Art. 84 GG

BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

1. Als außersteuerliche Geldleistungspflicht der Angehörigen einzelner Gruppen stößt die Sonderabgabe auf enge kompetenzrechtliche Grenzen.

BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73, 2 BvF 3/73

1. Nicht jedes Gesetz, das ein mit Zustimmung des Bundesrates ergangenes Gesetz ändert, ist allein aus diesem Grund zustimmungsbedürftig.

BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4, 26, 40/56, 1, 7/57

1. Die Verlängerung der Geltungsdauer eines befristeten Gesetzes kommt dem Erlaß eines neuen Gesetzes mit dem Inhalt des befristeten Gesetzes gleich.