Finanzen/Gesetzentwurf Ein Gesetzentwurf der Grünen sieht vor, die steuerfreie Immobilienveräußerung nach zehnjähriger Haltedauer aufzuheben.
Inneres/KleineAnfrage Das "Gefahrenpotential der Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter" thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage.
Finanzen/Ausschuss Der Finanzausschuss hat am Mittwoch die von den Grünen geforderte Einführung einer Digitalsteuer für große Tech-Konzerne abgelehnt.
Inneres/Antwort Die Bedeutung der Vermögensabschöpfung bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
Seit geraumer Zeit verändert der Einsatz von KI den Arbeitsalltag von Juristen, etwa indem sie Informationen strukturiert oder Dokumente zusammenfasst. Heißt das, dass Juristen künftig überflüssig werden? Ein Experiment der Universität Düsseldorf, das in der ZDF-Dokumentation „Frisst die KI unsere Jobs?“ vorgestellt wurde, liefert eine klare Antwort.
In diesem Experiment sollten Doktorandinnen und Doktoranden innerhalb von 45 Minuten ein juristisches Gutachten erstellen. Dabei kamen unterschiedliche Arbeitsweisen zum Einsatz: eine rein KI-gestützte Bearbeitung, die Kombination aus KI und fachlicher Überprüfung sowie eine klassische Recherche ohne KI. Die KI-gestützte Gruppe mit fachlicher Prüfung lieferte qualitativ bessere Gutachten als sowohl die rein KI-basierte als auch die klassische Gruppe — und das in derselben 45-Minuten-Zeitspanne.
Das zeigt: KI kann juristische Arbeit nicht ersetzen, aber wirkungsvoll unterstützen. Besonders bei der Recherche, Strukturierung und Zusammenfassung von Informationen sowie bei ersten Entwürfen lässt sich durch KI die Effizienz erhöhen. Gleichzeitig bleiben die juristische Bewertung und Risikoeinschätzung sowie die Einordnung komplexer Sachverhalte Aufgaben der Juristen.
Warum der hybride Ansatz überzeugt
Im Experiment überzeugte die rein KI-basierte Arbeitsweise zwar durch ihre Geschwindigkeit und professionelle Formulierungen, aber aus rechtlicher Sicht waren die Texte nicht alle korrekt. Der Grund: Es kann passieren, dass KI Inhalte verkürzt darstellt oder fehlerhafte Schlussfolgerungen zieht. Deshalb bleibt die menschliche Kontrolle unverzichtbar. Bei der klassischen Vorgehensweise, der manuellen Recherche, wurde deutlich, dass sie wesentlich zeitaufwendiger ist. Am erfolgreichsten erwies sich der hybride Ansatz. Hierbei übernimmt die KI vorbereitende Aufgaben, während Juristinnen und Juristen die Ergebnisse prüfen, bewerten und in den richtigen Kontext setzen. Dieses Modell verbindet Effizienz mit juristischer Verantwortung und schafft mehr Zeit für hochwertige Beratungsleistungen.
Juristische Arbeit wird sich verändern, nicht verschwinden. Routineaufgaben wie Recherche, Strukturierung und Erstellung erster Entwürfe lassen sich mit KI deutlich effizienter erledigen. Die rechtliche Einordnung, die Risikoabwägung und das strategische Denken bleiben Aufgaben der Juristinnen und Juristen.
Für Kanzleien stellt sich daher weniger die Frage, ob KI eingesetzt werden soll, sondern welche Aufgaben sich dafür eignen und wie der Einsatz DSGVO-konform, sicher und in den bestehenden Kanzleibetrieb integrierbar gestaltet wird. Das ist keine rein technische Entscheidung, sondern eine strategische.
Septeo CNEE unterstützt Kanzleien dabei, KI-Lösungen datensouverän und praxistauglich einzusetzen, abgestimmt auf die Anforderungen des deutschen Berufsrechts.
