Aktuelle Nachrichten

4 StR 51/25, Entscheidung vom 04.06.2025

BGH Nachrichten - Fr, 28.11.2025 - 10:30
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Norton Rose Fulbright South Africa achieves strong recognition in the 2025 IFLR1000 rankings

Norton Rose Fulbright - Fr, 28.11.2025 - 10:22
Norton Rose Fulbright South Africa has received strong recognition in the 2025 IFLR1000 rankings, with the firm achieving top-tier results across project development, mergers and acquisitions, and finance-related categories.

Verfolgung in der Türkei: Deutschland muss Gülen-Anhänger Asyl gewähren

beck-aktuell - Fr, 28.11.2025 - 09:58

Ein Gülen-Anhänger, der in der Türkei wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation verurteilt wurde, hat in Deutschland Anspruch auf Asyl, sagt das VG Sigmaringen. Ihm drohe in der Türkei weiter diskriminierende Verfolgung und Bestrafung.



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Arbeits- und Sozialetat macht mehr als ein Drittel des gesamten Haushalts aus

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 28.11.2025 - 09:00
Der Bundestag hat am Freitag, 28. November 2025, nach 90-minütiger Debatte in zweiter Beratung den Etatentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in der Fassung des Haushaltsausschusses (21/2011, 21/2061, 21/2063) angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Der Einzelplan 11 bleibt der mit großem Abstand ausgabenstärkste Bereich des Bundeshaushalts 2026 (21/600, 21/602). Bundesministerin Bärbel Bas (SPD) kann mit Ausgaben von 197,34 Milliarden Euro rechnen, das ist mehr als ein Drittel des Gesamtetats und eine Steigerung im Vergleich zu 2025 um rund sieben Milliarden Euro. Diese Summe resultiert fast komplett aus steigenden Rentenzuschüssen. Ministerin: Koalition handelt gemeinsam In der Debatte hob Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas die Bedeutung des Sozialstaats hervor: „Unser Sozialstaat sorgt für Stabilität und für sozialen Frieden. Er stärkt die Binnenkonjunktur und die Kaufkraft und vor allem gibt er sehr vielen Menschen in diesem Land Sicherheit“. Alle in der Bundesregierung hätten das gleiche Ziel: „Wir wollen eine Altersvorsorge in Deutschland, die sicher und gerecht ist über alle Generationen, und wir wollen eine Rente, auf die sich die Menschen verlassen können“, sagte die Ministerin. Bas wies darauf hin, mit der Stabilisierung des Rentenniveaus, der Mütterrente, der Betriebsrente, der Frühstartrente, der Aktivrente und auch einer Reform der privaten Altersvorsorge würden bereits jetzt die richtigen Weichen gestellt. Die Koalition handele gemeinsam, versicherte Bas und sprach von einem „wichtigen Signal“, dass sich die Koalitionsfraktionen auf einen gemeinsamen Entschließungsantrag zur Rente geeinigt hätten und dass sich die Koalition auch einig sei, „dass wir jetzt sehr zeitnah eine Rentenkommission einsetzen, die umfangreiche und mutige Schritte bei der Rente gehen will“. AfD: Sozialsysteme systematisch überfordert In der Debatte warnte René Springer (AfD) vor einem Kollaps des Systems. Der Etat sei kein Schutzschild für die Leistungsgesellschaft, sondern das Protokoll einer Politik, „die unsere Sozialsysteme systematisch überfordert“. Allein die Ausgaben für das Bürgergeld würden über 50 Milliarden Euro betragen, was zehn Prozent des gesamten Bundeshaushalts entspreche. Die Hälfte der Ausgaben fließe an Nichtdeutsche. „Eine Regierung, die 700.000 Ukrainer, 500.000 Syrer, 200.000 Afghanen und 100.000 Irakern Bürgergeld, Krankenversicherungen und kostenlose Wohnungen finanziert und dafür den eigenen Bürger gnadenlos abkassiert, muss abgewählt werden“, forderte Springer. Den angekündigten Stopp des Bürgergeldes für Ukrainer bezeichnete der AfD-Politiker als reine Symbolpolitik. 700.000 Ukrainer würden weiterhin im Bürgergeld-System bleiben. Der Sozialstaatsmagnet Deutschland müsse abgestellt werden, forderte Springer. SPD: Wir investieren in Menschen Kathrin Michel (SPD) sagte, der Sozialstaat sei mehr als ein Kostenfaktor. 197 Milliarden Euro Ausgaben seien mehr als eine Zahlenkolonne. Das sei sei der Ausdruck eines Versprechens: „Wir investieren in Menschen, in gesellschaftlichen Zusammenhalt und gerechte Teilhabe“, so Michel, die auf Maßnahmen wie den inklusiven Digitalpakt und auf Berufssprachkurse verwies. Mit den Mitteln für die Work-and-Stay-Agentur werde Einwanderung in Arbeit beschleunigt und vereinfacht. Zugleich verteidigte Michel das Festhalten am Rentenniveau von 48 Prozent des aktuellen Durchschnittsverdiensts. Grüne: Wir stehen zur umlagefinanzierten Rente Leon Eckert (Bündnis 90/Die Grünen) warf der Koalition vor, angekündigte Reformmaßnahmen verschoben zu haben. Das kommende Maßnahmenbündel werde zu Mehrbelastungen für das Rentensystem führen, „und das muss uns allen