Aktuelle Nachrichten
Förderanträge bei der Beauftragten für Integration
Arbeit und Soziales/Antwort Über die Zahl der seit 2020 bei der Beauftragten für Integration und für Antirassismus gestellten und bewilligten Förderanträge berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine AfD-Anfrage.
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Besserer Schutz für Amts- und Mandatsträger
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Der Bundesrat will Amts- und Mandatsträger besser schützen und hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt.
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Unterrichtungen zur Haushaltsführung 2025
Haushalt/Unterrichtung Die Bundesregierung hat drei Unterrichtungen zur Haushaltsführung 2025 vorgelegt.
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Grüne fordern Bodycam-Einsatz bei Polizei auf Bürgerwunsch
Die Grünen fordern, dass Bürger bei Kontrollen verlangen können, dass Bundespolizisten ihre Bodycams anschalten. Dabei geht es auch um Anti-Rassismus.
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Kategorien: Juristische Nachrichten
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: BaFin setzt Geldbuße fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 5. November 2025 eine Geldbuße in Höhe von 40.000 Euro gegen die TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Die TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG hatte nicht mittels Hinweisbekanntmachung darüber informiert, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2024 öffentlich zugänglich waren.
Kategorien: Finanzen
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: BaFin setzt Geldbuße fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 5. November 2025 eine Geldbuße in Höhe von 40.000 Euro gegen die TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Die TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG hatte nicht mittels Hinweisbekanntmachung darüber informiert, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2024 öffentlich zugänglich waren.
Kategorien: Finanzen
Urteil wegen dreifachen Mordes und wegen fahrlässiger Tötung im Landkreis Rotenburg (Wümme) rechtskräftig
Pressemitteilung 223/25 vom 01.12.2025
Kategorien: Pressemitteilungen der Bundesgerichte
Urteil des Landgerichts Cottbus wegen Mordes an 14-Jähriger auf offener Straße rechtskräftig
Pressemitteilung 222/25 vom 01.12.2025
Kategorien: Pressemitteilungen der Bundesgerichte
Auslagerungen an Cloud-Anbieter: BaFin wendet ESMA-Leitlinien an
Die BaFin wird Leitlinien der ESMA zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter in der Europäischen Union anwenden. Sie helfen Instituten dabei, Risiken besser zu ermitteln, zu managen und zu überwachen.
Kategorien: Finanzen
Kosten für Bürgergeldbezieher: Krankenkassen verklagen Bund
Die gesetzlichen Krankenkassen werfen dem Bund vor, sie auf den Kosten für die Versicherung von Bürgergeldbeziehern sitzenzulassen. Nun klagt ihr Spitzenverband. Weitere Klagen sollen folgen.
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Kategorien: Juristische Nachrichten
Finanzbranche lobt Standortförderungsgesetz
Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Standortförderungsgesetzes (21/2507) ist in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 1. Dezember 2025, von der Finanzwirtschaft begrüßt worden. Andere Sachverständige mahnten Verbesserungen an oder bezweifelten die erwartete Wirkung der in dem Entwurf enthaltenen Maßnahmen. Die Bundesregierung will mit dem Entwurf umfassende Maßnahmen zur Erleichterung des Finanzierungszugangs für Unternehmen, zur Förderung des Fondsmarktes und damit auch des Venture-Capital-Ökosystems sowie zur Verschlankung aufsichtlicher Vorgaben umsetzen. Unter anderem