Aktuelle Nachrichten

Bundestag stimmt Anhebung der Treibhausgas­minderungs-Quote zu

Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote, 21/4083) in der vom Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit geänderten Fassung (21/5530) angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Mit der Initiative wird die THG-Quote bei Kraftstoffen im Straßenverkehr bis 2040 schrittweise auf 65 Prozent angehoben. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung war ursprünglich eine Quote von 59 Prozent bis 2040 vorgesehen. Abgelehnt wurden Entschließungsanträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen (21/5533) und Die Linke (21/5545) zu dem Gesetzentwurf. Beide Entschließungsanträge wurden mit den Stimmen von Union, AfD und SPD abgelehnt. Die Linke enthielt sich beim Entschließungsantrag der Grünen, die Grünen enthielten sich beim Entschließungsantrag der Linken. Der Bundestag nahm darüber hinaus mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Oppositionsfraktionen eine Entschließung an. Ausschussfassung des Gesetzentwurfs Der Umweltausschuss hatte am 22. April Änderungen des Regierungsentwurfs beschlossen. So wurde unter anderem die Deckelung im Bereich der konventionellen Biokraftstoffe von derzeit 4,4 Prozent angehoben. Sie soll bis 2032 auf 5,8 Prozent steigen. Das sei ein wichtiger Beitrag zur Marktstabilisierung und schaffe für Landwirtschaft und die heimische Produktion Planungssicherheit sowie dringend benötigte Absatzmöglichkeiten. Biokraftstoffe seien außerdem als preiswerte Anrechnungsoptionen sofort verfügbar. Ladestrom aus Biogas soll ab Januar 2028 auf die THG-Quote anrechenbar sein. Somit können Biogasanlagen Strom für E-Ladesäulen liefern, was aufgrund der fehlenden Einbeziehung bislang nicht möglich war. Eine weitere Änderung betrifft die Unterquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO): Sie steigt bis 2040 schneller als bislang geplant von derzeit 1,25 Prozent an, um Investitionsanreize in diesem Bereich zu setzen. Ursprünglicher Regierungsentwurf Zur Umsetzung der europäischen RED-III-Richtlinie und zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor soll dem Regierungsentwurf zufolge die THG-Quote ambitioniert fortgeschrieben werden. Im ursprünglichen Entwurf war geplant, die verpflichtende prozentuale Minderung der Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen bis zum Jahr 2040 fortzuschreiben und schrittweise auf 59 Prozent ansteigen zu lassen. Dies entspräche einem Anteil an erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch von rund 62 Prozent gemäß der Berechnungsmethode der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 der EU (RED III). Zudem wird laut Regierungsentwurf eine allgemeine Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs über den Anwendungsbereich der THG-Quote eingeführt. Die Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe wird angehoben – die Doppelanrechnung entfällt. Der zukünftige Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe ist nur noch dann auf die THG-Quote anrechenbar, wenn Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrolleure möglich sind. Die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Reststoffen der Palmölproduktion auf die THG-Quote wird beendet. Teil des Fit-for-55-Pakets der EU-Kommission Als Teil des Fit-for-55-Pakets der Europäischen Kommission seien die Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2018/2001 der EU (RED II) durch die RED-III-Richtlinie deutlich angehoben worden, heißt es zur Begründung. Der zu erreichende Mindestanteil an erneuerbaren Energien beziehe sich nunmehr auf Kraftstoffe in allen Verkehrsbereichen. Zudem seien durch die EU-Kommission bestehende Quoten für den Einsatz von fortschrittlichen Biokraftstoffen aus Abfall- und Reststoffen angehoben sowie zusätzliche Verpflichtungen für den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs – zu denen grüner Wasserstoff und erneuerbare synthetische Kraftstoffe gehören – geschaffen worden, schreibt die Regierung. Abgelehnte Entschließungsanträge Die Grünen hatten in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/5533) unter anderem gefordert, die Anrechnung von Agrokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln auf die THG-Quote bis 2030 schrittweise und die Anrechnung von Sojaöl und Palmöl-Reststoffen auf die THG-Quote sofort zu beenden. Die Obergrenze für die Anrechnung von sogenannten „abfallbasierten“ Agrokraftstoffen (gebrauchtes Speiseöl, tierische Fette und weitere) wollte die Fraktion im Sinne der Betrugsprävention der realen Verfügbarkeit anpassen und demnach von 1,9 Prozent auf 1,7 Prozent senken. Die Linke forderte von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Anpassung der THG-Quote, der auf Bezahlbarkeit, Nachhaltigkeit und Elektrifizierung ausgerichtet ist, Ladestrom als einzige Erfüllungsoption der THG-Quote im regulären Straßenverkehr zulässt, elektrisch betriebenen Schienenverkehr in die THG-Quote einbezieht und damit zum Mittelzuwachs bei der Deutschen Bahn und den öffentlichen Nahverkehrsunternehmen führt, "der sich verpflichtend in niedrigere Ticketpreise übersetzt". Entschließung angenommen Wie es in der Entschließung heißt, hat sich die THG-Quote als eines der erfolgreichsten und wirksamsten Instrumente der deutschen Klimapolitik im Verkehrssektor erwiesen. Durch die verbindliche Vorgabe, die Treibhausgasintensität von Kraftstoffen schrittweise zu senken, schaffe sie klare Investitionssicherheit und setze starke Marktanreize durch viele Erfüllungsoptionen. Dadurch würden nicht nur erhebliche CO₂-Einsparungen erzielt, sondern auch die heimische Wertschöpfung gestärkt. Es entstünden Arbeitsplätze in der Bioenergie- und Wasserstoffwirtschaft, die Abhängigkeit von fossilen Importen sinke und die technologische Entwicklung werde beschleunigt. Hervorzuheben sei die Technologieoffenheit der Quote, die etablierte und zukunftsweisende Lösungen anreize und damit einen realistischen und kosteneffizienten Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leiste. Aufgrund des Vertrauensschutzes für bereits geschlossene Verträge zwischen den Quotenverpflichteten und deren Geschäftspartnern könnten die entsprechenden Regelungen erst für das Verpflichtungsjahr 2027 Wirkung entfalten. E5 soll weiterhin verfügbar bleiben Die Bundesregierung wird aufgefordert, weitere Maßnahmen zur Stärkung der Betrugsprävention zu prüfen, unter anderem eine Veto-Möglichkeit von Behörden bei der Benennung von Validierern und Zertifizierern sowie Anpassungen im Strafrecht, um Fehlverhalten von Validierern und Akkreditierern verfolgen zu können. Auf EU-Ebene solle sie sich dafür einsetzen, dass die Unionsdatenbank (UDB) zeitnah in Betrieb genommen wird. Die Schutzsortenregelung von E5 in der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung solle flexibilisiert werden. Benzin mit fünf Prozent Bioethanol-Anteil (E5) solle weiterhin verfügbar bleiben, jedoch nicht mehr verpflichtend an jeder Tankstelle. Dadurch werde der Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen einfacher und die Möglichkeit geschaffen, weitere CO2-Einsparungen der Bestandsflotte zu realisieren. Gegenüber der EU-Kommission soll sich die Regierung für eine stärkere Nutzung von Anti-Dumping-Maßnahmen bei bereits in Nicht-EU-Staaten subventionierten und in die EU exportierten Biokraftstoffen einsetzen. Durch eine Änderung der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung sollen Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb von der Umweltplakettenpflicht befreit werden. Darüber hinaus sei zu prüfen, wie die digitale Beantragung der Plakette zur Kennzeichnung der Schadstoffklasse Bestandteil der internetbasierten Kfz-Zulassung (i-Kfz) werden kann. Für Fahrzeuge mit vorläufiger i-Kfz-Zulassung solle eine Ausnahmeregelung zum Befahren von Umweltzonen zu erarbeitet werden. Geprüft werden solle ferner, inwiefern Biomethan eine Rolle im Rahmen des REPowerEU-Plans spielen kann. Im Rahmen der Umsetzung der RED-III-Richtlinie für die Industrie solle zudem der Einbezug von zwei Terawattstunden biogenen Wasserstoffs geprüft und umgesetzt werden. Auf EU-Ebene solle sich die Regierung schließlich bei der Novellierung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie für die Anrechenbarkeit von biogenem Wasserstoff auf die europäischen Ziele einsetzen. (hau/23.04.2026)

