Aktuelle Nachrichten

Späte Berufungsbegründung: So eilig kann es ja nicht gewesen sein!

beck-aktuell - Mo, 01.12.2025 - 17:03

Erst ein Eilverfahren anstrengen, dann aber bei der Berufungsbegründung trödeln? Ein Widerspruch in sich, findet das OLG Frankfurt a.M. Der Eilantrag war damit zum Scheitern verurteilt.



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Keine Extra-Hürden: Einfache E-Signatur genügt für Anklageschrift

beck-aktuell - Mo, 01.12.2025 - 16:46

Genug der Förmelei: Staatsanwälte müssen Anklageschriften im elektronischen Rechtsverkehr nicht qualifiziert signieren. Ein schlicht durch Namen gekennzeichnetes Dokument genügt, stellt der BGH klar.



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Mit der Machete auf Krypto-Jagd: Examensreife Entscheidung zum gemeinschaftlichen Rücktritt

beck-aktuell - Mo, 01.12.2025 - 16:38

Examens-Alarm: Bei einem misslungenen Überfall verständigten sich die Täter, lieber die Flucht anzutreten. Weil ein Mittäter die Tat noch früher hätte abbrechen können, verneinte das LG einen Rücktritt. Der BGH hebt auf: Der Sinneswandel kam vielleicht noch früh genug.



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Deutsche Börse-Umsatzstatistik für November 2025

Deutsche Börse (PM) - Mo, 01.12.2025 - 16:15
An der Deutschen Börse mit ihren Handelsplätzen Xetra und Frankfurt wurde im November ein Handelsvolumen von 135,46 Mrd. € erzielt (Vorjahr: 118,72 Mrd. € / Vormonat: 146,23 Mrd. €). Davon entfielen 131,40 Mrd. € auf „Deutsche Börse Xetra“ (Vorjahr: 115,02 Mrd. € / Vormonat: 141,05 Mrd. €), womit der durchschnittliche Xetra-Tagesumsatz bei 6,57 Mrd. € lag (Vorjahr: 5,48 Mrd. € / Vormonat: 6,13 Mrd. €). Am Handelsplatz „Deutsche Börse Frankfurt“ wurden 4,06 Mrd. € umgesetzt (Vorjahr: 3,70 Mrd. € / Vormonat: 5,18 Mrd. €). Nach Wertpapierarten entfielen auf Aktien insgesamt 102,04 Mrd. €. Im Handel mit ETFs/ETCs/ETNs lag der Umsatz bei 31,51 Mrd. €. In Anleihen wurden 0,68 Mrd. € umgesetzt, in Zertifikaten 1,18 Mrd. € und in Fonds 0,05 Mrd. €. Umsatzstärkster DAX-Titel auf Xetra im November war Rheinmetall AG mit einem Volumen von 8,55 Mrd. €. Bei den MDAX-Werten lag Hensoldt AG mit 999,02 Mio. € Umsatz vorn. Im Aktienindex SDAX führte Salzgitter AG mit 146,19 Mio. €. Im ETF-Segment erzielte iShares Core MSCI World UCITS ETF mit 864,01 Mio. € das größte Volumen. Handelsumsätze für November 2025 in Mrd. Euro: Xetra Frankfurt Gesamt Aktien 100,12 1,93 102,04 ETFs/ETCs/ETNs 31,28 0,22 31,51 Anleihen - 0,68 0,68 Zertifikate - 1,18 1,18 Fonds - 0,05 0,05 Gesamt November ‘25 131,40 4,06 135,46 Gesamt Oktober‘25 141,05 5,18 146,23 Gesamt November ‘24 115,02 3,70 118,72 Weitere Einzelheiten sind in der Kassamarktstatistik der Deutschen Börse zu finden. Ein europaweiter Vergleich der Handelsplätze ist in den Statistiken der Federation of European Securities Exchanges (FESE) zu finden. Medienkontakt: Andreas von Brevern +49 69 21114284 media-relations@deutsche-boerse.com Carola Dürer +49 69 21114739 media-relations@deutsche-boerse.com Über die Deutsche Börse Die Deutsche Börse betreibt das Kassamarktgeschäft innerhalb der Deutsche Börse Group. Über die Handelsplätze „Deutsche Börse Xetra“ und „Deutsche Börse Frankfurt“ bietet der Geschäftsbereich institutionellen und privaten Anlegern einen transparenten und verlässlichen Zugang zu einer breiten Auswahl an Anlageklassen an. Das Angebot umfasst Aktien, ETFs, Anleihen, Fonds und strukturierte Produkte für institutionelle und private Anleger. Damit stärkt die Deutsche Börse die Stabilität der Kapitalmärkte in Deutschland und Europa. Sie eröffnet Unternehmen den Zugang zu Kapital, das Wachstum ermöglicht und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft fördert.
Kategorien: Finanzen

Hetze gegen Anwälte: Berichte über Drohungen und Alarmknöpfe

beck-aktuell - Mo, 01.12.2025 - 16:01

Bedrohungen, Angriffe und Anfeindungen – das Klima für Anwälte und Anwältinnen in Deutschland wird zunehmend feindlicher. Die BRAK sieht die Grenze des Erträglichen überschritten. Auch anderorts ist es nicht besser.



