Abwägungsvorgang; Abwägungsgebot; Entschädigung; Gemeinbedarfsfläche; Planungsschadenfrist; Fristhemmung; Fristunterbrechung; beschränkt persönliche Dienstbarkeit; privatrechtliche Nutzungshindernisse; Anerkenntnis; öffentlich-rechtlicher Vertrag; zulässige Nutzung; ausgeübte Nutzung; isoliert eigentumsverdrängende Planung; Lastengleichheit; (Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))
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Die BaFin hat der Babcock Pensionskasse VVaG am 29. Oktober 2025 die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts widerrufen. Das Unternehmen konnte die Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen und keinen realistischen Finanzierungsplan zur Beseitigung dieser Unterdeckung vorlegen.
Die BaFin hat der Babcock Pensionskasse VVaG am 29. Oktober 2025 die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts widerrufen. Das Unternehmen konnte die Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen und keinen realistischen Finanzierungsplan zur Beseitigung dieser Unterdeckung vorlegen.
Die Finanzaufsicht BaFin hebt per Allgemeinverfügung die Meldeschwelle für Eigengeschäfte von Führungskräften von 20.000 Euro auf 50.000 Euro an. Diese Regelung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Allgemeinverfügung zur Anhebung des Schwellenwertes auf 50.000,00 EUR nach Art. 19 Abs. 9 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 für zu meldende Eigengeschäfte nach Art. 19 Abs. 1, 8 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
In einer Aktuellen Stunde am Donnerstag, 4. Dezember 2025, hat sich der Bundestag mit den gegenwärtigen Friedensbemühungen zur Beendigung des Kriegs in der Ukraine befasst. Die Debatte mit dem Titel „Einen gerechten und dauerhaften Frieden für die Ukraine erreichen“ war auf Verlangen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auf die Tagesordnung gesetzt worden. Minister: Weder Diktat- noch Kapitulationsfrieden für die Ukraine Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hob die unmittelbare Bedeutung eines fairen Friedens in der Ukraine für die Sicherheit Deutschlands und Europas hervor. „Wenn wir keinen dauerhaften und gerechten Frieden für die Ukraine erreichen können, werden wir auch keine Garantie für unsere eigene Sicherheit haben“, sagte er in der Debatte. Pistorius mahnte eindringlich, dass es „keinen Diktat-, keinen Kapitulationsfrieden für die Ukraine geben“ dürfe. Eine „gedemütigte Ukraine“ unter russischem Einfluss wäre ein Sicherheitsrisiko für Europa. „Schon deswegen dürfen wir nicht locker lassen in der Unterstützung.“ Dem 28-Punkte-Plan der USA habe man sich nicht verschlossen, ihn aber auch in Verhandlungen verändert. Pistorius nannte entscheidende Punkte: Die Ukraine dürfe nicht gezwungen werden, einseitig Gebiete aufzugeben und sie müsse auch künftig in der Lage sein, sich zu verteidigen. Sicherheitsgarantien dürften nicht so porös sein wie die der vergangenen 30 Jahre. AfD: Die Krim wird nicht wieder ukrainisch Markus Frohnmaier (AfD) warf der Bundesregierung vor, die „Friedensinitiative“ des US-Präsidenten Donald Trump zu blockieren und zu verzögern. Sie stelle sich hinter „ukrainische Maximalforderungen“, die „reine Illusionen“ seien. „So bedauerlich das ist, wir müssen uns mal ehrlich machen: Die Krim wird nicht wieder ukrainisch, der Donbass ist verloren.“ Die Position der Ukraine in Verhandlungen werde sich nur noch verschlechtern. „Mit jedem Tag blutet die Ukraine weiter aus, während Russland seine Position festigt.“ Auswärtiges Amt: Kein Frieden um jeden Preis Florian Hahn (CSU), Staatsminister im Auswärtigen Amt, betonte, dass es keinen „Frieden um jeden Preis“ geben dürfe: „Sonst wäre Russland versucht, die Aggression mit neuer Kraft fortzusetzen.