Die Bundesrepublik Deutschland wird dieses Jahr 70 Jahre alt. Die Zukunftsfähigkeit und das Überleben dieses in die Jahre gekommenen Staates und seiner Strukturen werden maßgeblich auch von der staatstragenden Säule der Justiz abhängen. Es ist deshalb an der Zeit über einige marode und faule Stellen an dieser Säule zu sprechen, die schon seit der Errichtung des Staates bestehen; über eine Mentalität, die zunächst vielen Günstlingen aus dem Beamtenapparat des Nazi-Reichs Schutz vor Verfolgung im Nachfolgestaat bot und bis in die heutige Zeit gefestigt wurde: Rechtsbeugung nach § 339 StGB bleibt ungestraft. Während Bürger über eine Vielzahl von Rechtsbrüchen der Justiz berichten können, ist es auf der anderen Seite ein offenes Geheimnis, dass die Justiz nicht gegen sich selbst vorgeht. Sie hat Hürden und Mittel entwickelt, um Recht ohne Sorge vor Verfolgung nach ihrem Willen zu beugen. Der Staat und seine Vertreter verlangen zwar von den Bürgern, dass sie sich bedingungslos der Rechtsordnung unterwerfen, also ihnen selbst gegenüber, sehen sich jedoch gleichzeitig als übergeordnete Rechtsträger im Gemeinwesen, für die scheinbar nicht die gleichen Spielregeln zu gelten haben. Der Bürger, als untergeordneter Pflichtenträger und als Einzelstehender gegenüber einer mächtigen Behörde, soll hingegen, nachdem er durch viele und langsam mahlende Räder zermürbt wurde, schweigen und sich fügen. Tun also auch wir Bürger das Gegenteil und dokumentieren stattdessen diese Fälle und ihre Mittel – zum Selbstschutz und dem Schutz der Gemeinschaft. Beginnen wir mit einem beliebten Mittel der Rechtsbeugung im Zivilprozess, für das einige Richter, wie der Berliner Michael Reinke, bereit sind, fast alles zu tun, weil es ihnen so viel Arbeit erspart: dem Vergleich.