Abschaffung des Vermögensteuergesetzes gefordert

„Rechts- und Planungssicherheit herstellen – Vermögensteuer abschaffen“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/5486), den der Bundestag am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Antrag der AfD Das Bundesverfassungsgericht habe die Erhebung der Steuer ab 1996 für nicht anwendbar erklärt, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. „Das Vermögensteuergesetz hat allerdings bis heute formellen Bestand, daher dient die Abschaffung des Vermögensteuergesetzes der Rechtssicherheit“, begründen die Antragsteller ihr Vorhaben. (hau/bal/23.04.2026)

Wochenzeitung „Das Parlament“ - CSU-Finanzpolitikerin Wittmann hat „kein Verständnis“ für Tankstellen, die Preise nicht zum 1. Mai senken

Vorab-Meldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 25. April 2026) – bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung – Die CSU-Abgeordnete und Finanzpolitikerin Mechthilde Wittmann reagiert im Interview der Zeitung „Das Parlament“ verärgert auf Aussagen von Tankstellenbetreibern, sie könnten den Spritpreis nicht bereits am 1. Mai senken, wenn die Steuersenkung der Regierung greift. „Dafür habe ich kein Verständnis“, sagt Wittmann und stellt klar: „Nach meiner Auffassung kann die Industrie sehr wohl die Preise zum 1. Mai um jedenfalls nahezu 17 Cent senken.“ Die Finanzpolitikerin begründet ihre Aussage mit dem Hinweis, die Preise an den Tankstellen seien „ja auch 'vorausschauend' bereits zu einem Zeitpunkt gestiegen, als die Konsequenzen des Angriffs auf den Iran noch nicht eingetreten waren.“ Zudem verlangt Wittmann vom Kartellamt „zeitnah Vorschläge“ zu Eingriffen am Tankstellenmarkt, auch um mögliche Übergewinne zu adressieren. Wittmann sagt: „Ich plädiere dafür, dass bei überhöhten Gewinnen Bußgelder verhängt werden und Übergewinne als solche entsprechend abgeschöpft werden. Dabei soll den Unternehmen natürlich eine bestimmte Gewinnmarge bleiben. Wir wollen nicht seriös erwirtschaftete Gewinne abschöpfen, sondern nicht marktgerechte Übergewinne.“ Der Bundestag debattiert am Freitag, 24. April, in zweiter und dritter Lesung über die befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel („Tankrabatt“). Ferner soll der Bundesrat an diesem Tag in einer Sondersitzung die Maßnahme billigen. Das Interview im Wortlaut: Das Parlament: Frau Wittmann, noch vor Kurzem überwogen die Stimmen aus Ihrer Fraktion, die gegen einen Tankrabatt waren. Jetzt kommt er doch. Weshalb die Kehrwende? Mechthilde Wittmann: Ob das eine Kehrtwende ist, weiß ich nicht. Einige Kolleginnen und Kollegen haben ihre Meinung kundgetan, was sie dürfen. Ich bin dankbar dafür, dass wir das jetzt machen, und zwar genauso, wie wir es machen, nämlich befristet. Das Parlament: Weshalb? Wittmann: Weil eine Entlastung beim Spritpreis zwingend nötig ist. Wir hatten eine exorbitant schnelle Steigerung der Spritpreise. Da können viele Menschen nicht einfach ausweichen und ihr Auto stehen lassen. Im ländlichen Raum können Pendler oftmals nicht auf die S-Bahn umsteigen. Das gilt zum Beispiel für meinen Wahlkreis im Oberallgäu. Ein Polizist oder ein Metzger kann auch nicht Homeoffice machen. Auszubildende haben häufig keine andere Möglichkeit ihren Ausbildungsplatz zu erreichen und können auch keinen Einfluss auf Dienstpläne nehmen und durch ihr geringes Gehalt diese Preisexplosion kaum mithalten. Das Parlament: Wenn die Entlastung so nötig ist, warum endet sie dann im Juli? Wittmann: Ich hoffe, dass dann endlich das Kartellrecht funktioniert und das Kartellamt besser über die Tankstellen wachen wird. Wir waren da bereits gesetzgeberisch tätig, damit das Kartellamt ein schärferes Schwert hat gegen überhöhte Spritpreise. Jetzt muss nicht mehr das Kartellamt den Mineralölkonzernen beweisen, dass es Absprachen für überhöhte Preise gab, sondern die Mineralölkonzerne müssen ihre Preise gegenüber dem Kartellamt begründen und nachweisen, dass der Spritpreis ordnungsgemäß und marktgerecht ist. Ich halte diese Beweislastumkehr für wirklich treffend, aber das muss das Kartellamt jetzt auch entschlossen durchsetzen. Das ist übrigens auch deutlich treffsicherer als die von Teilen der Opposition geforderte Übergewinnsteuer. Das Parlament: Inwiefern? Wittmann: Das Kartellamt muss zeitnah Vorschläge unterbreiten, welche konkreten Markteingriffe denkbar sind. Ich plädiere dafür, dass bei überhöhten Gewinnen Bußgelder verhängt werden und Übergewinne als solche entsprechend abgeschöpft werden. Dabei soll den Unternehmen natürlich eine bestimmte Gewinnmarge bleiben. Wir wollen nicht seriös erwirtschaftete Gewinne abschöpfen, sondern nicht marktgerechte Übergewinne. Das Parlament: Wäre eine zielgerichtete Maßnahme über den noch von der Ampel-Regierung geschaffenen Direktauszahlungsmechanismus an die Bürger nicht treffender und günstiger angesichts