Aktuelle Nachrichten
Stärkung von Schwangeren und Müttern bei Existenzgründung
„Elternschaft und Existenzgründung ermöglichen – Den Schutz von selbstständigen Schwangeren und Müttern anpassen und verbessern“ lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags, den der Bundestag am Mittwoch, 14. Januar 2026, berät. Nach halbstündiger Debatte ist die Überweisung des noch nicht vorliegenden Antrags an den federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend geplant. (hau/22.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Bürgergeldsystem soll zu neuer Grundsicherung umgestaltet werden
Die Bundesregierung will das Bürgergeldsystem zu einer neuen Grundsicherung umgestalten. Zudem sollen Flüchtlinge aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, wieder die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz statt Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten. Der dazu angekündigte Entwurf eines 13. Gesetzes „zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ (Grundsicherungsgeld) sowie der Gesetzentwurf „zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben“ (Leistungsrechtsanpassungsgesetz) stehen am Donnerstag, 15. Januar 2026, auf der Tagesordnung des Bundetages. Nach einstündiger Debatte sollen die Gesetzentwürfe dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen werden – ebenso wie der von der Fraktion Die Linke angekündigte Antrag mit dem Titel „Sanktionen stoppen und Arbeitsvermittlung stärken – Grundpfeiler einer menschenwürdigen Grundsicherung“. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit der neuen Grundsicherung sollen Sozialleistungen laut Bundesregierung „gerechter und treffsicherer“ werden. Nach dem Grundsatz des Forderns und Förderns sollen sich Menschen, die Hilfe brauchen, weiterhin auf Unterstützung verlassen können. Wer aber arbeiten kann, solle daran mitwirken, den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Vor diesem Hintergrund sollen laut Entwurf Rechte und Pflichten verbindlicher und Konsequenzen für diejenigen, die nicht mitwirken, spürbarer werden. Gleichzeitig sollen die Jobcenter gestärkt werden, Menschen besser in Arbeit zu vermitteln. Die verlässliche Kommunikation zwischen Arbeitssuchenden und Jobcentern sei die Grundlage für eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung, heißt es. Versäumten Leistungsbeziehende den ersten Termin, erfolge noch keine Kürzung der Geldleistung. Ab dem zweiten Versäumnis jedoch solle sie um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Bleibt der dritte Termin ungenutzt, werde die Geldleistung komplett gestrichen. Einjährige Karenzzeit beim Vermögen soll abgeschafft werden Die bislang geltende einjährige Karenzzeit beim Vermögen soll zudem abgeschafft werden. Stattdessen solle die Höhe des Schonvermögens an das Lebensalter gekoppelt werden. Auch bei den Kosten der Unterkunft sind Anpassungen geplant. So sollen die Wohnkosten in der einjährigen Karenzzeit gedeckelt werden. Der „Deckel“ liege bei der anderthalbfachen Höhe der allgemeinen Angemessenheitsgrenze. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Ukrainer, die ab dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, sollen wieder die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Sie würden damit den Menschen gleichgestellt, die aus anderen Ländern und anderen Gründen als Geflüchtete nach Deutschland kommen, teilt die Regierung mit. Mit dem „Rechtskreiswechsel“ sollen künftig wieder die Leistungsbehörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder die Ausländerbehörden für die ukrainischen Geflüchteten zuständig sein, heißt es im Entwurf. Aktuell sind das die Jobcenter beziehungsweise Sozialämter. Das Gesetz enthält Regelungen, die es erleichtern sollen, den Wechsel mit möglichst geringem Aufwand zu organisieren. „Pflicht zur Arbeitsaufnahme“ geplant Auch eine „Pflicht zur Arbeitsaufnahme“ ist geplant. Wer arbeiten kann, müsse sich um eine Erwerbstätigkeit bemühen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, soll dem Entwurf zufolge von den Leistungsbehörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dazu verpflichtet werden können, eine Arbeitsgelegenheit wahrzunehmen. (hau/22.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Bundestag debattiert wirtschaftspolitische Anträge
