Aktuelle Nachrichten

Rückführungen: Frontex haftet für Grundrechtsverletzungen

beck-aktuell - Do, 18.12.2025 - 18:54

Ein Urteil mit Signalwirkung: Frontex könnte nach einer Entscheidung des EuGH für rechtswidrige Rückführungen zur Kasse gebeten werden. Eine syrische Familie bekam am Donnerstag in Luxemburg Recht.



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Bundestag lehnt Neuauszählung der Stimmen zur Bundestagswahl ab

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 18.12.2025 - 18:35
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, nach halbstündiger Aussprache zwei Einsprüche gegen die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 zurückgewiesen. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses (21/3100) zu zwei Einsprüchen gegen das festgestellte Wahlergebnis der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit“ (BSW) mit dem Ziel einer Neuauszählung der Stimmen. In namentlicher Abstimmung sprachen sich 427 Abgeordnete für die Zurückweisung der Einsprüche und damit gegen eine Neuauszählung der Stimmen aus. 129 Abgeordnete stimmten gegen die Zurückweisung, es gab eine Enthaltung. Insgesamt waren 1.035 Wahleinsprüche gegen die Bundestagswahl eingegangen. Der Wahlprüfungsausschuss hatte mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken gegen die Stimmen der AfD empfohlen, die Forderung nach einer Neuauszählung zurückzuweisen. Die Einsprüche seien unbegründet, es könne kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden, hieß es zur Begründung. 9.529 Stimmen fehlten zum Einzug in den Bundestag Das BSW war bei der Bundestagswahl 2025 mit einem Anteil von 4,981 Prozent der gültigen Zweitstimmen knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Für einen Einzug in den Deutschen Bundestag fehlten dem BSW danach insgesamt 9.529 Stimmen. Mit Schreiben vom 22. April 2025 hatte der Verfahrensbevollmächtigte der Partei BSW sowie der weiteren zehn Einspruchsführerinnen und Einspruchsführer Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl eingelegt. Das BSW bezweifelt die Korrektheit des vorläufigen sowie des amtlichen Endergebnisses, da es zu zahlreichen Auszählungsfehlern gekommen sei, welche trotz erkennbarer statistischer „Anomalien“ im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung des amtlichen Endergebnisses nicht umfassend korrigiert worden seien und fordert eine Neuauszählung. Aus Sicht der Partei könne bereits eine „Neubewertung“ der ungültigen Stimmen ausreichend für das Überschreiten der Fünf-Prozent-Hürde durch das BSW sein. Wie es in der Beschlussempfehlung heißt, beschränken sich die Einsprüche nicht auf die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses und die Forderung nach einer Nachzählung, sondern beziehen sich auf weitere Vorgänge im Zusammenhang mit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag. (hau/18.12.2025)

Magdeburger Todesfahrer im Hungerstreik: Gericht verhandelt ohne ihn

beck-aktuell - Do, 18.12.2025 - 18:26
Als Folge eines Hunger- und Durststreiks ist der Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt nicht mehr verhandlungsfähig. Jetzt wird ohne den 51-jährigen Mann aus Saudi-Arabien weiterverhandelt, hat das LG Magdeburg entschieden.

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Vergabeverfahren: Bieter kann Zugang zu Bewertung eigenen Angebots verlangen

beck-aktuell - Do, 18.12.2025 - 18:16

Wer bei einem Vergabeverfahren ein Angebot abgibt, kann im Nachgang verlangen, Einblick in die behördliche Bewertung seines Angebots zu bekommen. Der Anspruch ergebe sich aus dem Informationsfreiheitsgesetz, meint das BVerwG.



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Diskriminiert bei der Wohnungssuche? Klägerin testet Makler

beck-aktuell - Do, 18.12.2025 - 18:07

Eine Frau ist auf Wohnungssuche und bekommt bei einem Inserat keinen Besichtigungstermin. Sie vermutet: Das könnte mit ihrem pakistanischen Namen zusammenhängen – und stellt das auf die Probe.



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Beitritt Deutschlands zur europäischen Nuklearallianz gefordert

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 18.12.2025 - 18:00
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Beitritt Deutschlands zur europäischen Nuklearallianz“ (21/3302) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert den Beitritt Deutschlands zur europäischen Nuklearallianz (ENA) „anzustreben und zu vollziehen“. Begründet wird die Forderung damit, dass seit dem Abschalten der letzten drei verbliebenen Kernkraftwerksblöcke in Deutschland am 15. April 2023 „Monat für Monat große Mengen an Elektrizität aus dem Ausland importiert werden“. Seit 2024 seien 66.800 Gigawattstunden (GWh) Strom importiert worden. Dagegen seien knapp 35,1 Terawattstunden (TWh) ins Ausland geliefert worden. Damit habe sich der Export-/Importsaldo von plus 58,0 TWh im Jahr 2016 auf minus 31,7 TWh im Jahr 2024 verschlechtert. Daraus resultiere ein negatives Ergebnis von 2,3 Milliarden Euro für die deutschen Versorger. „Sie zahlten 5,3 Milliarden Euro für im Ausland eingekauften Strom, wogegen sich aus dem Stromexport lediglich drei Milliarden Euro ergeben haben“, schreiben die Antragsteller. Zur Europäischen Nuklearallianz haben sich im Februar 2023 unter Federführung Frankreichs elf Staaten zusammengeschlossen. Aktuell gehören 15 EU-Länder dem Zusammenschluss an, Großbritannien nimmt als Gast an den Gesprächen teil. Das Bündnis strebt einen stärkeren Ausbau und eine verstärkte Kooperation in der Atomenergie an und verfolgt gemeinsame Projekte, Forschung und die Nutzung kleiner modularer Reaktoren. (nki/hau/18.12.2025)

#79: Russlands Geld, Schufa vs. Datenschutz, Habeck und die Justiz, kein Recht auf Vorlage, Richter mit Trump-Anklang

beck-aktuell - Do, 18.12.2025 - 17:58

Die EU will mit russischem Geld der Ukraine helfen, der BGH nimmt Stellung zu Schufa-Speicherungen und Robert Habeck hat wieder mal mit der Justiz zu tun. Bei verwehrter Vorlage an den EuGH besteht eine Begründungspflicht und Trump-Sympathie kann einen Richter befangen machen.



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22 neue Bundesrichter und -richterinnen

beck-aktuell - Do, 18.12.2025 - 17:53

Elf für den BGH, drei für das BVerwG, jeweils zwei für den BFH und das BAG und vier für das BSG: Insgesamt 22 neue Bundesrichter und Bundesrichterinnen hat der Richterwahlausschuss am Donnerstag gewählt.



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Polnischer Verfassungsgerichtshof verstieß gegen Grundsätze des EU-Rechts

beck-aktuell - Do, 18.12.2025 - 17:42

Der polnische Verfassungsgerichtshof hat durch Missachtung der EuGH-Rechtsprechung gegen tragende Grundsätze des EU-Rechts wie den Vorrang, die Autonomie und einheitliche Anwendung des EU-Rechts verstoßen, entschied der EuGH. Außerdem sei der Verfassungsgerichtshof kein unabhängiges Gericht.



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Social-Media-Postings der Bundesregierung keine "staatliche Indoktrination"

beck-aktuell - Do, 18.12.2025 - 17:29

Der Social-Media-Auftritt der Bundesregierung dient der staatlichen Indoktrinierung, gleicht einem staatsnahen Rundfunk und gräbt echtem Journalismus das Wasser ab? So sah das ein Mann, dem das OVG Berlin-Brandenburg die Grenzen der Informations- und Pressefreiheit aufzeigte.



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Bundestag ändert das Produktsicherheitsgesetz

