Aktuelle Nachrichten

Arbeitsbedingungen von Datenarbeitern beschäftigen Ausschuss

Digitales und Staatsmodernisierung/Anhörung Mit den Arbeitsbedingungen und der Bedeutung der Menschen hinter der KI hat sich der Digitalausschuss am Mittwochmittag in einem Fachgespräch befasst.

Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen in Marokko

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort Die Bundesregierung verweist in einer Antwort auf eine AfD-Anfrage zur Förderung von zivilgesellschaftlichen Organisationen in Marokko auf das Transparenzportal des Bundesentwicklungsministeriums.

Anhörung zur Versorgungs­lage bei Schwanger­schafts­abbrüchen

Ärzte, Juristen und kirchliche Krankenhausträger haben sich am Mittwoch, 15. April 2026, in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses mit der Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen befasst und sind dabei zu teils gegensätzlichen Einschätzungen gekommen. Ärztinnen machten darauf aufmerksam, dass Frauen, die eine Schwangerschaft legal abbrechen wollen, oft nicht wüssten, an wen sie sich wenden sollen. Die Experten äußerten sich während der Anhörung zu einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des fraktionslosen Abgeordneten Stefan Seidler (21/3909) sowie in schriftlichen Stellungnahmen. In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten, die Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen zu prüfen und zu verbessern, damit ein selbstbestimmter Abbruch gemäß der geltenden Rechtslage möglich ist. Ferner solle insbesondere für unterversorgte Bereiche telemedizinische Betreuung oder Beratung ermöglicht werden. Außerdem sollte das Thema Schwangerschaftsabbrüche in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung verpflichtend verankert werden. Verfassungsrechtlicher Versorgungsauftrag Der Gynäkologe Prof. Dr. Joachim Volz vom Klinikum Lippstadt kritisierte die Rechtslage und den maßgeblichen Einfluss konfessioneller Krankenhausträger in diesen Fällen. Es bestehe ein verfassungsrechtlicher Versorgungsauftrag zur Sicherstellung von Schwangerschaftsabbrüchen, dieser sei jedoch unter den rechtlichen Rahmenbedingungen nicht durchsetzbar. Katholische Krankenhausträger untersagten grundsätzlich Abbrüche in ihren Einrichtungen. In Städten wie Münster gebe es zudem keinen niedergelassenen Gynäkologen, der Abbrüche im Rahmen der gesetzlichen Regelungen anbiete. Viele Ärzte verzichteten aus rechtlicher Unsicherheit, Angst vor Strafverfolgung oder aufgrund moralischer Überforderung auf das Angebot von Abbrüchen. Die Rechtslage führe zu einer erheblichen Belastung betroffener Frauen. Auch der Deutsche Juristinnenbund verwies auf die problematische Versorgungslage. Die Ausgestaltung und Umsetzung des verfassungsrechtlichen Versorgungsauftrags durch die Bundesländer sei defizitär, weil eine umfassende Bedarfsplanung fehle. Die Versorgungssituation sei dabei nachweislich problematisch und verschärfe sich zusehends. Hinzu komme, dass Verwaltungsauflagen für Ärzte hohe Hürden für Abbrüche setzten und dadurch faktisch prohibitiv wirkten. Hier drohten weitere Versorgungsengpässe. Hilfestellung für betroffene Frauen Die Gynäkologin Prof. Dr. Mandy Mangler vom Vivantes Klinikum in Berlin sagte in der Anhörung, die Lage sei regional sehr unterschiedlich, aber viele Gynäkologen und Kliniken böten keine Abbrüche an. Es gebe daher in der Praxis Versorgungslücken. Frauen wüssten im Bedarfsfall oft nicht, wohin sie sich wenden sollten und hätten Sorge, stigmatisiert und weggeschickt zu werden. Es sei daher wichtig, Strukturen zu schaffen, um betroffenen Frauen zu helfen, auch mit Informationen. Mehr Hilfestellung für betroffene Frauen forderte auch die Gesundheitswissenschaftlerin Prof. Dr. Daphne Hahn von der Hochschule Fulda, die von erheblichen Zugangsbarrieren zu Angeboten für Schwangerschaftsabbrüche sprach. Zu den Barrieren gehörten Schwierigkeiten, eine Einrichtung zu finden, die Wege zur Einrichtung, Zeitdruck durch längere Wartezeiten, Informationsbarrieren sowie die Kosten für den Abbruch. Regional seien die Zugänge zur Versorgung sehr unterschiedlich. Gebiete mit geringem Versorgungsgrad lägen in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Besonders betroffen von der ungünstigen Versorgungslage seien in Armut lebende Frauen, Jugendliche, Frauen mit Sprachbarrieren, Frauen im ländlichen Raum und Frauen mit Gewalterfahrung. Flächendeckendes Netz an Versorgungsstrukturen Zu einer anderen Einschätzung kam die Ärztin für Frauenheilkunde Prof. Dr. Stephanie Wallwiener von der Universitätsklinikum Halle (Saale). Deutschland verfüge über ein flächendeckendes Netz an ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen für Abbrüche. Zwar gebe es regional unterschiedlich viele Angebote, von einer strukturellen Unterversorgung könne aber nicht gesprochen werden. Die Versorgung sei grundsätzlich gewährleistet. Die regionale Verteilung und Organisation könne jedoch verbessert werden. Kristijan Aufiero von Profemina, einer Beratungsorganisation für Frauen im Schwangerschaftskonflikt, erklärte, der einseitige Ausbau einer Infrastruktur für Abbrüche entspreche nicht den artikulierten Bedürfnissen und Wünschen betroffener Frauen. Die Erfahrung aus Tausenden von Beratungen zeige, dass sich die überwältigende Mehrheit dieser Frauen keine Abtreibung wünsche, sondern die Lösung der Probleme und Ursachen ihres Dilemmas. Kompetente Information, professionelle Beratung und tatkräftige Hilfe seien das wirksamste Mittel zur Lösung von Schwangerschaftskonflikten. Weigerungsrecht für Krankenhausträger Erhebliche Bedenken gegen den Antrag machte der Deutsche Caritasverband geltend. Laut dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) sei niemand verpflichtet, an einem Abbruch mitzuwirken. Das Weigerungsrecht bestehe auch für Krankenhausträger. Das Recht eines katholischen Krankenhauses, sich zu weigern, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, die nicht wegen einer medizinischen Notlage erforderlich sind, resultiere aus den Glaubenssätzen der Kirche. Der Versorgungsauftrag kirchlicher Krankenhäuser dürfe nicht von ihrer Bereitschaft zu Abbrüchen abhängig gemacht werden, denn der Schwangerschaftsabbruch stelle keine Heilbehandlung dar. Frage der ambulanten Planung Christoph Radbruch vom Deutschen Evangelischen Krankenhausverband (DEKV) stellte klar, dass es in Deutschland keine gemischt-konfessionellen Krankenhäuser gebe. Entweder seien Krankenhäuser katholisch oder evangelisch, ökumenische Kliniken gebe es nicht. Eine pauschale Verpflichtung für Krankenhäuser, Abbrüche anzubieten, greife zu kurz, betonte er, denn Abbrüche würden in erster Linie ambulant ausgeführt. Es gebe nur rund 3.000 Fälle im Jahr, die stationär versorgt werden, vor allem hochkomplexe Fälle, die bei Maximalversorgern oder Spezialkliniken am besten aufgehoben seien. Es gehe in dieser Frage also nicht um die Krankenhausplanung, sondern um die ambulante Planung. (pk/15.04.2026)

Finanzlage der Kommunen so dramatisch wie noch nie

Die Finanzlage der Städte und Gemeinden ist so dramatisch wie nie. Dr. Kay Ruge, Hauptgeschäftsführer des Deutsches Landkreistages, sagte am Mittwoch, 15. April 2026, in einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen: „Wir sind im ungebremsten Fall.“ Die Investitionen würden einbrechen. 2024 seien noch 44 Milliarden Euro investiert worden, 2028 würden noch 26,5 Milliarden Euro erwartet. Die fünf Milliarden Euro pro Jahr aus dem Sonderprogramm des Bundes würden verpuffen. Parallel dazu gebe es eine dramatische Steigerung der Verschuldung. „Wir sind am Ende aller Rücklagen“, sagte Ruge. Die Ursachen lägen nicht an den Einnahmen. Die würden weiter steigen. Doch die Ausgaben würden stärker steigen, besonders im sozialen Bereich. Ruge forderte in dem von der Ausschussvorsitzenden Caren Lay (Die Linke) geleiteten Fachgespräch ein Notprogramm für Städte und Gemeinden, das die Defizite ausgleiche, „damit wir wieder investitionsfähig sind“. Einen solchen Einbruch der kommunalen Finanzen in Deutschland habe man noch nie erlebt, berichtete Prof. Dr. René Geißler, Technische Hochschule Wildau, einer der Autoren des kommunalen Finanzreports der Bertelsmann Stiftung. Die Krise sei größer als frühere Krisen und treffe alle, auch wirtschaftsstarke Regionen. Und man sehe keine automatische Besserung. Geißler nannte drei große Ursachen: die Inflation, ein von großzügigen Tarifabschlüssen flankierter starker Personalzuwachs in den Kommunen und den Leistungskatalog im Sozialbereich. „Die Krise ist da, sie wächst“, sagte Geißler. Wirkliche Lösungen gebe es kaum. Die Ursachen seien strukturell. Es kämen jetzt noch wirtschaftliche Schwierigkeiten hinzu. Ein reiner Finanztransfer vom Bund zu den Kommunen werde die Probleme nicht lösen. "Kommunen leben von der Substanz" Dr. Dirk Schumacher, Chefvolkswirt der KfW-Bankengruppe, bestätigte die Angaben und nannte die finanzielle Lage der Kommunen „sehr prekär“. Das Defizit sei Ende letzten Jahres auf 32 Milliarden Euro gestiegen, nach 25 Milliarden ein Jahr zuvor. Der Schuldenstand sei auf den Rekordwert von 196 Milliarden Euro gestiegen. Es sei daher kein Zufall, dass die Investitionen der Kommunen zurückgegangen seien. Die Kommunen würden von der Substanz leben. Das sei aus volkswirtschaftlicher Sicht sehr problematisch. Denn eine funktionierende kommunale Infrastruktur sei notwendige Voraussetzung für Wachstum. Ein größerer Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer müsse Teil einer Lösung sein, forderte Schumacher. Guido Halfter, Bürgermeister der Gemeinde Bissendorf und Vertreter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, sagte, es gehe jetzt um die „Funktionsfähigkeit des Staates vor Ort“. Vor allem die Sozialkosten in der Eingliederungs- sowie der Kinder- und Jugendhilfe würden dynamisch wachsen. Die Entwicklung könne vor Ort nicht gesteuert werden. Die kommunale Selbstverwaltung werde ausgehöhlt und stehe vor einem „Kipppunkt“. "Kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem" In Nordrhein-Westfalen könne kaum noch eine Handvoll Kommunen einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen, stellte Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, fest. Man habe kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem. Dies liege besonders an den Sozialausgaben, die sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt hätten und mittlerweile 38 Prozent der Ausgaben ausmachen würden. Bund und Länder als Besteller von Leistungen müssten auch für eine ausreichende Finanzierung sorgen, forderte Schuchardt. Die Infrastruktur verfalle in weiten Teilen, und die Funktionsfähigkeit des Staates sei nicht mehr gesichert, erklärte Peter Bohlmann, Landrat des Kreises Verden und Vertreter des Deutschen Landkreistages. Wenn Erhaltungsinvestitionen nicht mehr möglich seien, sei das Vermögensvernichtung. Zu den Angaben des Bundes zur Entlastung der Kommunen sagte er, es handele sich nicht um Entlastungen, sondern um die Finanzierung von Leistungen, die vom Bund zuvor beschlossen worden seien. Die vom Bund beschlossenen Maßnahmen hätten überdies zu Personalausweitungen geführt. Bohlmann schilderte, dass der Personalbestand im Sozialamt seiner Landkreisverwaltung seit 2020 von 80 auf 120 gestiegen sei. Gründe seien das Bundesteilhabegesetz und das „Wohngeld-Plus“. (hle/15.04.2026)

Fragestunde am 15. April

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch. 15. April 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/5250), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen 26 der insgesamt 69 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 25 Fragen und den Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 18 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. 16 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, gefolgt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie vom Bundesministerium für Verkehr mit jeweils neun Fragen. Das Bundesministerium des Innern war mit acht Fragen vertreten, das Auswärtige Amt mit sechs Fragen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sollte vier Fragen beantworten. Mit je drei Fragen mussten sich das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium der Finanzen auseinandersetzen. Zwei Fragen gingen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, je eine Frage an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, an das Bundeskanzleramt, an das Bundesministerium der Verteidigung, an das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Was die Abgeordneten wissen wollten Beispielsweise erkundigte sich der baden-württembergische Abgeordnete Matthias Gastel (Bündnis 90/Die Grünen) beim Bundesverkehrsministerium, welche Ziele die Bundesregierung bei der angekündigten Reform des Eisenbahnbundesamtes verfolgt. Der rheinland-pfälzische Abgeordnete Bernd Schattner (AfD) fragte das Bundesumweltministerium, wie die Bundesregierung die nukleare Sicherheit in Deutschland sicherstellen möchte. Die sächsische Abgeordnete Caren Lay (Die Linke) wollte vom Bundesfinanzministerium wissen, in wie vielen bundeseigenen Wohnungen mit Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten der anteilige Wärmeverbrauch berechnet wird statt mit Wassermengenzähler zu messen. Sie fragte zudem, wie viele davon in Bonn oder Berlin liegen. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/15.04.2026)

AfD fordert Kopftuchverbot für unter 14-Jährige

Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag ein Verbot des Tragens von Kopftüchern in öffentlichen Schulen für Mädchen unter 14 Jahren.

AfD: Regierung soll auf gendergerechte Sprache verzichten

Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag Die AfD verlangt von der Bundesregierung einen kompletten Verzicht auf das Gendern in all ihren Äußerungen, auch Doppelbenennungen sollen laut einem Antrag der Fraktion ein Ende haben.

Löhne in der Pflegebranche

Arbeit und Soziales/Antwort Das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) von vollzeitbeschäftigten Pflegekräften hat 2024 bei rund 4.100 Euro gelegen, wie die Regierung in einer Antwort ausführt.

AfD fordert Ausbau von Miniatomkraftwerken

Wirtschaft und Energie/Antrag Die AfD-Fraktion will auf nationaler und internationaler Ebene den Ausbau und die Erforschung kleiner, modularer Reaktoren voranbringen. Über ihren Antrag berät der Bundestag am Donnerstag.

Studien- und Fachkräftefonds für Afrika

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort Mit dem "Studien- und Fachkräftefonds" für Afrika sind nach Angaben der Bundesregierung Maßnahmen der Technischen Zusammenarbeit des Bundesentwicklungsministeriums geprüft und vorbereitet worden.

Personalbedarf bei der Bundeswehr

Verteidigung/Antwort Bis 2035 werden nach derzeitigem Stand rund 21.000 Zivilbeschäftigte die Bundeswehr altersbedingt verlassen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort.

Bekämpfung der russischen Schattenflotte

Auswärtiges/Antrag Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, die sogenannte russische Schattenflotte entschlossener zu bekämpfen. Über ihren Antrag berät der Bundestag am Freitag.

Schleuserkriminalität als arbeitsteiliges OK-Geschäftsmodell

Inneres/KleineAnfrage Schleuserkriminalität "als arbeitsteiliges und transnationales Geschäftsmodell der Organisierten Kriminalität" (OK) thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage.

AfD fragt nach Rolle der Privatwirtschaft

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/KleineAnfrage Welche Bedeutung die Bundesregierung der Privatwirtschaft im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit beimisst, will die AfD-Fraktion mittels einer Kleinen Anfrage erfahren.

Anhörung zu klima­resilienten Tourismus­destinationen

Der Tourismusausschuss hat sich am Mittwoch, 15. April 2026, in einer Anhörung mit klimaresilienten Tourismusdestinationen in Deutschland befasst. Themenschwerpunkte der Beratung waren: Förderinstrumente für Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen in Tourismusdestinationen Beispiele für integrierte Klimaschutz- und Klimaanpassungs­maßnahmen in Tourismusdestinationen Resilienz von touristischen Destinationen: Welche Ansätze zur Anpassung von touristischen Destinationen haben sich bewährt und wie können sie in bestehenden Destinationen umgesetzt werden? Potenziale klimaresilienter Tourismusdestinationen: Welche Chancen bieten sich vor allem für den Deutschlandtourismus im ländlichen Raum und die lokalen Akteure vor Ort? Moderne Tourismuspolitik: Was braucht es von Seiten der Politik und Branche, um die Transformation hin zu einem nachhaltigen Tourismusstandort Deutschland zu schaffen? (15.04.2026)

BVerwG 2 WD 5.25 - Urteil - Mildere Disziplinarmaßnahme wegen des Verhängungsverbots nach § 17 Abs. 6 WDO

BVerwG Nachrichten - 15.04.2026
unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; lange Erkrankungszeiten; eigenmächtige Abwesenheit; räuberische Erpressung; Verhängungsverbot; Anwendung neuen Rechts; Einheit des Dienstvergehens; Kombination mildernde Umstände; geringere Gewichtung von Straftaten wegen eingeschränkter Schuldfähigkeit; Suizidversuche; Versagen der Dienstaufsicht; Verfahrensdauer; (Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 6 B 33.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 15.04.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 6 B 7.26 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 15.04.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

Verfassungsbeschwerde erfolglos: Kein Fremdpersonal in der Fleischindustrie

LTO Nachrichten - 15.04.2026

Nach Corona-Ausbrüchen in deutschen Schlachthöfen wurden 2021 die Vorschriften zu Arbeitnehmerrechten in der Fleischindustrie verschärft, Beschäftigung per Leiharbeit und Werkvertrag verboten. Eine Verfassungsbeschwerde dagegen scheiterte nun.

Positives Echo auf Reform des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes

Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Anhörung Die geladenen Experten zeigten sich in der Anhörung des Forschungsausschusses größtenteils zufrieden mit der geplanten Reform des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes.