Aktuelle Nachrichten

Justiz-Check: Weniger Verfahren, mehr Arbeit – was läuft falsch an Deutschlands Gerichten?

beck-aktuell - Mi, 01.10.2025 - 10:05

U-Häftlinge müssen wegen zu langer Verfahren entlassen werden, Anwälte berichten von jahrelangem Warten auf Termine – fast mantraartig hört man von der Überlastung der Justiz. Dabei haben die Gerichte immer weniger Arbeit. Eine Annäherung an ein komplexes Problem.



Weiterlesen

KI-Update für Arbeitgeber: Referentenentwurf des KI-VO-Durchführungsgesetzes

CMS Hasche Sigle Blog - Mi, 01.10.2025 - 09:53

Am 1. August 2024 trat die europäische KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689 – KI-VO) in Kraft. Zwar greifen die zentralen Pflichten der KI-VO erst ab dem 2. August 2026 (z.B. für neue Hochrisiko-KI-Systeme und GPAI-Modelle). Die EU-Mitgliedstaaten waren jedoch bereits bis August 2025 verpflichtet, die in der KI-VO vorgesehenen Aufsichtsbehörden zu benennen. Mit etwas Verspätung liegt nun auch in Deutschland mit dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung vom 4. August 2025 (KI-VO-DG-RefE) ein umfassendes Konzept zur nationalen Umsetzung vor. Die aus Arbeitgebersicht wesentlichen Inhalte des Entwurfs haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst.

Praxishinweis: Eine für Arbeitgeber* wesentliche Pflicht der KI-VO gilt bereits seit dem 2. Februar 2025: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sind nach Art. 4 KI-VO verpflichtet, innerhalb der Belegschaft für ein hinreichendes Maß an KI-Kompetenz zu sorgen.

KI am Arbeitsplatz fällt unter die Zuständigkeit der BNetzA

Der KI-VO-DG-RefE benennt die Bundesnetzagentur (BNetzA) als generelle Marktüberwachungsbehörde. Diese ist für sämtliche Bereiche zuständig, die nicht spezialgesetzlich geregelten Fachaufsichten unterfallen (z.B. dem Kraftfahrt-Bundesamt im Bereich des Straßenverkehrs). Diese allgemeine Zuständigkeit erfasst auch den Einsatz von KI am Arbeitsplatz. Die Gesetzesbegründung stellt ausdrücklich klar, dass der Zuständigkeitsbereich der BNetzA unter anderem die in Anhang III der KI-VO genannten Bereiche „KI am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen″ umfasst. Es ist außerdem vorgesehen, dass die BNetzA als zentrale Anlaufstelle i.S.d. Art. 70 Abs. 2 KI-VO dient (§ 6 KI-MIG-RefE). Damit soll sie als zentraler deutscher Ansprechpartner für alle Fragen der Anwendung der KI-VO auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union sowie als Schnittstelle zum EU AI Office fungieren.

Die Benennung der BNetzA als Marktaufsichtsbehörde ist keine Überraschung. Schon vor der gesetzlichen Fixierung im KI-VO-DG-RefE hat die BNetzA gezielt Strukturen geschaffen, um sich als zentrale Kompetenzstelle für KI aufzustellen. Spätestens seit dem Frühjahr 2025 fungiert sie in der Praxis gegenüber Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft als primäre Ansprechpartnerin für Fragen der KI-Regulierung. So hat die BNetzA beispielsweise im Juni 2025 ein Hinweispapier zur in Art. 4 KI-VO geforderten KI-Kompetenz veröffentlicht und im Juli 2025 einen KI-Service Desk eingerichtet, der als niedrigschwellige Anlaufstelle für regulatorische Fragen im KI-Kontext dient. 

BNetzA erhält weitreichende Durchsetzungsbefugnisse

Zur Erfüllung ihrer Funktion als Marktüberwachungsbehörde erhält die BNetzA weitreichende Befugnisse zur Überwachung und Durchsetzung der Vorgaben der KI-VO (§ 11 KI-VO-DG-RefE). Die Behörde wird beispielsweise mit der Befugnis ausgestattet, die Vorlage relevanter Dokumente, technischer Spezifikationen oder Informationen über die Konformität von KI-Systemen zu verlangen. Sie ist zudem ermächtigt, Wirtschaftsakteure aufzufordern, Maßnahmen zu ergreifen, um einen unzulässigen Einsatz von KI abzustellen. Hinzu kommt, dass die BNetzA erforderlichenfalls alle notwendigen Maßnahmen ergreifen kann, um einen unzulässigen KI-Einsatz oder damit verbundene Risiken zu beenden. 

Zur nationalen Umsetzung der Bußgelder ist geregelt, dass Verstöße i.S.d. Art. 99 Abs. 3 bis 5 KI-VO als Ordnungswidrigkeiten zu klassifizieren sind (§ 15 KI-VO-DG-RefE). Zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen die KI-VO am Arbeitsplatz ist die BNetzA als Marktüberwachungsbehörde. Ferner ist zu beachten, dass § 30 OWiG nach dem KI-VO-DG-RefE keine Anwendung findet, mit der Folge, dass juristische Personen unmittelbar mit Geldbußen belegt werden können. Hinzu kommt, dass eine Einstellung von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft i.S.d. § 69 Abs. 4 S. 2 OWiG nur mit Zustimmung der Marktüberwachungsbehörde möglich ist. 

Praxishinweis: Aus Arbeitgebersicht sieht der Referentenentwurf mit der BNetzA nunmehr einen klaren staatlichen Ansprechpartner für regulatorische Fragen zum Einsatz von KI-Systemen am Arbeitsplatz (z.B. Recruiting, Personalverwaltung oder Arbeitnehmerüberwachung) vor. Zugleich wird mit der BNetzA aber auch eine Aufsichtsbehörde mit weitreichenden Überwachungs- und Durchsetzungsbefugnissen eingesetzt. 

Hinweisgeberschutz wird auf Verstöße gegen die KI-VO ausgeweitet

Darüber hinaus ist eine Erweiterung des Hinweisgeberschutzgesetzes vorgesehen (Art. 2 KI-VO-DG-RefE): Der sachliche Anwendungsbereich in § 2 Abs. 1 HinSchG soll künftig ausdrücklich auch Verstöße gegen die KI-Verordnung als meldefähige Sachverhalte erfassen. Durch diese Ausweitung trägt der deutsche Gesetzgeber Art. 87 KI-VO Rechnung, der die Meldefähigkeit von Verstößen gegen die KI-Verordnung vorsieht. Für Arbeitgeber folgt hieraus die Notwendigkeit, interne Meldestellen und Prozesse um KI-spezifische Falltypen (z.B. unzulässige Praktiken, Defizite bei Hochrisiko-Systemen, Transparenzverstöße) zu erweitern. Diese Ausweitung sollte von Arbeitgebern als Chance verstanden werden. Denn durch transparente und niedrigschwellige interne Meldekanäle kann das Risiko externer Meldungen, beispielsweise gegenüber der BNetzA, über angebliche Verstöße gegen die KI-VO und die damit verbundenen Belastungen (behördliche Prüfungen, Reputationsschäden etc.) reduziert werden.

KI-VO und Sozialgeheimnis

Relevant für Arbeitgeber ist darüber hinaus die im Referentenentwurf enthaltene Anpassung der Regelung zum Sozialgeheimnis. Die Vorgaben der KI-VO sollen auch im Hinblick auf Sozialdaten Anwendung finden (Art. 3 KI-VO-DG-RefE). Hierzu soll in § 35 Abs. 2 SGB I festgelegt werden, dass die Verarbeitung von Sozialdaten durch die Sozialgesetzbücher abschließend geregelt wird, soweit die DSGVO und nun auch die KI-VO keine unmittelbar geltenden Schutzvorschriften enthalten. 

Praxishinweis: Diese Erweiterung des § 35 Abs. 2 SGB I unterstreicht, dass bei der Verarbeitung personenbezogener Sozialdaten die Vorgaben der DSGVO und der KI-VO parallel beachtet und eingehalten werden müssen.

Einbindung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Eine zentrale Koordinierungsfunktion bei der staatlichen Aufsicht auf Unionsebene soll die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) einnehmen (§ 7 KI-VO-DG-RefE). Nach dem Entwurf hat die jeweils zuständige Marktüberwachungsbehörde die Unterrichtung der Kommission und anderer Mitgliedstaaten bei unionsweit relevanten Vorfällen i.S.d. Art. 79, 81 KI-VO unverzüglich über die BAuA vorzunehmen. Der Hintergrund dieser Zuständigkeitsverteilung ist praktischer Natur: Die BAuA soll diese Rolle ausüben, da derartige Meldungen bereits für viele Rechtsvorschriften der Union über sie erfolgen.

Konsequenzen für Arbeitgeber: Mehr Rechtssicherheit, aber auch höhere Compliance-Anforderungen

Der KI-VO-DG-RefE bringt für Arbeitgeber sowohl Klarheit als auch zusätzliche Compliance-Anforderungen mit sich. Nach dem Entwurf wird mit der BNetzA nunmehr ein konkreter staatlicher Ansprechpartner, aber zugleich auch eine mit ernstzunehmenden Durchsetzungsbefugnissen ausgestattete Aufsichtsbehörde eingerichtet. Zudem werden der Hinweisgeber- und Sozialdatenschutz um Vorgaben zur Einhaltung der KI-VO ergänzt. 

Damit steigt für Arbeitgeber der Druck, interne Compliance-Strukturen vor dem Hintergrund der Vorgaben der KI-VO anzupassen und ihre nächsten Schritte bei der operativen Implementierung von KI-Systemen auch unter Compliance-Gesichtspunkten sorgfältig zu steuern. Arbeitgeber, die auf der Basis eines Gesamtkonzepts frühzeitig Inventuren, Governance-Maßnahmen und Schulungen durchführen, sichern sich nicht nur gegen behördliche Prüfungen ab, sondern stärken auch das Vertrauen in der Belegschaft und in der Öffentlichkeit in den verantwortungsvollen Einsatz von KI.

In unserem CMS-Blog halten wir Sie mit unserer Blog-Serie „Künstliche Intelligenz“ fortlaufend zu diesem Thema auf dem Laufenden. Sie können diese Blog-Serie über den RSS-Feed abonnieren und werden von uns über neue Beiträge benachrichtigt. Im Rahmen dieser Blog-Serie sind bereits Beiträge erschienen zu Fragen, was „KI-Systeme“ i.S.d. KI-Verordnung bedeutet oder Themen wie AI-Washing. Weitere Beiträge beschäftigen sich mit der GPAI-Compliance oder mit dem Urteil des OLG Köln: KI-Training mit Nutzerdaten ist zulässig sowie dem Referentenentwurf zum KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz.

Haben Sie Anregungen zu weiteren Themen rund um KI, die in unserer Blog-Serie „Künstliche Intelligenz“ nicht fehlen sollten? Schreiben Sie uns gerne über blog@cms-hs.com.

This article is also available in English.

* Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.

Der Beitrag KI-Update für Arbeitgeber: Referentenentwurf des KI-VO-Durchführungsgesetzes erschien zuerst auf CMS Blog.

HISCOX SA, Niederlassung für Deutschland

Wechsel eines Hauptbevollmächtigten
Kategorien: Finanzen

Kompakt September 2025

In unserer Übersicht finden Sie Verlinkungen zu Artikeln, Meinungsbeiträgen und Reden sowie ausgewählten News & Maßnahmen des vergangenen Monats.
Kategorien: Finanzen

Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Kinderwunsch

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 01.10.2025 - 09:18
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort Die Bundesregierung verbessert mit verschiedenen Maßnahmen die Rahmenbedingungen, damit Eltern ihre Kinderwünsche erfüllen können, betont sie in einer Antwort.

Regierung sieht Freiwilligendienste gut aufgestellt

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 01.10.2025 - 09:18
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort Die Einführung eines verpflichtenden Gesellschaftsjahres ist im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen, betont die Regierung in einer Antwort auf eine Linken-Anfrage.

Bauproduktengesetz soll geändert werden

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 01.10.2025 - 09:18
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Gesetzentwurf Die Bundesregierung will das Bauproduktengesetz an das europäische Recht anpassen und hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Mehr Extremwetter im Osten und Südwesten erwartet

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 01.10.2025 - 09:18
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort Extreme Wetterereignisse sind laut einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen vermehrt besonders im Osten und Südwesten zu erwarten.

Weniger Frauen in Führungspositionen im Ehrenamt

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 01.10.2025 - 09:18
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort Der Anteil von Frauen in Führungspositionen im Ehrenamt liegt deutlich unter dem von Männern. In einer Antwort auf eine Linken-Anfrage erläutert die Bundesregierung die Gründe.

Umsetzung der EU-Vorgaben zu Schuldnerberatungsdiensten

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 01.10.2025 - 09:18
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)" in den Bundestag eingebracht.

BVerwG 10 VR 5.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - Mi, 01.10.2025 - 09:03
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 11 VR 10.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - Mi, 01.10.2025 - 09:03
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 2 B 11.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - Mi, 01.10.2025 - 09:03
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 8 C 6.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - Mi, 01.10.2025 - 09:03
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 20 F 8.22 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - Mi, 01.10.2025 - 09:03
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

„Einheit heißt auch, Vielfalt auszuhalten“ – Bundestagspräsidentin Julia Klöckner beim Tag der Deutschen Einheit 2025 in Saarbrücken, Deutscher Bundestag präsentiert sich mit abwechslungsreichem Programm

Bundestag | Pressemitteilungen - Mi, 01.10.2025 - 09:00
Anlässlich des Tags der Deutschen Einheit am 3. Oktober präsentiert sich der Deutsche Bundestag bei den diesjährigen offiziellen Feierlichkeiten in Saarbrücken vom 2. bis 4. Oktober 2025 mit einem abwechslungsreichen Programm sowie Gesprächsangeboten für Bürgerinnen und Bürger. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, die am 2. und 3. Oktober vor Ort sein wird, erklärt im Vorfeld: „1989 sind die Menschen der DDR auf die Straße gegangen, weil sie ihre Meinung nicht länger nur privat flüstern, sondern öffentlich laut aussprechen wollten. Die Deutsche Einheit gründet auf diesem Mut – er bleibt Auftrag an uns alle. Die Deutsche Einheit ist aber nicht einfach ein Zustand, Deutschland kein Inselstaat. Unsere Einheit entfaltet ihre Stärke im europäischen Verbund und im Zusammenspiel mit der Welt. Dass der französische Staatspräsident Emmanuel Macron dieses Jahr bei den Feierlichkeiten zu Gast ist, macht diese europäische Dimension besonders sichtbar. Heute - 35 Jahre danach - ist vielleicht offenbarer denn je: Einheit heißt auch, Vielfalt auszuhalten, andere Meinungen im Rahmen der Verfassung zu ertragen. Wir sollten uns in der gesellschaftlichen und politischen Debatte daher mit Argumenten und nicht der eigenen Moral und Gesinnung entgegentreten – wenn das Argument unsichtbar wird, gibt es keinen demokratischen Diskurs. Von Nord nach Süd, von West nach Ost – Sichtweisen sind verschieden. Doch gerade diese Vielfalt war ein Kernanliegen jener, die 1989 ‚Wir sind das Volk‘ riefen und damit den Grundstein für die Deutsche Einheit legten.“ In Saarbrücken lädt der Deutsche Bundestag an allen drei Tagen zu Diskussionen, Dialogformaten und Mitmachangeboten ein. Besucherinnen und Besucher können Abgeordnete in Gesprächsrunden und Podiumsdiskussionen erleben - die Bundestagspräsidentin ist am 3. Oktober um 15.30 Uhr zu einem Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern am Stand. Ein besonderes Highlight ist der nachgebaute Plenarsaal, in dem Gäste bei einem Planspiel in die Rolle von Abgeordneten schlüpfen, Gesetzesentwürfe beraten und darüber abstimmen können. Ergänzt wird das Programm durch Musik, Kunst, Kultur und Kulinarik. Den Programmflyer finden Sie unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/1110160/kw40_tde_flyer.pdf

Deutsche Börse Market Data + Services Brings Trusted Market Data to Blockchains via Chainlink

Deutsche Börse (PM) - Mi, 01.10.2025 - 09:00
Deutsche Börse Market Data + Services has partnered with Chainlink, the industry-standard oracle platform, to introduce its reliable, high-quality market data to blockchain networks. This strategic partnership enables the reliable publication of regulated market data from Deutsche Börse Group's trading venues in real time via Chainlink's DataLink service. The data encompasses 41 selected real-time data points from various Deutsche Börse Group trading venues, including Xetra, Tradegate, 360T, and Eurex, spanning a broad spectrum of asset classes such as equities, derivatives, foreign exchange instruments, and more. Through this collaboration, over 40 public and private blockchains within the Chainlink ecosystem will gain access to this comprehensive set of data. “Partnering with Chainlink to publish Deutsche Börse Group’s trusted market data onchain for the first time marks a major milestone in connecting traditional and blockchain-based financial markets. By making our data from Xetra, Eurex, 360T, and Tradegate accessible onchain through the Chainlink data standard, we are empowering global financial institutions to build the next generation of regulated financial products on the same high-quality data that underpins today’s markets”, said Alireza Dorfard, Managing Director and Head of Market Data + Services at Deutsche Börse Group. This initiative complements Deutsche Börse Group's broader strategy of building a comprehensive value chain for digital assets that integrates trading, settlement, and custody services via DBAG, 360T, Crypto Finance, and Clearstream. The Group's infrastructure supports institutional clients entering the digital asset space and crypto-native companies seeking robust, regulated solutions.   Media contact: Nina Lux +49 69 211 1 37 53 nina.lux@deutsche-boerse.com  About Deutsche Börse Market Data + Services Deutsche Börse Market Data + Services provides financial market participants around the world with proprietary market data from Deutsche Börse Group’s Xetra and Eurex trading platforms, as well as with data from our cooperation partners. Our clients include analysts, algo traders, banks, hedge funds, asset managers, mid- and back-office professionals and vendors who rely on high-quality, reliable information to make investment and trading decisions, manage risk, safeguard assets and meet increasing regulatory requirements. Our product portfolio includes real-time market data, index data from the DAX and STOXX indices, as well as reference data and historical data. In addition, we use the highly granular market data from Eurex and Xetra to develop meaningful analytics that help our clients optimise their trading strategies. Our growing offering includes the cloud-based analytics platform A7 or tools such as Xetra and Eurex Flow Insights, which can be obtained directly from our Data Shop.
Kategorien: Finanzen

130/2025 : 1. Oktober 2025 - Urteile des Gerichts in den Rechtssachen T-600/23, T-612/23

EuGH Nachrichten - Mi, 01.10.2025 - 08:42
BNetzA/ ACER
Energiepolitik
Das Gericht hebt eine Entscheidung der ACER in Sachen Strommarktmanagement auf