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Hat die KI Rechte? Was das IT-Recht von Star Trek lernen kann

Legal Tech Verzeichnis - 16.04.2026

Raumschiff Enterprise als Gegenstand einer rechtswissenschaftlichen Darstellung – ein neues Buch dringt dahin vor, wo noch nie ein juristisches Werk gewesen ist. Quasi als Lehrbuch des Rechts der Vereinigten Föderation der Planeten kommt „Das Recht der unendlichen Weiten“ daher. Wie es sich für ein Rechtshandbuch gehört, sind seine Thesen dicht garniert mit Fußnoten, die jedoch nicht auf BGH-Urteile verweisen, sondern Serien, Staffeln und Episoden. Sein Autor Dr. Jens Ambrock hat sich durch die Fernsehserie der Sechzigerjahre, ihre elf Ableger-Formate, dreizehn Kinofilme und zahlreiche Romane gearbeitet, um die Essenz der interstellaren Rechtsordnung systematisch und anekdotisch darzustellen. Die Regelungen sind fiktiv, die Sachverhalte Zukunftsmusik. Und doch lassen sich aus dem TV- und Kino-Geschichten Lösungen für teilweise gar nicht so ferne Konfliktlagen ableiten.

So erlebt Künstliche Intelligenz unserer Tage Einzug in praktisch alle Lebenslagen. Mit der rasanten technischen Entwicklung können die Rechtsordnungen kaum mithalten. Die Europäische Union ist mit ihrer KI-Verordnung Vorreiterin. Doch auch ihr Gesetzgeber ändert schon vor dem Geltungsbeginn aller Regelungen der KI-VO hektisch Inhalte der künftigen Verpflichtungen in einem Reformgesetz, dem sogenannten KI-Omnibus. Star Trek hat demgegenüber eine weitaus längere Tradition, den rechtlichen Umgang mit KI zu skizzieren. Vom Roboter M5 in der Originalserie über den Androiden Data aus der Next Generation bis zum holographischen Doktor der Voyager in der neuesten Streaming-Serie Starfleet Academy treten immer wieder Inkarnationen Künstlicher Intelligenz auf. Ihr rechtlicher Status ist dabei wiederholt Gegenstand ethischer Debatten und auch juristischer Verhandlungen. Nun hat die KI der heutigen Gegenwart noch nicht den technischen Entwicklungsstand erreicht, dass ihr eine eigenständige Rechtspersönlichkeit zugewiesen werden könnte. Dass wir zu Lebzeiten diesen Punkt noch erreichen, erscheint jedoch nicht fernliegend. Die Fiktion der utopischen Geschichten in Star Trek hält für den Moment bereits Lösungsvorschläge parat. Im Kern unterscheidet das Föderationsrecht nicht zwischen der Art von Leben. Erfüllt eine KI dieselben Kriterien wie organisches Leben – seien es Mikroorganismen, Energiewesen oder kristalline Lebensformen – so kommt eine Rechtspersönlichkeit in Betracht. Gestuft nach mehreren Kategorien wie einfachem Leben, empfindungsfähigem Leben und höherem Leben hat auch KI in der fiktiven Zukunft ein Recht auf Leben, auf Urheberschaft an Holo-Romanen sowie auf Heirat und Familiengründung.

Doch KI hat nicht nur Rechte, sie wird auch reguliert. Den radikalsten Ansatz stellt die Serie „Star Trek: Picard“ vor. Der Bau und der Betrieb von Androiden wird dort sehr pauschal untersagt. Anlass ist der Amoklauf eines Roboters, der zur Zerstörung des Mars geführt hat. Anstatt die Hintergründe zu ergründen, verbietet die Föderation – gar nicht Star-Trek-typisch – das, was sie nicht versteht und wovor sie sich fürchtet. Das Verbotsgesetz ist der eigentliche Antagonist der ersten Staffel und wird den Idealen Star Treks folgend schließlich auch wieder gekippt. Differenziertere Ansätze der KI-Regulierung zeigen die vorangegangenen Serien. Deutlich wird darin der Einfluss des Science-Fiction-Autors Isaac Asimov. Zwar war dieser nie direkt für das Star-Trek-Franchise tätig. Seine tiefe Freundschaft zum Serienschöpfer Gene Roddenberry führte jedoch zu weitreichendem Einfluss auf die Handlungsstränge auf der Entreprise. Die von Asimov 1942 in Kurzgeschichten erdachten Gesetze der Robotik bilden ohne direkte Erwähnung das Fundament aller KI-Anwendungen von Star Trek, die über so etwas wie ein Gewissen verfügen.

