Amnesty: Themenberichte

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Letztes Update: vor 8 Jahre 50 Wochen

Nächste Anhörung

22.02.2017

Das Verfahren gegen Dr. Nasser bin Ghaith wurde am 18. Januar in den Vereinigten Arabischen Emiraten eröffnet. Der gewaltlose politische Gefangene ist in Gefahr, gefoltert zu werden. Seine nächste Anhörung soll am 22. Februar stattfinden.

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Drohende Hinrichtungen

21.02.2017

Die Brüder Mahmoud Tale' Nayef und Taleb Tale'Nayef wurden vom Zentralen Strafgerichtshof im Irak am 9. August 2016 zum Tode verurteilt. Die "Geständnisse" wurden unter Folter erzwungen. Nun drohen weitere Misshandlungen.

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Keine medizinische Versorgung

21.02.2017

Die vietnamesischen Behörden verweigern dem gewaltlosen politischen Gefangenen Đinh Nguyên Kha nach einer Operation die medizinische Behandlung. Dies könnte Folter gleichkommen.

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Angriff auf Demonstrierende

21.02.2017

Hunderte Demonstrierende wurden von der vietnamesischen Polizei angegriffen. Die Demonstrierenden wollten weitere 619 Klagen gegen das taiwanesische Chemieunternehmen Formosa Plastics einreichen.

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Statement von Markus N. Beeko zum "Amnesty International Report 2016/17"

21.02.2017

"Schauen wir auf die Entwicklungen der vergangenen Monate, lässt sich feststellen, dass die Politik von mehr und mehr Regierungen sich mehr und mehr verabschiedet von dem internationalen Grundkonsens der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte", sagte Markus N. Beeko, Generalsekretär der deutschen Amnesty-Sektion, bei der Vorstellung des Reports in Berlin.

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Politik der Ausgrenzung greift weltweit Menschenrechte an

21.02.2017

Anlässlich der Veröffentlichung des "Amnesty International Report 2016/17" kritisiert Amnesty eine zunehmende "Wir gegen die Anderen"-Politik und warnt vor den Folgen für die Menschenrechte.

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Vereinigte Staaten von Amerika

19.02.2017

Auch zwei Jahre nachdem ein Ausschuss des US-Senats die Zusammenfassung eines Berichts über Misshandlungen im Rahmen des geheimen Inhaftierungsprogramms der CIA veröffentlicht hatte, war noch niemand für die in diesem Zusammenhang begangenen völkerrechtlichen Verbrechen zur Rechenschaft gezogen worden. Erneut wurden mehrere Häftlinge aus dem US-Gefangenenlager Guantánamo Bay auf Kuba verlegt, doch andere blieben dort weiter für unbestimmte Zeit inhaftiert, und in einigen wenigen Fällen wurden die Ermittlungsverfahren vor der Militärkommission fortgesetzt.

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Ungarn

19.02.2017

Nach einer 2016 verabschiedeten Verfassungsänderung ist die Regierung befugt, nahezu ohne demokratische Kontrolle den Ausnahmezustand zu verhängen; die Bedingungen dafür sind weit gefasst und vage formuliert. Roma litten nach wie vor unter Diskriminierung und wurden Opfer von vorurteilsmotivierten Straftaten. Trotz zunehmender internationaler Kritik setzte Ungarn die systematische Einschränkung der Rechte von Flüchtlingen und Migranten fort.

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Ukraine

19.02.2017

Nach wie vor kam es im Osten der Ukraine auf beiden Seiten zu sporadischen Verstößen gegen den vereinbarten Waffenstillstand. Sowohl die ukrainischen Streitkräfte als auch die pro-russischen Separatisten verübten Verletzungen des humanitären Völkerrechts, darunter Kriegsverbrechen wie Folter, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. In der Ukraine und den selbsternannten Volksrepubliken Donezk und Lugansk wurden Personen, die der Unterstützung der jeweils anderen Seite verdächtigt wurden, rechtswidrig inhaftiert, auch zum Zwecke des Gefangenenaustauschs.

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Türkei

19.02.2017

Die Regierung reagierte auf einen Putschversuch im Juli 2016 mit harten Maßnahmen gegen Staatsbedienstete und die Zivilgesellschaft. Im Visier standen insbesondere Personen, denen Verbindungen zur Fethullah-Gülen-Bewegung vorgeworfen wurden. Nach dem Putschversuch wurde der Notstand ausgerufen, der zum Ende des Jahres weiter bestand. Bis Ende 2016 wurden mehr als 40000 Menschen in Untersuchungshaft genommen

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Tunesien

19.02.2017

Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit 2016 weiterhin ein. Unter dem Ausnahmezustand und auf Grundlage der Antiterrorgesetze wurden die persönliche Freiheit und das Recht auf Freizügigkeit willkürlich eingeschränkt. Es gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein. Frauen wurden nach wie vor durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend vor geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt.

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Syrien

19.02.2017

Die am bewaffneten Konflikt in Syrien beteiligten Parteien verübten 2016 Kriegsverbrechen, schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und grobe Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden. Regierungskräfte und die mit ihnen verbündeten russischen Streitkräfte führten 2016 wahllose Angriffe durch und griffen Zivilpersonen und zivile Einrichtungen mit Bomben und Artillerie an. Dabei wurden Tausende Zivilpersonen getötet oder verletzt. Berichten zufolge setzten Regierungstruppen auch chemische Kampfstoffe ein.

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Sudan

19.02.2017

Die Behörden weigerten sich, Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zu vollstrecken. Die Sicherheitslage und die humanitäre Situation waren in den Bundesstaaten Darfur, Blue Nile und Südkordofan 2016 nach wie vor katastrophal. Dort kam es verbreitet zu Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht und andere internationale Menschenrechtsnormen. Es gab Hinweise darauf, dass Regierungskräfte in Darfur Chemiewaffen einsetzten. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung wurden willkürlich eingeschränkt.

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Saudi-Arabien

18.02.2017

Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2016 weiterhin empfindlich ein. Regierungskritiker, Menschenrechtsverteidiger und Aktivisten, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzten, wurden aufgrund vage formulierter Anklagen festgenommen und inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren nach wie vor an der Tagesordnung, insbesondere bei Verhören. Gerichte ließen noch immer "Geständnisse" als Beweismittel zu, die unter Folter erpresst worden waren, und verurteilten Angeklagte in unfairen Prozessen.

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Russland

18.02.2017

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren im Jahr 2016 verstärkten Einschränkungen unterworfen. Die Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Teilnehmende der regierungskritischen Proteste auf dem Moskauer Bolotnaya-Platz wurden fortgesetzt. Es gab Zweifel daran, dass dabei die internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren eingehalten wurden.

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Polen

18.02.2017

Die Regierung trieb 2016 Justizreformen mit großer Tragweite voran, die insbesondere das Verfassungsgericht betrafen. Seit dem Wahlsieg der die Partei Recht und Gerechtigkeit im Oktober 2015 traten 214 Gesetzesänderungen und neue Gesetze in Kraft. Von vielen Seiten wurde kritisiert, dass die gesetzlichen Neuregelungen im Eiltempo und ohne angemessene Beteiligung der Zivilgesellschaft erfolgten.

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Philippinen

18.02.2017

Die Regierung startete 2016 eine massive Kampagne gegen Drogen. Dabei wurden mehr als 6000 Menschen getötet. Auch Menschenrechtsverteidiger und Journalisten gerieten ins Visier und wurden von unbekannten Tätern oder bewaffneten Milizen getötet. Die Polizei setzte weiterhin unnötige und unverhältnismäßige Gewalt ein. In einem bahnbrechenden Gerichtsurteil wurde zum ersten Mal ein Polizist auf der Grundlage des Antifoltergesetzes von 2009 wegen Folter schuldig gesprochen.

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Marokko und Westsahara

18.02.2017

Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein. Journalisten wurden strafrechtlich verfolgt und Protestaktionen gewaltsam aufgelöst. Frauen waren vor dem Gesetz und im täglichen Leben Diskriminierung ausgesetzt. Einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren blieben strafbar. Gerichte verhängten Todesurteile, es gab jedoch keine Hinrichtungen.

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Jemen

18.02.2017

In dem 2016 weiterhin andauernden bewaffneten Konflikt verübten alle Parteien Kriegsverbrechen und andere schwere Verstöße gegen das Völkerrecht, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Die von Saudi-Arabien geführte Militärallianz, welche die international anerkannte Regierung des Jemen unterstützte, bombardierte Krankenhäuser und andere zivile Einrichtungen und verübte wahllose Angriffe, bei denen zahlreiche Zivilpersonen getötet oder verletzt wurden.

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Iran

18.02.2017

Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit waren 2016 weiterhin stark eingeschränkt. Personen, die friedlich Kritik äußerten, wurden festgenommen und nach grob unfairen Verfahren von Revolutionsgerichten zu Gefängnisstrafen verurteilt. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren weiterhin an der Tagesordnung und blieben straflos. Die Behörden verhängten und vollstreckten nach wie vor grausame Körperstrafen wie Auspeitschungen und Zwangsamputationen.

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