Amnesty: Länderberichte
Tansania
Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden eingeschränkt. Die staatlichen Stellen trafen keine Maßnahmen gegen Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität und der sexuellen Orientierung.
Taiwan
Aus den Wahlen im Januar 2016 ging Tsai Ing-wen von der Demokratischen Fortschrittspartei als Siegerin hervor und trat als erste Frau das Präsidentenamt an. In drei langjährigen Todesstrafenfällen gab es positive Entwicklungen, doch eine Reihe von Gewaltverbrechen ließen in der Öffentlichkeit Rufe nach Beibehaltung der Todesstrafe laut werden. Die neue Regierung entschied, die Anklagen gegen mehr als 100 Protestierende der "Sonnenblumen-Bewegung" von 2014 fallen zu lassen. Das Register zur Eintragung gleichgeschlechtlicher Paare wurde auf zehn Ortschaften und Kreise ausgeweitet. Der Justizausschuss des Legislativ-Yuan (Parlament von Taiwan) verabschiedete Novellierungen des Zivilgesetzbuchs, die von zwei Abgeordneten der Demokratischen Fortschrittspartei eingebracht worden waren. Dabei handelte es sich um einen Schritt hin zur Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe.
Tadschikistan
Die Handlungsspielräume für friedliche Kritiker wurden immer enger. Die Behörden verwiesen auf die nationale Sicherheit und den Antiterrorkampf, um zunehmend härtere Beschränkungen der Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit zu rechtfertigen. Mitglieder der verbotenen Oppositionspartei Islamische Partei der Wiedergeburt Tadschikistans (IRPT) wurden nach Anklagen wegen Terrorismus in extrem unfairen Geheimverfahren zu langen bzw. lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Vorwürfe, sie seien gefoltert worden, um "Geständnisse" zu erzwingen, wurden nicht wirksam und unparteiisch untersucht. Rechtsanwälte, die IRPT-Mitglieder vertraten, mussten mit Schikanen, willkürlicher Inhaftierung, strafrechtlicher Verfolgung und langen Haftstrafen aufgrund politisch motivierter Vorwürfe rechnen.
Swasiland
Gesetze wurden in Swasiland 2016 weiterhin dazu benutzt, abweichende Meinungen zu unterdrücken. Das Hohe Gericht entschied, dass zwei Sicherheitsgesetze die in der Verfassung geschützten Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verletzten. Die Untersuchungsergebnisse über einen Todesfall in Polizeigewahrsam wurden nicht veröffentlicht. Der Schutz vor Folter und anderen Misshandlungen war unzureichend. Gesetze, die der Polizei weitreichende Befugnisse zur Anwendung tödlicher Gewalt einräumten, verstießen gegen internationale Menschenrechtsnormen.
Südsudan
Trotz des 2015 vereinbarten Abkommens über die Beilegung des Konflikts in der Republik Südsudan gingen die bewaffneten Kämpfe zwischen Einheiten der Regierung und der Opposition und die damit verbundenen Verstöße gegen internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht im Jahr 2016 weiter. Im April wurde eine Übergangsregierung der nationalen Einheit gebildet, die aber nach heftigen Kämpfen zwischen den Konfliktparteien in der Hauptstadt Juba bereits im Juli wieder zerbrach. Die anschließend gebildete Regierung wurde von der internationalen Gemeinschaft anerkannt, von Oppositionsführer Riek Machar und seinen Verbündeten jedoch abgelehnt. Die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung war aufgrund der anhaltenden Kämpfe katastrophal. Unabhängige und kritische Stimmen von Oppositionellen, Medien und Menschenrechtsverteidigern wurden von den Sicherheitsdiensten der Regierung umgehend zum Schweigen gebracht.
