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Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 25. Juni 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt: Patientenrechtegesetz: Abgelehnt mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung durch AfD und Die Linke wurde etwa ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Eine Reform des Patientenrechtegesetzes ist überfällig – Rechte von Patientinnen und Patienten jetzt stärken" (21/3796(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vor (21/5386(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Wahrung der Rechte von Patienten bleibe eine große Herausforderung, vor allem im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern und der damit verbundenen Beweisführung, hieß es in dem Antrag. Behandlungsfehler passierten vermutlich jeden Tag, und fast immer stünden die Betroffenen vor der schwierigen Aufgabe, den Fehler nachzuweisen, vor allem dann, wenn eine ordnungsgemäße Dokumentation fehle oder nachträglich bearbeitet werde, ohne dass klar ersichtlich sei, was wann in Dokumenten durch wen geändert wurde. Liege in medizinischen Einrichtungen nachweislich eine mangelhafte oder fehlende Dokumentation vor, greife die Beweislastumkehr. In dem Fall müssten die Einrichtungen belegen, dass kein Behandlungsfehler vorlag oder der Schaden nicht auf ein Fehlverhalten zurückzuführen sei. Diese Regelung erleichtere es Patienten, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, und verringere die Hürden bei der Nachweisführung deutlich. Jedoch seien die Hürden für eine Beweislastumkehr sehr hoch. Die Abgeordneten forderten, die Beweislasterleichterung im Behandlungsvertragsrecht zu ändern, um Patienten bei Schadenersatzansprüchen eine leichtere Beweisführung zu ermöglichen. Zudem sollte die Organisationsverantwortung der Leitungen von Krankenhäusern, Medizinischen Versorgungszentren und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen klar gesetzlich verankert werden. Energie- und Stromsteuersenkungsgesetz: Mit allen übrigen Stimmen lehnte der Bundestag den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur flächendeckenden Absenkung der Energie- und Stromsteuersätze (Energie- und Stromsteuersenkungsgesetz, 21/6332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (21/6679(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe a). „Durch die flächendeckende Senkung der Energie- und Stromsteuern auf das europarechtliche Mindestmaß werden Verbraucher und Unternehmen um insgesamt etwa 21 Milliarden Euro jährlich entlastet“, erklärte die AfD in ihrem Gesetzentwurf. Der Schwerpunkt der Entlastung liege mit rund 12,3 Milliarden Euro auf Kraftstoffen sowie mit knapp 6,2 Milliarden Euro auf der Absenkung der Stromsteuer. Weitere 2,5 Milliarden Euro kämen den Bürgern und Betrieben bei den Heizkosten zugute. Dem Bund entstünden dadurch Mindereinnahmen in gleicher Höhe, hieß es. Darüber hinaus sei mit zusätzlichen Mindereinnahmen bei der Umsatzsteuer zu rechnen. Gas- und Wärme-Umsatzsteuersenkungsgesetz: Ebenfalls mit allen übrigen Stimmen des Hauses abgelehnt wurde ein weiterer Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur dauerhaften Ermäßigung der Umsatzsteuer auf Gas und Wärme (Gas- und Wärme-Umsatzsteuersenkungsgesetz, 21/6333(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Auch dazu lag es eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/6679(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe b) vor. Mit ihrem Gesetzentwurf wollte die Fraktion die Umsatzsteuer beim Gas auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent senken. Die Senkung der Umsatzsteuer beim Gas würde laut dem Gesetzentwurf zu steuerlichen Mindereinnahmen von neun Milliarden Euro pro Jahr führen. Davon fielen 4,3 Milliarden Euro bei den Ländern und 350 Millionen Euro bei den Gemeinden an. CO2-Preis: Der "Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (CO2-Preis-Abschaffungsgesetz, 21/6334(Dokument, öffnet ein neues Fenster))", den die AfD-Fraktion vorgelegt hatte, wurde ebenfalls mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Umweltausschuss hatte hierzu eine Beschlussempfehlung (21/6694(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die „ideologiegetriebene Energie- und Klimapolitik der vergangenen Jahre“ habe den Wirtschaftsstandort Deutschland massiv geschwächt, hieß es in dem Entwurf. Die Abgeordneten schrieben zur Begründung für ihren Vorstoß, die künstliche Verteuerung fossiler Energieträger durch den Handel mit Emissionszertifikaten nach dem TEHG sowie die nationale CO2-Bepreisung nach dem BEHG trieben die Energiekosten für Unternehmen und private Haushalte auf ein im „internationalen Vergleich kaum noch wettbewerbsfähiges Niveau“. Durch die „vollständige und ersatzlose“ Aufhebung der beiden Gesetze sowie aller darauf beruhenden Rechtsverordnungen werde die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland gestärkt und der Deindustrialisierung entgegengewirkt. Abgesetzt: Syrien: Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Kein Geld für das syrische Übergangsregime – Menschenrechte schützen, religiöse Minderheiten in Syrien vor Verfolgung bewahren" (21/5765(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Konkret sollten etwa keine Fördergelder, Strukturhilfen oder Sachleistungen mit Geldwert mehr gezahlt werden, sofern nicht „durch wirksame, unabhängige und nachprüfbare Mechanismen“ ausgeschlossen sei, dass diese Mittel zu Menschenrechtsverletzungen beitragen, heißt es im Antrag. Nach dem Machtwechsel in Syrien am 8. Dezember 2024 sei es zu einer grundlegenden Veränderung der politischen Rahmenbedingungen gekommen. Die menschenrechtliche und sicherheitspolitische Lage bleibe aber volatil: So sei über schwere Übergriffe im Kontext sektiererischer Gewalt berichtet worden, führen die Abgeordneten an. Eine UN-gestützte Untersuchungskommission habe für März 2025 unter anderem außergerichtliche Tötungen, Folter und Plünderungen gegen Zivilisten beschrieben. Bei multilateraler Unterstützung solle die Bundesregierung darauf hinwirken, dass „kein faktischer Budget-Support“ für staatliche syrische Machtstrukturen erfolgt, solange die vorgenannten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Abgeordneten fordern zudem, dass jede Finanzierungs- und Unterstützungsleistung des Bundes an die Kooperationsbereitschaft der neuen neuen syrischen Regierung bei der Rückführung ihrer Staatsangehörigen aus Deutschland geknüpft wird. Petitionen: Das Parlament stimmte zwölf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelte sich dabei um die Sammelübersichten 269 bis 280 (21/6419(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6420(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6421(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6422(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6423(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6424(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6425(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6426(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6427(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6428(Dokument, öffnet ein neues Fenster) 21/6429(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6430(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Nutzung der Stau-Rettungsgasse durch Motorradfahrer Darunter fand sich auch eine Petition, die eine Anpassung der Straßenverkehrs-Ordnung forderte, damit es Motorradfahrern auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen unter bestimmten Bedingungen erlaubt wird, Staus in der Rettungsgasse mit mäßiger Geschwindigkeit zu durchfahren. Bei stehendem oder langsamem Verkehr könne es insbesondere wegen auftretender Wetterphänomene, wie etwa starkem Regen oder enormer Hitzeeinstrahlung, zu hohen Belastungen bei Motorradfahrern kommen, schrieb der Petent. Die Motorradfahrer seien der Hitze durch ihre Schutzkleidung, dem Helm und der aufsteigenden Wärme des Motors und des Straßenbelags stark ausgesetzt. Diese Umstände könnten zu Dehydrierung oder Hitzeschlag führen, hieß es in der Petition. Zudem führe das Balancieren eines schweren Motorrads im Stop-and-Go-Verkehr „zu Gefahren für den Kraftradfahrer und anderen Verkehrsteilnehmern“. Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 10. Juni 2026 verabschiedete Beschlussempfehlung sah nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. Der Ausschuss habe die geltende Rechtslage geprüft und halte sie für sachgerecht, hieß es in der Beschlussvorlage. Die Nutzung der Rettungsgasse würde für Motorradfahrende ebenfalls Risiken beinhalten, schrieben die Abgeordneten in der Begründung zu ihrer Beschlussempfehlung. Motorradfahrende, die bei einem Stau zwischen stehenden oder noch in Bewegung befindlichen Fahrzeugen hindurchfahren, müssten mit unbedachtem Verhalten rechnen. Weiterfahrt nur bei „nicht anders abwendbarer Gefahr für den Leib“ Die stehenden oder langsam fahrenden Verkehrsteilnehmenden könnten plötzlich zur Fahrbahnmitte fahren oder bei den stehenden Fahrzeugen könnten Fahrzeugtüren geöffnet werden, in der Annahme, die Fahrbahnmitte bleibe frei, hieß es in der Vorlage. Somit könnten Unfälle auch bei noch so vorsichtiger Fahrweise nicht weitgehend ausgeschlossen werden. Eine Überhitzung oder Dehydrierung sei darüber hinaus ein Notstand, der zur Weiterfahrt berechtigen könne, „aber nur, wenn eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für den Leib besteht“. Die Forderung nach einer besonderen Regelung für Kraftradfahrende in Stausituationen vermochte der Petitionsausschuss daher nicht zu unterstützen. (hau/vom/25.06.2026)

