In Ausnahmefällen dürfen Menschen auch nach Cannabiskonsum noch Autofahren. Hierfür gelten aber strenge Voraussetzungen, die das AG Hamburg-Wandsbek nun konkretisierte. Freifahrtscheinen per Zoom erteilte es eine Absage.
Susann E. soll die Neonazis der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) unterstützt haben. Jetzt steht die Frau in Dresden vor Gericht. Verhandlungstermine sind bis Mitte 2026 angesetzt.
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Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, nach halbstündiger Aussprache den Entwurf der Bundesregierung für ein viertes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes“ (21/1496, 21/2078, 21/2146 Nr. 1.17) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/2597) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/2624) vor. Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes Mit dem Gesetzesbeschluss wird die Gasspeicherumlage abgeschafft. Unternehmen und Privathaushalte sollen ab dem kommenden Jahr weniger für Erdgas zahlen. Konkret geht es um Kosten für die Befüllung der Gasspeicher. Die Bundesregierung will dazu ein sogenanntes Umlagenkonto bis Ende 2025 mit 3,4 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) ausgleichen – einem Sondertopf des Bundes. Laut Gesetzentwurf macht die Umlage für Haushaltskunden rund 2,4 Prozent und für Großkunden rund fünf Prozent des Gaspreises aus. Die mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage einhergehenden Entlastungen müssten an die Endkunden weitergereicht werden, heißt es im Gesetzentwurf. Im Wege der Rechtsverordnung könne das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ein Umlageverfahren einführen, wenn dies für die Aufrechterhaltung der Gasversorgungssicherheit zwingend notwendig ist. (nki/hau/06.11.2025)
Aufnahme des Geschäftsbetriebes im Rahmen des Dienstleistungsverkehrs
Durfte eine WEG den Einbau von Heizungen, TV-Anschlüssen und Toiletten in ihren Kellerräumen erlauben? Auf den ersten Blick widersprach das zwar der Zweckvereinbarung, der BGH sieht darin aber noch keinen Grund, die Genehmigung zu kippen.
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Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 6. November 2025, eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (21/2589) zu Immunitätsangelegenheiten angenommen. Dabei handelt es sich um die Zustimmung zu einem Antrag auf Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse gegen den AfD-Abgeordneten Raimond Scheirich gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 6. November 2025. Der Beschlussempfehlung stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zu. Dagegen stimmte ein Abgeordneter der AfD-Fraktion, die sich im Übrigen enthielt. (vom/06.11.2025)
Wer beruflich gegen die organisierte Kriminalität ermittelt, kann verlangen, dass im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen wird. Das hat das BVerwG zugunsten von zwei BaFin-Mitarbeitern entschieden, die sich aufgrund ihrer Tätigkeit bedroht sehen.
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Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, über Wahlvorschläge der Fraktionen zur Besetzung von sieben Gremien abgestimmt. Erstens ging es um die Mitglieder des Beirats zur Auswahl von Themen für die Sonderpostwertzeichen ohne Zuschlag beim Bundesministerium der Finanzen (Programmbeirat, 21/2013), zweitens um die Mitglieder des Beirats für die grafische Gestaltung der Sonderpostwertzeichen beim Bundesministerium der Finanzen (Kunstbeirat, 21/2014), drittens um die Wahl von Mitgliedern des Beirats der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr (21/2362), viertens um die Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung "Deutsches Historisches Museum" (21/1977, 21/1978, 21/1979, 21/1980), fünftens um die Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums (21/2057), sechstens um die Wahl von Mitgliedern des Gremiums gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes (21/2058, 21/2563) und siebtens um die Wahl von Mitgliedern des Gremiums gemäß Paragraf 5 Absatz 4 des Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetzes (21/2059, 21/2564). Programmbeirat und Kunstbeirat Für die Wahl zum Programmbeirat lag ein Wahlvorschlag von CDU/CSU. AfD und SPD vor (21/2313), für die Wahl zum Kunstbeirat ein Wahlvorschlag von CDU/CSU und AfD (21/2314). Beide Wahlvorschläge wurden mehrheitlich bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken angenommen. Für den