Der Prozess gegen Maja T. in Budapest wird erst im Januar fortgesetzt. Ein Urteil ist weiterhin nicht in Sicht - das Verfahren bleibt politisch aufgeladen.
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The Dubai Financial Services Authority (DFSA) has published a thematic review examining self-custody arrangements by fund managers (FMs) operating in the Dubai International Financial Centre (DIFC). The review follows a ‘burgeoning’ increase in the number of domestic funds and a growing trend of FMs opting to retain custody of fund property, raising concerns around operational resilience, governance, and investor protection.
Die US-Kanzlei Cadwalader, Wickersham & Taft verliert in einem fast beispiellosen Exodus nun auch 37 Anwältinnen und Anwälte an die Konkurrentin Orrick. Cadwalader erlebt starke Verwerfungen, seit die Kanzlei einen Pro-Bono-Deal mit der US-Regierung geschlossen hat.
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Haushalt/Ausschuss Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochnachmittag mit den Einzelplanberatungen des Haushalts 2026 begonnen.
Tourismus/Ausschuss Abgeordnete des Tourismusausschusses erhielten Einblick in die tourismuspolitischen Initiativen der Bundesregierung
Sport und Ehrenamt/Ausschuss Um das Ehrenamt zu stärken, muss die Bürokratie abgebaut werden. Diese Forderung erhoben Vertreter von Freiwilligenorganisationen vor dem Ausschuss für Sport und Ehrenamt.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen (PBnEZ) ist am Mittwoch, 8. Oktober 2025, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Thema war unter anderem eine Unterrichtung durch den Vorsitzenden des Rates für Nachhaltige Entwicklung, Reiner Hoffmann, und das Ratsmitglied Tanja Gönner über die Empfehlungen des Rates zur Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie in diesem Jahr. Zu den Aufgaben des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen zählen unter anderem die parlamentarische Begleitung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Regierung, vor allem bei der Fortentwicklung der Indikatoren und Ziele, bei der Festlegung und Konkretisierung von Maßnahmen und Instrumenten zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie bei der Vernetzung wichtiger nachhaltigkeitsrelevanter Politikansätze. Darüber hinaus begleitet das Gremium die Nachhaltigkeitspolitik der Regierung auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der Vereinten Nationen. (08.10.2025)
Der Bundestag hat am Mittwoch, 8. Oktober 2025, über die Erbschaftsteuer debattiert. Grundlage der Aussprache waren ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Steuerprivilegien für höchste Erbschaften streichen“ (21/627) und ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen – Unsystematische Ausnahmen bei Erbschaft-/Schenkungsteuer und Immobilienbesteuerung abbauen und organisierte Steuerhinterziehung wie Cum/Cum bekämpfen“ (21/2028). Beide Vorlagen überwiesen die Abgeordneten im Anschluss an die Debatte in die Ausschüsse. Federführend bei den weiteren Beratungen wird der Finanzausschuss sein. Antrag der Linken Die Fraktion fordert, die Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraf 28a des Erbschaftsteuergesetzes abzuschaffen. Ferner sollen die Steuervergünstigungen in den Paragrafen 13a bis d sowie 19a beseitigt werden. Bei Erbschaften und Schenkungen handelt es sich aus Sicht der Abgeordneten um leistungslose Einkommen, die deutlich geringer als Arbeitseinkommen besteuert würden. „Die Hälfte des bestehenden Vermögens wird durch Erbschaften und Schenkungen erworben“, heißt es in dem Antrag. Durch Steuervermeidung werde die für Demokratie und Wirtschaft schädliche Vermögenskonzentration noch weiter erhöht. Strukturelle Umgehungsmöglichkeiten müssten abgeschafft und stattdessen großzügigere Stundungsregeln für die Begleichung der Erbschaftsteuerzahlung als im