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 25. Juni 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (21/6558(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an den Verkehrsausschuss überwiesen. Damit soll das Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz novelliert werden, um bei Unfällen die statistische Erfassung der THC-Konzentration im Blutserum abzudecken. Mit dem Konsumcannabisgesetz sei der Besitz und der Eigenanbau von begrenzten Mengen Cannabis zum Eigenkonsum mit Wirkung zum 1. April 2024 straffrei ermöglicht worden, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf. Die gesellschaftlichen Auswirkungen dieses Gesetzes würden evaluiert. In der Folge sei auf der Grundlage der Empfehlungen einer wissenschaftlichen Expertenkommission für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr mit dem am 22. August 2024 in Kraft getretenen Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum im Rahmen der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des Paragrafen 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) eingeführt worden. Für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren bestehe zudem ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Mischkonsum (Zusammentreffen von 3,5 ng/ml THC im Blutserum und Alkohol am Steuer) werde im Rahmen des Paragrafen 24a StVG mit einer erhöhten Geldbuße geahndet, um die besonderen Risiken des Mischkonsums von Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr zu minimieren. „Die Begründung zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sieht die Evaluierung des Gesetzes vor, um die Auswirkungen auf die Straßenverkehrssicherheit abschätzen zu können“, schreibt die Bundesregierung. Besonderes Augenmerk solle dabei auf die Regelung für Fahranfänger und junge Fahrer gelegt werden. Eine zentrale Datengrundlage zur Evaluierung der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr seien die von den Polizeien im Rahmen der polizeilichen Unfallaufnahme erfassten Daten zu Unfällen im Straßenverkehr, heißt es weiter. Nach Maßgabe des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes würden die Polizeien bestimmte Merkmale der erfassten Unfalldaten an die statistischen Ämter der Länder zur Erstellung der Straßenverkehrsunfallstatistik übermitteln. Im aktuellen Gesetz sei jedoch die Erfassung der THC-Konzentration im Blutserum „nicht abgedeckt“. Um die vorgesehenen Evaluierungen zu ermöglichen, bedürfe es daher einer Ergänzung der im Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz enthaltenen Merkmale. Dabei wird laut Bundesregierung durch eine Anpassung im Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 2 eine Gleichstellung mit dem Vorgehen beim Grad der Alkoholeinwirkung angestrebt. Mindestbesteuerung: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 15. Januar 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen (21/6497(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an den Finanzausschuss überwiesen. GloBE steht für Global Anti Base Erosion. Bei den GlobE-Informationen handelt es sich um die Mindeststeuer-Berichte, die von Unternehmensgruppen für Zwecke der Mindestbesteuerung bei den zuständigen Behörden der Steuerhoheitsgebiete eingereicht werden. In der Mehrseitigen Vereinbarung wird der Mindeststeuer-Bericht als „GloBE-Erklärung“ bezeichnet. Um ein möglichst effizientes und verwaltungsarmes Verfahren zu gewährleisten, muss der Mindeststeuer-Bericht laut Bundesregierung nicht in jedem Steuerhoheitsgebiet, in dem sich eine Geschäftseinheit der Unternehmensgruppe befindet, abgegeben werden. Vielmehr sei es möglich, den Mindeststeuer-Bericht zentral (in der Regel bei der zuständigen Behörde des Staates, in dem die oberste Muttergesellschaft ansässig ist), einzureichen. Um sicherzustellen, dass die Informationen des Mindeststeuer-Berichts rechtzeitig bei allen betroffenen Behörden vorliegen, werde durch die Mehrseitige Vereinbarung ein automatischer Informationsaustausch zwischen den beteiligten Finanzverwaltungen etabliert. Durch den automatischen Austausch sollen der Zugang der jeweiligen Behörde zu Informationen der Unternehmensgruppen gewährleistet und gleichzeitig mehrfache Abgabeverpflichtungen mehrerer steuerpflichtiger Einheiten einer Unternehmensgruppe vermieden werden. Die Mehrseitige Vereinbarung wurde den Angaben zufolge am 19. September 2025 in Paris von der Bundesrepublik unterzeichnet und muss durch ein Vertragsgesetz in Kraft gesetzt werden. Seelotsgesetz: Ein weiterer Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes (21/6498(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird federführend im Verkehrsausschuss weiterberaten. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) soll demnach künftig per Rechtsverordnung das Verfahren und die Höhe der Ausbildungsabgabe für die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen regeln dürfen. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes (19/27528(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 19/28841(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sei die Ausbildung im Seelotswesen umfassend reformiert worden, schreibt die Bundesregierung in der Begründung. Dies habe auch die Einführung eines teilweise solidarischen Finanzierungssystems umfasst, wonach die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ausgebildeten Seelotsinnen und Seelotsen bestimmte Anteile ihres Lotsgeldes einbringen müssten, die für die Ausbildung des zukünftigen Nachwuchses erforderlich seien. Diese Beträge müssten die Lotsenbrüderschaften gemäß Paragraf 28 Absatz 1 Nummer 9 Buchstabe a und d des Seelotsgesetzes von den eingenommenen Lotsgeldern einbehalten und an die Bundeslotsenkammer abführen, heißt es in dem Entwurf. Die Ausgestaltung des Verfahrens und die Bestimmung der Höhe der Beträge sei der Selbstverwaltung der Brüderschaften überlassen. Die Praxis habe jedoch gezeigt, „dass dieses System nicht von allen Beteiligten mitgetragen wird“. Folge sei, „dass die Finanzierung der Ausbildung gefährdet ist“. Das System in seiner aktuellen Ausgestaltung sei insgesamt nicht funktionsfähig, urteilt die Bundesregierung. Zukünftig solle deshalb das Bundesministerium für Verkehr das Verfahren und die Höhe der Ausbildungsabgabe unmittelbar selbst regeln. Versicherungsunternehmen: An den federführenden Finanzausschuss überwiesen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025 / 1 und (EU) 2025 / 2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz, VSAAG, 21/6561(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Versicherungssektor soll noch widerstandsfähiger gegen Krisen werden. Zugleich soll die Rolle des Sektors bei der Bereitstellung langfristiger privater Investoren für Unternehmen gestärkt werden. Nach Angaben der Bundesregierung zum „Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz“ (VSAAG) werden mit der Richtlinie (EU) 2025/1 erstmals europäische Anforderungen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen eingeführt. Damit werde der Schutz von Versicherungsnehmern, Realwirtschaft und Finanzstabilität im Krisenfall ausgebaut. Beide Richtlinien seien bis zum 29. Januar 2027 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 30. Januar 2027 anwendbar. Die Änderung der Richtlinie 2009/138/EG alte Fassung durch die Richtlinie (EU) 2025/2 trägt nach Angaben der Regierung zu einer weiteren Integration des Binnenmarkts im Versicherungsbereich bei. Die Anpassungen würden die Langfristigkeit des Versicherungsgeschäfts besser berücksichtigen und den Versicherungsunternehmen mehr Spielräume bei ihrer Kapitalanlage geben. Für die neue Kategorie der kleinen und nicht komplexen Unternehmen gebe es künftig automatisch Erleichterungen etwa bei der Frequenz der Berichterstattung. Weitere Änderungen betreffen die verstärkte Auseinandersetzung der Versicherungsunternehmen mit Nachhaltigkeitsrisiken, neue makroprudenzielle Maßnahmen, die Stärkung der Gruppenaufsicht und eine verstärkte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten. Mit dem VSAAG würden die EU-Richtlinien effektiv und bürokratiearm umgesetzt, schreibt die Bundesregierung weiter. So würden zum Beispiel vorhandene Aufsichtsdaten genutzt. Die Aufgabe der neuen Abwicklungsbehörde werde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angesiedelt, um Synergien mit bestehenden Strukturen zu nutzen. Der Bundesrat geht in seiner Stellungnahme unter anderem auf die Situation kleiner und mittlerer Versicherungsunternehmen ein und bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob kleine und nicht komplexe Versicherungsunternehmen durch den Gesetzentwurf stärker von Bürokratie entlastet werden können. Die europarechtlichen Spielräume zugunsten von kleinen und nicht komplexen Versicherungen sollten in vollem Umfang ausgenutzt werden. Die Bundesregierung sieht in ihrer Gegenäußerung zu den meisten Hinweisen des Bundesrates keinen Anpassungsbedarf am Gesetzentwurf. Alkoholprävention: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Alkoholprävention in Deutschland wirksam stärken – Kinder und Jugendliche besser schützen, Gesundheit verbessern" (21/6016(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Alkohol sei in Deutschland ein weit verbreitetes und gesellschaftlich akzeptiertes Genussmittel, dessen Konsum jedoch mit erheblichen gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden sei, heißt es darin. Trotz eines teilweise rückläufigen Konsums liege das Konsumniveau im internationalen Vergleich weiter auf einem relativ hohen Niveau. Viele junge Menschen gingen heute bewusster mit Alkohol um. Gleichzeitig zeigten aktuelle Daten, dass riskante Konsummuster wie das sogenannte Rauschtrinken weiterhin verbreitet sind. Eine wirksame Alkoholprävention erfordert nach Ansicht der Grünen ein ausgewogenes Zusammenspiel aus Aufklärung, individueller Unterstützung und geeigneten strukturellen Rahmenbedingungen. Zugleich müsse die Situation der Alkoholgetränkebranche differenziert betrachtet und mit den Präventionszielen in Einklang gebracht werden. Die Herausforderungen der Branche, insbesondere in der Bier- und Weinwirtschaft, sollten dabei angemessen berücksichtigt werden, heißt es in dem Antrag. Die Abgeordneten fordern unter anderem, die geplante Abschaffung des sogenannten „begleiteten Trinkens“ ab 14 Jahren umzusetzen und im Hinblick auf ihre Wirkung zu evaluieren. Ferner sollte Werbung für alkoholhaltige Getränke in auf jugendliche Nutzer ausgerichteten Apps, Online-Plattformen und Internetangeboten sowie in jugendorientierten Printmedien und in der Außenwerbung, vor allem an Verkaufsstellen des Einzelhandels, untersagt werden. Es sollte außerdem geprüft werden, wie die Verfügbarkeit alkoholischer Getränke außerhalb der Gastronomie so weiterentwickelt werden könne, dass impulsgetriebene Käufe reduziert und der Zugang für Kinder und Jugendliche wirksam begrenzt wird. Insbesondere sollte geprüft werden, alkoholische Getränke im Kassenbereich nicht mehr frei zugänglich anzubieten. Die Alkoholsteuer sollte der Fraktion zufolge vereinfacht und möglichst stärker am Alkoholgehalt ausgerichtet werden. Die Präventionsangebote für Jugendliche, Eltern und Fachkräfte sollten ausgebaut werden. Bundesrechnungshof: Der Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes mit dem Titel "Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2025 – Einzelplan 20" (21/6170(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an den Haushaltsausschuss überwiesen. Die Rechnung war mit Schreiben des Präsidenten des Bundesrechnungshofes vom 27. Mai 2026 gemäß Paragraf 101 der Bundeshaushaltsordnung zugeleitet worden mit der Bitte, die Rechnung zu prüfen und die Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Entlastung herbeizuführen. Laut Antrag betrug das Haushaltsbudget des Bundesrechnungshofes im Haushaltsjahr 2025 196 Millionen Euro. Nach der Rechnung über den Haushalt des Einzelplans 20 des Bundeshaushalts lagen die Gesamtausgaben mit 201 Millionen Euro um fünf Millionen Euro über dem Soll. Damit betrug die Ausgabenquote 102,6 Prozent, heißt es in dem Antrag. Einnahmen habe der Bundesrechnungshof in Höhe von 500.000 Euro erzielt, 100.000 Euro mehr als erwartet. Hochschulen: Der Antrag der Fraktion Die Linke "Ein ziviles Leitbild für Hochschule und Wissenschaft umsetzen" (21/1596(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wid im federführenden Forschungsausschuss weiterberaten. Um eine "fortschreitende Militarisierung" an Hochschulen zu verhindern, soll die Bundesregierung die Implementierung sogenannter Zivilklauseln an öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen unterstützen. Neben den Zivilklauseln sollen laut Antrag auch weitere institutionelle Initiativen mit dem Ziel gestärkt werden, dass die Forschung dort ausschließlich zivilen und friedlichen Zwecken dient. Wohnungsmarkt: Der Antrag der Linksfraktion "Immobilientransparenzregister einrichten – Geldwäsche bekämpfen, Transparenz über Eigentumsverhältnisse am Wohnungsmarkt herstellen" (21/6566(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird federführend im Finanzausschuss weiterberaten. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Schaffung eines zentralen Immobilientransparenzregisters vorzulegen, um Geldwäsche zu bekämpfen und Transparenz über die Eigentumsverhältnisse am Wohnungsmarkt herzustellen. Dieses Register solle als zentrale Zugangsstelle gemäß Artikel 18 der 6. Geldwäscherichtlinie der EU bis zum 10. Juli 2029 den Betrieb aufnehmen. Gespeichert werden sollen in dem Register unter anderem Angaben zu Art und Nutzung der Immobilie, zu den Eigentümern sowie zu aktuellen und früheren Kaufpreisen. Zur Begründung schreibt die Fraktion, der Immobiliensektor gehöre zu den anfälligsten Bereichen für Geldwäsche in Deutschland. Undurchsichtige Eigentümerstrukturen, insbesondere über ausländische Holdinggesellschaften, anonyme Briefkastenunternehmen und Share-Deal-Konstruktionen würden es ermöglichen, illegale Gewinne in großem Stil in den deutschen Immobilienmarkt einzuschleusen und so deren Herkunft zu verschleiern. Das Trierer Institut für Geldwäsche- und Korruptions-Strafrecht habe zudem 2025 nachgewiesen, dass Geldwäsche die Immobilienpreise in Deutschland messbar in die Höhe treibe. Europäische Staatsanwaltschaft: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft Gesetzes“ (21/6509(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird im Rechtsauschuss federführend weiterberaten. Das Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974 (VerpflG) regle die in Paragraf 11 Absatz 1 Nummer 4 des Strafgesetzbuches (StGB) vorgesehene förmliche Verpflichtung von Personen, die – ohne Amtsträger zu sein – für Stellen der öffentlichen Verwaltung tätig oder als Sachverständige öffentlich bestellt sind, heißt es im Entwurf. Die Verpflichtung diene dazu, solche Personen für die Anwendung bestimmter Straftatbestände den Amtsträgern gleichzustellen. Die seit 1975 geltende Regelung sehe vor, dass die Verpflichtung mündlich vorgenommen wird und dabei auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hinzuweisen ist. Aus Gründen der Nachweisbarkeit und Rechtssicherheit sei über die Verpflichtung zudem eine Niederschrift zu erstellen. Das Mündlichkeitserfordernis lege eine Verpflichtung „in Anwesenheit der zu verpflichtenden Person“ bei der für die Verpflichtung zuständigen Stelle nahe. Die Neuregelung des Verfahrens der förmlichen Verpflichtung soll nun eine Verpflichtung „im Wege der zeitgleichen Bild- und Tonübertragung, also mittels Echtzeit Videokommunikation“, ausdrücklich gestatten. Verpflichtungen sollen künftig erleichtert werden, indem in geeigneten Fällen ein schnelleres und weniger aufwändiges digitales Verfahren „unter Verzicht auf einen Präsenztermin“ gewählt werden kann. „Das als digitale Alternative zu dem Präsenzverfahren vorgesehene Verfahren einer Verpflichtung im Wege der Echtzeit-Videokommunikation erscheint geeignet, die erforderliche persönliche Ansprache der zu verpflichtenden Person zu gewährleisten und ihr in angemessener Weise die Bedeutung der Verpflichtung und die daran anknüpfenden Strafbarkeiten vor Augen zu führen“, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf. Unternehmensstatistik: Den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein erstes Unternehmensstatistikreformgesetz (21/6586(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird der Ausschuss für Wirtschaft und Energie federführend weiterberaten. Der Gesetzentwurf verfolgt laut Bundesregierung zwei miteinander verknüpfte Ziele: Zum einen würden erste Maßnahmen realisiert zum Rückbau nationaler Berichtspflichten im Bereich der amtlichen Statistik, die nicht auf EU-Vorgaben beruhen, „entsprechend den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags für die 21. Legislaturperiode“. Auch würden Maßnahmen der föderalen Modernisierungsagenda im Bereich Unternehmensstatistik umgesetzt. Zum anderen müsse das System der Unternehmensstatistiken (SysdU) grundlegend modernisiert werden, um auch dauerhaft belastbare Ergebnisse liefern zu können. In einem ersten Schritt sollen dafür mit einem neuen Gesetz die notwendigen Vorbereitungen getroffen werden. Ziel des neuen Systems der Unternehmensstatistiken sei es, „die Kohärenz zwischen den Konjunktur- und Strukturstatistiken zu verbessern“. Insbesondere durch die Zusammenfassung der Unternehmensstatistiken in eine Struktur- und eine Konjunkturerhebung über alle Wirtschaftszweige hinweg solle das System der Unternehmensstatistiken künftig deutlich klarer, digitaler und die Statistik resilienter und für Unternehmen belastungsärmer werden. Zum Abbau nationaler statistischer Berichtspflichten, die über EU-Vorgaben hinausgehen und zur Umsetzung von Maßnahmen der föderalen Modernisierungsagenda im Bereich der Wirtschaftsstatistik sollen im Gesetz über die Statistik im produzierenden Gewerbe, im Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz und weiteren Statistikgesetzen Anpassungen vorgenommen werden, um die identifizierten, kurz- und mittelfristig realisierbaren Entlastungsvorschläge für die Wirtschaft umzusetzen. Ferner sollen mit dem SysdU-Vorbereitungsgesetz in einem ersten Schritt die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für neue Methoden und das neue System der Unternehmensstatistiken geschaffen werden. In den Jahren 2026 und 2027 seien freiwillige Testerhebungen zu komplexen Unternehmen vorgesehen, in denen Datenverfügbarkeit und Erhebungsprozesse erprobt und optimiert werden, schreibt die Regierung. Ziel sei es, gemeinsam mit den Unternehmen Entlastungs- und Digitalisierungspotenziale zu identifizieren und diese in einem zweiten Reformgesetz zu realisieren. Steuerhinterziehung: Die Grünen haben einen Antrag mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum, Cum-Ex und Umsatzsteuerkarusselle auf Bundesebene stärker bekämpfen" (21/6656(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Er wird federführend im Finanzausschuss weiterberaten. (vom/hle/25.06.2026)

Linke und Grüne setzen sich für Steuerentlastung ein

Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben sich am Donnerstag, 25. Juni 2026, im Bundestag massiv für eine steuerliche Entlastung kleiner und mittlerer Einkommensbezieher eingesetzt. Die Grünen wollen darüber hinaus eine zusätzliche Entlastung durch die Senkung von Krankenkassenbeiträgen erreichen. Ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Kleine und mittlere Einkommen entlasten – Vorschlag für eine umsetzbare und gegenfinanzierte Reform, die zudem Unternehmen entlastet“ (21/6644(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde am Donnerstag nach 60-minütiger Aussprache ebenso wie ein Antrag der Linken mit dem Titel „Steuern auf kleine und mittlere Einkommen senken, Spitzen- und Kapitaleinkommen gerecht besteuern, Ehegattensplitting reformieren“ (21/6645(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Auch an den federführenden Finanzausschuss überwiesen wurde ein Gesetzentwurf der Grünen zum „Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Immobilienveräußerungen“ (21/6637(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Zwei weitere Anträge der Grünen mit den Titeln „Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – Share Deals reformieren, steuerliche Privilegierung von Immobilienkonzernen abschaffen“ (21/6646(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – Verschonungsbedarfsprüfung ab 26 Millionen Euro in der Erbschaft- und Schenkungsteuer abschaffen“ (21/6647(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden ebenfalls an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Grüne wollen ein Zeichen setzen In der Debatte erklärte Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grüne), die Grünen wollten ein klares Zeichen setzen, dass kleine und mittlere Einkommen entlastet werden. 20 bis 30 Prozent der Menschen könnten aber nicht entlastet werden, weil sie keine Steuern zahlen würden. Daher schlug Beck neben der Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Arbeitnehmerpauschbetrags eine Senkung von Sozialabgaben vor. Damit könnte zum Beispiel eine Alleinerziehende mit 30.000 Euro brutto Jahresverdienst um 450 Euro entlastet werden, wenn Steuer- und Abgabensenkung zusammengerechnet würden. Union: Einkommensteuerreform ist auf dem Weg Fritz Güntzler (CDU/CSU) wies darauf hin, dass auch die Koalition eine Einkommensteuerreform im Programm habe. Die unteren und mittleren Einkommensgruppen sollten zum 1. Januar 2027 entlastet werden. Die Gespräche zwischen den Koalitionsparteien verliefen konstruktiv. Güntzler würdigte den Grünen-Antrag, in dem es heiße, wer arbeite, solle vom Einkommen mehr behalten. Das sehe auch die Union so. Die Union sei für die Entlastung unterer und mittlerer Einkommen, "aber das bedeutet nicht zwingend, dass dies dazu führen muss, dass andere Teile mehr belastet werden, die jetzt bereits einen Großteil des Steueraufkommens tragen". Eine reine Umverteilung wäre keine Steuerreform, so Güntzler. Er wies darauf hin, dass ein Prozent der Steuerpflichtigen 25 Prozent des Einkommensteueraufkommens beitragen würden. Die obersten zehn Prozent würden 60 Prozent tragen, die untere Hälfte hingegen nur 6,5 Prozent. Güntzler verlangte, dass auch die Lage des Haushalts und vor allem der Kommunen bedacht werden müsse. Aber die Koalition werde gemeinschaftlich zu einer guten Lösung kommen: "Wir werden liefern." AfD: Extrem hohe Steuer- und Abgabenbelastung Kay Gottschalk (AfD) verwies auf die mit 49,3 Prozent extrem hohe Steuer- und Abgabenbelastung in Deutschland: "Das ist moderne Sklaverei, wenn Menschen, die arbeiten, fast 50 Prozent ihres Einkommens an diesen gefräßigen Steuerstaat abdrücken und keine Leistung mehr bekommen, wenn sie die brauchen." Es sei kein Wunder, dass die Deutschland auch beim Vermögen der Haushalte nur noch im unteren Mittelfeld der EU liege. "Die Deutschen, insbesondere die Arbeitnehmer, sind inzwischen zu den armen Schluckern Europas geworden", stellte Gottschalk fest. Verantwortlich seien Union und SPD. Mit den sprudelnden Steuereinnahmen sei die ganze Welt finanziert worden, während die eigenen Bürger im Stich gelassen worden seien, was besonders am "jämmerlichen Bild" der Deutschen Bahn deutlich werde. SPD: Arbeit ist im Vergleich zu hoch besteuert Parsa Marvi (SPD) zeigte sich überzeugt, dass die Koalition nach der Renteneinigung auch eine Einkommensteuerreform auf den Weg bringen werde. Er sei mit Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) einig, dass Arbeit im internationalen Vergleich zu hoch besteuert werde. Es gehe um die Entlastung von 95 Prozent der Steuerzahler, die auf ihre Erwerbseinkommen angewiesen seien. "Abenteuerliche Flat-Tax-Phantasien", die zu einer kräftigen Entlastung von Bestverdienern, aber bei vielen Menschen, die auf Erwerbseinkommen angewiesen seien, zu einer Belastung führen würden, könne man nicht gebrauchen. Auch dürfe es keine Steuerentlastung auf Pump geben. Marvi sagte, für die SPD sei klar, dass Steuerzahler mit sehr hohen Einkommen und Vermögen ihren Beitrag leisten müssten: "Das ist unsere Vorstellung von Solidarität und von einem gerechten Gesamtpaket." Linke: Steuerpolitik muss für Umverteilung sorgen Doris Achelwilm (Linke) wies Vorwürfe zurück, dass die Linke maßlos Steuern erhöhen wolle: "Das Gegenteil ist der Fall". Richtig sei, dass man die seit 30 Jahren stillgelegte Vermögensteuer wiederhaben wolle. Riesenvermögen und Erbschaften führten in Deutschland ein hochprivilegiertes Eigenleben, während ansonsten Stagnation und Finanzierungsnot herrschten. Das könne so nicht bleiben, Steuerpolitik müsse für Umverteilung sorgen. Leistungslose Kapitalerträge, Spitzengehälter und Einkommensmillionäre müssten stärker in die Pflicht genommen werden. Für 95 Prozent der Menschen sollten dagegen Steuern gesenkt werden: "Entlastung für die breite Mehrheit ist überfällig," sagte Achelwilm. Gesetzentwurf der Grünen zu Immobilienveräußerungen Mit ihrem Gesetzentwurf (21/6637(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wollen die Grünen die bisher mögliche steuerfreie Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden nach zehnjähriger Haltedauer abschaffen. Mit Aufhebung der Haltefrist würden Gewinne aus Immobilienveräußerungen unabhängig von der Dauer des Haltens bei Veräußerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. In der Begründung heißt es, die bisher geltende vollständige Steuerfreiheit von Immobilienveräußerungsgewinnen nach zehn Jahren führe zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Privilegierung von Kapital in Form von Grund und Boden gegenüber anderen Anlageformen. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fonds oder anderen Kapitalanlagen würden dauerhaft der Abgeltungsteuer unterliegen. Wer hingegen in Immobilien investiere, könne nach zehn Jahren vollständig steuerfrei veräußern. Weiter schreibt die Fraktion, dass die Immobilienmärkte in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten erhebliche Wertsteigerungen verzeichnet hätten. „Die hieraus resultierenden Veräußerungsgewinne bleiben nach Ablauf der Frist vollständig der Besteuerung entzogen. Dies stellt eine Erosion der steuerlichen Bemessungsgrundlage dar, die fiskalisch nicht länger hinnehmbar ist, zumal der Staat gleichzeitig erhebliche Investitionen in Wohnungsbau, Infrastruktur und städtische Entwicklung tätigt, die zum Wertzuwachs der Immobilien beiträgt“, argumentiert die Fraktion. Durch die Gesetzesänderung werden steuerliche Mehreinnahmen von rund sechs Milliarden Euro erwartet. Antrag der Grünen zu Steuerentlastungen In ihrem ersten Antrag (21/6644(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die gezielte steuerliche Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den einkommensteuerlichen Grundfreibetrag um 500 Euro anzuheben. Dadurch würden alle Einkommensteuerzahler entlastet. Außerdem soll der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.500 Euro erhöht werden, um alle Arbeitnehmenden gezielt zu entlasten und für spürbaren Bürokratieabbau zu sorgen. Zu den weiteren Forderungen gehört eine Senkung der Krankenkassenbeiträge um zwei Prozentpunkte. Das soll für eine Entlastung besonders bei unteren Einkommen sorgen, wo oftmals keine nennenswerte Einkommensteuer gezahlt werde. 