VGH Baden-Württemberg Nachrichten
Ü. gegen KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg wegen Zustimmung zur ordentlichen Kündigung nach dem SGB IX
Datum: 02.10.2024
Uhrzeit: 14:00
Aktenzeichen: 12 S 2681/22
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Klage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers gegen die Zustimmung des Beklagten zur Kündigung seines
Arbeitsverhältnisses mit der M. GmbH nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der M. GmbH und
Bestellung des Beigeladenen zum Insolvenzverwalter
C. gegen Bundesrepublik Deutschland wegen Asylantrag
Datum: 02.10.2024
Uhrzeit: 10:00
Aktenzeichen: A 12 S 40/23
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit.
F. gegen Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte wegen Berufsunfähigkeitsrente
Datum: 01.10.2024
Uhrzeit: 14:00
Aktenzeichen: 9 S 1095/22
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Die Beteiligten streiten um die Bewilligung von Ruhegeld wegen Berufsunfähigkeit
A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022
Datum: 26.09.2024
Uhrzeit: 13:30
Aktenzeichen: 5 S 1823/23
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.
A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022
Datum: 26.09.2024
Uhrzeit: 13:30
Aktenzeichen: 5 S 1823/23
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.
A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022
Datum: 26.09.2024
Uhrzeit: 13:30
Aktenzeichen: 5 S 1823/23
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.
A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022
Datum: 26.09.2024
Uhrzeit: 13:30
Aktenzeichen: 5 S 1823/23
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.
A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022
Datum: 26.09.2024
Uhrzeit: 13:30
Aktenzeichen: 5 S 1823/23
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.
A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022
Datum: 26.09.2024
Uhrzeit: 13:30
Aktenzeichen: 5 S 1823/23
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.
A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022
Datum: 26.09.2024
Uhrzeit: 13:30
Aktenzeichen: 5 S 1823/23
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.
A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022
Datum: 26.09.2024
Uhrzeit: 13:30
Aktenzeichen: 5 S 1823/23
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.
A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022
Datum: 26.09.2024
Uhrzeit: 13:30
Aktenzeichen: 5 S 1823/23
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.
A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022
Datum: 26.09.2024
Uhrzeit: 13:30
Aktenzeichen: 5 S 1823/23
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Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.
A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022
Datum: 26.09.2024
Uhrzeit: 13:30
Aktenzeichen: 5 S 1823/23
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.
A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022
Datum: 26.09.2024
Uhrzeit: 13:30
Aktenzeichen: 5 S 1823/23
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.
A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022
Datum: 26.09.2024
Uhrzeit: 13:30
Aktenzeichen: 5 S 1823/23
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.
A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022
Datum: 26.09.2024
Uhrzeit: 13:30
Aktenzeichen: 5 S 1823/23
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.
A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022
Datum: 26.09.2024
Uhrzeit: 13:30
Aktenzeichen: 5 S 1823/23
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.
A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022
Datum: 26.09.2024
Uhrzeit: 13:30
Aktenzeichen: 5 S 1823/23
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.
A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022
Datum: 26.09.2024
Uhrzeit: 13:30
Aktenzeichen: 5 S 1823/23
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.