sollen Investmentfonds künftig unbegrenzt in Wagniskapitalfonds investieren können. "Entwurf stellt nötige Rechtssicherheit her" „Der Gesetzentwurf entspricht absolut unserer Forderung und stellt die nötige Rechtssicherheit her“, lobte Thomas Richter (Bundesverband Investment und Asset Management, BVI) in der vom amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Die Linke) geleiteten Anhörung. Immobilienspezialfonds sei es bisher nicht möglich gewesen, Solaranlagen auf Dächer von Büro- und Gewerbegebäuden zu errichten. Den Fonds hätte ein Verlust ihres Rechtsstatus gedroht. Jetzt gebe es Möglichkeiten dafür, und für den Fondsstandort Deutschland sei das von überragender Bedeutung. Prof. Dr. Jens Südekum (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) sah den Gesetzentwurf „sehr positiv“. Es werde mehr Wagniskapital für junge Unternehmen gebraucht und mit dem Gesetz würden die Möglichkeiten dazu geschaffen. Zur Infrastrukturfinanzierung sagte Südekum, das Sondervermögen setze einen erheblichen Impuls, aber der Mittelbedarf könne nicht allein über die öffentliche Finanzierung abgedeckt werden, sondern es werde privates Kapital gebraucht. Jeder öffentlich investierte Euro könne durch das Gesetz jetzt „gehebelt“ werden, so dass die „Unmengen von Kapital“ in Deutschland auch für Infrastrukturprojekte genutzt werden könnten. Durch das Gesetz würden bestehende Hürden abgebaut. Sachverständige sehen Verbesserungsbedarf Tim Ockenga vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sagte, die Verschlankung aufsichtsrechtlicher Prozesse bei der Finanzaufsichtsbehörde BaFin sei sinnvoll. Er schlug einige Änderungen an dem Entwurf vor. Wie schon der BVI begrüßte Ockenga ebenfalls die verbesserten Möglichkeiten für Solaranlagen auf Dächern von Büro- und Gewerbegebäuden. Dr. Gerrit Fey (Deutsches Aktieninstitut) sprach von kleinen Schritten durch das Gesetz. Es fehle eine grundsätzliche Aktienrechtsreform, um die Finanzierung von Unternehmen zu verbessern. René Lorenz (Deutsche Kreditwirtschaft) begrüßte die im Entwurf vorgesehenen Abschaffungen von Meldepflichten im Kreditbereich. Man vermisse aber Regelungen zur rechtssicheren und praxistauglichen Anpassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, hieß es in der Stellungnahme der Kreditwirtschaft. Verena Pausder (Bundesverband Deutsche Startups) verwies auf die Probleme der Startups vor allem in späteren Phasen nach der Gründung. Da könne und müsse noch mehr gemacht werden. Startups seien Innovationsmotoren. Wichtig seien auch mehr Möglichkeiten zur Mitarbeiterbeteiligung, die unbürokratisch sein müsse, und ein leichterer Zugang zum Kapitalmarkt. Sie erhoffe sich einiges vom geplanten Deutschlandfonds. Risiken durch Förderung von Wagniskapital Dr. Franziska Maria Cooiman (Technische Universität Berlin) nannte Wagniskapital ein sehr spezifisches Instrument, das nur für bestimmte Unternehmen in Frage komme und auch Risiken habe. Durch die Konstruktion von Fonds müssten geförderte Startups ein „Hyperwachstum“ hinlegen, um für eine solche Finanzierung in Frage zu kommen. Damit komme es oft nur zu einer Förderung erprobter Technologien in Bereichen wie Software und Plattformen und nicht im Bereich neuer Technologien, die für einen grünen Umbau der Wirtschaft gebraucht würden. Außerdem werde die Mehrheit des Kapitals von Männern verwaltet „und geht auch an diese“. Statt radikale technologische Neuerungen im Bereich Materialien und grüne Energien zu fördern, bringe Wagniskapital eher softwarebasierte Geschäftsmodelle hervor. Kritik an geplanten Maßnahmen Anderer Auffassung als die Investmentbranche war Prof. Dr. Fritz Söllner (Technische Universität Ilmenau), der von Ernüchterung beim Betrachten des Entwurfs sprach. Ein großer