Aktuelle Nachrichten

VIa ZR 642/24, Entscheidung vom 16.12.2025

BGH Nachrichten - Mo, 22.12.2025 - 10:30
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VIa ZR 33/25, Entscheidung vom 16.12.2025

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VIa ZR 36/25, Entscheidung vom 16.12.2025

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VIa ZR 57/25, Entscheidung vom 16.12.2025

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VIa ZR 72/25, Entscheidung vom 16.12.2025

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VIa ZR 79/25, Entscheidung vom 16.12.2025

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VIa ZR 88/25, Entscheidung vom 16.12.2025

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VIa ZR 101/25, Entscheidung vom 16.12.2025

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II ZR 134/24, Entscheidung vom 02.12.2025

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II ZR 114/24, Entscheidung vom 02.12.2025

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Leitsatzentscheidung
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RiZ (R) 1/25, Entscheidung vom 04.11.2025

BGH Nachrichten - Mo, 22.12.2025 - 10:30

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Anpassungen im Terrorismusstrafrecht nach EU-Rügen

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Rügen der EU gegen die Umsetzung der Terrorismusbekämpfungs-Richtlinie liegen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zugrunde.

Markteintritt in die Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie

CMS Hasche Sigle Blog - Mo, 22.12.2025 - 07:19

Die politische Zeitenwende ist in der Industrie angekommen: Entscheidend ist heute die Verfügbarkeit von Fähigkeiten – nicht die größte Vision, sondern die schnellste verlässliche Lösung. Das verschiebt Zuschlagskriterien in Richtung Lieferfähigkeit, Skalierbarkeit, Interoperabilität, Standardisierung und Lebenszyklus-Betreuung. Für Unternehmen heißt das: Wer schnell qualifiziert, sauber dokumentiert und im Betrieb stabil liefern kann, ist klar im Vorsprung. Vertrauen wird zum Beschleuniger – intern bei den Mitarbeitenden, Banken, Kunden und Behörden –, wenn der defensive Zweck klar benannt und transparent kommuniziert wird.

Beschaffung: Chancen nutzen, Friktionen vermeiden

Beschafft wird entlang zweier Linien: marktverfügbare Lösungen werden schneller aufgenommen, komplexe Neuentwicklungen laufen weiterhin zwangsläufig durch langwierige Qualifikation, Zulassung und Abnahme. Daraus folgen drei Grundsätze. Erstens Zeitrealismus: Zwischen Erstkontakt und belastbarem Auftrag liegen meist 12 bis 24 Monate, Entwicklungsprojekte dauern auch nach der Zeitenwende länger. Zweitens Dokumentationsreife: Auditierbarkeit ist von zentraler Bedeutung, wenn nicht sogar die „Währung″; Konfigurationsmanagement, Rückverfolgbarkeit, Pläne zur Qualitätssicherung und deren Nachweise sind ein entscheidender Teil der Leistung. Drittens Cash-Logik: Meilensteine, Abnahmen und Zahlungsziele treiben das Working Capital – ohne strukturiertes Cash-Design wird das gewünschte Wachstum zur Last.

Wo der Mittelstand ansetzen kann und muss

Die großen Systemhäuser prägen das Bild, die Wertschöpfung entsteht aber in den Lieferketten – hier liegen die Einstiegsmöglichkeiten und Chancen für spezialisierte Mittelständler. Die relevanten Felder reichen von Mechanik, Elektronik, Sensorik und Embedded Software über Prüftechnik und Instandhaltung bis Logistik. Ein nicht zu unterschätzender Engpass ist weiterhin das Personal: Sicherheitsüberprüfungen, Qualitätsdisziplin und Dokumentationsanforderungen verengen den Kandidatenpool, der für den Einstieg und das Wachstum benötigt wird. Gesucht werden Unternehmen, die gezielt in Software, Daten, Mechatronik und Qualität rekrutieren und eine Kultur etablieren, die sicherheitsrelevante Disziplin gewährleistet. Prozesse zur Sicherheitsüberprüfung müssen Teil der Personalstrategie werden; Laufbahnen und gezielte Integrationsansätze für Quereinsteiger aus Automotive beschleunigen den fokussierten Personalaufbau. 