Status quo geschaffen werden. Antrag der Grünen Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen will die Verschonung von Erbschaften im Bereich der Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro streichen. Der Antrag sieht auch ein Ende der „de facto Steuerbefreiung bei Erbschaften ab 300 Wohneinheiten“ vor. Für große Betriebsvermögen sollen künftig statt der Verschonungsbedarfsprüfung „flexible und großzügige Stundungsmöglichkeiten“ gelten, „die eine Fortführung des Betriebs und den Erhalt von Arbeitsplätzen gewährleistet“. Darüber hinaus befasst sich die Vorlage mit weiteren Aspekten der Immobilienbesteuerung sowie der „organisierten Steuerhinterziehung, wie Cum/Cum“. (bal/hau/08.10.2025)
Mit qualitativ hochwertigen, altersgerechten Angeboten sowie robusten Schutzmaßnahmen muss eine digitale Medienlandschaft geschaffen wenn, die dem Schutz- und Bildungsauftrag für Kinder und Jugendliche gerecht wird, waren sich die Vertreter privater und der öffentlich-rechtlicher Medien im Fachgespräch der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission) am Mittwoch, 8. Oktober 2025, einig. Das Thema der Sitzung lautete: „Kinderrechte kommunizieren – Reichweite mit Verantwortung: Kinder und ihre Rechte in der öffentlichen Kommunikation (1. Teil)“. Kulturelle Teilhabe in "geschützter Umgebung" Auf die vielfältigen Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche zum digitalen Lernen, Gestalten und zur guten Unterhaltung bei einer reichweitenstarken Plattform wie YouTube, aber auch auf die Risiken dabei wies Dr. Moritz Holzgraefe, Government Affairs and Public Policy Senior Director bei YouTube hin. Als einer der großen Dienstleister für Kinder und Jugendliche sehe und trage man eine große Verantwortung, um ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Von der Prüfung der Altersstufe über die Genehmigung von Inhalten und die Festlegung von Zeitlimits durch die Eltern erläuterte er die Sicherheits- und Produkteinstellungen bei YouTube und der App YouTube Kids, um Familien online zu schützen. Dem Kinderschutz und guten Angeboten dienten auch die inhaltlichen Richtlinien und die Qualitätsgrundsätze für Inhalte. Der Ansatz aus altersgerechten Produkten und robusten Schutzmaßnahmen diene dazu, dass Kinder und Jugendliche in einer geschützten Umgebung ihr Recht auf kulturelle Teilhabe und Informationen ausüben könnten. "Jugendschutz fester Bestandteil von Redaktionsabläufen" Den Kindern als ungeschütztester Minderheit in unserer Gesellschaft – ohne politische Stimme, ohne politische Macht und ohne ausreichenden Schutz im digitalen Raum – eine Stimme zu geben, sie zu befähigen und zu stärken: Darin sehe man seine Aufgabe als öffentlich-rechtliche Sendergruppe der ARD, sagte Matthias Körnich, Leiter der Programmgruppe Kinder und Familie beim Westdeutschen Rundfunk. Die Kinder seien Teil der Öffentlichkeit mit eigenen Rechten und Bedürfnissen. Dem Schutz- und Bildungsauftrag komme man mit einem breiten Spektrum an Angeboten nach. Vom Elefanten über die Maus bis zum gesellschaftspolitischen Reportermagazin Neuneinhalb, vom klassischen TV über Webseiten bis hin zu Apps: Für die Unterhaltung, Information und Vermittlung der Medienkompetenz der Kinder biete das öffentlich-rechtliche Programm sichere, werbefreie Räume. Zur besten Sendezeit auch der Erwachsenen mache man zudem auf die Kinderrechte aufmerksam. In den Redaktionen sei der Jugendschutz fester Bestandteil der Abläufe. Die Mediathek biete seit kurzem für die Kleinsten die Möglichkeit, mit einem eigenen Profil Zugang für altersgerechte Inhalte zu bekommen. Das wolle man nun weiter ausbauen, auch für den Bereich der älteren Kinder. "Kindeswohl ins Zentrum stellen" Die Gesellschaft als Ganzes sei gefragt, ebenso sowie die Regulierer und Anbieter, Erzieher, Pädagogik und Forschung, um die Medienlandschaft bewusst für Kinder zu gestalten, Kinder