Aktuelle Nachrichten

Bürokratieentlastung: Regierung verweist auf Stellungnahme

Arbeit und Soziales/Antwort Die Bundesregierung äußert sich in einer Antwort auf eine AfD-Anfrage zur Bürokratieentlastung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Unterstützung der Zivilgesellschaft durch Bundesprogramme

Inneres/Antwort Um Unterstützung der Zivilgesellschaft durch die Bundesregierung geht es in deren Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

AfD fordert Direktwahl des Bundespräsidenten

Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung/Gesetzentwurf Die AfD will den Bundespräsidenten direkt vom Volk wählen lassen und hat dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Artikels 54 des Grundgesetzes vorgelegt.

Abonnements von Medienerzeugnissen in den Ministerien

Bundestagsnachrichten/Antwort Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion die Abonnements von Medienerzeugnissen in den einzelnen Bundesressorts auf.

AfD will Zugriff auf Fraktionssäle nach Fraktionsstärke

Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung/Antrag Die AfD-Fraktion will mit einem Antrag die Geschäftsordnung des Bundestages dahingehend ändern, dass die Fraktionen nach ihrer Stärke Zugriff auf die Fraktionssitzungssäle erhalten.

AfD will Wahlprüfungsverfahren beschleunigen

Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung/Gesetzentwurf Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wahlprüfungsverfahrens vorgelegt. Unter anderem will sie ein Beschleunigungsgebot im Wahlprüfungsgesetz verankern.

Keine Hinweise auf eingeschränkte Patientensicherheit

Gesundheit/Antwort Die Bundesregierung sieht die Patientensicherheit im Zusammenhang mit dem Anerkennungs- und Approbationsverfahren von Ärzten als gewährleistet an.

Regierung unterstützt Bewerbung um Olympia-Ausrichtung

Bundestagsnachrichten/Antwort Die Bundesregierung unterstützt den nationalen Bewerbungsprozess um die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele, teilt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken mit.

Bundestag beschließt Schutz vor Kredit-Schuldenfallen: "Größtes verbraucherpolitisches Vorhaben der letzten Jahre"

LTO Nachrichten - 17.04.2026

"Jetzt kaufen, später zahlen": Anpreisungen wie diese enden für Verbraucher oft in einer Schuldenfalle. Ein neues Gesetz soll das ändern. Entsprechende Anpassungen vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch sollen spätestens ab Ende November gelten.

Verbraucherschützer gewinnen vorm BGH: Netflix-Klausel zur Kündigung bei Restguthaben unwirksam

LTO Nachrichten - 17.04.2026

Netflix will Kunden so lange halten, bis die ihr Guthaben verbraucht haben. Doch der Vertrag zwischen Seriengucker und Streaming-Anbieter ist laut BGH ein Dienstvertrag. Damit bewertet er die Sache anders als noch das Kammergericht.

Openlaw sammelt 3,3 Millionen USD ein: Angriff auf Europas Bürokratie

Legal Tech Verzeichnis - 17.04.2026

Das Münchner Legal Tech Start-up Openlaw hat in einer Seed-Finanzierungsrunde 3,3 Millionen US-Dollar eingesammelt. Ziel des jungen Unternehmens ist es, die bislang oft langwierigen und komplexen Prozesse rund um Firmengründungen und notarielle Dienstleistungen in Europa grundlegend zu digitalisieren und deutlich zu beschleunigen.

Gegründet wurde Openlaw im Jahr 2024. Das Unternehmen tritt im deutschen Markt vor allem unter der Marke beglaubigt.de auf und positioniert sich als Plattform für digitale Rechts- und Notarinfrastruktur. Mit seinem Ansatz will das Start-up bürokratische Abläufe radikal vereinfachen und damit insbesondere Unternehmensgründungen effizienter gestalten.

Nach eigenen Angaben soll sich die Dauer von Gründungsprozessen durch die Digitalisierung von bislang mehreren Wochen auf nur noch wenige Tage verkürzen lassen.

