Aktuelle Nachrichten

6 StR 336/25, Entscheidung vom 12.11.2025

BGH Nachrichten - Fr, 19.12.2025 - 10:30

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3 StR 339/25, Entscheidung vom 12.11.2025

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4 StR 498/25, Entscheidung vom 05.11.2025

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1 StR 332/25, Entscheidung vom 20.08.2025

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3 StR 580/24, Entscheidung vom 20.08.2025

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3 StR 503/24, Entscheidung vom 20.08.2025

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3 StR 503/24, Entscheidung vom 20.08.2025

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3 StR 155/25, Entscheidung vom 20.08.2025

BGH Nachrichten - Fr, 19.12.2025 - 10:30
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Vorstöße der Opposition zur höheren Erbschaftsteuer abgelehnt

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 19.12.2025 - 10:30
Der Bundestag hat am Freitag, 19. Dezember 2025, einen Antrag der Linken mit dem Titel „Steuerprivilegien für höchste Erbschaften streichen“ (21/627) nach einstündiger Aussprache abgelehnt. In namentlicher Abstimmung votierten 47 Abgeordnete für den Antrag, 507 Abgeordnete stimmten dagegen. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (21/2691). Abgelehnt wurde auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen – Ausnahmen bei Erbschaft- und Immobilienbesteuerung abbauen und organisierte Steuerhinterziehung wie Cum/Cum bekämpfen" (21/2028), zu dem ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/3349) vorlag. Für den Antrag stimmten die Grünen und die Linksfraktion, dagegen die Unionsfraktion, die AfD- und die SPD-Fraktion. SPD kündigt Erbschaftsteuerreform an In der Debatte sagte Parsa Marvi (SPD), die Frage einer gerechten Vermögensverteilung sei Kern des politischen Selbstverständnisses der SPD. Er wies auf die ungleiche Vermögensverteilung hin, die in Deutschland besonders ausgeprägt sei. Einkommen aus Erbschaften und Schenkungen würden in vielen Fällen geringer besteuert als Einkommen aus Arbeit. „Das untergräbt das Leistungsprinzip, fördert die Vermögenskonzentration und schädigt das Gerechtigkeitsempfinden“, kritisierte Marvi. Mehr als die Hälfte des gesamten Vermögens in Deutschland beruhe auf Erbvermögen. Wer nicht erbe, habe deutlich weniger Chancen, das Vermögensniveau zu erreichen, das anderen aufgrund ihrer Geburt zufalle. Das seit 2021 in über 100 Fällen Erben von sehr großen Betriebsvermögen mit einem Volumen von über 20 Milliarden von der Verschonungsbedarfsprüfung Gebrauch gemacht und sich arm gerechnet hätten, „kann so nicht bleiben“, forderte Marvi, der die Anträge der Opposition jedoch ablehnte, weil die Lösungen nicht praxisgerecht seien. Denn es dürfe bei einer Reform der Erbschaftsteuer nicht dazu kommen, dass Unternehmen durch die Steuer gefährdet würden. Eine Reform müsse gut vorbereitet sein, sagte Marvi, der eine Neuregelung für das kommende Jahr ankündigte. AfD: Staat darf nicht doppelt und dreifach abkassieren Hauke Finger (AfD) warf den Antragstellern vor, Substanzsteuern erheben zu wollen. Das sei ungerecht, weil Haus, Auto und Vermögen bereits aus versteuertem Einkommen bezahlt worden seien. Das gelte auch für Erbschaften, die aus versteuertem Geld stammen würden. „Steuergerechtigkeit bedeutet, dass der Staat eben nicht doppelt und dreifach abkassiert“, sagte Finger. Einkommen müsse besteuert werden, alles