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Verfassungsbeschwerde unzulässig: Anom-Daten sind verwertbar

LTO Nachrichten - Mi, 01.10.2025 - 11:13

Bei einer internationalen Aktion verteilte das FBI eine angeblich abhörsichere Messaging-App namens Anom gezielt an Kriminelle. Informationen, die Ermittler über diese App gewannen, unterliegen keinem Beweisverwertungsverbot, so das BVerfG.