Sprung sei das nicht. Zwar gebe es leichte Verbesserungen, allerdings würden nur bestimmten Teile der Wirtschaft profitieren, wie die Finanz- und Fondswirtschaft sowie erneuerbare Energien. In der Breite der Wirtschaft komme nichts an. Die Maßnahmen seien dazu viel zu kleinteilig. Prof. Dr. Heribert M. Anzinger (Universität Ulm) nannte es hochproblematisch, dass sich das Investmentrecht vom Aufsichtsrecht löse. Die steuerbegünstigten Fonds könnten gar nicht von allen Investoren genutzt werden. Er finde es auch problematisch, dass Kapitalverwaltungsgesellschaften der Betrieb von Kraftwerken und Energieerzeugungsanlagen erlaubt werden solle. Prof. Ekkehard Wenger (Universität Würzburg) sagte, in dem Entwurf sei von Venture Capital fast nicht die Rede. Der Entwurf sei vielmehr stark auf erneuerbare Energien ausgerichtet, was die Energiewende noch teurer machen werde. Der einseitige Fokus auf erneuerbare Energien missfalle ihm. Antrag der AfD Ebenfalls Gegenstand der Anhörung war ein Antrag der AfD-Fraktion (21/2544) auf Streichung der Wegzugsbesteuerung. Die AfD-Fraktion hält diese Wegzugsbesteuerung für eine faktische Strafe für den Wunsch, in einem anderen Land zu leben. Wenger sagte dazu, es würden keine Unternehmer neu nach Deutschland kommen, wenn sie damit rechnen müssten, dass ihnen bei einem Wegzug nach sieben Jahren ein Teil ihres Vermögens weggesteuert werden würde. (hle/01.12.2025)
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Kritische Anmerkungen zum Resilienz-Gesetzentwurf
Zum Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Stärkung der physischen Sicherheit kritischer Anlagen haben Experten eine Reihe von Einwänden. Das zeigte sich am Montag, 1. Dezember 2025, bei einer Anhörung im Innenausschuss. Es ging um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022 / 2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen“ (21/2510) sowie um einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Deutschland resilient machen – Für einen ganzheitlichen Schutz unserer kritischen Infrastruktur“ (21/2725). Kritik am Regierungsentwurf Manuel 'HonkHase' Atug, Gründer und Sprecher der AG Kritis, meinte, auch mit dem aktuellen Entwurf zum Kritis-Dachgesetz bleibe Deutschland weiterhin peinlich hinter dem Ziel zurück, das sich aus den EU-Vorgaben zu defensiver physischer Resilienz und Cyberresilienz ergebe. Die Verantwortlichen für die Sicherheit in Deutschland scheinen nach seiner Ansicht mit Vorsatz keine Handlungen aus den hybriden Gefährdungen der letzten Monate ableiten zu wollen. Dem Bundesinnenministerium warf er vorsätzliche Arbeitsverweigerung und damit vorsätzliche Gefährdung von Menschenleben vor. Alexander Averhoff vom Deutschen Städte- und Gemeindebund erklärte, Resilienzstrategien, umfassende Prävention und effektiver Bevölkerungsschutz seien große Herausforderungen für die Kommunen und die Betreiber kritischer Infrastruktur. Er sehe kritisch, dass im Gesetzentwurf aber „die Kommunen komplett raus“ seien. Die vorgesehenen Umsetzungsfristen seien den Kommunen zu kurz. Sie wünschten sich eine Verlängerung auf 24 Monate. Bund und Länder müssten den Kommunen angemessene finanzielle Mittel bereitstellen. Ergänzung des IT-Sicherheitsrechts Mathias Böswetter vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) befand, der Gesetzentwurf schaffe erstmals einen sektorenübergreifenden Rechtsrahmen für den physischen Schutz kritischer Anlagen und ergänze damit das bestehende IT-Sicherheitsrecht für die kritischen Infrastrukturen. Dieses Ziel begrüße sein Verband ausdrücklich. Insbesondere die wirtschaftliche Umsetzung der Maßnahmen sei entscheidend für eine nachhaltige Resilienzsteigerung bei den kritischen Infrastrukturen und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wirtschaft