Bei Lieferdiensten arbeiten viele Fahrer in sogenannten Remote-Cities, also Liefergebieten ohne Verwaltungsstruktur der Betreiber. Für solche Einheiten kann kein eigener Betriebsrat gewählt werden, so das BAG. Entscheidend sei organisatorische Selbstständigkeit.
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Sabotage, Stromausfall – warum für Betreiber von Wasserwerken und Energieversorgern strengere Regeln gelten sollen. Wird das Kritis-Dachgesetz Deutschlands Infrastruktur sicherer machen?
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Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Januar 2026, die Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes gegen den „Islamischen Staat“ beschlossen. Dem Antrag der Bundesregierung mit dem Titel „Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern“ (21/3206) stimmten nach halbstündiger Aussprache in namentlicher Abstimmung 389 Abgeordnete zu, 187 lehnten ihn ab. Es gab eine Enthaltung. Zur Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/3627) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/3628) zur Vereinbarkeit mit der Haushaltslage des Bundes vor. Ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (21/3891) wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Antrag der Bundesregierung Die Bundeswehr soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung ihren Einsatz gegen den „Islamischen Staat“ (IS) Rahmen der Nato-Mission Iraq (NMI) ein weiteres Jahr fortsetzen. Vorgesehen ist laut Antrag die Entsendung von wie bisher bis zu 500 Bundeswehrsoldaten, die die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte ausbilden und beraten und unter anderem Aufgaben wie Lufttransport, See- und Luftraumüberwachung sowie Aufklärung und Lagebilderstellung übernehmen sollen. Wie die Bundesregierung schreibt, bleibe die fortgesetzte internationale Präsenz in Gestalt der Nato-Mission im Kampf gegen den IS nach wie vor unverzichtbar für die Sicherheitsarchitektur des Landes und werde vom Irak explizit erbeten. Territorial sei die Terrororganisation weitgehend zwar besiegt, allerdings hätten sich IS-Anschläge auf niedrigem Niveau verstetigt. Gleichzeitig profitiere der IS von dem infolge der regionalen Entwicklungen verringerten Verfolgungsdruck in Syrien und dehne seine Aktivitäten auf urbane Gebiete aus. IS will erneut territorial Fuß fassen Vor allem an der Grenze zur irakischen Region Anbar, aber auch in den zwischen Bagdad und Erbil umstrittenen Regionen in Nordirak sei der IS bestrebt, sich Rückzugsräume zu schaffen und erneut territorial Fuß zu fassen. Dabei stelle sich die Terrororganisation in ihren Befehls- und Kampfstrukturen zunehmend dezentral auf. So gelinge es ihr dem hohen Verfolgungsdruck teils auszuweichen. Völkerrechtliche Grundlage für den Fähigkeitsaufbau der regulären irakischer Streit- und Sicherheitskräfte ist laut Bundesregierung die Zustimmung der irakischen Regierung sowie mehrere Resolutionen des UN-Sicherheitsrates, nach denen vom IS eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ausgeht. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben des Mandats für den Zeitraum vom 1. Februar 2026 bis 31. Januar 2027 beziffert die Bundesregierung auf insgesamt rund 109 Millionen Euro. (ahe/hau/29.01.2026)
Eine Frau mit Kopftuch bewarb sich auf eine Stelle bei der Passagier- und Gepäckkontrolle an einem Flughafen. In diesem Bereich gibt es keine Neutralitätspflicht, so das BAG nun. Die Absage, die die Frau kassiert hat, sei diskriminierend.
