Inneres/Antwort Über die Zahl der in Bezug auf Bahnhöfe und Züge in Baden-Württemberg durch die Bundespolizei im Jahr 2025 erfassten Gewaltdelikte berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine AfD-Anfrage.
Inneres/KleineAnfrage Das "Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen" thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor einer Reihe nahezu identischer Websites. Dort bieten die Betreiber nach Erkenntnissen der BaFin ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die Betreiber der Websites werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
DeepIP, die KI-Plattform für Patente, hat 25 Mio. USD in einer Series-B-Finanzierungsrunde aufgenommen und damit insgesamt 40 Mio. USD eingeworben. Tausende Patentexpertinnen und -experten in mehr als 400 Kanzleien und Corporate-IP-Teams in 25 Jurisdiktionen und auf fünf Kontinenten – darunter Greenberg Traurig, Mewburn Ellis, Dexcom und Philips – nutzen DeepIP bereits. Die Plattform ist damit zum System of Record für KI in der Patentarbeit geworden.
Die Finanzierung bringt das Startup weiter auf seiner Mission, jede Phase des Patentlebenszyklus mit einem vertrauenswürdigen KI-Layer auszustatten und die Infrastrukturebene zu definieren, auf der IP-Arbeitsprozesse heute laufen.
Wenn KI-Tools den Workflow fragmentieren
KI ist in der Patentarbeit zunehmend verbreitet. Doch die meisten Lösungen bleiben isoliert – sie unterstützen einzelne Aufgaben und zwingen Fachkräfte dazu, zwischen Systemen zu wechseln und Kontext manuell von einer Phase zur nächsten zu übertragen.
Diese Fragmentierung erzeugt Reibungsverluste in einem Bereich, in dem Genauigkeit und Nachvollziehbarkeit entscheidend sind. Die Zahl der Patentanmeldungen steigt und erfahrene IP-Fachkräfte bleiben knapp bleiben. Der punktuelle Zugang zu KI-Tools hilft nur bedingt. Es geht heute um die nahtlose Bereitstellung und Kontinuität der Intelligenz über Teams, Zeiträume und Phasen hinweg. Darum ersetzen führende Unternehmen Einzellösungen durch integrierte KI-Plattformen, die die Patentarbeit ganzheitlich unterstützen.
Vertrauenswürdige KI – integriert in die tägliche Patentarbeit
DeepIP wurde für diese neue Phase der KI-gestützten Patentarbeit entwickelt. Die Plattform bringt KI direkt in die Umgebungen, in denen die tagtägliche Patentarbeit stattfindet – darunter Microsoft Word und IP-Management-Systeme. Teams können KI nutzen, ohne ihre Werkzeuge oder Prozesse ändern zu müssen. Das Ergebnis: bis zu 20 % höhere Adoption und 40 % höhere Nutzung im Vergleich zu isolierten KI-Tools.
„Die erste Welle der KI in der Patentpraxis konzentrierte sich darauf, einzelne Aufgaben zu beschleunigen“, sagt François-Xavier Leduc, CEO und Mitgründer von DeepIP. „Patentarbeit ist jedoch kumulativ – sie erstreckt sich über Jahre, Teams und Entscheidungen hinweg. Wir haben DeepIP als das System für kontinuierlichen Arbeitsprozesse gebaut Mit KI, die in den gesamten Workflow eingebettet ist, entfällt die Mühe mit fragmentierten Arbeitsschritten und der manuellen Übertragung von Kontext.“ Das Ziel von DeepIP ist klar, so Leduc: „Wir bringen KI in jede Phase des Patentlebenszyklus.“
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Reine Online-Seminare sind kein Fernunterricht: Der BGH hat mit einer aktuellen Entscheidung neue Maßstäbe für die Zulassungspflicht beim Fernunterricht gesetzt. Was das für die Online-Bildungsbranche bedeutet, erläutert Lisa Riedel.
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Petitionen/Ausschuss Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, den Schwerbehindertenausweis und die dazugehörige Wertmarke, die zur Nutzung des ÖPNV berechtigt, in einer digitalen Form bereitzustellen.