andere nicht. Die Anträge würden bei Verwirklichung dazu führen, dass funktionierende Unternehmen kaputt gemacht würden. Er verwies auf Schweden, wo die Erbschaft- und Schenkungsteuer abgeschafft worden sei. Die Steuerpläne seien „Brandbeschleuniger im Feuersturm der aktuellen Wirtschaftskrise“. CDU/CSU sieht "keine Gerechtigkeitslücke" Fritz Güntzler (CDU/CSU) sagte, er sehe bei Privatvermögen im Erbschaftsteuersystem keine Gerechtigkeitslücke. Wenn es um Betriebsvermögen gehe, sehe die Erbschaftsteuer Ausnahmen vor. Betriebe könnten im Bestand gefährdet werden, wenn dort Steuern erhoben werden würden. Mit den Ausnahmeregelungen helfe man, den Bestand von Unternehmen zu sichern. Wenn es ein neues Urteil aus Karlsruhe gebe, werde man sich das ganz genau anschauen, sicherte Güntzler zu. Grüne sprechen von "krasser Praxis" Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, mit dem Antrag ihrer Fraktion würde für mehr Gerechtigkeit gesorgt werden. Es gebe viele Gerechtigkeitslücken, die bei der Erbschaftsteuer geschlossen werden müsse. So könne es nicht sein, dass zum Beispiel 300 geerbte Wohnungen steuerfrei vererbt werden dürften. Das sei eine „krasse Praxis“. Linke: Je fetter die Erbschaft, desto geringer die Steuer Christian Görke (Die Linke) wies darauf hin, dass bis 2029 rund 150 Milliarden Euro in der Staatskasse fehlen würden. Es müsse jetzt darum gehen, „dass Menschen, die richtig viel erben, auch richtig viel Steuern bezahlen“. Das Gegenteil sei derzeit der Fall: Wer zum Beispiel bis 200.000 Euro erbe, zahle zwölf Prozent Steuern, während bei ganz großen Erbschaften über 20 Millionen Euro ein Prozent gezahlt worden sei. „Je fetter die Erbschaft, desto geringer die Erbschaftsteuer“, kritisierte Görke. Antrag der Linken Die Abgeordneten forderten, die Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraf 28a des Erbschaftsteuergesetzes abzuschaffen. Ferner sollten die Steuervergünstigungen in den Paragrafen 13a bis d sowie 19a beseitigt werden. Durch die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung würden große Erbschaften und Schenkungen faktisch steuerfrei gestellt, schreibt die Fraktion. Auf über sechs Milliarden Euro Erbschaften und Schenkungen seien 2023 nur acht Millionen Euro Steuern angefallen – „ein Steuersatz von 0,13 Prozent“. Von diesen Steuergeschenken profitierten Multimillionäre und Milliardäre „im Westen“. Die neuen Bundesländer und kleine Erbschaften gingen weitestgehend leer aus. Daneben gibt es aus Sicht der Linksfraktion noch weitere Möglichkeiten zur Steuergestaltung. Unter anderem die Ausnutzung des Freibetrags alle zehn Jahre, die „300-Wohnungen-Regel“ und Stiftungsregeln. Dies führe dazu, „dass eine Person, die drei Millionen Euro oder drei Wohnungen erbt, mehr Steuern bezahlt als eine Person, die 300 Millionen Euro oder 300 Wohnungen erbt“. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte die Verschonung von Erbschaften im Bereich der Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro streichen. Ihr Antrag (21/2028) sah auch ein Ende der „De-facto-Steuerbefreiung bei Erbschaften ab 300 Wohneinheiten“ vor. Für große Betriebsvermögen sollten künftig statt der Verschonungsbedarfsprüfung „flexible und großzügige Stundungsmöglichkeiten“ gelten, „die eine Fortführung des Betriebs und den Erhalt von Arbeitsplätzen gewährleistet“. Der Antrag befasste sich darüber hinaus mit weiteren Aspekten der Immobilienbesteuerung sowie der „organisierten Steuerhinterziehung wie Cum/Cum“. (hle/bal/hau/19.12.2025)