“ Der Druck auf Russland müsse weiter steigen, um den Kreml zu endlich zu ernsthafter Verhandlungsbereitschaft zu bringen. „Wir brauchen Mechanismen, um die Ukraine langfristig finanziell bei ihrer Verteidigung gegen den russischen Aggressor zu unterstützen.“ Mit den europäischen Partnern arbeite die Bundesregierung in Brüssel „mit Hochdruck“ an einer Lösung zur Nutzung eingefrorenen russischen Staatsvermögens. Grüne: Kriegsverbrecher und Oligarchenfreunde sollen zahlen Agnieszka Brugger (Bündnis 90/Die Grünen) warb für ein entschlossenes Vorgehen Europas bei diesem Schritt. „Für all das furchtbare Leid, all die riesigen Schäden, sollen diejenigen zahlen, die daran schuld sind, die Kriegsverbrecher aus dem Kreml und die Oligarchenfreunde.“ Der Koalition von Union und SPD warf sie vor, sich wiederauflebenden „alten Zombies der Moskau-Connection“ in den eigenen Reihen nicht entgegenzustellen und die Ukraine „nur mit Handbremse“ zu unterstützen. Linke: Trumps 28-Punkte-Plan eine Chance geben Sören Pellmann (Die Linke) bedauerte, dass das „Zeitfenster des militärischen Patts“ zwischen Russland und der Ukraine mit dem Scheitern der Verhandlungen in Istanbul 2022 verpasst worden sei. „Der Abbruch der Verhandlungen war eine Katastrophe.“ Die Strategie der militärischen Rückeroberung seither sei gescheitert. Pellmann warb dafür, in Donald Trumps 28-Punkte-Plan eine Chance zu sehen: Er bringe keinen gerechten Frieden, aber die Chance des Wiederaufbaus und des Wiederaufatmens nach mehr als dreieinhalb Jahren Krieg. CDU/CSU: Eingefrorenes russisches Staatsvermögen nutzen Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) warnte indes davor, die Ukraine einer „würdelosen Kapitulation“ preiszugeben. Diese würde das Land ins Chaos stürzen mit ernsthaften Folgen für Europas Sicherheit. „Wenn Krieg so belohnt wird, dann wird nicht Frieden einkehren, sondern neuer Krieg ausbrechen.“ Röttgen warb eindringlich für die Nutzung des eingefrorenen russischen Staatsvermögens zur weiteren Unterstützung der Ukraine: Dies sei ein entscheidender Moment europäischer Selbstbehauptung. SPD: Russland allein trägt die Verantwortung für den Krieg Auch für Siemtje Möller (SPD) wäre es ein „fataler Irrtum“, aus Verzweiflung einen sogenannten Friedensplan zu unterstützen, „der nichts anderes wäre als ein Diktat Moskaus“. Sie wandte sich zudem gegen ein immer wieder von Russland vorgetragenen Vorwurf: „Von der Ukraine ging nie eine Bedrohung Russlands aus.“ Die Entscheidung der Ukraine, sich der EU und der Nato anzunähern, sei ein demokratischer Prozess, sagte Möller. „Russland ganz allein trägt die Verantwortung für diesen fürchterlichen Krieg.“(ahe/ste/04.12.2025)
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 4. Dezember 2025, über eine Reihe von Vorlagen entschieden: Fahrverbote: Der Bundestag hat einstimmig das Vorhaben der Bundesregierung beschlossen, Änderungen im Zusammenhang mit der Vollstreckung von Fahrverboten für Inhaber ausländischer EU- und EWR-Führerscheine, „die keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben“, vorzunehmen. Der Gesetzentwurf (21/2375) sieht vor, dass auf diesen Führerscheinen das Fahrverbot für das Inland künftig nicht mehr vermerkt wird. Stattdessen soll die Sanktion in das Fahreignungsregister (FAER) eingetragen werden, „sodass sie für die Kontrollbehörden durch Einsichtnahme in das FAER ersichtlich ist“. Damit will die Regierung nach eigener Aussage ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2021 umsetzen. Dem Urteil zufolge sind Mitgliedstaaten nicht berechtigt, auf EU- und EWR-Kartenführerscheinen von Inhabern, die ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in dem Mitgliedstaat haben, einen Vermerk über das Verbot anzubringen, in ihrem Hoheitsgebiet zu fahren. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses zugrunde (21/3072). Amtspflichtverletzungen: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben einen Gesetzentwurf der AfD „zur Einführung der Haftung von Bundesministern bei Amtspflichtverletzungen“ (21/332) mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, im Bundesministergesetz eine entsprechende Regelung zu verankern. Demnach soll ein Mitglied der Bundesregierung nach einer schuldhaften Verletzung der Amtspflicht gegenüber der Bundesrepublik Deutschland für den entstandenen Schaden haften. Die Haftung soll laut Entwurf auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt sein. Die AfD-Fraktion begründet ihren Vorschlag damit, dass es immer wieder zu staatlichen Fehlentscheidungen komme, „die konkret Entscheidungsträgern zugeordnet werden können und den Steuerzahler viele Millionen oder sogar Milliarden Euro kosten“. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (21/2926) zugrunde. Rohstoffversorgung: Ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen direkt zur Abstimmung vorgelegter Antrag mit dem Titel "Den angekündigten Aktionsplan Rohstoffe aus dem Nationalen Sicherheitsrat unverzüglich vorlegen – Rohstoffversorgung nachhaltig und global gerecht anlegen" (21/3045) wurde mit der Mehrheit von Union, SPD und AfD gegen die Stimmen der Antragsteller und Linksfraktion abgelehnt. Demnach soll die Sicherung einer nachhaltigen und resilienten Rohstoffversorgung zu einer zentralen wirtschafts-, sicherheits-, umwelt- und klimapolitischen Aufgabe werden. Deshalb brauche es eine konsequente Kreislaufwirtschaft sowie Reduktion und Substitution von Rohstoffen. Die Grünen fordern die Einrichtung einer nationalen, strategischen Rohstoffreserve, insbesondere für Metalle und Mineralien, die für Energietechnik, Halbleiter und Verteidigung unverzichtbar sind, und dabei, dort wo Angebot vorhanden ist, prioritär Sekundärrohstoffe einzukaufen und sich eng mit europäischen Partnern abzustimmen. Außerdem soll auf einem jährlich stattfindenden nationalen Rohstoffgipfel mit Vertretern von Staat, Industrie, Gewerkschaften, Wissenschaft und Zivilgesellschaft gemeinsam „die schnellstmögliche Umsetzung einer zukunftsfähige Rohstoffpolitik ohne einseitige Abhängigkeiten“ angestrebt werden. Mobilitätspaket I: Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit gegen das Votum der AfD den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Güterkraftverkehrsgesetzes zu den Vorgaben des EU-Mobilitätspakets I (21/1498, 21/1896, 21/2146 Nr. 1.4) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung angenommen. Mit dem Gesetz sollen Änderungen im EU-Recht durch entsprechende Anpassungen im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vollzogen werden. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung und Bericht des Verkehrsausschusses (21/3082) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3083) zugrunde. Geplant ist die Anpassung und Angleichung des nationalen Rechts an die geänderten EU-rechtlich harmonisierten Vorgaben zum Berufs- und Marktzugang im Bereich des Güterkraftverkehrs. Statt einer nationalen Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr soll es also künftig eine europäische Gemeinschaftslizenz geben, die für nationale und grenzüberschreitende Transporte gilt. Auch soll die Lizenz nicht mehr nur für Lkw ab 3,5 Tonnen, sondern schon für Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen gelten. Zudem sollen dezentrale Lösungen zur Risikoeinstufung von Güterkraftverkehrsunternehmen und Straßenpersonenverkehrsunternehmen bei den Ländern durch ein zentrales System zur Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen abgelöst werden. Bestimmte Papiere und Nachweise sollen künftig digital vorgezeigt werden dürfen. Durch die „bürokratieabbauende Abschaffung der nationalen Erlaubnis in Paragraf 3 GüKG“ ergeben sich laut Bundesregierung zahlreiche redaktionelle Änderungen. Zudem würden an einigen Stellen Klarstellungen vorgenommen. Mit der Anpassung von Ermächtigungsgrundlagen soll