Sorgen machen, wie das langfristig tragen wird“. Union und SPD hätten leistungsausweitende Leistungen hineinverhandelt, zum Teil mit extremen Unwuchten. Die Grünen würden zu 100 Prozent zur umlagefinanzierten Rente und dem Solidarprinzip stehen. Eckert fragte, ob die jungen Unionsabgeordneten das System reformieren oder kaputtmachen wollten und neoliberal auf mehr private Vorsorge setzen. Er verlangte, die starken Schultern in die Pflicht zu nehmen, zum Beispiel durch Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und Ausweitung der Beitragszahler durch Einbeziehung von Abgeordneten, Beamten und Selbstständigen. „Wir wollen eine auskömmliche Rente ermöglichen“, so Eckert. CDU/CSU: Einsparungen bei der Grundsicherung Yannick Bury (CDU/CSU) ging zunächst auf die Reform der Grundsicherung ein: „Wir kommen hier zu Einsparungen.“ Zur Rentenversicherung erklärte Bury, die Rente müsse für den demografischen Wandel zukunftsfest gemacht werden. Erste Ansätze seien bereits zu sehen. So werde die Berechnung des Bundeszuschusses transparenter vorgenommen. Der Einzelplan dürfe aber nicht Dauerzustand bleiben, weil es sonst zu einer zunehmenden „Versteinerung“ der Bundesfinanzen komme mit der Konsequenz, dass die fiskalpolitische Handlungsfähigkeit zum Ende des Jahrzehnts massiv abnehmen werde. Diese Versteinerung müsse gebrochen werden, forderte Bury. Das werde die Koalition für die Generationengerechtigkeit angehen. Linke: Ein Haushalt der Reichen Millionen Menschen hätten ihr Leben lang gearbeitet und seien jetzt von Armut bedroht, konstatierte Tamara Mazzi (Die Linke). Die Koalition sage, es müsse gespart werden, gebe aber so viel Geld aus wie nie zuvor für die Bundeswehr. Mazzi sagte, mit den Vorschlägen der Linken ließe sich das Rentenniveau auf 53 Prozent erhöhen und eine solidarische Mindestrente einführen. Den jungen Unionsabgeordneten gehe es allein darum, die Beiträge für Reiche kleinzuhalten. Es handele sich um einen Klassenkonflikt. „Dieser Haushalt ist einer der Reichen und ihrer Freunde auf der Regierungsbank, und deswegen lehnen wir ihn entschieden ab“, sagte Mazzi. Änderungen im Haushaltsausschuss Der Haushaltsausschuss hatte im parlamentarischen Verfahren im Wesentlichen die Ausgabentitel angepasst, die sich an der Renten- und Steuerschätzung sowie an der Herbstprojektion orientieren. So fällt beispielsweise der Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung um 421,67 Millionen Euro geringer aus als im Regierungsentwurf, beträgt aber immer noch 63,95 Milliarden Euro. Die im Regierungsentwurf ursprünglich veranlagten Mittel für die Work-and-Stay-Agentur wurden in das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität umgesetzt. Insgesamt sehen die Änderungen ein Minus von 66,09 Millionen Euro vor. Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter Der Löwenanteil im Einzelplan 11 entfällt wie immer auf die Rentenversicherung und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dafür sah der Regierungsentwurf insgesamt 140,23 Milliarden Euro vor (2025: 134,39 Milliarden Euro). Darin enthalten sind die Leistungen an die Rentenversicherung mit 127,84 Milliarden Euro (2025: 122,5 Milliarden Euro). 64,36 Milliarden Euro (2025: 48,21 Milliarden Euro) gehen als Zuschuss an die allgemeine Rentenversicherung. Der zusätzliche Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung beläuft sich auf 33,67 Milliarden Euro (2025: 32,1 Milliarden Euro). Die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten steigen ebenfalls und summieren sich auf 19,67 Milliarden Euro (2025: 19,2 Milliarden Euro). Die Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schlagen mit 12,45 Milliarden Euro zu Buche (2025: 11,75 Milliarden Euro). Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende will der Bund im kommenden Jahr 51,02 Milliarden Euro ausgeben (2025: 51,96 Milliarden Euro). Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft liegt wie im Vorjahr bei 13 Milliarden Euro 2025. Ausgaben für das Bürgergeld sollen leicht sinken Leicht sinkende Ausgaben sind bei den Kosten für das Bürgergeld geplant: Im Entwurf vorgesehen sind 28,05 Milliarden Euro (2025: 29,6 Milliarden Euro). Die Leistungen für Eingliederung in Arbeit steigen und sollen 4,7 Milliarden Euro kosten (2025: 4,1 Milliarden Euro). Steigen werden auch die Darlehen und sonstigen Leistungen an die Bundesagentur für Arbeit – auf 3,97 Milliarden Euro (2025: 2,35 Milliarden Euro). Deutlich sinken sollen die Ausgaben für das Bundesteilhabegesetz zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen: Statt 135,45 Millionen Euro wie 2025 sind für 2026 nun 69,96 Millionen Euro eingeplant, was die Regierung mit der planmäßigen Absenkung des Ansatzes für Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation erklärt. (hle/che/scr/hau/28.11.2025)