Das über die Jahrzehnte ausdifferenzierte Star-Trek-Universum kennt noch weitere Rechtsprobleme, die auf uns in nicht allzu ferner Zukunft zukommen dürften. Dürfen Menschen geklont werden? Nicht ohne Zustimmung des Originals, sagt Commander Riker. Sind Klone Rechtsnachfolger der Ausgangsperson? Wohl nicht, aber das für Star Trek konzipierte Erbrecht greift gegebenenfalls. Dürfen Kinder durch genetische Eingriffe „verbessert“ werden im Hinblick auf Intelligenz, körperliche Fitness und andere Merkmale? Dazu wird ein striktes Verbot eingeführt und in zahlreichen Episoden konturiert. Solange der Eingriff nicht der Behandlung eines schweren Gendefekts dient, soll er untersagt und mit drakonischen Strafen belegt sein. Begründet wird die klare Haltung der Rechtsordnung mit der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt und der Vermeidung eines gesellschaftlichen Drucks auf alle Eltern, ihre Kinder „aufwerten“ lassen zu müssen. Die Handlung selbst hinterfragt die Regel jedoch jedes Mal, wenn sie erwähnt wird, als für Betroffene unzumutbare Diskriminierung.

Zunächst irrelevant für unsere Gegenwart klingt die juristische Debatte über Telepathie-Regulierung. Vulkanier, Betazoide und Ullianer sind beispielsweise in der Lage, in einen fremden Geist einzudringen. Das Recht in Star Trek kennt selbst dafür konkrete Anforderungen. Kurz gesagt, erfordert das Auslesen von Gedanken Fremder eine Einwilligung. Auch wenn kurzfristig nicht anzunehmen ist, dass die Menschheit auf telepathisch begabte Außerirdische trifft, werden wir schon bald konkrete Regelungen für ähnliche Sachverhalte brauchen. Elon Musk und andere Forschende haben bereits beachtliche Fortschritte damit gemacht, Hirnwellen über Sensoren und Computerchips auszulesen. Die reale Rechtswissenschaft reagiert und tastet sich mit ersten Aufsätzen an das Thema heran.

Letztlich ist Telepathierecht eine sehr spezielle Unterkategorie des Datenschutzrechts. Denn, ja, die utopische Zukunft kennt weiterhin Datenschutz. Als Korrektiv gegen die allgegenwärtige Totalüberwachung ist es auch notwendig. Lieutenant Commander Tuvok und Fähnrich Kim diskutieren über die Reichweite der Privacy Protocols der Sternenflotte, als Kim in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen gerät. Der Schutz seiner persönlichen Dateien auf dem Raumschiff Voyager wird in dem Fall als nachrangig eingestuft. Auch persönliche Computerlogbücher und private Subraumnachrichten unterliegen einem gelegentlich erwähnten rudimentären Datenschutz – der jedoch insbesondere gegen Sicherheitsinteressen abwägbar ist. Diese Fallgruppen erinnern mehr an das US-amerikanische Verständnis von privacy als an die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Ihre Verankerung in der utopischen Vision deutet jedoch an, dass das Rechtsgebiet, dessen Sinnhaftigkeit heute mitunter kontrovers diskutiert wird, auch in der Zukunft nicht überholt sein dürfte.

Ob die Analyse des fiktiven Zukunftsrechts unterhaltsamer Humbug ist oder doch ein wissenschaftlicher Gehalt dahintersteckt, mag jeder Leser für sich entscheiden. Das Buch soll keine Parodie auf Jura sein, sondern legislative Lösungen aufzeigen für künftige Herausforderungen. Wenn diese Spielerei dabei nerdigen Juristen Inspiration und ein Lächeln bereitet, hat es seinen Zweck erfüllt. Wenn sie juristischen Laien die Rechtswissenschaft näherbringt, indem es sie mit einem Handlungsuniversum abholt, das sie kennen, dann erst recht.

Autor: Dr. Jens Ambrock ist Leitender Regierungsdirektor beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Auch in seiner Freizeit lässt ihn die Schnittstelle aus Recht und technischen Entwicklungen nicht los. Nach zahlreichen Veröffentlichungen zu DSGVO, Data Act und KI-Verordnung wagt er sich nun neue literarische Gefilde. Sein Werk „Das Recht der unendlichen Weiten: Gesetze und Direktiven im Star Trek Universum“ ist im April 2026 beim Verlag dfv erschienen.