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Ausschuss Die Grünen sind am Mittwoch im Agrarausschuss mit Anträgen zu einer Altersgrenze für Energydrinks sowie zur Verhinderung von Bezeichnungsverboten für Fleischalternativen gescheitert.
Die BaFin warnt vor Angeboten einer Centerviewpn oder auch Centerview Partners über die Website centerviewpnllc(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Sie werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die von der Bundesregierung geplante Möglichkeit für Familiengerichte, in Hochrisikofällen von häuslicher und Partnerschaftsgewalt das Tragen einer elektronischen Fußfessel zur Aufenthaltsüberwachung anzuordnen, wird von Sachverständigen grundsätzlich begrüßt. Ebenfalls auf Zustimmung bei den Vertretern aus Justiz, Polizei und Verbänden trifft das Vorhaben, Täter künftig zu Anti-Gewalt-Kursen zu verpflichten. In der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4082) im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 4. März 2026, forderten die Expertinnen und Experten allerdings verschiedene weitergehende Maßnahmen, damit die vorgeschlagenen Regelungen ihre Wirkung entfalten können. Neben einer Einbettung in eine nach bundesweit einheitlichen Kriterien organisierte Gefährdungsanalyse und ein Fallmanagement zur Identifizierung von Hochrisikofällen wurden beispielsweise eine bessere technische und personelle Ausstattung von Polizei und Justiz sowie entsprechende Fortbildungen angemahnt. Auch bezogen auf die Täterarbeit forderten die Sachverständigen die Einführung von bundesweit gültigen Standards und die Sicherstellung der Verfügbarkeit und Finanzierung der entsprechenden Angebote. "Spürbare Stärkung des Opferschutzes" Aus Sicht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ist von dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eine spürbare Stärkung des Opferschutzes zu erwarten, wie BRAK-Vertreterin Dr. Carolin Arnemann in ihrem Eingangsstatement berichtete. Insbesondere die Verankerung der Täterarbeit, aber auch die geplante elektronische Aufenthaltsüberwachung durch die Fußfessel werde begrüßt. Letztere erhöhe nicht nur die Sicherheit, sondern gebe den Betroffenen ein „subjektives Sicherheitsgefühl“. Die von der CDU/CSU-Fraktion als Sachverständige benannte Arnemann verwies zudem auf die Forderung der BRAK, die elektronische Aufenthaltsüberwachung grundsätzlich auch im Untersuchungshaftrecht zu implementieren. Für den Deutschen Richterbund (DRB) wies Andreas Brilla darauf hin, dass es künftig an den Richterinnen und Richtern sei, festzustellen, was ein Hochrisikofall ist. Wesentliche Grundlage für die Entscheidung sei der von der betroffenen Person gestellte Gewaltschutzantrag. Der von der SPD-Fraktion zur Anhörung benannte DRB-Vertreter fordert daher, klare Vorgaben für diese Anträge gesetzlich zu regeln. Brilla unterstrich zudem, dass der Mehraufwand bei Behörden und Gerichten erheblich sein werde und entsprechende Ressourcen benötigt würden. Belastung der Familiengerichte Auf die im Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigte zusätzliche Belastung der Familiengerichte wies auch die Richterin am Oberlandesgericht München, Dr. Christine Ferschl, hin. Zudem prognostizierte sie, dass die Gerichte von der Möglichkeit der verpflichtenden Täterarbeit deutlich häufiger Gebrauch machen werden, als es die Bundesregierung annimmt. Grundsätzlich sei der Gesetzentwurf „materiell und verfahrenstechnisch sehr gelungen“, sagte die von der Unionsfraktion benannte Sachverständige. Sie regte allerdings Nachbesserungen im Gesetzestext an, um zu konkretisieren, in welchen Fällen Gerichte die elektronische Aufenthaltsüberwachung anordnen können. Zurückhaltender schätzt der Deutsche Juristinnenbund (DJB) die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung ein. Ohne Einbettung in einheitliches Risiko- und Fallmanagement bleibe sie ein „Irrweg“, sagte DJB-Vertreterin Prof. Dr. Anna Lena Göttsche. Sie sei nur ein Baustein und nur ein situationsbezogenes, kurzfristiges präventives Mittel, „das weder die Ursache der Gewalt adressiert noch für alle Fälle von Gewalt geeignet ist“, sagte die von der Fraktion Die Linke benannte Sachverständige. Die Täterarbeit sei hingegen eine „kaum zu überschätzende Maßnahme“, so Göttsche. Es bestünden aber erhebliche Defizite bei der flächendeckenden Verfügbarkeit, Finanzierung und Standardisierung von Täterprogrammen, warnte die Sachverständige. Geteilte Meinung zur Wirkung der elektronischen Fußfessel Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe - Frauen gegen Gewalt e. V. sprach sich ebenfalls für weitergehende Maßnahmen aus. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung komme nur in wenigen Fällen in Betracht, sagte Verbandsvertreterin Claudia Igney. Vor allem seien Investitionen in niedrigschwellige und bedarfsgerechte Hilfssysteme notwendig, um alle Betroffenen zu erreichen, führte Igney aus und verwies darauf, dass die wenigsten Fälle überhaupt bei der Polizei zur Anzeige gebracht würden. Große Defizite bestünden zudem noch im Kindschaftsrecht; die dazu im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung drohe ein „zahnloser Tiger“ zu bleiben, warnte die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige. Deutliche Zustimmung zu der elektronischen Aufenthaltsüberwachung kommt vom Weißen Ring. Der stellvertretende Vorsitzende des Opferverbands und Präsident des Landgerichts Fulda, Dr. Patrick Liesching, nannte die vorgeschlagene Regelung einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Die Erfahrungen in Spanien zeigten, dass die Fußfessel wirke und zuverlässig schütze, sagte der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige. Expertin: Einheitliche Standards zur Risikoanalyse Auf den deutlich erhöhten Aufwand für Polizei und Justiz in der Anwendung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung wies für die Gewerkschaft der Polizei Susann Neuber hin. Die Einführung werde von der Gewerkschaft unterstützt. Die Polizeihauptkommissarin warnte aber, dass ohne die entsprechende Ausstattung mit Personal und Technik die Regelung nicht umsetzbar sein werde. Die von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige forderte ebenfalls die Einführung von einheitlichen Standards zur Risikoanalyse und zum Fallmanagement. Zur Anhörung lagen neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz“ ein Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen“ (21/3068) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen“ (21/3918) vor. Darüber hinaus lagen ein Änderungs- und ein Entschließungsantrag der Grünen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. (scr/04.03.2026)
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag Die Fraktion Die Linke verlangt von der Bundesregierung, ein Demokratiefördergesetz auf Basis des Entwurfs der Ampel-Regierung vorzulegen.
Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist am Mittwochvormittag im Forschungsausschuss mit einem Antrag (21/2047) für eine verbesserte Infrastruktur an Universitäten gescheitert.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort Die Bundesregierung hat im Jahr 2025 Zusagen von 218 Millionen Euro für den Wiederaufbau Syriens gemacht. Die Zusagen für das Jahr 2026 stünden noch nicht fest, antwortet sie der AfD-Fraktion.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort Die Bundesregierung gibt auch auf Nachfrage der AfD-Fraktion aus Sicherheitsgründen keine Informationen zu nicht namentlich deklarierten Projekten in Eritrea, Venezuela und der Ukraine heraus.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort Die Bundesregierung gibt auch auf Nachfrage der AfD-Fraktion keine Informationen zu nicht namentlich deklarierten Projekten in Simbabwe, China und Tadschikistan heraus. Ursache sind Sicherheitsgründe.
Haushalt/Gesetzentwurf Die AfD-Fraktion fordert Karenzzeiten für ehemalige Regierungsmitglieder und Abgeordnete für Leitungspositionen beim Bundesrechnungshof. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Finanzen/Ausschuss Der Finanzausschuss hat eine öffentliche Anhörung zum Entwurf für das Altersvorsorgegesetz (21/4088) für Montag, 16. März, um 14 Uhr angesetzt.