Programmbeirat wurden auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion Dr. Inge Gräßle und Dr. Andreas Lenz als ordentliche Mitglieder und Pascal Reddig und Dr. Florian Dorn als Stellvertreter gewählt; auf Vorschlag der AfD-Fraktion wurden Dr. Rainer Kraft als ordentliches Mitglied und Sven Wendorf als Stellvertreter gewählt; auf Vorschlag der SPD-Fraktion wurden Dr. Wiebke Esdar als ordentliches Mitglied und Kathrin Michel als Stellvertreterin gewählt. Für den Kunstbeirat wurden auf Vorschlag der Unionsfraktion Pascal Reddig als ordentliches Mitglied und Lukas Krieger als Stellvertreter und auf Vorschlag der AfD-Fraktion Rainer Groß als ordentliches Mitglied und Nicole Hess als Stellvertreterin gewählt. Beirat der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr Für die Wahl des Beirats der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wurden auf Wahlvorschlag von CDU/CSU, AfD und SPD (21/2362) für die Unionsfraktion Henning Rehbaum,, für die AfD-Fraktion Ulrich von Zons und für die SPD-Fraktion Martin Kröber gewählt. Kuratorium der Stiftung "Deutsches Historisches Museum" Für das Kuratorium der Stiftung "Deutsches Historisches Museum" wurde auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion (21/1977) einstimmig für die restliche Amtszeit als Mitglied Stephan Mayer als Nachfolger des ehemaligen Abgeordneten Thomas Hacker (FDP) gewählt. Ebenso einstimmig wurden als Stellvertreter gewählt Dr. Andreas Lenz als Nachfolger der ehemaligen Abgeordneten Anikó Glogowski-Merten (FDP) und persönlicher Stellvertreter von Stephan Mayer und Dr. Ottilie Klein als Nachfolgerin von Stephan Mayer und persönliche Stellvertreterin des CDU-Abgeordneten Ansgar Heveling. Die AfD-Fraktion hatte Sven Wendorf und als Stellvertreter Ronald Gläser vorgeschlagen (21/1978). Dem Wahlvorschlag stimmte lediglich die AfD-Fraktion zu, die übrigen Fraktionen lehnen ihn ab. Wendorf und Gläser sind somit nicht zu Kuratoriumsmitgliedern gewählt. Für die SPD-Fraktion (21/1979) wurde Dr. Franziska Kersten als Nachfolgerin der ehemaligen Abgeordneten Katrin Budde (SPD) und als persönliche Stellvertreterin des Abgeordneten Helge Lindh für die restliche Amtszeit bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion gewählt. Ebenfalls bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion wurde Marlene Schönberger (Bündnis 90/Die Grünen) in das Kuratorium gewählt. Sie hatte als Mitglied für den ehemaligen Abgeordneten Erhard Grundl (Bündnis 90/Die Grünen) und als persönliche Stellvertreterin ihrer Fraktionskollegin Awet Tesfaiesus kandidiert (21/1980). Wahrend diese Wahlen per Handzeichen erfolgten, wurde über drei Wahlvorschläge der Fraktion Die Linke für ein Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes (21/2057), für ein Mitglied des Gremiums gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes (21/2058) und für ein Mitglied des Gremiums gemäß Paragraf 5 Absatz 4 des Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetzes (21/2059) sowie über Wahlvorschläge der AfD-Fraktion zu den beiden letztgenannten Gremien (21/2563, 21/2564) mit Stimmzetteln und Wahlausweis abgestimmt. Bünger nicht in Parlamentarisches Kontrollgremium gewählt Die von der Linksfraktion als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums vorgeschlagene Abgeordnete Clara Bünger (21/2057) erreichte nicht die erforderliche Zahl von 316 Stimmen. Auf sie entfielen 271 Ja-Stimmen bei 285 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen. Die Volljuristin aus dem sächsischen Wahlkreis Dresden II – Bautzen zog erstmals 2021 über die Landesliste ihrer Partei in den Bundestag ein. Sie ist Obfrau ihrer Fraktion im Innenausschuss, ordentliches Mitglied im Wahlausschuss und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung. Zudem ist sie stellvertretendes Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses, Delegationsmitglied zur Parlamentarischen Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und stellvertretende Vorsitzende der Parlamentariergruppen Westafrika und Östliches Afrika. Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Bundesregierung muss das PKGr umfassend über die Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen. Das Gremium kann Akten und Dateien der Nachrichtendienste einsehen und Angehörige der Nachrichtendienste befragen. Außerdem hat es Zutritt zu allen Dienststellen der Nachrichtendienste. Kandidaten nicht in Bundesschuldenwesengesetz-Gremium gewählt Als Mitglied des Gremiums nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes hatte Die Linke Ines Schwerdtner vorgeschlagen (21/2058). Auf sie entfielen 253 Ja-Stimmen bei 284 Nein-Stimmen, 31 Enthaltungen und sieben ungültige Stimmen.Die AfD-Fraktion hatte ihre Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Rainer Groß und Sergej Minich als Mitglieder vorgeschlagen (21/2563). Auf Espendiller entfielen 141 Ja-Stimmen bei 415 Nein-Stimmen, elf Enthaltungen und acht ungültige Stimmen. Groß erhielt 139 Ja-stimmen bei 416 Nein-Stimmen, zwölf Enthaltungen und acht ungültigen Stimmen. Auf Minich entfielen 140 Ja-Stimmen bei 415 Nein-Stimmen, elf Enthaltungen und neun ungültigen Stimmen. Da alle vier Kandidaten nicht die erforderliche Mehrheit von 316 Stimmen erhielten, sind sie nicht als Mitglieder des Gremiums nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes gewählt. Nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes hat der Bundestag für die Dauer einer Legislaturperiode ein Gremium gewählt, das vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet wird. Dem Gremium dürfen nur Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages angehören. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Kandidaten nicht in Bundeswehrfinanzierungsgesetz-Gremium gewählt Als Mitglied des Gremiums gemäß Paragraf 5 Absatz 4 des Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetzes hatte die Fraktion Die Linke den Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch vorgeschlagen (21/2059). Auf Bartsch entfielen 297 Ja-Stimmen bei 239 Nein-Stimmen, 33 Enthaltungen und sieebn ungültigen Stimmen. Die AfD-Fraktion hatte ihre Abgeordneten Mirco Hanker und Thomas Ladzinski als Mitglieder vorgeschlagen.(21/2564). Hanker erhielt 140 Ja-Stimmen bei 420 Nein-Stimmen, neun Enthaltungen und sieben ungültigen Stimmen. Auf Ladzinski entfielen 138 Ja-Stimmen bei 421 Nein-Stimmen, elf Enthaltungen und sieben ungültigen Stimmen. Da alle Kandidaten nicht die erforderliche Zahl von 316 Stimmen erreichten, sind sie nicht als Mitglieder des Gremiums gemäß Paragraf 5 Absatz 4 des Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetzes gewählt. Das Gremium geht auf das vom Deutschen Bundestag eingerichtete Sondervermögen Bundeswehr (20/1409) zurück. Mit Hilfe des Sondervermögens sollen im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Basis der aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsausgaben nach Nato-Kriterien bereitgestellt werden. Nach Verausgabung des Sondervermögens sollen aus dem Bundeshaushalt weiterhin die finanziellen Mittel bereitgestellt werden, um das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr und den deutschen Beitrag zu den dann jeweils geltenden Nato-Fähigkeitszielen zu gewährleisten. Das Gremium besteht aus neun Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und wird vom Bundesministerium der Verteidigung regelmäßig über alle Fragen des „Sondervermögens Bundeswehr“ unterrichtet. (vom/06.11.2025)
Die große Mehrheit der Bundesbürger sieht sich nach der "Mitte-Studie" der Uni Bielefeld und der Friedrich-Ebert-Stiftung als überzeugte Demokraten. Doch einige haben auch ganz andere Ansichten. Der Wunsch nach einem starken Führer ist verbreitet.
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Die umstrittene "Stadtbild"-Äußerung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat am Donnerstag, 6. November 2025, auch im Bundestag zu einer scharfen Kontroverse über die deutsche Migrationspolitik und die innere Sicherheit geführt. Die Abgeordneten debattierten dazu in einer von der AfD-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel "Innere Sicherheit erhöhen, konsequent zurückführen und deutsche Leitkultur stärken – Konkrete Maßnahmen für ein besseres Stadtbild". AfD: Wähler wollen Wandel in der Migrationspolitik Zu deren Beginn hielt Dr. Bernd Baumann (AfD) dem Kanzler vor, dass er vor 25 Jahren eine "deutsche Leitkultur" gefordert und zuletzt im Wahlkampf eine "komplette Migrationswende" versprochen habe, doch danach jeweils "gar nichts" gekommen sei. Nun verspreche Merz, "das deutsche Stadtbild zu verändern", und beklage, dass die innere Sicherheit desolat sei. Das "Kernproblem" komme laut Merz aus "Kulturkreisen" mit einer Respektlosigkeit gegenüber Frauen und der Polizei, fügte Baumann hinzu. Es sei aber die CDU gewesen, die Migranten aus fremden Kulturkreisen "millionenfach hereingelassen" habe. Die Wähler wollten jedoch einen Wandel in der Migrationspolitik. In Deutschland