Aktuelle Nachrichten
geldpro(.)ai: BaFin warnt vor Website
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website geldpro(.)ai. Über die Website bietet die angeblich in Berlin ansässige GeldBot AI ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an. Konkret bietet sie Anlagen im deutschen Rohstoff- und Energiesektor an.
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"Sichere Herkunftsländer" als Streitpunkt
Deutlich gegensätzliche Experten-Bewertungen hat ein Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion zur Migrationspolitik bei einer Anhörung im Innenausschuss am Montag, 6. Oktober 2025, gefunden. Es ging um die „Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam“ (21/780). Die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten soll sich künftig nur bei Asylanträgen nach der EU-Richtlinie 2013 / 32 / EU ändern, nicht wenn es um eine Asylberechtigung im Sinne des Artikels 16a des Grundgesetzes geht. "Vollzugsdefizite bei der Durchsetzung von Ausreisepflichten" Dr. Falk Fritzsch vom Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg befand, die Ausgangslage sei durch Vollzugsdefizite bei der Durchsetzung von Ausreisepflichten geprägt. EU-weit reise nur jeder fünfte Ausreisepflichtige aus. Er kritisierte, dass mit der Einführung des Paragrafen 62d in das Aufenthaltsgesetz durch die vorigen Koalitionsfraktionen 2024 neue Vollzugshindernisse geschaffen worden seien. Durch die Pflichtanwaltsbestellung sei ein Frühwarnsystem geschaffen worden, das es ermögliche, sich dem Zugriff der Behörden zu entziehen. Fritzsch sprach sich für eine Aufhebung der Regelung aus, wie dies der Gesetzentwurf vorsehe. "Umgehung des Bundesrates verfassungswidrig" Wiebke Judith von der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl verwies darauf, dass die Asylantragszahlen seit 2024 stark zurückgegangen, die Zahlen der Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen dagegen gestiegen seien. Die Grundthese des Gesetzentwurfs, dass Deutschland aufgrund von zu hohen Asylantragszahlen auf Abschreckung setzen müsse, sei offensichtlich falsch. Das Europarecht erlaube nationale Listen sicherer Herkunftsstaaten, sagte Judith. Das Grundgesetz sehe dafür ein Gesetzgebungsverfahren mit Zustimmung des Bundesrates vor. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Umgehung der Zustimmungspflichtigkeit sei verfassungswidrig. Dass Anwaltspflicht vorgeschrieben worden sei, ist für Judith eine folgerichtige Reaktion auf eine hohe Quote unrechtmäßiger Haftanordnungen. "Notlage der Betroffenen würde sich verschlimmern" Stefan Keßler vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland sagte, er halte die vorgesehene Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates für verfassungswidrig. Der Kreis der unter erheblichen Einschränkungen leidenden Schutzsuchenden würde unangemessen erweitert. Die Regelung würde nach seiner Ansicht zu erheblichen Problemen in der Praxis führen und nicht zur Beschleunigung der Asylverfahren beitragen. Die Streichung der Regelung über die Pflichtbeiordnung anwaltlichen Beistands würde die Notlage der betroffenen Menschen erneut verschlimmern. "Verfassungsrechtlichen Risiken ausgesetzt" Dr. Holger Kolb vom Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) rief in Erinnerung, dass im Februar 2019 die Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsländer um einige Staaten des Maghreb von der Bundestagsmehrheit beschlossen worden, aber im Bundesrat gescheitert sei. Wegen der Abstimmungsregelungen dort könnten Vorhaben keine Mehrheit finden, die lediglich von Juniorpartnern in Koalitionen abgelehnt würden, aber ansonsten eine breite Mehrheit fänden. Der in dem Gesetzentwurf gewählte Weg, die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten über eine nicht zustimmungspflichtige Rechtsverordnung umzusetzen, sei verfassungsrechtlichen Risiken ausgesetzt, sagte Kolb. "Erhebliche Entlastung für Behörden und Gerichte" Dr. Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht, legte dar, die Bearbeitung asylrechtlicher Verfahren binde etwa die Hälfte der Arbeitskraft der Verwaltungsrichter in Deutschland. Er halte den Gesetzentwurf für geeignet, das mit ihm verfolgte Beschleunigungsziel zu erreichen. Die Einstufung eines Herkunftsstaates als sicherer Herkunftsstaat entlaste Behörden und Gerichte in erheblichem Umfang. Im Schnitt könne ein Sachbearbeiter in der Behörde oder ein Verwaltungsrichter in derselben Zeit mehr Entscheidungen über Schutzgesuche von Staatsangehörigen aus einem Staat treffen, der als sicherer Herkunftsstaat ausgewiesen ist, als ohne eine solche Einstufung. Die Regelungen des Gesetzentwurfs seien EU-rechtlich und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. "Aus Sicht der Vollzugspraxis sehr zu begrüßen" Veronika Vaith, Leiterin der Zentralen Ausländerbehörde Niederbayern, erklärte, aus Sicht der Vollzugspraxis sei das Vorhaben der neuen Bundesregierung sehr zu begrüßen. In den vergangenen Jahren habe sich gezeigt, dass ein erheblicher Teil der Asylanträge von Antragstellern aus Herkunftsstaaten mit geringer Anerkennungsquote stamme. Die Möglichkeit, solche Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung als sicher einzustufen, trage unmittelbar dazu bei, die Verfahren auf das Wesentliche zu konzentrieren, nämlich den Schutz für tatsächlich verfolgte Personen, sagte Vaith. Die Einführung der Pflichtanwaltsbestellung habe sich in der Praxis nicht bewährt. Die Abschaffung dieses Paragrafen stelle eine sachgerechte und praxisorientierte Korrektur dar. "Mit EU-Recht im Wesentlichen vereinbar" Dr. Philipp Wittmann, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, erklärte, eine separate Einstufung von sicheren Herkunftsländern im Sinne des Grundgesetzes und des EU-Rechts in verschiedenen Verfahren sei möglich, weil zwei unterscheidbare Rechtskreise betroffen seien. Mit den Vorgaben des EU-Rechts sei die Neuregelung inhaltlich im Wesentlichen vereinbar, weise jedoch einzelne Defizite auf, die nur in Form einer EU-rechtskonformen Auslegung oder der unmittelbaren Anwendung des EU-Rechts kompensiert werden könnten. Hier bestehe ergänzender Regelungsbedarf. (fla/06.10.2025)
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California Privacy Protection Agency issues record $1.35 million fine against Tractor Supply Company
Kategorien: Nachrichten der Wirtschaftskanzleien
California Privacy Protection Agency issues record $1.35 million fine against Tractor Supply Company
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Zustimmung zur bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
Die von der Bundesregierung geplante Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung trifft bei der Pflegebranche wie auch bei der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und den kommunalen Spitzenverbänden auf Zustimmung. Das wurde bei einer öffentlichen Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 6. Oktober 2025, deutlich. Unterschiedliche Auffassungen gab es zur Ausbildungsdauer, die laut dem Gesetzentwurf (21/1493) 18 Monate dauern soll und bei einschlägiger Berufsausbildung auch verkürzt werden kann. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Neuregelung ersetzt die bisher 27 landesrechtlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. Die Reform soll laut Bundesregierung dazu beitragen, zusätzliche Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen. Zudem soll künftig auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erleichtert werden. Nach der Ausbildung sei eine Weiterbildung zur Pflegefachperson möglich, heißt es in dem Entwurf. Für Pflegekräfte mit ausländischen Abschlüssen sei eine einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung vorgesehen. Die neu strukturierte Pflegefachassistenzausbildung soll 2027 beginnen. Pflegerat für zweijährige Ausbildungsdauer Für eine Ausbildungsdauer von zwei Jahren plädierte Kathrina Edenharter vom Deutschen Pflegerat. Nur eine Ausbildungsdauer von 24 Monaten auf DQR-Niveau 3 gewährleiste die Vermittlung der benötigten Kompetenzen und erlaube auch eine „Übertragung zur Pflegefachperson“, befand sie. Mit Blick auf Interessenten an einer Ausbildung aus dem Ausland sagte sie, bei weniger als 24 Monaten Ausbildung erhielten diese keine Ausbildungsduldung oder Aufenthaltserlaubnis. Zudem würde ihrer Aussage nach die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit entfallen. Mehr Bildungschancen und Aufstiegsmöglichkeiten Die Pflegefachassistenzausbildung könne nicht nur zu mehr Versorgungssicherheit beitragen, sondern führe auch „zu mehr Bildungschancen und Aufstiegsmöglichkeiten“, sagte Christian Hener vom Deutschen Roten Kreuz. Trotz eines hohen Bedarfes an qualifiziertem Personal unterhalb der Pflegefachkraft sprach er sich für eine 18-monatige Ausbildung aus. Da das Berufsprofil deutlich über die reine Pflegehilfe hinausgehe und als Heilberuf geregelt werden solle, „kommt eine einjährige Ausbildung nicht infrage“. Gleichzeitig sei aber auch die Ausbildungsdauer von 24 Monaten zu lang, um den dringend benötigten Personalkörper effizient ausbauen zu können, sagte Hener. Sprachförderung und schulsozialarbeiterische Begleitung Isabel Kalberlah vom Referat Schulen bei der Hans-Weinberger-Akademie der Arbeiterwohlfahrt (AWO) sprach sich für die 18-monatige Ausbildung aus, „obgleich aus pädagogisch-didaktischer Sicht eine längere Ausbildungszeit wünschenswert wäre“. Die Auszubildenden müssten dabei durch gezielte Sprachförderung und „schulsozialarbeiterische Begleitung“ wirksam unterstützt werden, um Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. Die Ausbildungskosten dürften jedoch nicht zu einer weiteren Kostensteigerung für die Pflegebedürftigen führen, betonte Kalberlah. Die Ausbildung müsse als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gelten und über Steuermittel finanziert werden. Für "solidarische Finanzierung aus Steuermitteln" Katharina Owczarek von der Diakonie Deutschland forderte ebenfalls, die Beteiligung der Pflegebedürftigen an den Ausbildungskosten abzuschaffen und durch eine „solidarische Finanzierung aus Steuermitteln zu ersetzen“. Durch den Kompetenzzuwachs und die Durchlässigkeit zur Fachkraftausbildung schaffe der Gesetzentwurf eine erstrebenswerte Erleichterung für die Praxis, befand sie. So werde der Qualifikationsmix in der Pflege gestärkt. Was die Ausbildungsdauer angeht, so verwies Owczarek darauf, dass sich durch die Abweichung von den bisher etablierten ein- oder zweijährigen Dauer die Übergänge schwierig gestalten könnten. Insbesondere für kleine Pflegeschulen könne dies zu „nicht refinanzierten Vorhaltekosten“ führen. "Gesetzgebungsverfahren zeitnah abschließen" Anna Traub vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge bewertete die 18-monatige Ausbildungsdauer als sachgerecht. Anzumerken sei aber, dass der Entwurf und seine Implikationen erst abschließend beurteilt werden könnten, „sobald die entsprechenden Ausbildungs- und Prüfverordnungen veröffentlicht sind“. Wolle man zum Jahresbeginn 2027 ein stabiles Ausbildungssystem gewährleisten, so Traub, „drängt zunehmend die Zeit“. Daher müsse das Gesetzgebungsverfahren zeitnah abgeschlossen werden. "Zusätzliche Ausbildungsträger einbinden" Antonia Walch vom Bundesverband Deutscher Privatkliniken hält es für dringend geboten, medizinische Rehabilitationseinrichtungen als Träger der praktischen Ausbildung sowohl für die Pflegefachausbildung als auch für die Pflegefachassistenzausbildung zuzulassen. Durch die Einbindung zusätzlicher Ausbildungsträger könne nicht nur die Zahl der dringend benötigten Pflegekräfte erhöht, sondern auch die Attraktivität des Pflegeberufs insgesamt gesteigert werden, befand sie. Darüber hinaus werde durch die verstärkte Einbindung von medizinischen Rehabilitationseinrichtungen, die häufig im ländlichen Raum angesiedelt seien, insbesondere Menschen auf dem Land vermehrt die Möglichkeit einer Ausbildung eröffnet. Verdi fordert mindestens 24-monatige Ausbildung Verdi-Vertreterin Melanie Wehrheim forderte eine mindestens 24-monatige Ausbildungsdauer. Wer dabei unterstützt, Menschen zu pflegen, übernehme eine verantwortungsvolle und fordernde Aufgabe, für die eine 18-monatige Ausbildung nicht ausreichend sei. Wehrheim betonte außerdem, dass die Weiterqualifikation zur Pflegefachperson systematisch gefördert werden müsse. Eine hohe Durchlässigkeit zwischen den Pflegeberufen sei unbedingt zu gewährleisten. Eine abgeschlossene Pflegefachassistenzausbildung müsse im vollen Umfang ihrer Dauer auf die Fachausbildung angerechnet werden, verlangte die Gewerkschaftsvertreterin. Benötigter Hauptschulabschluss „zielgruppengerecht“ Dominik Feldmeier vom Deutschen Landkreistag wiederum hält die 18 Monate für richtig, weist aber zugleich darauf hin, dass es eine gute Durchlässigkeit in die generalistische Pflegeausbildung brauche. Eine solche Ausbildung sei aber häufig nur zum vollen Ausbildungsjahr möglich, gab er zu bedenken. Den laut Gesetzentwurf für die Ausbildung benötigten Hauptschulabschluss nannte der Kommunalvertreter „zielgruppengerecht“. Zu kritisieren sei, das derzeit noch wichtige Parameter für die Ausbildung fehlten, die erst in einer noch ausstehenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung definiert werden sollen. So fehlten bisher noch Angaben über die Zahl der Ausbildungsstunden und der Pflichteinsätze. (hau/06.10.2025)