Wirtschaft und Energie/Antwort EU-Mittel für das Solarpaket I zum Ausbau photovoltaischer Energieerzeugung steht weiter aus
Finanzen/Ausschuss Der Finanzausschuss hat am Mittwochmorgen den Entwurf des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD gebilligt.
Der von den Parteien vereinbarte
Schiedsgutachter zur Bestimmung einer
Baumängelabgeltung fiel weg, das Gericht
bestimmte als Ersatz einen neuen Gutachter und
sprach den von diesem geschätzten Betrag zu. Dabei
verkannte es laut BGH, dass es die Leistung analog § 319
Abs. 1 S. 2 BGB selbst durch Urteil hätte bestimmen
müssen.
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Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“ (THG-Quote) (21/4083) ist bei einer Sachverständigenanhörung des Umweltausschusses am Mittwoch, 4. März 2026, unterschiedlich beurteilt worden. Zur Umsetzung der europäischen RED-III-Richtlinie und zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor soll die THG-Quote „ambitioniert fortgeschrieben werden“, heißt es in dem Entwurf. Geplant ist, die verpflichtende prozentuale Minderung der Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen bis zum Jahr 2040 schrittweise auf 59 Prozent ansteigen zu lassen. Die THG-Quote ist das zentrale gesetzliche Instrument, um die Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen zu senken und somit die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen. Sie legt fest, in welcher Höhe Kraftstoffanbieter die CO2-Emissionen senken müssen. Dafür stehen ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: nachhaltige Biokraftstoffe, Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff oder Strom für Elektrofahrzeuge. Gegner und Befürworter der Anhebung der THG-Quote Während der Anhörung begrüßten Vertreter der Kraftstoffbranche die Anhebung der THG-Quote, sprachen sich aber überwiegend für ein höheres Ambitionsniveau aus. Aus der Sicht von Umweltschutzverbänden ist die THG-Quote aktuell kein geeignetes klimapolitisches Instrument. Eine Erhöhung der Quote lehnen sie daher ab. Es brauche eine Anhebung der THG-Quote für 2027 auf das Niveau von 2028, „um den riesigen Quotenvorrat abzuschmelzen“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB). Grund für die bisherige „Übererfüllung“ der Quote seien zu große Förderanreize, wie etwa die Möglichkeit der Doppelanrechnung, sowie unzureichende Vorgaben zu Zertifizierung und Kontrollen. Beides wolle die Bundesregierung nun ändern, so Baumann. Die Abschaffung der Doppelabrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe rückwirkend zum 1. Januar 2026 unterstütze er ausdrücklich. Ralf Diemer, Geschäftsführer der eFuel Alliance, begrüßte die Einführung einer Unterquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO), die Anhebung der Treibhausgasminderungsquote insgesamt sowie die Festlegung eines Pfades bis 2040. Diese Elemente gingen in die richtige Richtung und setzten ein wichtiges Signal für Investitionen in erneuerbare Kraftstoffe, befand er. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Gesamtquote von 59 Prozent im Jahr 2040 ist nach seiner Einschätzung aber nicht ausreichend, um den Verkehrssektor bis 2045 verlässlich auf Klimaneutralität auszurichten. Auch bleibe die geplante RFNBO-Unterquote von 1,2 Prozent bis 2030 deutlich hinter dem zurück, was für eine wirksame Defossilisierung insbesondere des Bestands im Straßenverkehr erforderlich sei, so Diemer, der eine RFNBO-Unterquote von fünf Prozent im Jahr 2030 und 24 Prozent im Jahr 2040 forderte. Experte erwartet höhere Energiepreise Dr. Alexander Struck, Geschäftsführer der Bayernoil Raffineriegesellschaft mbH, lobte