die Grundlage für weitere erforderliche Änderungen an der Verordnung zur Durchführung der Verkehrsunternehmensdatei nach dem Güterkraftverkehrsgesetz sowie der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr entsprechend den Erfordernissen des geänderten EU-Rechts geschaffen werden. Die Gesetzesänderung verbessert aus Sicht der Bundesregierung die Wettbewerbsbedingungen im Güterkraftverkehr. Dies werde durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten von Verstößen und durch Entbürokratisierung erreicht. Gegen den Regierungsentwurf erhebt der Bundesrat keine Einwendungen, wie aus seiner Stellungnahme (21/1896) hervorgeht. Petitionen: Der Bundestag hat 13 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen angenommen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 104 bis 116 (21/2934, 21/2935, 21/2936, 21/2937, 21/2938, 21/2939, 21/2940, 21/2941, 21/2942, 21/2943, 21/2944, 21/2945, 21/2946). Abschaffung des Familienstandes „geschieden“ Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung nach Abschaffung des Familienstandes „geschieden“ in Dokumenten und Formularen. Stattdessen, so wird in der öffentlichen Petition (ID 163994) verlangt, sollten Menschen, die geschieden sind, den Familienstand „ledig“ angeben dürfen. Zur Begründung verweist die Petentin darauf, dass geschiedene Menschen nicht immer offenbaren wollen würden, dass sie verheiratet waren. Dies könne aus persönlichen Gründen, aus religiöser Überzeugung oder beruflichen Motiven erfolgen. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 26. November verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. Der Ausschuss habe das Anliegen geprüft und sei zu dem Ergebnis gekommen, „dass er vor dem Hintergrund der personenstandrechtlichen Relevanz der genauen Angabe des Familienstandes keinen parlamentarischen Handlungsbedarf zu erkennen vermag“, heißt es in der Beschlussempfehlung. Unterscheidung für personenstandsrechtliche Verfahren Zur Begründung führt der Ausschuss an, der Familienstand „geschieden" bedeute, dass man bereits verheiratet war und dies nunmehr infolge der Scheidung einer Ehe nicht mehr ist. Die Ehe habe also nicht durch den Tod eines Ehegatten oder die Aufhebung der Ehe geendet. „Ledig" heiße hingegen, dass man noch nie verheiratet war. Die Unterscheidung sei für personenstandsrechtliche Verfahren relevant, schreiben die Abgeordneten. So sei sie für die „Prüfung der Ehefähigkeit“ von Bedeutung: Um heiraten zu können, müsse man „freien Ehestandes sein“, mitunter müsse eine bereits zuvor geschlossene Ehe geschieden worden sein. Auf diese Weise würden Doppelehen vermieden. Zudem sei die Unterscheidung bei der Geburtsregistrierung eines Kindes erheblich. So könne das von einer ledigen Mutter geborene Kind unmittelbar von einem Mann anerkannt werden und so die Vaterschaft begründet werden. Einen geschiedenen Familienstand müsse man beweisen, „den ledigen nicht“. (hau/eis/04.12.2025)
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 4. Dezember 2025, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Strafverfolgung: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ (21/2996) vorgelegt, der zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen wurde. Die Vorlage umfasst die notwendigen gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung einer EU-Richtlinie auf Bundesebene, die Vorgaben zum Informationsaustausch mit EU-Staaten und sogenannten Schengen-assoziierten Staaten zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung von Straftaten trifft. Schwerpunkt der Richtlinie ist laut Bundesregierung, dass jeder Mitgliedstaat eine zentrale Kontaktstelle für den in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallenden Informationsaustausch einrichten oder benennen muss. Die Richtlinie war bis zum 12. Dezember vergangenen Jahres umzusetzen, wie die Bundesregierung weiter