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Meilensteine und Abnahme in IT-Projekten
IT-Projekte stehen und fallen mit klarer Struktur: Meilensteine schaffen Planbarkeit und konkrete Zielvorgaben. Ein guter IT-Vertrag legt nachvollziehbare Meilensteine fest, bestimmt jeweils eindeutige Erfolgskriterien und regelt den Abnahmeprozess.
Am erfolgreichen Erreichen von Meilensteinen hängt nicht nur der Projekterfolg insgesamt, sondern oft auch die Vergütung. Vertraglich gibt es dabei einiges zu beachten, nicht zuletzt, weil mit der (bewussten) Wahl des Vertragstyps bereits eine entscheidende Weichenstellung getroffen wird. So gibt es im Hinblick auf die rechtliche Einordnung von Meilensteinen erhebliche Unterschiede zwischen Werkvertragsrecht und anderen Vertragstypen wie Dienstvertrag.
Dieser Beitrag erklärt, wie Sie Meilensteine und Abnahmeprozesse rechtssicher gestalten, damit aus Meilensteinen keine Stolpersteine werden.
Meilensteine zur Fortschrittskontrolle und gezielten ProjektsteuerungMeilensteine bringen nicht nur Struktur in ein IT-Projekt, sie dienen auch der gezielten Steuerung. Indem ein IT-Vertrag Meilensteine als Zwischenziele definiert, können die Vertragsparteien laufend oder zumindest in regelmäßigen Abständen beurteilen, ob ein IT-Projekt nach Plan verläuft und gegebenenfalls gezielt nachsteuern. Dadurch erhöht sich für Kunden die Planungssicherheit, da sie etwaige Verzögerungen zeitnah erkennen können. So erfahren sie nicht erst am Tag des geplanten Go-Live von einer Schieflage und können mit dem Auftragnehmer konkrete Abhilfemaßnahmen eruieren. Für den Fall, dass sich eine längere Verzögerung der Meilensteine oder gar ein vollständiges Scheitern eines IT-Projekts abzeichnet, können Kunden frühzeitig nach Alternativlösungen suchen oder die Verträge für Bestandslösungen verlängern.
Zahlungsmeilensteine: Verknüpfung von Zielerreichung und VergütungOftmals knüpfen die Vertragsparteien in IT-Verträgen die Zahlung der Vergütung an das Erreichen von Meilensteinen. Dabei können die Parteien auch nur ausgewählte Meilensteine als Zahlungsmeilensteine festlegen. Durch eine solche Verknüpfung der erfolgreichen und zeitgerechten Erfüllung bestimmter Leistungspflichten mit der Vergütungszahlung wird ein Auftragnehmer zur Einhaltung der entsprechenden Vertragspflichten incentiviert.
Üblicherweise wird die Gesamtvergütung für ein IT-Projekt in mehrere Tranchen aufgeteilt, deren Auszahlung jeweils an einen Zahlungsmeilenstein geknüpft ist. Bei der Allokation der Vergütungstranchen auf die Zahlungsmeilensteine ist Vorsicht geboten: Damit bis zum Abschluss eines IT-Projekts ein wirksamer Anreiz für den Auftragnehmer besteht, sollte an den letzten Zahlungsmeilenstein ein substantieller Teil der Vergütung geknüpft sein. Denn schuldet ein Kunde bereits für die ersten Zahlungsmeilensteine einen erheblichen Teil der Vergütung, bleibt für den finalen Meilenstein nur ein kleiner Prozentsatz offen. Entsprechend gering ist in einem solchen Fall der monetäre Anreiz des Auftragnehmers, einen solchen letzten Meilenstein vereinbarungsgemäß zu erfüllen.
Aus Auftragnehmersicht ist bei Zahlungsmeilensteinen wiederum zentral, dass diese aus eigener Kraft erreichbar ausgestaltet sind. Das bedeutet, dass alle für das Erreichen eines Meilensteins vereinbarten Kriterien im Idealfall allein durch den Auftragnehmer erfüllt werden können. Etwaige Projektabhängigkeiten, die für den konkreten Meilenstein eine Rolle spielen, sollten im IT-Vertrag klar benannt werden. Ebenso sollten die Vertragsparteien regeln, wie es sich auf die Zahlungspflicht und die nachgelagerten Meilensteine auswirkt, wenn der Auftragnehmer eine für einen Meilenstein verlangte Tätigkeit nicht abschließen kann, weil der Kunde eine Mitwirkungspflicht nicht rechtzeitig erfüllt. Für Auftragnehmer ist eine solche Regelung nicht nur bei Zahlungsmeilensteinen entscheidend, um nicht unverschuldet auf die Vergütung warten zu müssen. Vielmehr spielt ein solcher Mechanismus eine wichtige Rolle bei Haftungsfragen rund um die Verzögerung oder Nichterreichung von Meilensteinen generell.
