Aktuelle Nachrichten

Linke: Energieversorgung als öffentliche Daseinsvorsorge

Wirtschaft und Energie/Antrag Ein Antrag der Fraktion Die Linke verlangt Korrekturen bei den energiepolitischen Vorhaben der Bundesregierung.

Umsetzung der Recht-auf-Reparatur-Richtlinie umstritten

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung Bei der von der Bundesregierung geplanten Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren gibt es aus der Sicht von Sachverständigen Nachbesserungsbedarf.

Grünes Licht für neues Verpackungsgesetz

Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss Der Umweltausschuss hat grünes Licht für den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Anpassung des Verpackungsrechts gegeben.

Anträge von Linken und Grünen zu KI finden keine Mehrheit

Digitales und Staatsmodernisierung/Ausschuss Anträge der Linken zu gesellschaftlichen Risiken von KI-Anwendungen sowie von Bündnis 90/Die Grünen zur Umsetzung der KI-Verordnung haben am Mittwoch im Digitalausschuss keine Mehrheit gefunden.

Keine Änderungen bei kommunaler Wärmeplanung

Wirtschaft und Energie/Antwort Die Bundesregierung sieht keine Änderungen in der kommunalen Wärmeplanung durch das Gebäudemodernisierungsgesetz, wie sie in der Antwort auf eine AfD-Anfrage schreibt.

Bauausschuss befasst sich mit Novelle des Baugesetzbuches

Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Ausschuss Der Bauausschuss hat sich am Mittwoch mit der Novellierung des Baugesetzbuches befasst. Laut Regierung wird es erhebliche Verfahrensbeschleunigungen geben.

Fragestunde am 10. Juni

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 10. Juni 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/6245(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. AfD mit den meisten Fragen 24 der insgesamt 58 Fragen wurden von Abgeordneten der AfD-Fraktion gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 22 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit zwölf Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. 18 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Gesundheit, acht Fragen an das Bundesministerium des Innern und sechs Fragen an das Auswärtige Amt. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sollte fünf Fragen beantworten. Je vier Fragen gingen an das Bundesministerium der Finanzen, an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und an das Bundesministerium für Verkehr. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie musste sich mit drei Fragen auseinandersetzen. Jeweils zwei Fragen beschäftigten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundeskanzleramt waren bei je einer Frage gefordert. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise erkundigte sich der nordrhein-westfälische AfD-Abgeordnete Knuth Meyer-Soltau beim Bundesjustizministerium, welche Reformen im Bereich des Strafvollzugs vorgesehen sind, um Rückfallquoten zu senken und Resozialisierung zu stärken. Die hessische Abgeordnete Deborah Düring (Bündnis 90/Die Grünen) fragte das Bundesinnenministerium, welche Erkenntnisse die Bundesregierung über Beteiligungen ihrer Mitglieder an Investmentfonds, Großbanken und Vermögensverwaltern wie BlackRock hat, die „als private Gläubiger knapp 18 Prozent der Auslandsschulden der Ukraine halten“. Düring wollte wissen, wie die Bundesregierung „die möglicherweise daraus entstehenden Interessenkonflikte der jeweiligen Regierungsmitglieder“ bewertet. Die bayerische Abgeordnete Evelyn Schötz (Die Linke) wollte vom Bundesgesundheitsministerium erfahren, in welchem Gesetzespaket die Bundesregierung die Einführung einer gesonderten Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendpsychotherapie plant und auf Basis welcher Zahlen der Bedarf sowie die Anzahl der Kassensitze bestimmt wird. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/10.06.2026)

Keine Angaben zu Beihilfen für Industriestrompreis

Wirtschaft und Energie/Antwort Die Bundesregierung kann derzeit noch keine Angaben zum Industriestrompreis machen, so ihre Antwort auf eine AfD-Anfrage.

Auswirkungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes

Wirtschaft und Energie/Antwort Die Bundesregierung sieht in dem Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz den Wandel zu klimafreundlichen Heizsystemen gegeben, betont sie in der Antwort auf eine Grünen-Anfrage.

