Aktuelle Nachrichten
BGBl. 2025 I Nr. 376
Verordnung zur Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 18. Dezember 2025
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BGBl. 2025 I Nr. 375
Verordnung zur Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung und in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung vom 19. Dezember 2025
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BGBl. 2025 I Nr. 373
Verordnung zur Durchführung des Mindeststeuergesetzes betreffend den Umfang, die Ausgestaltung und den Informationsaustausch von Mindeststeuer-Berichten vom 19. Dezember 2025
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BGBl. 2025 I Nr. 372
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 19. Dezember 2025
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BGBl. 2025 I Nr. 369
Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vom 22. Dezember 2025
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BGBl. 2025 I Nr. 359
Siebenundsechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes vom 19. Dezember 2025
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Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes - Drucksache 21/6178 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (PDF)
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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts – Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkost
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Debatte zur Geschäftsordnung
Der Bundestag debattiert am Mittwoch, 8. Juli 2026, zu Beginn der Sitzung über die Tagesordnung. Die Parlamentarier stimmen nach einer 15-minütigen Aussprache über einen Antrag auf Absetzung von TOP 22a zur geplanten Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, 21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. (eis/07.07.2026)
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Justizministerin Hubig und Umweltminister Schneider stellen sich den Fragen
Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 8. Juli 2026, mit der einstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig (SPD), und der Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Carsten Schneider (SPD), den Fragen der Abgeordneten. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (eis/26.06.2026)
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Fragestunde am 8. Juli
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 8. Juli 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/6835(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. AfD-Abgeordnete mit den meisten Fragen 26 der insgesamt 67 Fragen werden von Abgeordneten der AfD-Fraktion gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 23 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 18 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten werden keine Fragen gestellt. 23 Fragen richten sich an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, acht Fragen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und sieben Fragen an das Bundesministerium des Innern. Je vier Fragen gehen an das Bundesministerium der Finanzen, an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und an das Bundesministerium für Gesundheit. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sollen je drei Fragen beantworten. Mit je zwei Fragen müssen sich das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und das Bundesministerium für Verkehr auseinandersetzen. Das Bundeskanzleramt, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sind bei je einer Frage gefordert. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise erkundigt sich der nordrhein-westfälische Abgeordnete Maximilian Kneller (AfD) beim Bundeswirtschaftsministerium, welche Konsequenzen die Bundesregierung daraus zieht, dass der Volkswagen-Konzern laut Medienberichten in Zukunft eine Entlassungswelle von bis zu 100.000 Arbeitsplätzen anstrebe. Die Bundesregierung solle sagen, welche Maßnahmen sie erwägt, um diese Arbeitsplätze zu schützen. Die Berliner Abgeordnete Julia Schneider (Bündnis 90/Die Grünen) fragt das Bundeslandwirtschaftsministerium, wie die Bundesregierung angesichts der bestehenden und zukünftigen Waldschäden die bisherigen Eingaben zum Nationalen Wiederherstellungsplan für die Natur in Deutschland bewertet und wie viele Hektar Wald nach Kenntnis der Regierung dadurch wiederhergestellt werden sollen. Die niedersächsische Abgeordnete Maren Kaminski (Die Linke) will vom Bundesentwicklungsministerium erfahren, welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung plant, um Ernährungssouveränität und lokale Märkte in Ländern des globalen Südens zu stärken und die Abhängigkeit von fossilen Energien zu reduzieren. Die Abgeordnete verweist auf die „sich als Folge des Angriffes gegen Iran“ verschärfende Hungerkrise, von der global bereits etwa 673 Millionen Menschen betroffen seien. Die Regierung soll sagen, wie etwaige Vorhaben vor diesem Hintergrund mit den geplanten Kürzungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe zusammenpassen. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/03.07.2026)