Worauf müssen Vertragsparteien achten, um klare und rechtlich verbindliche Meilensteine in IT-Verträgen zu erhalten?Meilensteine bilden in IT-Verträgen die Schnittstelle zwischen Leistungsbeschreibung und Zeitplanung. Dabei fassen die Vertragsparteien bestimmte Tätigkeiten und (Zwischen-)Ergebnisse zu einem Meilenstein zusammen weisen diesem einen bestimmten Zeitpunkt zu. Dieser kann sowohl in einem konkreten Datum bestehen als auch relativ ausgestaltet sein (z.B. „vier Wochen nach Projektbeginn“ oder „drei Monate nach dem vorhergehenden Meilenstein“).
Je Meilenstein sollten die Vertragsparteien die relevanten Tätigkeiten und Ergebnisse klar beschreiben und jeweils objektive, überprüfbare Kriterien festlegen, wann diese als erfolgreich erledigt gelten. Wichtig ist zudem, dass die verlangten Tätigkeiten und Ergebnisse jeweils eindeutig einer Vertragspartei zugewiesen werden. So banal dies klingen mag, sind in der Praxis Meilensteinpläne mit langen Listen von Tätigkeiten und Deliverables ohne jegliche Verantwortlichkeitsallokation keine Seltenheit. In solchen Fällen drohen Streitigkeiten darüber, welche Vertragspartei für die Erledigung verantwortlich ist, die ein Projekt erheblich verzögern (und verteuern) können. Für das Erreichen eines Meilensteins erforderliche Mitwirkungsleistungen des Kunden oder andere Projektabhängigkeiten sollten im IT-Vertrag ebenfalls genau beschrieben werden.
Die Vertragsparteien sollten im IT-Vertrag überdies festhalten, ob die für die Meilensteine vorgesehenen Zeitpunkte rechtlich verbindlich sein sollen oder lediglich Zielvorstellungen darstellen. Auch die Rechtsfolgen, die bei der Nichterreichung oder Verzögerung eines Meilensteins greifen sollen, sollten die Parteien vertraglich klären. Eine Gestaltungsmöglichkeit besteht darin, bestimmte weitreichende Rechtsfolgen wie ein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht nur bei besonders kritischen Meilensteinen vorzusehen.
Prüfprozess praxistauglich gestaltenEgal, ob das Erreichen eines Meilensteins durch eine Abnahme im werkvertraglichen Sinn oder durch eine Freigabe markiert wird, sollten die Vertragsparteien hierfür im IT-Vertrag einen strukturierten und dokumentierten Prozess vorsehen. Typischerweise wird dieser Prozess dadurch initiiert, dass der Auftragnehmer dem Kunden den Abschluss der relevanten Tätigkeiten und Deliverables mitteilt. Je nach Art der Deliverables (z.B. Software, Handbücher) und der vorhandenen Expertise prüft im Anschluss der Kunde – gegebenenfalls gemeinsam mit dem Auftragnehmer – die Arbeitsergebnisse und führt verschiedene Tests durch (z.B. Funktions-, Integrations- oder User-Acceptance-Tests). Im IT-Vertrag sollten nicht nur die einzelnen Testschritte genau beschrieben werden, sondern auch etwaige Testfälle sowie welche Vertragspartei (echte oder synthetische) Testdaten beisteuert.
Außerdem sollten die Kriterien, nach denen sich bemisst, ob ein bestimmter Test als bestanden gilt, objektiv überprüfbar und vertraglich eindeutig geregelt sein. Im Softwarebereich ist es üblich, zwischen verschiedenen Fehlerkategorien von leichteren bis hin zu kritischen Fehlern zu unterscheiden. Nicht jeder kleine Fehler sollte automatisch dazu führen, dass ein Test als nicht bestanden gilt bzw. die Abnahme/Freigabe eines Meilensteins verweigert werden darf. Andererseits sollten die Vertragsparteien im IT-Vertrag Schwellenwerte bestimmen, ab denen auch eine Häufung kleinerer Fehler zum Scheitern eines Tests führt.
