Aktuelle Nachrichten

VII ZR 112/24, Entscheidung vom 27.11.2025

BGH Nachrichten - Mo, 08.12.2025 - 10:30
Leitsatzentscheidung
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IV ZR 84/25, Entscheidung vom 19.11.2025

BGH Nachrichten - Mo, 08.12.2025 - 10:30
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5 StR 376/23, Entscheidung vom 18.11.2025

BGH Nachrichten - Mo, 08.12.2025 - 10:30
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5 StR 469/25, Entscheidung vom 18.11.2025

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5 StR 442/25, Entscheidung vom 17.11.2025

BGH Nachrichten - Mo, 08.12.2025 - 10:30
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2 StR 639/24, Entscheidung vom 05.11.2025

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III ZR 145/24, Entscheidung vom 04.11.2025

BGH Nachrichten - Mo, 08.12.2025 - 10:30
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3 StR 420/25, Entscheidung vom 28.10.2025

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3 StR 388/25, Entscheidung vom 30.09.2025

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5 StR 180/25, Entscheidung vom 02.07.2025

BGH Nachrichten - Mo, 08.12.2025 - 10:30
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BVerwG 4 C 2.24 - Urteil - Zulässigkeit einer Spielhalle im unbeplanten Innenbereich - zulässiger Wohnanteil im faktischen Kerngebiet

BVerwG Nachrichten - Mo, 08.12.2025 - 10:10
Unbeplanter Innenbereich; Nähere Umgebung; Faktisches Kerngebiet; Wohnnutzung; (Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

Norton Rose Fulbright advises on Hong Kong IPO of a leading Chinese analog chips provider

Norton Rose Fulbright - Mo, 08.12.2025 - 09:43
Global law firm Norton Rose Fulbright has advised China International Capital Corporation Hong Kong Securities Limited (CICC), CITIC Securities (Hong Kong) Limited and CCB International Capital Limited as joint sponsors, on the global offering and H-share listing of Suzhou NOVOSENSE Microelectronics Co., Ltd. on the Main Board of the Hong Kong Stock Exchange.

Clearstream Launches Next Data Solutions to Accelerate Proactive Decision-making

Deutsche Börse (PM) - Mo, 08.12.2025 - 09:30
Clearstream, the leading provider of post-trade services and part of Deutsche Börse Group, launches Next Data Solutions, a new generation of data solutions providing market participants with greater transparency across the post-trade value chain. The suite brings together four products—SettlementNext, LendingNext, CollateralNext and LiquidityNext—under a single data and analytics framework. Each product is designed to help financial institutions move from retrospective reporting toward proactive decision-making, anticipating settlement challenges, optimizing collateral allocation, and managing liquidity in real time. Supporting clients in the run-up of the accelerated settlement cycle in Europe, SettlementNext also introduces the T+1 Scorecard, equipping clients with insight on the necessary effort to comply with T+1 requirements. Eva-Maria Keller, Head of Data, Channels and Digital Operations at Clearstream, said: “In this increasingly fast-paced world, market participants need to act quickly upon current events and take precise and informed decisions within seconds. Clearstream’s Next Data Solutions helps clients understand their activity with greater clarity, enabling them to address recurring issues and realign their positions to meet future liquidity and funding demands. As the financial industry prepares for significant shifts like T+1 settlement and the greater integration of European capital markets, Next Data Solutions represents a vital tool for enhancing market transparency, efficiency, and security.” Next Data Solutions is available to clients through the Clearstream Xact web portal, with additional analytics modules planned for release in 2026. ***  About Clearstream Clearstream is the innovative and trusted post-trade business for the global markets. It runs the leading securities and funds servicing ecosystems of tomorrow. The company operates the German and Luxembourg central securities depositories and an international central securities depository for the Eurobonds market. With 20 trillion Euros in assets under custody, it is one of the world’s largest settlement and custody firms for domestic and international securities. It also delivers premier fund dealing, distribution, digital and data services, covering over 55 fund markets worldwide. Clearstream is part of Deutsche Börse Group, an international exchange organization and provider of innovative market infrastructures. To learn more, visit us at www.clearstream.com or connect via LinkedIn. Media contact:  Tabea Behr Phone: +49 (0)69 2 11-13 016 tabea.behr@deutsche-boerse.com
Kategorien: Finanzen