Norton Rose Fulbright advises mBank on refinancing of grid deposits for 3.5 GW of PV and battery storage projects in Poland

Norton Rose Fulbright - Fr, 19.12.2025 - 09:27
Global law firm Norton Rose Fulbright advised mBank on refinancing of Sunly’s existing indebtedness towards Eiffel Investment Group relating to grid deposits for 3.5 GW of planned photovoltaic (PV) and battery storage projects developed by its subsidiaries and financing of payment for further grid deposits for PV and battery storage projects in Poland.

Bundestag beschließt das Standortfördergesetz

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 19.12.2025 - 09:20
Um Impulse für private Investitionen zu setzen und unnötige Bürokratiekosten abzubauen, hat der Bundestag am Freitag, 19. Dezember 2025, nach einstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz, 21/2507, 21/3065) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/3343) beschlossen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/3348) zur Finanzierbarkeit vor. Abgelehnt wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3346) ein, in dem sie unter anderem ein Konzept dafür gefordert hatte, "wie die Finanzierungsmöglichkeiten für öffentliche Infrastruktur und öffentliche Betreiber der Daseinsvorsorge, wie die Stadtwerke, auch unter Einsatz privaten und öffentlichen Kapitals gestärkt werden können". Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Aufhebung der sogenannten Wegzugbesteuerung gemäß Paragraf 6 Außensteuergesetz“ (21/2544), zu dem eine weitere Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vorlag (21/3343). Dafür stimmte nur die AfD-Fraktion, dagegen stimmten alle übrigen Fraktionen. In erster Lesung beriet das Parlament den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024 / 1619 vom 31. Mai 2024 zur Änderung der EU-Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz, 21/3058). Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. SPD: Es geht auch um private Investitionen „Wir wollen heute über Investitionen reden. Investitionen, die unsere Wirtschaft und die wir alle brauchen, wenn wir weiterhin in Freiheit, in Frieden und auch in dem Wohlstand, den wir heute haben, leben wollen“, führte Wiebke Esdar für die SPD-Fraktion in die Debatte ein. Deutschland stehe vor tiefgreifenden Herausforderungen, sagte sie und nannte Dekarbonisierung, Digitalisierung und geopolitische Fragmentierung. Dafür seien öffentliche Investitionen nötig, sagte Esdar und nannte den 500 Milliarden Euro schweren kreditfinanzierten Investitionstopf, den das Parlament bereits beschlossen hat. Es gehe aber auch um private Investitionen. Mit dem Standortfördergesetz erhielten Unternehmen „nochmal bessere Finanzierungsbedingungen“. Esdar nannte Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen und Scale-ups. „Wir bauen bürokratische Hürden ab im Finanzmarktbereich und wir setzen mehr Anreize für Fonds, in Infrastruktur und auch in erneuerbare Energien bei uns hier in Deutschland zu investieren.“ AfD: Sozialistische Lenkung der schlechten Art Kein gutes Wort für das Gesetz fand dagegen Kay Gottschalk für die AfD-Fraktion. „Was Sie hier tun, ist nichts anderes als sozialistische Lenkung und Staatskapitalismus, aber der ganz schlechten Art“, warf er der Bundesregierung vor. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) warf Gottschalk „Klassenkampfrhetorik“ vor. „Eigentlich dachte ich, nach den Erfahrungen in der DDR wären die Zeit von Max und Engels vorbei, aber wir haben tatsächlich wieder echte Sozialisten hier im Bundestag in Form der SPD, nicht nur der Linken und der Grünen, sitzen“, befand Gottschalk. Er warf der Regierung vor, dass der US-Chip-Konzern Intel trotz zugesagter Investitionen in Höhe von zehn Milliarden Euro nicht in Deutschland investiert. „Sie können die Leute nicht mal mehr bestechen beziehungsweise mit Subventionen kaufen.“ CDU/CSU: AfD ist das größte Standortrisiko Für die Unionsfraktion warf Fritz Güntzler dem AfD-Redner vor, selbst dem Standort Deutschland zu schaden. „Was bedeutet es eigentlich, wenn wir aus der EU austreten, was Sie vorhaben? Das würde bedeuten, dass das Bruttoinlandsprodukt um fast sechs Prozent sinken wird“, rechnete Güntzler vor. In der Folge des AfD-Plans hätte Deutschland 2,5 Millionen Arbeitslose mehr. „Das größte Standortrisiko in Deutschland ist die AfD“, befand Güntzler. Die deutsche Wirtschaft stehe vor einem „erheblichen Strukturwandel“, erklärte Güntzler. „Es geht um die Dekarbonisierung, die Digitalisierung, den demografischen Wandel, aber auch die geopolitischen Herausforderungen sind herausfordernd für die Wirtschaft“, führte der Abgeordnete aus. Dabei könne die Politik keine Arbeitsplätze schaffen. "Wir werden die Rahmenbedingungen schaffen, dass es sich wieder lohnt, in Deutschland zu investieren. Wir setzen mit diesem Standortfördergesetz das richtige Signal.