Aktuelle Nachrichten
Grüne lehnen Wohngeldkürzung ab
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Antrag Die Grünen haben die Regierung in einem Antrag aufgefordert, auf die geplanten Einsparungen beim Wohngeld zu verzichten.
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Engagementbereitschaft junger Menschen "hoch und stabil"
Sport und Ehrenamt/Ausschuss Junge Menschen sind bereit, sich ehrenamtlich zu engagieren, brauchen aber verlässliche Strukturen und den Abbau von Bürokratie. Das machten Vereinsvertreter vor dem Ausschuss für Ehrenamt deutlich.
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AfD will Zukunft des Verbrennungsmotors dauerhaft sichern
Verkehr/Antrag Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag auf, die Zukunft des Verbrennungsmotors in Deutschland dauerhaft und ohne Enddatum zu sichern.
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Menschenrechte in Deutschland 2024
Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Unterrichtung Der aktuelle Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland liegt als Unterrichtung vor.
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IDR Final Rule updates NSA dispute resolution
A new final rule revises the federal independent dispute resolution process established under the NSA to resolve out-of-network payment disputes between payors and providers of emergency services.
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Parlament berät Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses
Den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2025 (21/6000(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat der Bundestag am Mittwoch, 10. Juni 2026, beraten. An die zehnminütige Einführung durch die Ausschussvorsitzende Hülya Düber (CDU/CSU) schloss sich eine 60-minütige Debatte an. Der Bericht wurde am Mittwochvormittag an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner übergeben. Für die Vorsitzende des Petitionsausschusses Dr- Hülya Düber (CDU/CSU) ist der „deutliche Anstieg“ der an den Ausschuss gerichteten Petitionen um 34 Prozent im Vergleich zum Vorjahr ein Beleg dafür, „dass sich viele Bürgerinnen und Bürger weiterhin an den Bundestag wenden, wenn sie Kritik äußern, Entscheidungen hinterfragen oder Verbesserungen anregen wollen“. Hinter jeder Petition stehe ein Mensch, der darauf vertraut, dass sein Anliegen gehört, geprüft und vor allem ernstgenommen werde. „Vielleicht ist das die wichtigste Botschaft dieses Jahresberichts“, sagte Düber während der Debatte. AfD: Petitionen können Volksabstimmung nicht ersetzen Manfred Schiller (AfD) führte Beispiele an, bei denen auch durch den unermüdlichen Einsatz der Mitarbeiter der Ausschussdienstes, einzelnen Petenten bei ihren Auseinandersetzungen mit Behörden tatsächlich geholfen worden sei, „ohne kostspielige Gerichtsverfahren“. Bei politischen Anliegen, die auf eine Änderung des Regierungshandeln abzielen, müsse er aber feststellen: „Petitionen können Volksinitiativen und Volksabstimmungen nicht ersetzen.“ Da die Koalitionspartner immer abgestimmt votierten, habe keine politische Petition Erfolg, die nicht im gemeinsamen Interesse der Koalition liegt. Nur mit Volksabstimmungen ließen sich politische Anliegen auch gegen die amtierende Koalition durchsetzen, sagte Schiller. SPD: Starkes Zeichen für echte Beteiligung David Mandrella (SPD) sah in dem Anstieg der Petitionen ein „starkes Zeichen für Demokratie, ein starkes Zeichen für echte Bürgerbeteiligung und ein starkes Zeichen für Petitionen“. Der Erfolg einer Petition, so Mandrella, hänge nicht nur von der konkreten Umsetzung oder einer Gesetzesänderung ab. Alle Gesetze würden von der Bevölkerung mitgeprägt. Politische Mehrheiten entstünden nicht im Vakuum. „Sie entstehen, weil Menschen sich einmischen, Interessen formulieren und Unterstützungen sammeln.