Technologiepfade: Fünf Cluster mit Anschluss

Aktuell bündeln sich die Bedarfe der Bundeswehr in fünf zentralen Clustern. 

Luft- und Raketenabwehr braucht Sensorik, Datenfusion, Algorithmen, robuste Mechanik, Energieversorgung sowie Test- und Zulassungsinfrastruktur – Chancen bieten Elektronikfertigung, HF-Technik, Software-Defined Systems und hochzuverlässige Baugruppen. 

Artillerie und Landplattformen verlangen Präzisionsmechanik, Schutzsysteme, Elektrik/Elektronik, Antriebe, Digitalisierung, plus Ersatzteilmanagement, Feldservice und Obsoleszenz-Management. 

Munition und Flugkörper sind langfristige und mit hohen Hürden versehene Projekt, aber es bestehen realistische Einstiegschancen in Komponentenketten, Sonderprozessen, Prüftechnik und sicherer Verpackung/Logistik. 

Drohnen und Counter-UAS (Systeme zur Erkennung, Verfolgung, Identifizierung und Neutralisierung unerwünschter oder feindlicher Drohnen) sind untrennbar mit Sensorik, Embedded KI, Effektorik und Zulassungskompetenzen verbunden, daher ideal für agile Mittelständler. 

Bei den digitalen Domänen – KI, Cyber, Electronic Warfare und Cloud-Architekturen – entscheidet Interoperabilität über Tempo und die erstrebte Zulassung. Zudem öffnet die Dual-Use-Kompetenz Türen, ersetzt aber nicht die Erfüllung militärischer Normen hinsichtlich Qualität, Sicherheitsarchitektur und Zulassung und somit Marktzugang.

Lehren aus Automotive – ohne Copy-Paste

Die Stärken der Automotivbranche wie Taktung, Prozess- und Qualitätsdisziplin sind klare Vorteile, aber wichtig: die Logik und Herangehensweise unterscheiden sich doch immer wieder, insbesondere verlangen die Rüstungsprojekte kleinere Lose, längere Lebenszyklen, häufiger auch strengere Abnahmen. Was wirklich funktioniert und notwendig ist: eine ehrliche Gap-Analyse zu Normen, Prüfungen, Dokumentation; eine realistische Ramp-up-Vorstellung mit Puffern. Was nicht funktioniert: Automotive-Kalkulationen auf militärische Kleinserien zu übertragen, denn es gilt Leitplanken wie Preisrecht zu beachten.

Operativ überzeugen: Qualität, Resilienz, Cyber

Ohne saubere Stücklisten, Änderungsmanagement, Rückverfolgbarkeit und belastbare Prozesse wird jedes Audit zum Risiko – in der Verteidigungsbranche gilt: Was nicht dokumentiert ist, existiert nicht. Zudem muss man stets im Blick haben, dass Resilienz über Second-Source-Strategien steht, qualifizierte Alternativen und vorausschauende Lagerhaltung sind zwingend und werden daher oft vergabe- oder vertragsrechtlich gefordert.

Besonders bei Elektronik, Spezialwerkstoffen, Sensorik und Embedded Software zahlt sich Resilienz aus. Cyber-Sicherheit ist Qualitäts-, Sicherheits- und Rechtsvorsorge zugleich: Patch-Management, Penetrationstests und Härtung sind zwingend, weil hier Vertragsstrafen und Haftungen drohen. Immer wieder zeigt sich, nicht der Code der Software, sondern fehlende Nachweise, ungehärtete Build-Ketten und lückenhafte Logs verhinderten die Zulassung der Produkte und der Zulieferer. Dies verhindert dann immer wieder den erfolgreichen Einstieg in das Projekt und somit in die Branche. 