die „Anschärfung“ der Betrugsprävention und die Fortschreibung der THG-Quote bis 2040. Gleichwohl hat der Entwurf aus seiner Sicht einen wesentlichen Konstruktionsfehler, da er gegenüber der RED III eine höhere Quote festlege, aber die Erfüllungsoptionen deutlich einschränke. „Das wird im europäischen Vergleich zu höheren Energiepreisen führen und gleichzeitig einen weiteren Wettbewerbsnachteil für die deutsche Industrie bedeuten“, sagte Struck. Er forderte die Ermöglichung der Anrechnung von biogenem Wasserstoff, der in Raffinerien eingesetzt wird, auf die THG-Quote. Außerdem sprach er sich dafür aus, das Co-Processing, also die Mitverarbeitung von biogenen Einsatzstoffen in Raffinerien, auf alle gemäß EU-Richtlinie zulässigen biogenen Einsatzstoffe und Technologien zu erweitern. Außerdem müssten sogenannte Recycled Carbon Fuels, wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe, als Erfüllungsoption für die THG-Quote aufgenommen werden. "Hohe Investitionen mit 20 bis 30 Jahren Planungshorizont" Der Kfz-Technikermeister Holger Becker vom Verein „Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit“ sagte, ohne deutlich höhere Quoten für erneuerbare Kraftstoffe entstünden keine Investitionen. Großindustrielle Anlagen für erneuerbare Kraftstoffe benötigten hohe Investitionen mit 20 bis 30 Jahren Planungshorizont. Dafür brauche es eine sichere Nachfrage. Becker plädierte für eine RFNBO-Unterquote von fünf Prozent. Ohne flüssige und gasförmige erneuerbare Energieträger hoher Energiedichte sei eine mit dem Pariser Klimaabkommen konforme, wirtschaftlich tragfähige und versorgungssichere Energiewende nicht realisierbar, betonte Becker. Bei allen Maßnahmen und deren Umsetzung dürfe die Realisierbarkeit und die weltwirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit nicht außer Acht gelassen werden. „Elektrifizierung allein reicht nicht aus. Erforderlich ist ein integrierter, global orientierter und industriepolitisch abgesicherter Ansatz“, sagte er. Elemente zur Betrugsprävention gefordert Sascha Wüstenhöfer von der Shell Deutschland GmbH forderte „wirksame Elemente zur Betrugsprävention, um die Stabilität und Planbarkeit der Quote zu sichern“. Das schütze Investitionen „und liegt somit in unserem ureigenen Interesse“. Unter dem Stichwort Planbarkeit sieht er die rückwirkende Anwendung ab dem 1. Januar 2026 als erforderlich an, um Marktverwerfungen und Planungsrisiken zu vermindern. Für die kommenden Jahre brauche es aber klare und verlässliche Regeln „ohne rückwirkende Effekte“. Gesetzesänderungen sollten daher grundsätzlich erst ab dem folgenden Verpflichtungsjahr gelten, so Wüstenhöfer. Der Shell-Vertreter schlug für 2027 ein Ziel von 18 Prozent vor, um die seit 2024 aufgebaute Übererfüllung der Quote abzubauen. In den Jahren 2028 und 2029 sollte das Ziel seiner Ansicht nach linear steigen, „um das im Entwurf vorgesehene Ziel von 25 Prozent im Jahr 2030 zu erreichen“. Wüstenhöfer plädierte zudem für eine klare Sektortrennung. Die THG-Minderung müsse tatsächlich im Straßenverkehr erzielt werden und dürfe nicht in andere Sektoren ausweichen, forderte er. Expertin fordert Absenken der Quote Caroline Tiefenbach von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sagte, um eine Antriebswende zu erreichen, müsse oberstes Gebot sein, „sich von dem Verbrennen von Kraftstoffen zu entfernen und schnellstmöglich auf effiziente E-Mobilität umzusteigen“. In diesem Sinne sollte auch die THG-Quote ausgestaltet sein, was aktuell nicht der Fall sei, da sie in großem Umfang auf die Verbrennung klimaschädlicher und ineffizienter „alternativer“ Kraftstoffe setze. Tiefenbach sprach