und Gesellschaft seien auf eine wirtschaftliche Versorgung mit Energie und Wasser sowie eine gesicherte Abwasserentsorgung angewiesen. Der Bund dürfe die Betreiber bei der akuten Drohnenbedrohung nicht allein lassen. Drohnenabwehr müsse hoheitliche Aufgabe bleiben. Transparenzpflichten neu bewerten Sylvia Borcherding von der 50Hertz Transmission GmbH wies darauf hin, dass der aktuelle Rechtsrahmen die Betreiber kritischer Infrastruktur in zahlreichen Verfahren zur umfassenden Offenlegung von Planungs- und Infrastrukturunterlagen verpflichte. Häufig müssten detaillierte Karten, technische Parameter, Standortinformationen, Leitungs- und Trassenverläufe sowie Infrastrukturen öffentlich zugänglich gemacht werden. Hier bestehe ein dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf, der durch das Kritis-Gesetzgebungsvorhaben nicht angegangen werde. Die bestehenden Transparenzpflichten seien im Lichte der aktuellen Bedrohungslage neu zu bewerten und anzupassen. Sie wünsche sich klare Regelungen für Finanzierung und Kosten, so Borcherding. Sie forderte einen bundesweit einheitlichen Rahmen zur Anerkennung und Refinanzierung von Resilienzkosten. Unterstützung von Industrie und Mittelstand Prof. Dr. Clemens Gause vom Verband für Sicherheitstechnik legte dar, für große Konzerne sei die Umsetzung des Kritis-Dachgesetzes ein Kraftakt, für viele kleine und mittlere Unternehmen indes nicht umsetzbar, weil es an finanziellen Mitteln mangele. Diese Unternehmen bildeten aber das Rückgrat der deutschen Wirtschaft und seien zunehmend ein Schlüssel zur Inneren Sicherheit, auch im Operationsplan Deutschland der Bundeswehr. Sein Verband fordere die Bundesregierung und die Abgeordnete auf, klare Maßnahmen zur Unterstützung der Industrie und des Mittelstands zu ergreifen. Dazu zählte er neben zinsgünstigen KfW-Krediten gezielte Steuerentlastungen sowie direkte Förderprogramme. Er regte an, die Sicherheitswirtschaft als Wirtschaftsfaktor in Deutschland nach vorne zu bringen. "Kleine und mittlere Betriebe nicht überlasten" Dr. Jürgen Harrer von der Universität der Bundeswehr in München erklärte, der Gesetzentwurf sei mit den gesetzten Schwerpunkten grundsätzlich auf dem richtigen Weg. Neben den bereits vorhandenen Mindeststandards im Bereich der digitalen Sicherheit würden nun endlich auch Mindeststandards für den Bereich der physischen Sicherheit kritischer Infrastrukturen formuliert. Der Gesetzentwurf könne dazu beitragen, die Resilienz der Kritis-Betriebe und damit auch die Resilienz der Wertschöpfungs- und Lieferketten der deutschen Wirtschaft zu stärken. Harrer warf einen Blick auf die Kosten. Kleine und mittlere Betriebe dürften nicht überlastet werden. Unterstützungen etwa durch Sonderkredite oder Sonderabschreibungen hielt er für sinnvoll. "Digitale und physische Sicherheit bündeln" Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker (Universität Bremen), Research Director der cyberintelligence.institute GmbH in Frankfurt am Main, nannte den Entwurf des Kritis-Dachgesetzes einen wichtigen, aber bislang unvollständigen Schritt hin zu einem kohärenten Schutz kritischer Infrastruktur. So sei eine einheitliche und integrierte Kritis- und IT-Sicherheitsarchitektur vonnöten. Das nationale IT-Sicherheitsrecht sei bislang fragmentiert und vielfach nicht hinreichend aufeinander abgestimmt. Die Einbeziehung der öffentlichen Verwaltung in den Schutzbereich müsse konsequent fortgeführt werden. Die bisherige Ausklammerung weiter Teile der Bundesverwaltung sowie der Landes- und Kommunalverwaltungen führe zu systematischen Schutzlücken und einem uneinheitlichen Resilienzniveau. Er machte sich stark für ein Kritis-Dachgesetz, das digitale und physische Sicherheit bündele. Dadurch sollten