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Aktivrentengesetz wird von Sachverständigen unterschiedlich bewertet

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 01.12.2025 - 16:00
Die von der Bundesregierung geplante Aktivrente, mit der ältere Menschen länger im Arbeitsmarkt gehalten werden und dafür einen steuerlichen Freibetrag erhalten sollen, ist von den Sachverständigen in einer Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 1. Dezember 2025, unterschiedlich beurteilt worden. Zum Teil wurden massive Bedenken laut. "Gesamtwirkung schwer abzuschätzen" Die Gesamtwirkung sei schwer abzuschätzen, sagte Prof. Dr. Tabea Bucher-Koenen (Universität Mannheim). Eine Signalwirkung sei möglich, dass es wichtig sei, lange am Arbeitsmarkt beteiligt zu sein, erklärte sie zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter“ (Aktivrentengesetz, 21/2673). Danach sollen Rentner bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen. Das soll aber nicht für Selbstständige oder Beamte gelten. Gegenstand der Anhörung war auch ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Steuerfreier Hinzuverdienst für Senioren – Neuen 12.000-Euro-Freibetrag zusätzlich zum bestehenden Grundfreibetrag einführen" (21/1620), der Steuerfreibeträge für alle arbeitenden Rentner fordert. Laut Bucher-Koenen sind die Erhöhung des Rentenalters und Abschaffung von Frühverrentungsregelungen Möglichkeiten, das Erwerbspotenzial besser zu nutzen. Bei Fördermaßnahmen wie der Aktivrente sei das aber viel schwerer abzuschätzen. Es könne zu Mitnahmeeffekten kommen. Grundsätzlich sei die steuerliche Möglichkeit aber positiv zu sehen. Insgesamt könne die Aktivrente einen positiven Impuls setzen. "Große Chancen auf höheres Erwerbspotenzial" Dr. Rainer Kambeck von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) bewertete die Aktivrente positiv. Es gebe große Chancen, das Erwerbspotenzial zu erhöhen. Aus Sicht der Wirtschaft sei das richtig. Die Unternehmen würden händeringend Fachkräfte suchen. Er empfahl, die Arbeitgeber von der Zahlung von Sozialbeiträgen zu entlasten, denen keine Leistungen für Arbeitnehmer gegenüberstehen. Prof. Dr. Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung erklärte, für die fiskalischen Auswirkungen sei entscheidend, wie viele Menschen zusätzlich arbeiten würden und wie groß das Arbeitsvolumen sei. Das sei schwer abschätzbar. Eine Befragung habe ein Potenzial von 25.000 bis 33.000 zusätzlichen Vollzeitäquivalenten ermittelt. Andererseits seien 410.000 Personen bereits heute ab der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig beschäftigt, von denen knapp die Hälfte mehr als 2.000 Euro im Monat verdiene. Dadurch entstünden Mitnahmeeffekte, deren Umfang Weber auf 2,2 Milliarden Euro im Jahr bezifferte. Um die Mitnahmekosten auszugleichen, seien insgesamt deutlich über 100.000 zusätzliche Beschäftigte notwendig. "Größere Vorteile für Höherverdienende" Höherverdienende hätten durch den geplanten Freibetrag erhebliche größere Vorteile als Geringerverdienende, kritisierte Prof. Dr. Simon Kempny (Universität Bielefeld), der dies als „grob sozialstaatswidrig“ und als nicht verfassungsgemäß bezeichnete. Wenn Subventionen verteilt würden, dürften diese nicht mit dem Einkommen steigen. Kempny erklärte zur unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Arbeitnehmern und Selbstständigen, das könne beim Bundesverfassungsgericht ein „großes Prozessrisiko“ werden. Er kritisierte auch die steuerliche Ungleichbehandlung von Personen unterhalb und oberhalb der Regelarbeitszeitgrenze. "Sonderausgaben müssen abziehbar bleiben" Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine lehnte den Vorschlag des Bundesrates ab, den Abzug von Werbungskosten erst oberhalb des neuen Steuerfreibetrages zuzulassen. Damit käme der Werbungskostenfreibetrag faktisch nicht mehr zur Anwendung. Auch Sonderausgaben müssten abziehbar bleiben. In der Stellungnahme der Lohnsteuerhilfevereine heißt es, es sei von zentraler Bedeutung, dass die Aktivrente gleichmäßig für Arbeitnehmer sowie Selbstständige gelte. Eine einseitige Begünstigung abhängig Beschäftigter wäre nicht gerechtfertigt und würde dem Grundsatz der Gleichbehandlung zuwiderlaufen. "Vorhaben ist in der Praxis umsetzbar" Boris Kurczinski von der Bundessteuerberaterkammer sagte, das Abstellen auf die Regelaltersgrenze bei der Aktivrente sei in der Bearbeitung leicht nachzuvollziehen. Der Steuerfreibetrag sei leicht zu handhaben. Das Vorhaben der Koalition sei in der Praxis umsetzbar. Steuersystematisch wäre es aber richtiger, den Progressionsvorbehalt anzuwenden. Dieser Auffassung schloss sich der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine an. Prof. Dr. Martin Brussig (Universität Duisburg-Essen) erklärte, die Alterserwerbstätigkeit sei in den letzten Jahren ohnehin stark gestiegen. Viele Menschen hätten aber die Anhebung der Altersgrenzen nicht mitgehen können, weil sie aus gesundheitlichen Gründen aus dem Erwerbsleben ausgeschieden seien. Wer die Erwerbstätigkeit im Alter steigern wolle, müsse erst für bessere Arbeitsbedingungen sorgen. So lasse sich ein Potenzial von Hunderttausenden erschließen und nicht nur von einigen Zehntausend, wie das bei der Aktivrente erwartet werde. s gebe auch erhebliche Unterschiede zwischen den Branchen. So gebe es im öffentlichen Dienst viele ältere Beschäftigten, aber eine Weiterbeschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus sei wegen der Tarifverträge schwer möglich. "Teure Maßnahme für ein begrenztes Volumen" Ingo Schäfer vom Deutschen Gewerkschaftsbund sagte, es würden nur sehr wenige Arbeitnehmer Angebote von Arbeitgebern bekommen, über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten. Wer das ändern wolle, müsse ein sehr dickes Brett bohren. Es gebe sehr viel größere Potenziale vor der Regelaltersgrenze wie Erwerbsgeminderte oder Arbeitslose. Dort könnten wesentlich mehr Fachkräfte für Jahrzehnte gewonnen werden. Die Aktivrente sei eine sehr teure Maßnahme für ein sehr begrenztes Volumen. (hle/02.12.2025)

