Aktuelle Nachrichten
Bürokratieentlastung: Regierung verweist auf Stellungnahme
Unterstützung der Zivilgesellschaft durch Bundesprogramme
AfD fordert Direktwahl des Bundespräsidenten
Abonnements von Medienerzeugnissen in den Ministerien
AfD will Zugriff auf Fraktionssäle nach Fraktionsstärke
AfD will Wahlprüfungsverfahren beschleunigen
Keine Hinweise auf eingeschränkte Patientensicherheit
Regierung unterstützt Bewerbung um Olympia-Ausrichtung
Bundestag beschließt Schutz vor Kredit-Schuldenfallen: "Größtes verbraucherpolitisches Vorhaben der letzten Jahre"
"Jetzt kaufen, später zahlen": Anpreisungen wie diese enden für Verbraucher oft in einer Schuldenfalle. Ein neues Gesetz soll das ändern. Entsprechende Anpassungen vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch sollen spätestens ab Ende November gelten.
24.04.2026 12:00 Uhr | 1064. Plenarsitzung (Sondersitzung) | Bundesrat, Leipziger Str. 3-4, Plenarsaal
21/5436: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag der Abgeordneten Julian Schmidt, Stephan Protschka, Bernd Schattner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – 21/4945 – Erhalt des Ackerstatus landwirtschaftlicher Flächen rechtssicher gewäh
21/5435: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag der Abgeordneten Bernd Schattner, Stephan Protschka, Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – 21/4944 – Keine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen in Deutschland (P
21/5434: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Dr. Julia Verlinden, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – 21/4757 – Natur, Klima und Zivilgesellschaft schützen – E
Verbraucherschützer gewinnen vorm BGH: Netflix-Klausel zur Kündigung bei Restguthaben unwirksam
Netflix will Kunden so lange halten, bis die ihr Guthaben verbraucht haben. Doch der Vertrag zwischen Seriengucker und Streaming-Anbieter ist laut BGH ein Dienstvertrag. Damit bewertet er die Sache anders als noch das Kammergericht.
21/5428: Unterrichtung über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 25. bis 30. März 2026) (PDF)
23.04.2026 09:30 Uhr | 1041. Sitzung des Ausschusses für Innere Angelegenheiten | Berlin, Bundesrat, Leipziger Str. 3-4, Saal 2.088
Openlaw sammelt 3,3 Millionen USD ein: Angriff auf Europas Bürokratie
Das Münchner Legal Tech Start-up Openlaw hat in einer Seed-Finanzierungsrunde 3,3 Millionen US-Dollar eingesammelt. Ziel des jungen Unternehmens ist es, die bislang oft langwierigen und komplexen Prozesse rund um Firmengründungen und notarielle Dienstleistungen in Europa grundlegend zu digitalisieren und deutlich zu beschleunigen.
Gegründet wurde Openlaw im Jahr 2024. Das Unternehmen tritt im deutschen Markt vor allem unter der Marke beglaubigt.de auf und positioniert sich als Plattform für digitale Rechts- und Notarinfrastruktur. Mit seinem Ansatz will das Start-up bürokratische Abläufe radikal vereinfachen und damit insbesondere Unternehmensgründungen effizienter gestalten.
Nach eigenen Angaben soll sich die Dauer von Gründungsprozessen durch die Digitalisierung von bislang mehreren Wochen auf nur noch wenige Tage verkürzen lassen.
Die Finanzierung wird von verschiedenen Investoren getragen, darunter auch prominente Geldgeber wie YouTube-Mitgründer Jawed Karim. Insgesamt entspricht die eingesammelte Summe knapp drei Millionen Euro.
Mit dem frischen Kapital plant Openlaw, seine Technologie weiter auszubauen und die Expansion voranzutreiben. Im Fokus steht dabei die Entwicklung einer europaweit skalierbaren Infrastruktur, die rechtliche und notarielle Prozesse digital abbildet und standardisiert.
Foto oben: Felix Gerlach (links) und Alexander Sporenberg (rechts), die Gründer von Openlaw.
Der Beitrag Openlaw sammelt 3,3 Millionen USD ein: Angriff auf Europas Bürokratie erschien zuerst auf .
Die Transformation von Rechtsabteilungen im KI-Zeitalter – Interview mit Dr. Alexander Steinbrecher
Interview mit Dr. Alexander Steinbrecher (Chefsyndikus der BVG in Berlin und Mitherausgeber des „Handbuch Digitale Rechtsabteilung“ und des Buchs „Die Zukunft der Rechtsberatung“) zum Thema „Die Transformation von Rechtsabteilungen im KI-Zeitalter“.