Doppelstrukturen vermieden werden. Schnittstellenprobleme und Doppelstrukturen Kerstin Petretto vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) monierte, dass es keine Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen den beteiligten Aufsichtsbehörden gebe. Insbesondere die Rolle der Bundesländer bleibe unklar. Da sie auch abseits des Kritis-Dachgesetzes über Regelungskompetenzen verfügten, drohten Schnittstellenprobleme und Doppelstrukturen. Sie kritisierte, dass ein erheblicher Teil der Bundesverwaltung vom Gesetz ausgenommen und Landesverwaltungen erst gar nicht adressiert worden seien. Infrastrukturen im Kritis-Sektor Staat und Verwaltung unterlägen damit keinen Anforderungen. Sie seien jedoch wie Unternehmen physischen Risiken ausgesetzt. Petretto beanstandete, dass die neuen Bedrohungen nicht adressiert würden. Im Zusammenhang mit Drohnenüberflügen sprach sie von einer Rechtslücke. Kommunale Finanzausstattung Christian Stuffrein vom Deutschen Landkreistag, der auch für den Deutschen Städtetag sprach, begrüßte, dass verbindliche nationale Regeln für Betreiber kritischer Infrastrukturen geschaffen werden sollen. Problematisch sei, dass im Gesetzentwurf der Bundesregierung der Bereich Staat und Verwaltung im Geltungsbereich fehle. Er müsse in die Auflistung der Kritis-Sektoren aufgenommen werden. Die Städte und Landkreise forderten eine angemessene kommunale Finanzausstattung und laufende Finanzierung zur Stärkung der Resilienz. Eine Finanzierung durch Anhebung der Kommunalabgaben sei nicht sachgerecht. Der Schwellenwert von 500.000 versorgten Einwohnern sei viel zu hoch. Damit würde das Gesetz keine Anwendung für Einrichtungen in der deutlichen Mehrheit der Kommunen enthalten. Denkbar sei der vom Bundesrat eingebrachte Schwellenwert von 150.000 versorgten Einwohnern. (fla/01.12.2025)
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Viel Lob für deutsch-französische Freundschaft
Die Mitglieder der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung (DFPV) haben am Montag, 1. Dezember 2025, in Berlin die Besonderheit ihrer parlamentarischen Freundschaft hervorgehoben. Die DFPV zeige, wie parlamentarische Kontrolle und Initiative über Grenzen hinweg aussehen könne, und sei in der Lage, über unterschiedliche nationale Interessen hinweg politisch zusammenzukommen, sagte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, die die zwölfte Sitzung der Versammlung im Bundestag eröffnete. Dies sei wichtig, gerade auch in Zeiten, in denen die Friedens- und Werteordnung erschüttert werde. „Die Welt wartet nicht auf uns. Wenn wir nicht handeln, handeln andere“, mahnte Klöckner. Sie verwies auf den Vertrag von Lissabon, der heute vor 16 Jahren in Kraft trat und „viel verändert“ habe. Er habe sowohl das Europäische Parlament als auch die nationalen Parlamente gestärkt. Vor allem letztere seien seither „die Wächter der Subsidiarität“ in der Europäischen Union; sie trügen die Verantwortung dafür, „dass die EU dort handelt, wo sie einen Mehrwert schafft – und sich zurückhält, wo Entscheidungen besser vor Ort getroffen werden“. Dieser Verantwortung komme die DFPV nach. "Deutsch-Französischer Motor stottert nicht" Klöckners französische Amtskollegin, Parlamentspräsidentin Yaël Braun-Pivet, stimmte der Bundestagspräsidentin zu und bedankte sich für die „aufrichtige Freundschaft zwischen Deutschland und Frankreich“. In Zeiten der Polarisierung und des „strengen Windes gegen den Rechtsstaat“ zeigten beide Staaten, dass der „deutsch-französische Motor“ nicht stottere. Energie, Handel, Industrie, Verteidigung und Digitales – dies alles seien Themen, die die DFPV in der jüngsten Vergangenheit angegangen sei. Auch mit Blick auf die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten sei es wichtig, dass Deutschland und Frankreich eng zusammenarbeiteten, betonte Braun-Pivet. Digitale Souveränität Dass beide Staaten auch in Fragen der digitalen Souveränität an einem Strang ziehen, diesen Eindruck vermittelten die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär (CSU), und die beigeordnete Ministerin für Künstliche Intelligenz und Digitalisierung, Anne Le Hénanff (Horizons), in der Sitzung. Die enge Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich in Fragen der Digitalisierung schaffe Synergien und trage einen wichtigen Teil zu einem starken Europa bei, sagte Bär. Le Hénanff urteilte, die Freundschaft beider Länder sei grundlegend für die digitale Souveränität: „Sie ist entscheidend, um darauf hinzuwirken, dass die Philosophie der EU Früchte tragen kann.“ Umsetzung des Vertrags von Aachen Im zweiten Teil der Sitzung leiteten die Ko-Vorsitzenden des DFPV-Vorstands Brigitte Klinkert (Ensemble pour la République) und Andreas Jung (CDU/CSU) die Wahl neu benannter Mitglieder des Vorstands, riefen einen Bericht der Kurzmission zur Umsetzung des Vertrags von Aachen auf und ließen Vorlagen und Änderungsanträge beraten und abstimmen. Dabei ging es unter anderem um die Stärkung der deutsch-französischen Zusammenarbeit im Kampf gegen Antisemitismus und Judenhass sowie ein weltweites Abkommen gegen die Plastikverschmutzung. 251201_dt_fr_parl_versammlung_zwei Deutsch-Französischer Parlamentspreis Vor der Sitzung verliehen Klöckner und Braun-Pivet gemeinsam den Deutsch-Französischen Parlamentspreis an zwei Initiativen: das Programm „Artefaktory - Zukunst“, das zweisprachige Kunst-Workshops für Jugendliche organisiert, und den „Sport Pin Oberrhein“; damit werden sportliche Leistungen ausgezeichnet, die teilweise im Nachbarland – Deutschland, Frankreich oder der Schweiz – absolviert wurden. Beide Projekte brächten Deutsche und Franzosen auf „bewegende Weise“ zusammen, sagte Klöckner. „Sie ermöglichen Begegnungen miteinander im Sport, in der Kunst und auch im Alltag.“ Der Deutsch-Französische Parlamentspreis zeichnet herausragende zivilgesellschaftliche Projekte aus, die zum besseren gegenseitigen Verständnis oder zur Stärkung der Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich beitragen. Erstmalig wurden bei der diesjährigen Verleihung nicht mehr nur wissenschaftliche Arbeiten in Betracht gezogen, sondern bilaterales Engagement auf allen Ebenen. (mtt/1.12.25)
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BVerwG 1 C 16.24 - Urteil
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Kategorien: Entscheidungen der Bundesgerichte
BVerwG 1 W-VR 16.25 - Beschluss
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Kategorien: Entscheidungen der Bundesgerichte
BVerwG 1 WB 41.24 - Beschluss
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Kategorien: Entscheidungen der Bundesgerichte
BVerwG 11 KSt 2.25 - Beschluss
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))
Kategorien: Entscheidungen der Bundesgerichte
BVerwG 9 A 20.25 - Beschluss
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))
Kategorien: Entscheidungen der Bundesgerichte
Kompakt November 2025
In unserer Übersicht finden Sie Verlinkungen zu Artikeln, Meinungsbeiträgen und Reden sowie ausgewählten News & Maßnahmen des vergangenen Monats.
Kategorien: Finanzen
Abseits der Norm: Diese Karrierewege stehen auch ohne zweites Staatsexamen offen
Im zweiten Examen durchzufallen, fühlt sich zunächst an wie der Weltuntergang – doch es ist oft der Startpunkt für neue Karrierewege. Unternehmen, Legal Tech, Mediation, Notariat oder NGO: Marie-Theres Boetzkes zeigt, dass die Optionen für Diplomjuristinnen und -juristen vielfältiger sind als gedacht.
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