20 bis 30 Prozent der unteren Einkommensbezieher würden gar keine Steuern bezahlen, heißt es in dem Antrag. Die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge um zwei Prozentpunkte könne eine Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen um rund 300 Euro pro Jahr entlasten. Eine vierköpfige Familie mit mittlerem Einkommen würde um rund 800 Euro pro Jahr entlastet. Finanziert werden soll die Senkung durch die Übernahme versicherungsfremder Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von rund zwölf Milliarden Euro durch Steuermittel. „Anrechnungsregeln beim Unterhaltsvorschuss reformieren“ Außerdem wird gefordert, die Anrechnungsregeln beim Unterhaltsvorschuss so zu reformieren, so dass künftig mindestens die Hälfte des Kindergeldes bei den Alleinerziehenden ankommen könne. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll in ein monatliches, einkommensunabhängiges Alleinerziehendengeld nach dem Vorbild des Kindergeldes überführt werden. Die Lohnsteuerklassen III und V sollen abgeschafft und in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden. Verbessert werden soll die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten. Stärker gefördert werden soll nach Vorstellungen der Fraktion der Rücklagen- und Vermögensaufbau. Dazu gehört unter anderem eine Erhöhung des Sparerpauschbetrags auf 1.500 Euro. Als ergänzende Altersvorsorge soll ein Bürgerfonds mit automatischer Teilnahme bei freiwilligem „Opt-out“ eingerichtet werden. Dieser Fonds soll auch für die betriebliche Altersvorsorge geöffnet werden, „um niedrigschwelligen Vermögensaufbau für alle zu ermöglichen“. „Stromsteuer auf europäischen Mindestsatz senken“ Zu den geforderten Maßnahmen für Wirtschaft und Verbraucher gehören eine Senkung der Stromsteuer auf den europäischen Mindestsatz und ein Energiekrisengeld, für das ein neuer Direktauszahlungsmechanismus geschaffen werden soll. Dieser Mechanismus soll ab 2027 für die Auszahlung eines jährlichen Klimagelds genutzt werden. Außerdem soll der Preis des Deutschlandtickets dauerhaft auf 49 Euro im Jahresabonnement stabilisiert werden. Die Fraktion verlangt darüber hinaus den Abbau von Steuervergünstigungen sowie „eine moderate Anhebung der Steuersätze für sehr hohe Einkommen“. Lücken im Steuersystem sollen geschlossen werden, zum Beispiel durch Änderungen bei der Erbschaftsteuer für große Vermögen und beim heute möglichen steuerfreien Verkauf von Immobilien, wo die Steuerfreiheit nach zehnjähriger Haltedauer abgeschafft werden soll. Eine Erhöhung der Umsatzsteuer wird abgelehnt, weil sie untere Einkommen überproportional belasten und die Wirtschaft schwächen würde. Antrag der Grünen zu Share-Deals Die Grünen verlangen von der Bundesregierung die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Verhinderung von Steuerumgehungen bei Immobiliengeschäften. In ihrem zweiten Antrag (21/6646(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die steuerrechtliche Behandlung von „Share Deals“ bei der Grunderwerbsteuer grundlegend reformiert, um die Umgehung von Steuerzahlungen bei großen Immobilienkäufen zu verhindern. Damit soll Grunderwerbsteuer grundsätzlich bei jeder Übertragung von Anteilen zwischen Gesellschaften anteilig zur Beteiligungsquote anfallen, so dass hierdurch etwa eine Milliarde Euro an Steuermehreinnahmen generiert werden könnten. Die Abgeordneten erläutern, dass Immobilientransaktionen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer unterliegen. Durch sogenannte „Share Deals“ könnten große Immobilienunternehmen die Grunderwerbsteuer umgehen, indem sie nicht die Immobilie selbst kaufen, sondern Anteile an Immobiliengesellschaften. Die grunderwerbsteuerliche Vergünstigung für Erwerber von Immobilien mittels „Share Deals“ koste die Bundesländer rund eine Milliarde Euro jährlich. Bei mehr als einem Drittel aller großen Wohnungstransaktionen zwischen 1999 und 2019 sei wegen „Share Deals“ keine Steuer gezahlt worden. Eine 2021 erfolgte Reform habe daran nicht wirklich etwas geändert. Während Investoren und Immobilienkonzerne durch die Gestaltungsoption bei Unternehmensübernahmen grunderwerbsteuerliche Ausnahmen erhalten würden, zahlten Privatpersonen in der Regel fair die Grunderwerbsteuer, stellen die Abgeordneten fest. Antrag der Grünen zu Erbschaften Die Grünen wollen Steuervorteile bei großen Erbschaften beenden und damit eine Gerechtigkeitslücke schließen. In ihrem dritten Antrag (21/6647(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung abgeschafft wird. Sie soll durch großzügige und flexible Stundungsmöglichkeiten ersetzt werden. Wie die Abgeordneten erläutern, sieht die 2016 von der damaligen schwarz-roten Bundesregierung eingeführte Verschonungsbedarfsprüfung für den Erwerb von begünstigtem Vermögen auf Antrag des Erwerbers einen Erlass der Erbschaft- oder Schenkungsteuer vor, „soweit die Person nachweist, dass sie persönlich nicht dazu in der Lage ist, die Steuer aus ihrem verfügbaren Vermögen zu begleichen“. Dadurch habe der effektive Steuersatz auf Milliardenvermögen im letzten Jahr bei gerade einmal bei rund zwei Prozent gelegen - trotz der theoretisch hohen nominalen Steuersätze im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht von bis zu 30 Prozent. „Hohe Erbschaften werden faktisch geringer besteuert als mittelgroße. Milliarden schwere Schenkungen an Kinder und Vermögensübertragungen auf Familienstiftungen können steuerfrei bleiben“, stellt die Fraktion fest. Bei Erbschaften über 26 Millionen Euro sei durch die „Verschonungsbedarfsprüfung“ im Jahr 2024 in 95 Prozent der Fälle die Steuer erlassen worden. Die Sonderregel habe die Bundesländer rund 3,4 Milliarden Euro Mindereinnahmen gekostet. Darüber hinaus verschaffe die Verschonungsbedarfsprüfung Erben gegenüber Gründern einen strukturellen Finanzierungsvorteil, da bestehende Betriebe künstlich abgesichert würden, während unternehmerische Innovationen gehemmt würden. Antrag der Linksfraktion zur Einkommenssteuer Die Fraktion Die Linke will Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen steuerlich entlasten. In einem Antrag (21/6645(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird gefordert, zur Absicherung des Existenzminimums alle Einkommen bis 16.800 Euro steuerfrei zu stellen. Zu versteuernde Einkommen bis 65.000 Euro - und somit 95 Prozent der Einkommensteuerpflichtigen - sollten steuerlich entlastet werden. Ferner sollten Menschen mit mittlerem Einkommen durch die Abschaffung der ersten Progressionszone, des sogenannten „Mittelstandbauchs“, und durch die Erhöhung des Schwellenwertes für den Spitzensteuersatz auf 85.000 Euro gegenüber dem Status quo begünstigt werden. Außerdem wird verlangt, die Abgeltungsteuer, durch die Kapitalerträge nur noch mit 25 Prozent besteuert werden, abzuschaffen und Kapitalerträge künftig mit dem individuellen Steuersatz zu besteuern. Es sei ein nicht nachvollziehbares Privileg, dass leistungslose Kapitaleinkommen in der Spitze nur halb so hoch wie Arbeitseinkommen besteuert würden. „Das bei der Einführung der Abgeltungsteuer vorgebrachte Argument, Unternehmen und Vermögende würden ohne dieses Steuerprivileg Steuergestaltung und -hinterziehung betreiben, ist spätestens durch den verbesserten internationalen Informationsaustausch entkräftet worden“, schreiben die Abgeordneten. Gegenfinanzierung für die Entlastung Als Gegenfinanzierung für die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen wird vorgeschlagen, die reichsten fünf Prozent der Steuerpflichtigen stärker zu besteuern, indem der Spitzensteuersatz ab der erhöhten Schwelle von 85.000 Euro wieder auf 53 Prozent und der Reichensteuersatz ab 250.000 Euro auf 60 Prozent angehoben wird. Zusätzlich soll ein Millionärssteuersatz in Höhe von 75 Prozent eingeführt werden. Dies betreffe die einkommensstärksten 0,08 Prozent der Bevölkerung, heißt es. Außerdem wird eine Begrenzung des Ehegattensplittings gefordert. Es soll durch eine Übertragung des Grundfreibetrags zwischen Ehepartnern und Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft ersetzt werden. „Mit dem Einkommenskonzept dieses Antrags werden alle Menschen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 65.000 Euro entlastet, das entspricht einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 7.000 Euro (Single, Steuerklasse I). So liegt die Entlastungswirkung bei 16.800 bis 30.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen bei etwa 800 Euro; im Falle von 50.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen liegt die Entlastung noch bei knapp 500 Euro“, rechnet die Fraktion Die Linke vor. (hle/25.06.2026)