EuG zur automatischen Verlängerung von Wirkstoffgenehmigungen

CMS Hasche Sigle Blog - Mo, 08.12.2025 - 09:16

Wann und für wie lange darf die EU-Kommission die Genehmigung eines Pflanzenschutzmittelwirkstoffs im laufenden Erneuerungsverfahren befristet verlängern? Das EuG hat hierzu klare Leitplanken gesetzt: Die Kommission muss pauschale Ein-Jahres-Verlängerungen zukünftig unterlassen und eine nachvollziehbare Einzelfallprüfung vornehmen. Unternehmen müssen zukünftig zur Vermeidung von Verzögerungen noch mehr darauf achten, vollständige Dossiers einzureichen und ggf. mit den Behörden im Vorhinein über die Datenqualität sprechen. Dieser Beitrag erklärt, welche konkreten Vorgaben und welche praktischen Folgen sich aus der Rechtsprechung des EuG ergeben.

Rechtsrahmen zur Genehmigung eines Wirkstoffs sowie dessen Verlängerung, Erneuerung und Überprüfung 

Die Genehmigung von Wirkstoffen für Pflanzenschutzmittel sowie deren Erneuerung und Überprüfung ist unionsrechtlich in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (nachfolgend: PSM-VO) geregelt. In diesen jeweils zentralisierten Verfahren hat die EU-Kommission die alleinige Entscheidungszuständigkeit.

Ausgangspunkt der Erstgenehmigung eines Wirkstoffs ist ein Antrag des Herstellers*. Erfüllt der Wirkstoff die in der Verordnung geregelten Genehmigungskriterien (Art. 4 PSM-VO mit Verweis auf Anhang II der Verordnung), wird der Wirkstoff – nachdem in einem Gemeinschaftsverfahren die Genehmigungsfähigkeit des Wirkstoffs bewertet wurde – auf Antrag von der Kommission unionsweit genehmigt.

Die Erstgenehmigung selbst gilt höchstens zehn Jahre. Spätestens drei Jahre vor Ablauf der Erstgenehmigung kann der Hersteller die Erneuerung der Genehmigung beantragen. Das Verfahren zur Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung ist in Art. 14 bis 21 PSM-VO geregelt. Auch das Erneuerungsverfahren folgt einem strukturierten, zentralisierten Verfahren: Ein berichterstattender Mitgliedstaat, unterstützt von einem Mitberichterstatter, bewertet neues Datenmaterial, die EFSA organisiert den Peer‑Review und verabschiedet Schlussfolgerungen, auf deren Grundlage die Kommission über die Erneuerung entscheidet. Die Genehmigung eines Wirkstoffs wird von der Kommission erneuert, wenn die in der Verordnung geregelten Genehmigungskriterien weiterhin erfüllt sind (vgl. Art. 14 Abs. 1 PSM-VO). Nach Art. 14 Abs. 2 PSM-VO gilt die Erneuerung der Genehmigung für einen Zeitraum von höchstens fünfzehn Jahren. Das Erneuerungsverfahren ist nach Art. 20 Abs. 1 PSM-VO erst mit dem Erlass einer Durchführungsverordnung (Art. 79 Abs. 3 PSM-VO) durch die Kommission abgeschlossen. 

Kommt es im Erneuerungsverfahren zu Verzögerungen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Antragstellers fallen, und ist deshalb zu erwarten, dass die Genehmigung vor der Entscheidung über die Erneuerung der Genehmigung ausläuft, wird die Geltungsdauer der Genehmigung um einen befristeten Zeitraum verlängert, der für die Prüfung des Antrags auf Erneuerung der Genehmigung ausreicht. Die Länge des Zeitraums, der für die Prüfung des Antrags ausreicht, bemisst sich nach den in Art. 17 Abs. 3 PSM-VO festgelegten Elementen: 

  • Zeitbedarf für die Vorlage der erforderlichen Informationen,
  • Zeitbedarf für den Abschluss des Verfahrens, sowie
  • gegebenenfalls die Notwendigkeit, die Erstellung eines kohärenten Arbeitsprogramms (Art. 18 PSM-VO) zu gewährleisten.