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Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung beraten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. April 2026, erstmals über die Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung debattiert. Im Anschluss an die einstündige Aussprache wurde die Unterrichtung (21/4910) dem federführenden Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung zur weiteren Beratung überwiesen. Minister: Rechenzentren sind die neuen Raffinierien „Rechenleistung ist der neue Rohstoff. Und Rechenzentren sind die neuen Raffinerien“, sagte der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger (CDU), zu Beginn der Debatte. Daten, Algorithmen und Künstliche Intelligenz würden darüber entscheiden, „ob wir wachsen, ob wir innovativ bleiben und ob wir unseren Wohlstand halten“. Die entscheidende Frage sei deshalb: „Wer rechnet und gestaltet selbst, und wer nutzt nur?“ Sein Anspruch sei, so Wildberger: „Deutschland gestaltet.“ Nur so könne man souverän bleiben. Ohne Rechenzentren gebe es keine digitale Stärke, sagte er und verwies auf die schon vorhandene starke Ausgangsbasis „aus europäischer Sicht“. Deutschland sei aktuell der größte Rechenzentrenstandort Europas. China und die USA jedoch operierten „in ganz anderen Dimensionen“. Um Fahrt aufzunehmen, habe die Bundesregierung die Rechenzentrumsstrategie beschlossen. „Wir wollen die Rechnenzentrenkapazitäten bis 2030 mindestens verdoppeln und die Rechenleistung für Künstliche Intelligenz vervierfachen“, sagte der Minister. Ein Handlungsfeld in der Strategie sei mit Energie und Nachhaltigkeit überschrieben, so Wildberger. „Rechenzentren brauchen verlässlichen, bezahlbaren und möglichst klimafreundlichen Strom“, sagte er. Zudem setze man auf höchste Energieeffizienz. AfD: Rechenzentren sind kritische Dauerlasten Die Bundesregierung räume in der Strategie ein, dass eine große Menge Energie benötigt wird, wisse aber nicht so genau, wo die herkommen soll, sagte Robin Jünger (AfD). Eines wisse sie aber ganz sicher: „Grün soll sie sein, hundert Prozent klimaneutral.“ Eine schöne Utopie sei das, befand der AfD-Abgeordnete. Ein Gigawatt Strom, der für große leistungsstarke Rechenzentren benötigt werde, sei keine Petitesse. „Das ist der durchschnittliche Strombedarf von anderthalb Millionen Menschen hier in Deutschland.“ Es sei ein Widerspruch in sich selbst, wenn Rechenzentren gleichzeitig zuverlässig, bezahlbar und erneuerbar laufen sollen, obwohl die Bundesregierung selbst Netzengpässe, hohe Strompreise und fehlende Anschlusskapazitäten einräume. Rechenzentren seien „kritische Dauerlasten“, sagte Jünger. Wer sie politisch an ein System aus bilanziellen Nachweisen, knappen Netzanschlüssen und subventionierten Strompreisen binde, baue keinen digitalen Hochleistungsstandort, sondern eine politische Schönwetterstrategie. Gebraucht werde gesicherte Bandlast – also Energie, „die auch dann erzeugt wird, wenn es draußen kalt, dunkel und windstill ist“. Genau deshalb sei die Kernenergie systemisch näher an den Anforderungen eines Rechenzentrums „als ein auf dem Papier klimaneutral gerechneter Strommix“, sagte er. SPD: Eigene Anwendungsfelder definieren Unterstützung für Wildbergers Strategie kam von Johannes Schätzl (SPD). Sie setze an vielen richtigen Stellen an. Richtig sei zudem, dass mit ihr auch die Anwendungsfelder skizziert würden. „Künstliche Intelligenz wird über die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts entscheiden“, sagte Schätzl. Sie funktioniere nun einmal nicht ohne physische Infrastruktur. Mit Blick auf den starken Zubau von Rechenkapazität in den USA sagte der SPD-Abgeordnete, man werde den weltweiten Wettbewerb nicht nur über Masse gewinnen können. Vielmehr müsse man eigene Anwendungsfelder definieren. Hierbei habe Europa einen entscheidenden Vorteil: im Maschinenbau, in der Automobilindustrie und der Chemischen Industrie gelte: „Wir haben die Industriedaten, die die Künstliche Intelligenz braucht.“ Darauf müsse man in Zukunft setzen. Außerdem würden wettbewerbsfähige Strompreise eine immer größere Notwendigkeit für den Industriestandort Deutschland werden. Das sei eine klare industriepolitische Voraussetzung. Grüne: Es besteht das Risiko von Fehlinvestitionen Die Rechenzentrumsstrategie klinge ambitioniert, räumte Rebecca Lenhard (Bündnis 90/Die Grünen) ein. Wie aber komme die Regierung auf die Zahl der Vervierfachung der KI-Kapazitäten, fragte Lenhard. Auf ihre schriftliche Anfrage habe sie geantwortet bekommen, dass es eine solche Bedarfsanalyse gar nicht gegeben habe. „Dieser Strategie fehlt das Fundament einer belastbaren Bedarfsplanung, einer differenzierten Bedarfsanalyse. Dabei wäre genau das entscheidend“, sagte die Grünen-Abgeordnete. Nun bestehe das Risiko, am tatsächlichen Bedarf vorbeizuplanen und damit das Risiko von Fehlinvestitionen. Das Versprechen von nachhaltigen Rechenzentren passe auch nicht zu der gleichzeitigen Schleifung des Energieeffizienzgesetzes, befand Lenhard. Bis 2045 werde sich der Energieverbrauch durch Rechenzentren in Deutschland vervierfachen, sagte sie. Wer jetzt die Weichen falsch stellt, schaffe Fakten für Jahrzehnte. „Die Rechenzentrumsstrategie und das Energieeffizienzgesetz müssen zusammengedacht werden“, betonte Lenhard. Wer das trennt, betreibe Greenwashing. „Das werden wir Grüne selbstverständlich nicht akzeptieren“, sagte sie. Linke: Rechenzentren sind nicht nachhaltig Von einem „kopflosen Ausbau“ sprach Sonja Lemke (Die Linke). Rechenzentren hätten einen „wirklich gigantischen Stromverbrauch“, sagte sie. In Städten, in denen bereits große Rechenzentren existierten wie Berlin oder Frankfurt, gebe es jetzt schon keine Netzanschlüsse mehr, sagte Lemke. „Nicht für Rechenzentren und vor allem nicht für richtiges Gewerbe.“ In Frankfurt, so die Linken-Abgeordnete, gebe es Pläne, direkt neben dem Rechenzentrum ein Gaskraftwerk dafür zu bauen. „Rechenzentren sind nicht nachhaltig. Sie sind der letzte Strohhalm der fossilen Industrie“, sagte Lemke. Sie steckten den Planeten weiter in Brand: „Das können wir nicht zulassen.“ Mit Blick auf die Aussage der Bundesregierung, mit der Strategie den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken zu wollen, sagte Lemke, es gebe aktuell keinen einzigen Einsatz von KI, der profitabel sei: „Es gibt kein Geschäftsmodell.“ Das Einzige, was es gebe, sei eine „gigantische Blase von irgendwelchen Hoffnungen, wenn man die KI nur überall reindrückt, sind die Menschen auch irgendwann bereit dafür zu zahlen“. CDU/CSU: Strategie kommt zum richtigen Zeitpunkt Aus Sicht von Marvin Schulz (CDU/CSU) kommt die Rechenzentrumsstrategie hingegen zum richtigen Zeitpunkt. Die Frage, wie man mit Daten umgeht, sei wichtiger denn je. „Die Strategie ist unsere Möglichkeit, dafür zu sorgen, im internationalen Wettbewerb endlich aufzuholen“, sagte Schulz. Wenn man mehr Rechenzentren in Deutschland habe, sei mehr Leistung vorhanden. Je mehr Leistung vorhanden sei, desto besser könne man KI einsetzen. Je mehr KI in Deutschland zur Anwendung kommt, „desto stärker, schneller und gesünder ist unser Land“. Unterrichtung durch die Bundesregierung Eine umfassende Digitalisierung und ausreichende Rechenzentrumskapazitäten seien wichtige Faktoren für eine zukunfts- und wettbewerbsfähige Wirtschaft und eine moderne öffentliche Verwaltung, schreibt die Regierung. „Wir stehen weltweit und auch in Deutschland am Beginn einer neuen Phase der digitalen Transformation“, heißt es. Rechenzentren („Data Centers“) seien eine entscheidende physische Grundlage der digitalen Transformation einer Gesellschaft, sicherten die Leistungsfähigkeit moderner Volkswirtschaften, ermöglichten Innovation, stärkten Wertschöpfung und bildeten eine wesentliche Voraussetzung für digitale Souveränität und Wirtschaftssicherheit in Deutschland und Europa. Die Bundesregierung formuliert in der Vorlage den Anspruch, dass Deutschland einer der führenden und attraktiven Standorte für Rechenzentrumskapazitäten sein soll. Die die Rechenzentrumskapazitäten in Deutschland sollen bis 2030 mindestens verdoppelt werden. „Rechenkapazitäten für High-Performance-Computing (HPC) und Künstliche Intelligenz (KI) wollen wir dabei mindestens vervierfachen“, heißt es in der Unterrichtung. Erreichung der Ziele der Hightech-Agenda Die Strategie unterstütze auch die Erreichung des Ziels der Hightech-Agenda Deutschland, Innovationen in Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit umzusetzen. Insbesondere verbessere diese Strategie und der Ausbau der Rechenkapazitäten in Deutschland die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von KI-Kapazitäten für Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft und liefere einen wichtigen Baustein zur Umsetzung der technologischen Führerschaft in den sechs prioritären Schlüsseltechnologien der Hightech-Agenda Deutschland. Sie unterstütze zudem die Stärkung von Kompetenzen und die Entwicklung von Lösungen entlang des gesamten Technologie-Stacks in Deutschland und Europa, lege die Grundlage für die Ausführung rechenintensiver Anwendungen und stütze so den Transfer sowie die Kommerzialisierung innovativer Lösungen. Zudem unterstreiche sie „unser neues Ambitionsniveau in der Forschungs- und Technologiepolitik“, schreibt die Bundesregierung. In der Vorlage werden auch die aktuellen Stärken und Schwächen des Rechenzentrumsstandorts Deutschland gegenübergestellt. Als Stärke im Handlungsfeld „Energie und Nachhaltigkeit“ wird unter anderem angeführt, dass Deutschland generell über eine sehr hohe Versorgungssicherheit und gut ausgebaute Energieversorgung verfüge – ebenso wie speziell auch eine Netzinfrastruktur. Als Schwäche steht dem gegenüber, dass die Anschlusskapazitäten im Stromnetz knapp seien, vor allem in bestehenden Hotspots. Lange Anschlusszeiten und eine fehlende Verzahnung von Energie- und Standortplanung behinderten den Ausbau, heißt es. Leistungsfähiges und flexibles Energiesystem Als Konsequenz daraus schreibt die Regierung: „Wir wollen, dass Rechenzentren zuverlässig, bezahlbar und umweltverträglich mit Energie versorgt werden.“ Voraussetzung für einen zukunftsfähigen Rechenzentrumstandort sei daher ein leistungsfähiges und flexibles Energiesystem. Der Leistungsbedarf von Rechenzentren solle daher möglichst frühzeitig in die Planung von Netzinfrastrukturen integriert werden. Netzanschlussprozesse sowie die Nutzung vorhandener Kapazitäten sollten Anforderungen von Rechenzentren bestmöglich Rechnung tragen. Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Abwärmenutzung und wassersparende Kühlsysteme seien zentrale Hebel für Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit „und alle auch bei der Standortwahl relevant“, heißt es in der Unterrichtung. (hau/16.04.2026)