Norton Rose Fulbright advises IPTO on €1 billion share capital increase and ECM transaction

Norton Rose Fulbright - 25.06.2026
Global law firm Norton Rose Fulbright has advised the Greek Transmission System Operator IPTO S.A. (IPTO) on the legal and regulatory aspects of a landmark equity capital markets transaction supporting the operator’s €1 billion share capital increase and broader strategic investment programme.

Wird Apple Intelligence der nächste Wettbewerber für juristische KI Software?

Legal Tech Verzeichnis - 25.06.2026

Greift nun nach Anthropics „Claude for Legal“ und OpenAIs „Codex for Legal“ der nächste große KI-Anbieter nach dem Rechtsmarkt?

Mit Apple Intelligence tritt jetzt ein weiterer Akteur auf den Plan. Apple zielt dabei nicht auf eine klassische Legal Tech Plattform ab. Stattdessen integriert das Unternehmen KI Funktionen direkt in seine Geräte und Anwendungen und könnte damit insbesondere kleinere und mittelständische Kanzleien sowie Rechtsabteilungen ansprechen.

Datenschutz als entscheidender Faktor

Für viele Organisationen bleibt Datenschutz die größte Hürde bei der Einführung generativer KI. Genau hier setzt Apple an. Nach Angaben der American Bar Association verfolgt Apple einen dreistufigen Ansatz. Einfache Aufgaben werden direkt auf dem Gerät verarbeitet. Für komplexere Anfragen nutzt Apple die Infrastruktur Private Cloud Compute. Für besonders umfangreiche Aufgaben kann das System zusätzlich auf externe Modelle wie ChatGPT zugreifen, allerdings nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer.

Die American Bar Association bewertet diesen Ansatz besonders für Juristen positiv. In ihrem Fachbeitrag kommt sie zu dem Schluss, dass Apple Intelligence die Chancen künstlicher Intelligenz mit einem hohen Maß an Datenschutz und Sicherheit verbindet. Gerade für Kanzleien und Rechtsabteilungen, die mit vertraulichen Informationen arbeiten, könnte dies ein wichtiger Vorteil sein.

KI wird Teil des Arbeitsalltags

Während viele Legal AI Lösungen als eigenständige Anwendungen genutzt werden, verfolgt Apple einen anderen Ansatz. Funktionen wie Textbearbeitung, Zusammenfassungen, intelligente Suche oder kontextbezogene Assistenz werden direkt in Betriebssysteme und Standardanwendungen integriert. Die nächste Generation von Apple Intelligence soll zudem noch tiefer in Apps, eMails, Dokumente und andere Arbeitsabläufe eingebunden werden.