->Detaillierte Informationen zum beschriebenen KI-Experiment unter: Frisst KI juristische Jobs? Was ein Experiment über die Zukunft der Rechtsarbeit zeigt
Autor: Alexander Henning, Vice President Marketing & Growth Septeo CNEE
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Wirtschaft und Energie/Anhörung Sachverständige sprechen sich in einer Öffentlichen Anhörung zum Strom-Versorgungs- und - Kapazitätengesetz gegen die Bevorzugung von Standorten in Süddeutschland aus.
Recht und Verbraucherschutz/Anhörung Für den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf "zur Modernisierung des Designrechts" gab es bei einer Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses viel Lob.
Finanzen/Ausschuss Der Finanzausschuss hat am Mittwoch von der AfD-Fraktion geforderte umfangreiche Steuersenkungen auf Energie abgelehnt.
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Ausschuss Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Antrag der AfD zur Waldbrandprävention abgelehnt.
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/KleineAnfrage Die Fraktion Die Linke fragt nach bezahlbaren Lebensmittel- und fairen Erzeugerpreisen.
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Antwort Die Regierung strebt eine Reform des Wohngelds an, die auch schnellere Verfahren beinhalten soll. Dies geht aus einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen hervor.
Die Deutsche Börse Photography Foundation und die Deutsche Gesellschaft für Photographie (DGPh) schreiben zum vierten Mal gemeinsam die beiden Preise „Thinking Photography. DGPh-Forschungspreis“ und „Writing Photography. DGPh-Preis für innovative Publizistik“ aus. Die Auszeichnungen werden alle zwei Jahre vergeben. Vom 1. Juli bis 31. Oktober 2026 können Bewerbungen für beide Preise eingereicht werden.
Der DGPh-Forschungspreis „Thinking Photography“ zeichnet wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der Fototheorie und -geschichte aus und würdigt geistes-, kultur- oder sozialwissenschaftliche Ansätze, die einen außergewöhnlichen Beitrag zur Fotografieforschung leisten. Der Preis kann neben Qualifikationsarbeiten (Masterarbeiten, Diplomarbeiten oder Dissertationen) auch für andere eigenständige Publikationen verliehen werden, mit denen eine Erweiterung der Forschungsperspektiven auf das Medium Fotografie verknüpft ist. Thematische Einschränkungen oder Vorgaben zu Methoden und Ansätzen bestehen nicht. Das besondere Interesse aber gilt Arbeiten, die sich damit befassen, disziplinäre oder methodische Grenzen zu verschieben. Für den mit 3.000 Euro dotierten Preis können publizierte ebenso wie nicht-publizierte Texte in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden, die ab November 2024 entstanden sind.
Der DGPh-Preis für innovative Publizistik „Writing Photography“ würdigt wegweisende Veröffentlichungen zur Fotografie und zeichnet journalistische, essayistische und andere Publikationen aus. Bei diesem Preis gilt das besondere Interesse Publikationsformen wie Blogbeiträgen, Kolumnen und Rezensionen, netzbasierten Veröffentlichungen und Formaten, die Texte und fotografisches Material kreativ verbinden. Für diesen mit 1.000 Euro dotierten Preis können digital oder analog publizierte Einzelbeiträge in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden, die ab November 2024 veröffentlicht wurden.
Die Entscheidung über die Vergabe der beiden Preise wird durch eine internationale Jury getroffen. Die Preisverleihung findet 2027 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung der Deutsche Börse Photography Foundation und der Deutschen Gesellschaft für Photographie statt.
Einreichung der Arbeiten
Die Bewerbungsunterlagen können über die folgenden Links hochgeladen werden:
Thinking Photography. DGPh-Forschungspreis
Writing Photography. DGPh-Preis für innovative Publizistik
Folgende Unterlagen werden für die Bewerbung benötigt:
Zusammenfassung der eingereichten Arbeit in englischer Sprache (ca. 3.500 Zeichen inkl. Leerzeichen)
Vollständiges Manuskript in deutscher oder englischer Sprache
Lebenslauf
Ggf. Liste bisheriger Publikationen
Einsendeschluss für beide Preise ist der 31. Oktober 2026.
Die Förderung der wissenschaftlichen Forschung zur Fotografie
In Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Photographie (DGPh) lobt die Deutsche Börse Photography Foundation die zwei Auszeichnungen „Thinking Photography“ und „Writing Photography“ in diesem Jahr zum vierten Mal aus. Die Förderung der zeitgenössischen Fotografie ist eines der zentralen Anliegen der Stiftung. Ihr Engagement umfasst Auszeichnungen, Stipendien und Ausstellungsangebote für junge Künstler*innen sowie Veranstaltungen, die den wissenschaftlichen Dialog sowie die Forschung über das Medium der Fotografie anregen.
Ansprechpartnerinnen für die Medien:
Deutsche Börse Photography Foundation
Anika Manthey
media.foundation@deutsche-boerse.com
Tel. +49 (0)69 211 1 40 60
Deutsche Gesellschaft für Photographie (DGPh)
Regina Plaar
presse@dgph.de
Tel. +49 221 9232069
Über die Deutsche Börse Photography Foundation
Die Deutsche Börse Photography Foundation ist eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Frankfurt am Main, die sich dem Sammeln, Ausstellen und Fördern von zeitgenössischer Fotografie widmet. Sie verantwortet die Weiterentwicklung und Präsentation der Art Collection Deutsche Börse, die mittlerweile über 2.400 fotografische Arbeiten von rund 180 Künstler*innen aus 40 Nationen umfasst. Auf ihren Ausstellungsflächen in Eschborn bei Frankfurt am Main zeigt sie mehrere Ausstellungen pro Jahr, die öffentlich zugänglich sind. Die Unterstützung junger Künstler*innen ist der Stiftung ein besonderes Anliegen, sie fördert sie auf vielfältige Weise: mit Auszeichnungen, Stipendien oder durch die Beteiligung am Talent-Programm des Fotografiemuseum Amsterdam Foam. Gemeinsam mit der Photographers’ Gallery in London vergibt sie jährlich den renommierten Deutsche Börse Photography Foundation Prize. Des Weiteren unterstützt die Stiftung Ausstellungsprojekte internationaler Museen und Institutionen sowie den Ausbau von Plattformen für den wissenschaftlichen Dialog über das Medium Fotografie.
www.deutscheboersephotographyfoundation.org
Über die Deutsche Gesellschaft für Photographie (DGPh)
Die Deutsche Gesellschaft für Photographie (DGPh) ist ein eingetragener Verein mit rund 1.100 Mitgliedern in ganz Deutschland und Sitz in Köln. Die DGPh setzt sich für die Förderung der Fotografie als Kulturgut und somit die Stärkung der gesellschaftlichen und kulturellen Bedeutung der Fotografie ein. Die Aktivitäten setzen einen Fokus auf die Vermittlung fotografischer Themen an die Fachöffentlichkeit und die Gesellschaft sowie die Reflexion und Diskussion aktueller Entwicklungen wie Digitalisierung, KI und neue Bildmedien. Sie sind auf die vielfältigen Anwendungsgebiete des Fotografischen in Kunst, Wissenschaft, Bildung, Publizistik, Wirtschaft und Politik ausgerichtet sowie auf deren Schnittstellen und Wechselwirkungen. Als zentrale Instanz für die Vermittlung wegweisender fotografischer Leistungen in der Öffentlichkeit vergibt sie unter anderem Auszeichnungen und Stipendien.
www.dgph.de
Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage Zum Einsatz ausländischer Ermittler im Verfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden gegen die "Sächsischen Separatisten" hat die AfD-Fraktion eine Kleine Anfrage gestellt.
Bundestagsnachrichten/Bericht Cybersicherheit, Infrastruktur-Zukunftsgesetz, Organspende und die Rentenreform. Das sind einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum beraten werden.
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/KleineAnfrage Die Fraktion der AfD sieht die Digitalisierung der Landwirtschaft vor allem unter dem Gesichtspunkt der Datensouveränität skeptisch.
Wirtschaft und Energie/Antrag Die Bundesregierung wird in einem AfD-Antrag aufgefordert, Bürger und Unternehmen von Steuern und Abgaben zu entlasten.
Der Bau und die Standorte für neue Kraftwerke, die im Strom-Versorgungs- und - Kapazitätengesetz (Strom VKG, 21/6279(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6563(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgesehen sind, sind Streitthema in einer öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses am Mittwochmorgen, 24. Juni 2026, gewesen. Die Sachverständigen diskutierten neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Strom VKG auch einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Effiziente Kapazitätsausschreibungen mit Zukunft - Für eine Versorgungssicherheit ohne teuren fossilen Lock-In“ (21/6369(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie den Antrag „Energieversorgung sichern – Bezahlbar, erneuerbar und dezentral“ der Fraktion Die Linke (21/6360(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Beschluss noch vor der Sommerpause geplant Noch vor der Sommerpause soll das Strom VKG, auch Kraftwerksgesetz genannt, vom Bundestag verabschiedet werden. Im Bundeswirtschaftsministerium gilt es als „zentraler Meilenstein für die Stromversorgungssicherheit“. Ziel ist es, den Neubau von Stromkraftwerken auszuschreiben, die immer dann als Reserve einspringen können, wenn Wind- und Solaranlagen nicht genug Strom produzieren. Bislang sieht der Gesetzentwurf den Süden und Westen als Standorte vor, Bundesländer im Norden und Osten drohen leer auszugehen. Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung und Mitglied des Präsidiums beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), betonte, es sei wichtig, dass der Zeitplan eingehalten werde und die ersten Ausschreibungen im Rahmen des Strom VKG noch 2026 starten könnten. Für den Bau eines Gaskraftwerks würden mindestens fünf Jahre veranschlagt, daher dränge die Zeit. „Die ersten Ausschreibungen adressieren also zunächst einen Sockel neuer, steuerbarer Kraftwerke. Das ist nachvollziehbar und keine Abwehr von Technologieoffenheit“, sagte Andreae. Doch sie forderte drei Nachbesserungen beim Gesetz: Zum einen brauche es Investitionssicherheit vor dem Gebotstermin, zweitens sollte auf den vorgesehenen Höchstpreis verzichtet werden. Die Wirtschaftlichkeit der Investitionen sei derzeit nicht gegeben „und deswegen muss hier nachgebessert werden“. Drittens müsse die Akteursvielfalt gesichert werden. Das bedeute, dass man beim Thema Sicherheiten und bei vertraglich vereinbarten Geldstrafen (Pönale) darauf achte, „dass kleinere und mittlere Akteure faktisch nicht ausgeschlossen werden“. Experte: Südbonus muss verbessert werden Felix Fleckenstein, Politischer Referent für Energiepolitik beim Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), sieht die Bevorzugung süddeutscher Regionen beim Bau vor allem der neuen Langzeitkapazitäten, also beim Kraftwerksneubau, kritisch. „Der sogenannte Südbonus muss verbessert werden“, forderte Fleckenstein. Der Zubau solle so ausgestaltet sein, dass „zwei Drittel der neuen Kapazitäten im netztechnischen Süden und ein Drittel im netztechnischen Norden Deutschlands entstehen“. Insbesondere an den ostdeutschen Kohlekraftwerksstandorten müssten ebenfalls neue Kapazitäten entstehen können. „Diese bisherige Leerstelle des Gesetzentwurfs ist strukturpolitisch unvermittelbar und erscheint aus energiewirtschaftlichen Erwägungen nicht sachgerecht“, sagte Fleckenstein. Stefan Kapferer, Vorsitzender der Geschäftsführung bei 50Hertz Transmission, unterstützte diese Forderung. Neue steuerbare Kapazitäten müssten nicht nur in ausreichender Menge, sondern auch an den richtigen Standorten entstehen. „Die Standortverteilung ist keine regionalpolitische Frage, sondern eine Voraussetzung für den auch zukünftig sicheren Netzbetrieb“, sagte Kapferer. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Südbonus greife diesen Gedanken grundsätzlich auf. Neben dem „berechtigten Bedarf“ im netztechnischen Süden müssten auch die systemisch erforderlichen Kapazitäten im netztechnischen Norden „wirksam abgesichert werden“, forderte er. Die vier Übertragungsnetzbetreiber hätten auf Basis von Netzsicherheitsbedarfen eine Zielverteilung ermittelt, dass zwei Drittel der Kapazitäten im Süden und ein Drittel im Norden aufgebaut werden sollten. Kritik an Wettbewerbsbedingungen Dr. Kai Roger Lobo, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU), will, dass sich auch kommunale Unternehmen an den Ausschreibungen für die Kraftwerksprojekten beteiligen können. Es gelte, den Gesetzentwurf dahingehend auszugestalten, dass diese Unternehmen sich „sowohl mit Neubau- und Erweiterungsprojekten als auch mit Bestandsanlagen in einem fairen Wettbewerb an den geplanten Ausschreibungen beteiligen können“, forderte Lobo. Anderenfalls bestehe die Gefahr, dass Zubau und Modernisierung steuerbarer Kraftwerkskapazitäten „überwiegend von wenigen großen Marktteilnehmern“ realisiert würden. Um das zu verhindern, sollten im Gesetz eine Begrenzung der maximalen Zuschlagsmenge pro Bieter eingebaut werden, etwa durch Begrenzung von Gebots- beziehungsweise Zuschlagsvolumina einzelner Anbieter. Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), kritisierte die einseitige Ausrichtung des Kapazitätsmechanismus auf fossile Gaskraftwerke. Dabei stünden bereits alternative Technologien wie die „Batterie, die Pumpspeicher und Elektrolyseur bereit“, sagte Heinen-Esser. Sie forderte, diese Technologien gleichwertig in das Gesetz einzubeziehen und gesetzlich konkrete Transformationspfade für Gaskraftwerke vor 2045 zu verankern. Der Gesetzesentwurf weise bislang erhebliche Leerstellen in der Ausgestaltung des „H2-ready“-Kriteriums für fossile Gaskraftwerke aus. Nach dem derzeitigen Entwurf dürften diese bis Ende 2045 weiterhin mit Erdgas betrieben werden. Diese Regelung berge jedoch die Gefahr, die Dekarbonisierung über die nächsten Jahrzehnte zu verschleppen. Experte befürchtet "technologische und teure Handschellen" Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer beim Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES), sagte: „Es geht nicht um Speicher gegen Gaskraftwerke, worauf es momentan immer wieder so verkürzt wird, sondern um die Frage, was sichert unsere Versorgung rechtssicher, zukunftsfest und möglichst kostengünstig.“ Es sei wichtig, das zukünftige Energiesystem „rechtssicher und zukunftssicher“ zu gestalten, um auch den Rahmen für die zukünftigen Entwicklungen und zukünftigen Herausforderungen offen zu halten. „Und hier liegt der Hund begraben“, sagte Windelen. Der Gesetzentwurf sehe sogenannte Langzeitausschreibungen vor, „damit legen wir uns gewissermaßen technologische, starre und teure Handschellen an“. Ursache dafür sei nicht eine einzelne Regelung im Gesetz, sondern die Kombination aus den gewählten Kriterien, die kumulativ wirkten, technisch, fachlich nicht notwendig seien und letztlich auch nur für Speicher und neue Technologien gelten würden, „um genau diese, so scheint es, zu verhindern“. Batteriespeicher seien „damit zwar formal zugelassen, praktisch aber letztlich nicht“. Jörg Jasper, Leiter Strategie, Energiewirtschaft und Positionierung - Erzeugung und Gas bei der Energie Baden-Württemberg (EnBW) (Union), widersprach dem und hält es im Hinblick auf die Versorgungssicherheit für „angemessen“, die Ausschreibungen mit Kraftwerken 2026 zu beginnen. Analysen zeigten, dass in den 2030er-Jahren die Kapazitäten um weitere fünf Gigawatt ergänzt werden müssten. Er sei zuversichtlich, dass „ausreichend Kapazitäten vorhanden sind, um im Zusammenspiel mit Batterien Versorgungssicherheit bis in die 30er-ahre zu gewährleisten“. Insofern sei das Gesetz „gut dimensioniert“. (nki/24.06.2026)
Zweite Verordnung zur Änderung der Hundertsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Augsburg) vom 28. November 2025
Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Nürnberg) vom 10. September 2025
Erste Verordnung zur Änderung der Hundertsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Augsburg) vom 10. September 2025