Norton Rose Fulbright advises Rothschild as financial adviser to Charterhouse on £235 million recommended offer for Animalcare Group

Norton Rose Fulbright - 16.04.2026
Global law firm Norton Rose Fulbright is advising Rothschild & Co (Rothschild) as financial adviser to Charterhouse Capital Partners LLP and CCP Paw2 Bidco Limited, a wholly-owned indirect subsidiary of funds managed or advised by Charterhouse on its £235 million recommended cash offer for Animalcare Group plc (Animalcare).

Deutsche Börse Photography Foundation vergibt Curatorial Fellowship an Raquel Villar-Pérez

Deutsche Börse (PM) - 16.04.2026
​​​​​Die Deutsche Börse Photography Foundation vergibt ihr international ausgeschriebenes Curatorial Fellowship an Raquel Villar-Pérez. Mit dieser neu geschaffenen Initiative stärkt die Stiftung ihr Engagement für die Förderung kuratorischer Praxis im Bereich der zeitgenössischen Fotografie und den internationalen fachlichen Austausch. Das Fellowship fördert Kurator*innen mit mehrjähriger Berufserfahrung und bietet ihnen die Möglichkeit, ihre forschungsorientierte Ausstellungspraxis auszubauen. Raquel Villar-Pérez ist freiberufliche Wissenschaftlerin, Autorin und Kuratorin für Fotografie mit Sitz im Vereinigten Königreich. Ihr Fokus liegt auf der künstlerischen Auseinandersetzung mit Migration, transnationalem Feminismus sowie sozialer und ökologischer Gerechtigkeit aus der Perspektive dekolonialer und erweiterter fotografischer Praktiken. Sie hat mit verschiedenen internationalen Kunstinstitutionen zusammengearbeitet und veröffentlicht regelmäßig in Magazinen für Fotografie und Kunst. Derzeit promoviert sie am Edinburgh College of Art zu lateinamerikanischen Künstlerinnen, die in Großbritannien leben und arbeiten, wobei sie die Parallelen zwischen den Migrationserfahrungen der Frauen und einer Erweiterung des Mediums Fotografie untersucht. Im Rahmen der Zusammenarbeit, die im Frühjahr 2026 beginnt und mit der Realisierung einer Ausstellung in 2028 ihren Abschluss findet, wird sich Raquel Villar-Pérez intensiv mit der Art Collection Deutsche Börse auseinandersetzen. Ziel ist es, Narrative und thematische Schwerpunkte innerhalb der Sammlung zu identifizieren und darauf aufbauend ein detailliertes Ausstellungskonzept zu entwickeln. Ein weiterer zentraler Bestandteil des Fellowship ist es, Vorschläge für Neuerwerbungen zu erarbeiten, die sowohl die geplante Ausstellung als auch die Sammlung um neue Perspektiven ergänzen und vertiefen. Das Programm ist so flexibel gestaltet, dass Raquel Villar-Pérez es unabhängig von ihrem Standort in ihre berufliche Praxis integrieren kann. Die gemeinsam mit der Deutsche Börse Photography Foundation kuratierte thematische Ausstellung wird im Frühjahr 2028 in den Räumlichkeiten der Stiftung in Eschborn bei Frankfurt und anschließend in einer weiteren Fotoinstitution in Europa gezeigt. „Die Förderung kuratorischer Praxis ist mir im Rahmen unseres Engagements für die zeitgenössische Fotografie ein zunehmend wichtiges Anliegen. Der kontinuierliche Austausch mit internationalen Expert*innen ist dabei essenziell, um die Arbeit unserer Stiftung vielfältig, nachhaltig und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Vor diesem Hintergrund freue ich mich ganz besonders auf die Zusammenarbeit mit der erfahrenen und international tätigen Kuratorin Raquel Villar-Pérez. Wir