Neben der inhaltlichen Regelung der Tests im IT-Vertrag, sollten die Vertragsparteien die Verantwortlichkeiten für die einzelnen Schritte sowie für deren Dokumentation festlegen. Um Projektverzögerungen oder -blockaden zu verhindern, sollte der Vertrag zudem eine maximale Zeitdauer für die Durchführung der einzelnen Testschritte und einen Eskalationsmechanismus für Meinungsverschiedenheiten vorsehen.
Werkvertrag oder Dienstvertrag – das sind die Unterschiede bei MeilensteinenDie Entwicklung oder Implementierung von Software wird in IT-Verträgen häufig Werkvertragsrecht unterstellt. Beim Werkvertrag bildet die Abnahme einen zentralen Punkt, an den das Gesetz wichtige Rechtsfolgen knüpft wie z.B. Pflicht zur Zahlung der Vergütung, Verjährungsbeginn der Mängelansprüche sowie Gefahrenübergang, sofern nicht abweichend vertraglich geregelt. Aus Auftragnehmersicht kann es vorteilhaft sein, die Abnahme in verschiedene Teilabnahmen je Meilenstein zu stückeln anstelle einer einzelnen Gesamtabnahme nach Erreichen des finalen Meilensteins. Ein solches Vorgehen bietet sich vor allem bei mehreren, voneinander unabhängigen Teilprojekten an. Auch Kunden können von Teilabnahmen profitieren, wenn sie dadurch bereits abgenommene Module bereits nutzen können. Auf der anderen Seite birgt ein solches Vorgehen aus Kundensicht erhebliche Risiken, insbesondere bei Projekten mit vielen Schnittstellen oder Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Projektteilen. In solchen Fällen könnte ein Kunde nur noch beschränkt Mängelrügen hinsichtlich bereits abgenommener Teilprojekte erheben. Für Kunden dürfte daher regelmäßig eine Gesamtabnahme vorteilhafter sein oder zumindest eine Schlussabnahme, welche die Integration und die Schnittstellen zwischen sämtlichen (bereits abgenommenen) Teilprojekten prüft. Jedenfalls sollten die Vertragsparteien eine bewusste Wahl treffen und die Art der Abnahme eindeutig im IT-Vertrag vereinbaren.
In einem Dienstvertrag ist hingegen von Gesetzes wegen keine Abnahme vorgesehen, da nicht ein bestimmter Erfolg, sondern „lediglich“ sorgfältiges Tätigwerden geschuldet ist. Umso wichtiger ist es, in einem dem Dienstvertragsrecht unterstehenden IT-Vertrag vertraglich eine werkvertragliche Abnahme nachzubauen. So können die Vertragsparteien beispielsweise die Freigabe von Meilensteinen anhand konkreter Kriterien vorsehen, an die wiederum beispielsweise Vergütungspflichten oder andere vertragliche Rechtsfolgen geknüpft werden. Auch in dienstvertraglichen IT-Verträgen können Fehlerkategorien und Regelungen zur Beseitigung von Fehlern im Zusammenhang mit Meilensteinen festgelegt werden.
Egal ob Werk- oder Dienstvertrag, für Auftragnehmer kann es hilfreich sein, für bestimmte Situationen eine Abnahmefiktion zu vereinbaren. Etwa, wenn ein Arbeitsergebnis bereits im Produktivbetrieb durch den Kunden genutzt wird oder es zu massiven Verzögerungen im Abnahmeprozess durch den Kunden kommt.
Allgemein gilt: Je konkreter und eindeutiger Meilensteine im IT-Vertrag geregelt werden, desto besser können Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien über den Projektfortschritt vermieden und IT-Projekte gezielt gesteuert werdenZusammenfassend sind die folgenden konkreten Handlungsempfehlungen hilfreich:
- Beschreiben Sie die relevanten Tätigkeiten und Arbeitsergebnisse für jeden Meilenstein und weisen Sie diese klar einer Vertragspartei zu.
- Legen Sie bewusst fest, an welche Meilensteine Vergütungszahlungen gekoppelt sind. Achten Sie dabei auf eine angemessene Allokation der Vergütung auf verschiedene Meilensteine.
- Bestimmen Sie für jeden Meilenstein überprüfbare Erfolgskriterien und legen Sie passende Tests (z.B. Funktions-, Integrations-, User-Acceptance-Test) und Testfälle fest.
- Vereinbaren Sie ein dokumentiertes und strukturiertes Prüfverfahren: Protokolle, Fehlerkategorien, Rollen, Fristen, Eskalationsmechanismus.
- Klassifizieren Sie Fehler (wesentlich vs. unwesentlich) und regeln Sie deren Auswirkungen auf Abnahme/Freigabe und Nachbesserung.
- Entscheiden Sie bewusst zwischen werk- und dienstvertraglichen Projekten und passen die vertraglichen Regelungen entsprechend an (Abnahme vs. Freigabe).
- Regeln Sie etwaige Mitwirkungsleistungen des Kunden (z.B. Bereitstellung von Testdaten, Treffen von Entscheidungen) und die Folgen bei Verzögerungen.
In dieser Blog-Serie informieren wir Sie zur erfolgreichen Vertragsgestaltung bei IT-Projekten. Dabei widmen wir zentralen Aspekten eigene Blog-Beiträge zu Themen wie
- Open Source in IT-Projekten
- 6 häufige Fehler in IT-Verträgen
- Change Management als Erfolgsfaktor für IT-Projekte
- Offener Projekt Scope: Erfolgsstrategien für IT-Vertragsgestaltung
- IT-Projekte erfolgreich steuern – Projektabhängigkeiten im Blick
- Mitwirkungspflicht vs. Obliegenheit: Mitwirkungsleistungen im IT-Projekt
- Erfolgreiche IT-Projekte starten mit klaren Projektverträgen
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Der Beitrag Meilensteine und Abnahme in IT-Projekten erschien zuerst auf CMS Blog.
BILDTERMIN: Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz empfängt den Ministerpräsidenten von Rumänien, Ilie Bolojan
Bund, Länder und Kommunen sind sich einig: Der Sozialstaat soll bürgernäher werden
Schlanker, bürgernäher, transparenter: Bund, Länder und Kommunen wollen den Sozialstaat tiefgreifend reformieren und digitalisieren. Zentrales Element: Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld sollen in einem einzigen Sozialleistungssystem zusammengeführt werden.
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The UAE's new AML regime
USA: Zweite rechtswidrige Tötung durch Bundesbeamte in Minneapolis
(Washington, DC) – Beamte der Einwanderungsbehörde haben am Wochenende in Minneapolis, Minnesota, einen Mann erschossen. Dies ist bereits der zweite Vorfall dieser Art in diesem Monat in dieser Stadt. Berichten zufolge haben Bundesbeamte Landesbeamten den Zugang zum Tatort verwehrt, was die Befürchtung aufkommen lässt, dass die US-Bundesbehörden nicht im Sinne einer unabhängigen und umfassenden Untersuchung handelt, erklärte Human Rights Watch heute.
„Die tödlichen Schüsse auf einen weiteren Einwohner von Minneapolis durch Bundesbeamte folgen auf wochenlanges gewalttätiges und missbräuchliches Vorgehen der Einwanderungsbehörden in der ganzen Stadt“, sagte Ida Sawyer, Direktorin für Krisen, Konflikte und Waffen bei Human Rights Watch. „Das fortwährende unkontrollierte Handeln dieser Behörden gefährdet alle Einwohner*innen und hat verheerende Folgen.“
Beamte der US-Grenzpolizei erschossen am 24. Januar gegen 9 Uhr morgens Alex Pretti, einen 37-jährigen Intensivpfleger und US-Bürger. Pretti hatte offenbar die Beamten beobachtet und gefilmt, bevor diese ihn zu Boden stießen, ihm Chemikalien ins Gesicht sprühten, ihn mit einem Metallbehälter schlugen und schließlich erschossen.
Die Tötung ereignete sich zweieinhalb Wochen, nachdem ein Beamter der Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) die 37-jährige Renee Good in Minneapolis getötet hatte, was Human Rights Watch nachweislich als unrechtmäßig einstufte. Beide Tötungen ereigneten sich inmitten einer Zunahme von Bundesbeamten in Minnesota im Rahmen missbräuchlicher Einwanderungskontrollen, welche Angst verbreiteten und weitreichende Proteste in Gemeinden in den gesamten Vereinigten Staaten auslösten.