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 18.12.2025 - 17:25
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften“ (21/2511, 21/2954) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (21/3325) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Die Linke, dagegen die AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Zuvor war in zweiter Beratung über Teile des Gesetzentwurfs getrennt abgestimmt worden. Der Änderung des Arbeitnehmerentsendgesetzes stimmten Union, SPD, Grüne und Die Linke zu, die AfD lehnte sie ab. Den übrigen Teilen des Gesetzentwurfs stimmten Union, SPD und Die Linke zu. Dagegen stimmten die Grünen, die AfD enthielt sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Regelungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/95/EG werden aus dem Produktsicherheitsgesetz gestrichen. Dafür werden Regelungen in das Gesetz aufgenommen, die der Durchführung der EU-Verordnung 2023 / 988 dienen. Die Durchführungsbestimmungen umfassen Verfahrensregelungen sowie Bußgeld- und Straftatbestände. Geändert wird auch das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Mit dem in Paragraf 5 Absatz 2 Nummer 2 des LFGB verankerten Verbot, mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte herzustellen, zu behandeln und in den Verkehr zu bringen, wurde die EU-Richtlinie 87/357/EWG vom 25. Juni 1987 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Erzeugnisse, deren tatsächliche Beschaffenheit nicht erkennbar ist und die die Gesundheit der Verbraucher gefährden, in deutsches Recht umgesetzt. Mit Geltungsbeginn der EU-Verordnung 2023 / 988 wurde die EU-Richtlinie 87/357/EWG mit Wirkung zum 13. Dezember 2024 aufgehoben. Die Regelung des Paragrafen 5 Absatz 2 Nummer 2 des LFGB wird daher aufgehoben. Änderung des Arbeitnehmerentsendegesetzes Auf Antrag von CDU/CSU und SPD hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 17. Dezember den Gesetzentwurf dadurch ergänzt, dass er zusätzlich Änderungen am Arbeitnehmerentsendegesetz mit aufnahm. Darin geht es hauptsächlich um die finanzielle Stärkung des Beratungsangebots „Faire Mobilität“ des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), mit dem dieser Beschäftigte aus Mittel- und Osteuropa arbeitsrechtlich berät. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme (21/2954) keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf erhoben. (che/hau/18.12.2025)

Verurteilung unter anderem wegen zweifachen Mordes: Lebenslange Haft für Mannheimer Amokfahrer

LTO Nachrichten - Do, 18.12.2025 - 17:21

Neun Monate nach der tödlichen Amokfahrt am Rosenmontag hat das Landgericht Mannheim den Fahrer zu lebenslanger Haft verurteilt. Er wird aber bis auf Weiteres in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Einbürgerung: Pass bevorzugtes Beweismittel zum Identitätsnachweis

beck-aktuell - Do, 18.12.2025 - 17:18
Wer eingebürgert werden will, muss seine Identität nachweisen, und zwar zuvörderst durch einen Pass, wie das BVerwG klarstellt. Auf andere Dokumente darf er nur zurückgreifen, wenn ihm die Beschaffung eines Passes nicht zumutbar ist. 

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Fahrscheinkontrolle mit Bodycams: Verkehrsbetrieb muss Fahrgäste unmittelbar aufklären

beck-aktuell - Do, 18.12.2025 - 17:02

Setzt ein Verkehrsbetrieb bei der Fahrscheinkontrolle Bodycams ein, muss er den betroffenen Fahrgästen unmittelbar bestimmte Informationen dazu geben, etwa, zu welchem Zweck die Aufnahme erfolgt. Das stellt der EuGH auf eine Vorlage aus Schweden klar.



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Antrag zu Atomtransporten aus Jülich ins Zwischenlager Ahaus abgelehnt

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 18.12.2025 - 16:50
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, nach halbstündiger Aussprache einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Keine unnötigen Atomtransporte mit hoch radioaktivem Abfall aus Jülich ins Zwischenlager Ahaus“ (21/586) abgelehnt. Gegen den Antrag stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dafür stimmte die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (21/1629) vor. Antrag der Linken Die Fraktion forderte von der Bundesregierung unter anderem, „alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, dass die Verantwortung für die langfristige Lagerung und Vorbereitung des Atommülls für die Endlagerung bei den Verursachern in Jülich verbleiben wird“. Außerdem sollte sie sich für eine Verständigung mit allen Betroffenen und Beteiligten aus den Ministerien, den involvierten Unternehmen und der Umweltverbände in Nordrhein-Westfalen einsetzen. Diese Verständigung müsse „Sicherheit und gesellschaftliche Unterstützung der Vereinbarungen zur Zukunft der AVR-Castoren“ ermöglichen, sowie unnötige Atomtransporte vermeiden. Weiter verlangten die Abgeordneten, dass jede Maßnahme „gemeinsam wie bisher finanziell im Verhältnis 70 zu 30 von Bund und Land getragen wird“. Dies sollte vor allem mit Blick auf die Bereitstellung der Gelder für einen Zwischenlagerneubau in Jülich und die dafür notwendigen Grundstückskäufe gelten, heißt es im Antrag. (sas/hau/18.12.2025)