Fazit: Präzision, Partnerschaft, Geschwindigkeit

Erfolg bedingt eine klare Reihenfolge und dies ermöglich dann den Erfolg: Präzision bei Verträgen und in der Dokumentation, Partnerschaft in Lieferketten, Geschwindigkeit durch sauberes Set-up – nicht durch das Überspringen von Schritten. Wer mit einem solchen Ansatz vorgeht, setzt also klar auf: langfristige Verträge, planbare Cashflows, robuste Kompetenzen und einen echten Beitrag zur Sicherheit.

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Digitalisierung von Führerscheinen und Fahrzeugpapieren

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 22.12.2025 - 03:55
Die Bundesregierung will Rechtsgrundlagen im Straßenverkehrsrecht für die Digitalisierung der Führerscheine und Fahrzeugpapiere, für eine digitale Parkraumkontrolle sowie für einen digitalen Datenaustausch in der Verwaltung schaffen. Den dazu angekündigten Entwurf eines „Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ berät der Bundestag am Mittwoch, 14. Januar 2026. Nach 30-minütiger Debatte soll der Gesetzentwurf den Ausschüssen überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Verkehrsausschuss federführend sein. Debattiert wird auch über einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen avisierten Antrag mit dem Titel „Parken fair gestalten – Nachhaltig, digital und sozial gerecht“. Auch bei diesem Antrag soll nach der Überweisung an die Ausschüsse der Verkehrsausschuss federführend sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die bisherige partielle Rechtsgrundlage im Straßenverkehrsgesetzes (StVG) für eine temporäre digitale Zulassungsbescheinigung soll zu einer allgemeinen Regelung ausgebaut werden, heißt es im Entwurf. Ferner seien die Rechtsgrundlagen zur Einführung des digitalen Führerscheins „als ergänzendes elektronisches Dokument zum Kartenführerschein“ zu schaffen. Der Kartenführerschein sei hierbei Voraussetzung für die Ausstellung des digitalen Führerscheins. „Der digitale Führerschein entbindet jedoch den Inhaber von der Pflicht, den Kartenführerschein beim Führen eines Kraftfahrzeugs mitzuführen“, heißt es. Für den digitalen Führerschein soll künftig auch das Lichtbild und die Unterschrift des Fahrerlaubnisbewerbers beziehungsweise -inhabers im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert werden. Ziel der Regelung ist es außerdem, die Effektivität von Parkraumkontrollen durch Einsatz digitaler Mittel zu steigern. Dazu soll eine „fokussierte Rechtsgrundlage“ für die digitale Parkraumkontrolle geschaffen werden, „um den Kommunen hier vertretbaren Handlungsspielraum zu geben“. Verhinderung des sogenannten Punktehandels Zur Verhinderung des sogenannten Punktehandels soll zudem ein Bußgeldtatbestand geschaffen werden. Dieser soll bereits das gewerbsmäßige Angebot einer Täuschung der Behörden über die „Beteiligung an einem nach dem Fahreignungsbewertungssystem mit Punkten bewerteten Verkehrsverstoß“ sanktionieren und somit der Ablenkung von Ermittlungen wegen solcher Verkehrsverstöße entgegenwirken. Mit dem Gesetzentwurf sollen des Weiteren die Begrifflichkeiten der „hoch- oder vollautomatisierten“ Fahrfunktion angepasst werden, um eine konsistentere Verwendung der Begrifflichkeiten, auch in Abgrenzung zum autonomen Fahren, zu erreichen. (hau/22.12.2025)

Anträge zur Landwirtschaftspolitik und zum Bodenschutzrecht

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 22.12.2025 - 03:53
Zwei von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigte Anträge stehen am Mittwoch, 14. Januar 2026, zur gemeinsamen Beratung durch das Parlament auf der Tagesordnung. 30 Minuten sind für die Debatte des Antrags „Landwirtschaft und Ernährung zukunftsfähig gestalten“ sowie des Antrags mit dem Titel „Weltbodentag – Weiterentwicklung des Bodenschutzrechts zu einem Bundesbodengesundheitsgesetz“ eingeplant. Ob die Vorlagen im Anschluss sofort abgestimmt oder an die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen werden ist derzeit noch unklar. (hau/22.12.2025)