der angespannten Haushaltslage? Wittmann: Der Direktauszahlungsmechanismus hat in der Tat den Vorteil, dass wir zielgerichtet entlasten können, etwa fokussiert auf bestimmte Einkommensgruppen. Aber leider liegt bisher nur von 20 Prozent der Steuerzahler die Kontoverbindung in Form der IBAN-Nummer vor. Deswegen ist das noch keine Option. Es sollte aber Auftrag sein, das nun mit Hochdruck voranzutreiben. Das Parlament: Das ist ein Henne-Ei-Problem: Solange es keine Auszahlungen gibt, haben die Bürger wenig Anreiz, sich zu registrieren. Wäre es jetzt nicht an der Zeit, voran zu gehen? Wittmann: Dann würden wir im Zweifel nur findigen Menschen helfen, die gut darin sind, Leistungen abzugreifen. Wer mühsam seinen Alltag bestreitet und sich deshalb vielleicht nicht so intensiv mit Politik befasst, bliebe außen vor. Das wollten wir vermeiden. Das gilt übrigens auch für die Erhöhung der Pendlerpauschale, eine Maßnahme, die ja auch im Zusammenhang mit den hohen Spritpreisen diskutiert wird. Denn die kleinen Einkommen geben oftmals gar keine Einkommensteuererklärung ab und kommen deshalb nicht in den Genuss dieser steuerlichen Förderung. Das Parlament: Wird der Direktauszahlungsmechanismus in zwei Monaten stehen, wenn der Tankrabatt ausläuft? Wittmann: Das kann ich mir offen gesagt nicht vorstellen. Es wäre aber natürlich wünschenswert. In jedem Fall müssen die technischen Voraussetzungen geschaffen sein. Das Parlament: In der Anhörung des Finanzausschusses hat der Verband der Raffineriebetreiber erklärt, dass die Spritpreise nicht bereits am 1. Mai sinken werden, sondern dass die Tankstellen wohl zuerst die Bestände an Sprit verkaufen werden, die noch der normalen Besteuerung unterliegen. Wittmann: Dafür habe ich kein Verständnis. Es gibt hier offenkundig ein Marktversagen. Die Preise an den Tankstellen sind ja auch „vorausschauend“ bereits zu einem Zeitpunkt gestiegen, als die Konsequenzen des Angriffs auf den Iran noch nicht eingetreten waren. Nach meiner Auffassung kann die Industrie sehr wohl die Preise zum 1. Mai um jedenfalls nahezu 17 Cent senken. Das Parlament: Der Tankrabatt läuft zu Ferienbeginn aus. Es wird bei den Deutschen für Ärger sorgen, wenn zum Anfang der Urlaubszeit die Spritpreise anziehen. Wittmann: Wir können nicht alle Lebensrisiken abfedern. Beim Urlaub können die Leute steuern, ob, wo und wie sie reisen, wo man wie günstig hinkommt und vielleicht auch günstig tanken kann. Auch beim Verkehrsmittel können sie da leichter wählen. Das ist eben völlig anders als bei Pendlern. Die müssen zur Arbeit. Das Parlament: Der ADAC begrüßt den Tankrabatt, rät aber, bei einer längeren Energiepreiskrise die Stromsteuer für alle zu senken. Wie sehen Sie das? Wittmann: Das steht im Koalitionsvertrag. Aber ich sage Ihnen ganz ehrlich, dass ich mir schwer tue, auf die Zukunft zu wetten. Im Moment kennen wir die Haushaltszahlen noch nicht. Ich habe hier sehr große Befürchtungen. Da bin ich die vorsichtige schwäbische Hausfrau. Das Parlament: Eine niedrigere Stromsteuer könnte die Elektrifizierung beschleunigen, Stichwort E-Autos, die unabhängig vom Ölpreisemachen würde. Wittmann: Der Übergang zur Elektromobilität lässt sich nicht so stark beschleunigen, dass den Menschen geholfen ist, die jetzt in Not geraten sind, weil das Tanken sie empfindlich im Geldbeutel trifft. Deutschland ist ohnehin führend beim Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos. Außerdem fördern wie den Kauf von Elektroautos wieder. Das Parlament: Neben der Spritsteuer soll es bis Juni 2027 eine 1.000 Euro Entlastungsprämie geben, die Unternehmen ihren Mitarbeitern steuer- und abgabenfrei zahlen können. Arbeitgeber prangern an, dass die Politik hier einen Vertrag zu Lasten Dritter macht. Wittmann: Es handelt sich bei der Entlastungsprämie von 1.000 Euro um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber. Aber die Kommunikation in der Sache war nicht gut, weil es bei vielen Menschen so ankam, als bekämen sie 1.000 Euro von der Regierung. Das hat die Unternehmen verständlicherweise auf die Palme gebracht. Wir sind hier übrigens wieder beim Thema Direktauszahlungsmechanismus: Hätten wir den, könnten wir tatsächlich auch eine staatliche Entlastungsprämie auszahlen, am besten zielgerichtet an Menschen, die die hohen Energiepreise wirklich treffen Das Interview führte Stephan Balling. Mechthilde Wittmann ist seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages und Mitglied im Finanz- und Haushaltsausschuss.

BGH verhandelt über möglichen DSGVO-Verstoß: Darf man Mutter und Schwiegermutter heimlich in der Küche filmen?

LTO Nachrichten - 23.04.2026

Darf man in den eigenen vier Wänden heimlich Familienmitglieder filmen? Der BGH hat einen eskalierten Familienstreit zu entscheiden. Wegen grundsätzlicher Fragen auch des EU-Datenschutzrechts kommt eine EuGH-Vorlage in Betracht.

