Auswärtiges/Antrag Die AfD-Fraktion wendet sich in einem Antrag gegen die Verwendung des in der EU eingefrorenen russischen Staatsvermögens zur Unterstützung der Ukraine.
Auswärtiges/Antrag Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, "woke Positionen international zurückdrängen". Über ihren Antrag berät der Bundestag am Freitag.
Wirtschaft und Energie/Antrag Bundesregierung soll keine Veränderungen am Gebäudeenergiegesetz vornehmen und Rahmenbedingungen zum Umstieg auf Wärmepumpen verbessern.
Ein alleinerziehender Tunesier und sein Kind sollten nach dem Willen der italienischen Behörden alle Leistungen verlieren, weil sie sich weigerten, von der Schule des Kindes wegzuziehen. Der EuGH hält dieses Vorgehen für nicht verhältnismäßig und regt eine Zwangsräumung an.
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Wer eingebürgert werden will, muss seine Identität klären. Das BVerwG entwickelt sein Stufenmodell weiter und stellt klar: Grundsätzlich ist dafür ein Pass erforderlich. Alle andere Dokumente kommen nur nachrangig in Betracht.
Am 23. Mai 2026 findet erstmals der deutschlandweite Ehrentag statt. Interessierte können ab jetzt ihre geplanten Aktionen auf der offiziellen Website eintragen.
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, nach halbstündiger Debatte einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Rentnerarmut in Deutschland – Einführung eines 25-Prozent-Freibetrages in der Grundsicherung“ (21/2718) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (21/3354). Antrag der AfD-Fraktion Die Abgeordneten schreiben in ihrem Antrag: „Der seit Januar 2021 gewährte Grundrentenzuschlag erreicht die vorgenannten Ziele nicht. Bürger, die weniger als 33 Jahre an sogenannten ,Grundrentenzeiten‘ vorweisen können, sind vom Grundrentenzuschlag ausgeschlossen. So werden auch nur etwa 1,3 Millionen Renten mit dem Grundrentenzuschlag aufgestockt; der Zuschlag beträgt durchschnittlich etwa 92 Euro brutto. Bei den Senioren, die gegenwärtig nur eine geringe Altersrente beziehen und teilweise gezwungen sind, aufstockende Fürsorgeleistungen in Form der Grundsicherung im Alter zu beziehen, wirken sich die bestehenden Freibetragsregelungen häufig nicht aus – etwa dann, wenn weniger als 33 Jahre an sogenannten ,Grundrentenzeiten‘ vorliegen.“ Die AfD forderte deshalb, die teilweise Anrechnungsfreistellung der Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Einkommensanrechnung in der Grundsicherung neu zu regeln und dabei eine angemessene Anrechnungsfreistellung in Höhe von 25 Prozent der Renten festzulegen, mindestens aber einen Sockelbetrag von 100 Euro freizustellen. Das Gleiche sollte auch für die Erwerbsminderungsrenten gelten, so die Fraktion. (che/hau/18.12.2025)
Environment and Climate Change Canada (ECCC) has announced a delay to Phases 2 and 3 of reporting under the Federal Plastics Registry (Registry).
Die Schufa greift auf Daten zu Zahlungsausfällen zurück, um die Kreditwürdigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu bewerten. Wieso die Wirtschaftsauskunftei diese Daten nicht sofort löschen muss, wenn der Betroffene die Forderung bezahlt hat, erläutert Thilo Weichert anhand der BGH-Entscheidung vom Donnerstag.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten, insbesondere vor Angeboten zum Erwerb von Aktien und angeblicher vorbörslicher Aktien (IPO-Aktien), die vorgeblich vermittelt werden. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die Ambassador Management GmbH mit vermeintlichem Sitz in Frankfurt am Main, die Ambassador Financial Group Ltd. und die Ambassador Global Systems LLC ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht kein Zusammenhang mit der amerikanischen Ambassador Financial Group, LLC. Es dürfte sich um einen Identitätsmissbrauch handeln.