schreibt. Am 30. Januar 2025 habe die Europäische Kommission „aufgrund unterbliebener Notifizierung der Umsetzung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet“. Mit dem Gesetzentwurf komme Deutschland seinen EU-rechtlichen Verpflichtungen nach. Zentrale Kontaktstelle im Sinne der Richtlinie sei das Bundeskriminalamt. Logistik: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel "Zukunft des Einzelwagenverkehrs sichern – Wirtschaftsstandort Deutschland stärken und klimafreundliche Logistik ermöglichen" (21/3041) eingebracht. Der Verkehrsausschuss übernimmt bei dem Thema die Federführung. Regressansprüche: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel "Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den ehemaligen Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer wegen des Scheiterns der Pkw-Maut" (21/3042) eingebracht. Die Vorlage wird im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz federführend beraten. Landwirtschaft: Die Abgeordneten der AfD haben einen Antrag mit dem Titel "Verbindliche Lieferverträge für mehr Planungssicherheit und faire Marktbedingungen in der Landwirtschaft" (21/3043) eingebracht. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ist damit federführend befasst. Landwirte seien häufig einer asymmetrischen Verhandlungsposition mit Verarbeitern und dem Lebensmitteleinzelhandel ausgesetzt, was zu Unsicherheiten und zum Risiko unfairer Vertragsbedingungen führen könne, heißt es in dem Antrag. Mündliche oder unklare Absprachen schafften Planungsunsicherheit und begünstigten nachträgliche Änderungen der Liefer- und Zahlungsbedingungen, die sich negativ auf die wirtschaftliche Stabilität der Betriebe auswirkten. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, sich im Rat der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass nach Maßgabe der beiden Artikel 148 und 168 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (GMO) verpflichtende, schriftliche Lieferverträge mit klaren Preisbildungsmechanismen in der landwirtschaftlichen Lieferkette eingeführt werden. Weinbau: Ein weiterer Antrag der AfD mit dem Titel "Zukunft des deutschen Weinbaus sichern – Rahmenbedingungen verbessern" (21/3044) wird ebenfalls im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat weiterberaten. Darin fordert die AfD-Fraktion „eine Stärkung der Rahmenbedingungen, um die wirtschaftliche, kulturelle und touristische Bedeutung des Weinbaus zu erhalten“. Die Antragsteller argumentieren, der deutsche Weinbau stehe im Jahr 2025 vor einer tiefgreifenden Krise. Die Erlöse für Trauben und Fasswein lägen bei lediglich 40-60 Cent pro Liter, was „weit unter den Produktionskosten liegt und viele Betriebe wirtschaftlich gefährdet“. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Liquiditätshilfen für Weinbaubetriebe mit 100 Millionen Euro, eine „unbürokratische “ Vergabe der Hilfen sowie die Einrichtung eines nationalen Krisenfonds für Zuschüsse zu Ernteversicherungen einzuplanen. (eis/04.12.2025)
Meta will KI-Anbietern Grenzen bei WhatsApp setzen. Die EU-Kommission untersucht jetzt, ob das mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar ist.
Das LG Hamburg hat als erstes Zivilgericht Klima-Aktivisten zu Schadensersatzzahlungen an Airlines verurteilt. Doch die Urteilsgründe zeigen Verständnis für die Blockierer und kritisieren Fluglinien – den Widerspruch zum schadenfrohen Medienecho hat das Gericht auch selbst verschuldet, meint Tobias Lutzi.
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Frankfurt/Main und Cheyenne – Kraken, eine der ältesten, liquidesten und sichersten Kryptowährungsplattformen weltweit, und die Deutsche Börse Group, eine der weltweit führenden Finanzmarktinfrastrukturen, geben ihre strategische Partnerschaft bekannt. Ziel ist es, einen integrierten Zugang zu traditionellen und digitalen Vermögensmärkten zu schaffen.
Ab heute werden beide Unternehmen ihre sich ergänzenden Kompetenzen nutzen, um eine Brücke zwischen den traditionellen Finanzmärkten und dem Ökosystem für digitale Vermögenswerte zu schlagen.
Die Partnerschaft umfasst Handel, Verwahrung, Abwicklung, Sicherheitenmanagement und tokenisierte Vermögenswerte. Ziel ist es verbesserte Produkte und Dienstleistungen zu erschließen, welche einen effizienten Zugang zu beiden Ökosystemen ermöglichen und institutionellen Kunden integrierte Lösungen bieten.
In der ersten Phase der Partnerschaft wird Kraken direkt in 360T integriert, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Börse Group und eine der führenden globalen Devisenhandelsplattformen. Durch die Integration erhalten Kraken-Kunden Zugang zu FX-Liquidität in Bankenqualität über einen der weltweit größten Liquiditätspools. Dadurch verbessert sich die Effizienz von Fiat-On- und Off-Ramps erheblich, während gleichzeitig eine institutionelle Ausführungsqualität gewährleistet wird.
Im Rahmen der Partnerschaft wird auch Kraken Embed genutzt, um den institutionellen Zugang zu Kryptowährungen im gesamten Netzwerk der Deutsche Börse Group zu erweitern. Gemeinsam werden die Unternehmen fortschrittliche White-Label-Lösungen entwickeln. Diese ermöglichen es Banken, Fintechs und anderen Finanzinstituten, ihren Kunden in Europa und den USA sichere und konforme Krypto-Handels- und Verwahrungsdienstleistungen anzubieten.
Vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen planen die beiden Unternehmen, an der Eurex gelistete Derivate zum Handel auf Kraken bereitzustellen und somit den Zugang zu Europas führendem Markt für Termin- und Optionsgeschäfte zu erweitern. Die Zusammenarbeit wird es den Kunden der Deutschen Börse Gruppe zudem ermöglichen, Kryptowährungen und Derivate über Crypto Finance und die Börse von Kraken zu handeln. So können verbesserte Kundenlösungen angeboten werden, während Clearstream und Crypto Finance – beides Tochtergesellschaften der Deutschen Börse Gruppe – für die Verwahrung genutzt werden.
Darüber hinaus werden Kraken und die Deutsche Börse Group gemeinsam daran arbeiten, das Angebot tokenisierter Aktien in das Ökosystem von 360X zu integrieren, um die Reichweite dieser digitalen Anlageklasse erheblich zu vergrößern. Darüber hinaus werden die Deutsche Börse Group und Kraken die bei Clearstream verwahrten Wertpapiere in tokenisierter Form an den Kundenstamm von Kraken verteilen.
Die Partnerschaft erweitert zudem die geografische Verfügbarkeit: Kraken wird seinen institutionellen Kunden in den USA die Möglichkeit bieten, in Kryptowährungen und tokenisierte Vermögenswerte zu investieren, während die Deutsche Börse Gruppe ihren europäischen Kundenstamm für den globalen Kundenstamm von Kraken öffnet. Diese wechselseitige Integration unterstreicht die gemeinsame Vision, traditionelle und digitale Märkte nahtlos miteinander zu verbinden.