Die Entscheidung über die Verlängerung der Genehmigungsdauer wird nach dem Regelungsverfahren gemäß Art. 79 Abs. 3 PSM-VO per Durchführungsverordnung angenommen.

Für Substitutionskandidaten gilt zwar grundsätzlich ein strengerer Rahmen, im Ergebnis jedoch nichts anderes. Substitutionskandidaten sind Wirkstoffe, die die Kriterien des Art. 4 PSM-VO und zugleich eines oder mehrere der Kriterien des Anhangs II Nr. 4 der PSM-VO erfüllen. Bei diesen Kriterien handelt es sich um bestimmte Eigenschaften, die zwar genehmigungsfähig sind, jedoch zusätzlich (auf der Ebene der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit dem betreffenden Wirkstoff) auf nationaler Ebene einer vergleichenden Bewertung (Art. 50 PSM-VO) unterzogen werden müssen. Die Erstgenehmigung eines Substitutionskandidaten beträgt nach Art. 24 Abs. 1 Satz 1 PSM-VO höchstens sieben Jahre. Die Genehmigung kann dann einmal oder mehrmals jeweils für einen Zeitraum von höchstens sieben Jahren erneuert werden (Art. 24 Abs. 1 Satz 2 PSM-VO). Im Übrigen gelten auch für Substitutionskandidaten die Vorschriften des Erneuerungsverfahrens nach Art. 14 bis 21 PSM-VO (Art. 24 Abs. 2 PSM-VO).

Weiter gilt auch für Substitutionskandidaten, dass nach Art. 24 Abs. 2 PSM-VO in Verbindung mit Art. 17 PSM-VO die Geltungsdauer der Genehmigung per Durchführungsverordnung um einen befristeten Zeitraum verlängert wird, der für die Prüfung des Antrags nötig ist, wenn zu erwarten ist, dass die Genehmigung eines Substitutionskandidaten aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, vor einer Entscheidung über die Erneuerung ausläuft.

Unabhängig davon kann die Kommission nach Art. 21 PSM-VO eine bestehende Genehmigung (auch die eines Substitutionskandidaten, Art. 24 Abs. 2 PSM-VO) jederzeit oder auf Antrag eines Mitgliedstaats überprüfen und bei Bedarf anpassen oder widerrufen. 

Konkretisierung der Rechtslage zu der befristeten Verlängerung von Wirkstoffgenehmigungen durch EuG-Urteile 

Vor diesem rechtlichen Hintergrund haben drei Urteile des EuG (v. 19. November 2025 – Rs. T-412/22; T-94/23; T-565/23) die Auslegung der Vorschriften zu befristeten Verlängerungen von Wirkstoffgenehmigungen im laufenden Erneuerungsverfahren maßgeblich konkretisiert. Das EuG rügt vor dem Hintergrund des Ausnahmecharakters von Verlängerungen der Genehmigungsdauer die bisher gelebte Kommissionspraxis schematischer, wiederholter Ein‑Jahres‑Verlängerungen ohne substanzielle Einzelfallbegründung und stellt klar, dass sowohl die Ursachen der Verzögerung im Erneuerungsverfahren als auch die Verlängerungsdauer objektiv und konkret in jedem Einzelfall zu prüfen sind. Damit werden die Anforderungen an die Entscheidung über die Verlängerung der Geltungsdauer einer Wirkstoffgenehmigung verschärft und die für die Kommission geltenden Prüfmaßstäbe geschärft. 

In den diesen EuG-Urteilen zugrundeliegenden Verfahren beantragten drei Umweltvereinigungen eine interne Überprüfung von Durchführungsverordnungen, mit denen die Kommission die Genehmigungszeiträume der Wirkstoffe Boscalid, Dimoxystrobin und Glyphosat verlängert hatte, da sie deren Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht bezweifelten. Nachdem die Kommission die Anträge abgelehnt hatte, erhoben die Vereinigungen Klage. Das Gericht erklärte die Ablehnungsbeschlüsse der Kommission nun jeweils für nichtig.