Für Unternehmen bedeutet das: Mitarbeitende müssen keine zusätzliche Software erlernen, um von KI zu profitieren. Die Technologie wird zunehmend unsichtbar und entwickelt sich zu einem festen Bestandteil der täglichen Arbeit.

Druck auf spezialisierte Legal AI Anbieter

Diese Entwicklung könnte die Wettbewerbsbedingungen im Legal Tech Markt verändern. Wenn grundlegende Aufgaben wie Recherche, Zusammenfassungen, Textoptimierung oder Wissensmanagement bereits durch Betriebssysteme und Standardsoftware unterstützt werden, steigt der Druck auf spezialisierte Anbieter. Ihr Mehrwert muss künftig noch stärker in juristischem Fachwissen, spezialisierten Workflows und branchenspezifischen Funktionen liegen.

Gleichzeitig zeigen aktuelle Studien der Rechtsbranche, dass die Nachfrage nach KI Werkzeugen wächst, insbesondere wenn diese nahtlos in bestehende Arbeitsabläufe integriert werden können. Viele Kanzleien und Rechtsabteilungen verfolgen zwar weiterhin einen vorsichtigen Ansatz, die Nutzung generativer Legal KI nimmt jedoch kontinuierlich zu.

Fazit

Apple wird kurzfristig keine spezialisierten Legal Tech Plattformen ersetzen. Dennoch könnte Apple Intelligence den Markt nachhaltig beeinflussen. Die Kombination aus breiter Verfügbarkeit, tiefer Integration in bestehende Arbeitsumgebungen und einem starken Fokus auf Datenschutz adressiert genau die Anforderungen, die viele Kanzleien und Rechtsabteilungen bislang von einer breiteren KI Nutzung abgehalten haben.

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Auto-enrolment quality tests under review for DB, hybrid and CDC schemes

Norton Rose Fulbright - 25.06.2026
Call for evidence on alternative auto-enrolment quality tests for DB, hybrid and CDC schemes.

Government to review flexible apportionment arrangements as transactions evolve

Norton Rose Fulbright - 25.06.2026
Consultation planned on strengthening flexible apportionment rules.

HMRC publishes guidance on VAT recovery routes for scheme management costs

Norton Rose Fulbright - 25.06.2026
HMRC clarifies when employers can recover VAT on pension scheme investment and administration costs.

Transfers: Proposals to ease transfer conditions and target SSAS scam risk

Norton Rose Fulbright - 25.06.2026
Consultation proposes easing some transfer conditions but adds a new red flag requiring proof of an employment link.

GMP conversion: HMRC consults on fix for annual allowance charges

Norton Rose Fulbright - 25.06.2026
HMRC consults on changes to ensure GMP conversion does not cause members to lose their annual allowance protections.

Updated TPR guidance on the <em>Virgin Media</em> fix

Norton Rose Fulbright - 25.06.2026
Updated TPR guidance is not substantively different from the version published in March.