Zwei wirtschaftspolitische Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals im Bundestag beraten. Über den Antrag „Mittelstand jetzt stärken“ (21/3047) wird nach einstündiger Debatte sofort abgestimmt. Der Antrag mit dem Titel „Wärmepumpenoffensive – Heizungsindustrie und Zukunftstechnologien in Deutschland halten“ (21/3317) soll den Ausschüssen überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Wirtschaft und Energie sein. Abzustimmender Antrag der Grünen Auf eine Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen für mittelständische Betriebe zielt der zur Abstimmung stehende Antrag (21/3047) ab. Obwohl Millionen von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen arbeiteten, „die für regionale Wertschöpfung, Innovation und soziale Stabilität sorgen“, werde der Mittelstand von der Bundesregierung – „entgegen allen Ankündigungen – bislang nicht ausreichend in seiner zentralen Rolle für die ökologische und digitale Transformation sowie seiner wirtschaftlichen Bedeutung berücksichtigt“, argumentieren die Abgeordneten und fordern unter anderem, sofort und dauerhaft die Stromsteuer „für alle Betriebe und Haushalte auf das europäische Mindestmaß herabzusenken“. Außerdem sollen Unternehmen beim Umstieg von fossiler Wärme „auf moderne, strombasierte Wärmeproduktion“ gezielt unterstützt werden. Zweiter Antrag der Grünen Die Grünen fordern außerdem eine „Wärmepumpenoffensive“ (21/3317). Durch die „andauernde Unklarheit“ in Bezug auf die angekündigte „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ und Reform des Gebäudeenergiegesetzes habe die Bundesregierung in der Branche und bei den Verbrauchern große Verunsicherung erzeugt, was Investitionen, Kaufentscheidungen und die Weiterentwicklung des Marktes deutlich gehemmt habe, führen die Antragsteller aus. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine nationale Wärmepumpenstrategie zu entwickeln, „damit Deutschland einer der führenden Anbieter für Wärmepumpentechnologien bleibt“, das „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ wiedereinzuführen und verlässlich zu finanzieren sowie die Vorgabe zum Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien im Paragrafen 71 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beizubehalten, „um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen“. (nki/hau/22.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Maßnahmen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau
Über den „Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratierückbau“ (21/2730) debattiert das Parlament am Donnerstag, 15. Januar 2026. Eine Stunde ist dafür eingeplant. Im Anschluss soll die Unterrichtung den Ausschüssen überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung die Federführung übernehmen. Unterrichtung durch die Bundesregierung Die Bundesregierung listet in dem Bericht laufende und geplante Schritte zur Entlastung von Wirtschaft, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern auf. Der Bürokratierückbau sei ein zentrales Handlungsfeld der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung und soll laut Bundesregierung insbesondere dazu beitragen, den notwendigen wirtschaftlichen Aufschwung zu unterstützen. In der laufenden Legislaturperiode seien bisher Vorhaben mit einer Entlastungswirkung von insgesamt mehr als drei Milliarden Euro jährlichem Erfüllungsaufwand beschlossen worden, heißt es in der Unterrichtung. Schwerpunkte des Berichts sind unter anderem der fortlaufende Abbau von Berichtspflichten, die Beschleunigung von Verwaltungsverfahren sowie Maßnahmen zur weiteren Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Weiter informiert die Regierung über künftige Prioritäten beim Bürokratieabbau, mit denen „spätestens zum Ende des zweiten Quartals 2026“ eine weitere Entlastung in Höhe von mehreren Milliarden Euro angestrebt werden soll. (lbr/hau/22.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Sichere Rechtsgrundlage für Grenzkontrollen und Zurückweisungen