Im Einzelnen: 

Im Verfahren zu Dimoxystrobin (T‑412/22) focht PAN Europe die Ablehnung der internen Überprüfung einer sechsmaligen jeweils einjährigen Verlängerung der Genehmigungsdauer des Wirkstoffs an. Das Gericht hob den Ablehnungsbeschluss auf und betonte, dass Verlängerungen allein der Absicherung eines laufenden Erneuerungsverfahrens dienen und weder automatisch noch schematisch gewährt werden dürfen. Die Dauer der Verlängerung ist am konkreten Restbedarf auszurichten und darf nicht länger sein als erforderlich, wobei die Gesamtdauer des Erneuerungsverfahrens miteinzubeziehen ist. Zusätzlich fiel ins Gewicht, dass Dimoxystrobin als Substitutionskandidat eingestuft war, für den nach Art. 24 PSM-VO der Erneuerungszeitraum höchstens sieben Jahre betragen darf, während nach der sechsten Verlängerung des Genehmigungszeitraums für Dimoxystrobin der Gesamtzeitraum der Verlängerung nur wenige Monate unter der Obergrenze für die mögliche Erneuerung der Genehmigung lag. Das Gericht kam daher zu dem Ergebnis, dass die Kommission die Kriterien des Art. 17 Abs. 3 PSM-VO nicht fallbezogen angewandt hatte.

Im Verfahren zu Boscalid (T‑94/23) wandte sich Pollinis France gegen die Ablehnung der internen Überprüfung einer Durchführungsverordnung, die den Genehmigungszeitraum dieses Wirkstoffs erneut verlängerte. Das Gericht erklärte den Ablehnungsbeschluss für nichtig. Es stellte wiederum klar, dass Verlängerungen nach Art. 17 PSM-VO nur vorläufig und ausnahmsweise sind und einzelfallbezogen nur so lange dauern dürfen, wie es für den Abschluss des Erneuerungsverfahrens nötig ist, wobei für die Festlegung der Dauer Art. 17 Abs. 3 PSM-VO heranzuziehen ist. In diesem Fall stellte das Gericht fest, dass die Kommission weder eine konkrete zeitliche Bedarfsanalyse für Boscalid vorgenommen noch die kumulierte Verlängerungsdauer berücksichtigt hatte und damit die gesetzlichen Maßstäbe verfehlte. 

Im Verfahren zu Glyphosat (T‑565/23) wandte sich die Aurelia Stiftung gegen die Ablehnung der internen Überprüfung einer Übergangsverlängerung. Das Gericht gab der Klage statt und verlangte eine objektive, konkrete Analyse aller Verzögerungsgründe des laufenden Erneuerungsverfahrens, einschließlich eines möglichen Beitrags des Antragstellers, etwa durch unzureichende Datenqualität oder umfangreiche Nachlieferungen. Das Gericht rügte, dass die Kommission vor allem auf die Verfahrenskomplexität und die Arbeitslast der EFSA abgestellt hatte, ohne die Rolle des Antragstellers eigenständig und objektiv zu prüfen. Damit verfehlte sie die gesetzlich geforderte Interessenabwägung und den Ausnahmecharakter von Art. 17 PSM-VO hinsichtlich einer befristeten Verlängerung der Genehmigungsdauer. 

Allen drei Entscheidungen gemein ist die strikte Auslegung von Art. 17 PSM-VO: Verlängerungen der Genehmigungsdauer eines Wirkstoffs sind vorläufig, ausnahmsweise und zwingend einzelfallbezogen festzulegen. Die Kommission muss die Verlängerungsdauer so bestimmen, dass sie dem für den Abschluss des konkreten Verfahrens erforderlichen Zeitraum entspricht. Pauschale oder systematische Verlängerungen, etwa von jeweils einem Jahr, sind unzulässig. Zudem ist die Gesamtdauer des Erneuerungsverfahrens, einschließlich bereits gewährter Verlängerungen, in die Beurteilung einzubeziehen, um eine Entwertung des Erneuerungssystems zu vermeiden. Zentrales Kriterium ist ferner, ob der Antragsteller Verzögerungen zu verantworten hat. Dazu verlangt das Gericht eine objektive, konkrete Analyse aller Verzögerungsfaktoren. 

