Wie lange muss eine Eigennutzung eines Gebäudeeigentümers nach § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 lit. c) BauGB stattfinden?

Erklärung zur Umfrage: 

Es ist Grundstückseigentümern unter bestimmten Umständen möglich, ein im Außenbereich befindliches Wohngebäude neu zu errichten, wenn dieses Mißstände oder Mängel aufweist. Weiteres Erfordernis ist dann aber auch, dass das Gebäude seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt wird oder wurde. In der Rechtsprechung und Kommentarliteratur wird die Frage, welcher Zeitraum unter das Merkmal eines längeren Zeitraums zu subsumieren ist, unterschiedlich beantwortet. Diese Umfrage soll ein Stimmungsbild zu dem unbestimmten Merkmal liefern.