Cannabisblüten: Ausgangsstoff oder bereits Arzneimittel?

CMS Hasche Sigle Blog - Fr, 28.11.2025 - 08:55

Die rechtliche Einstufung von Cannabisblüten, die an Apotheken zur Herstellung von Rezepturarzneimitteln geliefert werden, ist weiterhin umstritten.

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat mit Beschluss vom 22. Dezember 2020 (3 W 38/20) die Cannabisblüten in dem zu entscheidenden Fall als Ausgangsstoff eingestuft. Das Gericht hatte damals festgestellt, dass Cannabisblüten allein kein Arzneimittel darstellen, da wesentliche Verarbeitungsschritte wie Aufbereitung, Portionierung und Verpackung erst in der Apotheke erfolgen. 

Cannabisblüten: Uneinheitliche Einstufung und ihre Folgen

Die meisten Landesbehörden qualifizieren Cannabisblüten, die an Apotheken gesendet werden, hingegen offenbar als (Bulk-)Arzneimittel zur Herstellung von Rezepturarzneimitteln. Andere sehen sie wiederum in Übereinstimmung mit dem OLG Hamburg als Ausgangsstoffe. Teilweise scheint auch innerhalb der Bundesländer Uneinigkeit über die genauen Anforderungen an die Produkte zu bestehen. 

Dies hat zu einem „Flickenteppich an Anforderungen“ geführt, der die Verkehrsfähigkeit und Qualitätsstandards regional beeinflusst. Obwohl einige Landesbehörden eine bundesweite Harmonisierung anstreben, liegen derzeit noch keine konkreten Ergebnisse vor.

Die uneinheitliche Bewertung betrifft nicht nur Hersteller und Händler, sondern schafft insbesondere für Apotheker Rechtsunsicherheiten. So sind nach der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) unterschiedliche Prüfpflichten im Rahmen der Herstellung von Rezepturarzneimitteln zu beachten, je nachdem, ob zur Herstellung bereits Arzneimittel oder nur Ausgangsstoffe verwendet werden. Werden diese Pflichten nicht erfüllt, drohen den Apothekern insbesondere Ordnungswidrigkeiten nach §§ 22 Abs. 1, 36 Nr. 3j ApBetrO.

Cannabisblüten als Arzneimittel oder Ausgangsstoff: Rechtliche Grundlagen und Qualitätsstandards

Die Einstufung von Cannabisblüten als Arzneimittel oder Ausgangsstoff hat direkte Auswirkungen auf die anzuwendenden Qualitätsstandards für Hersteller, Händler und Apotheker. Diese ergeben sich insbesondere aus dem Arzneimittelgesetz (AMG), der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV), dem EU-GMP-Leitfaden sowie der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO).

Die Qualifizierung bestimmt insbesondere, welche Vorgaben bei der Herstellung der Cannabisblüten gelten, aus denen später in der Apotheke Rezepturarzneimittel hergestellt werden sollen:

  • Werden Cannabisblüten als Arzneimittel eingestuft, müssen Hersteller dieser Produkte die strengen Anforderungen des EU-GMP-Leitfadens Teil I erfüllen.
  • Werden sie hingegen als Ausgangsstoffe oder Wirkstoffe behandelt, genügen die weniger umfangreichen Anforderungen des EU-GMP-Leitfadens Teil II.

Diese Unterscheidung entscheidet daher maßgeblich über den Umfang der (Qualitäts-)Prüfung der Cannabisblüten sowie die Dokumentations- und Sorgfaltspflichten. 

Prüfpflichten des Apothekers

Die uneinheitliche Auslegung des AMG zur Qualifizierung von Cannabisblüten stellt Apotheker häufig vor ein praktisches Dilemma, da sich die ihm obliegenden Prüfpflichten bei der Herstellung des Rezepturarzneimittels wesentlich unterscheiden.

Grundsätzlich gilt nach § 6 Abs. 1 ApBetrO, dass jedes in der Apotheke hergestellte Arzneimittel die nach der pharmazeutischen Wissenschaft erforderliche Qualität aufweisen muss. Es ist nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln herzustellen und zu prüfen. Enthält das Arzneibuch entsprechende Regelungen, sind diese verbindlich anzuwenden. Zusätzlich verpflichtet § 7 ApBetrO den Apotheker zu einer Plausibilitätsprüfung der Rezeptur, um sicherzustellen, dass die hergestellte Zubereitung hinsichtlich Dosierung, Kompatibilität, Stabilität und galenischer Zweckmäßigkeit sachgerecht ist.