Die Finanzierung wird von verschiedenen Investoren getragen, darunter auch prominente Geldgeber wie YouTube-Mitgründer Jawed Karim. Insgesamt entspricht die eingesammelte Summe knapp drei Millionen Euro.

Mit dem frischen Kapital plant Openlaw, seine Technologie weiter auszubauen und die Expansion voranzutreiben. Im Fokus steht dabei die Entwicklung einer europaweit skalierbaren Infrastruktur, die rechtliche und notarielle Prozesse digital abbildet und standardisiert.

Foto oben: Felix Gerlach (links) und Alexander Sporenberg (rechts), die Gründer von Openlaw.

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Die Transformation von Rechtsabteilungen im KI-Zeitalter – Interview mit Dr. Alexander Steinbrecher

Legal Tech Verzeichnis - 17.04.2026

Interview mit Dr. Alexander Steinbrecher (Chefsyndikus der BVG in Berlin und Mitherausgeber des „Handbuch Digitale Rechtsabteilung“ und des Buchs „Die Zukunft der Rechtsberatung“) zum Thema „Die Transformation von Rechtsabteilungen im KI-Zeitalter“.

Hier auch als Audio-Podcast:
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Libanon: Israelischer Angriff auf Brücke ist mutmaßliches Kriegsverbrechen

Click to expand Image Ein Foto vom 9. April 2026 zeigt die Folgen des israelischen Luftangriffs vom Vortag auf die Qasmieh-Brücke, die an einer Hauptverkehrsstraße liegt, welche die Dörfer im Bezirk Tyros im Libanon miteinander und mit weiter nördlich gelegenen Ortschaften verbindet. © 2026 Kawnat HAJU / AFP via Getty Images

(Beirut, 17. April 2026) – Die Zerstörung der Qasmieh-Brücke durch das israelische Militär am 16. April 2026, die wenige Stunden vor der Verkündung eines Waffenstillstands erfolgte, droht das libanesische Gebiet südlich des Litani-Flusses vom Rest des Landes abzuschneiden, erklärte Human Rights Watch heute. Da der gezielte Angriff den letzten wichtigen Übergang für Zivilist*innen und humanitäre Hilfslieferungen zerstörte und die Gefahr immenser ziviler Schäden mit sich bringt, sollte der Angriff als unverhältnismäßiger Angriff auf Zivilist*innen untersucht werden, was einem Kriegsverbrechen gleichkommen würde. 

Zehntausende Zivilist*innen befinden sich nach Angaben lokaler Beamter gegenüber Human Rights Watch weiterhin in Gebieten des Libanon südlich des Litani-Flusses. Die Geberländer sollten unverzüglich Maßnahmen ergreifen, darunter die Unterstützung der Einrichtung provisorischer Übergänge während des Waffenstillstands, um den Zugang der Zivilbevölkerung zu lebensnotwendigen Gütern wie Wasser, Nahrungsmitteln und Medikamenten zu sichern. Sollten provisorische Übergänge eingerichtet werden, sollten andere Länder Druck auf Israel ausüben, das humanitäre Völkerrecht zu achten und sicherzustellen, dass die Zivilbevölkerung diese Übergänge sicher passieren können.

„Die systematischen und wiederholten Angriffe des israelischen Militärs auf Brücken im Südlibanon schneiden die Zivilbevölkerung von lebensnotwendigen Gütern ab und zeugen von einer kaltherzigen Gleichgültigkeit gegenüber dem Überleben der Zehntausenden von Menschen, die dort noch leben“, sagte Ramzi Kaiss, Libanon-Experte bei Human Rights Watch. „Andere Länder sollten dringend Druck auf das israelische Militär ausüben, damit es aufhört, das Leben der Zivilbevölkerung zu gefährden.“

Vor dem 16. April hatte das israelische Militär systematisch alle wichtigen Brücken zerstört oder schwer beschädigt, die Gebiete südlich des Litani-Flusses mit dem Rest des Landes verbinden, sodass die Qasmieh-Brücke die einzige noch funktionsfähige Hauptübergangsstelle für zivile Zwecke war, obwohl auch sie bei einem Angriff am 8. April beschädigt worden war. 

Die früheren Angriffe hatten die Bewegungsfreiheit der Zivilbevölkerung sowie die Möglichkeiten staatlicher Institutionen, humanitärer Organisationen, Krankenhäuser und medizinischer Einrichtungen, Hilfe zu leisten und medizinische Versorgung bereitzustellen, bereits erheblich eingeschränkt. Andere kleinere Übergänge mögen zwar noch intakt sein, befinden sich jedoch in schwer zu erreichendem Gelände, sind zu klein und in einigen Fällen nicht an das Straßennetz angebunden, was es für die Zivilbevölkerung erschweren würde, sicherere Gebiete nördlich des Litani-Flusses zu erreichen, oder für die humanitäre Hilfe, sicher geliefert zu werden.

Human Rights Watch hat Foto- und Videomaterial überprüft, das von Journalist*innen geteilt und online veröffentlicht wurde und den Moment des Angriffs sowie dessen Folgen zeigen. Ein verifiziertes Video zeigt, wie mindestens zwei große Geschosse die Brücke treffen, woraufhin Rauchwolken und Trümmer aufsteigen. Es sind Fahrzeuge zu sehen, die sich der Brücke aus beiden Richtungen nähern. Die Video- und Fotoaufnahmen zeigen einen großen Krater auf der Südseite der Brücke, der die Überführung vollständig zerstörte.

Zehntausende Menschen, die südlich des Litani-Flusses leben, waren auf die Qasmieh-Brücke angewiesen, um Zugang zu humanitärer Hilfe, Lebensmitteln und medizinischen Hilfsgütern zu erhalten, wie lokale Beamte, Mitarbeitende des Gesundheitswesens und ein Krankenhausmitarbeiter in Tyros Human Rights Watch Wochen vor dem Angriff auf die Brücke berichteten.

Das Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) und der Sprecher des UN-Hochkommissars für Menschenrechte hatten gewarnt, dass Israels Angriffe auf Brücken die Bewohner*innen im Südlibanon isolieren, die Verbindungen zwischen verschiedenen Gebieten unterbrechen, die Lieferung lebenswichtiger Güter behindern und den Zugang für humanitäre Hilfe stark einschränken.

Das israelische Militär hatte die Hisbollah beschuldigt, Brücken über den Litani-Fluss für militärische Zwecke zu nutzen, darunter den Transport von Kampfausrüstung und Kämpfern in das Gebiet südlich des Flusses. Das israelische Militär gab unmittelbar nach dem Angriff am 16. April keine Erklärung ab, in der es eine Rechtfertigung darlegte, hatte jedoch zuvor erklärt, die Angriffe auf Brücken dienten dazu, „die Verlegung von Verstärkung und Kampfmitteln“ in den Südlibanon zu verhindern.

Doch selbst wenn Brückenübergänge doppelt genutzt werden und zu militärischen Zielen werden – das heißt, sie leisten einen wirksamen Beitrag zu militärischen Aktionen –, unterliegen Angriffe auf sie dennoch den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit. Zu unverhältnismäßigen Angriffen zählen solche, von denen zu erwarten ist, dass sie im Verhältnis zu dem konkreten und direkten militärischen Vorteil, der von dem Angriff erwartet wird, übermäßigen Schaden an der Zivilbevölkerung und zivilen Objekten verursachen.

Da die Qasmieh-Brücke die letzte wichtige funktionierende Überquerungsstelle über den Litani war, hätte Israel damit rechnen müssen, dass der potenzielle Schaden für Zehntausende Zivilist*innen erheblich sein würde. Dagegen ist nicht ersichtlich, welchen konkreten und direkten militärischen Vorteil Israel glaubhaft hätte erwarten können, um einen solchen Schaden für die Zivilbevölkerung zu rechtfertigen.

Der Angriff sollte untersucht werden, um festzustellen, ob die Qasmieh-Brücke tatsächlich ein militärisches Ziel darstellte und, falls ja, ob es sich um einen unverhältnismäßigen Angriff handelte, was ein Kriegsverbrechen darstellen würde, so Human Rights Watch. War die Brücke kein militärisches Ziel, wäre der Angriff ein bewusst gegen ein ziviles Objekt gerichteter Angriff, was ebenfalls ein Kriegsverbrechen darstellt.