„Unsere Partnerschaft mit der Deutschen Börse Group zeigt, was passiert, wenn zwei auf Skalierbarkeit und Vertrauen ausgelegte Infrastrukturen aufeinandertreffen”, sagte Arjun Sethi, Co-CEO von Kraken. „Durch die Verknüpfung traditioneller und digitaler Märkte über eine Vielzahl von Anlageklassen hinweg schaffen wir eine solide Grundlage für die nächste Generation von Finanzinnovationen, die sich durch Effizienz, Offenheit und Kundenzugang auszeichnet.“
Stephan Leithner, CEO der Deutschen Börse Group, betonte: „Die Partnerschaft mit Kraken passt strategisch hervorragend zur Deutschen Börse Group. Sie unterstreicht unser kontinuierliches Engagement, die Zukunft der Finanzmärkte zu gestalten, indem wir das Vertrauen und die Integrität unserer regulierten Infrastruktur mit der Innovationskraft des Ökosystems für digitale Vermögenswerte verbinden. Über unsere gesamte Wertschöpfungskette hinweg wird diese Partnerschaft unsere Angebote für institutionelle Kunden im Zeitalter der digitalen Vermögenswerte weiter verbessern und den Weg für digitale Kapitalmärkte ebnen.“
Über Kraken
Das Unternehmen wurde 2011 gegründet und ist eine der ältesten und sichersten Krypto-Plattformen weltweit. Kraken-Kunden handeln mit mehr als 450 digitalen Vermögenswerten, traditionellen Vermögenswerten wie US-Futures und in den USA notierten Aktien und ETFs sowie sechs verschiedenen nationalen Währungen, darunter GBP, EUR, USD, CAD, CHF und AUD. Kraken genießt das Vertrauen von Millionen Institutionen, professionellen Händlern und Verbrauchern und ist eine der schnellsten, liquidesten und leistungsfähigsten Handelsplattformen auf dem Markt.
Die Produkt- und Dienstleistungspalette von Kraken umfasst die Kraken-App, Kraken Pro, Kraken Institutional, Kraken Onchain und die NinjaTrader-Handelsplattform für Privatkunden. Mit diesen Angeboten können Kunden Vermögenswerte kaufen, verkaufen, staken, Prämien verdienen, senden und empfangen sowie ihre Bestände verwahren. Darüber hinaus haben sie Zugriff auf fortschrittliche Handels-, Derivate- und Portfoliomanagement-Tools.
Kraken hat den Branchenstandard für Transparenz und Kundenvertrauen gesetzt und war die erste Krypto-Plattform, die einen „Proof of Reserves” durchgeführt hat. Das Unternehmen hält sich an die geltenden Vorschriften und Gesetze, schützt aktiv die Privatsphäre seiner Kunden und hält die höchsten Sicherheitsstandards ein.
Weitere informationen finden Sie unter www.kraken.com
Über die Deutsche Börse Group
Als internationale Börsenorganisation und innovativer Marktinfrastrukturanbieter sorgt die Deutsche Börse Group für faire, transparente, zuverlässige und stabile Kapitalmärkte. Mit ihrem breiten Spektrum an Produkten, Dienstleistungen und Technologien organisiert die Gruppe sichere und effiziente Märkte für nachhaltige Volkswirtschaften.
Ihre Geschäftsbereiche decken die gesamte Prozesskette der Finanzmarkttransaktionen ab. Dazu gehören die Bereitstellung von Indizes, Daten, Software, SaaS und analytischen Lösungen sowie die Zulassung, der Handel und das Clearing. Darüber hinaus umfasst sie Dienstleistungen für Fonds, die Abwicklung und Verwahrung von Finanzinstrumenten sowie die Verwaltung von Sicherheiten und Liquidität. Als Technologieunternehmen entwickelt die Gruppe modernste IT-Lösungen und bietet IT-Systeme weltweit an.
Mit fast 16.000 Mitarbeitern hat die Gruppe ihren Hauptsitz im Finanzzentrum Frankfurt/Rhein-Main und ist weltweit stark vertreten, unter anderem in Luxemburg, Prag, Cork, London, Kopenhagen, New York, Chicago, Hongkong, Singapur, Peking, Tokio und Sydney.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website deutsche-boerse.com.
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[Redaktioneller Hinweis: Hier finden Sie ein hochauflösendes Foto von Stephan Leithner.]
MEDIENKONTAKT
Lauren Post, Kraken
press@kraken.com
Niels Tomm, Deutsche Börse Group
+49 30 59004204
niels.tomm@deutsche-boerse.com
Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Doch ob die Maßnahmen wirklich so kommen, ist noch offen.
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Die EU-Sanktionen gegen Russland gehen weit, umfassen aber nicht pauschal alle Zahlungen. Das hat das OLG Frankfurt gegenüber einer Sparkasse klargestellt.