“ Anders gesagt: „Mehrheiten entstehen, weil Menschen Petitionen einreichen“, so der SPD-Abgeordnete. Für das Adressieren eines Anliegens gebe es daher kein geeigneteres Mittel als das Instrument der Petition. Grüne: Ortstermine helfen Im Mittelpunkt der Arbeit des Petitionsausschusses stehe das Bemühen, „ganz konkrete Lösungen für ganz konkrete Probleme zu finden“, sagte Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen). „Das schaffen wir immer wieder und darüber bin ich sehr froh“, fügte sie hinzu. Viele Mitglieder des Petitionsausschusses würden die Erkenntnisse aus der Arbeit dieses Ausschusses in anderen Ausschüssen und in ihrer politischen Arbeit „fruchtbar machen können“. Rüffer sprach von einem Gefühl der Wirksamkeit, weil man tatsächlich etwas verändern könne. Die Grünenabgeordnete verwies auf Instrumente des Petitionsausschusses, die andere Ausschüsse nicht hätten. Bei einem Ortstermin in Ehlingen im Ahrtal habe man sich die Sorgen der Bürger und Kommunalpolitiker zum Hochwasserschutz angehört und stehe nun im Wort, für Abhilfe zu sorgen. Linke: Menge der Petitionen in den 2000ern deutlich höher Ina Latendorf (Die Linke) relativierte den Anstieg der Petitionen insoweit, dass sie das Jahr 2024 mit nur 9.260 Petitionen als absoluten Tiefstand bezeichnete. Auch jetzt würden noch 10.000 Bürger weniger pro Jahr an den Ausschuss schreiben – im Vergleich zu den 1990er und den 2000er Jahren, sagte sie. An fehlenden Sorgen und Nöten liege das sicherlich nicht, so die Linken-Abgeordnete. Das zeige auch der enorme Zulauf bei den privaten Petitionsplattformen. Zwar werde immer wieder darauf hingewiesen, dass nur der Petitionsausschuss eine Gesetzgebung wirksam anstoßen könne. Tatsächlich seien aber 2025 nur 5,7 Prozent der Petitionen mit einem Erwägungs- oder Berücksichtigungsbeschluss verabschiedet worden, der die Bundesregierung zum Handeln auffordert. Selbst in solchen Fällen komme aber oft lediglich ein Schreiben der Bundesregierung als Antwort, dass das entsprechende Ministerium keinen Handlungsbedarf sehe. CDU/CSU: Parteibücher werden hintenangestellt Im Petitionsausschuss werde oft Tacheles gesprochen, sagte Nicklas Kappe (CDU/CSU). Parteibücher würden hintenangestellt, wenn es darum gehe, sich um die Anliegen der Petenten zu kümmern. „Dieses Gremium ist mehr als nur ein parlamentarisches Zusammenkommen. Dieses Gremium ist der Seismograf der Stimmung in diesem Land“, befand er. Der Petitionsausschuss sei die direkte Verbindung der Bürger „mit diesem hohen Hause“. Darauf, so Kappe, könne man stolz sein. Petitionsbericht 2025 Im Jahr 2025 sind 12.399 Petitionen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht worden. Die Gesamtzahl der Petitionen ist damit im Vergleich zu 2024 um 3.139 Petitionen (34 Prozent) angestiegen. Die meisten Eingaben bezogen sich auf den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (1.606). 1.581 Zuschriften richteten sich an den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Den Bereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz betrafen 1.571 Petitionen. Der Bundestag wird den Tätigkeitsbericht am Mittwochnachmittag beraten. Laut dem Bericht ergibt sich bei 249 Werktagen ein täglicher Durchschnitt von etwa 50 Zuschriften. 5.807 und damit deutlich mehr als ein Drittel aller Petitionen seien auf elektronischem Wege, also als Web-Formular über das Petitionsportal im Internet, eingegangen. „Mit derzeit etwa 5,5 Millionen Nutzerinnen und Nutzer zählt das Petitionsportal weiterhin zu den beliebtesten Internetangeboten des Deutschen Bundestages“, schreibt der Petitionsausschuss. Es könne nicht nur für die Eingabe von Petitionen genutzt werden, sondern ermögliche es auch, veröffentlichte Petitionen elektronisch mitzuzeichnen und gemeinsam mit anderen zu diskutieren. Öffentliche Beratung von zehn Petitionen Im Berichtszeitraum haben sich der Vorlage zufolge 297.996 Nutzerinnen und Nutzer im Portal des Petitionsausschusses neu registriert (2024: 179.742), um eine Petition einzureichen, sie im Petitionsforum zu diskutieren oder sie durch eine Mitzeichnung zu unterstützen. Zu den im Jahr 2025 eingegangenen Petitionen seien insgesamt 511.965 Unterstützungen – teils schriftlich, teils auch elektronisch über die Petitionsplattform – verzeichnet worden (2024: 722.639). 2025 seien mit 652 Petitionen fast 58 Prozent mehr Eingaben im Internet veröffentlicht worden als im Vorjahr (413 Petitionen), heißt es weiter. Zehn der im Berichtsjahr veröffentlichten Petitionen seien dabei mehr als 30.000-mal mitgezeichnet worden und hätten damit das erforderliche Quorum für eine öffentliche Beratung der Eingabe erreicht. Neben den grundsätzlichen Anliegen, die über das Internet oder per Post an den Ausschuss herangetragen wurden, habe sich der Petitionsausschuss ebenso mit großem Engagement den Sorgen und Nöten der Bürger gewidmet, die den Ausschuss im Einzelfall um Unterstützung baten. „Die Bearbeitung solcher persönlichen Anliegen machte für den Ausschuss mit rund 69 Prozent auch im Jahr 2025 wieder einen wichtigen Teil seiner Arbeit aus“, schreiben die Abgeordneten. Laut dem Tätigkeitsbericht fanden im Jahr 2025 19 Sitzungen des Petitionsausschusses statt. In den Sitzungen seien insgesamt 378 Petitionen zur Einzelberatung aufgerufen worden. Viermal habe der Ausschuss im vergangenen Jahr öffentlich getagt. (hau/10.06.2026)
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Regierung erklärt AfD Rechtsgrundlagen der Ukraine-Hilfen
Finanzen/Antwort Das auf EU-Ebene beschlossene 90-Milliarden-Euro-Hilfspaket für die Ukraine setzt sich aus vier Rechtsakten zusammen, schreibt die Bundesregierung in der Antwort auf eine AfD-Anfrage.
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Tourismuswirtschaft verlangt Stärkung der Kommunalfinanzen
Tourismus/Anhörung Vertreter der Tourismusbranche haben in einer Anhörung des Tourismusausschusses am Mittwoch mehr Geld für Kommunen gefordert, um den Tourismus als zentralen Wirtschaftsfaktor zu stärken.
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Wirtschaftsausschuss trifft sich für vier Anhörungen
Wirtschaft und Energie/Ausschuss Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die Termine für vier Öffentliche Anhörungen im Juni festgelegt.
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Ausschuss nimmt Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung an
Digitales und Staatsmodernisierung/Ausschuss Der Digitalausschuss hat den Weg für das Umsetzungsgesetz der europäischen KI-Verordnung frei gemacht. Für den im parlamentarischen Verfahren geänderten Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen.
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Bundesregierung sieht in Mauretanien zentralen Partner
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss Mit der Entwicklungszusammenarbeit mit Mauretenien und der Situation im Flüchtingslager Mbera an der Grenze zu Mali hat sich am Mittwoch der Entwicklungsausschuss befasst.
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32 Paris Office Lawyers Recognized in the 2027 Edition of Best Lawyers in France
We are proud to announce that 32 lawyers from our Paris office have been recognized in the 2027 edition of “Best Lawyers in France”.
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Experten befürworten effektivere Nutzung von Daten aus Medizinregistern
Der Gesundheitsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 10. Juni 2026, mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung (21/5922(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Gegenstand der Anhörung waren auch 13 Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Gesetzentwurf sowie Anträge der AfD-Fraktion mit den Titel "Einrichtung eines nationalen Mortalitätsregisters für Forschungszwecke" (21/1749(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und "Rohdaten klinischer Prüfungen von Arzneimitteln offenlegen" (21/2229(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Medizinregistergesetzentwurf der Bundesregierung wird von Experten grundsätzlich als wichtige Weichenstellung für eine bessere Datennutzung begrüßt. Allerdings sehen Gesundheits- und Datenschutzexperten noch Änderungs- und Präzisierungsbedarf, um etwa den Datenschutz auszubauen oder Daten sinnvoller strukturieren zu können. "Regelungen zum Datenschutz mangelhaft" Nach Einschätzung von Dr. Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise sind die im Entwurf enthaltenen Regelungen zum Datenschutz mangelhaft. Bestehende Defizite würden verstärkt. Der Jurist sieht in der Vorlage zahlreiche Mängel, die behoben werden müssten. So gingen die erlaubten Zwecke der Datennutzung weit über die Forschung hinaus und erstreckten sich auf operative Zwecke mit einem hohen Missbrauchsrisiko, ohne dass hinreichende Sicherungsvorkehrungen vorgesehen seien. Es fehle auch an Schutzvorkehrungen für die Nutzung der Krankenversicherungsnummer. Zudem sei keine Evaluierung und Befristung des Gesetzes vorgesehen. Der Entwurf verstoße in vielerlei Hinsicht gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGV) sowie grundsätzlicher gegen das europarechtlich und verfassungsrechtlich garantierte Grundrecht auf Datenschutz. "Fokus auf seltene Erkrankungen legen" Die Eva Luise und Horst Köhler Stiftung für Menschen mit seltenen Erkrankungen begrüßte den Gesetzentwurf, forderte aber einen stärkeren Fokus auf seltene Erkrankungen. Diese sollten im Gesetz ausdrücklich berücksichtigt und benannt werden. Für die mehr als vier Millionen Menschen mit seltenen Erkrankungen in Deutschland seien Register von herausragender Bedeutung. Aufgrund geringer Patientenzahlen und begrenzter Evidenz aus klinischen Studien seien die Register häufig die wichtigste Datengrundlage für die Forschung und die Weiterentwicklung der Versorgung. Die Stiftung schlug vor, die Möglichkeiten der Datenverknüpfung auszubauen, um Diagnostik und Forschung zu stärken. Zudem dürften kleine Register, die sich mit seltenen Erkrankungen beschäftigten, nicht benachteiligt werden. "Nötig ist eine bessere Datenqualität" Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wertete den Gesetzentwurf als wichtigen ersten Schritt zum Ausbau der Forschungsdateninfrastruktur. Das reiche jedoch nicht aus, um die Qualität und Nutzbarkeit der in den Medizinregistern erhobenen Daten zu verbessern. Nötig sei eine bessere Datenqualität. Um dieses Ziel zu erreichen, müsse bereits beim Aufsetzen eines Medizinregisters die mit den Daten zu beantwortende Versorgungs- oder Forschungsfrage einbezogen werden. Eine Sprecherin des G-BA sagte in der Anhörung, wichtig seien vollständige Datensätze. Von dem jetzigen Entwurf gehe eine zu geringe Steuerungswirkung aus. "Kaum Interesse an den Qualifizierungsverfahren" Eine Sprecherin der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF) sagte in der Anhörung, die geplante Datenverknüpfung und Qualitätsverbesserung sei zu begrüßen. Allerdings gebe es kaum Interesse an den Qualifizierungsverfahren. Hier seien mehr Anreize nötig, damit mehr Register das Verfahren durchlaufen. Sie forderte eine finanzielle Absicherung, etwa über einen zentralen Finanzierungsfonds. Nach Ansicht des Branchenverbandes Bitkom sollte die Qualifizierung praxistauglicher gestaltet werden. Statt auf aufwendige Einzelfallprüfungen zu setzen, sollte das Qualifizierungsverfahren stärker standardisiert, digitalisiert und automatisiert werden. Der Entwurf setze auf individuelle Prüfungen und Einzelfallentscheidungen. Ein solches Modell sei jedoch kaum skalierbar, führe absehbar zu erheblichen Rückstaus und verzögere damit Forschungsprozesse und Innovationen. "Dem Grundsatz der Datenminimierung folgen" Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht in dem Entwurf einen Schritt hin zu einer leistungsfähigeren, interoperableren und langfristig anschlussfähigen Medizinregisterlandschaft. Kritisch seien jedoch einzelne datenschutzrechtliche Ausgestaltungen. Dies betreffe insbesondere Regelungen, die faktisch zu einer Verarbeitung identifizierender Klardaten innerhalb der Medizinregister führen könnten. Hier bestehe die Gefahr, dass die datenschutzrechtlich gebotene Trennung zwischen behandelnder Gesundheitseinrichtung und Registerebene abgeschwächt werde. Aus Sicht der BÄK sollte die Registerarchitektur konsequent dem Grundsatz der Datenminimierung folgen. "Vorhandene Register vollständig erfassen" Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) regte einige Ergänzungen an. Die angestrebte Transparenz sei nur zu erreichen, wenn die vorhandenen Register vollständig erfasst würden. Eine Registrierungspflicht für Registerbetreiber sei aber nicht vorgesehen. Zudem sollten zur Qualifizierung eines Registers die Unterlagen auf Vollständigkeit, Plausibilität und ein angemessenes Datenschutzniveau überprüft werden. Der Verband wies zudem darauf hin, dass die Krankenkassen derzeit keine personenbezogenen Daten aus dem Implantateregister bekommen. Dies wäre sinnvoll, um Versicherte bei Behandlungsfehlern und fehlerhaften Medizinprodukten zu unterstützen. (pk/10.06.2026)
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Disput zu gescheiterter Kandidatur Deutschlands für VN-Sicherheitsrat
Die gescheiterte deutsche Bewerbung um einen nichtständigen Sitz für Deutschland im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) hatte ein Nachspiel im Bundestag. In einer auf Antrag der AfD-Fraktion anberaumten Aktuellen Stunde warf diese am Mittwoch, 10. Juni 2026, der Bundesregierung außenpolitisches Versagen vor. Kritische Stimmen, auch bei den zusammen mit der CDU/CSU regierenden Sozialdemokraten, kamen darüber hinaus von der linken Seite des Hauses an Deutschlands völkerrechtlichen Positionen gerade mit Blick auf die USA und Israel. AfD: Außenpolitisch allenfalls Kreisliga Markus Frohnmaier (AfD) konstatierte: „Deutschland ist durchgefallen, verdrängt von den neuen Großmächten Portugal und Österreich“. Deutschland sei anders als der Kanzler und der Außenminister behaupten würden, nicht wieder zurück auf der internationalen Bühne, sondern außenpolitisch allenfalls „Kreisliga“. Für das Scheitern machte Frohnmaier unter anderem eine „unbedingte Ukraine-Hörigkeit“ verantwortlich, die nicht überall auf der Welt gut ankomme. Deutschland sei einer der größten Geber bei der Finanzierung der VN. Es werde aber nicht mehr als „ehrlicher Makler“ wahrgenommen, sondern sei „nur noch ein offener Tresor für den Rest der Welt“. Staatsminister: Kein Weltuntergang Florian Hahn (CSU), Staatsminister im Auswärtigen Amt, sprach von einer „herben Enttäuschung“ bei der Wahl in der Generalversammlung. Das Scheitern der deutschen Kandidatur sei aber auch kein „Weltuntergang“ und erst recht kein Grund, nun das deutsche Engagement in den VN zu reduzieren. Deutschland sei etwa in puncto Ukrainehilfe und Sicherheit Israels deutlich „positionierter“ als seine Mitbewerber Österreich und Portugal gewesen, es gebe hier aber auch kein Anlass, sich zu „verbiegen“. Viele VN-Mitglieder hätten zudem nicht verstanden, warum Deutschland gegen zwei enge Partner wie Portugal und Österreich und noch dazu spät ins Rennen gegangen sei. Markus Koob (CDU/CSU) argumentierte ähnlich und betonte in seiner Rede, das Wahlergebnis sei kein Urteil über Deutschlands globales Engagement. Grüne: Deutschland ist nicht glaubwürdig aufgetreten Auch Agnieszka Brugger (Bündnis 90/Die Grünen) sprach davon, dass es nicht der „allerklügste Move“ gewesen sei, gegen diese beiden Länder anzutreten. Nicht hilfreich sei es außerdem gewesen, „das Völkerrecht nur dann anzusprechen, wenn es bequem ist“. So trete man nicht glaubwürdig für Menschenrechte und die regelbasierte Ordnung ein. Brugger monierte Kürzungen im Haushalt, statt mehr in internationale Partnerschaften zu investieren. Der beste Schutz in einer „rauen und unberechenbaren Welt“ sei es, viele Partner zu haben. „Aber dafür muss man selbst ein verlässlicher Freund sein, wenn andere uns brauchen.“ SPD: Nicht in die Schmollecke zurückziehen Derya Türk-Nachbaur (SPD) kündigte an, dass sich Deutschland nach der „herben Niederlage“ nicht „in die Schmollecke“ zurückziehen, sondern im internationalen Engagement verlässlich bleiben werde. Zur Fehleranalyse gehöre, dass man das Völkerrecht nicht relativieren sollte. „Dort, wo mehr Klarheit gefordert gewesen wäre, waren wir manchmal nicht klar genug.“ Wer auf der Weltbühne gehört werden wolle, müsse unbequeme Wahrheiten auch dann aussprechen, wenn sie starke Partner beträfen. Linke: Deutschland vertrat Doppelstandards beim Völkerrecht Lea Reisner (Die Linke) befand, dass die Bundesregierung eine Quittung bekommen habe: „Die Welt hat sich Deutschland angeschaut und Nein gesagt.“ Reisner nannte die Aufrüstung Deutschlands und „Doppelstandards“ beim Völkerrecht mit Blick auf Israel und die USA. „Völkerrecht gilt entweder universell, oder es ist nichts wert.“ Die Welt habe gespürt, „dass Deutschland seine politische und wirtschaftliche Macht eben nicht im Interesse der internationalen Gemeinschaft nutzt.“ (ahe/10.06.2026)
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Marine Money Week New York 2026
We are delighted to be participating in Marine Money Week New York 2026. As one of the landmark events for the global shipping finance community, and with the global shipping and maritime industry at such a pivotal juncture, we look forward to catching up with clients and contacts to continue discussions around navigating the current challenges and opportunities.
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Duale Karriere für Spitzensportler
Sport und Ehrenamt/Antrag Die AfD-Fraktion will deutsche Athleten neben ihrer sportlichen auch in ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung unterstützen und hat dazu einen Antrag vorgelegt.
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Antrag auf Einstellung von Syrien-Hilfe abgelehnt
Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss Die AfD-Fraktion ist mit ihrer Forderung nach einer Einstellung sämtlicher finanzieller Hilfen für Syrien am Mittwoch im Menschenrechtsausschuss gescheitert.
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KI-Einsatz in der Justiz
Recht und Verbraucherschutz/Antwort Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zum Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Justiz geantwortet.
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TOP 33 Menschenrechte
47. Sitzung vom 04.12.2025, TOP 33: Menschenrechte
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Grüne warnen vor konventionellen fossilen Strukturen
Wirtschaft und Energie/Antrag Die Grünen-Fraktion wollen Änderungen bei Ausschreibungen für den Bau neuer Gaskraftwerke und haben dazu einen Antrag vorgelegt.
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