sich dafür aus, die THG-Quote nicht zu erhöhen, sondern sie abzusenken. Bahnstrom sollte ihrer Ansicht nach als zusätzliche Erfüllungsoption in die THG-Quote aufgenommen werden - Agrokraftstoffe müssten vollständig ausgeschlossen werden, insbesondere Sojaöl. Anders als ihre Vorredner plädierte sie dafür, die RFNBO-Unterquote deutlich abzusenken, „solange diese auf den derzeitigen Anwendungsbereich beschränkt ist“. Auch der Luft- und Schifffahrt sollte laut Tiefenbach die Erfüllung der RFNBO-Quote ermöglicht werden. THG-Quote als klimapolitisches Instrument Nikolas von Wysiecki vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) vertrat ebenfalls die Auffassung, dass das Niveau der THG-Quote nicht weiter erhöht werden sollte, da bereits jetzt klimaschädliche Erfüllungsoptionen zu stark berücksichtigt würden. Der THG-Quote attestierte er gleichwohl enormes Potenzial, um neben der Klimaschutzwirkung auch industriepolitische Innovationen anzureizen und hierfür finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. „Dafür sollte die Erfüllungsoption Strom gestärkt werden, indem der Multiplikator angehoben und gestreckt wird“, sagte er. Die THG-Quote werde aber nur dann zu einem klimapolitischen Instrument, wenn klimaschädliche Erfüllungsoptionen wie Kraftstoffe aus Anbaubiomasse zukünftig nicht mehr auf die Quote anrechenbar sind. „Dies gilt insbesondere für Kraftstoffe auf Soja-Basis“, sagte er in Übereinstimmung mit DUH-Vertreterin Tiefenbach. „Interventionistischer Eingriff in den Kraftstoffmarkt" Benedikt Heyl von der Transport & Environment Deutschland gGmbH sieht in dem Gesetzentwurf einen „interventionistischen Eingriff in den Kraftstoffmarkt, um den Restwert von Anlagen in der Mineralölindustrie noch einige Jahre länger zu erhalten“. Das könne die Preise an der Tankstelle um 80 Prozent anheben, warnte er. Das Gesetz erzwinge eine weitere Abhängigkeit von betrugsanfälligen, importierten Biokraftstoffen, die dem Klimaschutz oft mehr schaden als helfen, sagte Heyl. Es schreibe außerdem vor, dass rare RFNBOs im Straßenverkehr eingesetzt werden, „obwohl es nicht die kosteneffizienteste Option der Emissionsreduktion ist“. Gleichzeitig werde die Chance verpasst, einen Anreiz für die Nutzung in der Luft- und Seefahrt zu schaffen, wo die Anwendung von RFNBOs für den Klimaschutz alternativlos sei. Theoretisch, so Heyl weiter, habe die THG-Quote das Potenzial, einen wichtigen Beitrag zur Elektrifizierung des Verkehrs zu leisten, „und zwar nicht nur auf der Straße, sondern auch auf der Schiene“. Dafür müsse eine Möglichkeit zur Anrechnung von Strom im Schienenverkehr geschaffen werden und die Mehrfachanrechnung von Strom generell erhöht werden. Meteorologe rügt "veraltete Hypothesen" Der Meteorologe Dr. Matthias Hornsteiner von der Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit kritisierte ganz grundsätzlich, dass Gesetze zum Klimaschutz auf veralteten Hypothesen und Spekulationen basierten, „die nicht im Einklang mit der ergebnisoffen orientierten und unabhängigen Grundlagenforschung stehen“. Zum anderen blendeten diese Maßnahmen die realen Ursachen für Umweltprobleme aus, sodass Maßnahmen gegen diese Probleme ineffizient oder ganz wirkungslos bleiben würden. Die Verwendung von „ideologisch gefärbten Begriffen“ wie Klimaschutz und Klimakrise lehnt Hornsteiner ausweislich seiner Stellungnahme ab. Derlei Wortgebilde und pseudowissenschaftliche Klimaspekulationen könnten keine Basis für eine Sachpolitik sein. Man könne damit allenfalls Symbolpolitik betreiben, „die aber keineswegs die zahlreichen Umweltprobleme beleuchtet, geschweige denn lösen kann“. (hau/04.03.2026)