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Letztes Update: vor 1 Jahr 26 Wochen

A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022

26.09.2024

Datum: 26.09.2024

Uhrzeit: 13:30

Aktenzeichen: 5 S 1823/23

 

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.

A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022

26.09.2024

Datum: 26.09.2024

Uhrzeit: 13:30

Aktenzeichen: 5 S 1823/23

 

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.

A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022

26.09.2024

Datum: 26.09.2024

Uhrzeit: 13:30

Aktenzeichen: 5 S 1823/23

 

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.

A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022

26.09.2024

Datum: 26.09.2024

Uhrzeit: 13:30

Aktenzeichen: 5 S 1823/23

 

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.

A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022

26.09.2024

Datum: 26.09.2024

Uhrzeit: 13:30

Aktenzeichen: 5 S 1823/23

 

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.

A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022

26.09.2024

Datum: 26.09.2024

Uhrzeit: 13:30

Aktenzeichen: 5 S 1823/23

 

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.

A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022

26.09.2024

Datum: 26.09.2024

Uhrzeit: 13:30

Aktenzeichen: 5 S 1823/23

 

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.

A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022

26.09.2024

Datum: 26.09.2024

Uhrzeit: 13:30

Aktenzeichen: 5 S 1823/23

 

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.

A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022

26.09.2024

Datum: 26.09.2024

Uhrzeit: 13:30

Aktenzeichen: 5 S 1823/23

 

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.

A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022

26.09.2024

Datum: 26.09.2024

Uhrzeit: 13:30

Aktenzeichen: 5 S 1823/23

 

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.

A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022

26.09.2024

Datum: 26.09.2024

Uhrzeit: 13:30

Aktenzeichen: 5 S 1823/23

 

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.

A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022

26.09.2024

Datum: 26.09.2024

Uhrzeit: 13:30

Aktenzeichen: 5 S 1823/23

 

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.

A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022

26.09.2024

Datum: 26.09.2024

Uhrzeit: 13:30

Aktenzeichen: 5 S 1823/23

 

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.

A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022

26.09.2024

Datum: 26.09.2024

Uhrzeit: 13:30

Aktenzeichen: 5 S 1823/23

 

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.

A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022

26.09.2024

Datum: 26.09.2024

Uhrzeit: 13:30

Aktenzeichen: 5 S 1823/23

 

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.

A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022

26.09.2024

Datum: 26.09.2024

Uhrzeit: 13:30

Aktenzeichen: 5 S 1823/23

 

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.

A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022

26.09.2024

Datum: 26.09.2024

Uhrzeit: 13:30

Aktenzeichen: 5 S 1823/23

 

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.

A. gegen Große Kreisstadt Singen wegen Gültigkeit der Rechtsverordnung der Stadt Singen zur Neuausweisung des flächenhaften Naturdenkmals "Kiesgrube Fließ" vom 20.12.2022

26.09.2024

Datum: 26.09.2024

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Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Der Antragsteller wendet sich gegen die Unterschutzstellung seines Außenbereichsgrundstücks, einer ehemaligen Kiesgrube, auf welcher sich im Laufe der Zeit eine artenreiche Fauna und Vegetation entwickelt hat, als Naturdenkmal durch die Antragsgegnerin. Er hält die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung für nicht gegeben und erkennt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in sein Eigentum.