Hier auch als Audio-Podcast:
🎤 bei Spotify
🎤 bei Apple Podcast
Der Beitrag Die Transformation von Rechtsabteilungen im KI-Zeitalter – Interview mit Dr. Alexander Steinbrecher erschien zuerst auf .
Libanon: Israelischer Angriff auf Brücke ist mutmaßliches Kriegsverbrechen
(Beirut, 17. April 2026) – Die Zerstörung der Qasmieh-Brücke durch das israelische Militär am 16. April 2026, die wenige Stunden vor der Verkündung eines Waffenstillstands erfolgte, droht das libanesische Gebiet südlich des Litani-Flusses vom Rest des Landes abzuschneiden, erklärte Human Rights Watch heute. Da der gezielte Angriff den letzten wichtigen Übergang für Zivilist*innen und humanitäre Hilfslieferungen zerstörte und die Gefahr immenser ziviler Schäden mit sich bringt, sollte der Angriff als unverhältnismäßiger Angriff auf Zivilist*innen untersucht werden, was einem Kriegsverbrechen gleichkommen würde.
Zehntausende Zivilist*innen befinden sich nach Angaben lokaler Beamter gegenüber Human Rights Watch weiterhin in Gebieten des Libanon südlich des Litani-Flusses. Die Geberländer sollten unverzüglich Maßnahmen ergreifen, darunter die Unterstützung der Einrichtung provisorischer Übergänge während des Waffenstillstands, um den Zugang der Zivilbevölkerung zu lebensnotwendigen Gütern wie Wasser, Nahrungsmitteln und Medikamenten zu sichern. Sollten provisorische Übergänge eingerichtet werden, sollten andere Länder Druck auf Israel ausüben, das humanitäre Völkerrecht zu achten und sicherzustellen, dass die Zivilbevölkerung diese Übergänge sicher passieren können.
„Die systematischen und wiederholten Angriffe des israelischen Militärs auf Brücken im Südlibanon schneiden die Zivilbevölkerung von lebensnotwendigen Gütern ab und zeugen von einer kaltherzigen Gleichgültigkeit gegenüber dem Überleben der Zehntausenden von Menschen, die dort noch leben“, sagte Ramzi Kaiss, Libanon-Experte bei Human Rights Watch. „Andere Länder sollten dringend Druck auf das israelische Militär ausüben, damit es aufhört, das Leben der Zivilbevölkerung zu gefährden.“
Vor dem 16. April hatte das israelische Militär systematisch alle wichtigen Brücken zerstört oder schwer beschädigt, die Gebiete südlich des Litani-Flusses mit dem Rest des Landes verbinden, sodass die Qasmieh-Brücke die einzige noch funktionsfähige Hauptübergangsstelle für zivile Zwecke war, obwohl auch sie bei einem Angriff am 8. April beschädigt worden war.
Die früheren Angriffe hatten die Bewegungsfreiheit der Zivilbevölkerung sowie die Möglichkeiten staatlicher Institutionen, humanitärer Organisationen, Krankenhäuser und medizinischer Einrichtungen, Hilfe zu leisten und medizinische Versorgung bereitzustellen, bereits erheblich eingeschränkt. Andere kleinere Übergänge mögen zwar noch intakt sein, befinden sich jedoch in schwer zu erreichendem Gelände, sind zu klein und in einigen Fällen nicht an das Straßennetz angebunden, was es für die Zivilbevölkerung erschweren würde, sicherere Gebiete nördlich des Litani-Flusses zu erreichen, oder für die humanitäre Hilfe, sicher geliefert zu werden.
Human Rights Watch hat Foto- und Videomaterial überprüft, das von Journalist*innen geteilt und online veröffentlicht wurde und den Moment des Angriffs sowie dessen Folgen zeigen. Ein verifiziertes Video zeigt, wie mindestens zwei große Geschosse die Brücke treffen, woraufhin Rauchwolken und Trümmer aufsteigen. Es sind Fahrzeuge zu sehen, die sich der Brücke aus beiden Richtungen nähern. Die Video- und Fotoaufnahmen zeigen einen großen Krater auf der Südseite der Brücke, der die Überführung vollständig zerstörte.
Zehntausende Menschen, die südlich des Litani-Flusses leben, waren auf die Qasmieh-Brücke angewiesen, um Zugang zu humanitärer Hilfe, Lebensmitteln und medizinischen Hilfsgütern zu erhalten, wie lokale Beamte, Mitarbeitende des Gesundheitswesens und ein Krankenhausmitarbeiter in Tyros Human Rights Watch Wochen vor dem Angriff auf die Brücke berichteten.
Das Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) und der Sprecher des UN-Hochkommissars für Menschenrechte hatten gewarnt, dass Israels Angriffe auf Brücken die Bewohner*innen im Südlibanon isolieren, die Verbindungen zwischen verschiedenen Gebieten unterbrechen, die Lieferung lebenswichtiger Güter behindern und den Zugang für humanitäre Hilfe stark einschränken.
Das israelische Militär hatte die Hisbollah beschuldigt, Brücken über den Litani-Fluss für militärische Zwecke zu nutzen, darunter den Transport von Kampfausrüstung und Kämpfern in das Gebiet südlich des Flusses. Das israelische Militär gab unmittelbar nach dem Angriff am 16. April keine Erklärung ab, in der es eine Rechtfertigung darlegte, hatte jedoch zuvor erklärt, die Angriffe auf Brücken dienten dazu, „die Verlegung von Verstärkung und Kampfmitteln“ in den Südlibanon zu verhindern.
Doch selbst wenn Brückenübergänge doppelt genutzt werden und zu militärischen Zielen werden – das heißt, sie leisten einen wirksamen Beitrag zu militärischen Aktionen –, unterliegen Angriffe auf sie dennoch den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit. Zu unverhältnismäßigen Angriffen zählen solche, von denen zu erwarten ist, dass sie im Verhältnis zu dem konkreten und direkten militärischen Vorteil, der von dem Angriff erwartet wird, übermäßigen Schaden an der Zivilbevölkerung und zivilen Objekten verursachen.
Da die Qasmieh-Brücke die letzte wichtige funktionierende Überquerungsstelle über den Litani war, hätte Israel damit rechnen müssen, dass der potenzielle Schaden für Zehntausende Zivilist*innen erheblich sein würde. Dagegen ist nicht ersichtlich, welchen konkreten und direkten militärischen Vorteil Israel glaubhaft hätte erwarten können, um einen solchen Schaden für die Zivilbevölkerung zu rechtfertigen.
Der Angriff sollte untersucht werden, um festzustellen, ob die Qasmieh-Brücke tatsächlich ein militärisches Ziel darstellte und, falls ja, ob es sich um einen unverhältnismäßigen Angriff handelte, was ein Kriegsverbrechen darstellen würde, so Human Rights Watch. War die Brücke kein militärisches Ziel, wäre der Angriff ein bewusst gegen ein ziviles Objekt gerichteter Angriff, was ebenfalls ein Kriegsverbrechen darstellt.
Israelische Angriffe haben seit dem 2. März laut dem libanesischen Gesundheitsministerium mehr als 2.196 Menschen im Libanon getötet. Darunter waren bis zum 7. April mehr als 172 Kinder, 260 Frauen und 93 Sanitäter. Angriffe der Hisbollah haben laut BBC mindestens zwei Zivilist*innen in Israel getötet.
Die Geberländer sollten mit der libanesischen Regierung zusammenarbeiten, um vorübergehende Grenzübergänge in die Gebiete südlich des Litani wiederherzustellen, und sich dazu verpflichten, den Bewohner*innen im Südlibanon einen verlässlichen Zugang zu humanitärer Hilfe zu gewährleisten. Alle Konfliktparteien sollten sicherstellen, dass Zivilist*innen Zugang zu lebensnotwendigen Gütern haben und dass diejenigen, die das Gebiet verlassen wollen, sicher passieren können.
Israels Verbündete, darunter die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Deutschland und andere EU-Staaten, sollten alle Waffenverkäufe, alle Waffenlieferungen und militärische Unterstützung für Israel stoppen und gezielte Sanktionen gegen Amtsträger verhängen, die glaubhaft in laufende schwere Verbrechen verwickelt sind. Die EU sollte den Handelsteil ihres Assoziierungsabkommens mit Israel unverzüglich aussetzen, solange Israels Gräueltaten andauern, so Human Rights Watch.
Die libanesischen Justizbehörden sollten innerstaatliche Ermittlungen wegen schwerer internationaler Verbrechen einleiten, und die Regierung sollte dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs beitreten und vor dem Beitrittsdatum eine Erklärung abgeben, in der sie die Zuständigkeit des Gerichtshofs anerkennt, und zwar rückwirkend mindestens ab dem 7. Oktober 2023.
„Nur durch konkrete Maßnahmen können andere Länder Israel wirksam signalisieren, dass Kriegsverbrechen nicht toleriert werden“, sagte Kaiss. „Sie sollten damit beginnen, Waffenlieferungen auszusetzen und Beamte zu sanktionieren, die Menschenrechtsverletzungen begehen.“