Südafrika
Die Polizei ging 2016 mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Protestierende vor. Berichten zufolge waren Personen in Polizeigewahrsam weiterhin Folter, einschließlich Vergewaltigung, und anderen Misshandlungen ausgesetzt. Rassistische und gewaltsame Angriffe auf Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten führten weiterhin dazu, dass Menschen getötet, verletzt und vertrieben wurden. Die Ungleichbehandlung der Geschlechter und die Diskriminierung von Frauen und Mädchen traf diejenigen in besonderem Maße, die ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen angehörten. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden Opfer von Diskriminierung und Hassverbrechen, bis hin zu Tötungen. Menschenrechtsverteidiger wurden angegriffen.
Sri Lanka
Die Regierung Sri Lankas hielt an ihrer Zusage fest, die Verantwortlichen für mutmaßliche völkerrechtliche Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen, doch der Umsetzungsprozess verlief langsam. Die vielen noch existierenden Menschenrechtsprobleme stellten weiterhin eine große Herausforderung dar. So griffen Behörden auf das Antiterrorgesetz zurück, um Tatverdächtige festzunehmen und zu inhaftieren. Nach wie vor wurden Menschen in Polizeigewahrsam gefoltert oder anderweitig misshandelt, und es herrschte weiterhin Straflosigkeit für Fälle von Verschwindenlassen und andere Menschenrechtsverletzungen. Die Opfer von während des bewaffneten Konflikts verübten Menschenrechtsverletzungen sahen sich großen Herausforderungen bei der Rückkehr in ein normales Leben und der Wiederherstellung ihrer Existenzgrundlagen gegenüber, da kohärente Pläne zur Unterstützung und Entschädigung noch nicht umgesetzt wurden.
Spanien
Auch 2016 wurde der Vorwurf der "Terrorismusverherrlichung" zur strafrechtlichen Verfolgung von Personen benutzt, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung friedlich ausübten. Nach wie vor gab es Berichte über Folter und andere Misshandlungen, exzessive Anwendung von Gewalt und Kollektivabschiebungen durch die Polizei, insbesondere gegen bzw. von Personen, die ohne offizielle Erlaubnis von Marokko aus in die spanischen Exklaven Ceuta und Melilla einzureisen versuchten. Untersuchungen von Folter- und Misshandlungsvorwürfen wurden in manchen Fällen nicht wirksam durchgeführt. Obwohl die spanischen Behörden sich zu einer wesentlich höheren Zahl verpflichtet hatten, ließen sie die Neuansiedlung und Umsiedlung von nur einigen Hundert Flüchtlingen zu. Nach wie vor verweigerten die Behörden die Zusammenarbeit mit der argentinischen Justiz, um während des Bürgerkriegs und durch das Franco-Regime begangene Verbrechen aufzuklären.
Somalia
In Süd- und Zentralsomalia dauerte der bewaffnete Konflikt zwischen Regierungstruppen und der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) auf der einen und der bewaffneten Gruppe Al-Shabab auf der anderen Seite auch im Jahr 2016 an. Es gelang den Regierungstruppen und der AMISOM, die Kontrolle über die von ihnen eroberten Gebiete in Süd- und Zentralsomalia zu behaupten. Mehr als 50000 Zivilpersonen wurden durch den bewaffneten Konflikt und andere Gewaltausbrüche getötet, verletzt oder vertrieben. Alle Konfliktparteien verübten Menschenrechtsverletzungen und völkerrechtliche Verbrechen, die in einigen Fällen Kriegsverbrechen gleichkamen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Slowenien
Asylverfahren kamen nur schleppend voran. Das Gesetz über internationalen Schutz wurde verändert, um beschleunigte Asylverfahren an der Grenze einzuführen. Die Diskriminierung von Roma bestand fort.
Slowakei
Roma wurden nach wie vor diskriminiert, und nur geringe Fortschritte waren bei der Umsetzung des Rechts von Roma-Schülern auf Bildung zu verzeichnen. Gegen die Slowakei lief weiterhin ein von der Europäischen Kommission eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung der EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Herkunft.
Singapur
Die Behörden schikanierten und verfolgten weiterhin Blogger und Oppositionelle. Die Medien wurden durch das Zeitungs- und Druckmaschinengesetz unvermindert streng kontrolliert. Nach wie vor wurden Todesurteile verhängt und Bestrafungen durch Stockschläge gerichtlich angeordnet.
Simbabwe
Aktivisten und Menschenrechtsverteidiger mobilisierten sich, um die Regierung für die zunehmende Korruption, Arbeitslosigkeit, Armut und Ungleichheit zur Verantwortung zu ziehen. Angesichts der immer größer werdenden Protestbewegung gingen die Behörden noch härter gegen Regierungskritiker vor. Sie verhängten allgemeine Demonstrationsverbote für das Zentrum der Hauptstadt Harare und nahmen Journalisten und Aktivisten fest, die in einigen Fällen auch gefoltert wurden.
Serbien (einschließlich Kosovo)
Regierungsnahe Medien verleumdeten 2016 weiterhin unabhängige Journalisten und Menschenrechtsverteidiger sowie das Amt der Ombudsperson. Die strafrechtliche Verfolgung völkerrechtlicher Verbrechen, die während des bewaffneten Konflikts in den 1990er Jahren verübt worden waren, kam weiterhin nicht voran. In Belgrad gab es mehrere rechtswidrige Zwangsräumungen. Flüchtlinge und Migranten, die sich in Serbien aufhielten, weil sie auf ihrem Weg in die EU nicht weiterkamen, genossen keinen ausreichenden Schutz und hatten keinen Zugang zu Grundversorgungsleistungen.
Sierra Leone
Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016
Amtliche Bezeichnung: Republik Sierra Leone
Staats- und Regierungschef: Ernest Bai Koroma
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Senegal
Die staatlichen Stellen schränkten die Rechte auf friedliche Versammlung und Meinungsfreiheit auch 2016 ein. Die Gefängnisse waren nach wie vor überfüllt. Obwohl mehrere Polizisten wegen rechtswidriger Tötungen für schuldig befunden wurden, gab die Straflosigkeit weiterhin Anlass zur Sorge. Frauen und Männer wurden wegen ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung festgenommen. Es gab Bemühungen, die Zahl der Kinder, die auf den Straßen betteln, zu verringern, doch wurde nichts unternommen, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die Kinder ausbeuten und misshandeln.
Schweiz
Mit einer Änderung des Asylgesetzes wurde eine kostenlose Rechtsberatung für Asylsuchende eingeführt. Damit waren aber nicht alle Bedenken hinsichtlich der Wahrung der Rechte von Migranten und Flüchtlingen ausgeräumt. Die Schweizer Behörden schickten Tausende von Asylsuchenden nach Italien zurück. Im September 2016 wurde das neue Nachrichtendienstgesetz in einem Referendum bestätigt.
Schweden
Neue Einschränkungen in Bezug auf Aufenthaltsgenehmigungen und Familienzusammenführung für Flüchtlinge sowie andere unter Schutz stehende Personen traten in Kraft. Angehörige der Gemeinschaft der Roma und der Samen wurden weiterhin diskriminiert. Ein parlamentarischer Ausschuss veröffentlichte Empfehlungen, um unzureichende Gesetze über Vergewaltigung zu reformieren.
Sambia
Die umstrittene Präsidentschaftswahl im Jahr 2016 war von einer Zunahme der politischen Gewalt geprägt. Unter Rückgriff auf das Gesetz über die öffentliche Ordnung verletzte die Regierung die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Die Polizei ging mit exzessiver Gewalt vor, um Treffen oppositioneller Parteien zu unterbinden. Die Behörden griffen hart gegen unabhängige Medien durch und schikanierten Journalisten. Im April kam es zu einer Welle fremdenfeindlicher Gewaltakte gegen Menschen anderer Nationalitäten.
Todesurteil bestätigt
Am 11. Mai bestätigte das bahrainische Berufungsgericht das Todesurteil gegen Maher Abbas Ahmad. Bei Aufrechterhaltung des Urteils durch das Kassationsgericht droht ihm die Hinrichtung.