Bei der konkreten Prüfung der eingesetzten Stoffe differenziert § 11 ApBetrO danach, ob es sich um Arzneimittel oder um Ausgangsstoffe handelt.

  • Werden zur Herstellung eines Rezepturarzneimittels Arzneimittel eingesetzt, ist der Apotheker nach § 11 Abs. 3 ApBetrO lediglich verpflichtet, die Identität der eingesetzten Arzneimittel festzustellen. Eine weitergehende Prüfung auf Reinheit, Gehalt oder sonstige Qualitätsmerkmale ist in diesem Fall nicht erforderlich, da die Einhaltung der erforderlichen Qualitätsstandards bereits durch den Hersteller sichergestellt und behördlich überwacht wird.
  • Werden Rezepturarzneimittel hingegen aus Ausgangsstoffen hergestellt, unterliegt der Apotheker weitergehenden Prüfpflichten nach § 11 Abs. 2 ApBetrO. Danach muss der Apotheker jeden Ausgangsstoff vor seiner erstmaligen Verwendung prüfen, und zwar mindestens auf Identität. Darüber hinaus sind auch Reinheit, Gehalt und weitere Qualitätsmerkmale zu prüfen, sofern diese Prüfungen nicht bereits durch ein aussagekräftiges Prüfzeugnis des Herstellers oder Lieferanten abgedeckt sind. 

Die Identitätsprüfung muss in jedem Fall in der Apotheke selbst durchgeführt werden. Dabei sind die anerkannten pharmazeutischen Regeln anzuwenden, insbesondere die Vorgaben des Arzneibuchs. Die Ergebnisse der Prüfung müssen dokumentiert und durch die sachkundige Person der Apotheke freigezeichnet werden. Liegt ein geeignetes Herstellerprüfzeugnis vor, kann der Apotheker auf eigene weitergehende Analysen verzichten, sofern er sich von der Zuverlässigkeit des Lieferanten überzeugt hat.

Nach der Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung, Prüfung und Lagerung von Ausgangsstoffen dürfen grundsätzlich nur GMP-konform hergestellte und geprüfte Ausgangsstoffe eingesetzt werden. Ist ein solches Produkt am Markt nicht verfügbar muss der Apotheker gemeinsam mit dem verordnenden Arzt eine dokumentierte Nutzen-Risiko-Abwägung vornehmen, bevor der Stoff verwendet wird.

Höhere Qualitätsstandards senken Risiken in der Rezepturherstellung

Apotheker sollten bei der Herstellung von Rezepturarzneimitteln nach Möglichkeit GMP-Teil-I-geprüfte Arzneimittel oder Ausgangsstoffe einsetzen. Diese erfüllen die höheren Qualitätsanforderungen für Fertigarzneimittel und reduzieren Prüf-, Dokumentations- und Haftungsrisiken erheblich. Werden hingegen nur GMP-Teil-II-geprüfte Ausgangsstoffe verwendet, sind eine erweiterte Prüfung, sorgfältige Dokumentation und eine Nutzen-Risiko-Abwägung gemeinsam mit dem verordnenden Arzt erforderlich. Die bevorzugte Verwendung von GMP-Teil-I-konformen Produkten entspricht damit sowohl den Vorgaben der ApBetrO als auch den Empfehlungen der Bundesapothekerkammer und trägt wesentlich zur Patientensicherheit bei.

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21,8 Milliarden Euro für das Raumfahrt- und Forschungsministerium