„Grenzkontrollen und Zurückweisungen von Drittstaatenangehörigen an den Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland auf eine sichere Rechtsgrundlage stellen“ lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags, der am Donnerstag, 15. Januar 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Nach einstündiger Debatte ist die Überweisung des Antrags an den federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung vorgesehen. (hau/22.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 15. Januar 2026, nach halbstündiger Aussprache über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr“ (21/1931) ab. Dazu werden den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vorliegen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Beschaffungswesen der Bundeswehr soll umfassend beschleunigt werden, um der veränderten sicherheitspolitischen Situation gerecht zu werden. Vor allem der erheblich gestiegene Bedarf an Liefer-, Bau- und Dienstleistungen für die Bundeswehr soll mit dem Gesetzentwurf „schnellstmöglich“ gedeckt werden. Der notwendige rasche Fähigkeitenzuwachs der Bundeswehr dürfe nicht an zu komplexen Beschaffungsverfahren oder zu langen Genehmigungsverfahren scheitern, heißt es in dem Gesetzesentwurf. Durch das Gesetz könne die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie die Errichtung verteidigungswichtiger Anlagen schneller durchgeführt werden, als dies nach der derzeitigen Rechtslage möglich sei. Zudem werde die Berücksichtigung von Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen im Rahmen von Vergabe- und Genehmigungsverfahren sowie die gemeinsame Beschaffung und Zusammenarbeit in der Europäischen Union und mit Partnerstaaten weiter gestärkt. Um perspektivisch auch auf künftige Bedrohungen adäquat reagieren zu können, sollen Regelungen eingeführt werden, die die innovative Beschaffung und Genehmigung stärken. (nki/hau/22.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung soll verschoben werden
Die Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung soll um zehn Monate nach hinten auf den 1. Januar 2027 verschoben werden. Darauf zielt der Entwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für ein zweites Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes“ (21/3292) ab, über den der Bundestag am Donnerstag, 15. Januar 2026, nach einer 30-minütigen Debatte abstimmt. Dazu hat der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat eine Beschlussempfehlung angekündigt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Begründet wird die Verschiebung damit, dass Union und SPD im Koalitionsvertrag eine grundsätzliche Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vereinbart haben. „Für eine solche Reform bedarf es ausreichend Zeit. Eine Umsetzung einer solchen Reform bis zum 1. März 2026 ist nicht möglich“, heißt es in dem Entwurf. Eine Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung ab dem 1. März 2026 – also vor der Reform – würde aus Sicht der Koalitionsfraktionen zu Unsicherheiten in der Branche und bei den betroffenen Akteuren führen. Daher sei eine Verschiebung dieses Stichtags geboten. (nki/hau/22.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Zukunft der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Die AfD will die Erbschafts- und Schenkungssteuer abschaffen. Einen zu diesem Zweck angekündigten Gesetzentwurf „zur Nichterhebung einer Erbschaft- und Schenkungsteuer“ (Erbschaftsteuernichterhebungsgesetz) sowie den avisierten Antrag mit dem Titel „Steuerfairness fördern – Erbschaft- und Schenkungsteuer abschaffen“ berät das Parlament erstmals am Donnerstag, 15. Januar 2026. Im Anschluss an die halbstündige Debatte sollen der Gesetzentwurf sowie der Antrag dem federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/22.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 15. Januar 2026, nach halbstündiger Aussprache über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union“ (21/2508) ab. Den Abgeordneten wird dazu eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie vorliegen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Hintergrund ist die EU-Richtlinie zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (2024 / 1226). Seit Inkrafttreten am 19. Mai 2024 gelten für alle EU-Mitgliedstaaten gleiche Mindeststandards für die Definition und Verfolgbarkeit von Verstößen gegen EU-Sanktionen. Damit werden neue Mindeststandards innerhalb der EU gesetzt, die bestimmte Sanktionsverstöße als Straftaten definieren. Für Unternehmen ist ein Mindesthöchstmaß für Geldbußen vorgesehen, dass sich entweder am weltweiten Jahresumsatz (ein beziehungsweise fünf Prozent) oder an konkreten Geldbeträgen von acht beziehungsweise 40 Millionen Euro je nach Art des zugrundeliegenden Verstoßes orientiert. Die Harmonisierung wurde notwendig, da Sanktionsverstöße EU-weit bislang völlig unterschiedlich geahndet wurden: So waren in Mitgliedstaaten Sanktionsverstöße teilweise nur als Ordnungswidrigkeiten oder nur als Straftaten sanktionierbar, oder es variierte etwa das Höchstmaß für Unternehmensgeldbußen in den Mitgliedstaaten zwischen 133.000 Euro und 37,5 Millionen Euro. Die Mitgliedstaaten waren aufgefordert, die Richtlinie 2024 / 1226 bis zum 20. Mai 2025 in nationales Recht umzusetzen. Aufgrund des Regierungswechsels in Deutschland ist das bislang noch nicht erfolgt und wird nun nachgeholt. Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes Der Schwerpunkt des Gesetzentwurfs der Bundesregierung liegt in der Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG). Im Grunde können künftig nahezu alle Verstöße gegen EU-Sanktionen zumindest strafrechtliche Ermittlungen auslösen. Im Kern betrifft das eine Änderung der zentralen Straf- und Ordnungswidrigkeitsnormen der Paragrafen 18 und 19 des Außenwirtschaftsgesetzes sowie von Paragraf 82 der Außenwirtschaftsverordnung. Die Änderung sieht insbesondere vor, dass zahlreiche Verstöße, die bislang lediglich als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können, bei vorsätzlichen Verstößen künftig zwingend strafbewehrt sind. Dies betrifft – im Einklang mit den Richtlinienvorgaben – insbesondere Verstöße gegen bestimmte Transaktions- und Finanzdienstleistungsverbote. Über die Richtlinienvorgaben hinaus soll dies aber auch verschiedene Investitionsverbote betreffen. Verstöße beim Handel mit Dual-use-Gütern Eine wichtige Neuerung soll für Verstöße beim Handel mit Dual-use-Gütern gelten – also dem Handel mit Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Hier soll künftig bereits Leichtfertigkeit für eine mögliche Strafbarkeit genügen. Diese Verschiebung würde die strafrechtlichen Risiken etwa für Unternehmen, die solche Güter ex- oder importieren, aber auch für Logistikunternehmen erhöhen. Für juristische Personen und Personenvereinigungen enthält der Entwurf eine weitere Verschärfung: Das gesetzliche Höchstmaß einer Unternehmensgeldbuße soll bei zugrundeliegenden Sanktionsstraftaten von Leitungspersonen von derzeit zehn Millionen Euro auf 40 Millionen Euro angehoben werden. Damit bliebe die Bußgeldhöhe zwar pauschal – Deutschland würde die Richtlinienoption zur Umsatzbezogenheit der Geldbuße nicht nutzen –, das Höchstmaß stiege aber auf ein Vierfaches. Verstöße gegen die Meldepflicht Auch Verstöße gegen die Meldepflicht sollen strenger geahndet werden. Bislang stellen selbst vorsätzliche Meldepflichtverstöße nur Ordnungswidrigkeiten dar, die im Höchstmaß zu einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro führen können. Nach dem Entwurf soll ein vorsätzlicher Verstoß nun zu einer Straftat hochgestuft werden, wenn es um Informationen über eingefrorene Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen geht, die in Ausübung einer Berufspflicht erlangt wurden. Künftig könnte beispielsweise für jede Person, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen zu Verstößen gegen Verfügungsverbote oder sonst Informationen zu eingefrorenen Vermögenswerten in der EU erlangt, ein Strafbarkeitsrisiko bestehen, „wenn diese Informationen nicht rechtzeitig an die Sanktionsbehörden gemeldet werden“. (nki/hau/22.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden der EU-Staaten
Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 15. Januar 2026, nach halbstündiger Aussprache über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ (21/2996) ab. Dazu hat der Innenausschuss eine Beschlussempfehlung angekündigt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Vorlage umfasst die notwendigen gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung einer EU-Richtlinie auf Bundesebene, die Vorgaben zum Informationsaustausch mit EU-Staaten und sogenannten Schengen-assoziierten Staaten zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung von Straftaten trifft. Schwerpunkt der Richtlinie ist laut Bundesregierung, dass jeder Mitgliedstaat eine zentrale Kontaktstelle für den in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallenden Informationsaustausch einrichten oder benennen muss. Die Richtlinie war bis zum 12. Dezember vergangenen Jahres umzusetzen, wie die Bundesregierung weiter schreibt. Am 30. Januar 2025 habe die Europäische Kommission „aufgrund unterbliebener Notifizierung der Umsetzung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet“. Mit dem Gesetzentwurf komme Deutschland seinen EU-rechtlichen Verpflichtungen nach. Zentrale Kontaktstelle im Sinne der Richtlinie sei das Bundeskriminalamt (BKA). (sto/hau/22.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Gesetz zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