Legal implications of the Iran conflict for energy and commodity traders

Norton Rose Fulbright - 23.04.2026
Since the outbreak of hostilities in Iran and the surrounding region on February 28, 2026, the conflict has introduced notable volatility into global energy markets.

Agrar-Ausschuss lehnt Anträge der AfD und Grünen ab

Europa/Ausschuss Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat lehnt vier Anträge von AfD und Grünen ab.

Bundesregierung äußert sich zu Waldkauf mit KTF-Mittleln

Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort Der Kauf von etwa 990 Hektar Wald im Harz durch die Nabu-Stiftung Nationales Naturerbe wurde laut einer Regierungsantwort auf AfD-Anfrage aus dem Klimafonds finanziert.

Schlussanträge zu Rückführungszentren in Drittstaaten: Generalanwalt hält Albanien-Modell für rechtmäßig

LTO Nachrichten - 23.04.2026

Die EU-Staaten können Abschiebehaftzentren in Drittstaaten einrichten. Solange die Rechte der Migranten gewahrt werden, spricht das Unionsrecht nicht dagegen, meint der Generalanwalt am EuGH. Es geht um das Albanien-Modell von Italien.

Kurzzeitvermietungen: Bundesnetzagentur als zentrale digitale Zugangsstelle

Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union“ (21/3484) auf Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/5527) in unveränderter Fassung angenommen. Gegen den Gesetzentwurf stimmte nur die AfD-Fraktion. Zugleich wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke eine Entschließung angenommen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesnetzagentur soll dem Entwurf zufolge bei kurzfristigen Vermietungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com zur zentralen digitalen Zugangsstelle werden und so den automatisierten digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Behörden und Statistikämtern ermöglichen. Damit soll die EU-Verordnung 2024/1028 über den Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen von Unterkünften, die ab dem 20. Mai 2026 gilt, in nationales Recht umgesetzt werden. Mit dem Gesetz ist auch vorgesehen, die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für die Durchsetzung von Diskriminierungsverboten zu stärken und zu vereinheitlichen. Damit wird sie nach dem Willen der Bundesregierung zur bundesweit zentralen Durchsetzungsbehörde für die Pflichten der Online-Plattformen unter anderem nach der Geoblocking-Verordnung. Diese soll der Diskriminierung bei Online-Käufen aufgrund von Staatsangehörigkeit, Wohnort oder Ort der Niederlassung innerhalb des Binnenmarkts einen Riegel vorschieben. Entschließung beschlossen In der angenommenen Entschließung heißt es, das Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG) sehe vor, die Bundesnetzagentur als einheitliche digitale Zugangsstelle nach der EU-Verordnung 2024/1028 sowie als nationalen Koordinator zu benennen und ihr zusätzliche Aufgaben bei der Durchsetzung der EU-Geoblocking-Verordnung 2018/302 sowie des Verbots diskriminierender Bestimmungen nach Artikel 20 Absatz 2 der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG zu übertragen. Mit dem KVDG seien Haushaltsausgaben für dauerhafte Personalkosten von jährlich rund 558.925 Euro für vier neue Planstellen (zwei Stellen im höheren Dienst, zwei Stellen im gehobenen Dienst) verbunden. Der im Koalitionsvertrag 2025 verankerte Konsolidierungsauftrag erfordere, heißt es weiter, dass neue Aufgaben und Stellen bei Bundesbehörden durch Umschichtung aus dem vorhandenen Stellenbestand gedeckt werden. Die Koalition habe sich das Ziel gesetzt, durch Effizienzgewinne und behördenübergreifende Umverteilung die Verwaltungskapazitäten zu modernisieren, ohne den Stellenbestand des Bundes netto zu erhöhen. Stellenneutrale Umsetzung gefordert Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine stellenneutrale Umsetzung sicherzustellen: Die entstehenden vier neuen Planstellen bei der Bundesnetzagentur und der Koordinierungsstelle für digitale Dienste müssten durch den Abbau gleichwertiger Stellen aus dem vorhandenen Stellenbestand im Haushaltseinzelplan 09 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie oder im Geschäftsbereich der Bundesnetzagentur gedeckt werden. Eine Nettovermehrung von Planstellen im Bundeshaushalt sei zu vermeiden. Umschichtungspotenziale und Synergieeffekte durch digitale bürokratiearme Verfahren und KI-gestützte Prozesse müssten identifiziert und ausgewiesen werden, heißt es weiter. Die konkreten Stellen, die innerhalb des Einzelplans 09 oder im Stellenplan der Bundesnetzagentur abgebaut oder eingespart werden, sollten benannt werden. Dabei seien Doppelstrukturen zwischen der Bundesnetzagentur, der Koordinierungsstelle für digitale Dienste und anderen regulatorischen Einheiten zu prüfen. Das 8-Prozent-Ziel der Stelleneinsparung aus dem Koalitionsvertrag müsse konsequent umgesetzt werden, wird betont. Die Zielsetzung, die Effizienz der Bundesverwaltung substanziell zu steigern, sei einzuhalten. Neue regulatorische Aufgaben, die durch EU-Recht zwingend anfallen, müssten dazu einbezogen werden und dürften nicht automatisch zu einem Netto-Stellenaufwuchs führen, der den Stellenabbau in der Bundesverwaltung von zwei Prozent pro Jahr gefährdet. (sas/hau/23.04.2026)

BVerwG 2 C 4.25 - Urteil - Versorgungsrechtliche Berücksichtigung der einstufigen Juristenausbildung in Bremen

BVerwG Nachrichten - 23.04.2026
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BVerwG 2 C 7.25 - Urteil

BVerwG Nachrichten - 23.04.2026
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BVerwG 3 KSt 1.26 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 23.04.2026
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BVerwG 6 B 34.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 23.04.2026
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Freshfields und Anthropic schließen globale KI-Allianz

Legal Tech Verzeichnis - 23.04.2026

Die internationale Wirtschaftskanzlei Freshfields und das KI-Unternehmen Anthropic haben eine mehrjährige strategische Partnerschaft angekündigt, die auf die gemeinsame Entwicklung KI-gestützter juristischer Arbeitsabläufe und den globalen Einsatz von Anthropics Claude-Modellen innerhalb der Kanzlei abzielt. Die Zusammenarbeit umfasst sowohl operative Nutzung als auch Co-Entwicklung neuer „agentic“ Legal Workflows und markiert einen der bislang weitreichendsten KI-Deployments im internationalen Kanzleimarkt.

