Alle wichtigen juristischen Nachrichten – fortlaufend aktualisiert und zeitsparend im großen Überblick.
Juristische Nachrichten
20% für die eigene Betriebsgefahr: Wer falsch parkt, ist mitschuldig
Wer sein Auto auf einem Parkplatz rücksichtlos abstellt und so eine Durchfahrt versperrt, haftet mit, wenn andere beim Ausparken an das Auto fahren, erklärte das AG München. Zumindest die eigene Betriebsgefahr muss man dann tragen.
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Antrag abgelehnt: Høiby bleibt in U-Haft
Keine Freiheit für den Sohn der norwegischen Kronprinzessin: Marius Borg Høiby muss in Untersuchungshaft bleiben. Nur für die Verhandlung gegen ihn darf er das Gefängnis verlassen.
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Lieferant für Drohnenteile: Mehr als sechs Jahre Haft für Hisbollah-Unterstützer
Das OLG Celle schickt einen Mann wegen Beihilfe zum versuchten Mord und Unterstützung der Hisbollah für mehr als sechs Jahre ins Gefängnis. Er hatte Drohnenteile bestellt, die bei einem Angriff auf ein Seniorenheim in Israel eingesetzt wurden.
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EU-weiter Kampf gegen Korruption und Betrug: Deutscher wird Chef der Europäischen Staatsanwaltschaft
Bei der Ermittlungsbehörde der Europäischen Union steht ein Führungswechsel an. Erstmals wird künftig mit Andrés Ritter ein Deutscher als neuer Europäischer Generalstaatsanwalt den Kampf gegen Korruption und Betrug zulasten des Steuerzahlers anführen.
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AfD-nahe Stiftung scheitert vorm OVG NRW: Der Bund muss für das Jahr 2021 keine Fördergelder nachzahlen
Parteinahe Stiftungen werden mit viel Geld vom Bund gefördert. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung hatte 2021 keine Förderung erhalten und zog vor das Oberverwaltungsgericht NRW. Das aber entschied nun: Der Bund muss nicht nachzahlen.
Kein Förderanspruch: AfD-nahe Stiftung ging 2021 zu Recht leer aus
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"Same but different": Nachteilsausgleich hilft Jurastudierenden mit Long Covid
Eine Corona-Infektion mitten im Studium und auf einmal steht das Leben Kopf. Konzentrationsschwierigkeiten, Kopfschmerzen, extreme Müdigkeit. Diagnose: Long Covid. Wie man es mit Hilfe des Nachteilsausgleichs schafft, das Jurastudium trotz Einschränkungen zu bewältigen, erzählt Sophie Aylin Keller als Betroffene.
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520.000 Euro Schmerzensgeld: Alles für den Patienten, nichts für die Prozesskosten
Wer ein hohes Schmerzensgeld erhält, kann doch wohl seine Prozesskosten selbst zahlen? Nicht unbedingt. Selbst mehr als eine halbe Million Euro bleibt bei der Prozesskostenhilfe grundsätzlich unangetastet, sagt das OLG Dresden – das Geld soll dem Opfer dienen, nicht der Staatskasse.
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Rechtsextremist in Neulingen: Aufenthaltsverbot für Martin Sellner war rechtswidrig
Der rechte österreichische Aktivist Martin Sellner plante im August 2024 eine Lesung in Neulingen. Doch die Gemeinde wollte die Veranstaltung verhindern und erteilte ein Aufenthaltsverbot. Zu Unrecht, so das VG Karlsruhe.
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Weg von der Papierakte: Digitalisierungskosten von Kanzleien nicht erstattungsfähig
Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass Kanzleien die Kosten für das Einscannen umfangreicher Papierakten nicht auf die Gegenseite abwälzen können. Die Digitalisierung diene der eigenen Arbeitsorganisation und sei keine notwendige Maßnahme der Prozessführung.
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Amtsgericht München: Rücksichtslose Falschparkerin trägt Mitschuld an Unfall
Nur weil es auf einem Parkplatz keine Fahrbahnmarkierungen gibt, heißt das nicht, dass Autofahrer parken dürfen, wie sie wollen. Rücksichtnahme bleibt stets geboten, stellt das AG München klar. Vom geparkten Auto gehe eine Betriebsgefahr aus.
Bürgermeister-Wahl in Strausberg: Stopp durch Landrat war rechtswidrig
Wegen mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten kippt der Landrat die Bürgermeisterwahl in Strausberg. Das will ein Kandidat nicht akzeptieren – und setzt sich vor Gericht durch. Was ist passiert und wie geht es weiter?
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"Future Ready Lawyer"-Studie 2026: Viele Anwälte nutzen KI, sind aber nicht unkritisch
Mittlerweile nutzen über 90 Prozent der Anwälte KI. Diese Zahl hat die "Future Ready Lawyer"-Studie für 2026 ermittelt und Chancen sowie Risiken der KI-Nutzung für den Rechtsmarkt herausgearbeitet. Die Anwälte haben aber auch Bedenken.
Vetternwirtschaft verhindern: Regeln für Mitarbeitende im Bundestag sollen schärfer werden
Was Kritiker als Vetternwirtschaft im Bundestag ansahen, war bislang im Abgeordnetengesetz nicht verboten. Für die Zukunft will die Union die gegenseitige Beschäftigung von Familienangehörigen und Freunden bei Bundestagsabgeordneten rechtlich ausschließen.
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Neue Studie: Mehrheit der KI-Modelle spielt bei unsinnigen Rechtsfragen einfach mit
Eine neue Benchmark-Studie zeigt: Die Mehrheit der KI-Modelle erkennt nicht, wenn juristische Fragen inhaltlicher Blödsinn sind. Für die Rechtsbranche ist das ein ernstes Problem, das aber längst in deutschen Gerichtssälen angekommen ist, schreibt Tobias Voßberg.
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KI-Nutzung durch US-Militär: Anthropic verklagt Regierung
Die KI-Firma Anthropic hat die Nutzung ihrer Technik für autonome Waffen und Massenüberwachung verboten - und wurde dafür vom Pentagon ausgebootet. Das Unternehmen wehrt sich mit einer Klage.
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Neue Anthropic-Studie: Hohe KI-Exposition juristischer Arbeit, bislang jedoch begrenzte Marktwirkung
Eine aktuelle Studie von Anthropic zum Einfluss generativer KI auf den Arbeitsmarkt sieht juristische Tätigkeiten als besonders stark von KI betroffen, allerdings bislang vor allem theoretisch. Für den Rechtsmarkt ergibt sich daraus ein differenziertes Bild: erhebliches Automatisierungspotenzial, aber bislang nur begrenzte empirische Effekte auf Beschäftigung und Nachfrage.
Juristische Arbeit gehört zu den KI-anfälligsten Wissensberufen
Die Studie untersucht nicht nur, welche Tätigkeiten prinzipiell durch große Sprachmodelle erledigt werden könnten, sondern vor allem, wo solche Systeme bereits tatsächlich arbeitsbezogen eingesetzt werden („observed exposure“).
Gerade juristische Tätigkeiten weisen demnach eine hohe theoretische KI-Eignung auf. Der Grund liegt in der Struktur vieler juristischer Aufgaben: Recherche, Dokumentenanalyse, Strukturierung von Informationen sowie die Erstellung und Bearbeitung komplexer Texte gehören zu den Bereichen, in denen generative KI besonders leistungsfähig ist.
Gleichzeitig zeigt die Analyse, dass die tatsächliche Nutzung in vielen Berufen, auch im Rechtsbereich, noch deutlich hinter dem technischen Potenzial zurückbleibt.
Automatisierung betrifft primär Teilaufgaben
Entscheidend ist eine Differenzierung, die für den Rechtsmarkt zentral ist: Die Studie prognostiziert keine vollständige Substitution anwaltlicher Tätigkeit.
Automatisierbar erscheinen vor allem standardisierte, textbasierte Teilprozesse, etwa:
- juristische Recherche
- Dokumentenanalyse
- Vertrags- und Schriftsatzentwürfe
- Strukturierung großer Informationsmengen
Demgegenüber bleiben Tätigkeiten mit hohem Kontext- und Verantwortungsanteil deutlich robuster gegenüber Automatisierung, wie etwa strategische Beratung oder die Vertretung von Mandanten vor Gericht.
Für Kanzleien deutet dies eher auf eine Transformation von Arbeitsabläufen als auf eine grundlegende Verdrängung des Berufsbilds hin.
Erste wirtschaftliche Effekte sind bislang schwach
Die Studie findet bislang keinen klaren Zusammenhang zwischen hoher KI-Exposition eines Berufs und steigender Arbeitslosigkeit. Allerdings zeigt sich ein moderater statistischer Zusammenhang zwischen tatsächlicher KI-Nutzung und langfristigen Beschäftigungsprognosen: Je stärker KI bereits in einem Beruf eingesetzt wird, desto etwas schwächer fallen die Wachstumsprognosen aus.
Für den Anwaltsberuf insgesamt bleibt der Arbeitsmarkt dennoch stabil. Nach Daten des U.S. Bureau of Labor Statistics wird für Anwälte bis 2034 weiterhin ein Beschäftigungswachstum von rund 4 % erwartet.
Möglicher Frühindikator: Rückgang bei Berufseinsteigern
Die deutlichste mögliche Veränderung sieht die Studie bei jungen Arbeitskräften. Seit der Einführung generativer KI-Systeme zeigt sich ein leichter Rückgang der Jobfindungsrate für 22- bis 25-Jährige in stark KI-exponierten Berufen. Der Effekt liegt bei etwa 14 % im Vergleich zu weniger exponierten Tätigkeiten und ist statistisch nur knapp signifikant.
Sollte sich dieser Trend bestätigen, könnte dies insbesondere die Einstiegs- und Juniorrollen in wissensintensiven Berufen betreffen, also auch klassische Associate-Aufgaben, die stark dokumenten- und recherchbasiert sind.
Fazit für Kanzleien
Die Anthropic-Studie zeichnet kein kurzfristiges Disruptionsszenario für den Anwaltsberuf. Stattdessen deutet sie auf drei strukturelle Entwicklungen hin:
- Juristische Arbeit gehört zu den KI-fähigsten Wissensarbeiten.
- Automatisierung betrifft zunächst einzelne Workflows, nicht den gesamten Beruf.
- Veränderungen könnten zuerst bei Einstiegsrollen sichtbar werden.
Für Kanzleien rückt damit weniger die Frage nach der Ersetzung von Anwälten in den Mittelpunkt, sondern die strategische Organisation von Arbeitsprozessen: Welche juristischen Teilaufgaben werden künftig automatisiert und wie verändert sich das Staffing- und Ausbildungsmodelle in Sozietäten.
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Legora erhält 550 Mio. US‑Dollar in Series-D-Finanzierung für den US‑Marktausbau
Legora, die kollaborative KI‑Plattform für Juristinnen und Juristen, hat in einer Series‑D‑Finanzierungsrunde 550 Millionen US‑Dollar bei einer Bewertung von 5,55 Milliarden US‑Dollar eingesammelt, um die Expansion in den Vereinigten Staaten voranzutreiben. Die Runde wurde von Accel angeführt. Beteiligt waren auch die bestehenden Investoren Benchmark, Bessemer Venture Partners, General Catalyst, ICONIQ, Redpoint Ventures und Y Combinator sowie neue Investoren, darunter Alkeon Capital, Bain Capital, Firstmark Capital, Menlo Ventures, Salesforce Ventures, Sands Capital und Starwood Capital.
Zum Funding und zur Expansion in den USA sagte Max Junestrand, CEO und Mitgründer von Legora: „Im vergangenen Jahr hat das Einführungstempo in den USA unsere Erwartungen übertroffen. Führende Kanzleien und Rechtsabteilungen gehen inzwischen entschlossen den Schritt von ersten Tests hin zur umfassenden Integration von KI in ihre Organisationen. Diese Finanzierung ermöglicht es uns, unser Wachstum in den USA zu beschleunigen. Sie erlaubt uns, in Talente und Infrastruktur zu investieren, unsere Präsenz in wichtigen Märkten auszubauen und Kundinnen und Kunden vor Ort zu unterstützen, während sie KI in ihre zentralen Arbeitsprozesse integrieren.“
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GenStA Berlin zu Spahns Maskenkäufen: "Keine tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat"
Die Masken-Deals des damaligen CDU-Gesundheitsministers Jens Spahn kosteten den Staat Milliarden. Spahn wurde daher in und nach der Corona-Pandemie hundertfach angezeigt. Die Generalstaatsanwaltschaft kann aber keinen Anfangsverdacht erkennen.
Text sticht Musik: Vertonung mit KI verletzt Urheberrecht
Die Verarbeitung in einen KI-generierten Song hebt das Urheberrecht an einem menschengemachten Liedtext nicht auf. Eine Internet-Persönlichkeit muss daher auf den Vertrieb eines vermeintlichen KI-Songs verzichten.
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