Israelische Angriffe haben seit dem 2. März laut dem libanesischen Gesundheitsministerium mehr als 2.196 Menschen im Libanon getötet. Darunter waren bis zum 7. April mehr als 172 Kinder, 260 Frauen und 93 Sanitäter. Angriffe der Hisbollah haben laut BBC mindestens zwei Zivilist*innen in Israel getötet.

Die Geberländer sollten mit der libanesischen Regierung zusammenarbeiten, um vorübergehende Grenzübergänge in die Gebiete südlich des Litani wiederherzustellen, und sich dazu verpflichten, den Bewohner*innen im Südlibanon einen verlässlichen Zugang zu humanitärer Hilfe zu gewährleisten. Alle Konfliktparteien sollten sicherstellen, dass Zivilist*innen Zugang zu lebensnotwendigen Gütern haben und dass diejenigen, die das Gebiet verlassen wollen, sicher passieren können.

Israels Verbündete, darunter die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Deutschland und andere EU-Staaten, sollten alle Waffenverkäufe, alle Waffenlieferungen und militärische Unterstützung für Israel stoppen und gezielte Sanktionen gegen Amtsträger verhängen, die glaubhaft in laufende schwere Verbrechen verwickelt sind. Die EU sollte den Handelsteil ihres Assoziierungsabkommens mit Israel unverzüglich aussetzen, solange Israels Gräueltaten andauern, so Human Rights Watch. 

Die libanesischen Justizbehörden sollten innerstaatliche Ermittlungen wegen schwerer internationaler Verbrechen einleiten, und die Regierung sollte dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs beitreten und vor dem Beitrittsdatum eine Erklärung abgeben, in der sie die Zuständigkeit des Gerichtshofs anerkennt, und zwar rückwirkend mindestens ab dem 7. Oktober 2023.

„Nur durch konkrete Maßnahmen können andere Länder Israel wirksam signalisieren, dass Kriegsverbrechen nicht toleriert werden“, sagte Kaiss. „Sie sollten damit beginnen, Waffenlieferungen auszusetzen und Beamte zu sanktionieren, die Menschenrechtsverletzungen begehen.“

Kategorien: Menschenrechte

Wochenzeitung „Das Parlament“ - Finanzpolitikerin Otte (Grüne) fordert Digitalsteuer von zehn Prozent auf Umsätze großer Tech-Firmen