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Experten fordern Klarheit beim Deutschlandticket bis 2030
Verkehr/Anhörung Die zu einer Anhörung des Verkehrsausschusses geladenen Sachverständigen haben dafür plädiert, die Frage der Finanzierung des Deutschlandtickets bis in das Jahr 2030 schon jetzt zu regeln.
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Tätigkeit nachgeordneter Behörden und Körperschaften
Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage Die AfD-Fraktion will in einer Kleine Anfrage Auskunft über die Tätigkeiten der nachgeordneten Behörden und Körperschaften im Geschäftsbereich des BMJV:
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Notfalltherapie bei Opioid-Überdosierungen
Gesundheit/Antwort Die Bundesregierung plant einen breiteren Zugang zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Naloxon für die Notfalltherapie bei Opioid-Überdosierungen.
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Besuch des Menschenrechtsbeauftragten bei "Sea Watch"
Auswärtiges/KleineAnfrage Nach dem "Besuch des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung in Italien bei Sea Watch" erkundigt sich die AfD in einer Kleinen Anfrage.
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H&W Invest: BaFin warnt vor der Website hw-invest(.)pro
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der H&W Invest. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website hw-invest(.)pro ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Kategorien: Finanzen
Anschlag in Magdeburg: Bundesanwaltschaft lehnt Übernahme ab
Auch nach erneuter Prüfung übernimmt die Bundesanwaltschaft das Verfahren um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt nicht. Es gebe keinen Staatsschutzbezug, der einen solchen Schritt rechtfertigen würde, erklärte ein Sprecher der obersten Anklagebehörde in Deutschland.
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Umsetzung von EU-Vorgaben im Verbraucherrecht
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Die Bundesregierung hat den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts" vorgelegt
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Linke fragen nach Online-Banking-Betrug
Recht und Verbraucherschutz/Antwort "Betrugsfälle beim Online-Banking in Deutschland" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke.
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Hessisches Landessozialgericht zu Räumungsklage: Keine Übernahme von schon bezahlten Prozesskosten
36 Jahre wohnte ein Mann in derselben Wohnung, dann kam die Eigenbedarfskündigung. Der Sozialhilfeempfänger verlor die Räumungsklage und bezahle die Prozesskosten. Die Stadt Kassel muss ihm diese nicht erstatten, so das LSG Hessen.
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14.01.2026 13:30 Uhr | Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | Berlin, Bundesrat, Leipziger Str. 3-4, Saal 1.128
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05.11.2025 13:30 Uhr | 2. Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | Berlin, Bundesrat, Leipziger Str. 3-4, Saal 2.088
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PRESSEEINLADUNG: Bundestagspräsidentin Julia Klöckner und der ukrainische Parlamentspräsident, Ruslan Stefantschuk, besuchen die Artillerieschule in Idar-Oberstein
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21/1988: Kleine Anfrage Todesfälle in Haft und in Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen (PDF)
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21/1987: Kleine Anfrage Deutsch-tadschikische Zusammenarbeit bei Abschiebungen (PDF)
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