Reduktion von Zucker, Salz und Fett

Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antwort Die Bundesregierung äußert sich in der Antwort auf eine AfD-Anfrage zur Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz.

Bekenntnis zum EU-Emissionshandel

Wirtschaft und Energie/Antwort Die Bundesregierung spricht sich für die Weiterentwicklung des EU-Emissionshandels zur Senkung von Treibhausgasemissionen aus, wie sie in der Antwort auf eine Grünen-Anfrage schreibt.

Unterschied polizeilicher Mitteldistanzwaffe zu Sturmgewehr

Inneres/Antwort Unterschiede zwischen polizeilichen Mitteldistanzwaffen und militärischen Sturmgewehren sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

Linke fordert Unterstützung für pflegende Angehörige

Gesundheit/Antrag Die Linksfraktion fordert in einem Antrag mehr Unterstützung für pflegende Angehörige.

Nutzung von elektronischen Lichtbildern im Passwesen

Inneres/Antwort Um die verpflichtende Nutzung von elektronischen Lichtbildern im Passwesen geht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Linke fordert umfassende Bafög-Reform

Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Antrag Rückzahlungsfreier Vollzuschuss und Inflationsanpassung: In einem Antrag fordert die Fraktion Die Linke die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bafög vorzulegen.

Norton Rose Fulbright advises international banking syndicate on the successful first issuance of a European Green Bond by NRW.BANK

Norton Rose Fulbright - 10.06.2026
Global law firm Norton Rose Fulbright has advised a syndicate of international banks on the successful issue of NRW.BANK's inaugural European Green Bond

Tourismuswirtschaft verlangt Stärkung der Kommunalfinanzen

Vertreter der Tourismuswirtschaft haben eine nachhaltige Stärkung der Finanzkraft von Städten und Gemeinden gefordert, um den Tourismus als zentralen Wirtschaftsfaktor, insbesondere für den Mittelstand und die strukturschwachen Regionen zu stärken. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Tourismus am Mittwoch, 10. Juni 2026, zum Thema „Tourismusförderung und -finanzierung“ unter Leitung der Vorsitzenden Anja Karliczek (CDU/CSU) erklärte Brigitte Goertz-Meissner vom Deutschen Heilbäderverband, der Gesundheitsstourismus boome. Der Anteil junger Patienten wachse. Aufgrund der monatelangen pandemiebedingten Zwangsschließungen der Thermalbäder in kommunaler Trägerschaft würden die meist kleinen Kommunen jedoch finanziell „mit dem Rücken an der Wand“ stehen. Es habe in diesen Fällen keine Ausfallentschädigung seitens des Bundes gegeben. Die Bäder seien auf rund 500.000 Euro an monatlicher Kosten „sitzen geblieben“. Solche Summen seien von den kleinen Kommunen kaum mehr zu kompensieren, so dass Zukunftsinvestitionen kaum noch möglich seien. „Die Schließung einer Therme bedeutet eine enorme existenzbedrohende Situation für die Hotellerie, Gastronomie und sonstige lokale Tourismusbetriebe nicht nur in den Kurorten, sondern in der gesamten Region“, verdeutlichte Goertz-Meissner. Wenn eine Therme wegfalle, breche die kommunale Wertschöpfungskette zusammen. Finanzlage der Kommunen Auch andere Sachverständige machten in ihren Stellungnahmen die massiv verschlechterte Finanzlage der Kommunen zum Thema. Dr. Michael Braun vom Tourismusverband Ostbayern erklärte, die Kommunen als zentrale Träger der touristischen Infrastruktur würden unter erheblichem finanziellen Druck stehen. Die kommunalen Haushalte seien strukturell überlastet. Das Defizit habe 2025 31,9 Milliarden Euro betragen und dazu geführt, dass viele Kommunen an ihre Handlungsgrenzen gestoßen seien. Braun forderte dringend eine Aufstockung der Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Mit den Fördermitteln würden unter anderem touristische Infrastrukturen wie Radwege und Freizeiteinrichtungen unterstützt. Darüber hinaus gefördert würden Investitionen in Betriebe des Gastgewerbes sowie der Freizeitwirtschaft. Rund 20 Prozent der GRW-Mittel würden direkt in touristische Projekte fließen. Trotz dieser hohen wirtschaftlichen Hebelwirkung sei die GRW-Förderung innerhalb von nur zwei Jahren um insgesamt 40 Millionen Euro gekürzt worden. Und die anhaltende Inflation schmälere die reale Wirkung der Fördermittel zusätzlich. „Kommunen brauchen Förderung“ Für eine Aufstockung der GRW-Mittel von 640 Millionen auf mindestens eine Milliarde Euro und einen höheren Umsatzsteueranteil der Kommunen sprach sich auch Dr. Catrin Homp vom Tourismusverband Schleswig-Holstein aus. „Kommunen brauchen Förderung“, sagte Homp. Städte und Gemeinden würden einen Großteil der touristischen Infrastruktur und Angebote schaffen und unterhalten. Kommunen würden unter anderem in Straßen, Bahnhöfe, Promenaden, Gärten und Parks, Wander- und Radwege, Freizeiteinrichtungen, Bäder, Museen oder Veranstaltungsorte investieren sowie für attraktive Innenstädte sowie gepflegte Landschaften sorgen. Homp verlangte neben Bürokratieabbau und steuerlichen Entlastungen insbesondere zielgerichtete Investitionsförderungen für Mittelstand und den Tourismus. „Der anhaltende Substanzverlust der deutschen Wirtschaft zeigt deutlich, dass private Investitionen zunehmend ausblieben“, warnte Homp. Das Münchener Modell Über eine andere Form der Tourismusfinanzierung, das sogenannte „Münchener Modell“, berichtete Michael Höflich von der Tourismus Initiative München (TIM). Kern des Modells sei ein gemeinsamer Tourismusfonds, in den sowohl die Landeshauptstadt München als auch TIM jeweils identische Beträge einzahlen würden. Über die Verwendung der Mittel entscheide eine gemeinsame Tourismuskommission, die sich aus Vertretern des Münchner Stadtrats sowie des TIM-Vorstands zusammensetze. Das Münchener Modell sei aber nicht nur ein Finanzierungsmodell, sondern zugleich ein institutionalisiertes Kooperationsmodell für gemeinsames Destinationsmanagement. Höflich sagte, ein solches Modell wie in München könne sicher auch auf kleine oder mittelgroße Destinationen übertragen werden. (hle/10.06.2026)

Rechtsberatung durch KI-Chatbot – Was ein Urteil zur Schönheitschirurgie mit dem RDG zu tun hat

Legal Tech Verzeichnis - 10.06.2026

Eine der aktuell umstrittenen Fragen zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist, ob Rechtsberatung durch einen KI-Chatbot unter den Begriff der Rechtsdienstleistung nach § 2 I RDG fällt. Davon hängt ab, ob sie nach dem RDG erlaubt ist oder nicht (Anm. der Redaktion: siehe zum Für und Wider die beiden LTV Podcast-Folgen mit Markus Hartung und Dr. Frank R. Remmertz).

Rechtsprechung gibt es dazu – soweit ersichtlich – bisher nicht. Der Gesetzgeber ist bislang ebenfalls nicht aktiv geworden, obwohl es an Appellen dazu nicht mangelt. Nunmehr könnte die Diskussion durch ein aktuelles Urteil des OLG Hamm vom 12.05.2026 zum Wettbewerbsrecht neu belebt werden, zumindest, was eines der Streitpunkte zum RDG betrifft.

Begriff der Tätigkeit in § 2 I RDG

Doch zunächst der Reihe nach. Der Streit um die Zulässigkeit von Rechtsberatung durch KI-Systeme wie ChatGPT entzündet sich an dem Begriff der Rechtsdienstleistung nach § 2 I RDG. Danach ist Rechtsdienstleistung jede Tätigkeit in konkreten fremden Rechtsangelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung erfordert. Umstritten ist bereits, ob es sich bei KI-generierten Angaben überhaupt um eine „Tätigkeit“ i.S.v. § 2 I RDG handelt. Nur darum soll es in diesem Beitrag gehen (siehe allgemein zur Problematik Remmertz im Anwaltsblatt). Immerhin ist man sich insoweit einig, dass die „Tätigkeit“ einer Person (natürliche oder juristische Person) irgendwie zurechenbar sein muss. Gegen eine „Tätigkeit“ wird eingewandt, dass ein auf Wahrscheinlichkeitsberechnungen basierendes KI-System wie z.B. ChatGPT „autonom“ funktioniert und deren Ergebnisse nicht vorhergesagt werden könnten. Sie könnten deshalb nicht einer Person zugerechnet werden. Der BGH hat sich bisher nur zum Vertragsgenerator „smartlaw“ geäußert und bekräftigt, dass es unerheblich ist, mit welchen technischen Mitteln eine Rechtsdienstleistung erbracht wird. Sie kann somit auch unter Einsatz einer Software erfolgen. Beim Vertragsgenerator smartlaw liegt nach BGH eine Tätigkeit nach § 2 I RDG vor, und zwar in der Programmierung und Bereitstellung der Software zur Generierung von Vertragsdokumenten durch die Nutzer (BGH, Urt. 09.09.2021 – I ZR 113/20 – Vertragsdokumentengenerator).

Bei dieser Entscheidung ging es aber nur um eine regelbasierte Softwareanwendung mit üblichen Wenn-dann-Entscheidungsabläufen und nicht um eine KI, deren Output Wahrscheinlichkeitsberechnungen zugrunde liegt und nicht genau vorhergesagt werden kann (Blackbox-Problem“). Zu einer Rechtsberatung durch einen KI-Chatbot hat sich der BGH noch nicht geäußert.

Das Urteil des OLG Hamm vom 12.05.2026

Nunmehr könnte Bewegung in die Diskussion kommen, zumindest zu der Frage, ob eine „Tätigkeit“ i.S.v. § 2 I RDG angenommen werden muss, und zwar durch ein aktuelles Urteil des OLG Hamm vom 12.05.2026 – 4 UKl 3 /25.

In diesem Urteil stand die Frage im Mittelpunkt, ob sich ein Unternehmen, das auf der eigenen Webseite für die Kommunikation mit Kunden einen KI-Chatbot einsetzt, deren Ergebnisse als eigene geschäftliche Handlung nach § 2 I Nr. 2 UWG zurechnen lassen muss und demzufolge für irreführende Halluzinationen durch den KI-Chatbot wettbewerbsrechtlich haftet.

In dem konkreten Fall setzte eine Arztpraxis für Schönheitschirurgie auf der eigenen Webseite zur Beantwortung von Fragen und für die Vereinbarung von Terminen einen KI-Chatbot ein. Auf die Frage, welchen Facharzttitel die beiden Ärzte haben, gab die KI u.a. die unzutreffende Antwort, dass sie Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie seien. Diese Facharztbezeichnungen gibt es aber nicht. Auf diesen Fehler hingewiesen korrigierten die Ärzte im Nachhinein die Funktionsweise des KI-Chatbot, so dass die beanstandeten Aussagen nicht mehr vorkamen, gaben aber nicht wie gefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Das OLG Hamm hat die Arztpraxis zur Unterlassung verurteilt und eine wettbewerbswidrige Irreführung nach § 5 UWG angenommen. Auch wenn die KI-generierten Antworten von der jeweiligen Kundenfrage abhingen und nicht genau vorhergesagt werden könnten, sei dennoch eine volle Haftung gegeben, weil die den KI-Bot einsetzende Arztpraxis Einfluss auf die KI-Ergebnisse hätte und sich diese daher zurechnen lassen müsse.

Verhalten einer Person i.S.v. § 2 I Nr. 2 UWG = Tätigkeit nach § 2 I RDG?

Das Urteil erging zwar in einem wettbewerbsrechtlichen Kontext zu der Frage, ob eine geschäftliche Handlung nach § 2 I Nr. 2 UWG vorliegt. Soweit ersichtlich, ist dies die erste veröffentlichte Entscheidung, die sich der Frage widmet, ob KI-Output einer Person als geschäftliche Handlung zugerechnet werden kann.

Die Entscheidung ist aber nicht nur für das UWG von Interesse, sondern meiner Ansicht nach auch für die Frage einer „Tätigkeit“ nach § 2 I RDG relevant, da ein vergleichbares Rechtsproblem zugrunde liegt. Bei der geschäftlichen Handlung nach § 2 I Nr. 2 UWG geht es um die Frage, ob ein „Verhalten einer Person“ angenommen werden kann, wenn ein Unternehmen einen KI-Chatbot einsetzt, der Antworten auf konkrete Fragen autonom generiert. Dies ist bei der Frage der Tätigkeit nach § 2 I RDG im Grunde nicht anders. In beiden Fällen geht es im Kern um die Frage, ob KI-Output, der auf Wahrscheinlichkeitsberechnung beruht, einem Menschen zurechenbar ist.

Unter Berufung auf die Vertragsgenerator-Entscheidung des BGH, der bereits eine geschäftliche Handlung bei Einsatz einer regelbasierten Software nach § 2 I Nr. 2 UWG bejaht hat, stellt das OLG Hamm fest, dass für die Antworten eines KI-Chatbots im Ergebnis nichts anderes gelten könne. Der Chatbot stelle lediglich ein technisches Hilfsmittel dar, dessen sich das Unternehmen zur Kommunikation mit potentiellen Kunden / Patienten bediene und über das sie hinreichende Steuergewalt besitze (Rn. 71). Hierbei bringt das Gericht das Problem auf den Punkt, indem es ausführt, dass dem nicht entgegenstehe, dass der Chatbot die an ihn gerichteten Fragen „gänzlich ohne menschliches Zutun“ und auf eine „von außen nicht nachvollziehbare Weise“ beantworte. Zwar lasse sich die Beantwortung der einzelnen an ihn gerichteten Fragen nicht auf eine menschliche Willensentscheidung im Einzelfall zurückführen, so der Senat. Gleichwohl unterscheide sich der Chatbot insoweit in rechtlicher Hinsicht nicht wesentlich von dem Vertragsgenerator, über den der BGH bereits entschieden habe (Rn. 72).

Die Tatsache, dass KI-generierte Ergebnisse auf einer gewissen autonomen Funktionsweise der KI beruhen, steht einer Zurechnung nach Ansicht des Gerichts somit nicht entgegen. Das Problem der Zurechnung stellt sich nicht nur bei der Frage, ob ein „Verhalten einer Person“ nach § 2 I Nr. 2 UWG vorliegt, sondern in gleicher Weise auch bei der Frage der „Tätigkeit“, so dass man die Ausführungen des Senats für die Zurechenbarkeit von KI-generierten Ergebnissen im Rahmen des § 2 I RDG übertragen kann.

Das Gericht macht für § 2 I Nr. 2 UWG die Zurechnung aber davon abhängig, dass der Betreiber des KI-Systems hinreichenden Einfluss auf deren Ergebnisse hat. Im Streitfall wurde der Arztpraxis zum Verhängnis, dass es ihr offenbar „problemlos“ möglich war, die KI-generierten Halluzinationen im Nachhinein zu korrigieren und somit die KI-Ergebnisse zu beeinflussen. Offen bleiben somit Fallgestaltungen, wo dieser Einfluss nicht möglich ist oder nicht nachgewiesen werden kann. Ferner stellen sich Folgefragen, über die das Gericht noch nicht nachdenken musste, u.a., welche zumutbaren Anforderungen an einen solchen Einfluss zu stellen sind. Diese Fragen stellen sich bei der Zurechnung von KI-Ergebnissen für eine Tätigkeit nach § 2 I RDG in ähnlicher Weise.

Zur Erwartungshaltung der Nutzer

Bemerkenswert ist schließlich noch eine weitere Feststellung des Gerichts, die ebenfalls für die Frage einer Rechtsdienstleistung durch KI eine große Rolle spielt. Denn zu der Frage, ob KI-Rechtsberatung durch ChatGPT & Co. mit dem RDG kollidiert, wird gerne eingewandt, dass der Nutzer doch wisse, dass er es mit einer KI zu tun habe und deshalb nach § 1 I 2 RDG nicht schützenswert sei. Er wisse angeblich um die Fehlerhaftigkeit von KI und dass er zur Sicherheit professionelle Rechtsberatung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Anspruch nehmen müsse. Darauf weisen die KI-Anbieter in sog. Disclaimern auch regelmäßig hin.

Hierzu stellt der Senat allerdings fest, dass es dahingehende Erfahrungssätze schlicht nicht gebe. Vielmehr treffe es zu, dass ein Großteil der angesprochenen Verbraucher in besonderer Weise auf die Richtigkeit der computergenerierten Antwort vertraut, da Maschinen im Allgemeinen als weniger fehleranfällig als der Mensch wahrgenommen werden (Rn. 105). Folgt man dieser Einschätzung, so spricht auch dies gegen die Zulässigkeit von KI-generierter Rechtsberatung nach dem RDG.

Es ist zu erwarten, dass die Entscheidung noch für viel Diskussionen sorgen wird. Der Senat hat jedenfalls wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zugelassen und es bleibt zu hoffen, dass davon auch Gebrauch gemacht wird.

Autor: Dr. Frank R. Remmertz ist Rechtsanwalt in München und u.a. Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer München und Vorsitzender des RDG-Ausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer. Er ist ferner u.a. Herausgeber des beim Beck-Verlag erschienen Werkes „Legal Tech-Strategien für die Rechtsanwaltschaft“, 2. Aufl. 2025. Der Autor gibt hiermit ausschließlich seine persönliche Ansicht wieder.

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Cybersecurity and AI threats are intensifying corporate litigation exposure across key US industries in 2026, new Norton Rose Fulbright survey finds

Norton Rose Fulbright - 10.06.2026
Norton Rose Fulbright’s 2026 Annual Litigation Trends Survey: A midyear industry pulse shows exposure to cybersecurity and data privacy disputes has deepened across the energy, financial institutions, healthcare and technology sectors.

Dobrindt: Migrationspolitik geordnet und Bevölkerungsschutz befördert

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die Bilanz seiner gut einjährigen Tätigkeit im Amt so zusammengefasst, dass eine neue Ordnung mit der Migrationspolitik geschaffen worden sei, dass ein Schwerpunkt in der Sicherheitspolitik gesetzt wurde und dass ein neues Bewusstsein für den Bevölkerungsschutz befördert wurde. Dies seien die zentralen Themen seines Hauses gewesen, unterstrich der Minister am Mittwoch, 10. Juni 2026, in der Regierungsbefragung des Bundestages. Gleichwohl habe sein Ministerium noch eine große Menge an Aufgaben vor sich. Im Sicherheitsbereich sprach Dobrindt das Bundespolizeigesetz an, das man noch vor der Sommerpause abschließen wolle. „Wir haben aus der Migrationswelle eine Migrationswende gemacht“, fasste der Minister die Anfänger seiner Amtszeit zusammen. Rainer: Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe gestärkt Neben dem Bundesinnenminister stellte sich auch der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer (CSU), den Fragen der Abgeordneten. „Vertrauen zurückgewinnen, Hilfe stärken, Ernährung sichern“ – mit diesen Zielen sei er vor gut einem Jahr gestartet, sagte Rainer und zog das Fazit, auf einem guten Weg zu sein und viel erreicht zu haben. Die Wettbewerbsfähigkeit der Agrarbetriebe sei gestärkt worden, auch durch die vollständige Agrardiesel-Rückerstattung. Auf hohe Energie- und Düngemittelpreise habe man schnell und zielgerichtet reagiert. Mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank sei ein 200-Millionen-Euro-Liquiditätshilfeprogramm für Akutkrisen auf den Weg gebracht worden. Mit der Agrarexportstrategie sei die Grundlage geschaffen worden, um Märkte zu neu erschließen oder wiederzueröffnen. Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln seien spürbare Fortschritte erzielt worden. Auch beim Schutz der Weidetierhaltung habe man geliefert, so der Minister: „Wer hätte gedacht, dass der Wolf sich nach einem Jahr Regierungszeit im Jagdrecht befindet?“ Bürokratieabbau und Heimatstrategie Unverzichtbar bleibe für ihn der Bürokratieabbau, für den im Ministerium eine Stabsstelle eingerichtet worden sei. „Wir verhindern vor allem, dass neue Bürokratie-Monster entstehen, so wie zum Beispiel bei der EU-Entwaldungsverordnung.“ Bürokratieabbau bleibe weiter ganz oben auf der Agenda. Manche Vorgaben würden aber benötigt, denn „Made in Germany“ sei auch Qualitätssiegel, mit dem gewisse Standards einhergingen. Nicht gebraucht werde hingegen die zweite und dritte Statistik für das gleiche Thema. Aktuell werde an einem „Bürokratie-Rückbaupaket 2026“ gearbeitet, in dem verschiedene Maßnahmen mit Entlastungspotenzial gebündelt würden. Zudem werde er in den nächsten Tagen eine „Heimatstrategie“ vorstellen, und auch das Düngerecht müsse“ praxistauglich und möglichst bürokratiearm“ neu geordnet werden. Schließlich müsse die Ernährungs- und Versorgungssicherheit in Deutschland zeitgemäß gestaltet werden, betonte Rainer. Pakt für den Bevölkerungsschutz Nach dem Bevölkerungsschutz erkundigte sich Daniel Baldy (SPD). Dobrindt sagte, der Pakt für Bevölkerungsschutz sehe vor, zehn Milliarden Euro bis 2029 dafür zu ermöglichen. Hinzu kämen weitere drei Milliarden Euro für ein Bauprogramm des Technischen Hilfswerks (THW), um Immobilien des THW zu erneuern, sowohl für haupt- als auch für ehrenamtliche Mitarbeiter. Dies finde zusammen mit den Ländern statt. Mit dem Selbstschutz sei man dabei, die Bevölkerung auf die zivile Verteidigung vorzubereiten. In diesem Zusammenhang würden auch Diskussionen mit Schülerinnen und Schülern geführt. Der Pakt für den Bevölkerungsschutz beschäftigte auch den CDU-Abgeordneten Sebastian Schmidt. Im Bevölkerungsschutz gebe es noch eine Reihe von Aufgaben zusammen mit Hilfsorganisationen und Rettungsdiensten. Er solle neu aufgestellt werden im Bereich der Technik und der Fahrzeuge, sagte der Minister. Mehr als tausend Fahrzeuge würden für Rettungsdienste neu angeschafft. Erreicht werden solle auch ein einheitliches Ausbildungsmanagement. Ein modernes Warnsystem zeichne sich durch digitale Verfügbarkeit aus und weise etwa den Weg in die Schutzräume. EU-Asylsystem, Schutzstatus von Syrern, Taliban Ferat Koçak (Die Linke) thematisierte Gerichtsurteile zum EU-Aufenthaltsrecht und fragte den Minister nach Konsequenzen. Der Minister sagte, die Urteile bezögen sich auf altes Recht, mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) sei neues Recht geschaffen worden. „Man hat kein freies Wahlrecht in Europa, wo man Leistungen beanspruchen kann“, betonte Dobrindt. Das für den Aufenthalt zuständige Land sei auch für die Leistungen zuständig. Wenn es sich um einen „Dublin-Fall“ handele, sei der Asylbewerber aufgefordert, in dieses Land zu gehen, in dem er Anspruch auf Leistungen habe: „Wir bringen Ordnung in die Migration.“ Der AfD-Abgeordnete Dr. Gottfried Curio erkundigte sich beim Innenminister nach dem Schutzstatus von Syrern in Deutschland. Dieser werde überprüft, sagte Dobrindt und benannte drei Gruppen: Straftäter, die schnellstens zurückgeführt werden, Asylbewerber ohne Perspektive und Integrierte mit einer Perspektive für einen Aufenthalt. Man sei dabei, festzustellen, wer in Deutschland ausreisepflichtig ist. Straftäter würden zuerst zurückgeführt. Die Kontakte zu den afghanischen Taliban sprach Filiz Polat (Bündnis 90/Die Grünen) an. Das Europaparlament habe vor einer „Legitimierung des Terrorregimes“ gewarnt. „Wir haben Interesse daran, dass Straftäter unser Land verlassen und ihr Perspektive in ihrem Heimatland finden müssen“, entgegnete der Minister. Wer in Deutschland schwere Straftaten begangen habe, müsse die Heimreise nach Afghanistan antreten. „Technische Beamte“ unterstützten dabei, afghanische Straftäter zurückzubringen. Trinkwasserqualität und Energy Drinks Polats Fraktionskollege Karl Bär erkundigte sich beim Landwirtschaftsminister nach der Trinkwasserqualität. In Niederbayern seien überhöhte Nitratwerte gemessen worden. Bär wollte wissen, was Rainer unternimmt, damit genügend sauberes Wasser zur Verfügung steht. Der Minister sagte, die Dinge müssten neu organisiert werden, zunächst müsse Rechtssicherheit herbeigeführt werden. Zugleich wies er zurück, dass alle Landwirte Verursacher für Einträge in das Grundwasser seien. In den letzten Jahren seien mehr als 50 Wirkstoffe in der EU nicht mehr zugelassen worden. Die Gesundheit und Sicherheit der Menschen sei ihm wichtig, eine gute Trinkwasserversorgung solle beibehalten werden, unterstrich Rainer. Svenja Stadler (SPD) wollte wissen, ob ein Verbot von Energy Drinks für Kinder und Jugendliche angedacht sei. „Wir legen großen Wert auf regionale Verpflegung“, sagte der Minister und verwies auf die regionale, saisonale und wenn möglich biologische Gemeinschaftsverpflegung von jährlich 16 Millionen Menschen, darunter sechs Millionen Jugendlichen. Zur Frage nach den Energy Drinks nannte er eine Studie, wonach übermäßiger Genuss nicht schädlich sei. Ein Verbot stehe aktuell nicht zur Debatte. Gebührenordnung für Tierärzte Die Gebührenordnung für Tierärzte interessierte Ina Latendorf (Die Linke). Einerseits sollten Tierärzte gut entlohnt werden, andererseits sollten es sich die Landwirte auch leisten können, Tierärzte zu beauftragen. Auch Tierheime litten unter hohen Tierarztkosten. Die Linke habe vorgeschlagen, die Mehrwertsteuer für Tierarztkosten wie in der Humanmedizin zu streichen. Rainer räumte ein, dass die Tierarztkosten auf einem „enorm hohen Level“ seien. Das Ergebnis der Evaluierung der Gebührenordnung werde Ende 2026 vorliegen. Die Zuständigkeit für eine Steuersenkung liege beim Finanzminister: „Ich habe nichts gegen eine Senkung.“ Für die Tierheime seien die Länder zuständig. Bürokratieabbau als ständiger Prozess Benedikt Büdenbender (CDU/CSU) griff das Thema Bürokratieabbau auf. Seine Stabsstelle arbeite mit Hochdruck, man sei in engem Austausch mit der Europäischen Kommission, um Bürokratie abzubauen. So müsse der Antibiotika-Einsatz in der Landwirtschaft vom nächsten Jahr an nur noch einmal jährlich gemeldet werden. Ein Bürokratieabbaugesetz sollte es nach seiner Auffassung jedes Jahr geben, betonte der Minister. Die Bürokratie und die damit verbundenen Kosten für die Landwirte sprach auch Dr. Michael Blos (AfD) an. Den „großen Wurf“, den er in seiner Frage anführte, gebe es nicht, erwiderte Minister Rainer. Bürokratieabbau sei ein ständiger Prozess, die Bürokratie sein in Jahrzehnten entstanden. (vom/10.06.2026)