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 28.11.2025 - 08:55
Dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt sollen im Jahr 2026 Ausgaben in Höhe von 21,8 Millionen Euro möglich sein (2025: 22,4 Milliarden Euro). Das sieht der Haushaltsentwurf 2026 (21/600, 21/602) in der durch den Haushaltsausschuss geänderten Fassung vor, über den am Freitag, 28. November 2025, nach 90-minütiger Debatte in zweiter Beratung abgestimmt wird. Der Etat von Bundesministerin Dorothee Bär (CSU) ist im Verlaufe der Haushaltsberatungen um gut eine halbe Milliarde Euro angestiegen. Im Regierungsentwurf waren noch Ausgaben in Höhe von 21,3 Milliarden Euro vorgesehen. Über das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität und den Klima- und Transformationsfonds (KTF) sollen zusätzlich zum Einzelplan 30 Investitionen in Forschung, Technologie und Raumfahrt in Höhe von rund einer Milliarde Euro möglich sei. 50 Millionen Euro für das „1.000-Köpfe-Programm“ Der Ausgabenschwerpunkt des Einzelplans liegt im Programmbereich „Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems“. Mit 8,3 Milliarden Euro ist der Etat etwas höher als im Entwurf für das Jahr 2025 (8,1 Milliarden Euro). Davon entfallen beispielsweise 2,1 Milliarden Euro auf den Titel „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ und 515 Millionen Euro auf die „Exzellenzstrategie zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten“. Für das im Koalitionsvertrag erwähnte „1.000-Köpfe-Programm“ sind 50 Millionen Euro veranschlagt. 8,2 Milliarden Euro für die Hightech-Agenda Deutschland Wie bereits im Vorjahr sind rund 8,2 Milliarden Euro für die Forschung für Innovationen und die Hightech-Agenda Deutschland vorgesehen. In diesem Bereich sind etwa die Zuschüsse an die Zentren der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft (HGF-Zentren) in Höhe von 3,1 Milliarden Euro sowie an die Fraunhofer-Gesellschaft mit insgesamt 838 Millionen Euro veranschlagt. BAföG ist größter Ausgabeposten Für den Programmbereich „Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung“ sind 4,5 Milliarden Euro etatisiert – rund 1,5 Milliarden Euro weniger als für 2025. Der größte Ausgabenposten ist hier mit 1,1 Milliarden Euro das BAföG für Studierende, hinzu kommen 507 Millionen Euro für das BAföG für Schülerinnen und Schüler. Weniger Geld ist für die Begabtenförderung eingeplant. Während sie 2025 bei rund 496 Millionen Euro liegt, sind für 2026 rund 342 Millionen Euro veranschlagt. Wegen des auslaufenden Digitalpaktes Schule ist deutlich weniger Geld (80 Millionen Euro) für die „Zuweisungen an die Länder zur Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur für Schulen“ eingeplant. 2025 sind hierfür rund 1,6 Milliarden verbucht. Zusätzliche Investitionen über Sondervermögen Zusätzlich zu den Ausgaben des Einzelplans sind auch im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität und im Klima- und Transformationsfonds (KTF) Investitionen im Bereich Forschung, Raumfahrt und Technologie geplant. Mit Blick auf die Hightech-Agenda sind für den strategischen Ausbau der Forschungs-Ökosysteme und den Aufbau von Infrastruktur rund 698 Millionen Euro im Sondervermögen etatisiert. 50 Millionen Euro sollen in die nationale Raumfahrtinfrastruktur investiert werden. Aus dem KTF sollen 227 Millionen für Batterieforschung fließen. (des/hau/17.11.2025)

Geldwäscheprävention: Aktualisierte Orientierungshilfe zu Verdachtsmeldungen

Die Finanzaufsicht BaFin und die FIU haben eine aktualisierte Fassung der Orientierungshilfe veröffentlicht. Sie berücksichtigt Anmerkungen des Privatsektors und wurde um praktische Anwendungsbeispiele ergänzt. Die Orientierungshilfe soll Verpflichteten helfen, wenn sie Verdachtsmeldungen erstatten.
Kategorien: Finanzen

Abstimmung über einen Einspruch gegen einen Ordnungsruf

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 28.11.2025 - 08:50
Der Bundestag stimmt am Freitag, 28. November 2025, ohne Aussprache über einen Einspruch ab, den der AfD-Abgeordnete Martin Reichardt gegen den ihm in der Plenarsitzung am Mittwoch, 26. November, durch den sitzungsleitenden Präsidenten Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) erteilten Ordnungsruf eingelegt hat. Zur Begründung schreibt Reichardt, er habe lediglich seinem Fraktionskollegen Enrico Komning etwas gesagt und die Sitzungsleitung nicht kritisieren wollen. Im Bundestag lägen offensichtlich veraltete Geschäftsordnungen aus. Die von Nouripour angesprochene Änderung sei in diesen Exemplaren nicht enthalten. Er halte die Auslegung der aktualisierten Geschäftsordnung durch Nouripour bezüglich der Erteilung des Wortes an die SPD-Abgeordnete Frauke Heiligenstadt für falsch, schreibt Reichardt. (vom/27.11.2025)