Namens-Meshing: Bei US-Ehepaar auch in Deutschland erlaubt

beck-aktuell - Do, 18.12.2025 - 16:49

In den USA ist es gang und gäbe, dass Frischvermählte ihre Familiennamen zu einem neuen verschmelzen können. Das deutsche Namensrecht ist da trotz einer Reform in diesem Jahr strenger. Einem in den USA lebenden Paar gelang die Eintragung des neuen Mix-Namens nun trotzdem.



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Das europäische Pre-pack-Verfahren vor dem Durchbruch – Stand nach Annahme durch den JURI und Ausblick

CMS Hasche Sigle Blog - Do, 18.12.2025 - 16:46

Mit der Annahme des Kompromisstextes zur Richtlinie über die Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts durch den Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments ist ein weiterer zentraler Meilenstein im europäischen Gesetzgebungsverfahren erreicht. Der Ausschuss hat damit den im politischen Verhandlungsprozess erzielten Kompromiss – unter Federführung des Berichterstatters Emil Radev – gebilligt und dem Parlament zur Annahme empfohlen. Dass der Punkt ohne Aussprache behandelt wurde, unterstreicht den konsolidierten Charakter des Textes: Inhaltliche Kontroversen gelten als ausverhandelt, Änderungen sind auf parlamentarischer Ebene nicht mehr vorgesehen.

Nachdem der Rat der Europäischen Union im Juni 2025 seine allgemeine Ausrichtung festgelegt hatte, verdichtet sich nun erstmals eine tragfähige parlamentarische Position. Auch wenn die formelle Abstimmung im Plenum noch aussteht, ist der weitere Gang des Verfahrens klar vorgezeichnet: Nach der Plenarannahme durch das Parlament und der formellen Billigung im Rat kann die Richtlinie in Kraft treten. Damit ist absehbar: Das europäische Pre-pack-Verfahren wird kommen.

Vom Richtlinienentwurf zur politischen Realität des Pre-pack

Der ursprüngliche Entwurf der Kommission aus Dezember 2022 war ambitioniert und politisch sensibel zugleich. Die Einführung eines einheitlichen Pre-pack-Verfahrens in Europa, verbunden mit Eingriffen in bestehende insolvenzrechtliche Grundprinzipien – insbesondere Vertragsfreiheit und Gläubigerautonomie –, stieß in den Mitgliedstaaten früh auf erhebliche Vorbehalte.

Der nun angenommene Kompromiss trägt erkennbar die Handschrift dieser Diskussionen. Er folgt in der Grundstruktur dem Kommissionsentwurf berücksichtigt jedoch nationale Besonderheiten und praktische Umsetzbarkeit. Die Annahme durch den Rechtsausschuss zeigt zugleich, dass das Europäische Parlament die Harmonisierung als zentrales Instrument zur Stärkung des europäischen Restrukturierungs- und Investitionsstandorts versteht.

Mit der Ausschussannahme liegt eine abgestimmte Parlamentsposition vor; die Voraussetzungen für einen zügigen Abschluss der Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission sind damit grundsätzlich gegeben.

Kernbestandteil: Das Pre-pack-Verfahren im europäischen Insolvenzrecht

Trotz kleiner Präzisierungen bleibt das Pre-pack-Verfahren das Herzstück der Richtlinie:

  • Vorbereitung eines Unternehmens- oder Teilbetriebsverkaufs vor Insolvenzeröffnung
  • Gerichtliche Kontrolle durch eine unabhängige, qualifizierte Person (Sachwalter/Verwalter)
  • Wettbewerblicher, transparenter Verkaufsprozess
  • Unmittelbarer Vollzug des Verkaufs mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Ziel ist die Maximierung des Verwertungserlöses durch Erhalt des Going-Concern-Werts, Reduzierung von Verfahrensdauer und Erhöhung der Attraktivität grenzüberschreitender Distressed-M&A-Transaktionen.

Der nun konsentierte Ansatz macht zugleich deutlich, dass das Pre-pack kein bloßes Schnellverfahren sein soll, sondern ein strukturiertes, kontrolliertes Instrument zwischen vorinsolvenzlicher Restrukturierung und klassischer Liquidation.