lebten 1,3 Millionen Syrer und Afghanen als Bürgerkriegsflüchtlinge sowie 300.000 abgelehnte Asylbewerber, die "alle zurück" in ihre Heimat müssten. Das verändere das Stadtbild und werde von der AfD seit Jahren gefordert. Aus den Ankündigungen des Kanzlers werde indes auch jetzt "gar nichts". Solange die Union zwar Forderungen der AfD übernehme, aber in Wirklichkeit das Gegenteil mache, schade sie Deutschland und sich selbst. CDU/CSU: Klare Agenda in der Flüchtlingspolitik Alexander Throm (CDU/CSU) entgegnete, die Regierungskoalition von Union und SPD habe eine "klar festgelegte Agenda in der Flüchtlingspolitik". Als Erstes reduziere sie den Zugang zur illegalen Migration nach Deutschland. Dies habe sie bereits "zum Großteil geschafft: 50 bis 60 Prozent weniger Erstasylanträge als im vergangenen Jahr in den entsprechenden Vergleichsmonaten", sagte Throm. Dadurch würden die Belastungen in der Gesellschaft, bei den Behörden, den Kommunen und der Polizei reduziert, was wiederum Ressourcen schaffe, "um die Migrationslage im Innern zu ordnen" und für mehr Sicherheit zu sorgen. Dabei müssten Migrationen mit Bleibeperspektive gefordert werden, um die Integration zu fördern, während diejenigen ohne Bleibeperspektive "schnell und effektiv" das Land verlassen und abgeschoben werden müssten. Das sei "der Plan der Koalition für die nächsten vier Jahre". Das "Ordnen in Deutschland selbst" sei indes beim Bürger vor Ort noch nicht so spürbar. Es sei "quasi das Sinnbild, zu sagen, dass es sich im Stadtbild noch nicht bemerkbar macht". 63 Prozent der Menschen in Deutschland hätten verstanden, was Merz damit gesagt habe, und stimmten ihm zu. Grüne: Vielschichtiges Problem mit der inneren Sicherheit Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) konstatierte, Deutschland habe ein Problem mit der inneren Sicherheit, das weder neu sei noch einfach, sondern vielschichtig. Dies beginne damit, wenn das Auto von Abgeordneten vor deren Haustür "abgefackelt" werde, wie es jetzt der AfD passiert sei oder einer ehrenamtlichen Fraktionsvorsitzenden der Grünen in Hessen, bei der "quasi die Haustür weggesprengt" worden sei. Das Problem habe auch etwas zu tun mit rechtsextremem Terror wie in Halle und Hanau und islamistischem Terror etwa auf dem Berliner Breitscheidplatz, mit Femiziden, häuslicher Gewalt gegen Frauen und mit russischen Drohnen. Natürlich gebe es auch Migrationsprobleme im Land, und es stimme, wenn Merz sage, dass diejenigen Probleme machten, die sich nicht an Regeln halten. Das Problem an seiner "Stadtbild"-Äußerung sei aber die "Reduzierung von Leuten auf ihr Aussehen". Um die innere Sicherheit zu stärken, müsse dafür gesorgt werden, dass die Polizei in Deutschland ihre mehr als 20 Millionen Überstunden abbauen und genug Personal da ist, damit sie ihrer Arbeit ausreichend nachgehen kann. SPD: Mehr Polizisten mit besseren Befugnissen werden gebraucht Sebastian Fiedler (SPD) sagte, gebraucht würden mehr Polizisten mit besseren Befugnissen sowie "mehr Kriminalprävention, bessere Beleuchtung, saubere Plätze", Sozialarbeit, Wohnraum und "konsequentes Durchgreifen, wo Regeln verletzt werden". An vielen dieser Themen arbeite die Koalition. Sie könnte noch mehr für die Sicherheit in Deutschland tun, wenn sich weniger Sicherheitskräfte mit dem Rechtsextremismus in Deutschland beschäftigen müssten und wenn Russlands Präsident Wladimir Putin aufhören würde, "uns mit hybriden Angriffen, Desinformation und Destabilisierung zu bedrohen". Natürlich gebe es auch Straftaten von Zugewanderten, doch gehe die größte Bedrohung des Landes von Putin aus "und von jenen, die seine Lügen hier im Parlament verbreiten". Deutschland werde sicherer gemacht, indem man das Vertrauen stärke und nicht Hass säe. Dass das Land vielfältig sei, sei kein Zeichen des Niedergangs, sondern von Lebendigkeit, und Städte mit Vielfalt seien keine schwachen Städte: "Sie bleiben frei, wenn sie sich nicht spalten lassen", betonte Fiedler. Linke: Vielfalt ist unsere Stärke Mirze Edis (Die Linke) beklagte, dass derzeit eine Debatte zu erleben sei, in der wieder einmal Menschen gegeneinander ausgespielt werden sollten. Ausgelöst worden sei diese Debatte von Merz, "der meinte, man erkenne die deutschen Städte nicht mehr, das deutsche Stadtbild nicht mehr". Das Stadtbild Deutschlands seien aber die Menschen, die hier leben, die das Land aufgebaut haben, anpacken und Verantwortung übernehmen. Es seien "nicht die Verkäuferin mit dem Kopftuch, nicht der Pfleger mit dem türkischen Nachnamen, nicht die Nachbarin aus Syrien", die nicht ins Stadtbild passten, sondern "Rassisten, Faschisten, Hetzer und Schlägertrupps". Das Problem seien "Menschen, die mit Hass durch unsere Straßen ziehen" und andere bedrohen, und nicht die Vielfalt auf den Straßen. Diese Vielfalt sei vielmehr "unsere Stärke", fügte Edis hinzu und betonte, Deutschland sei vielfältig, solidarisch und "stärker, wenn wir zusammenstehen". (sto/06.11.2025)