Vorab-Meldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 18. April 2026) - bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung - „Die großen Digitalkonzerne zahlen auf ihre Gewinne in Deutschland absurd wenig Steuern“, machten aber „unverschämt hohe Gewinne“, kritisiert die grüne Bundestagsabgeordnete Karoline Otte im Interview mit der Zeitung „Das Parlament“. Sie fordert eine Digitalsteuer von zehn Prozent auf die Umsätze der großen Tech-Firmen. Dabei grenzt sie sich vom Vorschlag des parteilosen Kulturstaatsministers Wolfram Weimer für eine Digitalabgabe ab. Otte sagt: „Herr Weimer möchte eine Digitalabgabe, die zweckgebunden in die Kulturwirtschaft fließen soll. Wie genau das funktionieren soll, hat er noch nicht erklärt. In Deutschland ist es nämlich gar nicht so einfach, eine zweckgebundene Abgabe einzuführen. Wir wollen das ausdrücklich nicht, sondern plädieren für eine Digitalsteuer. Die Einnahmen daraus sollen dann in den Bundeshaushalt fließen.“ Otte rechnet mit jährlichen Steuereinnahmen von 19 Milliarden Euro. Die erste Lesung des Antrags der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung einer Digitalsteuer fand am 15. April im Bundestag statt. Das Interview im Wortlaut: Das Parlament: Frau Otte, der parteilose Kulturstaatsminister WoIfram Weimer will wie Ihre Fraktion die großen Digitalkonzerne wie Google, Apple oder Amazon zur Kasse bitten. Haben Sie ihm bereits die Ehrenmitgliedschaft bei den Grünen angetragen? Karoline Otte: Wenn Herr Weimer tatsächlich daran arbeiten würde, dass sich steuerlich für große Digitalkonzerne in Deutschland etwas ändern würde, dann könnten wir sicher über eine Zusammenarbeit ins Gespräch kommen. Im Moment wirft er nur Vorschläge in den Raum. Er müsste mal mit seinem Kabinettskollegen, dem Bundesfinanzminister, sprechen, wie sich seine Vorschläge umsetzen lassen. Das Parlament: Aber inhaltlich sind Sie im Grunde auf einer Linie, oder? Otte: Nein, es gibt einen substanziellen Unterschied. Herr Weimer möchte eine Digitalabgabe, die zweckgebunden in die Kulturwirtschaft fließen soll. Wie genau das funktionieren soll, hat er noch nicht erklärt. In Deutschland ist es nämlich gar nicht so einfach, eine zweckgebundene Abgabe einzuführen. Wir wollen das ausdrücklich nicht, sondern plädieren für eine Digitalsteuer. Die Einnahmen daraus sollen dann in den Bundeshaushalt fließen. Es ist dann unsere Aufgabe als Abgeordnete des Bundestags, diese verantwortlich zu verwenden. Außerdem wollen wir eine breitere Bemessungsgrundlage. Herr Weimer möchte nur Werbeerlöse mit seiner Abgabe belegen, wir auch alle anderen Umsätze. Das Parlament: Das Verhältnis der Abgabenlast für Bürger und Unternehmen zur Wirtschaftsleistung ist in Deutschland bereits sehr hoch. Sind noch höhere Steuern da wirklich sinnvoll? Otte: Die großen Digitalkonzerne zahlen auf ihre Gewinne in Deutschland absurd wenig Steuern, gerade mal 3,4 Prozent. Wenn wir deren Umsätze mit zehn Prozent besteuern, nehmen wir 19 Milliarden Euro pro Jahr ein, die wir zum Beispiel nutzen können, um das gewaltige Finanzierungsdefizit unserer Städte und Gemeinden zu schließen. Die Kommunen haben im vergangenen Jahr mit einem Minus von 30 Milliarden Euro abgeschlossen. Das Parlament: Lassen sich die Löcher in den öffentlichen Kassen wirklich mit immer höheren Steuern stopfen? Otte: Die Steuerlast ist in Deutschland nicht höher als in anderen Ländern. Im Gegenteil: Millionäre und insbesondere Milliardäre zahlen in der Bundesrepublik zum Beispiel verdammt wenig Steuern. Das Parlament: Die Abgabenquote, die neben Steuern auch die Beiträge zur Sozialversicherung umfasst, ist aber im internationalen Vergleich hoch. Otte: Richtig ist, dass die Mitte der Gesellschaft über die Beiträge zu den Sozialversicherungen stark belastet ist. Wir können hier die Beitragssätze senken, wenn wir mehr Steuergeld ins Sozialsystem geben. Zum Beispiel werden wir wahrscheinlich nicht darum herum kommen, einen höheren Steuerzuschuss in die Gesetzlichen Krankenkassen zu geben, allerdings nicht, wenn dieser über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer finanziert wird, wie es derzeit die Bundesregierung plant. Diese Steuer belastet nämlich vor allem Menschen mit geringem Einkommen. Da