Human Rights Watch analysierte und überprüfte acht Videos, die aus verschiedenen Winkeln aufgenommen wurden. Sie zeigen Pretti vor, während und nach den Schüssen. Außerdem sichteten die Researcher zwei Zeugenaussagen, die vor einem US-Bundesgericht vorgelegt worden waren.
Das Ministerium für Innere Sicherheit (Department of Homeland Security, DHS) behauptete, dass die Beamten Pretti in Notwehr erschossen hätten. In einer Pressekonferenz wenige Stunden nach den Schüssen erklärte DHS-Ministerin Kristi Noem, dass Pretti, der angeblich ein legaler Waffenbesitzer mit einer Trageerlaubnis für Minnesota war, sich den Beamten mit einer Handfeuerwaffe genähert und „gewaltsam reagiert” habe, als sie versuchten, ihn zu entwaffnen. Die Analyse der Videos und Zeugenaussagen durch Human Rights Watch widerspricht Noems Darstellung. Es gibt keine Hinweise darauf, dass Pretti etwas getan hat, das das Leben der Beamten bedroht hätte und den gezielten Einsatz tödlicher Gewalt nach internationalen Menschenrechtsstandards gerechtfertigt hätte.
Das erste Video, das um 8:58 Uhr morgens aufgenommen wurde, zeigt Pretti, wie er Beamte auf der Straße vor einem Seniorenzentrum in der Nicollet Avenue filmt, und einen Beamten, der ihn zurück auf den Bürgersteig drängt.
Ein Zeuge sagte in einer Erklärung aus, dass Pretti den Verkehr regelte und die Beamten beobachtete, als ein Beamter Pretti und den Zeugen aufforderte, zurückzutreten, und ein anderer Beamter den Beobachtern mit Pfefferspray drohte. Der Zeuge sagte, dass Pretti sich ihnen „nur mit seiner Kamera in der Hand“ näherte. „Ich habe nicht gesehen, dass er nach einer Waffe gegriffen oder eine Waffe gehalten hat.“ Ein weiterer Zeuge, ein Kinderarzt, erklärte, dass er gesehen habe, wie Pretti die Beamten angeschrien habe, aber „nicht gesehen habe, dass er die Beamten angegriffen oder eine Waffe jeglicher Art gezückt habe“.
Videoaufnahmen bestätigen dies. Sie zeigen, wie ein Beamter einen der beiden anderen Beobachter und anschließend Pretti schubst. Pretti legt seinen Arm um den geschubsten Beobachter, offenbar in der Absicht, ihm zu helfen, woraufhin der Beamte den dritten Beobachter schubst. Pretti stellt sich daraufhin zwischen den dritten Beobachter und den Beamten. Der Beamte sprüht Pretti aus Armeslänge ein chemisches Reizmittel direkt ins Gesicht und auf die anderen Beobachter, während Pretti sein Telefon in der rechten Hand hält und seine linke Hand zur Verteidigung hochhält. Pretti taumelt und fällt in Richtung der Beobachter, mit dem Rücken zum Beamten, der ihn weiterhin besprüht. Pretti scheint entweder nach einem der Beobachter oder deren Rucksack zu greifen, während ein Beamter „Zurück!“ ruft.
Fünf weitere Beamte stellen sich um Pretti und die anderen herum auf und ziehen Pretti zu Boden. Zwei Beamte rangeln mit Pretti, der mit dem Gesicht nach vorne auf dem Boden kniet. Zwei weitere Beamte nähern sich Pretti, während sie weiter mit ihm ringen. Ein Beamter greift nach Prettis Taille in der Nähe seiner rechten Hüfte. Das Video zeigt, wie der andere Beamte in der Nähe von Prettis Kopf ihn wiederholt mit einem kleinen Sprühbehälter schlägt. Einer der Männer schreit wiederholt, dass Pretti eine Waffe habe, und eine andere männliche Stimme sagt: „Waffe, Waffe, Waffe!“
Gleichzeitig greift der Beamte, der nach Prettis Taille greift, nach einer Waffe an Prettis rechter Hüfte und tritt damit schnell zurück. Ein weiterer Beamter, der neben dem Beamten steht, der die Waffe entfernt hat, zieht seine Pistole aus dem Holster, dreht sich zu Prettis Rücken und richtet sie in Prettis Richtung, während zwei andere Beamte versuchen, Pretti festzuhalten. Ein Schuss ist zu hören, während der Beamte, der seine eigene Waffe gezogen hat, sich weiter um Pretti herum bewegt. Zum Zeitpunkt des Schusses ist er der einzige Beamte im Sichtbereich, der seine Waffe gezogen hat, während der Beamte, der Prettis Waffe hält, diese davonträgt.