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Aussprache Angriffe gegen Journalisten in Erfurt
Der Bundestag befasst sich am Mittwoch, 8. Juli 2026, mit der Pressefreiheit. Die Parlamentarier debattieren auf Verlangen der AfD-Fraktion in einer Aktuelle Stunde zu dem Thema „Mutmaßliche Angriffe gegen Journalisten in Erfurt am vergangenen Wochenende“. Für die Aussprache ist eine Stunde eingeplant. (eis/07.07.2026)
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Vereinbarte Debatte zu „250 Jahre USA“
Am Mittwoch, 8. Juli 2026, findet im Bundestag eine Vereinbarte Debatte zum Thema „250 Jahre USA – Freiheit, Demokratie und Verantwortung“ statt. 30 Minuten sind dafür eingeplant. Bei einer Vereinbarten Debatte handelt es sich um Aussprachen über ein bestimmtes Thema ohne eine Vorlage oder eine Regierungserklärung als Beratungsgegenstand. (hau/29.06.2026)
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Antrag fordert militärische und humanitäre Stärkung der Ukraine
Der Bundestag berät am Mittwoch, 8. Juli 2026, einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrag mit dem Titel „Den russischen Krieg gegen die Ukraine beenden – Die Ukraine jetzt zusätzlich militärisch und humanitär stärken“ (21/6912(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Er soll noch halbstündiger Debatte direkt und namentlich abgestimmt werden. (hau/29.06.2026)
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Stärkung der digitalen Befugnisse von Ermittlungsbehörden
Der Bundestag berät am Mittwoch, 8. Juli 2026, über Gesetzentwürfe der Bundesregierung, die auf eine Stärkung der digitalen Befugnisse von Ermittlungsbehörden abzielen. Nach halbstündiger Aussprache soll der Gesetzentwurf „zur Änderung der Strafprozessordnung – digitale Ermittlungsmaßnahmen“ (21/6806(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sein. Im Fall des Gesetzentwurfs „zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“ (21/6132(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6511(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und des Gesetzentwurfes „zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ (21/6131(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll der Innenausschuss die Federführung übernehmen. Ebenfalls dem Innenausschuss überwiesen werden sollen ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegter Antrag mit dem Titel „Rechtsstaat stärken, Grundrechte schützen – Moderne Polizeiarbeit gestalten“ (21/6913(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Antrag mit dem Titel "Nein zu biometrischen Massenerkennungssystemen" (21/6917(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Der erste Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung (21/6806(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verfolgt das Ziel, Strafverfolgungsbehörden mit neuen Befugnissen auszustatten, um die Effektivität der Strafverfolgung zu steigern. Bislang gebe es keine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage, die den automatisierten Abgleich biometrischer Daten aus einem Strafverfahren mit im Internet öffentlich zugänglichen Daten regelt, schreibt die Bundesregierung. Mit einem neuen Paragrafen 98d der Strafprozessordnung soll der automatisierte Abgleich biometrischer Daten aus einem Strafverfahren mit biometrischen Daten aus im Internet öffentlich zugänglichen Daten ermöglicht werden. Dieser Abgleich soll laut Entwurf der Erforschung des Sachverhalts, der Identitätsfeststellung oder der Ermittlung des Aufenthaltsorts eines Beschuldigten oder eines Zeugen dienen. Bislang fehle dafür eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage. Ein solcher Abgleich dürfe derzeit nur manuell, „also ohne den Einsatz einer speziellen, für den Abgleich entwickelten Software“, vorgenommen werden. Dies könne insbesondere bei großen Datenmengen Ermittlungsmaßnahmen erschweren und Personal binden. Der automatisierte biometrische Abgleich soll nach dem Entwurf nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Erforderlich ist unter anderem der Verdacht einer Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung; ausdrücklich genannt werden dabei insbesondere die in Paragraf 100a Absatz 2 der Strafprozessordnung bezeichneten Straftaten. Zudem muss die Erforschung des Sachverhalts, die Identitätsfeststellung oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos sein. Ein Abgleich mit öffentlich zugänglichen Echtzeitdaten soll unzulässig sein. Daten ohne konkreten Ermittlungsansatz sollen