Veränderte Anforderungen an Verlängerungen: Konsequenzen für Verwaltung und Antragsteller

Die Urteile werden spürbare Folgen für die Verwaltungspraxis der Kommission und die Strategien der Antragsteller haben. Für die Kommission bedeuten sie, dass befristete Verlängerungen künftig nur noch auf Basis einer nachvollziehbaren, stoffbezogenen Zeitanalyse gewährt werden können. Die Gründe für die Dauer müssen dokumentiert und an den konkret ausstehenden Schritten im Erneuerungsverfahren gespiegelt werden. Schematische Ein‑Jahres‑Verlängerungen „auf Vorrat“ sind unzulässig. Zudem ist die Gesamtdauer des Verfahrens zu berücksichtigen, um den zyklischen Ansatz des Erneuerungsverfahrens nicht auszuhöhlen. Das erhöht den Begründungsaufwand, stärkt aber zugleich Transparenz und Rechtssicherheit. 

Für Antragsteller verschärft sich die Verantwortung, Verzögerungsbeiträge zu vermeiden. Dossiers müssen nicht nur fristgerecht, sondern auch inhaltlich belastbar sein. Unzulängliche Datenqualität, nachträgliche umfangreiche Ergänzungen oder unstrukturierte Nachlieferungen können als eigenständige Verzögerungsfaktoren gewertet werden und eine Verlängerung ausschließen oder jedenfalls die Dauer kürzen. Strategische Überlegungen zur Datenaufbereitung und Kommunikation mit den beteiligten Behörden gewinnen deshalb an Bedeutung. Für Substitutionskandidaten ist besondere Sorgfalt geboten, da die zulässigen Genehmigungszeiträume enger sind und die Behörden bei der Dauer von Verlängerungen und Erneuerungen einen strengeren Maßstab anlegen. 

* Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.

Der Beitrag EuG zur automatischen Verlängerung von Wirkstoffgenehmigungen erschien zuerst auf CMS Blog.

Konferenz zur Wirtschaftspolitik in der EU

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 08.12.2025 - 09:16
Europa/Unterrichtung Zur 25. Tagung der Interparlamentarischen Konferenz über Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der EU hat die Delegation des Bundestages eine Unterrichtung vorgelegt.

Frühjahrssitzung des Europarats-Parlaments

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 08.12.2025 - 09:16
Europa/Unterrichtung Zur Juni-Sitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates hat die deutsche Delegation jetzt eine Unterrichtung vorgelegt.

„Operation Herakles“: Schlag gegen Cyberkriminelle

Operation Herakles: Erneuter Schlag gegen die internationale Cyber-Kriminalität Über 3.500 von Cyberkriminellen genutzte Rufnummern abgeschaltet Erfolgreiche Zusammenarbeit von Cybercrime-Zentrum, Landeskriminalamt Baden-Württemberg und BaFin zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Betrug wird fortgesetzt.
Kategorien: Finanzen