Im Zentrum der Vereinbarung steht ein konzernweiter Rollout der Claude-Produktfamilie über sämtliche 33 Freshfields-Standorte hinweg. Die Modelle werden über Freshfields’ proprietäre generative KI-Plattform in einer gesicherten und verantwortungsvoll kontrollierten Umgebung bereitgestellt. Nach Angaben der beteiligten Unternehmen wurde der Zugang bereits 5.700 Mitarbeitenden eröffnet, über alle Praxisgruppen und Business-Services-Funktionen hinweg. Innerhalb der ersten sechs Wochen soll die tägliche Nutzung bereits breite interne Adoption gezeigt haben.

Co-Entwicklung agentischer Workflows im Fokus

Die Partnerschaft geht deutlich über ein klassisches Software-Beschaffungsmodell hinaus. Freshfields und Anthropic wollen gemeinsam neue KI-native juristische Prozesse entwerfen und produktisieren. Geplant ist, dass Teams beider Unternehmen zusammen Workflows entwickeln, die aktuelle und künftige Fähigkeiten von Claude nutzen, insbesondere für komplexe, wiederkehrende und wissensintensive juristische Aufgaben. Dazu gehören auch neuartige agentische Workflows, also KI-Systeme, die mehrstufige Aufgabenketten teilautonom unterstützen können.

Ein zentrales Element ist dabei auch die operative Zusammenarbeit mit Anthropics eigener Rechtsabteilung. Freshfields soll nicht nur intern Claude einsetzen, sondern gemeinsam mit dem Legal Team von Anthropic neue Prozesse definieren und diese zugleich in der Beratung von Anthropic selbst anwenden. Die Partnerschaft hat damit einen bidirektionalen Charakter: Freshfields wird Nutzer, Entwicklungspartner und zugleich externer Rechtsberater innerhalb desselben Innovationsmodells.

Nach Angaben aus der Veröffentlichung nutzt Freshfields Claude bereits täglich in der Mandatsarbeit. Einsatzfelder umfassen u.a. juristische Recherche und Wissensmanagement, Dokumentenanalyse und Prüfung, Unterstützung bei Due-Diligence-Prozessen, vertragsbezogene Arbeitsabläufe, Workflow-Automatisierung in Business Services sowie produktivitätssteigernde Assistenz in mandatsbezogenen Prozessen. Diese Nutzung soll nun im Rahmen der neuen Vereinbarung systematisch ausgebaut und um neue Workflow-Kategorien erweitert werden.

Globaler Rollout unter Sicherheits- und Governance-Rahmen

Die Unternehmen betonen dabei ausdrücklich einen verantwortungsvollen Implementierungsansatz. Der Einsatz erfolge in einem sicheren und verantwortungsvollen Rahmen. Das deutet auf Governance-, Sicherheits- und Kontrollmechanismen hin, die insbesondere im regulierten juristischen Umfeld zentral sind. Auch dies wird als Bestandteil des globalen Deployments hervorgehoben.

Bemerkenswert ist auch der Umfang des Deployments: 33 Büros global und 5.700 Mitarbeitende machen das Projekt zu einer ungewöhnlich großen Einführung von Frontier-Modellen in einer Kanzleiumgebung. Die Vereinbarung wird ausdrücklich als mehrjährig beschrieben, was auf einen langfristigen Ausbau statt eines Pilotprojekts hinweist.

Signalwirkung für den Legal Tech Markt

Strategisch ist die Partnerschaft für beide Seiten bedeutsam. Für Freshfields bedeutet sie eine beschleunigte Transformation hin zu KI-native Legal Services. Anders als punktuelle Tool-Nutzung zielt das Modell auf tief integrierte Prozessveränderungen.

Für Anthropic stellt die Kooperation einen hochkarätigen Enterprise- und Legal-Sektor-Anwendungsfall dar, in dem Claude nicht nur als Assistenzsystem, sondern als Infrastruktur für professionelle Workflows positioniert wird.

Für den Legal Tech Markt signalisiert die Kooperation einen Übergang von experimenteller KI-Nutzung zu großskaliger institutioneller Implementierung in internationalen Kanzleistrukturen. Die Ankündigung reiht sich damit in einen breiteren Trend ein, bei dem führende Kanzleien über reine Nutzung generativer KI hinaus beginnen, gemeinsam mit Modellanbietern domänenspezifische Systeme zu entwickeln. Neu an diesem Fall ist jedoch die explizite Co-Build-Komponente, also nicht nur Deployment, sondern gemeinsame Produkt- und Workflow-Innovation zu entwickeln.

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Millionenschaden droht: Warum die Stiftung Warentest einen Schadensersatzprozess verliert und trotzdem aufatmen kann

LTO Nachrichten - 23.04.2026

Die Stiftung Warentest muss Schadensersatz für eine fehlerhafter Bewertung leisten. Wer konkrete Hinweise auf Fehler eines Prüfinstituts ignoriert, verletzt seine Sorgfaltspflicht, so das OLG. Trotzdem kann die Stiftung erstmal aufatmen.

Anhörung zum Thema „KRITIS und Rolle der Bundeswehr“

Die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ hat sich in einer öffentlichen Anhörung am Donnerstag, 23. April 2026, dem Thema „KRITIS und Rolle der Bundeswehr“ gewidmet. Um künftig besser auf Gesundheitskrisen vorbereitet zu sein, arbeitet die Enquete-Kommission interdisziplinär an der Frage, wie Risikobewertung, Früherkennung und Krisenbewältigung in künftigen Pandemien effektiver gestaltet werden können. Dabei sollen die Erkenntnisse aus den Bereichen Gesundheitswesen, Wirtschaft, Bildung, Soziales, Politik, internationale Zusammenarbeit und öffentliche Kommunikation zusammengeführt werden, um gezielt strukturelle Verbesserungen anzustoßen. Bis Ende Juni 2027 soll die Kommission einen umfassenden Abschlussbericht vorlegen, der konkrete Empfehlungen zur besseren Prävention, Bekämpfung zukünftiger Gesundheitskrisen und gesellschaftlichen Resilienz enthalten soll. Der Kommission gehören 14 Abgeordnete sowie 14 externe Sachverständige an. (23.04.2026)