“ Grüne: Europäische Rechtsform EU-Inc vorantreiben Das sah auch Katharina Beck von der oppositionellen bündnisgrünen Fraktion so. „Das ist ein gutes Gesetz, das in die richtige Richtung geht, und deswegen werden wir diesem Gesetz als Grüne auch zustimmen“, sagte sie. Allerdings forderte sie die Regierung auf, „größer zu denken“. Beck verwies darauf, dass es in Deutschland durchaus Wachstum gebe. Die Zahl der Gründungen wachse jährlich um sieben Prozent. Jedes Jahr gebe es ungefähr 3.000 Gründerinnen und Gründer. "Leider" gingen diese nach der Gründungsphase oftmals in die USA oder nach China, wo die Finanzierungsbedingungen besser seien. Deshalb sei es richtig, die Vorgabe für den Mindeststreubesitz börsennotierter Unternehmen auf zehn Prozent zu senken. Der Mindestnennwert von Aktien sinkt mit dem Gesetz auf einen Euro. Beck forderte ferner, die europäische Rechtsform der „EU-Inc“ voranzutreiben und damit einheitliche Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU. Linke: Lisa Schubert beklagte in ihrem Wortbeitrag für die Fraktion Die Linke, dass sie nur sechs Minuten Zeit habe, um zwei Gesetzentwürfe mit insgesamt 568 Seiten zu bewerten. Mit dem Entwurf für das Standortfördergesetz werde nämlich in erster Lesung auch der Entwurf des Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes (21/3058) beraten. Für Schubert ist es „kein Zufall“, dass die beiden „hochkomplexen und technisch für die meisten Menschen kaum verständlichen“ Gesetze zusammen beraten wurden: „Denn je unübersichtlicher Gesetze zu sind, desto eher bieten sie Lobbyisten die Möglichkeit, Interessen durchzusetzen, die mit dem Gemeinwohl eher wenig zu tun haben.“ Beide Gesetzentwürfe, das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes und das Standortfördergesetz, stünden unter den Leitmotiven „Deregulierung und Sonderrechte für Finanzinvestoren“, kritisierte sie und befand: „Private Finanzinvestoren investieren nur dort, wo kurzfristig hohe Renditen warten. Das steht im direkten Gegensatz zu der Art von Finanzierung, die unsere Wirtschaft gerade am dringendsten braucht.“ Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Die deutsche Wirtschaft stehe vor strukturellen Herausforderungen, die das Wachstum dämpfen könnten, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf des Standortfördergesetzes (21/2507) und benennt die Dekarbonisierung, geoökonomische Fragmentierungen „und eine geringere Produktivität, auch durch eine schleppende Digitalisierung“. Um diesen Herausforderungen entgegenzutreten und Wachstumspotenziale zu heben, müssten die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessert und Investitionshemmnisse abgebaut werden. Ziel des Standortfördergesetzes sei es, die Finanzierungsbedingungen vor allem für junge, dynamische Unternehmen zu verbessern und den Finanzstandort wettbewerbsfähiger zu machen. Zudem schaffe e mehr Möglichkeiten, damit vor allem Investmentfonds vermehrt in erneuerbare Energien und Infrastruktur investieren können. „Das Gesetz zielt darauf ab, Impulse für private Investitionen zu setzen und unnötige Bürokratiekosten abzubauen“, schreibt die Regierung. Es soll dafür sorgen, dass das Geld da ankommt, wo es in Deutschland gebraucht werde: bei den Unternehmen. Bei den neun Änderungen am Regierungsentwurf, die der Finanzausschuss am 17. Dezember auf Antrag der Koalitionsfraktionen aufgenommen hatte, handelt es sich überwiegend um redaktionelle Änderungen sowie die Übernahme von EU-Recht. Aufgenommen wurde aber auch ein Hinweis des Bundesrates,, Sparkassen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft steuerlich jenen anzugleichen, die als juristische Person firmieren. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion forderte in ihrem Antrag, den Paragrafen 6 des Außensteuergesetzes sowie „die damit verbundenen Ausführungsbestimmungen zur Wegzugsbesteuerung ersatzlos zu streichen“. Zur Begründung heißt es: „Die Wegzugsbesteuerung behindert die freie Entscheidung von Bürgern, ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Sie stellt eine faktische Strafe für den Wunsch dar, in einem anderen Land zu leben oder zu arbeiten, und widerspricht damit grundlegenden Freiheitsrechten.“ Vor allem innerhalb der Europäischen Union, wo die Niederlassungsfreiheit eine zentrale Säule darstellt, sei eine solche Regelung „nicht mit den europäischen Werten vereinbar“. Der Europäische Gerichtshof habe mehrfach darauf hingewiesen, dass eine sofortige Besteuerung beim Wegzug unverhältnismäßig sei, schreiben die Abgeordneten. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (21/3058) will die Regierung eine EU-Richtlinie umsetzen, die auf Änderungen im Bereich von Aufsichtsbefugnissen, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und die Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie zielt. Unter anderem geht es dabei um Vorgaben für Risiken in Zusammenhang mit Nachhaltigkeitszielen. „Das Regelungsvorhaben entlastet die Wirtschaft jährlich in Höhe von rund 89 Millionen Euro“, schreibt der Nationale Normenkontrollrat (NKR) in seiner Stellungnahme. Darin enthalten sei eine jährliche Entlastung von Bürokratiekosten in Höhe von rund zwei Millionen Euro. Der einmalige Erfüllungsaufwand liege bei rund 28 Millionen Euro. Der NKR hebt ferner positiv hervor, dass Maßnahmen zur Reduzierung übermäßiger Bürokratie gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Bundesbank und der Deutschen Kreditwirtschaft zur Vereinfachung des nationalen Regelwerks entwickelt worden seien. Länderkammer fordert Maßnahmen zum Bürokratieabbau Eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf hat der Bundesrat abgegeben. Unter anderem fordert die Länderkammer weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Sie schlägt beispielsweise vor, kleine und nicht komplexe Institute, die über eine bessere Ausstattung an Eigenkapital und Liquidität verfügen als bankenaufsichtsrechtlich vorgegeben, bei den Melde- und Reporting-Vorgaben stärker zu entlasten. In ihrer Gegenäußerung sagt die Bundesregierung zu, „sich für einen Abbau übermäßiger bürokratischer Anforderungen im Bereich des Risikomanagements und darüber hinaus“ einzusetzen. Des Weiteren werde sie „Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Proportionalität im Meldewesen prüfen“. (bal/hau/19.12.2025)