22.12.2025 Gesetz zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 345
ändert
- Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 345
ändert
- Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen
Kategorien: Gesetzliche Neuerungen
20/14488: Unterrichtung Zweiter Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz und Bericht der Bundesregierung mit einem Vorschlag für den Übergang vom nationalen zum europäischen Brennstoffemissionshandel (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Straf- und Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
20.12.2025 Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Straf- und Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
V. v. 18.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 339
V. v. 18.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 339
Kategorien: Gesetzliche Neuerungen
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und der Baustellenverordnung
20.12.2025 Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und der Baustellenverordnung
V. v. 17.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 337
ändert
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Baustellenverordnung (BaustellV)
V. v. 17.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 337
ändert
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Baustellenverordnung (BaustellV)
Kategorien: Gesetzliche Neuerungen
Verordnung zur Neuordnung der Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker Glastechnik und zur Verfahrensmechanikerin Glastechnik
20.12.2025 Verordnung zur Neuordnung der Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker Glastechnik und zur Verfahrensmechanikerin Glastechnik
V. v. 16.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 336
ändert
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker Glastechnik/zur Verfahrensmechanikerin Glastechnik
V. v. 16.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 336
ändert
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker Glastechnik/zur Verfahrensmechanikerin Glastechnik
Kategorien: Gesetzliche Neuerungen
Norton Rose Fulbright advises lenders on PLN 227 million refinancing of 114 MW solar PV portfolio in Poland
Global law firm Norton Rose Fulbright has advised a consortium of Polish financial institutions, comprising mBank and Bank Ochrony Środowiska, on a long-term refinancing facility of PLN 227 million (EUR 53.5 million) granted to special purpose vehicles controlled by Atsinaujinančios Energetikos Investicijos, a closed-end investment fund managed by Lords LB Asset Management.
Kategorien: Nachrichten der Wirtschaftskanzleien
BGH bestätigt: Ex-Audi-Chef Stadler zurecht wegen Betrugs verurteilt
Zehn Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals ist die Verurteilung von Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wegen Betrugs rechtskräftig. Der BGH hat die Revision gegen die Verurteilung verworfen.
Kategorien: Juristische Nachrichten
Verurteilungen wegen Betruges im Zusammenhang mit dem sogenannten "Diesel-Skandal" rechtskräftig
Pressemitteilung 234/25 vom 19.12.2025
Kategorien: Pressemitteilungen der Bundesgerichte
Die "hypothetische Karriere": Betriebsratstätigkeit kann zu Gehaltserhöhung führen
Betriebsratsmitglieder haben unter Umständen feste Ansprüche auf eine Gehaltserhöhung – durch die Betriebsratstätigkeit erworbene Qualifikationen können dabei als Argument genutzt werden. Eine zulässige Honorierung, meint das BAG.
Weiterlesen
Kategorien: Juristische Nachrichten
Diesel-Skandal: Urteil gegen Ex-Audi-Chef ist rechtskräftig
2023 verurteilte das LG München II den früheren Audi-Chef Stadler und zwei weitere Angeklagte zu hohen Bewährungs- und Geldstrafen. Nun hat der BGH über die Revision entschieden.
Weiterlesen
Kategorien: Juristische Nachrichten