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, erstmals den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (21/3252) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Durch die Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes (21/3252) sollen die Abwehrfähigkeiten gegen die hybriden Angriffe durch unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) gegen Einrichtungen der kritischen Infrastrukturen und Flughäfen gestärkt werden, schreibt die Bundesregierung. Den Streitkräften solle erlaubt werden, zur Unterstützung der Länder und Landespolizeien „Drohnen notfalls auch abzuschießen, wenn nur so ein besonders schwerer Unglücksfall abgewendet werden kann“. Mit dem neuen Luftsicherheitsgesetz solle auch die Sicherheit der Flughäfen auf dem Boden gegen Sabotageakte – auch gegen vermeintliche Proteste, gestärkt werden, „bei denen es sich um nichts Weiteres handelt, als eine Gefährdung und Beeinträchtigung des Flugverkehrs“. Künftig drohten Personen, die vorsätzlich in den Sicherheitsbereich der Flughäfen eindringen, um den Luftverkehr zu stören und zu gefährden bis zu fünf Jahren Haft. Hierzu sehe das Luftsicherheitsgesetz einen neuen Straftatbestand vor. (hau/18.12.2025)
Das LG Berlin I hat entschieden, dass die Parole „From the river to the sea“ als Kennzeichen der verbotenen Terrororganisation Hamas gilt. Ein 25-Jähriger wurde verurteilt. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht noch aus.
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Wohnungsabbau, weil "zu viele Nicht-Westliche" dort leben? Der EuGH erklärt, wann Dänemarks "Ghettopakken" eine verbotene Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft sein kann.
Kommt der europäische Versuch des sog. Ruanda-Modells? Die EU schafft die Grundlage für leichtere Abschiebungen in Drittstaaten. Eine Liste sicherer Herkunftsstaaten wurde ebenfalls beschlossen, die auch für Deutschland bindend ist.
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Pressemitteilung 233/25 vom 18.12.2025
Brandanschläge, Mordvorwürfe, NS-Ideologie – und Angeschuldigte im Teenageralter: Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen mutmaßliche Mitglieder einer mutmaßlichen rechtsextremen Terrorzelle erhoben. Jetzt ist das OLG Hamburg am Zug.
Vertreter der Koalition und von Grünen und Linken begrüßen die Ergebnisse des Berliner Ukraine-Gipfels vom 14. und 15. Dezember, die Erwartungen auf einen Durchbruch in Verhandlungen zwischen den USA und Russland oder auch nur in Bezug auf eine Waffenruhe zu den Feiertagen bleiben jedoch gedämpft. In einer auf Verlangen der Fraktionen CDU/CSU und SPD auf die Tagesordnung gesetzten Aktuellen Stunde debattierten die Abgeordneten am Donnerstag, 18. Dezember 2025. Vertreter mehrerer Länder hatten an dem Gipfel teilgenommen, um eine mögliche Friedenslösung im Ukraine-Krieg auszuloten. Neben dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj waren dafür Unterhändler der USA sowie eine Reihe europäischer Staats- und Regierungschefs in Berlin zusammengekommen. Auswärtiges Amt: Es geht um Sicherheitsgarantien Florian Hahn (CSU), Staatsminister im Auswärtigen Amt, sprach von „entscheidenden Schritten“ des Gipfels: Es gebe keine Entscheidung über die Ukraine und europäische Sicherheit ohne die Ukraine und die Europäer. Auch sei nun klarer, „was welche Seite auf den Tisch zu legen bereit ist“. Es gehe um substanzielle und materielle Sicherheitsgarantien nach Ende des Krieges, an denen sich die Europäer mit einer multinationalen Truppe beteiligen würden. „Als größtes und ökonomisch stärkstes Land können wir und müssen wir mit anderen klar und sichtbar Verantwortung übernehmen“, sagte Hahn. AfD: Markus Frohnmaier (AfD) sprach mit Blick auf diese Sicherheitsgarantien für die Ukraine von einem deutschen „Kriegseintritt auf Raten“. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) weiche der Frage aus, wie diese Garantien aussehen sollen, und ob er bereit sei, Bundeswehrsoldaten in ein Kriegsgebiet zu schicken, sagte Frohnmaier. Wer Soldaten schicke, der bekomme Särge zurück. „Deutschland schuldet der Ukraine weder Menschenleben noch Beistand.“ Regierung: Russland muss für Kriegsschäden zahlen Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan (SPD) lenkte den Blick auf Russlands systematische Angriffe auf Wärme, Strom und Wasser, die die Bevölkerung der Ukraine zermürben sollen. Deutschland leiste hier Winterhilfe mit dezentralen Anlagen für Heizungen und Stromerzeugung, davon profitierten sehr konkret 2,6 Millionen Menschen. Russland müsse für die von ihm angerichteten Kriegsschäden bezahlen, forderte Radovan. „Dazu gehört auch, dass die eingefrorenen russischen Vermögenswerte für den Wiederaufbau genutzt werden.“ Grüne: Vermögenswerte für Unterstützung der Ukraine nutzen Auch Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen) warb vehement dafür, diese Vermögenswerte für die Unterstützung der Ukraine zu nutzen. „Wer zahlt eigentlich für den Schaden, den Putin in der Ukraine angerichtet hat? Sollen dafür etwa die jungen Menschen in der Ukraine bezahlen, die nicht einmal ansatzweise Freiheit und Frieden wegen Putins Krieg kennen?“ Das dürfe man nicht zulassen. Linke: Wiederaufbau darf kein Geschäftsmodell sein Lea Reisner (Die Linke) nannte den Gipfel in Berlin „richtig und überfällig“. Die Bundesregierung und die EU seien bisher immer schnell in der Analyse militärischer Optionen gewesen, „aber erschreckend langsam darin, politische und diplomatische Prozesse aufzusetzen“. Reisner kritisierte, dass EU vor allem mit sich selbst spreche, während die USA Pendeldiplomatie betreibe, aber kein neutraler Vermittler sei, sondern eigene wirtschaftliche Interessen verfolge. „Wiederaufbau darf aber kein Geschäftsmodell sein.“ CDU/CSU: Großartiges Stück diplomatischer Leistung Jürgen Hardt (CDU/CSU) sprach von einem „großartigen Stück diplomatischer Leistung“ unter anderem der Bundesregierung und des Kanzlers: Im Ergebnis vieler Gespräche sei man zu einem für die Ukraine akzeptablen Friedensplan gekommen, der die Unterstützung der USA und der Europäer habe. Der AfD warf Hardt Stimmungsmache mit Blick auf mögliche Sicherheitsgarantien vor: Es sei Unsinn zu behaupten, Bundeswehrsoldaten würden an die Front geschickt. In dem Augenblick, in dem es zu einem Frieden komme, „ist der Krieg beendet, und es gibt dann auch keine Front mehr“. SPD: Putin allein ist für das Sterben verantwortlich Hubertus Heil (SPD) unterstrich, dass „einzig und allein Wladimir Putin und sonst niemand“ für das Sterben in der Ukraine verantwortlich sei. Die AfD betreibe eine Täter-Opfer-Umkehr, ihre Redner seien mit Verbindungen nach Russland nachweislich „trojanische Pferde fremder Mächte“. „Nicht einen Ton zu verlieren über das Leid der Zivilbevölkerung und der Soldaten auf beiden Seiten, zeigt eben: Es geht nicht um Moralisieren. Sie haben keine Moral“, sagte Heil an die Adresse der AfD. (ahe/18.12.2025)
Der Streit zwischen Polens Verfassungsgericht und dem EuGH über die polnische Justizreform eskaliert weiter. Der EuGH stellt schwere Vertragsverletzungen fest und verneint die Unabhängigkeit des Gerichts. Wie reagiert die Kommission?
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, Mitglieder der Gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesregierung zur Aufarbeitung der Verbrechen der "Colonia Dignidad" gewählt. Dazu hatten die Fraktionen CDU/CSU, AfD und SPD (21/3261), Bündnis 90/Die Grünen (21/32621) und Die Linke (21/3262) Wahlvorschläge vorgelegt. Beim Wahlvorschlag von Union, AfD und SPD enthielten sich Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, während die Wahlvorschläge der Grünen und der Linken einstimmig angenommen wurden. Gewählt wurden: CDU/CSU: Michael Brand, Dr. Jonas Geissler, Elisabeth Winkelmeier-Becker; AfD: Stefan Keuter, Gerold Otten; SPD: Isabel Cademartori; Bündnis 90/Die Grünen: Max Lucks; Die Linke: David Schliesing. Die "Colonia Dignidad" In der „Sociedad Benefactora y Educacional Dignidad“, der „Colonia Dignidad“, 350 Kilometer südlich der chilenischen Hauptstadt Santiago de Chile, wurden seit 1961 systematisch schwerste Menschenrechtsverletzungen durch die vom Deutschen Paul Schäfer gegründete Sekte begangen, während der Militärdiktatur Pinochets (1973 bis 1990) zum Teil zusammen mit dem chilenischen Geheimdienst Dirección Nacional de Inteligencia (DINA). Am 29. Juni 2017 nahm der Deutsche Bundestag einstimmig einen Entschließungsantrag zur „Aufarbeitung der Verbrechen in der ,Colonia Dignidad'“ (18/12943) an, der die Bundesregierung dazu aufforderte, in enger Zusammenarbeit mit dem chilenischen Staat sowohl die historische und juristische Aufarbeitung als auch die Klärung der Besitzverhältnisse der „Colonia Dignidad“ / „Villa Baviera“ (CD/VB) voranzutreiben. Gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesregierung Nach diesem Beschluss sollte dem Bundestag bis Mitte 2018 ein Konzept für Hilfsleistungen vorgelegt und dessen Finanzierung geprüft werden. Richtlinien für die Zahlungen und in Betracht kommende Personen sollten durch eine dafür einzurichtende Kommission, bestehend aus jeweils einem Vertreter des Bundeskanzleramts, des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Gesundheit sowie acht Mitgliedern des Deutschen Bundestages, geregelt werden. Diese Gemeinsame Kommission aus Vertretern des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung trat am 10. Oktober 2018 erstmalig zusammen. In den Sitzungen der Gemeinsame Kommission wurde ein Konzept für einen „Hilfsfonds für die Opfer der ,Colonia Dignidad' (19/10410) dem Bundestag und der Öffentlichkeit vorgelegt. Anschließend wurde mit der Umsetzung dieses Hilfskonzepts begonnen. 2021 legte die Gemeinsame Kommission einen ersten Bilanzbericht über ihre Arbeit bis zum Ende der 19. Legislaturperiode (19/32501) und 2025 einen zweiten Bilanzbericht über ihre Arbeit bis zum Ende der 20. Wahlperiode (20/14825) vor. (vom/18.12.2025)
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt: Portugal: Einstimmt hat der Bundestag einen Antrag des Bundesministeriums der Finanzen auf Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach Paragraf 3 Absatz 2 Nr. 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (21/3143) angenommen. Darin geht es konkret um die vorzeitige Teilrückzahlung von Krediten des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) durch Portugal. Portugal hat seine europäischen Partner um Zustimmung zur vorzeitigen Teilrückzahlung von EFSM-Krediten in Höhe von 2,5 Milliarden Euro 2025 gebeten. Mit der Annahme des Antrags wird die Bundesregierung ermächtigt, als Garantiegeber der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) einem entsprechenden Beschlussvorschlag zur Nichtanwendung der sogenannten Parallelitätsklausel zuzustimmen und anschließend im EFSF-Direktorium den Beschluss zu billigen. Wie das Finanzministerium