und Kinderrechte mehr in den Blick nehmen und das Kindeswohl ins Zentrum zu stellen, sagte Daniel Mendla, Referent Jugendschutz und Jugendschutzbeauftragter bei SUPER RTL und Toggo. Das breite Angebot von RTL reiche, für die Zielgruppe der Kinder von 3 bis 13 Jahren, von Programmen zum Gucken und Hören bis hin zu Games oder dem Toggo Radio, ausgezeichnet mit dem deutschen Radiopreis, mit zahlreichen Mitmachaktionen. Kinderfragen, etwa zur Bundestagswahl, würden dort auf Augenhöhe beantwortet. Das Jugendschutz-Team von RTL Deutschland bestehe aus sieben Mitarbeitern und prüfe die für Kinder bestimmten Inhalte, von den Programmen über die Werbung bis zu Trailern, und versehe sie mit Alterskennzeichen. Man schaue sehr genau hin, dass Filme und Spiele mit einer zu hohen Alterskennzeichnung nicht im Kinderbereich landen, ebenso wie darauf, dass beispielsweise kein Alkohol beworben werde. Als Jugendschutzbeauftragte suche man den direkten Kontakt mit den Zuschauern und sei für diese erreichbar. In dem Spannungsfeld zwischen Reichweite, Wirtschaftlichkeit und dem Schutz von Kindern sei das Jugendschutz-Team nur den Bedürfnissen und Rechten der Kinder verpflichtet, erklärte Mendla. Die Politik solle helfen, die Rolle des Jugendschutzbeauftragten weiter zu stärken und gleichberechtigt für alle Wettbewerber einzuführen. Er freue sich darauf, eine Zusammenarbeit mit der Kinderkommission des Deutschen Bundestages aufzubauen, so der RTL-Vertreter. (ll/09.10.2025)
Drohnen am Himmel sorgen für Alarm, die Bundesregierung will bis Ende des Jahres die Abwehr dagegen verbessern. Sie plant neue Strukturen, um Flughäfen und Bahnhöfe besser zu schützen, und die Bundespolizei soll mehr Befugnisse bekommen.
Verteidigung/Gesetzentwurf Die Bundeswehr soll stärker gegen Sabotage, Spionage, Cyberangriffe und Extremismus geschützt werden. Ein Gesetzentwurf der Regierung sieht unter anderem erweiterte Befugnisse für den MAD vor.
Gesundheit/Anhörung Gesundheitsexperten sehen die von der Bundesregierung geplante Befugniserweiterung und Entbürokratisierung für Pflegefachkräfte im Grundsatz positiv.
Inneres/Antwort Die Behandlung des Themas "sexualisierte Gewalt" als Bestandteil der Aus- und Fortbildung von Polizeibeamten des BKA erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Linken-Anfrage.
Inneres/KleineAnfrage Um eine Sonnenwendfeier in Tschechien geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke.
Der Bundestag hat am Mittwoch, 8. Oktober 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“ (21/537, 21/1373, 21/1628 Nr. 26) verabschiedet, mit dem die 2024 eingeführte Möglichkeit der sogenannten „Turboeinbürgerung“ nach einer Aufenthaltszeit von drei Jahren in Deutschland wieder gestrichen werden soll. Für den Regierungsentwurf in einer vom Innenausschuss geänderten Fassung (21/1634) votierten in namentlicher Abstimmung 450 Abgeordnete, 134 Parlamentarier stimmten gegen die Vorlage. Es gab zwei Enthaltungen. Änderung des Staatsangerhörigkeitsgesetzes Keine Mehrheit fand hingegen ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Einbürgerungen unabhängig vom Einkommen ermöglichen“ (21/587). Die Vorlage wurde auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses (21/1634) gegen das Votum der Antragsteller und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgewiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Für die Einbürgerung soll künftig generell eine Voraufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren zugrunde gelegt werden. Mit der Streichung der Möglichkeit der „Turboeinbürgerung“ soll der „grundlegenden Bedeutung der im Inland zurückgelegten Voraufenthaltszeit als integrativer Einbürgerungsvoraussetzung Nachdruck verliehen“ werden, wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt. Danach wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts vom 22. März 2024 unter anderem die für eine Anspruchseinbürgerung erforderliche Voraufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre herabgesetzt. Zugleich wurde den Angaben zufolge die Möglichkeit zu einer weitergehenden Voraufenthaltszeitverkürzung auf bis zu drei Jahre statt zuvor bis zu sechs Jahre bei Nachweis besonderer Integrationsleistungen geschaffen, wenn Kenntnisse der deutschen Sprache der Stufe C 1 GER bestehen und der Lebensunterhalt nachhaltig gesichert ist. Eine hinreichend lange Voraufenthaltszeit im Inland sei jedoch eine „wesentliche Einbürgerungsvoraussetzung, durch die eine nachhaltige Integration in die Lebensverhältnisse in Deutschland sichergestellt werden soll“, heißt es in der Vorlage weiter. Dem werde die „Turboeinbürgerung“ nicht gerecht. Änderungen im Ausschuss Der Innenausschuss hatte zuvor mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der AfD einen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD zu dem Regierungsentwurf angenommen. Die damit vorgenommenen Ergänzungen beinhalten unter anderem eine Änderung des Durchführungsgesetzes zum europäischen Einreise-/Ausreisesystem (EES), das am 12. Oktober 2025 in Betrieb gehen soll. Im EES werden laut Vorlage der Zeitpunkt und der Ort der Einreise von Drittstaatsangehörigen sowie zu deren Identifikation alphanumerische und biometrische Daten hinterlegt. Mit der Änderung des EES-Durchführungsgesetzes soll den mit der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten betrauten Dienststellen der Landespolizeibehörden Zugriff auf die Daten von EES gewährt werden. Abgelehnter Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke dringt darauf, Einbürgerungen grundsätzlich unabhängig vom Einkommen der Betroffenen zu ermöglichen. In ihrem Antrag forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Zugleich sollte die Bundesregierung laut Antrag die Bundesländer bei der Gewährleistung zügiger Einbürgerungsverfahren unterstützen. Der Vorlage zufolge wurde mit dem Ende Juni 2024 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts eine Regelung gestrichen, wonach eine Einbürgerung auch dann erfolgen kann, wenn Betroffene den Bezug sozialer Leistungen „nicht zu vertreten“ haben. Diese Ausnahmeregelung gelte seit der Gesetzesänderung nur noch für die sogenannte „Gastarbeitergeneration“ und „DDR-Vertragsarbeitende“ sowie für in Vollzeit erwerbstätige Menschen, die ergänzende Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen. „Nicht erfasst werden damit zum Beispiel behinderte oder dauerhaft kranke Menschen, Pflegende, Menschen in der Altersgrundsicherung, wenn sie nicht als Gast- oder Vertragsarbeitende eingereist sind, sowie Eltern und Alleinerziehende, die wegen der Betreuung minderjähriger Kinder nicht in Vollzeit arbeiten (können oder wollen), und Auszubildende oder Studierende, wenn sie zum Beispiel wegen eines minderjährigen Kindes Sozialleistungen beziehen“, so die Fraktion. Das sei mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz und den Diskriminierungsverboten des Grundgesetzes unvereinbar. (sto/hau/08.10.2025)
On September 9. 2025, the Financial Services Regulatory Authority (FSRA), the financial services regulator in the Abu Dhabi Global Market (the ADGM), published Consultation Paper No. 9 of 2025 (CP9), outlining a comprehensive proposed regulatory framework for Regulated Activities involving Fiat-Referenced Tokens (FRTs).
Our Calgary office is representing PETRONAS in connection with the establishment of a strategic Canadian-focused, liquefied natural gas partnership with MidOcean Energy.
Im Rahmen eines Strafurteils sprach das LG Rostock dem Opfer im Adhäsionsverfahren Schmerzensgeld zu, ließ dabei aber eine gesonderte Begründung aus. Der BGH hob das nun auf: Es müsse zwar keine Begründung nach ZPO-Maßstäben erfolgen, ein gewisses Maß an Gründen brauche es aber doch.
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