Aktuelle Nachrichten

Beteiligung am Civil-Military Coordination Center in Israel

Auswärtiges/Antwort Über die Beteiligung von Bundeswehrsoldaten am Civil-Military Coordination Center (CMCC) in Kirjat Gat in Israel gibt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Linken-Anfrage Auskunft.

Bundesregierung: Länder sind für Maßregelvollzug zuständig

Recht und Verbraucherschutz/Antwort Der Maßregelvollzug fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Darauf weist die Bundesregierung ihrer Antwort auf eine AfD-Anfrage zu diesem Thema hin.

NRW schafft (Unterschwellen-)Vergaberecht ab

CMS Hasche Sigle Blog - 19.01.2026

In NRW sind die Vergaberechtsregeln für den Unterschwellenbereich seit dem 1. Januar 2026 weggefallen.

Keine Pflicht zur Durchführung eines Vergabeverfahrens

Nach dem Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) wird die für Vergabeverfahren in NRW maßgebliche Vorschrift, § 26 Kommunalhaushaltsverordnung NRW, aufgehoben. Danach mussten öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von Aufträgen insbesondere eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb durchführen. Der Landesgesetzgeber begründet die Aufhebung der Pflicht zur Durchführung von Vergabeverfahren damit, dass 

[…] nordrhein-westfälische Kommunen künftig vergaberechtlich ebenso viel Handlungsfreiheit wie ihre Tochtergesellschaften [erhalten]. Damit wird ein erheblicher Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet.

Rechtsunsicherheit aufgrund fehlender Regelungen

Durch die Aufhebung der Pflicht zur Durchführung von Vergabeverfahren entfallen förmliche Vorgaben, was jedenfalls in zeitlicher Hinsicht zu Erleichterungen für öffentliche Auftraggeber führen kann. Diese müssen keine strikt geregelten Verfahren mehr durchführen, wenn sie Leistungen beschaffen. Mit der Streichung des § 26 KomHVO entfällt auch die Verpflichtung zur Anwendung der Unterschwellen-Vergabeordnung (UVgO) und der VOB/A. Das führt zur Entbürokratisierung, schwächt aber auch den Wettbewerb zugunsten der Marktteilnehmer. 

Unklar ist zum Beispiel, wie Wettbewerber auf Beschaffungsvorhaben aufmerksam werden, da es keine Bekanntmachungspflicht mehr gibt. Auch entfallen Vorgaben, wie Interessenskonflikten bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen begegnet wird oder wer bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags mitwirken kann. Das erschwert die Teilnahme am Wettbewerb, insbesondere für Newcomer.

Wiedereinführung des Vergaberechts durch die Hintertür 

So ganz ernst war es dem Gesetzgeber mit der Abschaffung der Vergaberegeln doch nicht. Nunmehr gelten anstelle des § 26 KomHVO NRW die in § 75a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) geregelten Vergabegrundsätze. Danach haben Gemeinden die Vergabe von öffentlichen Aufträgen vorbehaltlich anderweitiger Rechtsvorschriften „wirtschaftlich, effizient und sparsam unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz“ zu gestalten. Den Wettbewerbsgrundsatz hat der Landesgesetzgeber durch die Grundsätze der Effizienz und Sparsamkeit ersetzt. 

Mit der Neuregelung des § 75a GO NRW wird das Vergaberecht in den Kommunen auf „null“ gestellt. Nach § 75a Abs. 2 GO NRW dürfen sie Regelungen, die die Durchführung von Vergaben einschränken, nur durch den Beschluss einer Satzung erlassen.  Soweit bisherige Vergaberegeln in den Gemeinden nicht diese Form wahren, müssen sie neu erlassen werden. Damit müssen sich die Kommunen neu aufstellen und sich Gedanken über ihre Vergabeanforderungen machen. Gegenüber den bisherigen Vorgaben sind sie freier, stehen dabei aber in der Verantwortung, den Vergabegrundsätzen des § 75a GO NRW gerecht zu werden. In der Praxis dürften sie dabei vielfach auf Regelungen der Vergabeordnungen (UVgO, VOB/A) zurückgreifen, die Sicherheit bieten. Sie sind aber nicht mehr sklavisch an diese gebunden und können damit flexibler agieren. Dabei müssen sie aber auch die EU-rechtliche Maßstäbe beachten, da die Grundfreiheiten des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof auch Anforderungen an binnenmarktrelevante Vergaben im Unterschwellenbereich enthalten. 

Rechtsschutz vor den Landgerichten 

Mit dem Wegfall der Pflicht zur Durchführung förmlicher Verfahren wird die gerichtliche Überprüfung von Beschaffungsvorgängen öffentlicher Auftraggeber in NRW erschwert. Bislang spielte der Rechtsschutz in Bezug auf Unterschwellenvergaben mangels eines dem Oberschwellenvergaberecht vergleichbaren Nachprüfungsverfahren nur eine untergeordnete Rolle. Mit dem Wegfall förmlicher Vergabeverfahren entfällt zudem der maßgebliche Rechtsrahmen, auf deren Verletzung sich Bieter berufen könnten.

Daran ändert sich auch nichts durch die ausschließliche Zuordnung solcher Vergaberechtsstreitigkeiten zu den Landgerichten. Am 11. Dezember 2025 wurde das „Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen“ veröffentlicht, wonach Vergabesachen, unabhängig vom Streitwert, den Landgerichten zugewiesen sind (§§ 71 Abs. 2 Nr. 8, 72a Abs. 1 Nr. 8 GVG).

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Thomas Rachels Einsatz für Maria Kolesnikowa in Belarus hat sich gelohnt

„Unser politisches Engagement für die Achtung der Menschen- und Freiheitsrechte muss und wird weiter gehen“, sagt der Bundestagsabgeordnete Thomas Rachel (CDU/CSU).„Menschenrechtsarbeit, überall auf der Welt, ist und bleibt dringlich und notwendig – gerade in diesen Zeiten der neuen Weltunordnung.“ Rachel hatte sich im Rahmen einer parlamentarischen Patenschaft für Maria Kolesnikowa aus Belarus eingesetzt, die kürzlich aus einer über fünfjährigen Haft freikam. „,Free Maria' ist endlich wahr geworden“, sagte Rachel zur Freilassung im Dezember: „Der Mut von Maria Kolesnikowa hat mich tief beeindruckt. Viele Jahre der Haft, Druck und haftbedingte schwere Erkrankungen liegen nun zum Glück hinter ihr.“ „Ikone der Demokratiebewegung“ Seit 2020 hatte der Bundestagsabgeordnete die Freilassung der Frau gefordert, die während des damaligen Präsidentschaftswahlkampfs in Belarus „zu einer Ikone der Demokratiebewegung geworden ist und dann angesichts ihres Erfolges von der Regierung in Minsk vor die Wahl gestellt wurde, abgeschoben oder inhaftiert zu werden“. An der Grenze hatte sie ihren Pass zerrissen. Ohne das Dokument konnte sie nicht ausgewiesen werden. Menschenrechtsorganisationen und die internationale Presse berichteten über den spektakulären Schritt. Nachdem Kolesnikowa sich in Belarus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte stark gemacht hatte und zu einer immer strahlenderen Leitfigur geworden war, wollte die Regierung sie mundtot machen, nahm sie im August 2020 gefangen und ließ sie zu elf Jahren Lagerhaft verurteilen. Manipulierte Wahlen, massive Menschenrechtsverletzungen Die Präsidentschaftswahlen in Belarus, sowohl 2020 als auch 2025, sind von internationalen Beobachtern als unfrei und manipuliert eingestuft worden. Das Auswärtige Amt schreibt: „Aufgrund massiver Menschenrechtsverletzungen und Einschränkungen der politischen Teilhabe entbehrten die Wahlen jeglicher demokratischer Legitimierung.“ Die friedliche Demokratiebewegung wurde von der Regierung des Machthabers Alexander Lukaschenko, einer „brutalen Willkürdiktatur“, so Rachel, „mit brachialer Härte“ niedergeschlagen. Das Regime gehe „mit präzedenzloser Repression gegen die Zivilgesellschaft und unabhängige Medien vor“, heißt es beim Auswärtigen Amt weiter. „Tausende, die sich im Rahmen der Proteste engagiert haben, wurden seit 2020 systematisch verhaftet. Menschenwürdige Haftbedingungen und auch die medizinische Versorgung von diesen politischen Gefangenen sind nicht gewährleistet.“ Auch Kolesnikowa wurde inhaftiert, Anklage gegen sie erhoben. Die, so Rachel, „willkürlichen und absurden“ Vorwürfe lauteten: Kolesnikowa gefährde die nationale Sicherheit, habe eine extremistische Organisation gegründet und an einer illegalen Machtübernahme gearbeitet. Es folgte ein Gerichtsprozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Brutale Haftbedingungen Was Maria Kolesnikowa in der Lagerhaft erleiden musste, weiß Rachel aus verlässlichen Quellen der belarussischen Community in Deutschland und von Menschenrechtsorganisationen. So musste die Menschenrechtlerin lange Zeit in Isolationshaft verbringen. Ob