Mechthild Heil: Lage der Menschenrechte hat sich rapide verschlechtert

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 08.12.2025 - 08:35
Eine rapide Verschlechterung der Menschenrechtslage weltweit stellt Mechthild Heil (CDU/CSU), Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte am 10. Dezember 2025 fest. Betroffen seien vor allem Minderheiten und vulnerable Gruppen, darunter besonders Frauen und Kinder. „Auch in Deutschland sind wir leider nicht frei von Diskriminierungen, Ungleichheiten oder Gewalttaten gegen Frauen.“ In zu vielen Bereichen spielten Frauen kaum eine Rolle. Dabei habe sich gezeigt, dass Prosperität und Innovation in den Ländern wachsen, in denen die Freiheit und die Menschenrechte geschützt werden. Im Interview spricht die Menschenrechtspolitikerin aus Andernach (Rheinland-Pfalz) über erschütternde Menschenrechtsverletzungen, das Arbeitsprogramm des Ausschusses sowie darüber, was ihr Zuversicht und Kraft gibt. Das Interview im Wortlaut: Frau Heil, wie war es 2025 auf der Welt um die Menschenrechte bestellt? Mein persönlicher Eindruck: Nicht gut. Ich bin seit Mai dieses Jahres Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Was ich in Gesprächen und Unterrichtungen durch UN-Organisationen und dem Auswärtigen Amt wahrnehme, ist eher eine rapide Verschlechterung der Menschenrechtslage weltweit. Steigende autoritäre Tendenzen, die Einschränkung der Freiheiten zivilgesellschaftlicher Organisationen und der Medien, die Eskalation bewaffneter Konflikte stellen wesentliche Indikatoren für die Zunahme an Menschenrechtsverletzungen dar. Wo werden Menschenrechte momentan besonders massiv verletzt? Ich möchte hier kein Ranking aufstellen. Alle Menschenrechtsverletzungen – egal wo und durch wen – sind zu verurteilen. Verbrechen gegen die Menschlichkeit müssen überall strafrechtlich verfolgt werden. Was wir in den Medien nachverfolgen können, ist manchmal nur ein Teil dessen, was in der Welt passiert. Als Menschenrechtspolitiker dürfen wir aber gerade den Teil nicht aus den Augen verlieren, der eben nicht im Fokus der Öffentlichkeit steht: Menschenrechtsverstöße wie Diskriminierung, Verfolgung, Vertreibung oder Unterdrückung von gesellschaftlichen Gruppen oder ganzen Völkern, Folter und Todesstrafe, Verschwindenlassen, gewaltsame Konflikte und humanitäre Krisen. Erleben wir eine Erosion der Menschenrechte? Es ist traurig zu sagen, aber diese Entwicklung hat nicht erst jetzt begonnen. Die regelbasierte Ordnung – Normen des Völkerrechts, multilaterale Zusammenarbeit – wie sie nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden ist, steht schon seit Jahren unter Druck und mit ihr die Einhaltung der Menschenrechte. Die Missachtung des internationalen Völkerrechts, die Nichtanerkennung von UN-Organisationen und Regularien, die Aushöhlung der Menschenrechte durch legislative und nichtlegislative Bestimmungen, die durch autoritäre Staaten oder illliberale Demokratien erlassen werden, schreiten leider immer weiter voran. Betroffene sind zuvorderst Minderheiten, vulnerable Gruppen – darunter besonders Frauen und Kinder – und Dissidenten. Sie setzen sich persönlich intensiv für Frauenrechte ein, machen auf die Ausbeutung von Frauen, auf Gewalt gegen Frauen aufmerksam. Was für Aufgaben stellen sich in dem Handlungsfeld aktuell am dringendsten? Leider sehen wir in vielen Ländern eher einen Rückschritt im Bereich Frauenrechte. In zahlreichen Regionen der Welt wird Frauen der Zugang zu Bildung, politischer Partizipation und Schutz vor Gewalt und Diskriminierung weiterhin verwehrt. Die Entscheidungshoheit über das eigene Leben, sei es Beruf, Sexualität oder soziales Umfeld, bleibt oft ein ferner Traum – andere legen die Regeln fest. Selbst in Deutschland sind wir leider nicht frei von Diskriminierungen, Ungleichheiten oder Gewalttaten gegen Frauen. Was passiert hierzulande? Die aktuellen Daten zeigen jedes Jahr Fälle von häuslicher Gewalt gegen Frauen in sechsstelliger Höhe, Tendenz steigend – von psychischer Gewalt über körperliche Angriffe bis hin zu Stalking und sexualisierter Gewalt. Vor dem Hintergrund, dass es sich bei den Daten des Lagebildes um sogenannte Hellfelddaten handelt, ist jedoch von einer erheblichen Dunkelziffer auszugehen. Die meisten Taten passieren im direkten