Wohnungsbau soll Vorfahrt bekommen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, über die Reform des Baugesetzbuches beraten. Damit sollen Planungen und Genehmigungen beschleunigt, vereinfacht und digitalisiert werden. Dazu hat die Bundesregierung ein "Baugesetzbuch-Upgrade" auf den Weg gebracht. Ihr Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ (21/6588(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stand in erster Lesung zur Debatte. Der Entwurf wurde im Anschluss an die einstündige Aussprache – ebenso wie ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Stadt gemeinsam gestalten und demokratische Beteiligung stärken – Kooperative Stadtentwicklung in das Baugesetzbuch aufnehmen“ (21/6643(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) – in die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen wird in beiden Fällen der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen die Federführung übernehmen. Zwar waren sich alle Redner im Bundestag einig, dass in diesem Land bezahlbare Wohnungen fehlen, doch darüber, wie der Wohnungsmangel behoben werden soll, gingen die Meinungen weit auseinander. Regierung: Schneller, digitaler, flexibler, effizienter „Der Wohnungsbau bekommt Vorfahrt", kündigte Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) in ihrer Rede vor dem Bundestag an. Das Baugesetzbuch werde nun angepasst, viele der alten Regeln seien an vielen Stellen zu starr, zu kompliziert und zu langsam geworden. "Darauf reagieren wir jetzt mit unserem großen Baugesetzbuch Upgrade", sagte Hubertz. Die Bauplanung in Deutschland solle schneller, digitaler, flexibler und auch effizienter werden. Das sei nach dem "Bau-Turbo" - mit dem der Wohnungsbau schneller genehmigt werden soll, weil Kommunen auf Bebauungspläne verzichten können - nun "Schritt zwei und der nächste zentrale Modernisierungs- und Beschleunigungsschritt". Wohnungsbau solle ein "überragendes öffentliches Interesse" werden, "denn überall im Land fehlen Wohnungen". Außerdem könnten Kommunen gegen Schrott- und Problemimmobilien schneller durchgreifen. Schließlich sollten Planungsverfahren "schneller, schlanker und digitaler" werden. "Was vorher im Extremfall auch mal 15 Jahre dauern konnte, machen wir jetzt in zwei", kündigte Hubertz an. Auch Umweltprüfungen sollten verschlankt werden, nach dem Grundsatz "Aus zwei mach eins": Wo bisher zwei umfangreiche Prüfungen nötig waren, die nacheinander liefen, reiche künftig in der Regel eine aus. SPD: Wohnungskrise führt zu Wut im Land Dr. Philipp Rottwilm (SPD) hofft, dass mit dem zweiten Baugesetz nun "massiv neue Wohnungen gebaut werden, um die Wohnungskrise zu lösen". Viele Menschen in diesem Land würden in der "Angst vor der nächsten Mieterhöhung leben". Wer umziehen wolle, werde daran gehindert, weil die Kosten zu hoch seien. "Die Wohnungskrise ist einer der Hauptgründe für die Wut in unserem Land", warnte der Sozialdemokrat. Nicht nur, aber vor allem junge Menschen würden in ihrer persönlichen Entwicklung ausgebremst, und das sei einer der Gründe, weshalb sie sich "den politischen Rändern zuwenden". Die Bundesregierung habe den Auftrag, dem entgegenzuwirken. AfD: 40 Prozent der Baukosten beruhen auf Vorgaben Marc Bernhard (AfD) übte scharfe Kritik an dem Vorhaben. In Deutschland fehlten 1,8 Millionen Wohnungen. Der Wohnungsmangel sei "die größte soziale Krise in Deutschland". Es gebe zwar 800.000 offene Baugenehmigungen, doch "es wird nicht mehr gebaut, weil sich kein normaler Mensch mehr die Baukosten leisten kann", sagte Bernhard. Die "Baukostenexplosion" werde vor allem durch "Ihren Dämmwahn, Ihr Heizungsgesetz, Ihre CO2-Steuer, Ihre Bürokratie und Ihre Klimaauflagen verursacht", zählte Bernhard auf. 40 Prozent der Baukosten entstünden durch diese Vorgaben. Union: Bauvorschriften entschlacken "Ja, es fehlen Hunderttausende Wohnungen", sagte Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU), es könne so nicht weitergehen. "Das werden wir ändern", erste Schritte seien bereits erfolgt, wie beispielsweise das Gesetz zum Bau-Turbo. Die nun vorliegende Novelle des Baugesetzbuches werde Bauvorschriften entschlacken. Damit mache der Gesetzgeber klar, dass der Bau von neuen Wohnungen "im überragenden öffentlichen Interesse" Vorrang habe. Daneben dürfe der Bestand jedoch nicht aus dem Blick geraten. Demografie und Klimawandel machten es nötig, dass der Bestand "energetisch modernisiert und altersgerecht umgebaut werden kann". Deswegen sei es wichtig, dass in Milieuschutzgebieten auch altersgerecht umgebaut werden könne. Grüne: Probleme auf dem Wohnungsmarkt bleiben Auch Kassem Taher Saleh (Bündnis 90/Die Grünen) hob den Wohnungsmangel hervor. Für viele Menschen sei die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung zu "einer enormen mentalen Belastung" geworden. Der vorliegende Gesetzentwurf werde die Probleme auf dem Wohnungsmarkt nicht lösen. Schlimmer noch, er senke noch Umweltstandards und Mitbestimmungsrechte ab. Das Gesetz sehe vor, dass Bürger innerhalb kürzester Zeit Stellung zu Bauvorhaben beziehen sollen. "Wer Beteiligung erschwert, schafft nicht mehr Akzeptanz, sondern weniger Akzeptanz", sagte er. Linke fordert mehr Regulierung Katalin Gennburg (Die Linke) hält den Ansatz, mehr Wohnungen zu bauen, für verfehlt. "Die Bundesregierung sagt bauen, bauen bauen. Irgendwer muss doch mal aufwachen, dass das der falsche Weg ist", sagte sie. Statt auf Neubau zu setzen, forderte sie, die Mieten zu regulieren, und zwar mit einem "deutschlandweiten Mietendeckel", um "die Wohnungskrise endlich in den Griff zu kriegen". Außerdem solle Wohnraum, der als Ferienwohnungen oder möblierte Apartments auf Zeit vermietet wird, in den regulären Wohnungsmarkt zurückgeholt werden. Neben "harter Regulierung" verlangte Gennburg eine öffentliche Planung zur Sicherung der Gemeinbedarfe und "vor allem die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger", die durch "flächendeckende Beteiligungsstellen" möglich gemacht werden solle. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetz Bauleitplanverfahren straffen und vereinfachen. Außerdem soll der Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt werden. Mit dem "Baugesetzbuch-Upgrade" sollen den Kommunen außerdem mehr Möglichkeiten im Umgang mit Schrottimmobilien gegeben werden. Ziel der Änderungen ist nach Angaben der Bundesregierung, die Funktionsfähigkeit des Bauplanungsrechts zur Wahrung der verfassungsrechtlich geschützten kommunalen Planungshoheit der Gemeinden langfristig zu sichern und an die aktuellen Herausforderungen sowie die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen anzupassen. "Eine funktionierende kommunale Planung stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Demokratie", heißt es. "Überragendes öffentliches Interesse" bei Wohnbebauung In Zukunft wird für Wohnbebauung unter bestimmten Voraussetzungen ein "überragendes öffentliches Interesse" angeordnet. Das gilt für Wohnbebauung, für die ein Bebauungsplan in einem angespannten Wohnungsmarkt ein Baugebiet ausweist, das zumindest auch dem Wohnen dient. Im Naturschutzrecht soll klargestellt werden, dass Interessen des Wohnungsbaus ein zwingender Grund des überwiegenden öffentlichen Interesses sein können. Weitere Maßnahmen sind die Vereinfachung der Umweltprüfung, Möglichkeiten zur Reduzierung der Öffentlichkeitsbeteiligung und eine Einschränkung von Klagemöglichkeiten gegen Bebauungspläne. Der Flächennutzungsplan soll aufgewertet werden, indem durch ihn bestimmte Außenbereichsvorhaben mit einer Privilegierungswirkung ausgestattet werden können. Die Spielräume der Gemeinden bei Baugebietsausweisungen sollen ausgeweitet werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Straffung des Bauleitplanverfahrens vor. Das Verfahren soll vollständig digital ausgestaltet werden. Der Standard "XPlanung" werde den Gemeinden bundesweit vorgegeben. Auch das Raumordnungsgesetz soll modernisiert werden. Dazu gehört die vollständige Digitalisierung des Beteiligungsverfahrens bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen und bei Raumverträglichkeitsprüfungen. Vorkaufsrechte bei Schrottimmobilien In der Bauleitplanung sollen zudem Klimaanpassungs- und Starkregenvorsorgekonzepte sowie Hitzebelastungskarten eine größere Rolle spielen. Außerdem soll die wassersensible Stadtentwicklung ein neuer Grundsatz der Bauleitplanung werden. Gemeint ist damit, dass das Potenzial von Wasser als Ressource für die Klimaanpassung und die Lebensqualität in den Städten genutzt wird. Verbessert wird die Möglichkeit, mit Vorkaufsrechten gegen Schrottimmobilien vorgehen zu können. "Die Kommunen erhalten so ein wichtiges Instrument, um gegen die negativen städtebaulichen Auswirkungen von Schrottimmobilien vorzugehen und Spekulation mit Schrottimmobilien durch wiederholte Verkäufe ohne Verwertungsabsicht, inklusive daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die Bodenmarktpreise, zu unterbinden", heißt es in dem Entwurf. Gehört eine Schrottimmobilie einer Eigentümergemeinschaft, ermöglicht es die neue Vorkaufsregelung der Kommune, auch einzelne Wohnungen zu erwerben, um innerhalb der Eigentümergemeinschaft etwas gegen die negative Ausstrahlungswirkung auf die Nachbarschaft oder das Quartier tun zu können. Erleichtert werden auch Enteignungsverfahren von Schrottimmobilien. Antrag der Linken Die Beteiligung von Bürgern an kommunalen Planungen soll aus Sicht der Fraktion Die Linke nicht mehr wie heutzutage oft folgenlos bleiben. Beteiligung dürfe kein symbolischer Akt sein, sondern müsse als kontinuierlicher, konfliktoffener und verbindlicher Prozess ausgestaltet werden, fordert sie in ihrem Antrag (21/6643(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Bundesregierung wird darin unter anderem aufgefordert, das Baugesetzbuch so zu ändern, dass die Öffentlichkeit bereits vor dem Aufstellungsbeschluss über Ziele und Zwecke der Planung informiert und beteiligt wird. Außerdem sollen nach Auffassung der Fraktion unter anderem flächendeckend Beteiligungsstellen in Form von „public-common partnerships“ eingerichtet werden, die sich kooperativ aus Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammensetzen. (hle/hau/25.06.2026)

Unterausschuss Krisenprävention, strategische Vorausschau, Stabilisierung und Friedensförderung reist nach Armenien

Eine Delegation des Unterausschusses Krisenprävention, strategische Vorausschau, Stabilisierung und Friedensförderung wird vom 29. Juni bis 3. Juli 2026 nach Armenien reisen. Der Besuch erfolgt kurz nach den Parlamentswahlen in Armenien vom 7. Juni 2026. Geplant sind Gespräche mit Parlamentariern, Regierungsvertretern und Fachleuten vor Ort zu den Themenbereichen Resilienz gegenüber hybriden Bedrohungen, Annäherung Armeniens an die EU, Friedensprozess mit Aserbaidschan und Krisenprävention. Außerdem werden Gespräche mit Think Tanks, Kirchenvertretern sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft stattfinden. Weitere Themenbereiche sind die Folgen der Flucht der armenischen Bevölkerung aus Berg-Karabach vor aserbaidschanischen Truppen im September 2023 sowie der danach in Gang gekommene Friedensprozess mit Aserbaidschan, der zu einem gemeinsamen, am 8. August 2025 in Washington von beiden Seiten offiziell initialisierten Entwurf eines Friedensvertrags geführt hat. Die Reise soll zudem einem Austausch darüber dienen, wie die Europäische Union den Friedensprozess, den sie beispielsweise bereits durch die Beobachtermission „Mission der Europäischen Union in Armenien“ (EUMA) begleitet, weiter unterstützen kann. Die Delegation besteht aus dem Delegationsleiter Johannes Volkmann (CDU/CSU) sowie den Abgeordneten Denis Pauli (AfD), Julian Joswig (Bündnis 90/Die Grünen) und der Abgeordneten Charlotte Neuhäuser (Die Linke).

UNHCR: Zahl der Flüchtlinge weltweit leicht gesunken

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss Die Zahl der Flüchtlingen ist 2025 erstmals seit zehn Jahren weltweit gesunken. Eine Trendwende sei das aber nicht, so eine UNHCR-Vertreterin im Menschenrechtsausschuss.

Menschenrechtsinstitut sieht Rechtsstaat unter Druck

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss Das Menschenrechtsinstitut warnt vor einer Gefährdung des Rechtsstaats auch in Deutschland. Dessen Direktorin forderte im Ausschuss, die Menschenrechte geschlossen zu verteidigen.