Bundesschuld und Allgemeine Finanzverwaltung

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 28.11.2025 - 08:45
Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Freitag, 28. November 2025, in zweiter Beratung über die Einzelpläne 32 der Bundesschuld und 60 der Allgemeinen Finanzverwaltung des Bundeshaushaltes 2026 (21/600, 21/602) ab. Dazu liegen Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses vor (21/2832, 21/2060) vor. Einzelplan der Bundesschuld Im Einzelplan 32 der Bundesschuld sind Ausgaben von 33,65 Milliarden Euro vorgesehen im Vergleich zu 34,08 Milliarden Euro im Regierungsentwurf. Im laufenden Jahr liegen die Ausgaben bei 34,17 Milliarden Euro. Die Einnahmen summieren sich auf 99,36 Milliarden Euro gegenüber 91,23 Milliarden Euro im Regierungsentwurf. 2025 liegen die planmäßigen Einnahmen bei 83,94 Milliarden Euro. Der Haushaltsausschuss hatte den Regierungsansatz insofern verändert, als er im Wesentlichen die Zinsen für die Kreditaufnahme des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität um 673 Millionen Euro anhob, die Entschädigungen und Kosten aus auslandsbezogenen Gewährleistungen und Umschuldungen sowie Zahlungen zur Abwendung oder Minderung von Schäden um 450 Millionen Euro absenkte. Zugleich verringerte er den Diskont für unverzinsliche Schatzanweisungen und die Zinsen für Bundesanleihen um jeweils 208 Millionen Euro, reduzierte die Zinsen für Bundesobligationen um 149 Millionen Euro und die Zinsen für Bundesschatzanweisungen um 135 Millionen Euro und erhöhte die Zinsen nach dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere“ um 113 Millionen Euro. Darüber hinaus senkte er die Zinsen für das Kassenmanagement des Bundes um 58 Millionen Euro. Kernbereich des Einzelplans ist einerseits die Kreditaufnahme und andererseits der Schuldendienst des Bundes. Außerdem sind die Einnahmen und Ausgaben aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen des Bundes darin verortet. Mit diesen kann der Bund förderungswürdige oder im staatlichen Interesse liegende Vorhaben, Projekte und Programme unterstützen und finanzielle Verpflichtungen des Bundes gegenüber internationalen Finanzinstitutionen absichern. Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung Die Ausgaben im Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung betragen 47,35 Milliarden Euro gegenüber 46,07 Milliarden Euro im Regierungsentwurf. Im laufenden Jahr liegen die Ausgaben bei 46,76 Milliarden Euro. Die Einnahmen sollen sich 2026 auf 403,05 Milliarden Euro belaufen gegenüber 406,86 Milliarden Euro im Regierungsentwurf. 2025 liegt der Ansatz für die Einnahmen bei 394,9 Milliarden Euro. Die Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre werden mit 15 Milliarden Euro angegeben im Vergleich zu 12,79 Milliarden Euro im Regierungsentwurf und 16,71 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Der Haushaltsausschuss hat den Einzelplan insofern verändert, als er die Unterstützung der Ukraine zur Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung um drei Milliarden Euro anhob und zugleich die Verpflichtungsermächtigungen dafür um 2,15 Milliarden Euro erhöhte. Zudem senkte er den Ansatz für die Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis um 1,04 Milliarden Euro. Die für die Verstärkung von Personalausgaben in der Bundesverwaltung im Regierungsentwurf geplanten 3,55 Milliarden Euro kürzten die Haushälter um 539 Millionen Euro, weitere 355 Millionen Euro kürzten sie bei der Globalen Mehrausgabe (Vorsorge), die im Regierungsentwurf mit 354,86 Millionen Euro veranschlagt war. Die Finanzhilfen nach dem Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen wurden um 250 Millionen Euro erhöht. Im Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums wurden die Hilfen für die Kohleregionen um 56 Millionen Euro und im Geschäftsbereich des Verkehrsministeriums um 44 Millionen Euro gekürzt. Dafür wurde sie im Geschäftsbereich des Forschungsministeriums um 84 Millionen Euro angehoben. Um 99 Millionen Euro gesenkt wurde hingegen der Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse. Im Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung sind Einnahmen und Ausgaben zusammengefasst, die nicht einem einzelnen Ressort zugeordnet werden können oder den Bund insgesamt betreffen. Darunter fallen vor allem die Einnahmen aus den Bundessteuern und aus dem Anteil des Bundes an den Gemeinschaftsteuern. Die Zuweisungen des Bundes an die Länder im Rahmen des Finanzausgleichs sowie die Mehrwertsteuer-, Bruttonationaleinkommmen- und Kunststoff-Eigenmittel der EU werden darin als Absetzungen von den Einnahmen ausgewiesen. Darüber hinaus sind Einnahmen aus dem Verkauf von Beteiligungen und aus der Verwertung von sonstigem Kapitalvermögen des Bundes, Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen, der Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen Bundesbank und die Erhebungskostenpauschale als Einnahmen veranschlagt. Als Ausgaben sind der Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse und Beteiligungen der Bundesrepublik an inter- und supranationalen Einrichtungen enthalten. (vom/17.11.2025)

Haushaltsgesetz 2026 und Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 28.11.2025 - 08:40
Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Freitag, 28. November 2025, in zweiter Beratung über den Regierungsentwurf für das Haushaltsgesetz 2026 (21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (21/2002, 21/2010, 21/2011, 21/2012, 21/2014, 21/2832, 21/2060, 21/2061, 21/2062, 21/2063) ab. Zuvor wird über Änderungsanträge der AfD-Fraktion (21/2986) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2955) abgestimmt. Die AfD fordert darin, die Zahl der Planstellen beim Bundesrechnungshof 2026 um zwei Prozent zu erhöhen. Die Grünen fordern, auf Stellenkürzungen beim Bundesrechnungshof zu verzichten. Zudem wird über die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (21/2064), den Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 (21/601, 21/602) zur Kenntnis zu nehmen, entschieden. Ausgaben in Höhe von 524,54 Milliarden Euro geplant Insgesamt soll der Bund 2026 524,54 Milliarden Euro ausgeben dürfen. Das sind 21,54 Milliarden Euro mehr als 2025 und ist zugleich ein Plus von 4,4 Prozent im Vergleich zum Regierungsentwurf (520,48 Milliarden Euro). Für Investitionen sind 58,35 Milliarden Euro ausgewiesen (2025: 62,73 Milliarden Euro) – 2,23 Milliarden Euro mehr als im Entwurf geplant. Für die kommenden Haushaltsjahre sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 449,91 Milliarden Euro vorgesehen – ein Plus von 18,93 Milliarden Euro im Vergleich zum Regierungsentwurf. Die Nettokreditaufnahme soll bei 97,96 Milliarden Euro liegen – rund acht Milliarden Euro höher als von der Bundesregierung geplant. Die Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben werden mit 387,21 Milliarden Euro veranschlagt (2025: 386,84 Milliarden Euro) und liegen damit 3,38 Milliarden Euro über dem von der Regierung ursprünglich angenommenen Wert. Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Die Bundesregierung plant in den Jahren 2027 bis 2029 Sachinvestitionen und Investitionszuschüsse von „knapp unter 120 Milliarden Euro“ pro Jahr. Das schreibt sie im Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 (21/601). 2026 sollen die Investitionen bei rund 126,7 Milliarden Euro liegen. Die bereinigte Investitionsquote des Kernhaushalts betrage damit im genannten Zeitraum mindestens zehn Prozent der bereinigten Ausgaben, heißt es. Aus dem Kernhaushalt sind für Investitionen im Jahr 2026 56,1 Milliarden Euro, für 2027 48,6 Milliarden Euro, für 2028 46,9 Milliarden Euro und für 2029 46,5 Milliarden Euro vorgesehen. Dazu kommen Ausgaben aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) in Höhe von 48,9 Milliarden Euro 2026, 47,1 Milliarden Euro 2027, 48,4 Milliarden Euro 2028 und 49,2 Milliarden Euro 2029 sowie aus dem Sondervermögen des Klima- und Transformationsfonds (KTF) Ausgaben von 21,7 Milliarden Euro 2026, 21,7 Milliarden Euro 2027, 23,4 Milliarden Euro 2028 und 23,8 Milliarden Euro 2029. Klima- und Transformationsfonds und Sondervermögen "Bundeswehr" Insgesamt sollen die Ausgaben des KTF von 35,7 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf 39,5 Milliarden Euro 2029 steigen. Die Haupteinnahmen stammen dabei mit 27 Milliarden Euro aus der nationalen und europäischen Bepreisung von emittierten Klimagasen. Die Nato-Quote für die Verteidigung soll im kommenden Jahr bei 2,83 Prozent liegen und bis 2029 auf 3,56 Prozent anwachsen. Die Ausgaben für die Bundeswehr im Kernhaushalt steigen demnach von 55 Milliarden Euro auf 144,4 Milliarden Euro (ohne Versorgungsleistungen). Dazu kommen für das Jahr 2026 rund 25,5 Milliarden Euro aus dem 2022 beschlossenen 100 Milliarden Euro schweren Sondervermögen Bundeswehr. Steuersenkungen und Nettokreditaufnahme Die Ausgaben für die innere Sicherheit sollen im Vergleich zum Jahr 2025 um 660 Millionen Euro steigen. Das Deutschlandticket soll fortgeführt werden. Zugleich werden weitere Steuersenkungen angekündigt, etwa die Erhöhung der Pendlerpauschale oder die Senkung der Umsatzsteuer im Bereich der Gastronomie. Die Obergrenze der Schuldenregel im Grundgesetz soll „in jedem Jahr voll ausgeschöpft“ werden. Die Nettokreditaufnahme des Bundes soll 2026 bei 89,9 Milliarden Euro liegen, 2027 bei 88,1 Milliarden Euro, 2028 bei 116,5 Milliarden Euro und 2029 bei 126,9 Milliarden Euro. Dabei geht ein wesentlicher Teil zurück auf die Ausnahmen der Schuldenbremse für die Verteidigungsausgaben. Im Kernhaushalt liegt die Nettokreditaufnahme den Angaben zufolge 2026 bei 35,6 Milliarden Euro und sinkt bis 2029 auf 4,8 Milliarden Euro. Bei den Zinsausgaben des Bundes kalkuliert die Bundesregierung einen Anstieg von 30 Milliarden Euro in den Jahren 2025 und 2026 auf 66,5 Milliarden Euro im Jahr 2029 ein. Haushaltslücke von 34,4 Milliarden Euro 2027 Trotzdem weist der Bericht auf eine Haushaltslücke von 34,4 Milliarden Euro im Jahr 2027 hin. Der „Handlungsbedarf“ werde dann in Jahren 2028 und 2029 auf 64 respektive 74 Milliarden Euro steigen. Größter Anteil im Bundeshaushalt bleibt der Zuschuss an die gesetzliche Rentenversicherung. Dieser soll von 122,5 Milliarden Euro 2025 auf 154,1 Milliarden Euro 2029 ansteigen. Dabei sind ab 2027 fünf Milliarden Euro pro Jahr für die Mütterrente einkalkuliert. (hau/scr/27.11.2025)