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung zu einer Untersuchung der Hilfsleistungen an die Ukraine auf. Das Land sei Ende 2025 abermals von einem Korruptionsskandal im Umfeld von Präsident Wolodymyr Selenskyj erschüttert worden, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (21/3839), den der Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2026, erstmals beraten hat. Deutschland sei mit 79 Milliarden Euro seit Februar 2022 bilateral nach den USA der zweitgrößte Geber von Hilfen und Zusagen an die Ukraine. Nach halbstündiger Debatte wurde der Antrag dem federführenden Auswärtigen Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der AfD Die AfD-Abgeordneten fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, einen Stab unter Beteiligung des Generalbundesanwalts zu schaffen, „der die erfolgten deutschen Waffen- und Rüstungsgüterlieferungen wie auch andere, auch finanzielle Hilfen an die Ukraine nachvollzieht, und Korruption, Geldwäsche, Menschen-, Waffen- und Drogenhandel sowie Terrorismusfinanzierung aufdeckt und verfolgt“. Außerdem solle die Bundesregierung mit Ausnahme humanitärer Hilfe „sämtliche kriegsverlängernden Unterstützungsleistungen, insbesondere alle Waffen- und Rüstungsgüterlieferungen an die Ukraine sofort“ einstellen. Deutschland solle „zu seiner traditionellen Politik des Ausgleichs“ zurückkehren, diplomatische Vermittlung „im Krieg in der Ukraine“ anbieten sowie die Vermittlungsbemühungen anderer Länder wie insbesondere der USA unterstützen. (ahe/29.01.2029)
From a legal development standpoint, the clearest sign that digital assets have reached a new level of maturity is when the law gives up trying to shoehorn their legal issues into rules that were developed long ago in other contexts, and instead recognizes that these assets need their own legal framework, attuned to their own specific features, needs and issues.
Ein Video aus der Rundumkamera eines geparkten Tesla durfte zur Aufklärung eines Verkehrsunfalls verwertet werden. Das LG Frankenthal stellte auf das Beweisinteresse ab – und bewertete es höher als das Datenschutzinteresse des Unfallgegners.
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Arbeit und Soziales/Antrag Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, die gesundheitliche Prävention zu stärken und die Bedingungen der Erwerbsminderungsrente zu verbessern.
Gesundheit/Antrag Die Linksfraktion fordert in einem Antrag eine Stärkung der Apotheken und eine verbesserte Arzneimittelversorgung.
On 26 January 2026, FTSE Russell published a consultation (Consultation) on the proposed alignment of the free float requirement for UK and non-UK incorporated companies in the FTSE UK Index Series.
Am Berliner Humboldthafen konkurrieren zwei Bewerber um eine Anlegestelle. Das Land verfährt strikt nach dem Prioritätsprinzip und lässt daher einen Antrag auf eine Anlegestelle für Elektroboote liegen. Das OVG Berlin-Brandenburg widerspricht. Es sei eine inhaltliche Entscheidung zu treffen.
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Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Januar 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024 / 1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie“ (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (Brubeg), 21/3058) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/3897) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen votierten die AfD und Die Linke. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die auf Änderungen im Bereich von Aufsichtsbefugnissen, Sanktionen, Zweigstellen aus Nicht-EU-Staaten sowie auf Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und die Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie abzielt. Abgelehnt wurde hingegen ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds (RSF) auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS, 21/3297). Der Finanzausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (21/3662) vorgelegt. Dagegen stimmten CDU/CSU und SPD, dafür stimmten Bündnis 90/Die Grünen und die Linke. Die AfD enthielt sich. Einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/3847) lehnte der Bundestag in zweiter Beratung mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab. Gesetzentwurf der Bundesregierung Unter anderem geht es in dem Gesetz (21/3058) um Vorgaben für Risiken in Zusammenhang mit ESG-Nachhaltigkeitszielen (Environmental, Social, Governance). „Das Regelungsvorhaben entlastet die Wirtschaft jährlich in Höhe von rund 89 Millionen Euro“, schreibt der Nationale Normenkontrollrat in seiner Stellungnahme. Darin enthalten sei eine jährliche Entlastung von Bürokratiekosten in Höhe von rund zwei Millionen Euro. Der einmalige Erfüllungsaufwand liege bei rund 28 Millionen Euro. Der Normenkontrollrat hebt ferner positiv hervor, dass Maßnahmen zur Reduzierung übermäßiger Bürokratie gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Bundesbank und der Deutschen Kreditwirtschaft zur Vereinfachung des nationalen Regelwerks ohne Aufweichung des regulatorischen Standards entwickelt worden seien. Bundesrat fordert weiteren Bürokratieabbau Eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf hatte der Bundesrat abgegeben. Unter anderem forderte die Länderkammer weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Sie schlug etwa vor, kleine und nicht komplexe Institute, die über eine bessere Ausstattung an Eigenkapital und Liquidität verfügen als bankenaufsichtsrechtlich vorgegeben, bei den Melde- und Reporting-Vorgaben stärker zu entlasten. In ihrer Gegenäußerung sagte die Bundesregierung zu, „sich für einen Abbau übermäßiger bürokratischer Anforderungen im Bereich des Risikomanagements und darüber hinaus“ einzusetzen. Des Weiteren werde sie „Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Proportionalität im Meldewesen prüfen“. Änderungen im Ausschuss Der Finanzausschuss billigte das Gesetz am 28. Januar mit einer Reihe von Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf. So beschlossen die Parlamentarier beispielsweise im Gegensatz zum ursprünglichen Regierungsentwurf, dass Banken künftig weiterhin in Rechtsformen mit persönlich haftenden Gesellschaftern firmieren dürfen. Nur die Einzelunternehmung bleibt untersagt. Für Förderbanken wurden Vorgaben zu Meldepflichten im Bereich ökologischer und sozialer Risiken (ESG-Risiken) gestrichen, sodass diese davon weiter ausgenommen bleiben. Auch bei den Eigenmittelanforderungen erhalten diese Erleichterungen. Beteiligungsrisikopositionen von Förderbanken, die im Rahmen ihres Förderauftrags eingegangen werden, kann ein Risikogewicht von 100 statt 250 Prozent zugewiesen werden. Strategieüberprüfungen können für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute nur alle zwei Jahre vorgenommen werden. Damit nimmt Deutschland ein Wahlrecht nach EU-Vorgaben in Anspruch. Kleine und nicht komplexe Institute können ihre ESG-bezogenen Ziele und Verfahren rein qualitativ umschreiben und auf eine möglicherweise komplexe quantitative Messung verzichten. Bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken gibt es auch mit Blick auf Verschmelzungen und Spaltungen Erleichterungen. Gesetzentwurf der Grünen Beim Gesetzentwurf der Grünen zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (21/3297) geht es um 2,3 Milliarden Euro, die im Zuge der Bankenabgabe in den Jahren 2011 bis 2014 von den Kreditinstituten in den RSF einbezahlt haben, erklärt die Fraktion. Aus Sicht der Fraktion scheidet eine Verwendung dieser Altmittel für einem im Koalitionsvertrag vorgesehenen „Mittelstandsfonds“ aus verfassungsrechtlichen Gründen aus, da zwischen Banken, die in den RSF einbezahlt haben, und der allgemeinen Mittelstandsförderung weder eine spezifische Sachnähe noch eine gruppennützige Wirkung bestehe. Bei einer Übertragung an den FMS ist aus Sicht der Grünen jedoch der Anforderung einer gruppennützigen Verwendung genüge getan, denn: „Der FMS finanziert Maßnahmen, die der Stabilisierung des Finanzmarkts dienten. Hiervon profitierte die Gruppe der Kreditinstitute, die 2011 bis 2014 Bankenabgaben zahlten, in ihrer Gesamtheit, da ihre Geschäftsgrundlage nachhaltig abgesichert wurde.“ Laut dem Gesetzentwurf weist der FMS einen Fehlbetrag in Höhe von 21,6 Milliarden Euro auf. Mit der Übertragung der Altmittel aus dem RSF an den FMS sinke der künftige Finanzierungsaufwand für Bund und Länder deutlich und die Altmittel des RSF würden einer neuen, verfassungsrechtlich zulässigen Verwendung zugeführt, heißt es dort weiter. Änderungsantrag der AfD Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/3847) zielte auf die Beendigung der Anwendbarkeit des bisherigen Betriebsausgabenabzugsverbots im Paragrafen 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 13 des Einkommensteuergesetzes für die Bankenabgabe ab dem Beitragsjahr 2024 ab, "so wie es der ursprüngliche Gesetzesentwurf der Ampel-Koalition aus dem Jahr 2024 (20/13158) vorgesehen hatte", schreibt die Fraktion. (bal/hau/29.01.2026)
After a roller‑coaster 2025 for mergers and acquisitions (M&A), defined by resilience, despite the uncertainty brought by the US tariff announcements, the global M&A market is heading into 2026 with strong momentum.
Dreckige Wohnwagen, kaum Wasser, zu wenig Futter und unversorgter Nachwuchs vom Deckrüden Hugo: Das Veterinäramt nahm einem Hof in Marl alle 40 Hunde weg und ließ sie weiterverkaufen. Recht so, entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
Eine Schülerin will unbedingt auf´s Gymnasium, auch wenn die Grundschule ihr den Besuch einer Realschule empfiehlt. Weil auch eine Kompetenzmessung deutlich unter dem gymnasialen Niveau liegt, lehnt das Gymnasium ab. Der VGH Mannheim gibt der Schule recht.
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Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben am Donnerstag, 29. Januar 2026, eine von ihnen beantragte Aktuelle Stunde mit dem Titel „Mercosur-Abkommen zügig anwenden – Europas Souveränität und Handlungsfähigkeit durch Freihandel stärken“ zu heftigen Angriffen gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen genutzt. Mit Stimmen von Europaabgeordneten der Grünen war im Europäischen Parlament eine Mehrheit für eine juristische Prüfung des Freihandelsabkommen zwischen EU und südamerikanischen Ländern zustande gekommen, was zu einer Verzögerung des Inkrafttretens führen könnte. CDU/CSU: Grüne stimmten gegen die Interessen unseres Landes Sepp Müller (CDU/CSU) begrüßte das Abkommen, das es der exportstarken deutschen Wirtschaft ermöglichen werde, 260 Millionen Verbraucher zusätzlich zu erreichen. Es sei ein Plus bei den Exporten von 39 Prozent und bei der Wirtschaftsleistung um 49 Milliarden Euro zu erwarten. Es sei umso verwunderlicher, dass acht deutsche grüne Abgeordnete im Europäischen Parlament sich mit der extremen Rechten und der Linken verbrüdert und dafür gesorgt hätten, dass Mercosur jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof lande. Sie hätten „bewusst und wissentlich gegen die Interessen unseres Landes gestimmt“. Müller rief die Grünen auf, endlich zur Vernunft zu kommen: „Wir reichen Ihnen die Hand.“ AfD: Zölle sind Gift Leif Erik Holm (AfD) erklärte: „Zölle sind Gift.“ Deshalb müsse alles daran gesetzt werden, Zölle abzubauen und Freihandel zu ermöglichen. Aber es müssten ausgewogene Lösungen gefunden werden, damit existenziell wichtige Branchen wie die Landwirtschaft nicht über Gebühr belastet würden. Die Bauern müssten jederzeit in der Lage sein, die Ernährungssicherheit zu gewährleisten. Deshalb sei die Abwägung beim Mercosur-Abkommen extrem schwierig. Das Abkommen biete einerseits enorme Chancen. Nachteile würden aber die Landwirte treffen. Diese Nachteile müsse die nationale Politik zum Beispiel durch eine Entlastung beim Agrardiesel und eine Reduzierung von Bürokratiepflichten ausgleichen. SPD: Ein fatales Signal Die Entscheidung des Europäischen Parlaments, das EU-Mercosur-Abkommen erneut rechtlich prüfen zu lassen und damit Zweifel an Europas Geschlossenheit zu streuen, sei ein „fatales Signal“ gewesen, stellte Daniel Walter (SPD) fest. „Wie kann man in der derzeitigen geopolitischen und wirtschaftlichen Lage so irrational handeln?“, fragte Walter, der den Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurief: „Dieses Desaster geht in erster Linie mit Ihren deutschen EU-Abgeordneten nach Hause.“ Der amerikanische Präsident Donald Trump sei dabei, die Weltordnung zu zerstören und sich vom Multilateralismus zu verabschieden. Europa brauche Geschlossenheit. Es müsse kurzfristig dafür gesorgt werden, dass Mercosur zur vorläufigen Anwendung komme. Und langfristig müsse man zu mehr Geschlossenheit in der Handelspolitik kommen. Grüne für vorläufige Anwendung von Mercosur Das Abstimmungsverhalten der Grünen zum Mercosur-Abkommen im Europäischen Parlament sei ein Fehler gewesen, räumte Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) ein. Doch Größe und Glaubwürdigkeit entstehe in der Politik manchmal auch dann, wenn man offen mit Fehlern umgehe. Audretsch sprach sich für vorläufige Anwendung des Mercosur-Abkommens aus. Er befürwortete auch das Freihandelsabkommen mit Indien und forderte den Aufbau einer „europäischen Gegenmacht“. Das bedeute auch: Keinerlei Zusammenarbeit mit Autoritären und mit Rechtsextremen – weder in Europa noch in Deutschland. Audretsch wies die Angriffe der Union zurück und warf dem Fraktionsvorsitzenden der Europäischen Volkspartei im Europäischen Parlament, Manfred Weber (CSU, und dem CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn vor, die Brandmauer einreißen zu wollen, was heftige Proteste in den Reihen der Unionsabgeordneten auslöste. Linke: Violetta Bock (Die Linke) wandte sich gegen das Mercosur-Abkommen. Die Landwirte hätten aus guten Gründen