ist es doch besser, wenn wir Google, Meta, Amazon oder Apple adäquat besteuern. Das Parlament: Auch die europäische Ebene diskutiert über eine Digitalsteuer. Ist ein nationaler Alleingang sinnvoll? Otte: Die EU-Ebene ist genau der richtige Ort, um die großen Tech-Konzerne zu besteuern. Aber bis es dort zu einer Einigung kommt, sollte das wirtschaftsstärkste Land der EU vorangehen und den Weg ebnen. Andere Länder wie Italien und Frankreich haben bereits seit Jahren funktionierende Digitalsteuern. Übrigens liegt hier ein weiterer Vorteil unseres Ansatzes einer Steuerlösung im Vergleich zum Konzept der Abgabe des Kulturstaatsministers: Eine Digitalsteuer auf nationaler Ebene lässt sich relativ leicht auf die europäische Ebene übertragen, eine Digitalabgabe stünde einer europäischen Lösung entgegen. Das Parlament: Werden die Digitalkonzerne eine Steuer auf ihre Umsätze an die Verbraucher weitergeben und digitale Dienstleistungen dadurch teurer? Otte: Diese Steuer auf die Nutzerinnen und Nutzer abzuwälzen, dürfte in diesem sehr komplexen Markt kaum möglich sein. Zugleich möchte ich nochmal betonen: Die Digitalkonzerne erreichen derzeit in der EU eine Umsatzrendite von 40 Prozent. Das sind unverschämt hohe Gewinne, die letztlich mit unseren Daten und uns als Kunden gemacht werden. Da setzen wir an und erwarten von allen, die in Deutschland und Europa Geld verdienen wollen, auch eine faire Beteiligung an der Finanzierung unseres Gemeinwesens. Das Parlament: US-Präsident Trump hat bereits angedroht, auf eine Digitalsteuer in Europa mit höheren Zöllen zu reagieren. Ist es klug, in der jetzigen Situation das Thema voranzutreiben? Otte: Wir können doch nicht zulassen, dass US-Unternehmen hier in Europa machen können, was sie wollen. Es werden riesige Summen in der EU verdient und einfach in die USA transferiert. Da dürfen wir nicht tatenlos zusehen. Leider tut die Bundesregierung genau das und schafft sogar weitere Schlupflöcher. Das Parlament: Inwiefern? Otte: Im vergangenen Herbst wurde die sogenannte Lizenzschranke abgeschafft. Diese Regelung im Steuerrecht sollte verhindern, dass international tätige Konzerne über Lizenzgebühren oder Markenrechte Gewinne zu Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in Länder mit niedrigen Steuersätzen verschieben. Gerechtfertigt wurde die Streichung der Lizenzschranke mit der Einführung der globalen Mindeststeuer, die weltweit eine faire Besteuerung von Unternehmen sicherstellen soll. Allerdings gilt die globale Mindeststeuer für Konzerne in den USA überhaupt nicht. Die Vereinigten Staaten sind davon ausdrücklich ausgenommen. Für sie gilt die amerikanische Mindeststeuer, die deutlich weniger streng ist. Das Parlament: Die Lizenzschranke war gedacht als Übergangsinstrument bis zur Einführung der globalen Mindeststeuer. Da es letztere gibt, wurde sie folgerichtig abgeschafft. Otte: Die globale Mindeststeuer funktioniert nicht, solange die USA nicht an Bord sind. Entsprechend hätte man die Lizenzschranke weiterhin gebraucht und man hätte sie insbesondere für die USA anwenden müssen. Das Parlament: Was sagen Sie den Arbeitnehmern in der deutschen Exportwirtschaft, wenn Trump als Reaktion die Zölle auf europäische Produkte anhebt? Otte: Die Frage ist, ob Trump das wirklich macht. Der US-Präsident kann tausend Gründe anführen, um einen Zollstreit eskalieren zu lassen. Aber Trump dürfte mittlerweile gemerkt haben, dass höhere Zölle auch das Leben der Amerikaner verteuern. Wir sitzen an dieser Stelle, wenn es um die US-Tech-Milliardäre geht, am längeren Hebel. Das müssen wir für uns erkennen! Das Parlament: Die US-Konzerne zeigen sich bereits sehr verärgert über die EU-Regulierung mit dem Digital Markets Act und dem Digital Services Act. Ist es sinnvoll, mit einer Digitalsteuer die Konfrontation zu verschärfen? Otte: Es ist wichtig, sowohl die Frage der gerechten Besteuerung zu adressieren als auch die Frage des fairen Wettbewerbs in der EU. Deshalb braucht es die Digitalsteuer genauso wie eine konsequente Umsetzung der EU-Regulierungen. Zur Person: Karoline Otte ist seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages. Für ihre Fraktion ist sie ordentliches Mitglied im Finanzausschuss. Das Interview führte Stephan Balling.