Nach dem Schuss taumelt Pretti zurück, setzt seinen rechten Fuß auf, während sein linkes Knie noch auf dem Boden bleibt; seine linke Hand schwingt von der Mitte seiner Taille zu seiner linken Seite und seine rechte Hand befindet sich hinter seinem Rücken auf seiner rechten Seite. Während der Beamte, der seine Waffe gezogen hat, hinter Pretti steht, werden drei weitere Schüsse in schneller Folge abgefeuert. Der Schlitten der Pistole bewegt sich nach hinten, was darauf hindeutet, dass Schüsse aus der Waffe abgegeben werden. Die Beamten um Pretti herum treten zurück, während der Beamte, der Pretti mit der Sprühdose geschlagen hat, ebenfalls seine Waffe zieht. Es ist unklar, ob er seine Waffe abfeuert. Insgesamt feuerten die Beamten laut der Videoanalyse von Human Rights Watch zehn Schüsse ab.
Ungefähr 24 Sekunden nachdem ein Beamter den letzten Schuss auf Pretti abgefeuert hat, nähern sich Beamte Prettis Leiche. Ein Beamter durchsucht Prettis Leiche und ruft: „Wo ist die Waffe? Wo ist die verdammte Waffe?“ Der Beamte zeigt in die Richtung, in die sich der Beamte, der Pretti entwaffnet hat, bewegt hat, und ruft: „Hast du die Waffe?“ Eine männliche Stimme antwortet: „Ich habe die Waffe.“ Der Beamte, der Prettis Leiche durchsucht, ruft daraufhin, dass er eine Schere braucht.
Etwa 90 Sekunden nach den Schüssen beginnen die Beamten, Prettis Kleidung auszuziehen und rufen einen Sanitäter. Ein Mann kommt mit einer Tasche und sagt „Sanitäter“, woraufhin die Beamten, die sich um Pretti kümmern, Material aus ihrer Tasche holen. Ein Beamter fordert „Chest Seals“ an, ein Verband, der häufig zur Behandlung von Stichwunden in der Brust verwendet wird.
Laut der Zeugenaussage eines Kinderarztes hinderten die Beamten diesen zunächst daran, Pretti zu untersuchen, erlaubten ihm dann aber, Pretti zu untersuchen und eine Reanimation durchzuführen, bis der Rettungsdienst eintraf. Der Kinderarzt sagte aus, dass Pretti keinen fühlbaren Puls hatte.
Internationale Menschenrechtsgesetze sehen vor, dass Strafverfolgungsbeamte tödliche Gewalt nur als letztes Mittel und nur dann absichtlich anwenden dürfen, wenn dies zum Schutz von Leben unbedingt erforderlich ist. Internationale Menschenrechtsstandards verlangen außerdem eine unverzügliche, wirksame, gründliche, unabhängige, unparteiische und transparente Untersuchung eines möglicherweise rechtswidrigen Todesfalls.
Die Richtlinie des DHS, die auch für Grenzschutzbeamte gilt, erlaubt die Anwendung von Gewalt nur dann, wenn keine angemessene Alternative zu bestehen scheint, und verbietet die Anwendung tödlicher Gewalt, es sei denn, der Beamte hat Grund zu der Annahme, dass eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht.
Es besteht die ernsthafte Gefahr, dass keine umfassende und unabhängige Untersuchung dieses Todesfalls durchgeführt wird, so Human Rights Watch. Die Ermittlungen werden angeblich von der Abteilung für Heimatschutzermittlungen des DHS geleitet. Am Tag der Tötung versuchten jedoch hochrangige Bundesbeamte, darunter Noem, der Chef der Grenzschutzbehörde Gregory Bovino und der Berater für innere Sicherheit Stephen Miller, die Tötung zu verteidigen, indem sie behaupteten, Pretti habe „gewaltsam reagiert“, „sich gewaltsam widersetzt“ und sei ein „inländischer Terrorist“ gewesen. Bovino erklärte, es habe „nach einer Situation ausgesehen, in der eine Person maximalen Schaden anrichten und Strafverfolgungsbeamte massakrieren wollte“.