protestiert: „Denn die Auswirkungen werden verheerend sein“, erwartet sie. Es werde zur Einfuhr von Billigfleisch von Rindern kommen, die mit wachstumsfördernden Antibiotika gefüttert worden seien. Statt auf Regionalität zu setzten und Bauern zu schützen, werde die Fleischproduktion mit weiten Transportwegen angekurbelt. Bock wies auf Umwelt- und Klimarisiken hin: 90 Prozent der Zerstörung des Amazonas-Gebiets würden auf die Rinderzucht zurückgehen. Außerdem kritisierte sie, dass in der EU verbotene Pestizide mit Zollerleichterungen nach Lateinamerika exportiert werden sollten. „Doch die Pestizide landen dann wieder hier auf dem Teller“, warnte Bock. (hle/29.01.2026)
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2025, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt: Marktstabilitätsreserve: Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit einen Antrag der AfD-Fraktion (21/3835) zum Beschlussvorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung des EU-Beschlusses 2015/1814 in Bezug auf die Marktstabilitätsreserve für den Gebäude- und den Straßenverkehrssektor sowie für andere Sektoren (Ratsdokument 16105/25) abgelehnt. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, in Brüssel eine Stellungnahme im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit nach dem Protokoll Nummer 2 zum Vertrag von Lissabon abzugeben. Aus Sicht der AfD-Fraktion muss unter anderem „,streng genommen gar die Nichtanwendung des EU-ETS und des EU-Klimaschutzgesetzes vollzogen werden“. Asyl- und Strafverfahren: Abgelehnt wurde mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der AfD auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (21/2654) ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Ultraschalluntersuchungen zur Altersbestimmung in Asyl- und Strafverfahren zur Praxisreife bringen" (21/772). Zugang zu Steuerinformationen: Der Bundestag hat ferner mit den Stimmen der übrigen Fraktionen gegen den Antrag der AfD-Fraktion (21/3838) zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung gestimmt, mit der die EU-Verordnung Nr. 904/2010 in Bezug auf den Zugang der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu mehrwertsteuerrelevanten Informationen auf EU-Ebene (Ratsdokument 15453/25) geändert werden soll. Dabei geht es um eine Stellungnahme des Bundestages im Hinblick auf die Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Die Antragstellerin wollte, dass der Deutsche Bundestag rügt, „dass der Vorschlag für die Änderung der oben genannten Verordnung über keine ausreichende Rechtsgrundlage verfügt, in nationale Hoheitsrechte eingreift und dabei praktisch keine Verbesserungen bewirkt“. Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht: Die Parlamentarier haben einstimmig eine Übersicht über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht angenommen, die in Form einer Beschlussempfehlung und eines Berichts des Rechtsausschusses (21/3856) zur Abstimmung vorlag. Petitionen: Der Bundestag hat darüber hinaus 15 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen angenommen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 143 bis 157 (21/3643, 21/3644, 21/3645, 21/3646, 21/3647, 21/3648, 21/3649, 21/3650, 21/3651, 21/3652, 21/3653, 21/3654, 21/3655, 21/3656, 21/3657). (vom/29.01.2026)
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Notare: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare (21/3735) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Übergreifendes Ziel des Entwurfs ist, in den verschiedenen Bereichen Verfahren, insbesondere den Austausch von Dokumenten und Daten, zu digitalisieren. Der Austausch von Papierdokumenten und die damit einhergehenden Medienbrüche sollen so vermieden werden. Die Bundesregierung nimmt mit ihrem Entwurf vor allem den Prozess des Vollzugs von Immobilienverträgen in den Blick. Jährlich würden über eine Million Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie andere Arten von Grundstücksübertragungen beurkundet, heißt es dazu. Während die Kommunikation zwischen Grundbuchämtern und Notarinnen