BaFin – Warnungen, Presse und Öffentlichkeit
Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die BayWa Aktiengesellschaft
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 06. November 2025 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der BayWa Aktiengesellschaft festgesetzt.
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Allianz Next S.p.A.
Einstellung des Geschäftsbetriebes im Dienstleistungsverkehr in Deutschland
Kategorien: Finanzen
Geschäftsleiter: BaFin verwarnt Geschäftsleiter
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 17. Dezember 2025 den Geschäftsleiter eines Kreditinstituts verwarnt. Grund waren wiederholte Mängel in der Geschäftsorganisation.
Kategorien: Finanzen
TrusTyfy Deutschland GmbH & Co. KG: BaFin warnt vor Angeboten
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der TrusTyfy Deutschland GmbH & Co. KG mit angeblichem Geschäftssitz in Tübingen. Das Unternehmen nimmt aktuell Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland auf und verspricht, angebliche Verluste aus Investitionen auf Handelsplattformen gegen eine Gebühr zurückzuholen. Es besteht der Verdacht, dass es dabei ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt. Die in dem Zusammenhang vorgelegte Bescheinigung der BaFin ist eine Fälschung.
Kategorien: Finanzen
weisbergadvisors(.)inc und weisbergadvisors(.)ai: BaFin warnt vor Websites
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites weisbergadvisors(.)inc und weisbergadvisors(.)ai. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten.
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AGILA Haustierversicherung AG
Aufnahme des Geschäftsbetriebs im Dienstleistungsverkehr
Kategorien: Finanzen
viforex(.)com: BaFin warnt vor Website
Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website viforex(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
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Identitätsdiebstahl: BaFin warnt vor Angeboten von der E-Mail-Adresse info[at]vcgmanagement.de
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Festgeldangeboten, die von der E-Mail-Adresse info[at]vcgmanagement.de versandt werden. Nach Erkenntnissen der BaFin betreiben die unbekannten Anbieter ohne Erlaubnis Bankgeschäfte. Die Angebote stammen nicht von der VC Germany Management GmbH. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.
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HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Erweiterung des Geschäftsbetriebes
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BBVA Seguros S.A. de Seguros y Reaseguros
Einstellung des Geschäftsbetriebes im Dienstleistungsverkehr in Deutschland
Kategorien: Finanzen
Rostock24 Limited: BaFin warnt vor der Website Rostock24(.)com
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Rostock24 Limited. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website rostock24.com ohne Erlaubnis bzw. Zulassung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Die Rostock24 Limited, angeblich mit Hauptsitz in Nürnberg, behauptet, im britischen Handelsregister (Companies House) registriert zu sein. Das ist nicht der Fall.
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theprivategroup(.)net: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website
Die BaFin warnt vor Angeboten von The Private Group über die Website theprivategroup(.)net. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
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DEVK Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
Erweiterung des Geschäftsbetriebes im Dienstleistungsverkehr
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Systemrisikopuffer Österreich: BaFin plant reziproke Anerkennung
Die Finanzaufsicht BaFin beabsichtigt, einen von der österreichischen Finanzmarktaufsicht angeordneten sektoralen Systemrisikopuffer (SyRB) für in Deutschland zugelassene Institute reziprok anzuwenden. Betroffen sind bestimmte Gewerbeimmobilienkredite in Österreich. Die Maßnahme sieht einen Kapitalpuffer in Höhe von 1,0 Prozent vor, sofern die entsprechenden Risikopositionen in Österreich einen Schwellenwert von 100 Millionen Euro überschreiten.
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Anhörung zur Anerkennung eines in Österreich angeordneten Kapitalpuffers für systemische Risiken
Gemäß § 10e Absatz 9 Satz 2 Kreditwesengesetz beabsichtigt die BaFin, den von der österreichischen Finanzmarktaufsicht angeordneten sektoralen Systemrisikopuffer für Teilrisikopositionen bestimmter Gewerbeimmobilienkredite in Höhe von 1,0 % reziprok anzuwenden, sofern die von den Instituten in Österreich belegenen Risikopositionen auf konsolidierter, teilkonsolidierter oder Einzelbasis einen Schwellenwert von 100 Millionen EURO überschreiten.
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Hellobit: BaFin warnt vor Nutzung der Plattform mit der Bezeichnung „Hellobit“
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Nutzung der Plattform „Hellobit“, die u.a. über hellobit(.)org aufrufbar ist. Die unbekannten Betreiber erbringen Kryptowerte-Dienstleistungen sowie Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis.
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Aureus Trade: BaFin warnt vor der Website aureus-trade(.)com
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Aureus Trade. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website aureus-trade(.)com ohne Erlaubnis bzw. Zulassung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
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VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG: BaFin setzt Bußgeld fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG ein Bußgeld in Höhe von 325.000 Euro festgesetzt. Grund für das Bußgeld sind Mängel in der Geldwäscheprävention, die während der Amtszeit der damaligen Geschäftsleitung des Instituts im Geschäftsjahr 2023 verursacht wurden. Das Kreditinstitut hatte seine Aufsichtspflicht bei internen Prozessen zur Abgabe von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen schuldhaft verletzt. Aufgrund dieser Prozessschwächen wurden im Verlauf des Jahres 2023 Geldwäsche-Verdachtsmeldungen systematisch nicht rechtzeitig abgegeben.
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