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Amtsgericht

Das Amtsgericht ist in Deutschland das kleinsten Gericht und zuständig für zivil- und strafrechtliche Fälle mit geringem Streitwert. Es handelt sich um ein Gericht erster Instanz, das heißt, dass die Entscheidungen des Amtsgerichts in der Regel noch nicht endgültig sind und von einem höheren Gericht angefochten werden können.

In zivilrechtlichen Fällen ist das Amtsgericht für Streitigkeiten mit einem Streitwert von bis zu 5.000 Euro zuständig. In strafrechtlichen Fällen werden vor allem Bagatelldelikte und Ordnungswidrigkeiten verhandelt.

Das Amtsgericht wird in der Regel von einem einzigen Richter oder einer kleinen Kammer geleitet und ist damit weniger formal als andere Gerichte. Es gibt jedoch auch spezielle Abteilungen des Amtsgerichts, wie beispielsweise das Familiengericht oder das Arbeitsgericht, die sich mit speziellen Rechtsgebieten befassen.

In Deutschland gibt es insgesamt rund 730 Amtsgerichte, die flächendeckend im gesamten Bundesgebiet vertreten sind. Sie sind damit für die Mehrheit der Bevölkerung die erste Anlaufstelle für rechtliche Auseinandersetzungen und spielen somit eine wichtige Rolle für die Rechtsprechung im Land.