VGH, 08.09.1943 - 1 L 78/43
Im Namen des Deutschen Volkes
ln der Strafsache gegen
den praktischen Arzt Dr. Alois Geiger aus Pfonfelden (Bezirk Grafenau), geboren am 1. Dezember 1890 in Ellenbach (Bewirk Deggendorf),
zur Zeit in dieser Sache in Haft,
wegen Wehrkraftzersetzung und Feindbegünstigung,
hat der Volksgerichtshof, 1. Senat, auf Grund der Hauptverhandlung vom 8. September 1943, an welcher teilgenommen haben als Richter:
Präsident des Volksgerichtshofs Dr. Freisler, Vorsitzer,
Kammergerichtsrat Rehse,
SA-Obergruppenführer Heß,
SA-Oberführer Hell,
Kreisleiter Reinecke,
als Vertreter des Oberreichsanwalts: Staatsanwalt Bruchhaus.
für Recht erkannt:
Alois Geiger hat einer schwangeren deutschen Frau eines deutschen Soldaten als Arzt aus Anlaß ihrer ärztlichen Betreuung ihren Glauben an unseren Sieg geschwächt und sie in Sorge versetzt, ihr Mann könne wegen seiner nationalsozialistischen Berufstellung im Falle unserer Niederlage ermordet werden.
Durch diesen Angriff auf unseren Wehrwillen ist er für immer ehrlos geworden.
Er wird mit dem Tode bestraft.
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Urteil des Volksgerichtshofs vom 08.09.1943 gegen Alois Geiger.pdf | 305.3 KB |