Umfeld der Betroffenen, oft durch Partner und Ex-Partner. Hier braucht es unter anderem mehr Prävention, Schutzräume für Frauen, aber auch Änderungen im Sorge- und Umgangsrecht. Es darf nicht sein, dass Frauen bei der Flucht ins Frauenhaus das Sorge- und Umgangsrecht für ihre Kinder riskieren oder Familiengerichte im Falle einer Trennung urteilten, dass der Täter regelmäßigen Umgang mit seinen Kindern haben darf, wobei die Frau dann weiter Kontakt zum Kindsvater halten muss. Und im Bereich Prostitution? Auch im Bereich Prostitution besteht akuter Handlungsbedarf. Die Zustände in der Prostitution sind für die dort Tätigen in der großen Mehrzahl der Fälle menschenunwürdig, zerstörerisch und frauenfeindlich. Wollen wir wirklich eine Gesellschaft, in der es zum Beispiel für einen Abiturienten normal ist, auf seiner Abschlussfeier ins Bordell zu gehen, wo er mit der Frau umgehen kann, wie er will? Und im Arbeitsleben dann mit diesem Frauenbild einer Chefin gegenübersteht? Was schlagen Sie vor? Entgegen einem weit verbreiteten Klischee sind die meisten Prostituierten keinesfalls freiwillig in der Prostitution, sondern wurden und werden getäuscht, erpresst und bedroht. Das Ausmaß an sexuellen Übergriffen, an massiven physischen und psychischen Verletzungen durch täglich vielfache, erzwungene Penetration ist vielen nicht bekannt. Deshalb spreche ich mich für die Einführung des nordischen Modells aus, wie es bereits in Schweden, Norwegen, Island, Kanada, Nordirland, Frankreich, Irland und Israel besteht. Für Freier und Zuhälter sind damit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr verbunden, während die Prostituierten nicht kriminalisiert werden. Mit diesem Modell wird der Markt für sexuelle Ausbeutung und Menschenhandel in Deutschland nachhaltig gestört und die Position der Prostituierten gegenüber Freiern und Zuhältern gestärkt. Sie machen auch darauf aufmerksam, die Teilhabe von Frauen zu steigern. Wo liegen da momentan die größten Defizite und was geht der Gesellschaft und Demokratie dabei verloren? Obwohl wir aus der Forschung wissen, dass gemischte Teams erfolgreicher sind, tun wir uns immer noch schwer, die Expertise von 50 Prozent der Bevölkerung in die Gestaltung unserer Gesellschaft und unserer Politik einzubeziehen. So legen Frauen zwar seltener, aber erfolgreicher Geld an. Ohne Frauen am Tisch, die ihre Ideen und Strategien einbringen, kann es also keine gute, auch für Frauen passende Finanzpolitik geben. Es gibt mehr Frauen, die Abitur machen oder ein Studium abschließen. Frauen sind also in unserem Bildungssystem erfolgreicher, aber im Berufsleben geraten sie ins Hintertreffen. Wo ist die geringe Zahl von Frauen von besonderem Nachteil? Zu vielen Lebensbereichen haben Frauen einen anderen Zugang, aber leider gibt es auch zu viele Bereiche, in denen Frauen kaum eine Rolle spielen: sei es beim Thema Frauengesundheit, der Dosierung von Medikamenten, der Erforschung von Krankheiten und deren Symptomen, bei der Entwicklung rund um die Künstliche Intelligenz, dem Aufbau der Verteidigungsfähigkeit und der Resilienz unserer Gesellschaft und auch im Bereich der Regierungen und Parlamente. Der Anteil der Frauen im Deutschen Bundestag liegt bei 32,4 Prozent. Das ist weit mehr als ein trauriger Befund. Es kostet uns Entwicklung und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wichtige Ressourcen liegen brach. Welche Themen haben den Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe im Deutschen Bundestag 2025 vor allem beschäftigt? Der Ausschuss befasst sich mit allen parlamentarischen Initiativen, die einen menschenrechtlichen Bezug aufweisen und gibt hierzu eine Beschlussempfehlung ab; auch die humanitären Folgen von Naturkatastrophen und kriegerischen Auseinandersetzungen stehen regelmäßig auf der Tagesordnung des Ausschusses. Zudem lässt sich der Ausschuss regelmäßig von der Bundesregierung über die Menschenrechtslage sowie die humanitäre Situation und die Hilfeleistungen in den verschiedenen Krisengebieten wie im Sudan oder Gaza unterrichten. Innerhalb eines Jahres setzt der Ausschuss zwei Schwerpunktthemen fest, zu denen öffentliche Sachverständigenanhörungen stattfinden. In diesem Halbjahr beschäftigen wir uns mit dem Thema „Desinformation durch autokratische Staaten mit