Können Sie diesen Inhalt erweitern oder verbessern? Als Autor bearbeiten oder als Leser kommentieren.

Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 31. August 1990

Die Deutsche Einheit erfolgte rechtlich durch das Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 31. August 1990. Dieser Vertrag regelte die Übertragung von Hoheitsrechten der DDR auf die Bundesrepublik Deutschland und die damit verbundenen rechtlichen Folgen.

Der Einigungsvertrag trat am 3. Oktober 1990 in Kraft, an dem auch der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland vollzogen wurde. Die Deutsche Demokratische Republik wurde damit als eigenständiger Staat aufgelöst und wurde zu den neuen Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Der Einigungsvertrag enthielt auch Regelungen zur Anwendung des deutschen Rechts auf die neuen Bundesländer, insbesondere im Bereich des Zivil- und Strafrechts. Er sah auch die Übernahme von DDR-Gesetzen durch die Bundesrepublik Deutschland vor, solange sie nicht mit den Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland in Widerspruch standen.

Die Deutsche Einheit war somit nicht nur ein politisches, sondern auch ein rechtliches Ereignis, das zu einer umfassenden Integration der neuen Bundesländer in das rechtliche und politische System der Bundesrepublik Deutschland führte.

Der Einigungsvertrag enthielt die folgenden Kernpunkte:

  1. Übertragung von Hoheitsrechten: Der Einigungsvertrag sah die Übertragung von Hoheitsrechten der DDR auf die Bundesrepublik Deutschland vor. Die DDR wurde damit als eigenständiger Staat aufgelöst und wurde zu den neuen Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
  2. Anwendung des deutschen Rechts: Der Einigungsvertrag sah vor, dass das deutsche Recht auf die neuen Bundesländer angewendet wird, insbesondere im Bereich des Zivil- und Strafrechts.
  3. Übernahme von DDR-Gesetzen: Der Einigungsvertrag sah vor, dass DDR-Gesetze von der Bundesrepublik Deutschland übernommen werden, solange sie nicht mit den Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland in Widerspruch standen.
  4. Verfassungsänderungen: Der Einigungsvertrag sah vor, dass die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland angepasst wird, um die Einheit Deutschlands zu sichern. Dazu gehörten unter anderem Änderungen im Grundgesetz und der Einführung von Artikel 23, der den Beitritt weiterer Staaten zur Bundesrepublik Deutschland ermöglichte.
  5. Wirtschaftliche Einigung: Der Einigungsvertrag sah auch Maßnahmen zur wirtschaftlichen Einigung vor, insbesondere im Bereich der Währung und der Finanzen.