Familienangehörigen, Freunden oder Anwälten: Niemandem wurde Zugang gewährt. Zu den unwürdigen und brutalen Haftumständen kam hinzu, dass Kolesnikowa während der Haft erkrankte und sich einer Operation unterziehen musste. „Was all das mit einem Menschen macht, kann man sich kaum vorstellen“, so der christdemokratische Außenpolitiker, der sich im Laufe seines politischen Weges konstant für Menschenrechte starkgemacht hat. Welle der Sympathie und Unterstützung in Deutschland Schnell sei es damals in Deutschland zu einer Welle der Sympathie und großen Unterstützung für Kolesnikowa gekommen, erinnert sich Rachel. Dazu hätten Menschenrechtsorganisationen, die Medienberichterstattung und die Arbeit vieler Einzelner beigetragen. Über seine Patenschaft als Bundestagsabgeordneter hinaus habe er als Bundesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU eine Unterschriftenaktion initiiert, die die bedingungslose Freilassung Kolesnikowas und aller anderen politischen Gefangenen in Belarus forderte. „Es war motivierend zu sehen, wie viele Menschen mitgemacht haben.“ Viele in Deutschland hätten verstanden, dass man Menschen wie Kolesnikowa, die sich für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte einsetzen, unterstützen muss. Nicht nur weil es ein Gebot sei, zu helfen. Sondern, weil man damit auch die eigene Freiheit bewahren helfe, wirkten doch Dinge, die "in unserer Nachbarschaft oder anderswo in der Welt passieren, früher oder später auf uns zurück". Patenschaft als Lebensversicherung gegen das Vergessen „Unser aller Einsatz für Maria hat Wirkung gezeigt“, so Rachel, der bei der letzten Bundestagswahl erneut das Wahlkreismandat in Düren in der Eifel gewonnen hat. „Diese öffentliche Aufmerksamkeit, zu der ich beitragen konnte, ist wie eine Lebensversicherung für einen aus politischen oder auch religiösen Gründen inhaftierten Menschen wie Maria.“ Der Menschenrechtspolitiker bezeichnet die offene Unterstützung für politische Gefangene auch als Kampf gegen das Vergessen. „Das Schlimmste, das es für Inhaftierte gibt, ist, dass sie von der Welt vergessen werden. Mit einer Patenschaft, aber auch mit Briefen und Unterschriften, stellen wir sicher, dass sie nicht vergessen werden“, betont Rachel. Überraschende Freilassung Man habe die Freilassung Kolesnikowas vehement und vielstimmig gefordert und Druck auf die Führung in Minsk ausgeübt. Dass diese jedoch im Rahmen eines Deals zwischen der US-Regierung und der Regierung in Minsk im Dezember 2025 freigelassen würde, sei eine Überraschung gewesen. „Das Patenschaftsprogramm des Bundestages hat seinen Anteil daran, dass Kolesnikowa nun frei ist“, zeigt sich Rachel überzeugt. „Allein die Tatsache, dass ich mich als Abgeordneter des Deutschen Bundestages für sie einsetze, hat daraus einen offiziellen Menschenrechtsfall gemacht, um den sich die deutsche Politik kümmert.“ Höchstmaß an Authentizität und Glaubwürdigkeit Kolesnikowa habe sich ein „Höchstmaß an Authentizität und Glaubwürdigkeit bewahrt, als sie in eine besonders unbarmherzige Welt der Politik gespült wurde“, findet Rachel. Als Flötistin in einem Orchester in Stuttgart sei sie zuvor einer ganz normalen Beschäftigung nachgegangen. Dann erst sei sie zu einer Symbolfigur der Demokratiebewegung geworden, nachdem sie sich dazu berufen gefühlt habe, ihren Landsleuten bei ihrem Kampf um die Freiheit in Belarus zu helfen. Total fasziniert – aber dann auch schockiert – habe ihn, was mit Maria Kolesnikowa passiert sei: ihr Entschluss, ihrem Land zu helfen, sowie, dass sie nach ihrem Einsatz für die Demokratiebewegung festgenommen und inhaftiert worden sei. Obwohl sie außer Landes hätte gehen können. Das nötige einem „mehrfachen Respekt“ ab. Anfang 2021 habe daher sein Entschluss schnell festgestanden: „Da kann ich nicht tatenlos zusehen.“ Beeindruckender Wille zur Freiheit Ihr unbedingter Wille zur Freiheit habe Kolesnikowa die Zeit des Straflagers überstehen lassen, sagt Rachel. Es sei sehr schwer gewesen für ihre physische, nicht aber für ihre psychische Gesundheit, sagte Kolesnikowa in einem Interview der Tagesthemen unmittelbar nach ihrer Freilassung. „Innen war ich immer frei.“ Damit erweise sie sich als „ganz starke Persönlichkeit“, zeigt sich Rachel beeindruckt. „Ihr wurde ja alles genommen, auch der Kontakt zu anderen Menschen, zu den nächsten Angehörigen. Aber sie hat sich in dieser schwierigen Zeit ihre Freiheit bewahrt. Sie ist aufrecht geblieben. Insofern ist sie ein leuchtendes Vorbild für die Demokratiebewegung, in Belarus und darüber hinaus.“ „Man muss diesen Frauen dafür höchste Anerkennung zollen, dass sie sich trotz der damit verbundenen erheblichen Gefahren, die dann auch eingetreten sind, mutig für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Meinungsfreiheit in Belarus eingesetzt und so Millionen ihrer Landsleute Hoffnung gegeben haben“, würdigt der Abgeordnete die Leistung von Kolesnikowa und ihren Mitstreiterinnen. 2022 war Kolesnikowa dafür in Abwesenheit mit dem internationalen Aachener Karlspreis ausgezeichnet worden. Demokratiebewegung braucht weitere Unterstützung Angesichts der Freilassung Kolesnikowas empfinde er „große Erleichterung“, so Rachel, „weil sie lebt“. Die Bundesregierung habe sich entschieden, sie in Deutschland aufzunehmen. Die Demokratiebewegung in Belarus brauche jedoch weitere Aufmerksamkeit. „Die Menschen in Belarus haben Anspruch auf Freiheit und Demokratie.“ Trotz der jüngsten Freilassungen gebe es in Belarus immer noch mehr als 1 000 politische Gefangene. Die Aufgabe bleibe, sich zu kümmern, das internationale Interesse an den Inhaftierten und an den Verhältnissen in dem Land wachzuhalten und Druck auf die Regierung in Minsk auszuüben, erklärt der CDU-Abgeordnete, der dem Auswärtigen Ausschuss angehört. „Wir werden weiterhin die schockierende Repression und Gewalt kritisieren und die Einhaltung von Menschenrechten auch in Belarus einfordern.“ Sein Engagement für Maria Kolesnikowa sei zugleich immer eines für die politisch Inhaftierten insgesamt. Arbeit gegen das Vergessen, für eine regelbasierte Ordnung „Das drohende Vergessen“ sei für ihn der treibende Faktor, sich für politische Gefangene einzusetzen, bekräftigt Thomas Rachel. Wer zu Unrecht drangsaliert oder eingesperrt werde, dem müsse „durch Aufmerksamkeit geholfen werden“. Die Menschenrechtssituation sei in den letzten Jahren in vielen Ländern schwieriger geworden. Es gebe mehr autoritäre Regierungen. „Die Schamlosigkeit hat massiv zugenommen. Diktaturen scheren sich nicht um Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.“ Verfolgte seien überall in Gefahr. Umso mehr gelte es, dem Völkerrecht und den Menschenrechten weltweit Geltung zu verschaffen und sich für eine regelbasierte internationale Ordnung starkzumachen. Als demokratisch gewählter Abgeordneter müsse man „erst recht seine Stimme erheben“, findet der Rheinländer. Besondere Verantwortung Deutschlands Eine PsP-Patenschaft zu übernehmen, bedeute Verantwortung zu übernehmen gegenüber einem Schutzsuchenden, schaffe aufgrund ihres offiziellen Charakters Verbindlichkeit und lenke zusätzliche Aufmerksamkeit auf den Fall. Was für eine Wirkung der parlamentarische Einsatz entfalte, hätten zahlreiche Fälle des PsP-Programms des Bundestages in den vergangenen Jahren gezeigt. Auch als Beauftragter der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit stehe er für eine wertebasierte, nicht allein geostrategisch ausgerichtete Außenpolitik, unterstreicht Rachel den Stellenwert der Menschenrechte und humanitärer Aspekte. Außenpolitik und Diplomatie müssten immer darauf zielen, im Gespräch zu bleiben, um etwas erreichen zu können. Interessen und Werte seien zwei Seiten derselben Medaille. „Das eine schafft Gelegenheiten, um das andere anzusprechen.“ Wichtigste Motivation für sein Engagement sei sein christliches Menschenbild, sagt Thomas Rachel: „Jeder Mensch ist einzigartig, jeder hat eine von Gott gegebene Menschenwürde und muss, egal wo auf der Welt, die Möglichkeit haben, sich frei zu entfalten und frei seine Meinung zu äußern.“ Es komme hinzu, „dass wir in Deutschland für ein Schicksal wie das von Maria Kolesnikowa besonders sensibel sein müssen“. Aus den beiden totalitären Diktaturen im eigenen Land resultiere eine besondere Verantwortung gegenüber Menschen, denen es nicht gut geht. (ll/19.01.2026)

BGBl. 2025 I Nr. 170

Berichtigung der Beamtenversorgungs- und Altersgeldzuständigkeitsanordnung vom 16. Juli 2025

BGBl. 2025 I Nr. 162

Zweite Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung vom 11. Juli 2025

Bundestag berät über Kontrollen und Zurückweisungen an Grenzen

„Effektive Kontrollen und Zurückweisungen an der Grenze durch Schaffung einer sicheren Rechtsgrundlage“ fordert die AfD-Fraktion in einem so betitelten Antrag, der am Donnerstag, 29. Januar 2026, durch das Parlament beraten wird. Im Anschluss an die 60-minütige Debatte soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/16.01.2026)

V ZB 42/25, Entscheidung vom 18.12.2025

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XII ZB 262/24, Entscheidung vom 10.12.2025

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VIa ZR 976/22, Entscheidung vom 14.01.2026

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VI ZR 226/23, Entscheidung vom 16.12.2025

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5 StR 437/25, Entscheidung vom 02.12.2025

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II ZR 128/24, Entscheidung vom 10.12.2025

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3 StR 425/25, Entscheidung vom 29.10.2025

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4 StR 431/25, Entscheidung vom 22.10.2025

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5 StR 520/24, Entscheidung vom 14.08.2025

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5 StR 413/25, Entscheidung vom 17.12.2025

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4 StR 562/25, Entscheidung vom 15.12.2025

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Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

5 StR 646/25, Entscheidung vom 16.12.2025

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