In February 2024 we published a briefing note, MiFIR and MiFID II review: ten key things that EU financial institutions should know, which summarized the key features of the draft legislation that was generally known as the ‘MiFID II / MiFIR review’ and was designed to update both the Markets in Financial Instruments Directive II (MiFID II) and the Markets in Financial Instruments Regulation (MiFIR).
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antrag Die AfD-Fraktion will die Marktstellung der Landwirte stärken und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen.
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antrag Die AfD-Fraktion macht sich für Erhalt und Stärkung der deutschen Krabben- und Küstenfischerei stark.
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antrag Die AfD fordert in einem Antrag einen besseren Schutz geografischer Angaben auf Lebensmitteln und anderen Produkten.
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 6. November 2025, über eine Reihe von Vorlagen entschieden: Rechtshilfe: Der Bundestag den Vertrag über die strafrechtliche Rechtshilfe mit Indien angenommen. Mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke haben die Abgeordneten für den Gesetzentwurf gestimmt. Demnach soll die strafrechtliche Rechtshilfe mit Indien auf eine verbindliche völkervertragliche Grundlage gestellt werden. Dazu hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. Oktober 2024 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über die Rechtshilfe in Strafsachen“ (21/1854) vorgelegt, mit dem der Vertrag ratifiziert wird. Der Bundesrat hat keine Einwendungen gegen den Entwurf (21/2372) erhoben. Die Abstimmung erfolgte auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (21/2596). Wirtschaft: Die Abgeordneten haben einstimmig die Anpassung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige verabschiedet. Dazu hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2.1“ vorgelegt (21/1864). Abgestimmt wurde auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/2599) und eines Berichts des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/2627). Im Gesetzentwurf heißt es, die aktuell geltende standardisierte statistische Klassifikation der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union NACE sei überarbeitet worden und müsse in nationales Recht umgesetzt werden. Die zuvor geltende Version NACE Revision 2 wurde nach Regierungsangaben zuletzt 2006 durch die EU-Verordnung Nr. 1893 / 2006 revidiert und wird seit 2008 von den Mitgliedstaaten angewendet. Die neue NACE Revision 2.1 wirke sich unmittelbar auf die Bundesstatistik aus und erfordere eine Änderung nationaler Statistikgesetze. Die Wirtschaftsstatistiken in Deutschland basieren nicht unmittelbar auf der NACE, sondern auf der daraus abgeleiteten, tiefer gegliederten nationalen „Klassifikation der Wirtschaftszweige“ (WZ). Das Ziel der Artikel 1 bis 10 des Gesetzentwurfs ist die Anpassung der betroffenen nationalen Rechtsvorschriften an die sich aus der NACE Revision 2.1 und der WZ 2025 ergebenden wirtschaftssystematischen Vorgaben und an die sich aus den Änderungen der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der EU-Statistik ergebenden geänderten Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Union. Dabei seien für struktur- und konjunkturstatistische Erhebungen unterschiedliche Zeitpunkte des Inkrafttretens der neuen NACE Revision 2.1 zu berücksichtigen. Mit der Änderung des Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetzes werde darüber hinaus die Lieferung von Daten rechtlich klargestellt. Der Bundesrat hat Einwände gegen den Gesetzentwurf in seiner Stellungnahme (2172471) geltend gemacht.. Darin merkt die Länderkammer an, dass das Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe geändert werde und damit eine Regelungslücke entstehe. Diese betreffe die Erfassung des Vorjahresumsatzes bei Bauträgern für den Berichtszeitraum 2026. Der Wirtschaftszweig der Bauträger falle damit in der neuen NACE Revision 2.1 künftig nicht mehr in den Bereich des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe. Deshalb solle der Entwurf entsprechend geändert werden. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag in ihrer Gegenäußerung ab, nach Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe b den vorgeschlagenen Buchstaben c zu ergänzen. Bei der vermeintlichen Datenlücke handelt es sich ihrer Ansicht nach um keine Lücke. Bei einer entsprechenden Änderung des Gesetzestextes würden unnötigerweise Daten nach der alten Wirtschaftszweigklassifikation erhoben. Für die Jahreserhebung im Ausbaugewerbe gelte ab dem Berichtsjahr 2027 die neue Wirtschaftszweigklassifikation. Der Vierteljahresberichtskreis werde die neue Wirtschaftszweigklassifikation erst im Berichtsjahr 2028 eingeführt. Griechenland: Der Bundestag hat einstimmig dem Antrag der Bundesregierung (21/2324, 21/2490) zugestimmt, dass Griechenland vorzeitig eine Teilrückzahlung gewährter Kredite leisten darf. Griechenland hat seine europäischen Partner um Zustimmung zur vorzeitigen Teilrückzahlung der bilateralen europäischen Kredite des ersten Hilfsprogramms (Greek Loan Facility, GLF) gebeten. Es gehe um die vorzeitige Teilrückzahlung von 5,29 Milliarden Euro. In der Begründung des Antrags heißt es, Griechenland habe um Zustimmung zu einer vorzeitigen Teilrückzahlung der bilateralen europäischen Kredite des ersten Hilfsprogramms GLF unter Verzicht auf die Anwendung der Parallelitätsklauseln der EFSF (zweites Hilfsprogramm) und des ESM (drittes Hilfsprogramm) gebeten. Dazu erläutert die Bundesregierung, in den Finanzhilfevereinbarungen von Griechenland mit der EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) und dem ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) seien Klauseln enthalten, die Griechenland im Fall einer vorzeitigen Rückzahlung der bilateralen Kredite auch zu einer parallelen Tilgung gegenüber EFSF und ESM in proportionaler Höhe verpflichtet hätten. Derzeit stünden noch bilaterale GLF-Kredite in Höhe von 31,6 Milliarden Euro aus. Kassensicherungsverordnung: Der Bundestag hat der zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (21/1925, 21/2146 Nr. 2) ab, die das Bundesfinanzministerium (BMF) vorgelegt hat, zugestimmt. Für die Vorlagen haben CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke gestimmt, die AfD hat sich enthalten. Die Entscheidung erfolgte auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/2586). Im Nachgang zur Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung hätten sich Klarstellungsbedarf sowie weiterer redaktioneller Änderungsbedarf ergeben, heißt es. Demnach müsse nach Paragraf 9 Absatz 2 der Kassensicherungsverordnung ein Taxiunternehmer, der zur Absicherung von Taxameter-Daten vor dem 1. Januar 2021 schon die Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme (INSIKA-Technik) eingesetzt hat, bei einem Fahrzeugwechsel dies dem Finanzamt mitteilen. Dies sei sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltung arbeitsaufwendig. Zukünftig könne ein Taxiunternehmer bei einem Fahrzeugwechsel den vollen Übergangszeitraum nach Paragraf 9 der Verordnung für die Umrüstung nutzen und eine Mitteilungspflicht entfalle. In der Datenbank „Measuring Instruments Certificates“ der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt seien bereits drei Wegstreckenzähler mit digitalen Schnittstellen aufgeführt. Aufgrund dessen habe das BMF gemäß Paragraf 10 der Verordnung ein Schreiben zur Bestimmung des Anwendungszeitpunktes für Wegstreckenzähler erlassen. Die Anwendung auf Wegstreckenzähler lasse sich derzeit nur durch eine Gesamtschau von Verordnung und BMF-Schreiben bestimmen. Dieses Verfahren solle vereinfacht und damit die Rechtsbefolgung erleichtert werden. Zu diesem Zweck sollen redaktionelle Änderungen sowie verschiedene Klarstellungen umgesetzt werden. Die bislang geltende Einschränkung der Übergangsregelung bei einem Fahrzeugwechsel soll aufgehoben werden. Die bisherige Bestimmung zur Anwendung der Kassensicherungsverordnung auf Wegstreckenzähler durch ein BMF-Schreiben soll in die Verordnung übernommen werden. Darüber hinaus sollen schon vor dem 1. Juli 2024 in den Verkehr gebrachte Wegstreckenzähler mit einer digitalen Schnittstelle ab 2027 in den Anwendungsbereich aufgenommen werden. Weinbau: "Bewährte Praxis im Weinbau erhalten – Backpulver wieder als Grundstoff im Pflanzenschutz zulassen" lautet der Titel eines Antrags der AfD (21/2042), den der Bundestag mit breiter Mehrheit gegen das Votum der AfD abgelehnt hat. Grundlage der Abstimmung war eine Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (21/2304). Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Kaliumhydrogencarbonat und Natriumhydrogencarbonat erneut als Grundstoffe gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zugelassen werden. Zudem solle die Bundesregierung dafür sorgen, dass deutsche Winzer nicht durch regulatorische Unterschiede innerhalb der EU benachteiligt werden. Auch solle sie sicherstellen, dass Wettbewerbsverzerrungen aufgrund ungleicher Behandlung dieser Substanzen innerhalb der EU beseitigt werden. Petitionen: Angenommen wurden elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen, die beim Bundestag eingegangen sind und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelte sich dabei um die Sammelübersichten 65 bis 75 (21/2265, 21/2266, 21/2267, 21/2268, 21/2269, 21/2270, 21/2271, 21/2272, 21/2273, 21/2274, 21/2275). Fortzahlung des Pflegegeldes für Kinder bei Krankenhausaufenthalten Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung, bei einem stationären Aufenthalt eines pflegebedürftigen Kindes das Pflegegeld auch über den 28. Tag hinaus zu gewähren, sofern die Eltern das Kind zusätzlich zum stationären Pflegepersonal pflegen. Zur Begründung heißt es in der Eingabe, pflegende Eltern gäben ihre Berufstätigkeit auf, um ihre Kinder versorgen zu können. Sie pflegten ihre Kinder ganztägig stationär und leisteten damit einen wichtigen Beitrag, da es gar nicht möglich sei, genügend Pflegepersonal für die Kinder bereitzustellen. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 15. Oktober verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nur vor, die Petition dem Bundesministerium für Gesundheit „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. Weiterzahlung von Pflegegeld in den ersten vier Wochen In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf die seit 1996 geltende Regelung, wonach das Pflegegeld in den ersten vier Wochen einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder einer Aufnahme in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen weiterzuzahlen sei. Ziel sei es, die Pflegebereitschaft der Angehörigen insbesondere von besonderen Personengruppen wie pflegebedürftigen Kindern oder altersverwirrten Personen auch bei einem Krankenhausaufenthalt zu erhalten. Im Übrigen betont der Petitionsausschuss, dass das Pflegegeld kein Entgelt für erbrachte Pflegeleistungen darstelle, sondern Pflegebedürftige in den Stand versetzen solle, Angehörigen und sonstigen Pflegepersonen eine materielle Anerkennung für die sichergestellte Pflege zukommen zu lassen und einen Anreiz zur Erhaltung der Pflegebereitschaft zu bieten. Es solle die Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen stärken, damit sie die Pflege selbst gestalten können. Der Anspruch auf die Geldleistung stehe allein den Pflegebedürftigen zu, die sie der Pflegeperson zuwenden können, „aber nicht müssen“. Ausnahmen von der „Vier-Wochen-Regelung“ Ausnahmen von der „Vier-Wochen-Regelung“ gibt es der Vorlage zufolge schon heute. So gebe es eine Weiterzahlung des Pflegegeldes für pflegebedürftige Personen, „die ihre Pflege durch von ihnen als Arbeitgeber beschäftigte besondere Pflegekräfte sicherstellen und bei denen die Kosten von der Sozialhilfe ganz oder teilweise übernommen werden“. Die Praxis habe gezeigt, dass die pflegerische Versorgung insbesondere von pflegebedürftigen Menschen mit Behinderungen, die auf eine von ihnen beschäftigte persönliche Assistenzkraft angewiesen sind, während eines Krankenhausaufenthaltes nicht ausreichend sichergestellt sei. Bei diesen Personen werde das Pflegegeld ohne zeitliche Begrenzung gezahlt. Dies gelte auch bei mehrmaligem Krankenhausaufenthalt. Bei pflegebedürftigen Kindern gehe der Gesetzgeber hingegen bislang davon aus, „dass die pflegerische Versorgung während des Krankenhausaufenthaltes ausreichend sichergestellt ist und der Pflegebereitschaft der häuslich Pflegenden durch Weiterzahlung des Pflegegeldes während der ersten 28 Tage genügend Rechnung getragen ist“, heißt es in der Beschlussempfehlung. Der Ausschuss hält die Petition gleichwohl für geeignet, um auf das Anliegen aufmerksam zu machen. (hau/eis/ste/06.11.2025)