Schlussabstimmung über den Bundeshaushalt 2026

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 28.11.2025 - 08:35
Die namentliche Schlussabstimmung in dritter Beratung über das Haushaltsgesetz 2026 (21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1) findet am Freitag, 28. November 2025, nach einer 90 Minuten langen Debatte statt. Den Abgeordneten liegen dazu mehrere Beschlussempfehlungen (21/2002, 21/2010, 21/2011, 21/2012, 21/2014, 21/2832, 21/2060, 21/2061, 21/2062) und der Bericht (21/2063) des Haushaltsausschusses vor. Abgestimmt wird auch über Entschließungsanträge von AfD (21/2908), Bündnis 90/Die Grünen (21/2902, 21/2903) und der Linken (21/2094) zum Haushaltsgesetz 2026. Ausgaben in Höhe von 524,54 Milliarden Euro geplant Insgesamt soll der Bund 2026 524,54 Milliarden Euro ausgeben dürfen. Das sind 21,54 Milliarden Euro mehr als 2025 und ist zugleich ein Plus von 4,4 Prozent im Vergleich zum Regierungsentwurf (520,48 Milliarden Euro). Für Investitionen sind 58,35 Milliarden Euro ausgewiesen (2025: 62,73 Milliarden Euro) – 2,23 Milliarden Euro mehr als im Entwurf geplant. Für die kommenden Haushaltsjahre sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 449,91 Milliarden Euro vorgesehen – ein Plus von 18,93 Milliarden Euro im Vergleich zum Regierungsentwurf. Die Nettokreditaufnahme soll bei 97,96 Milliarden Euro liegen – rund acht Milliarden Euro höher als von der Bundesregierung geplant. Die Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben werden mit 387,21 Milliarden Euro veranschlagt (2025: 386,84 Milliarden Euro) und liegen damit 3,38 Milliarden Euro über dem von der Regierung ursprünglich angenommenen Wert. Entschließungsantrag der AfD Die AfD-Fraktion richtet in ihrem Entschließungsantrag (21/2908) zum Haushaltsgesetz 2026 30 Forderungen an die Bundesregierung. so sollen die Ausgaben im Kernhaushalt verbindlich auf 480,311 Milliarden Euro und die Ausgaben im kreditfinanzierten Sondervermögen Bundeswehr auf 25,51 Milliarden Euro festgesetzt werden, sodass die Gesamtausgaben des Bundes 2026 505,82 Milliarden Euro betragen. Die Gesamteinnahmen sollen dem Entschließungsantrag zufolge 2026 auf mindestens 444,75 Milliarden Euro festgeschrieben werden. Die Nettokreditaufnahme solle im Kernhaushalt auf 35,56 Milliarden Euro und im Bundeswehr-Sondervermögen auf 25,51 Milliarden Euro begrenzt werden, was der alten Schuldenbremse entspreche. Entschließungsanträge der Grünen In ihrem ersten Entschließungsantrag (21/2902) fordern Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung unter anderem auf, im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ausschließlich zusätzliche Investitionen auf den Weg zu bringen, eine neue Titelgruppe "Klimawirksame blau-grüne Infrastruktur" einzuführen und die kommunale Handlungsfähigkeit und Lebensqualität zu stärken. Im zweiten Entschließungsantrag (21/2903) werden unter anderem Maßnahmen vorgeschlagen, um Klima, Umwelt, Natur und digitale Transformation zu schützen und zu stärken, soziale Gerechtigkeit, Bildung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu stärken, Rente, Gesundheits- und Pflegeversorgung solide zu finanzieren und globale Verantwortung ernsthaft wahrzunehmen. Entschließungsantrag der Linken Die Linke fordert in ihrem Entschließungsantrag (21/2904) ein Zukunftsprogramm für die "arbeitende Klasse" mit Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen, eine "gerechte" Besteuerung großer Vermögen sowie Investitionen in öffentliche, ökologisch nachhaltige Infrastruktur sowie sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau. Verlangt wird ferner der Umbau des Bürgergeldes zu einer sanktionsfreien Mindestsicherung, die Abschaffung der Schuldenbremse und die Wiedererhebung der Vermögensteuer. Die Fraktion will Einkommen ab 16.800 Euro im Jahr besteuern; Einkommen ab 85.000 Euro im Jahr sollen mit 53 Prozent besteuert werden, Einkommen oberhalb von 250.000 Euro im Jahr mit 60 Prozent und Einkommen oberhalb von einer Million Euro im Jahr mit 75 Prozent. (hau/26.11.2025)

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