Bundesbeamte scheinen auch die Ermittlungen auf staatlicher Ebene zu behindern. Der Leiter des Minnesota Bureau of Criminal Apprehension (BCA), das normalerweise Ermittlungen zu Tötungsdelikten im Bundesstaat durchführt, darunter auch Vorfälle, an denen Bundesbeamte beteiligt sind, erklärte in einer Gerichtsakte, dass DHS-Beamte das BCA „am Zugang zum Tatort hinderten”, obwohl sie einen unterschriebenen Durchsuchungsbefehl hatten. Der Leiter äußerte sich besorgt darüber, ob die Bundesbeamten die Beweise ordnungsgemäß sicherten. Unter Bezugnahme auf Fotos einer Waffe, die vom DHS online verbreitet wurden, äußerte der Leiter besondere Besorgnis darüber, dass die Waffe „offenbar nicht gemäß den üblichen Strafverfolgungsverfahren sichergestellt“ worden sei. Am 24. Januar verhinderte ein Bundesrichter vorübergehend, dass das DHS „Beweismaterial“ zu der Erschießung vernichtet oder verändert.
Die Bedenken hinsichtlich einer angemessenen Untersuchung werden noch verstärkt, da die Behörden sich offenbar geweigert haben, die Tötung von Good am 7. Januar ordnungsgemäß zu untersuchen. Am 8. Januar teilte die BCA mit, dass sie ihre Ermittlungen einstellen werde, nachdem das Federal Bureau of Investigation (FBI) erklärt hatte, es werde die Ermittlungen allein führen und der BCA keinen Zugang mehr zu den Beweismitteln gewähren. Zehn Tage später erklärte der stellvertretende US-Justizminister Todd Blanche jedoch, dass das US-Justizministerium die Tat „nicht untersuche”. Mindestens sechs Bundesstaatsanwälte und ein FBI-Agent sollen zurückgetreten sein, nachdem bekannt wurde, dass das FBI und die US-Staatsanwaltschaft in Minnesota beauftragt worden waren, gegen Good und ihre Ehefrau zu ermitteln, anstatt gegen die ICE.
Um eine unabhängige und umfassende Untersuchung zu gewährleisten, sollten das FBI und das DHS uneingeschränkt mit den Untersuchungsbehörden des Bundesstaates Minnesota zusammenarbeiten, unter anderem durch die Weitergabe von Beweismaterial und der Namen von Zeuginnen und Zeugen sowie der beteiligten Beamten.
Angesichts der fragwürdigen Integrität der Aufsicht durch die US-Bundesbehörden ist es unerlässlich, dass der Kongress seine Aufsichts- und Haushaltsbefugnisse wahrnimmt, um sicherzustellen, dass die Bundesbehörden die Menschenrechte achten, unter anderem durch die Einhaltung von Beschränkungen hinsichtlich der Anwendung von Gewalt. Der Kongress kann beispielsweise die Finanzierung des DHS von Mindestgarantien zum Schutz vor übermäßiger Gewaltanwendung, anderen Rechtsverletzungen und Straflosigkeit abhängig machen.
Der Kongress sollte Anhörungen zur Überprüfung des Verhaltens des DHS durchführen, einschließlich mutmaßlicher Misshandlungen und Tötungen, und erwägen, die Finanzierung von Maßnahmen zur Einwanderungskontrolle bis zum Abschluss dieser Überprüfung auszusetzen. Die Gesetzgeber sollten auch die Rekonstitution der internen Aufsichtsbehörden und die Personalausstattung unterstützen, die von der Trump-Regierung geschwächt wurden.
Unabhängig davon, welche Maßnahmen der Kongress ergreifen mag, sollten diese Behörden ihre groß angelegten Operationen in Minneapolis einstellen und davon absehen, ähnliche Maßnahmen an anderen Orten zu ergreifen, so Human Rights Watch.
„Die landesweiten Übergriffe durch die ICE und den Grenzschutz zeigen, dass es sich um eine gefährliche und immer größer werdende Sicherheitseinheit handelt, die ungestraft agiert“, sagte Sawyer. „Es sind dringend Maßnahmen erforderlich, insbesondere eine Kontrolle durch den Kongress, um die US-Gemeinden vor Gewalt, Diskriminierung und unrechtmäßiger Inhaftierung zu schützen und sicherzustellen, dass ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit respektiert wird.“
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