schätzen uns sehr glücklich, sie für dieses Fellowship gewonnen zu haben“, kommentiert Anne-Marie Beckmann, Direktorin der Deutsche Börse Photography Foundation. „Ich freue mich sehr, das Curatorial Fellowship der Deutsche Börse Photography Foundation erhalten zu haben. Dieses neue Programm bietet einen großartigen Ausgangspunkt für die Entwicklung kuratorischer Ideen basierend auf dem umfangreichen Sammlungsbestand der Art Collection Deutsche Börse. Besonders freue ich mich darauf, gemeinsam mit dem Team die darin verhandelten Diskurse zu erschließen, zu befragen und weiterzuentwickeln“, sagt Raquel Villar-Pérez. Mit dem Curatorial Fellowship etabliert die Deutsche Börse Photography Foundation kuratorische Praxis als wesentlichen Bestandteil ihres Förderprogramms. Aufbauend auf bisherigen Initiativen und Kooperationen verfolgt die Stiftung nicht nur das Ziel, die Vielfalt der in der Sammlung vertretenen künstlerischen Positionen weiter auszubauen, sondern auch ihre Auseinandersetzung mit ästhetischen, gesellschaftlichen, politischen und sozialen Fragen, um neue Sichtweisen zu bereichern. Anmerkung für die Redaktion: Die Art Collection Deutsche Börse ist online auf der Website der Deutsche Börse Photography Foundation vollständig zugänglich. Das zugehörige Pressebild können Sie in Druckqualität hier herunterladen. Kontakt für die Medien: media.foundation@deutsche-boerse.com Tel. +49 (0)69 211 1 40 60 Über die Deutsche Börse Photography Foundation Die Deutsche Börse Photography Foundation ist eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Frankfurt am Main, die sich dem Sammeln, Ausstellen und Fördern von zeitgenössischer Fotografie widmet. Sie verantwortet die Weiterentwicklung und Präsentation der Art Collection Deutsche Börse. Auf ihren Ausstellungsflächen in Eschborn bei Frankfurt am Main zeigt sie mehrere Ausstellungen pro Jahr, die öffentlich zugänglich sind. Die Unterstützung junger Künstler*innen ist der Stiftung ein besonderes Anliegen, sie fördert sie auf vielfältige Weise: mit Auszeichnungen, Stipendien oder durch die Beteiligung am Talent-Programm des Fotografiemuseum Amsterdam Foam. Gemeinsam mit der Photographers’ Gallery in London vergibt sie jährlich den renommierten Deutsche Börse Photography Foundation Prize. Des Weiteren unterstützt die Stiftung Ausstellungsprojekte internationaler Museen und Institutionen sowie den Ausbau von Plattformen für den wissenschaftlichen Dialog über das Medium Fotografie. www.deutscheboersephotographyfoundation.org Über die Art Collection Deutsche Börse Die Art Collection Deutsche Börse zählt zu den international bedeutendsten Sammlungen zeitgenössischer Fotografie. Sie wurde 1999 ins Leben gerufen und umfasst mittlerweile über 2.400 Werke von rund 172 Künstler*innen aus 40 Nationen. Die Art Collection widmet sich den zentralen Themen der Fotografie ab der Mitte des 20. Jahrhunderts. Die in der Sammlung vertretenen Bildsprachen und fotografischen Ansätze sind dabei so vielfältig wie die Herkunft, das Alter oder das künstlerische Selbstverständnis der Fotograf*innen und reichen von dokumentarischen bis zu konzeptionellen Ansätzen. Jede Position bietet einen eigenen Blickwinkel auf das zentrale Thema der Art Collection, die „conditio humana“, das Ausloten der Bedingungen des menschlichen Daseins und seiner Verortung in der Welt.
Kategorien: Finanzen