Aussprache zu Vorfällen bei einem Schulprojekt in der sächsischen Lausitz

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Donnerstag, 23. April 2026, mit dem Thema "Vorfälle bei einem von der Amadeu-Antonio-Stiftung geförderten Schulprojekt" befasst. In einer Aktuellen Stunde auf Verlangen der AfD-Fraktion wurde eine Stunde lang darüber debattiert. Vorfälle an einer Schule in der sächsischen Lausitz Gegenstand der Debatte waren Vorfälle an einer Schule in der sächsischen Lausitz, an der im Rahmen eines Theaterprojektes offenbar aus Versehen „ein Heft mit sensiblem, potenziell pornografischem Bildmaterial“ (sächsisches Landesamt für Schule und Bildung, LASUB) mit queerer Thematik auftauchte. In dem Projekt für Neuntklässler ging es um das Thema Mut, und in einem Stapel Altpapier, der für Collagen gedacht war, hatte sich das entsprechende Heft befunden. Die Schulleitung brach das Projekt nach Behördenangaben noch am selben Tag ab und kündigte den Dienstleistungsvertrag mit den Projektverantwortlichen. Auch die Amadeu-Antonio-Stiftung, die das Projekt des sozialistischen Jugendverbands „Falken“ aus Berlin mit 2.500 Euro gefördert hatte, hat die Förderung für das Theaterprojekt eingestellt, sagte Pressesprecher Lorenz Blumenthaler der Deutschen Presse-Agentur. Vor diesem Hintergrund kritisierten die anderen Fraktionen die Aktuelle Stunde als „Theater“. Es hätte wichtigere Themen gegeben, lautete die Kritik. AfD: Wir müssen Vertrauen wieder herstellen AfD-Fraktionschef Tino Chrupalla betonte, die Debatte losgelöst von Parteipolitik führen und niemanden pauschal verurteilen zu wollen. Dennoch seien die Vorfälle nur die Spitze des Eisbergs von Versuchen, Schüler ideologisch beeinflussen zu wollen. Die meisten Lehrkräfte und nichtstaatlichen Akteure würden jeden Tag versuchen, ihre Arbeit gut zu machen, aber in diesem Fall „wurde eine Grenze überschritten“, sagte Chrupalla. Es sei nun „unsere Aufgabe, das Vertrauen in staatliche wie nichtstaatliche Organisationen“ wieder aufzubauen. CDU/CSU: Schulen brauchen Zusammenarbeit mit freien Trägern Michael Hose (CDU/CSU) erklärte, es sei „besorgniserregend“, wenn Kinder in einem Stapel Zeitschriften solches Material fänden, „aber Fehler passieren“, und alle Beteiligten hätten schnell die nötigen Konsequenzen gezogen. Deswegen sei es das Gegenteil von Versagen, nämlich vorbildliches Krisenmanagement gewesen, das man hier habe beobachten können. „Sie wollen pauschal die Zusammenarbeit von Schulen mit freien Trägern torpedieren“, warf er der AfD vor. Die Schulen seien aber darauf angewiesen. Im Übrigen habe es keine Bundesförderung für das Projekt gegeben, so Hose. Grüne: Es geht um eine Strategie gegen die Zivilgesellschaft Misbah Khan (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, die Workshop-Leitung habe den Fehler gemacht, das Material nicht ausreichend zu sichten, aber sowohl diese als auch die Stiftung hätten sich transparent entschuldigt. Deshalb sei die Frage: „Warum hat die AfD diese Aktuelle Stunde beantragt?“ Sie warf der Fraktion vor, seit Jahren schon eine Strategie zu verfolgen, die versuche, Engagement in der Zivilgesellschaft zu diskreditieren und ihre Akteure zu verunsichern. Eines ihrer Hauptziele dabei sei die Amadeu-Antonio-Stiftung. An den Plänen von Bundesbildungsministerin Prien (CDU) zum Umbau des Programms „Demokratie leben!“ erkenne man, dass inzwischen auch die Union verunsichert sei. SPD: Warum spricht die AfD nicht über Gefahren von Social Media? Felix Döring (SPD) kritisierte, es seien in der Debatte eher Abwehrreflexe am Werk statt sachlicher Argumente. „Sie tun hier so, als sei das ein absoluter Skandal und lassen außer Acht, dass jeder Jugendliche im Netz heute nur zwei Klicks entfernt ist von Bildern, die weitaus drastischer sind.“ Wenn die AfD ernsthaft Kinder und Jugendliche schützen wolle, dann hätte sie zu dem Thema digitaler Jugendschutz eine Aktuelle Stunde beantragt, stellte Döring fest. Linke: Sie verteilen lieber Broschüren mit NS-Sprache! Auch Maik Brückner (Die Linke) kritisierte die Prioritätensetzung angesichts der vielen anderen ernsthaften innen- und außenpolitischen Probleme in dieser Woche. An die AfD gewandt, sagte er: „Sie brauchen diesen bedeutungslosen Fall für Ihre Strategie, Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen zu diskreditieren, und verteilen stattdessen lieber gewaltverherrlichende Broschüren mit NS-Sprache an Grundschüler.“ (che/23.04.2026)

