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Die Krankenkasse wollte die Kosten für eine Hautstraffung nach einer Fettabsaugung nicht übernehmen, weil dies nur ein kosmetischer Eingriff sei. Das OLG Frankfurt sah das anders. Eine volle Erstattung gab es allerdings nicht.
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Die Regulierungswelle rollt – nur das Werkzeug stammt aus den Neunzigern
Kaum ein Bereich des Wirtschaftsrechts ist zuletzt so schnell gewachsen wie das EU-Digitalrecht: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), KI-Verordnung (KI-VO), Digital Services Act (DSA), Digital Markets Act (DMA), NIS-2-Richtlinie (NIS2), Digital Operational Resilience Act (DORA), Data Act. Was früher Spezialmaterie für wenige war, ist heute Pflichtlektüre für Rechtsabteilungen, Compliance-Teams und Kanzleien quer durch alle Sektoren. Die Menge an unmittelbar anwendbarem EU-Recht ist so groß wie nie.
Allein: Das Werkzeug, mit dem wir arbeiten, ist auf dem Stand von 1998. Das ändert nun das frei zugängliche Legal Tech Tool Lawbster.
Mehr Relevanz, gleiche Oberfläche
EUR-Lex, die offizielle Rechtsdatenbank der EU, erledigt das, was sie muss. Sie ist vollständig, amtlich, verlässlich. Die Bedienung jedoch stammt erkennbar aus einer früheren Internet-Ära. Eine Verordnung mit über hundert Erwägungsgründen und ebenso vielen Artikeln erscheint als ein einziges, fortlaufend zu scrollendes Dokument. Erwägungsgründe und Artikel stehen räumlich getrennt, obwohl sie zusammen gelesen werden müssen. Querverweise auf andere Rechtsakte sind meist weder verlinkt noch aus sich heraus verständlich: Was genau ein Verweis auf die Richtlinie 2006/42/EG bedeutet, erschließt sich erst nach zusätzlicher Recherche. So mündet jede Verweisung in eine neue, zeitraubende Suche.
Wer die umfangreichen Inhalte für den eigenen Gebrauch markieren oder annotieren möchte, dem bleibt nur der PDF-Download. Damit verschwindet das letzte Stück Lesekomfort: Dokumente mit 100 bis 300 Druckseiten, ohne Inhaltsverzeichnis, ohne dynamische Querverweise und ohne Möglichkeit, die Sprachfassung zu wechseln. Verschärft wird das durch die zahlreichen Richtlinien und sonstigen Auslegungsdokumente, die man sich über das Netz verstreut zusammensuchen muss. Im Ergebnis wird eine ohnehin diffizile Rechtsmaterie noch unübersichtlicher, und genau das macht sie zum Compliance-Risiko.
Eine Lücke im Markt
Für nationales Recht existieren gute digitale Lösungen. Das Online-Gesetzbuch LexMea setzt Maßstäbe, allerdings derzeit mit klarem Fokus auf deutsches Recht und die juristische Ausbildung. Für manche EU-Rechtsakte gibt es zwar mehrsprachige Websites, unter anderem für die DSGVO oder die KI-VO. Doch gerade hier zeigt sich die eigentliche Schwierigkeit: Datenschutz, KI-Regulierung, Plattform- und Cyberrecht greifen ineinander, verweisen wechselseitig aufeinander und teilen sich Begriffe und Definitionen. Isolierte Anwendungen sind deswegen keine Lösung. Was bisher fehlte, war eine ganzheitliche Plattform, die konsequent für die Praxis konzipiert ist. Genau diese Lücke schließt Lawbster.
Aus der Praxis heraus entwickelt
Entstanden ist Lawbster aus der täglichen Beratungsarbeit zu Künstlicher Intelligenz, Digitalisierung und Datenrecht. Der Anspruch ist bewusst pragmatisch: Jede Funktion muss einen konkreten Arbeitsschritt einsparen, den Fachleute sonst vielfach am Tag wiederholen. Adressiert sind Anwältinnen und Anwälte, Syndikusanwälte sowie Compliance- und Datenschutzverantwortliche, also alle, die EU-Recht Tag für Tag anwenden.
Was Lawbster kann
- Alle relevanten EU-Digitalrechtsakte gebündelt an einem Ort, mehrsprachig und klar strukturiert.
- Personalisierbare Lesezeichen, Farbmarkierungen und Notizen, die dauerhaft erhalten bleiben.
- Auslegungsrelevante Erwägungsgründe direkt beim zugehörigen Artikel statt versteckt am Dokumentanfang.
- Offizielle Richtlinien und Auslegungshilfen, nach Rechtsakt sortiert, plus Upload-Funktion für eigene Hilfsdokumente.
- Smarte Querverweise mit Vorschau und direkter Verlinkung, ein Klick statt eigener Recherche.
- Split View für den parallelen Blick auf zwei Dokumente, etwa Verordnung und Durchführungsrechtsakt oder der Vergleich zweier Sprachfassungen.
In der offenen Beta sind bereits 15 zentrale Rechtsakte verfügbar, darunter DSGVO, KI-VO, DSA, DMA, NIS2, DORA, Cybersecurity Act, Cyber Resilience Act (CRA), Data Act, Data Governance Act (DGA) und die neue Produkthaftungsrichtlinie. Weitere folgen laufend.
Live in der Beta und im Takt der Gesetzgebung
Lawbster ist live und in der offenen Beta kostenfrei nutzbar. Auf der Roadmap stehen weitere Rechtsakte, zusätzliche Sprachfassungen und neue Funktionen. Besondere Relevanz dürfte der „Digital Omnibus“ entfalten, mit dem die EU bestehende Digitalvorschriften vereinfachen und bündeln will. Erste Anpassungen, etwa an der KI-VO, sind bereits beschlossen. Genau solche Änderungen bildet Lawbster zeitnah ab.
Die EU-Digitalregulierung wird nicht abnehmen. Umso wichtiger ist, dass die Werkzeuge zu ihrer Anwendung endlich dort ankommen, wo das Recht längst ist: in der digitalen Gegenwart.
Autor: Dr. Richard Falk ist Gründer von Lawbster und als Senior Associate bei DLA Piper in München auf Künstliche Intelligenz, IT und Datenrecht spezialisiert. Er berät deutsche und internationale Unternehmen bei der digitalen und datengetriebenen Transformation ihrer Geschäftsmodelle, von der KI-Integration über Outsourcing bis zur IT-Sicherheit. Lawbster ist unmittelbar aus seinem beruflichen Alltag mit europäischen Digitalregulierungen entstanden.
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