Vertragsübertragung: Sensible Annäherung statt radikalen Bruchs

Besonders aufmerksam verfolgt wurde von Beginn an die Frage der Übertragung schwebender Verträge ohne Zustimmung der Vertragspartner*. Hier zeigt sich im parlamentarischen Kompromiss eine erkennbare Abmilderung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf.

Der Schutz der Vertragsfreiheit wird stärker akzentuiert, insbesondere durch:

  • Klarere Voraussetzungen für eine zwangsweise Vertragsübertragung
  • Verstärkte gerichtliche Kontrolle
  • Ausnahmen für besonders schutzwürdige Vertragsarten

Damit nähert sich der Richtlinienansatz – jedenfalls in der Tendenz – den im deutschen Recht bekannten Wertungen an, ohne sie vollständig zu übernehmen. Die endgültige Reichweite hängt jedoch von der konkreten nationalen Umsetzung ab.

Gläubigerausschüsse: Mehr Transparenz und Harmonisierung in Europa

Die ebenfalls vorgesehene Harmonisierung der Gläubigerausschüsse dürfte sich in der Praxis als mindestens ebenso bedeutsam erweisen wie das Pre-pack selbst. Einheitliche Mindeststandards zu Zusammensetzung, Rechten, Pflichten und Haftung schaffen erstmals einen vergleichbaren institutionellen Rahmen für Gläubigerbeteiligung in Europa, ohne strengere nationale Regelungen auszuschließen.

Gerade für internationale Finanzgläubiger und Investoren ist dies ein wesentlicher Schritt hin zu mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit und damit ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor.

Bedeutung für das deutsche Insolvenzrecht

Für Deutschland stellt sich weniger die Frage, ob Anpassungen erforderlich werden, sondern in welchem Umfang.

Das deutsche Insolvenzrecht kennt funktional vergleichbare Instrumente, insbesondere die übertragende Sanierung und den Insolvenzplan. Das europäische Pre-pack geht jedoch konzeptionell darüber hinaus, indem es ein formell vorgelagertes, aber insolvenznahes Verfahren etabliert. Dieses „Vor-vor-Verfahren“ fügt sich bislang weder nahtlos in die InsO noch in das StaRUG ein.

Der Richtlinienimpuls wird daher voraussichtlich eine erneute Grundsatzdiskussion auslösen über:

  • Verhältnis von StaRUG, Insolvenzverfahren und Pre-pack
  • Rolle gerichtlicher Vorabkontrolle
  • Reichweite zulässiger Eingriffe in bestehende Vertragsverhältnisse
  • Institutionelle Stärkung der Gläubigerbeteiligung

Nicht ausgeschlossen ist, dass der deutsche Gesetzgeber den europäischen Vorgaben mit einer eigenständigen Verfahrensart begegnet und damit die bislang eher fragmentierte Sanierungslandschaft neu ordnet.

Ausblick: Zeitplan und praktische Relevanz der Harmonisierungsrichtlinie

Nach der Annahme des Kompromisses im Rechtsausschuss ist davon auszugehen, dass das Europäische Parlament zeitnah seinen formellen Standpunkt im Plenum festlegt. Angesichts der weitgehenden inhaltlichen Annäherung zwischen Parlament und Rat erscheint ein Abschluss der Trilogverhandlungen realistisch.

Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt innerhalb der in EU-Richtlinien vorgesehenen Frist (typischerweise zwei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie). Für die Praxis bedeutet dies bereits jetzt:

  • Investoren und Berater sollten sich frühzeitig mit dem europäischen Pre-pack vertraut machen
  • Nationale Gesetzgeber stehen unter Druck, bestehende Sanierungsinstrumente kohärent weiterzuentwickeln
  • Die Bedeutung strukturierter, wettbewerblicher Distressed-M&A-Prozesse wird weiter zunehmen
Fazit: JURI-Kompromiss bringt Harmonisierung und Chancen für Deutschland    

Mit dem JURI-Kompromiss ist die Harmonisierung des Insolvenzrechts in Europa endgültig aus der Phase des theoretischen Entwurfs herausgetreten. Das Pre-pack-Verfahren entwickelt sich zu einem zentralen Baustein eines europäischen Restrukturierungsrechts, das stärker auf Effizienz, Werterhalt und Investorenvertrauen ausgerichtet ist.

Für Deutschland bedeutet dies nicht zwingend einen Bruch mit bewährten Grundsätzen, wohl aber die Notwendigkeit, das eigene Sanierungsrecht europäisch neu zu denken. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob es gelingt, die Chancen der Harmonisierung zu nutzen, ohne die dogmatischen Fundamente des nationalen Insolvenzrechts zu unterminieren.

Wer den Blick über den Tellerrand wagen und sich darüber informieren möchte, wie der Richtlinienentwurf zum Thema „Pre-pack-Verfahren“ in anderen Mitgliedsstaaten aufgenommen wird und ob ein solches Rechtsinstitut auch in Nicht-Mitgliedsstaaten zu finden bzw. wie es ausgestaltet ist, mag sich darüber in unseren internationalen Blog-Serie auf CMS Law Now informieren.

*Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.

Der Beitrag Das europäische Pre-pack-Verfahren vor dem Durchbruch – Stand nach Annahme durch den JURI und Ausblick erschien zuerst auf CMS Blog.

EuGH stellt klar: Frontex kann sich nicht hinter den Mitgliedstaaten verstecken

LTO Nachrichten - Do, 18.12.2025 - 16:46

Bei Rückführungen muss Frontex Grundrechte ebenso achten wie die Mitgliedstaaten. Der EuGH hebt zwei Entscheidungen auf und stellt klar: Die EU-Agentur trägt eigene Verantwortung – und kann sich nicht hinter anderen verstecken.

Regelung für Ganztagsangebote in Schulen auch während der Ferien

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 18.12.2025 - 16:15
Die Bundesregierung will die Gestaltungsmöglichkeiten für Länder und Kommunen bei der Ganztagsförderung in den Schulferien erweitern. Ihren Gesetzentwurf „zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ (21/3193) hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, erstmals beraten und im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ab dem 1. August 2026 trete stufenweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter in Kraft, schreibt die Regierung. Ab dem Schuljahr 2029/30 hätten Kinder der ersten bis vierten Klassen montags bis freitags im Umfang von acht Stunden täglich einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung (Hort). Der Anspruch gelte im zeitlichen Umfang des Unterrichts und der Angebote der Ganztagsgrundschule als erfüllt. Kooperationen der Kindertageseinrichtungen oder der Schulen zum Beispiel mit Sportvereinen und Musikschulen seien dabei möglich. „Der Anspruch besteht auch während der unterrichtsfreien Zeiten wie den Ferien“, macht die Bundesregierung deutlich. Die Länder könnten eine Schließzeit im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln. Die Jugendarbeit, so heißt es, sei in den Zeiten der Schulferien von besonderer Bedeutung. Die Ferienzeit schaffe für Kinder Raum für Erholung sowie für Selbstorganisation und könne nach den individuellen Interessen, Bedarfen und Wünschen der Kinder gestaltet werden. Die Angebote der Jugendarbeit stellten dabei einen wertvollen und etablierten Beitrag dar, um auf diese Bedarfe einzugehen. Angebote der Jugendarbeit mit einbeziehen Das Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit sehe daher für die Ferienzeiten „eine unmittelbar rechtsanspruchserfüllende Einbeziehung der Angebote der Jugendarbeit vor“. Danach gelte der Anspruch auf Ganztagsförderung gemäß Paragraf 24 Absatz 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in den Schulferien auch dann als erfüllt, sofern Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII eines öffentlichen Trägers (hierzu zählen auch Städte und Gemeinden ohne Jugendamt) oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden. Die Gesamt- und Planungsverantwortung liege weiterhin beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dieser habe gemäß Paragraf 79 Absatz 2 SGB VIII insbesondere sicherzustellen, „dass ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung stattfindet“. (hau/18.12.2025)

KI-Kompetenzförderung an Hochschulen

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 18.12.2025 - 16:00
Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Antwort Eine Nachfolgeprogramm der zum Jahresende auslaufenden "KI in der Hochschulbildung"-Förderinitiative ist derzeit nicht geplant. Dies antwortet die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen.