Aktuelle Nachrichten

Abgesetzt: Umverteilung und Entwick­lungszusammen­arbeit

Der von der Linksfraktion vorgelegte Antrag „Einfluss von Milliardären weltweit zurückdrängen – Globale Gerechtigkeit durch mehr Umverteilung und Entwicklungszusammenarbeit voranbringen“ (21/5029) wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Die Vorlage solle am Donnerstag, 16. April 2026, durch das Parlament debattiert werden. Im Anschluss sollte die Vorlage dem federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der Linken Die Linksfraktion fordert „den Abbau der globalen Ungleichheit“ als oberstes Ziel einer neuen Strategie der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, die sich zudem „für die Stärkung multilateraler Regelwerke und Institutionen und für mehr Kooperation mit der EU einsetzt“. Diese und weitere Forderungen gehen aus ihrem Antrag hervor. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass es für Deutschland und die Europäische Union notwendig sei, „das multilaterale System zu stärken und eine solidarische, internationalistische Politik für Frieden und Globale Gerechtigkeit als Gegenentwurf zu Krieg, Nationalismus und Isolationismus zu verfolgen.“ Nach Ansicht der Antragstellenden schwäche zunehmend ungleich verteilter Reichtum Vertrauen in die Demokratie und verstärke politische Gräben und kriegerische Auseinandersetzungen. Die Abgeordneten fordern unter anderem auch einen „Gerechtigkeitscheck“ für Abkommen, Förderungen und Gesetzesvorhaben des Bundes, mindestens 0,7 Prozent des deutschen Bruttonationaleinkommens für Entwicklungszusammenarbeit und steuerliche Umverteilung zu ermöglichen. (jd/hau/14.04.2026)

OLG Hamm weist Verbraucherschützer ab: Die Penny-App-Rabatte sind nicht diskriminierend

LTO Nachrichten - 16.04.2026

Der Discounter Penny lockt in seiner App mit zusätzlichen Rabatten, aber nur für angemeldete Kunden. Verbraucherschützer sehen darin eine Diskriminierung, das OLG Hamm aber nicht. Es hat jedoch Revision zugelassen.

Antrag fordert Reform des Statusfeststellungsverfahrens

Die AfD-Fraktion fordert eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens. Dazu hat sie einen Antrag mit dem Titel "Berufsfreiheit für Selbstständige sicherstellen – Abgrenzung zu abhängiger Beschäftigung rechtssicher machen" (21/5059) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Antrag der AfD Die AfD fordert in ihrem Antrag, die Berufsfreiheit für Selbstständige sicherzustellen und die Abgrenzung zu abhängiger Beschäftigung rechtssicher zu machen. Selbstständige und Freiberufler würden zum wirtschaftlichen Wohlstand und zur Modernisierung in Unternehmen wesentlich beitragen. „Sie ermöglichen flexible Zusammenarbeit, schließen Kompetenzlücken und unterstützen die zügige Umsetzung von Modernisierungsvorhaben – branchenübergreifend von Industrie und Mittelstand über Handwerk und Bildung bis hin zu Gesundheit, Kultur und öffentlicher Verwaltung. Zugleich eröffnet Selbstständigkeit in Zeiten des Strukturwandels neue Erwerbschancen und stärkt eigenverantwortliche Lebens- und Berufswege“, schreiben die Abgeordneten darin. Sie kritisieren jedoch das Statusfeststellungsverfahren (Paragraf 7a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) der Deutschen Rentenversicherung als unklar und oft nicht nachvollziehbar. „Die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung wird maßgeblich anhand einer Gesamtwürdigung unbestimmter Rechtsbegriffe vorgenommen. Maßstäbe, die aus der klassischen Betriebsorganisation stammen, werden auf moderne, agile Projektarbeit übertragen und führen zu schwer prognostizierbaren Ergebnissen“, heißt es in dem Antrag. Die Fraktion fordert deshalb von der Bundesregierung unter anderem einen Gesetzentwurf zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, um das Statusfeststellungsverfahren zu reformieren, zu entbürokratisieren und zu digitalisieren. Ein zweiter Gesetzentwurf soll das Verfahren zur Anrechnung von (freiwilligen) Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, gesetzlichen Krankenversicherung sowie sozialen Pflegeversicherung auf nachträglich festgestellte Pflichtbeiträge etablieren. (che/16.04.2026)

Grüne fordern Schutz für Versuchstiere

Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antrag Die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen fordert die Beibehaltung des Schutzniveaus für Versuchstiere und hat dazu einen Antrag vorgelegt.

Förderung für Sportler mit Behinderung

Sport und Ehrenamt/Antrag Die Fraktion Die Linke will mehr Förderung für Leistungssportler mit Behinderung und hat dazu einen Antrag vorgelegt.

Norton Rose Fulbright advises Copelouzos Group and Samaras Group on sale of RES projects to PPC Group

Norton Rose Fulbright - 16.04.2026
Global law firm Norton Rose Fulbright has advised the Copelouzos Group and the Samaras Group on the sale of a portfolio of renewable energy source (RES) projects to PPC Group.

Tierschutz und Forschung: Wirksamer Schutz von Versuchstieren

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. April 2026, erstmals einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Tierschutz und Forschung Hand in Hand – Versuchstiere wirksam schützen“ (21/5325) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung. Die Grünen hatten für Federführung beim Landwirtschaftsausschuss plädiert und wurden darin von der AfD und der Linken unterstützt. Die Mehrheit von CDU/CSU und SPD überstimmte sie jedoch und legte die Federführung beim Forschungsausschuss fest. Antrag der Grünen Die Grünen verweisen in ihrem Antrag darauf, dass die Paragrafen 7 bis 10 des Tierschutzgesetzes die Voraussetzungen, Grenzen und Genehmigungsverfahren für Tierversuche regeln. Sie verankerten vor allem die ethische Abwägung, die Verpflichtung zur Unerlässlichkeit von Tierversuchen sowie das Prinzip von Ersatz, Reduktion und Verbesserung von Tierversuchen. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung sei vorgesehen, für wissenschaftliche Tierversuche ein eigenständiges Gesetz zu schaffen. Eine Herausnahme dieser Paragrafen aus dem Tierschutzgesetz würde nach Ansicht der Fraktion den Schutz von Versuchstieren aus seinem systematischen Zusammenhang lösen, zu einer Fragmentierung des Tierschutzrechts führen und könnte das Risiko einer Absenkung des bestehenden Schutzniveaus mit sich bringen. Gleichwohl müsse der rechtliche Rahmen überarbeitet werden, so die Fraktion, um zeitgemäßem Tierschutz und zukunftsweisender Forschung zu entsprechen. Die Abgeordneten setzen sich sowohl für eine Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes als auch der Tierschutz-Versuchstierverordnung ein. Damit könnte den Forschenden Rechtssicherheit gewährleistet werden. Staatliche Behörden würden klare Kriterien an die Hand gegeben werden, um Tierschutzstandards hochzuhalten, argumentiert die Fraktion. Zudem sollte gemeinsam mit den Ländern eine angemessene Personalausstattung in den Genehmigungsbehörden sichergestellt werde, heißt es in dem Antrag. Die Grünen fordern sie die Bundesregierung unter anderem auf, von der Herausnahme der Paragrafen 7 bis 10 aus dem Tierschutzgesetz ausdrücklich Abstand zu nehmen und den bestehenden gesetzlichen Rahmen für den Schutz von Versuchstieren vollständig im Tierschutzgesetz zu belassen. Die Bundesregierung solle sicherstellen, dass Tierversuche auch künftig eindeutig dem Schutzzweck des Tierschutzgesetzes unterliegen, nicht aus dessen systematischem Zusammenhang gelöst werden und nicht durch eine gesetzliche Auslagerung abgeschwächt werden.(vom/mis/16.04.2026)

Linke fordert Schutz des Achtstundentages auf EU-Ebene

Arbeit und Soziales/Antrag Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag, den Achtstundentag im EU-Recht zu verankern und Beschäftigte zu schützen.

Mehr Flexibilität bei Zusatzbeiträgen

Arbeit und Soziales/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag, bürokratische Hürden für freiwillige Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abzubauen.

Die Linke will wöchentliche Höchstarbeitszeit reduzieren

Arbeit und Soziales/Antrag Die Linke will die wöchentliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz von 48 auf 40 Stunden reduzieren. In einem Antrag setzt sie sich für die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit ein.

AfD-Fraktion fordert Stärkung der ärztlichen Versorgung

Gesundheit/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag eine Stärkung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen.

Einsatz kleiner modularer Reaktoren erörtert

Die AfD-Fraktion ist für den Ausbau von kleinen, modularen Reaktoren, sogenannten Small Modular Reactors (SMRs), um „Deutschlands zukünftige wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und digitale Souveränität zu gewährleisten“. Einen entsprechenden Antrag (21/5324) hat der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Antrag der AfD In ihrem Antrag verlangt die AfD-Fraktion von der Bundesregierung, einen technologieoffenen, rechtssicheren und effizienten Regulierungs- und Genehmigungsrahmen für SMRs der Generationen III+ und IV zu entwickeln. Die technische Entwicklung, vor allem in den Bereichen Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Dienste und 5G-Mobilfunk, bringe „einen erheblich wachsenden Bedarf an elektrischer Energie“ mit sich. Darüber hinaus solle ein nationales Forschungs- und Entwicklungsprogramm aufgelegt werden, um die Errichtung und den Betrieb von mindestens zwei Pilotprojekten für Miniatomkraftwerke zu unterstützen. Auf internationaler Ebene seien Kooperationen zu intensivieren und die Standardisierung von SMR-Technologien voranzutreiben sowie die Mitarbeit in der Europäischen Industrieallianz für SMRs sowie in internationalen Gremien wie dem „SMR-Regulators' Forum“ der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) anzustreben und zu intensivieren. (nki/16.04.2026)

Online-Casinos: EuGH macht Weg für Glücksspiel-Rückerstattungen frei

LTO Nachrichten - 16.04.2026

Glücklose Zocker können auf Rückzahlungen hoffen: Der Europäische Gerichtshof stärkt ihre Position gegenüber Anbietern von Online-Casino-Spielen ohne Lizenz im Heimatland. Das betrifft auch viele Verfahren in Deutschland.

Verbot des Kinderkopftuchs in Schulen gefordert

Die AfD-Fraktion fordert ein Verbot des Tragens von Kopftüchern in öffentlichen Schulen für Mädchen unter 14 Jahren. Einen entsprechenden Antrag (21/5323) hat der Bundestag erstmals am Donnerstag, 16. April 2026, debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zur Begründung schreibt die AfD in ihrem Antrag: „Ein Kinderkopftuchverbot an vorschulischen und schulischen Einrichtungen unterstreicht den Willen des Gesetzgebers, die deutsche Leitkultur als unanfechtbare Grundlage für ein Zusammenleben in der Bundesrepublik Deutschland gelten zu lassen und stoppt damit zugleich den sich im Kopftuch manifestierenden Willen des politischen Islams beziehungsweise des Islamismus zur Segregation von der Mehrheitsgesellschaft und zum weiteren Ausbau des eigenen Machtanspruchs.“ (che/16.04.2026)

EuGH zur Einreise von Asylbewerbern per Flugzeug: Das "Grenzverfahren" kann auch im Inland stattfinden

LTO Nachrichten - 16.04.2026

Mit dem Flugzeug ankommende Asylbewerber können ins Inland verbracht werden und trotzdem ein "Grenzverfahren" durchlaufen, so der EuGH. Allerdings handelt es sich dann um eine Haft. Die steht in Deutschland unter einem Richtervorbehalt.

Bundestag lehnt Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein ab

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 16. April 2026, gegen eine Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein ausgesprochen. Auf Empfehlung des Rechtsausschusses (21/5378) lehnte er nach halbstündiger Aussprache Gesetzentwürfe der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen (21/2722) und Die Linke (21/1757), die eine Entkriminalisierung zum Ziel hatten, ab.. Für die Gesetzentwürfe stimmten jeweils Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, dagegen jeweils CDU/CSU, AfD und SPD. Gesetzentwurf der Linken Mit der Vorlage der Linken sollte der Paragraf 265a des Strafgesetzbuches (StGB) gestrichen werden, der bislang das „Erschleichen von Leistungen“ und damit das sogenannte „Schwarzfahren“ unter Strafe stellt. Zur Begründung verwies die Fraktion darauf, dass das Fahren ohne Fahrschein derzeit zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen könne und häufig arme oder obdachlose Menschen treffe, die sich Tickets nicht leisten könnten. Durch die Praxis der Ersatzfreiheitsstrafen kämen Betroffene oftmals ins Gefängnis, obwohl weder Personen noch Sachen zu Schaden kämen und der verursachte finanzielle Schaden gering sei. Die strafrechtliche Sanktion sei unverhältnismäßig und widerspreche der „Funktion des Strafrechts als letztes Mittel“. „Erhebliche Entlastung“ von Polizei und Justiz Die Abgeordneten argumentierten weiter, Polizei und Justiz könnten dadurch erheblich entlastet werden. Ein Ausgleich für wirtschaftliche Schäden sei Aufgabe der Verkehrsbetriebe, die bereits ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ von durchschnittlich 60 Euro erheben. Auch die übrigen Tatbestände des Paragrafen 265a StGB, etwa das Erschleichen von Automatenleistungen oder der Zutritt zu Veranstaltungen ohne Ticket, sollten laut Entwurf entfallen. Gesetzentwurf der Grünen Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte das Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren. Konkret sollte ihrem Entwurf zufolge Paragraf 265a des Strafgesetzbuches („Erschleichen von Leistungen“) gestrichen werden. Die Fraktion argumentierte, dass das Erschleichen von Leistungen, wozu auch das Fahren ohne Fahrschein gehört, ein Bagatelldelikt sei, „dessen strafrechtliche Sanktionierung unverhältnismäßig ist“. Stattdessen könne dem Fehlverhalten des Erschleichens der Beförderungsleistung ausreichend zivilrechtlich begegnet werden, „wie es in der Praxis auch schon jetzt durch Vertragsstrafen in Form erhöhter Beförderungsentgelte geschieht“. (scr/hau/16.04.2026)

Abgeschleppt – aber gratis?: VG Köln erklärt Abschleppgebühren in NRW für rechtswidrig

LTO Nachrichten - 16.04.2026

Wer in Nordrhein-Westfalen abgeschleppt wird, muss nach aktueller Rechtslage keine Gebühren zahlen. Das VG Köln hat zwei entsprechende Bescheide aufgehoben. Die Landesregierung hatte eine Verordnung schlicht zu früh erlassen.