dem Ziel der Schwächung von Demokratie und Bedrohung der Menschenrechte“. Welche Rolle spielt Menschenrechtspolitik in der deutschen Außenpolitik? Das müssten Sie eigentlich die Außenpolitiker fragen. Aber im Ernst: Die Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt bilden die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte. So haben es die Mütter und Väter des Grundgesetzes in Artikel 1 Absatz 2 festgeschrieben. Dies ist nicht nur Verpflichtung für das eigene Land, sondern auch für die Welt. Es hat sich gezeigt, dass Prosperität und Innovation in den Ländern wachsen, in denen die Freiheit und die Menschenrechte geschützt werden. Wie wirkt der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe dabei mit? Geben Sie uns einen kleinen Einblick in das nichtöffentlich tagende Gremium! Der Ausschuss hat die Aufgabe, den Finger in die Wunde zu legen: Menschenrechtsverletzungen und humanitäre Krisen zu benennen sowie vergessene Krisen anzumahnen. Dabei ist der Austausch mit Betroffenen und Hilfsorganisationen sehr wichtig, um insbesondere bei Konflikten viele Seiten zu hören. Nur so kann man sich ein größeres Bild der Lage verschaffen und näher an die Wahrheit herankommen. Dabei wurde der Etat für die humanitäre Hilfe nun massiv gekürzt… Die Expertise der Hilfsorganisationen, die seit Jahrzehnten in Krisenregionen tätig sind, ist von unschätzbarem Wert und gilt es weiter zu unterstützen. So konnte in vielen Regionen die Wasser-, Lebensmittel- und Gesundheitsversorgung – Krankheitsbekämpfung bei HIV, Malaria, Impfungen gegen Polio – verbessert werden. Umso bedrückender ist meiner Meinung nach die jetzige Entscheidung, die Haushaltsmittel für die humanitäre Hilfe so drastisch zu kürzen. Der jetzige Stand der Hilfe kann mit den weltweiten Budgetkürzungen künftig nicht aufrechterhalten werden und wir verlieren, was in den letzten Jahrzehnten aufgebaut worden ist. Hungersnöte, die Zunahme von Krankheiten und der Sterblichkeitsrate sowie damit verbundene Instabilität, entstehende neue Konflikte und Fluchtbewegungen werden dann die Folgen sein. Was hat Sie als Menschenrechtspolitikerin 2025 am tiefsten erschüttert - und was mit Zuversicht erfüllt? Auch hier möchte ich keine Gewichtung des Leids vornehmen wollen. Was mich aber sehr überrascht hat, war die Aussage in einem Gespräch mit Vertretern der Hilfsorganisation missio, in dem auf die aktuelle Hexenverfolgung in Afrika, Südamerika und Asien hingewiesen wurde. Dieser sogenannte Hexenwahn würde aktuell in 46 Ländern praktiziert, wobei die Verbreitung der sexualisierten Gewalt und Folterungen an Frauen über die Sozialen Medien wie ein Brandbeschleuniger wirke und Nachahmungseffekte erzeuge. Und jetzt die Zuversicht! Was mich mit Zuversicht erfüllt, ist der Mut, die Zivilcourage und die Überzeugung der Hilfsorganisationen. Den Helferinnen und Helfern ist ihre Arbeit so wichtig, dass sie sogar ihr eigenes Leben dafür aufs Spiel setzen. Nach Angaben der Vereinten Nationen sind 2024 so viele humanitäre Helfer bei ihrer Arbeit ums Leben gekommen wie noch nie. Trotz Lebensgefahr – wie jüngst durch den Drohnenbeschuss in der Ukraine, die alles zerstören, was sich bewegt, egal ob es gekennzeichnete Hilfskonvois sind oder nicht – oder Entführungen und Festnahmen, die Hilfe für die Menschen vor Ort wird weiter fortgesetzt. Woher nehmen Sie die Kraft für Ihr Handeln als Menschenrechtspolitikerin? Ich habe die „Gnade“, relativ resilient zu sein. Daraus leite ich für mich die Verpflichtung ab, auch ein bisschen mehr zu tragen und zu geben. Die Kraft ist da und wird zum Glück auch immer wieder durch die Begegnung mit Menschen gestärkt. Viele Menschen wollen gerade in der Weihnachtszeit etwas Gutes tun. Wie kann jeder einzelne einen Beitrag dazu leisten, die Menschenrechtssituation, sei es hierzulande, sei es weltweit, zu verbessern? Es gibt so viele verschiedene Weihnachtsaktionen von Hilfsorganisationen – denen ich großen Dank und Anerkennung ausspreche. Aber Verantwortung für den Nächsten kann man nicht abgeben – weder mit einer Spende noch mit der Unterschrift unter einen Aufruf. Not erkennen, das Herz öffnen, zuhören, hinschauen, die Hände reichen und zupacken – und das nicht nur zur Weihnachtszeit – macht unsere Welt ein wenig besser. (ll/05.12.2025)