Maßnahmen des vergangenen Monats.
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Genossenschaftsbanken: BaFin veröffentlicht neue Allgemeinverfügung zu Instrumenten des harten Kernkapitals
Die Finanzaufsicht BaFin hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Sie regelt, inwiefern neu begebene Geschäftsanteile an Genossenschaftsbanken als Instrumente des harten Kernkapitals eingestuft werden können. In der vom 1. Januar 2026 an geltenden Fassung setzt die Aufsicht zudem fest, unter welchen Voraussetzungen die Rückzahlung von Geschäftsguthaben aufgrund gekündigter Genossenschaftsanteile vorab genehmigt ist.
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M.M. Warburg & CO (AG & Co.) KGaA: BaFin setzt Bußgeld fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die M.M. Warburg & CO (AG & Co.) KGaA ein Bußgeld in Höhe von 750.000 Euro festgesetzt. Grund für das Bußgeld ist ein Verstoß gegen die europäische Eigenmittelverordnung (CRR). Das Unternehmen hatte am 31. März 2023 für das Geschäftsjahr 2022 eine Ausschüttung auf Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals vorgenommen, obwohl der ausschüttungsfähige Posten im Geschäftsjahr 2022 negativ war.
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Aufsichtsmitteilung: BaFin verzichtet auf die Einreichung von Deckungsregistern durch Pfandbriefbanken
Diese Aufsichtsmitteilung gilt bis zum 30. Juni 2026.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird es bis einschließlich Juni 2026 nicht beanstanden, wenn Pfandbriefbanken ihr entgegen § 5 Absatz 2 Pfandbriefgesetz (PfandBG) keine Aufzeichnung sämtlicher Eintragungen des Deckungsregisters in elektronischer Form übermitteln.
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