BGH zum Verjährungsbeginn beim Anwaltsregress: Ein verlorener Prozess allein reicht nicht

LTO Nachrichten - Mo, 01.12.2025 - 15:51

Ein verlorener Prozess bedeutet noch nicht, dass der Anwalt etwas verbockt hat. Der BGH stellt klar: Die Verjährungsfrist für den Anwaltsregress beginnt erst, wenn Mandanten erkennen konnten, dass der mögliche Fehler bei ihrem Anwalt lag.

Open finance in focus: From open banking to open finance across the UK, EU, Australia, and the US

Norton Rose Fulbright - Mo, 01.12.2025 - 15:46
Our Global Financial Services Regulation team will host a webinar extending the analysis from our Regulation Around the World series, examining how jurisdictions are progressing from open banking to open finance, including updates on the open finance regimes in the UK, EU, Australia, and the US.

Geld aus Straftaten: Zentrale Stellen sollen EU-weites Aufspüren erleichtern

beck-aktuell - Mo, 01.12.2025 - 15:34

Die strafrechtliche Vermögensabschöpfung soll EU-weit besser funktionieren. Damit das klappt, sollen alle Mitgliedstaaten zentrale Vermögensabschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen einrichten. Auch in Berlin muss man nochmal ran.



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Hochrisikostaaten: BaFin veröffentlicht Rundschreiben

Die Finanzaufsicht (BaFin) hat am 1. Dezember 2025 das Rundschreiben 13/2025 (GW) veröffentlicht.
Kategorien: Finanzen

Keine Daten zu Restschuldbefreiungen seit 2021

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 01.12.2025 - 14:56
Recht und Verbraucherschutz/Antwort In der Insolvenzstatistik wird bei Angaben zu Restschuldbefreiungen das Merkmal der Staatsangehörigkeit nicht erhoben, antwortet die Bundesregierung der AfD-Fraktion.