Bundestag stimmt für Vermittlungsergebnis zu Klinik-Vergütungen

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 19.12.2025 - 09:05
Der Bundestag hat dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum Pflegekompetenzgesetz (21/3311) zugestimmt. Für den Einigungsvorschlag zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (21/1511, 21/1935) stimmten am Freitag, 19. Dezember 2025, die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich ihrer Stimme. Ursprünglich hatte der Bundestag das Gesetz am 6. November verabschiedet (21/2641). Der Bundesrat hatte daraufhin am 21. November den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen (21/2893). Strittig war eine Regelung zu den Klinikvergütungen für das Jahr 2026. Am 19. Dezember stimmte auch der Bundesrat dem Einigungsvorschlag zu. Meistbegünstigungsklausel bleibt ausgesetzt Der im gemeinsamen Ausschuss von Bundestag und Bundesrat gefundene Einigungsvorschlag sieht vor, die Auswirkungen der Einsparungen auf das Jahr 2026 zu begrenzen. Konkret soll die Meistbegünstigungsklausel für das Jahr 2026 ausgesetzt bleiben. Um jedoch negative Folgen für die Finanzierung der Krankenhäuser in den darauffolgenden Jahren auszuschließen, soll bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwertes für das Jahr 2027 ein um 1,14 Prozent erhöhter Landesbasisfallwert für 2026 zugrunde gelegt werden. Für die meisten Krankenhäuser kann dies durch eine Ergänzung der Regelungen zum Krankenhausentgeltgesetz geschehen, wie vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagen. Damit dies für alle Krankenhäuser gilt, müssen auch psychiatrische und psychosomatische Kliniken einbezogen werden. Für diese hat die Bundesregierung in einer Protokollerklärung zugesichert, die Bundespflegesatzverordnung – die nicht Gegenstand der Vermittlungsverfahrens war – schnellstmöglich entsprechend zu ändern. (19.12.2025)