- Bundespräsident Steinmeier gratuliert Wolfgang Niedecken

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gratuliert Wolfgang Niedecken zum 75. Geburtstag am 30. März.

Smaller schemes urged to assess consolidation now, as TPR updates consolidation guidance

Norton Rose Fulbright - 16.04.2026
New TPR blog and guidance urge trustees of smaller DC schemes to actively assess consolidation options.

Master trusts get more flexibility over how they hold capital

Norton Rose Fulbright - 16.04.2026
TPR updates master trust reserving guidance, giving schemes more flexibility on capital.

FCA Consultation: Making pensions advice simpler and easier to give

Norton Rose Fulbright - 16.04.2026
FCA consults on changes to make simpler pensions advice easier for firms to offer.

Final part of the PASA guidance on the trustee-administrator relationship published

Norton Rose Fulbright - 16.04.2026
PASA guidance urges trustees to manage administrator relationships as a long-term governance function.

Stromsteuer-Senkung und Tempolimit-Einführung erörtert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. April 2026, zwei Gesetzentwürfe der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Stromsteuergesetzes (21/5320) sowie zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Tempolimit, 21/5319) debattiert. Im Anschluss an die einstündige erste Lesung wurden beide Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Änderung des Stromsteuergesetzes wird federführend im Finanzausschuss, die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes federführend im Verkehrsausschuss beraten. Grüne fordern eine "echte Entlastung" Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen) forderte „eine echte Entlastung“ für die Bürger und eine „wirksame Politik für Energiesicherheit“, die mittel- und langfristig vor „fossilen Krisen schützen wird“. Deswegen wollen die Grünen die Senkung der Stromsteuer, „denn Strom ist die sauberste Energie, die wir haben“. Außerdem profitierten alle Haushalte und Unternehmen von einer Steuersenkung in diesem Bereich. Mit einem generellen Tempolimit auf Autobahnen würde der Spritverbrauch „sofort gesenkt“. Eine solche Maßnahme „kostet den Staat nichts, spart Geld an der Zapfsäule und erhöht die Sicherheit auf unseren Straßen“, sagte Verlinden. Der Bundesregierung warf sie vor, die „fossile Kostenfalle zu zementieren, anstatt für Energiesicherheit für die Menschen zu sorgen“. CDU/CSU: Gegenfinanzierung fehlt Die Regierungskoalitionen wiesen die Grünen-Vorschläge zurück. „Dem Gesetzentwurf der Grünen nach Senkung der Stromsteuer steht leider keine Antwort gegenüber, wie die Gegenfinanzierung aussehen soll“, sagte Dr. Stefan Korbach (CDU/CSU). Die Antragsteller veranschlagten die zu erwartenden Steuermindereinnahmen auf sechs Milliarden Euro. „Angesichts der aktuellen, angespannten Haushaltslage ist das keine Marginalie, sondern eine sehr relevante Größenordnung“. Diese Summe würde den Konsolidierungsdruck auf den Haushalt erhöhen. SPD: Nicht finanzierbarer Schaufensterantrag Michael Thews (SPD) schloss sich dieser Kritik an und sprach von einem „Schaufensterantrag“, der „nicht finanzierbar ist“. Außerdem komme hinzu, dass er steuerlich auch problematisch sei, weil mit zwei verschiedenen Steuersätzen gearbeitet werde. „Aus unserer Sicht ist das nicht praxistauglich, und auch der Einfluss auf den Strompreis wäre eher gering“, sagte Thews. Die Bundesregierung sorge für die Elektrifizierung. So würden Wärmepumpen und Elektromobilität gefördert. Auch Mieter würden bei dem Ausbau der Wallboxen für Mietshäuser profitieren. Linke: Weniger Verkehrstote durch Tempolimit Jorrit Bosch (Die Linke) lobte den Grünen-Vorschlag zum Tempolimit. Nicht nur der Spritverbrauch würde gesenkt, sondern langsameres Fahren „führt zu weniger Toten“, sagte er. Bosch rechnete vor: „Tempo 120 würde die Zahl der Verkehrstoten auf unseren Autobahnen um 35 Prozent senken. Das sind 58 Menschenleben pro Jahr, die nach Hause zu ihrer Familie gehen können.“ AfD: Sie wollen das Autofahren unbequemer machen Die bis dahin ruhige Debatte wurde nun durch mehrere Zwischenrufe vonseiten der CDU/CSU-Fraktion und der AfD-Abgeordneten sehr hitzig. „Der Bürger soll selbst entscheiden dürfen, wie er fährt“, sagte Ulrich von Zons (AfD). Die Richtgeschwindigkeit zwinge niemanden dazu, schneller zu fahren. Die Autobahnen seien „auf hohe Geschwindigkeiten ausgelegt“. Wo Gefahr drohe, könne das Fernstraßen-Bundesamt bereits „heute gezielt Beschränkungen anordnen“. Das Statistische Bundesamt habe für 2024 ermittelt, dass die meisten Unfälle mit 27.000 Schwerverletzten auf Straßen innerorts und mit 19.000 auf Landstraßen erfolgten, auf Autobahnen seien 3.900 gezählt worden. Die absolute Geschwindigkeit sei nicht ausschlaggebend, sondern der Straßenzustand, die Beleuchtung oder das Vorhandensein von Leitplanken. „Aber um die Sicherheit geht es Ihnen gar nicht. Sie wollen das Autofahren nicht sicherer oder günstiger machen, sondern unbequemer“, sagte von Zons. Änderung des Stromsteuergesetzes Der Gesetzentwurf zur Änderung des Stromsteuergesetzes sieht eine Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum für alle Verbraucher vor (21/5320). Dieser Mindeststeuersatz beträgt ein Euro pro Megawattstunde (MWh) für die nichtbetriebliche und 50 Cent für MWh für die betriebliche Verwendung. „Die allgemeine Absenkung vereinfacht das Stromsteuerrecht erheblich, indem sie derzeitige Ausnahme- und Befreiungsregelungen entbehrlich macht“, erklärt die Fraktion. Zudem schaffe sie Anreize und verlässliche Rahmenbedingungen für die Elektrifizierung von Wärmeversorgung und Mobilität. „Mittel- und langfristig trägt dies dazu bei, die Abhängigkeit von volatilen fossilen Energiemärkten zu verringern und die Versorgungssicherheit zu stärken“, erklären die Grünen. Die Mindereinnahmen für den Bund beziffert die Fraktion auf sechs Milliarden Euro. Änderung des Straßenverkehrsgesetzes In ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (21/5319) fordern Bündnis 90/Die Grünen die Einführung einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h im Straßenverkehr. Ein solches Tempolimit würde den Kraftstoffverbrauch reduzieren und damit die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher dämpfen, heißt es zur Begründung. Außerdem hätte es positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und würde die Emission von Treibhausgasen und Luftschadstoffen reduzieren, schreiben die Grünen. (nki/bal/hau/ste/16.04.2026)

Linke will Vorkaufsrechte der Kommunen stärken

Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Antrag Die Linke will die Vorkaufsrechte der Kommunen stärken, damit sie Mieter in Milieuschutzgebieten vor Mietsteigerungen besser schützen können, heißt es in einem Antrag.

Chancen durch Klimaveränderung im Tourismus

Tourismus/Anhörung Steigende Temperaturen beeinträchtigen Wintersportorte. Der Tourismus könnte jedoch durch Ganzjahresangebote gestärkt werden, wurde am Mittwoch in einer Anhörung des Tourismusausschusses deutlich.

Experten: Wasserwirtschaft steht vor tiefgreifendem Wandel

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss Über innovative Ansätze für ein klimaresilientes und sozial ausgewogenes Wassermanagement in Städten wurde im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen diskutiert.