nach dem Abgleich unverzüglich gelöscht werden. Angeordnet werden soll die Maßnahme grundsätzlich durch die Staatsanwaltschaft. Recherche- und Analyseplattformen Außerdem soll mit einem neuen Paragrafen 98e die Befugnis geschaffen werden, verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattformen zur Strafverfolgung einzusetzen. Damit könnten nach Darstellung der Bundesregierung bisher unverbundene Dateien und Datenquellen der Polizei, die sowohl Daten aus der Gefahrenabwehr als auch aus der Strafverfolgung enthalten, in einer Analyseplattform vernetzt und durch Suchfunktionen systematisch erschlossen und analysiert werden. Auch für den Einsatz solcher Plattformen zur Strafverfolgung gibt es laut Entwurf bislang keine Ermächtigungsgrundlage. Das Bundesverfassungsgericht habe in einem zur Gefahrenabwehr ergangenen Urteil vom 16. Februar 2023 deutlich gemacht, dass die Nutzung solcher Plattformen einer ausdrücklichen Ermächtigungsgrundlage bedürfe. Derzeit beruhe die operative IT-Infrastruktur der Polizeibehörden „teilweise noch auf einem unverbundenen Nebeneinander zahlreicher automatisierter Dateien und Datenquellen“, die zur Strafverfolgung jeweils einzeln mit einem bestimmten personenbezogenen Datum abgeglichen werden müssten, führt die Bundesregierung in dem Entwurf weiter aus. Dies binde personelle Ressourcen und berge das Risiko von Übertragungsfehlern, Informationsverlusten oder paralleler Datenhaltung. Die automatisierte Datenanalyse soll nach dem Entwurf ebenfalls nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Erforderlich ist unter anderem der Verdacht einer auch im Einzelfall schwerwiegenden, in Paragraf 100a Absatz 2 der Strafprozessordnung bezeichneten schweren Straftat. Eine direkte Anbindung der Analyseplattform an sonstige, nicht-polizeiliche Register und an Internetdienste soll unzulässig sein. Zudem soll jeder Einsatz anlassbezogen und manuell ausgelöst werden müssen. Eine ausschließlich auf der Maßnahme beruhende automatisierte Entscheidungsfindung, die unmittelbar eine nachteilige Rechtsfolge für die betroffene Person hat oder diese erheblich beeinträchtigt, soll ausgeschlossen sein. Der Bundesrat übt in seiner Stellungnahme Kritik an der konkreten Ausgestaltung der Regelung zur automatisierten verfahrensübergreifenden Datenanalyse. Die Formulierung greife zu kurz; zudem sei nicht klar, was unter „zusammengeführt“ fachlich zu verstehen sei. Die Bundesregierung teilt dieses Verständnis laut Gegenäußerung nicht, will den Vorschlag der Länderkammer aber prüfen. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will die digitalen Ermittlungsbefugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus stärken. In dem zweiten Gesetzentwurf (21/6131(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) heißt es unter anderem: „Die automatisierte Datenanalyse ist ein zentraler Baustein, um die stetig wachsenden Datenmengen in polizeilichen Ermittlungsverfahren verarbeiten zu können. Mittels der Analyse bereits rechtmäßig erhobener polizeilicher Daten ist es möglich, Verbindungen zwischen Taten, Personen, Orten sowie an deren Anknüpfungspunkten zu finden.“ Dritter Gesetzentwurf der Bundesregierung Der dritte Gesetzentwurf (21/6132(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6511(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beinhalte die zustimmungsfreien Bestandteile des Gesetzespakets zur Stärkung der Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus, heißt es in der Vorlage. Er umfasse Befugnisse für Bundeskriminalamt und Bundespolizei im Rahmen der bestehenden polizeilichen Aufgaben, erklärt die Bundesregierung. Von hervorgehobener Bedeutung seien dabei die Befugnisse im Rahmen der Aufgabe des Bundeskriminalamtes als Zentralstelle. Zudem erfolge eine Angleichung der Regelung zum biometrischen Internetabgleich im Asylgesetz an die gegenständlichen Vorschriften. Der biometrische Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet sei erforderlich, um Personen insbesondere zu identifizieren, lokalisieren sowie Tat-Täter-Zusammenhänge zu erschließen, heißt es weiter. (sto/bal/hau/02.07.2026)
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Auflösung des Entwicklungshilfeministeriums gefordert
Die AfD-Fraktion hat zwei Anträge mit den Titeln „Entwicklungshilfe drastisch reduzieren und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auflösen“ (21/6906(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und "Mehr Transparenz in der Entwicklungshilfe – Alle öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen lückenlos veröffentlichen" (21/6907(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, die am Mittwoch, 8. Juni 2026, erstmals im Bundestag debattiert werden sollen. Nach halbstündiger Aussprache sollen beide Anträge dem federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/07.07.2026)
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Bundeskanzler Merz gibt Erklärung zur aktuellen politischen Lage ab
Der Sitzungstag am Donnerstag, 9. Juli 2026, beginnt mit einer Regierungserklärung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zur aktuellen politischen Lage. Die Erklärung soll voraussichtlich 20 Minuten dauern. Für die anschließende Aussprache sind eineinhalb Stunden vorgesehen. (eis/07.07.2026)
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Abstimmung über Sicherung der Stromversorgung
Das Parlament entscheidet am Donnerstag, 9. Juli 2026, nach einstündiger Debatte über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA“ (21/6279(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6563(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie wird dazu eine Beschlussempfehlung abgeben. Abgestimmt wird außerdem über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Effiziente Kapazitätsausschreibungen mit Zukunft – Für eine Versorgungssicherheit ohne teuren fossilen Lock-In“ (21/6369(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie über den Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Energieversorgung sichern – Bezahlbar, erneuerbar und dezentral“ (21/6360(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Auch zu den Anträgen wird es eine Beschlussvorlage des Ausschusses für Wirtschaft und Energie geben. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetz sicherstellen, dass auch in Zukunft ausreichend flexible Kapazitäten auf dem Strommarkt verfügbar sind. So solle weiterhin eine stabile Versorgung im Stromsystem jederzeit gewährleistet bleiben – „auch wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht“, schreibt die Regierung. Der Gesetzentwurf führt einen sogenannten Kapazitätsmarkt ein. Damit soll der Bedarf für eine sichere Versorgung mit Strom ab 2031 gedeckt werden. Bereits in den nächsten zwölf Monaten sollen steuerbare Kapazitäten im Umfang von insgesamt elf Gigawatt ausgeschrieben werden – also Stromkapazitäten, die flexibel ein- und ausgeschaltet werden können. In den Jahren 2027 und 2029 sollen zwei weitere Ausschreibungen folgen. „Finanzielle Anreize für Investitionen“ Ein Kapazitätsmarkt entlohne Anbieter schon für die Bereithaltung von Leistung und nicht erst, wenn der von ihrer Anlage produzierte Strom abgenommen wird, macht die Bundesregierung deutlich. Das schaffe wichtige finanzielle Anreize für Investitionen in neue Anlagen sowie den Erhalt bestehender Kapazitäten – „auch, wenn die Kraftwerke nur wenige Stunden im Jahr benötigt werden“. Mit einem Zuschlag gingen aber auch Verpflichtungen einher, heißt es. Anlagen müssen die zugesicherte Leistung zu relevanten Zeitpunkten nachweislich erbringen und Neuanlagen fristgerecht errichtet werden. Antrag der Grünen Mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 stellt der Bau langfristig fossil betriebener Gaskraftwerke „ohne glaubwürdige und ambitionierte Umstellungsperspektive“ für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen „keine Option“ dar. Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, den Entwurf für das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) (21/6279(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) anzupassen, so dass es bei den Ausschreibungen von Kapazitäten zur Stromversorgung nicht ausschließlich zum Neubau von Gaskraftwerken kommt, die überwiegend und für lange Zeit fossil betrieben werden. Aus diesem Grund gelte es, die Kriterien für Anlagen bei Kapazitätsausschreibungen so auszugestalten, dass der Rahmen für alle Technologien gleichwertig ausgestaltet wird und „wirklich alle Potenziale für Kapazitäten genutzt werden können“. Für die ersten Kapazitätsausschreibungen, die bereits im September 2026 stattfinden sollen, verlangen die Abgeordneten „klare Angaben“ dazu, wie die Umlage zur Finanzierung eines Kapazitätsmechanismus ausgestaltet werden soll. „Schon zu diesem Zeitpunkt muss klar sein, welche Belastung durch eine Umlage für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen entstehen kann“, heißt es in dem Antrag. Antrag der Linksfraktion Die Fraktion Die Linke ist der Ansicht, dass die Bundesregierung mit dem Entwurf für das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) (21/6279(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) „nicht nur Klimaziele, sondern auch fairen Wettbewerb, Kosteneffizienz und eine krisenfeste Energieversorgung“ gefährdet. Anstatt den Neubau von Gaskraftwerken zu subventionieren, sollten „klimafreundliche Alternativen wie Batteriespeicher“ vorangebracht werden, heißt es in ihrem Antrag. Dazu verlangen die Parlamentarier eine Überarbeitung des Entwurfs zum StromVKG und des „Netzpakets“ sowie eine Reform des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG). Zum einen solle der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Elektrifizierung aller Sektoren beschleunigt und konsequent vorangebracht werden, zum anderen solle der Ausstieg aus fossilen Gasen vorbereitet werden, um die Stromproduktion aus Gas, die um ein Vielfaches teurer sei als die Stromproduktion aus Erneuerbaren, so weit wie möglich und so schnell wie möglich reduziert wird, heißt es. Außerdem solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes einrichtet, um flexible Reservekraftwerke in öffentlicher Hand zu betreiben. (nki/hau/29.06.2026)
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Debatte über die Bahnpolitik und über ein allgemeines Tempolimit auf Straßen
Die Bahnpolitik steht im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Donnerstag, 9. Juli 2026. Grundlage für die 60-minütige Aussprache sind zwei von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigte Anträge mit dem Titel „Stillstand in der Bahnpolitik überwinden – Strukturreformen umsetzen, Kapazitäten des Schienennetzes verstärken und ein gutes Fernverkehrsangebot sicherstellen“ sowie mit dem Titel "Mit der Neuausrichtung der Verkehrspolitik auf Hitze und Klimastress reagieren". Die Vorlage soll dem federführenden Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Ein ursprünglich zur Debatte angekündigter Gesetzentwurf „zur Regelung des Schienenpersonenfernverkehrsangebotes“ wurde indessen von der Tagesordnung abgesetzt. Namentlich abgestimmt wird zudem über ein Gesetzentwurf der Grünen „zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Tempolimit)“ (21/5319(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Hierzu liegt eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/6734(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Abzustimmender Gesetzentwurf der Grünen Die Fraktion fordert mit dem Gesetzentwurf die Einführung einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h im Straßenverkehr. Ein solches Tempolimit reduziere den Kraftstoffverbrauch und dämpfe damit die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher, heißt es zur Begründung. Außerdem habe es positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und reduziere die Emission von Treibhausgasen und Luftschadstoffen, schreiben die Grünen. (hau/07.07.2026)
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Entscheidung über Einführung eines antragslosen Kindergeldes
Das Kindergeld soll in Deutschland künftig automatisch nach der Geburt eines Kindes ausbezahlt werden, ohne dass die Eltern dafür einen Antrag stellen müssen. Über den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes“ (21/5874(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmt das Parlament am Donnerstag, 9. Juli 2026, nach einer 60-minütigen Debatte ab. Abgestimmt wird auch über den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen“ (21/6003(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zu den Entwürfen wird der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung abgeben. Gesetzentwurf der Bundesregierung In einer ersten Stufe soll Kindergeld antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden, „da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden kann“, heißt es in der Gesetzesbegründung. In der zweiten Ausbaustufe werde das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet. Wenn der Familienkasse keine Kontoverbindung aus Zahlungen für ältere Kinder vorliegen, soll es die Möglichkeit der Hinzuspeicherung über die Identifikationsdatenbank des Bundeszentralamts für Steuern geben. Die „Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung soll die Familienkasse nutzen, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung bekannt ist“, schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf. „Das Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, ohne das zusätzliche Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen einzugehen.“ Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar erfolgen, nachdem für das Kind durch das Bundeszentralamt für Steuern die steuerliche Identifikationsnummer vergeben worden ist. „Die Entscheidung, ob die Familienkasse die antragslose Kindergeldfestsetzung und -auszahlung einleitet oder stattdessen ein Begrüßungsschreiben versendet, soll überwiegend automatisiert erfolgen“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Die AfD will Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die Höhe der dortigen Lebenshaltungskosten anpassen. „Für ein Kind, für das in Deutschland ein Kindergeldanspruch besteht, dessen Wohnsitz sich aber in einem anderen EU-Mitgliedstaat befindet, wird die Höhe des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates angepasst“, heißt es im Entwurf. (bal/hau/29.06.2026)
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