erläutert, hatte Portugal in den Jahren 2011 bis 2014 Hilfskredite der Euro-Rettungsschirme EFSM und EFSF erhalten. Die Unterstützung durch den EFSM erfolgte durch die Europäische Kommission. Für die EFSF garantieren die Mitgliedstaaten der Eurozone anteilig nach der Höhe des Kapitalanteils an der Europäischen Zentralbank. Für Deutschland beträgt der Garantieanteil rund 28 Prozent, heißt es in dem Antrag. Die Finanzhilfevereinbarungen von Portugal mit der EFSF beinhalten laut Finanzministerium, dass Portugal bei vorzeitiger Rückzahlung der EFSM-Kredite auch zu einer parallelen Tilgung gegenüber der EFSF in proportionaler Höhe verpflichtet ist (Parallelitätsklausel). Derzeit stünden noch EFSM-Kredite in Höhe von 25,3 Milliarden Euro und EFSF-Kredite in Höhe von 22,3 Milliarden Euro aus. Nach 2,5 Milliarden Euro in diesem Jahr wolle Portugal 2026 weitere fünf Milliarden Euro zurückzahlen. Die vorzeitige Teilrückzahlung begründe Portugal mit einem effektiveren Management der Schuldenfälligkeitsstruktur sowie einer Senkung der Kosten für den öffentlichen Schuldendienst. Petitionen: Der Bundestag stimmte darüber hinaus 26 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 117 bis 142 (21/3087, 21/3088, 21/3089, 21/3090, 21/3091, 21/3092, 21/3093, 21/3094, 21/3095, 21/3096, 21/3097, 21/3328, 21/3329, 21/3330, 21/3331, 21/3332, 21/3333, 21/3334, 21/3335, 21/3336, 21/3337, 21/3338, 21/3339, 21/3340, 21/3341, 21/3342). Warnhinweise bei Waren- und Konsumkrediten vor Verschuldungsgefahr Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung nach gesetzlichen Warnhinweisen bei Waren- und Konsumkrediten sowie bei Ratenkäufen. Verbraucher würden häufig durch die Möglichkeit von Ratenzahlungen zum Kauf angeregt, schreibt die Petentin. Allerdings seien die Zinssätze der in diesem Zusammenhang beworbenen „Easy-Kredite oder Wunschkredite“ wesentlich höher und würden sich auf dem Niveau von Kontokorrentkrediten bewegen. Dies berge für Verbraucher das Risiko einer höheren Verschuldung, heißt es in der öffentlichen Petition (ID 164857). Aus diesem Grund wird bei Waren- und Konsumkrediten sowie Ratenkäufen eine gesetzliche Verpflichtung zu einem Warnhinweis mit dem folgenden Wortlaut gefordert: „Wir weisen darauf hin, dass unsere Effektivzinssätze auf dem Niveau von Kontokorrentkrediten oder darüber hinaus gehen, sodass der Beginn einer Verschuldung oder weiterführenden Verschuldung nicht ausgeschlossen werden kann." Ein solcher Warnhinweis solle die Gefährlichkeit von Konsumentenkrediten oder Ratenkrediten verdeutlichen und den leichtfertigen Umgang mit ihnen verhindern, schreibt die Petentin. Der Beschluss auf Empfehlung des Petitionsausschusses vom 3. Dezember sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. EU-Richtlinie greift das Anliegen der Petentin auf In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung hatte der Ausschuss darauf aufmerksam gemacht, dass zur Verbesserung des Verbraucherschutzes Artikel 8 Absatz 1 der EU-Richtlinie 2023 / 2225 vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge in die Werbung für Kreditverträge aufzunehmende Standardinformationen vorsieht. Sie müssten einen klaren und auffallenden Warnhinweis enthalten, um Verbraucher darauf aufmerksam zu machen, dass Kreditaufnahme Geld kostet. Dabei sei die Formulierung „Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld“ oder eine gleichwertige Formulierung zu verwenden. Mit der Richtlinie werde das vorgetragene Anliegen aufgegriffen, heißt es in der Beschlussempfehlung. Der Petitionsausschuss hält die Petition deshalb für geeignet, „in die politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie mit einbezogen zu werden“. (hau/ste/18.12.2025)