Mitglieder des Nationalen Be­gleitgremiums zu End­lager-Standorten gewählt

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 19.12.2025 - 09:00
Der Bundestag hat am Freitag, 19. Dezember 2025, auf Vorschlag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums gemäß Paragraf 8 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes (21/3293) gewählt. Die AfD-Fraktion hatte vorab der Aufsetzung dieses Tagesordnungspunkts widersprochen, sodass der Bundestag die Aufsetzung zunächst beschließen musste, was gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Linken geschah. Gewählte Mitglieder Als Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums wurden gegen die Stimmen der AfD-Fraktion gewählt: Günter Baaske, ehemaliger Minister des Landes Brandenburg und ehemaliges Mitglied des Brandenburgischen Landtages; Norbert Dregger, Oberbergrat a. D.; Dr. Markus Dröge, ehemaliger Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und Vorstandssprecher der Stiftung Zukunft Berlin; Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit a. D.; Alexander König, ehemaliges Mitglied des Bayerischen Landtages; Prof. Dr. Johann Köppel, ehemaliger Leiter des Fachgebietes Umweltprüfung und Umweltplanung der Technischen Universität Berlin; Sylvia Kotting-Uhl, ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages; Karsten Möring, ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages; Prof. Dr. Hartmut Rosa, Professor für allgemeine und theoretische Soziologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Direktor des Max-Weber-Kollegs der Universität Erfurt; Prof. Dr. Maria-Theresia Schafmeister, ehemalige Leiterin des Lehrstuhls für Angewandte Geologie/Hydrogeologie der Universität Greifswald; Prof. Dr. Thorsten Stumpf, Professor für Radiochemie/Radioökologie an der Technischen Universität Dresden; Stefan Wenzel, ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages. Nationales Begleitgremium Paragraf 8 des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle betrifft das Nationale Begleitgremium. Seine Aufgabe ist die "vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens, insbesondere der Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Ziel, so Vertrauen in die Verfahrensdurchführung zu ermöglichen. Das Gremium kann dem Bundestag weitere Empfehlungen zum Standortauswahlverfahren geben. Die 18 Mitglieder dürfen weder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch der Bundes- oder einer Landesregierung angehören. Sie dürfen keine wirtschaftlichen Interessen in Bezug auf die Standortauswahl oder die Endlagerung im weitesten Sinne haben. Die Amtszeit eines Mitglieds beträgt drei Jahre. Eine Wiederberufung ist zweimal möglich. Zwölf der Mitglieder sollen anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sein, die vom Bundestag und vom Bundesrat auf der Grundlage eines gleichlautenden Wahlvorschlags gewählt. Daneben werden sechs Bürgerinnen oder Bürger, darunter zwei Vertreterinnen oder Vertreter der jungen Generation, die zuvor in einem Bürgerbeteiligungsverfahren nominiert worden sind, vom Bundesumweltminister ernannt. (vom/19.12.2025)

VdW Pensionsfonds AG: BaFin setzt zweiten Sonderbeauftragten ein

BaFin – Maßnahmen der BaFin - Fr, 19.12.2025 - 08:58
Die Finanzaufsicht BaFin hat bei der VdW Pensionsfonds AG einen zweiten Sonderbeauftragten mit den Befugnissen eines Vorstandsmitglieds eingesetzt. Damit stellt die Aufsicht sicher, dass die Geschäftsleitung des Pensionsfonds mit der erforderlichen Anzahl an Mitgliedern besetzt ist.
Kategorien: Finanzen

VdW Pensionsfonds AG: BaFin setzt zweiten Sonderbeauftragten ein

Die Finanzaufsicht BaFin hat bei der VdW Pensionsfonds AG einen zweiten Sonderbeauftragten mit den Befugnissen eines Vorstandsmitglieds eingesetzt. Damit stellt die Aufsicht sicher, dass die Geschäftsleitung des Pensionsfonds mit der erforderlichen Anzahl an Mitgliedern besetzt ist.
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Länder fordern Schutz der sexuellen Identität im Grundgesetz

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Der Bundesrat will den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz verankern. Dazu hat die Länderkammer einen Gesetzentwurf vorgelegt.

AfD dringt auf Änderung der Abgabenordnung

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes "zur Änderung der Abgabenordnung" vorgelegt.

Australia’s new mandatory merger control regime

Norton Rose Fulbright - Fr, 19.12.2025 - 02:48
Mergers or acquisitions that meet certain turnover thresholds will shortly be required to be notified to the ACCC.