und Notaren teilweise schon elektronisch abgewickelt werde, erfolge die Kommunikation im Rahmen des Vollzugs eines Immobilienvertrages mit Gerichten und weiteren Verwaltungsstellen fast ausschließlich in Papierform und auf dem Postweg. Dies verzögere den Vollzug und verursache einen deutlichen Mehraufwand, heißt es weiter. Von der bereits bestehenden freiwilligen Möglichkeit für Notarinnen und Notare und den beteiligten Stellen, sich digital auszutauschen, werde derzeit „nahe kein Gebrauch“ gemacht. Eine ähnliche Herausforderung sieht die Bundesregierung bei der Datenübermittlung an die Gutachterausschüsse. Dieselben Probleme sieht die Bundesregierung zudem in Fällen, in denen Notarinnen und Notare bei Gericht um die Genehmigung andersgearteter Rechtsgeschäfte bitten. Ebenso als Problem schätzt die Bundesregierung die Umsetzung der steuerlichen Mitwirkungspflichten der Notarinnen und Notare ein. Auch bei dieser Kommunikation ist demnach die Papierform und der postalische Weg aktuell die Norm. Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Entwurfs will die Bundesregierung daher nun die Möglichkeit eröffnen, „dass Notarinnen und Notare und die beteiligten Stellen den Austausch von Informationen und Dokumenten im Rahmen des Vollzugs von Immobilienverträgen, zur gerichtlichen Genehmigung notarieller Rechtsgeschäfte und zur Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten rein elektronisch führen.“ Wesentliche Details dazu sollen dem Entwurf zufolge auf dem Verordnungswege geregelt werden. Damit bundesweit ein einheitlicher Datenstandard etabliert wird, soll der Bund per Verordnung die Einzelheiten zur Datenübermittlung, zu den Dateiformaten, zum Inhalt der übermittelten Dateien sowie zur Störungsvorsorge festlegen. Die Länder sollen hinsichtlich der Übermittlung durch Gerichte sowie hinsichtlich des Austauschs zwischen Notarinnen und Notaren und Verwaltungsbehörden die Verordnungskompetenz erhalten und in diesen Verordnungen auch den Zeitpunkt der Einführung bestimmen können. Für den Austausch zwischen Notarinnen und Notaren sowie den beteiligten Stellen außerhalb der Finanzverwaltung soll laut Bundesregierung die Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches genutzt werden. Hinsichtlich des Austauschs mit den Finanzbehörden soll wiederum das Bundesministerium der Finanzen die Verordnungskompetenz erhalten. Bis zum 1. Januar 2028 soll diese Kommunikation vollständig elektronisch stattfinden. Laut Entwurf soll dafür die ELSTER-Infrastruktur genutzt werden. In seiner Stellungnahme macht der Bundesrat diverse Änderungsvorschläge, die teils technischer Natur sind. Die Bundesregierung teilt in ihrer Gegenäußerung mit, dass sie nach Prüfung der Vorschläge keinen Anpassungsbedarf an ihrem Entwurf sehe. Zwangsvollstreckung: Ebenfalls an Rechtsausschuss überweisen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (21/3737). Zu den wesentlichen Regelungszielen des Entwurfs gehört die Verringerung der Anzahl von Anträgen in hybrider Form. Dazu ist geplant, die Anwendungsbereiche der Paragrafen 754a und 829a der Zivilprozessordnung zu erweitern. Dadurch soll es möglich werden, dass in mehr Fällen als bisher elektronische Dokumente an das Vollstreckungsorgan übermittelt werden, anstatt der im Regelfall vorgesehenen vollstreckbaren Ausfertigung. Der Entwurf enthält zudem weitere Regelungsvorschläge, die beispielsweise Vorgaben zum elektronischen Rechtsverkehr mit dem Gerichtsvollzieher enthalten. Weitere Regelungen betreffen beispielsweise den Nachweis von bestimmten Vollmachten. Ferner ist vorgesehen, die Pfändungs-, Wegnahme- und Verwertungsgebühr in der Abgabenordnung zu erhöhen. Hinsichtlich der Problematik mit hybriden Anträgen spricht die Bundesregierung in ihrem Entwurf von einer „Übergangslösung“. Mittelfristig werde eine digitale Lösung angestrebt, „die vor allem aus Gründen des Schuldnerschutzes ein hohes Niveau an Fälschungs- und Manipulationsschutz gewährleisten kann und das Verfahren vereinfacht“. Die Lösung wird demnach voraussichtlich aus der Schaffung einer elektronischen Datenbank für die Zwangsvollstreckung bestehen. Vorarbeiten dazu hätten bereits begonnen, heißt es in dem Entwurf weiter. In seiner Stellungnahme macht der Bundesrat zahlreiche Vorschläge zu Änderungen an dem Gesetzentwurf. Einer davon betrifft das Format der elektronisch vorzulegenden Dokumente. Diese werden demnach häufig als unveränderbare PDF-Dateien eingereicht, was die Bearbeitung erschwere. Die Bundesregierung sieht in ihrem Entwurf vor, perspektivisch auf dem Verordnungswege bei einem Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ein strukturiertes maschinenlesbares Format vorzugeben. Aus Sicht des Bundesrates solle diese Lösung schon jetzt ermöglicht werden. Die erforderlichen technischen Voraussetzungen seien mit dem XJustiz-Format bereits gegeben, argumentiert die Länderkammer. Die Bundesregierung steht diesem und anderen Vorschlägen offen gegenüber. In ihrer Stellungnahme kündigt sie weiter Prüfungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren dazu an. Patientenrechtsgesetz: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Eine Reform des Patientenrechtsgesetzes ist überfällig – Rechte von Patientinnen und Patienten jetzt stärken" (21/3796) wurde zur Federführung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Lebensmittelverschwendung: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Lebensmittelverschwendung sinnvoll reduzieren" (21/3833) wurde an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat zur Federführung überwiesen. Fleisch: Ebenfalls an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen wurde ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Kulturgut Fleisch schützen mit Kennzeichnungspflicht und Bezeichnungsschutz" (21/3834). Ernährungssicherheit: Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Ernährungssicherheit und Erhalt produktiver Landwirtschaft – Für eine pragmatische Agrar- und Ernährungspolitik" (21/3872) wird ebenfalls federführend im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beraten. Rotwild: Der Landwirtschaftsausschuss befasst sich darüber hinaus federführend mit dem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Lebensräume des Rotwildes schützen – Rotwildgebiete auflösen und Hegegedanken auf Grundlage wildbiologischer Forschung weiterentwickeln" (21/3836). Vogelgrippe: Schließlich wurde auch der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Vogelgrippe wirksam bekämpfen – Geflügelbestände durch Impfungen und gezielte Maßnahmen schützen" (21/3837) zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen. (vom/29.01.2026)
Die OECD hat am 19. November 2025 ihr Musterabkommen (OECD-MA) aktualisiert und präzisiert, wann das ausländische Homeoffice eine steuerliche Betriebsstätte begründet.
Dazu wurde im Kommentar zu Art. 5 OECD-MA (Permanent Establishment) die Anpassung „Cross-border working from a home or other relevant place“ (Rz. 44.1 bis 44.21) eingeführt. Kern dieser OECD-Neuregelung sind ein 50%-Zeitindikator und das Kriterium eines geschäftlichen Grundes für die Tätigkeit im Homeoffice-Staat.
OECD-MA schafft neuen Rahmen für Homeoffice-Betriebsstätten
Konkret bedeuten die Anpassungen:
- < 50% Homeoffice-Tätigkeit begründen keine Betriebsstätte. Eine steuerliche Betriebsstätte wird nach den neuen OECD-Leitlinien in der Regel nicht begründet, wenn die betreffende Person innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums weniger als die Hälfte ihrer gesamten Arbeitszeit für das Unternehmen im Homeoffice tätig ist.
- ≥ 50 % Homeoffice-Tätigkeit und zusätzlich wirtschaftlicher Grund begründen Betriebsstätte. Erreicht oder überschreitet der Homeoffice-Anteil hingegen 50 % der gesamten Arbeitszeit innerhalb eines solchen Zeitraums, bedarf es einer vertieften Prüfung der konkreten Umstände des Einzelfalls. Maßgeblich ist dann insbesondere, ob die Tätigkeit im Homeoffice-Staat aus unternehmerischen Gründen („commercial reason“) erfolgt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn dort regelmäßig geschäftliche Kontakte zu Kunden oder Lieferanten wahrgenommen werden.
Fehlt es dagegen an einem solchen geschäftlichen Grund, etwa wenn die Homeoffice-Tätigkeit allein aus Kostengründen ermöglicht wird oder ausschließlich dazu dient, Mitarbeitende zu gewinnen oder zu halten, spricht dies gegen die Annahme einer Betriebsstätte.
Deutschlands Sonderweg versus OECD-Leitlinien
Die deutsche Finanzverwaltung hat sich in Anwendung des BMF-Schreiben vom 5. Februar 2024 (BStBl. I 2024, 177) gegenläufig positioniert und verfolgt bisher einen rein verfügungsmachtbezogenen Ansatz. Hiernach begründet die Homeoffice-Tätigkeit eines Arbeitnehmers in der Regel keine Betriebsstätte, da dem Arbeitgeber die (nach § 12 AO) notwendige Verfügungsmacht über die privaten Räumlichkeiten fehlt. Selbst die Übernahme der Miete oder das Fehlen eines Alternativarbeitsplatzes reichen nach deutscher Lesart regelmäßig nicht zur Begründung einer Betriebsstätte aus. Fokus der deutschen Betrachtung sind insoweit Eigentum und Kontrolle, nicht die tätigkeitsorientierte Betrachtung der OECD.
Deren nunmehr weiter konkretisierten Homeoffice-Regeln dürften die liberale deutsche Praxis allerdings noch stärker in Frage stellen und den Druck auf Deutschland erhöhen, die Linie an den international tätigen Ansatz anzupassen.
Risiken für deutsche Unternehmen mit internationalem Remote-Setup
Das Auseinanderfallen der deutschen Verwaltungspraxis und der internationalen Leitlinien birgt erhebliche Doppelbesteuerungsrisiken für deutsche Unternehmen in Outbound-Konstellationen. Mit den neuen OECD-Leitlinien vertieft sich das Risiko nochmals weiter, dass ausländische Finanzverwaltungen das Homeoffice in ihrem Staat als steuerlich relevante Betriebsstätte bewerten. Für deutsche Unternehmen kann dies zu erheblichen Mehrbelastungendurch Verwaltung, Streitpotenzial und möglichen Nachforderungen führen.
Unternehmen sollten Homeoffice-Prüfpfade und Dokumentation schärfen
Vor diesem Hintergrund sollten Unternehmen kurzfristig ihre Remote-Policies und Prozesse gegen den neuen OECD-Zweistufentest spiegeln. D.h. insbesondere eine Dokumentation der Homeoffice-Quoten im 12-Monats-Zeitraum und Nachweise für geschäftliche Gründe wie regelmäßige Kundentermine, Lieferantengespräche oder lokale Marktanforderungen führen. Zusätzlich empfiehlt sich die präzise Vorbereitung auf Betriebsprüfungen bei grenzüberschreitenden Homeoffice-Fällen.
Wie geht es in der Homeoffice-Betriebsstättenfrage weiter?
Die neuen Leitlinien der OECD sollten für Deutschland Anlass sein, den bisherigen Sonderweg zu überprüfen und das daraus resultierende Doppelbesteuerungsrisiko bei Homeoffice-Fällen zu korrigieren. Ob die deutsche Finanzverwaltung z.B. mit einem neuen BMF-Schreiben auf die Neuregelungen der OECD reagiert und, wie aktuell bereits in Österreich geschehen, die OECD-Indikatoren zur Homeoffice-Betriebsstätte übernimmt, ist aktuell offen. Solange diese Fragen unbeantwortet sind, bleibt eine Planungsunsicherheit insbesondere für Outbound-Konstellationen bestehen. Wir empfehlen Unternehmen daher, frühzeitig ihre steuerliche Dokumentation, Remote-Strategien und Prüfungsfähigkeit zu überprüfen und gezielt weiterzuentwickeln, um Doppelbesteuerungsrisiken zu minimieren.
Der Beitrag Neue Homeoffice-Regeln der OECD stellen Deutschlands Betriebsstätten-Praxis auf den Prüfstand erschien zuerst auf CMS Blog.
Wegen der Corona-Pandemie galten für den Besteuerungszeitraum 2019 verlängerte Steuererklärungsfristen. Versäumte der Steuerpflichtige allerdings auch diese, waren zwingend Verspätungszuschläge festzusetzen. Ein Ermessen der Finanzämter bestand laut BFH nicht.
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