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 23. April 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt: Wahl 2025: Einstimmig zugestimmt hat der Bundestag der Fünften Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 (21/5300). Insgesamt waren 1.042 Wahleinsprüche eingegangen. Die jetzt angenommene Beschlussempfehlung betrifft hiervon 16 Wahlprüfungsverfahren. Ackerstatus: Der Bundestag hat mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen einen Antrag der AfD-Fraktion zur Dauergrünlanddefinition (21/4945) abgelehnt. Nach Auffassung der AfD steht die derzeitige nationale Ausgestaltung der Dauergrünlanddefinition in einem Spannungsverhältnis zu den EU-rechtlichen Vorgaben der EU-Verordnung 2021/2115. Die derzeitige deutsche Verwaltungspraxis verkenne den Spielraum der Mitgliedstaaten für differenzierende Regelungen. In dem Antrag mit dem Titel „Erhalt des Ackerstatus landwirtschaftlicher Flächen rechtssicher gewährleisten, unionsrechtliche Spielräume ausschöpfen und Fehlsteuerungen im Dauergrünlandschutz beseitigen“ forderten die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, von den Gestaltungsspielräumen nach EU-Recht Gebrauch zu machen und eine nationale Regelung zu schaffen, die sicherstellt, dass landwirtschaftliche Flächen ihren Ackerstatus behalten, sofern sie weiterhin Teil einer Fruchtfolge sind. Darüber hinaus wurde die Bundesregierung aufgefordert, eine rechtsverbindliche Stichtagsregelung rückwirkend zum 1. Januar 2026 einzuführen, wonach alle zu diesem Zeitpunkt als Ackerland ausgewiesenen Flächen ihren Status unabhängig von der Dauer der Nutzung als Feldfutterflächen beibehalten. Außerdem sollte die automatische Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland allein aufgrund starrer zeitlicher Kriterien (vor allem der bisherigen 5-Jahres-Regel) aufgehoben werden, wenn keine tatsächliche dauerhafte Nutzungsänderung im Sinne des EU-Rechts vorliegt. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (21/5436) vor. KfW-Verwaltungsrat: Der Bundestag lehnte mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen einen weiteren Antrag der AfD-Fraktion zur Abberufung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß Paragraf 7 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau in Verbindung mit Paragraf 7 Absatz 7 Satz 2 der Satzung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (21/5305) ab. Demnach sollte der AfD-Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt abberufen werden. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Förderbank. Seit dem Jahr 1948 ist sie im Auftrag des Bundes und der Länder tätig. Petitionen: Das Parlament stimmte zudem elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 223 bis 233 (21/5353, 21/5354, 21/5355, 21/5356, 21/5357, 21/5358, 21/5359, 21/5360, 21/5361, 21/65362, 21/5363). Medizinische Honig-Wundauflagen als Kassenleistung Darunter befand sich auch eine öffentliche Petition (ID 148857) mit der Forderung nach Rücknahme der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) am 9. März 2023 veröffentlichten Beschlüsse, nach denen die Verbandmittel „nicht formstabile Zubereitung“ und „Honighaltige Produkte" zur Wundbehandlung nicht mehr wie bisher durch die Krankenversicherung erstattet werden sollten. In der Petition heißt es: Auch wenn eine einfache Wundauflage in der Momentversorgung kostengünstiger erscheine, sei diese jedoch Wundauflagen mit möglichem höheren Nutzen medizinisch-qualitativ und langfristig auch kostentechnisch unterlegen, da weder die Komplexität von Wunden noch die Ganzheitlichkeit der Situation der Patientinnen und Patienten Berücksichtigung finde. Die Wirkung insbesondere der medizinischen Honig-Wundauflagen erziele große Erfolge, schreibt der Petent. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 15. April verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sah vor, die Petition dem Bundesgesundheitsministerium „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. Begründung des Petitionsausschusses Der Petitionsausschuss verweist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung darauf hin, dass der G-BA den gesetzlichen Auftrag habe, „klassische Verbandmittel von sogenannten sonstigen Produkten zur Wundbehandlung abzugrenzen“. Dabei gehe es nicht darum, Produkte, die die Kriterien nach Paragraf 31 Absatz 1a Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) nicht erfüllen, von der Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auszuschließen. Produkte, die diese Kriterien erfüllen, sollen weiterhin als klassische Verbandmittel unmittelbar zulasten der GKV verordnet werden können. In einem Berichterstattergespräch sei diese Differenzierung noch einmal genauer erörtert worden, schreiben die Abgeordneten. Dabei sei festgestellt worden, dass es sich in erster Linie um eine formale Unterscheidung handelt und die Produkte, die diese Kriterien nicht erfüllen, in einem Verfahren beim G-BA einen Nutzennachweis erbringen müssen, um weiterhin verordnungsfähig bleiben zu können. Der G-BA sei deshalb beauftragt worden, die Hersteller im Rahmen dieses Verfahrens zu beraten – vor allem zu konkreten Inhalten der vorzulegenden Unterlagen und Studien. (hau/ste/23.04.2026)

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 23. April 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Pflanzenschutz: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt den Entwurf eines "Vierten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes" (21/5481) ein. Die Vorlage soll im federführenden Landwirtschaftsausschuss weiterberaten werden. Die Fraktion will erreichen, dass Pflanzenschutzmittel und -wirkstoffe, die aufgrund gesundheits- oder umweltschädlicher Eigenschaften in der EU nicht zugelassen beziehungsweise genehmigt sind und folglich in Deutschland nicht eingesetzt werden dürfen, nicht von Deutschland aus in Länder außerhalb der EU ausgeführt werden. Zur Begründung heißt es, deutsche Unternehmen exportierten aufgrund wirtschaftlicher Interessen Pestizide, die in der EU wegen ihrer Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit von Menschen längst verboten seien, und nähmen dabei wissentlich Erkrankungen, Gesundheit- und Umweltschäden im globalen Süden in Kauf. In den letzten Jahren hätten einige europäische Nachbarstaaten wie Frankreich, die Schweiz und Belgien den Export von in der EU verbotenen Pestiziden verboten oder eingeschränkt. Der Export von verbotenen Pestiziden aus Deutschland in Drittstaaten sei dadurch angestiegen. Deutsches Sportabzeichen: "Das Deutsche Sportabzeichen als besondere Auszeichnung im Schulzeugnis integrieren" lautet der Titel eines Antrags ( 21/5494) der AfD-Fraktion, der im Ausschuss für Sport und Ehrenamt weiterberaten werden soll. Die AfD fordert die Bundesregierung auf, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern darauf hinzuwirken, dass „die Inhalte der Vermerke in den jeweiligen Schulgesetzen und Verordnungen“ um den Vermerk „Besondere Auszeichnung: Ablegen des Deutschen Sportabzeichens“ ergänzt werden. Zudem machen sich die Antragsteller dafür stark, bundesweit einheitlich in den Lehrplänen aller allgemein- und berufsbildenden Schulen verbindlich vorzusehen, dass das Deutsche Sportabzeichen im Rahmen des Sportunterrichts abgelegt werden kann. Die Lehrkräfte sollten die nötigen Kenntnisse und die Berechtigung besitzen, das Sportabzeichen im Rahmen des Unterrichts abzunehmen. Fünfkampf: Ein weiterer Antrag der AfD trägt den Titel "Den Modernen Fünfkampf im Olympiastützpunkt Brandenburg, Bereich Potsdam, langfristig sichern und die finanzielle Förderung durch den Bund bis einschließlich der Olympischen Spiele 2028 sicherstellen" (21/5495). Auch dieser Antrag soll im federführenden Ausschuss für Sport und Ehrenamt weiterberaten werden. Die AfD-Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und unter Wahrung der Sportautonomie eine Wiederaufnahme der Sportförderung - falls noch nicht erfolgt - zeitnah zu prüfen und die Sportförderung bis zu den Olympischen Spielen 2028 sicherzustellen. Zudem solle die Bundesregierung den Bundesstützpunkt Status für den Modernen Fünfkampf im OSP Brandenburg, Bereich Potsdam bis 31.12.2028. verlängern. Kuba: Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Kuba – Völkerrecht verteidigen, humanitäre Hilfe ermöglichen" (21/5496) soll im Auswärtigen Ausschuss weiterberaten werden. Die Fraktion Die Linke wendet sich gegen US-Sanktionen gegen Kuba und fordert humanitäre Hilfen für den Inselstaat. In dem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, „Druck auf die US-Regierung auszuüben, um auf die Aufhebung der Handels-, Finanz- und Wirtschaftsblockade gegen Kuba hinzuwirken“. Außerdem solle sie sich gegen extraterritoriale Sanktionen einsetzen, „die Aggressionspolitik der USA gegenüber Kuba unmissverständlich und öffentlich“ verurteilen und die Verletzung der VN-Charta deutlich aufzeigen. Wie die Abgeordneten schreiben, führe eine totale Ölblockade zu einer sich täglich verschärfenden Versorgungsnot und einer schweren humanitären Krise auf Kuba. Die Bundesregierung solle deshalb unverzüglich humanitäre Hilfe für Kuba bereitstellen und die Arbeit internationaler humanitärer Organisationen unterstützen. Staatssekretäre: Die Fraktion der AfD legt einen Gesetzentwurf zur Ermöglichung des Verzichts auf die Amtsbezüge durch Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre (21/5477) vor. Der Entwurf soll federführend im Innenausschuss beraten werden. Danach soll die Regelung des Bundesbesoldungsgesetzes, nach dem Beamte, Richter oder Soldaten auf die ihnen gesetzlich zustehende Besoldung weder ganz noch teilweise verzichten können, keine Anwendung für Bundesminister finden. Dies soll nach dem Willen der AfD-Fraktion in einem neuen Absatz des Bundesministergesetzes festgeschrieben werden. Auf diesen Absatz soll der Vorlage zufolge dann wiederum im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre verwiesen werden, Wie die Fraktion ausführt, ist es den Mitgliedern der Bundesregierung sowie den Parlamentarischen Staatssekretären nicht möglich, „auf einen Teil ihrer Bezüge zu verzichten, um so ihre Solidarität mit den Menschen im Land zum Ausdruck zu bringen und einen Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts zu leisten“. Der Bundestag als Gesetzgeber sei daher aufgerufen, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, „um den Mitgliedern der Bundesregierung den Verzicht auf Teile ihrer Amtsbezüge zu ermöglichen“. Landwirtschaft: Die AfD legt einen Antrag mit dem Titel "Bäuerliche Eigentumsstrukturen sichern – Spekulation mit landwirtschaftlichen Flächen wirksam begrenzen" (21/5497) vor. Der Antrag soll an den federführenden Landwirtschaftsausschuss überwiesen werden. Ernährung: Der Ausschuss für Ernährung soll die Federführung für einen von der AfD vorgelegten Antrag mit dem Titel "Transparenz bei Ernährungsempfehlungen an die Verbraucher" (21/5498) übernehmen. Die Fraktion kritisiert staatliche Ernährungsempfehlungen, die „nicht die individuelle Gesundheit der Konsumenten, sondern zusätzlich Nachhaltigkeit und Umweltaspekte priorisieren“. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, mehr Transparenz bei Ernährungsempfehlungen für die Verbraucher hinsichtlich der Kritik einschlägiger Fachgesellschaften und Verbände für Ernährung und Ernährungsmedizin einfließen zu lassen und als Basis für Ernährungsempfehlungen des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE) auch ernährungswissenschaftliche Ausarbeitungen einschlägiger Fachgesellschaften und Verbände für Ernährung und Ernährungsmedizin anzuwenden. Energie: "Ausverkauf der Energieinfrastruktur stoppen – Nationale Sicherheit durch ein Investitionsprüfungsgesetz schützen", lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5064), der im Ausschuss für Wirtschaft und Energie federführend beraten werden soll. Demnach müsse die nationale Sicherheit durch ein Investitionsprüfungsgesetz (IPG) geschützt werden, heißt es. Die europäische Infrastruktur müsse in diesen Zeiten in europäischen Händen gesichert werden. Die Bundesregierung solle daher den Entwurf für ein Investitionsprüfungsgesetz vorlegen. Auch Erwerbe von ausländischen Unternehmen in Deutschland durch Dritte sollen überprüft werden können. Nach Ansicht der Fraktion verkommt die deutsche kritische Energieinfrastruktur zur Verhandlungsmasse. Der Verkauf des größten deutschen Tanklagerbetreibers TanQuid an das US-Unternehmen Sunoco LP sei ein energiepolitisches Alarmsignal. Anstatt aus der fatalen Abhängigkeit von russischem Gas zu lernen, begebe sich Deutschland sehenden Auges in eine neue, asymmetrische Abhängigkeit: „Mit der Übernahme durch Sunoco – kontrolliert von Kelcy Warren, einem Großspender Donald Trumps – geraten circa 19 Prozent der deutschen Tanklagerkapazitäten unter den Einfluss von ,America-First'-Interessen.“ Die Reaktion des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wird von der Fraktion als unzureichend kritisiert. Zwar sei der Rückkauf der militärisch relevanten Anteile an der Fernleitungs-Betriebsgesellschaft (FBG) zeitnah vereinbart worden, doch bleibe die zivile Versorgungssicherheit schutzlos. In einer Zeit, in der Energieimporte als „geopolitische Waffe“ dienten, sei der Verkauf von TanQuid ein strategisches Risiko. Für die Fraktion belegt dieser Fall, dass die Investitionsprüfung dringend reformiert werden muss. Dies gelte nicht nur für die Energieinfrastruktur, sondern auch für Sektoren wie Halbleiter, KI oder Biotechnologie. Um Sicherheitsrisiken wie im Fall TanQuid effektiv zu begegnen, müsse die rechtliche Grundlage jetzt angepasst werden. „Behörden brauchen schärfere Instrumente, um kritische Abhängigkeiten zu verhindern, ohne die generelle Offenheit für Investitionen zu opfern“, heißt es in dem Antrag. Libanon: Die Fraktion Die Linke legt einen Antrag mit dem Titel "Frieden im Libanon nachhaltig sichern" (21/5499) vor. Die Initiative soll an den Auswärtigen Ausschuss zur weiteren federführenden Beratung überwiesen werden. In dem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, „sich auf EU- und UN-Ebene für einen sofortigen und dauerhaften Waffenstillstand im Libanon und der Region einzusetzen und umfassende diplomatische Initiativen für multilaterale Friedens- und Deeskalationsverhandlungen unter Einbeziehung aller relevanten Akteure zu unterstützen“. Des Weiteren dringt die Fraktion darauf, eine von Israel geplante Pufferzone im Libanon ausdrücklich abzulehnen sowie alle Genehmigungen für Rüstungsexporte in die Region unverzüglich auszusetzen. Weitere Forderungen zielen auf die Ausweitung humanitärer Hilfe und einen Abschiebestopp. (ste/23.04.2026)