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in dubio pro reo

Der Rechtsgrundsatz in dubio pro reo (lat. "im Zweifel für den Angeklagten") ist ein grundlegendes Prinzip des Strafrechts, das besagt, dass im Zweifelsfall zugunsten des Angeklagten entschieden werden sollte. Der Grundsatz gilt als Ausdruck des rechtsstaatlichen Prinzips der Unschuldsvermutung und soll verhindern, dass Unschuldige verurteilt werden.

In Deutschland ist der Grundsatz "in dubio pro reo" im Strafgesetzbuch (StGB) verankert und gilt für alle Straftaten. Er besagt, dass das Gericht bei Vorliegen von Zweifeln an der Schuld des Angeklagten dessen Unschuld annehmen muss. Dies bedeutet, dass das Gericht bei der Beweiswürdigung alle Zweifel zugunsten des Angeklagten ausräumen muss und ihm daher die Möglichkeit einräumen muss, seine Unschuld zu beweisen.

"In dubio pro reo" ist auch im europäischen und internationalen Recht verankert und gilt als eines der grundlegenden Rechtsprinzipien in Rechtsordnungen, die sich am Common Law orientieren. Er findet sich zum Beispiel im Artikel 6 Absatz 2 des Europäischen Menschenrechtskonventions (EMRK), der besagt, dass jede Person "das Recht hat, von einem unabhängigen und unparteiischen Gericht in einem fairen Verfahren über ihre Zivilansprüche und -verpflichtungen oder über die gegen sie erhobenen Strafvorwürfe zu Recht zu werden".

Der Grundsatz ist jedoch nicht absolut und kann unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt oder ausgesetzt werden. So kann zum Beispiel bei Vorliegen besonders schwerwiegender Beweise für die Schuld des Angeklagten von dem Grundsatz abgewichen werden. Auch im Bereich des Steuerrechts oder im Ordnungswidrigkeitenrecht kann der Grundsatz "in dubio pro reo" eingeschränkt sein, da hier geringere Anforderungen an die Beweislast gelten.