Förderanträge bei der Beauftragten für Integration

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 01.12.2025 - 14:56
Arbeit und Soziales/Antwort Über die Zahl der seit 2020 bei der Beauftragten für Integration und für Antirassismus gestellten und bewilligten Förderanträge berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine AfD-Anfrage.

Besserer Schutz für Amts- und Mandatsträger

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 01.12.2025 - 14:56
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Der Bundesrat will Amts- und Mandatsträger besser schützen und hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Unterrichtungen zur Haushaltsführung 2025

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 01.12.2025 - 14:56
Haushalt/Unterrichtung Die Bundesregierung hat drei Unterrichtungen zur Haushaltsführung 2025 vorgelegt.

Grüne fordern Bodycam-Einsatz bei Polizei auf Bürgerwunsch

beck-aktuell - Mo, 01.12.2025 - 14:48
Die Grünen fordern, dass Bürger bei Kontrollen verlangen können, dass Bundespolizisten ihre Bodycams anschalten. Dabei geht es auch um Anti-Rassismus.

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TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: BaFin setzt Geldbuße fest

BaFin – Maßnahmen der BaFin - Mo, 01.12.2025 - 14:34
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 5. November 2025 eine Geldbuße in Höhe von 40.000 Euro gegen die TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Die TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG hatte nicht mittels Hinweisbekanntmachung darüber informiert, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2024 öffentlich zugänglich waren.
Kategorien: Finanzen

TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: BaFin setzt Geldbuße fest

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 5. November 2025 eine Geldbuße in Höhe von 40.000 Euro gegen die TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Die TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG hatte nicht mittels Hinweisbekanntmachung darüber informiert, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2024 öffentlich zugänglich waren.
Kategorien: Finanzen

Auslagerungen an Cloud-Anbieter: BaFin wendet ESMA-Leitlinien an

Die BaFin wird Leitlinien der ESMA zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter in der Europäischen Union anwenden. Sie helfen Instituten dabei, Risiken besser zu ermitteln, zu managen und zu überwachen.
Kategorien: Finanzen

Kosten für Bürgergeldbezieher: Krankenkassen verklagen Bund

beck-aktuell - Mo, 01.12.2025 - 14:15
Die gesetzlichen Krankenkassen werfen dem Bund vor, sie auf den Kosten für die Versicherung von Bürgergeldbeziehern sitzenzulassen. Nun klagt ihr Spitzenverband. Weitere Klagen sollen folgen.

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Finanzbranche lobt Standort­förderungs­gesetz

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 01.12.2025 - 14:00
Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Standortförderungsgesetzes (21/2507) ist in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 1. Dezember 2025, von der Finanzwirtschaft begrüßt worden. Andere Sachverständige mahnten Verbesserungen an oder bezweifelten die erwartete Wirkung der in dem Entwurf enthaltenen Maßnahmen. Die Bundesregierung will mit dem Entwurf umfassende Maßnahmen zur Erleichterung des Finanzierungszugangs für Unternehmen, zur Förderung des Fondsmarktes und damit auch des Venture-Capital-Ökosystems sowie zur Verschlankung aufsichtlicher Vorgaben umsetzen. Unter anderem sollen Investmentfonds künftig unbegrenzt in Wagniskapitalfonds investieren können. "Entwurf stellt nötige Rechtssicherheit her" „Der Gesetzentwurf entspricht absolut unserer Forderung und stellt die nötige Rechtssicherheit her“, lobte Thomas Richter (Bundesverband Investment und Asset Management, BVI) in der vom amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Die Linke) geleiteten Anhörung. Immobilienspezialfonds sei es bisher nicht möglich gewesen, Solaranlagen auf Dächer von Büro- und Gewerbegebäuden zu errichten. Den Fonds hätte ein Verlust ihres Rechtsstatus gedroht. Jetzt gebe es Möglichkeiten dafür, und für den Fondsstandort Deutschland sei das von überragender Bedeutung. Prof. Dr. Jens Südekum (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) sah den Gesetzentwurf „sehr positiv“. Es werde mehr Wagniskapital für junge Unternehmen gebraucht und mit dem Gesetz würden die Möglichkeiten dazu geschaffen. Zur Infrastrukturfinanzierung sagte Südekum, das Sondervermögen setze einen erheblichen Impuls, aber der Mittelbedarf könne nicht allein über die öffentliche Finanzierung abgedeckt werden, sondern es werde privates Kapital gebraucht. Jeder öffentlich investierte Euro könne durch das Gesetz jetzt „gehebelt“ werden, so dass die „Unmengen von Kapital“ in Deutschland auch für Infrastrukturprojekte genutzt werden könnten. Durch das Gesetz würden bestehende Hürden abgebaut. Sachverständige sehen Verbesserungsbedarf Tim Ockenga vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sagte, die Verschlankung aufsichtsrechtlicher Prozesse bei der Finanzaufsichtsbehörde BaFin sei sinnvoll. Er schlug einige Änderungen an dem Entwurf vor. Wie schon der BVI begrüßte Ockenga ebenfalls die verbesserten Möglichkeiten für Solaranlagen auf Dächern von Büro- und Gewerbegebäuden. Dr. Gerrit Fey (Deutsches Aktieninstitut) sprach von kleinen Schritten durch das Gesetz. Es fehle eine grundsätzliche Aktienrechtsreform, um die Finanzierung von Unternehmen zu verbessern. René Lorenz (Deutsche Kreditwirtschaft) begrüßte die im Entwurf vorgesehenen Abschaffungen von Meldepflichten im Kreditbereich. Man vermisse aber Regelungen zur rechtssicheren und praxistauglichen Anpassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, hieß es in der Stellungnahme der Kreditwirtschaft. Verena Pausder (Bundesverband Deutsche Startups) verwies auf die Probleme der Startups vor allem in späteren Phasen nach der Gründung. Da könne und müsse noch mehr gemacht werden. Startups seien Innovationsmotoren. Wichtig seien auch mehr Möglichkeiten zur Mitarbeiterbeteiligung, die unbürokratisch sein müsse, und ein leichterer Zugang zum Kapitalmarkt. Sie erhoffe sich einiges vom geplanten Deutschlandfonds. Risiken durch Förderung von Wagniskapital Dr. Franziska Maria Cooiman (Technische Universität Berlin) nannte Wagniskapital ein sehr spezifisches Instrument, das nur für bestimmte Unternehmen in Frage komme und auch Risiken habe. Durch die Konstruktion von Fonds müssten geförderte Startups ein „Hyperwachstum“ hinlegen, um für eine solche Finanzierung in Frage zu kommen. Damit komme es oft nur zu einer Förderung erprobter Technologien in Bereichen wie Software und Plattformen und nicht im Bereich neuer Technologien, die für einen grünen Umbau der Wirtschaft gebraucht würden. Außerdem werde die Mehrheit des Kapitals von Männern verwaltet „und geht auch an diese“. Statt radikale technologische Neuerungen im Bereich Materialien und grüne Energien zu fördern, bringe Wagniskapital eher softwarebasierte Geschäftsmodelle hervor. Kritik an geplanten Maßnahmen Anderer Auffassung als die Investmentbranche war Prof. Dr. Fritz Söllner (Technische Universität Ilmenau), der von Ernüchterung beim Betrachten des Entwurfs sprach. Ein großer Sprung sei das nicht. Zwar gebe es leichte Verbesserungen, allerdings würden nur bestimmten Teile der Wirtschaft profitieren, wie die Finanz- und Fondswirtschaft sowie erneuerbare Energien. In der Breite der Wirtschaft komme nichts an. Die Maßnahmen seien dazu viel zu kleinteilig. Prof. Dr. Heribert M. Anzinger (Universität Ulm) nannte es hochproblematisch, dass sich das Investmentrecht vom Aufsichtsrecht löse. Die steuerbegünstigten Fonds könnten gar nicht von allen Investoren genutzt werden. Er finde es auch problematisch, dass Kapitalverwaltungsgesellschaften der Betrieb von Kraftwerken und Energieerzeugungsanlagen erlaubt werden solle. Prof. Ekkehard Wenger (Universität Würzburg) sagte, in dem Entwurf sei von Venture Capital fast nicht die Rede. Der Entwurf sei vielmehr stark auf erneuerbare Energien ausgerichtet, was die Energiewende noch teurer machen werde. Der einseitige Fokus auf erneuerbare Energien missfalle ihm. Antrag der AfD Ebenfalls Gegenstand der Anhörung war ein Antrag der AfD-Fraktion (21/2544) auf Streichung der Wegzugsbesteuerung. Die AfD-Fraktion hält diese Wegzugsbesteuerung für eine faktische Strafe für den Wunsch, in einem anderen Land zu leben. Wenger sagte dazu, es würden keine Unternehmer neu nach Deutschland kommen, wenn sie damit rechnen müssten, dass ihnen bei einem Wegzug nach sieben Jahren ein Teil ihres Vermögens weggesteuert werden würde. (hle/01.12.2025)