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 6. November 2025, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Europol: Der Entwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes (21/2373) wurde zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen. Nach der Mitte 2022 in Kraft getretenen Änderung der sogenannten Europol-Verordnung der EU sollen die Vorschriften des Europol-Gesetzes nach dem Willen der Bundesregierung entsprechend angepasst werden. Danach muss die Änderungsverordnung als unmittelbar geltendes EU-Recht nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Das Europol-Gesetz regele jedoch innerstaatlich die Zuständigkeiten der beteiligten Behörden von Bund und Ländern bezüglich der Zusammenarbeit mit Europol sowie die Beziehungen dieser Behörden im Verhältnis zueinander bei der Zusammenarbeit mit Europol, führt die Bundesregierung aus. Soweit sich die entsprechenden Bestimmungen des Europol-Gesetzes auf Regelungen beziehen, die mit der Änderungsverordnung geändert, aufgehoben oder neu eingefügt wurden, sind diese daher laut Bundesregierung anzupassen. Verstöße gegen EU-Maßnahmen: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (21/2508) wird federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie weiterberaten. Pflanzenschutzgesetz: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Regelungen (21/2473) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat überwiesen. Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln durch berufliche Verwender soll ab dem 1. Januar 2026 elektronisch und in einem maschinenlesbaren Format erfolgen. Mit der Gesetzesänderung sollen EU-rechtliche Anpassungen an das deutsche Pflanzenschutzgesetz vorgenommen werden. Der Gesetzentwurf reagiert auf die EU-Durchführungsverordnung 2023 / 564, die die elektronische und maschinenlesbare Dokumentation von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen ab Januar 2026 vorschreibt. Bisher sei in Deutschland sowohl eine schriftliche als auch eine elektronische Dokumentation zulässig. Die Anpassung sei notwendig, um Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen und unionsrechtswidrige Regelungen zu beseitigen, heißt es in dem Entwurf. Tiergesundheit: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes (21/2475) wird ebenfalls im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat weiterberaten. Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, dient das Gesetz der Umsetzung von EU-Recht und beinhaltet die Übernahme von Begriffsbestimmungen, die Anpassung von Regelungen zur Seuchenmeldung, die Neuregelung von immunologischen Tierarzneimitteln sowie die Änderung von Entschädigungsregeln und Bußgeldern. Unter anderem müssen alle Tierärzte bis Ende Januar elektronisch melden, wenn sie Antibiotika bei Hunden und Katzen verschrieben haben. Die neuen Regelungen, heißt es in dem Gesetzentwurf, dienten der Verbesserung der Datengrundlage, um Tendenzen bei der Antibiotikaanwendung festzustellen und mögliche Risikofaktoren auszumachen. Sie trügen so zur Fortentwicklung der Maßnahmen zur umsichtigen Verwendung von antibiotischen Wirkstoffen bei. Dies sei für die Bekämpfung des Problems von antibiotischen Resistenzen von zentraler Bedeutung. Hintergrund seien EU-Vorgaben, die seit April 2021 beziehungsweise Januar 2022 das nationales Recht überlagerten. Die Anpassung erfolge in mehreren Arbeitspaketen, der vorliegende Entwurf sei der erste Schritt. Es bestehe auch Änderungsbedarf bei Entschädigungsregelungen für Tierhalter und bei der Systematik der Regelungen zu immunologischen Tierarzneimitteln. Eigenmittel-Anforderungen: Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1174 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU und der EU-Verordnung Nr. 806/2014 im Hinblick auf bestimmte Aspekte der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (21/2509) ist zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen worden. Darin will die Bundesregierung Änderungen am europäischen Rechtsrahmen für die Abwicklung von Banken eins zu eins umsetzen. Es gehe dabei um „technische Vorgaben, wie für Banken, deren Konzernstruktur aus mehreren, aneinandergereihten Tochterunternehmen (“Daisy Chains„) besteht, die Mindestanforderungen an Verlustpuffern aus Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bestimmt und erfüllt werden“. Ziel sei eine „ausreichende Verlusttragung innerhalb des Konzerns in einer Abwicklung“, wobei verhindert werden solle, „dass Tochtergesellschaften überproportional belastet werden“. Darüber hinaus regele die Richtlinie, dass Banken, die im Wege eines regulären Insolvenzverfahren zu liquidieren wären, von der Anforderung zum Aufbau von Verlustpuffern für die Abwicklung ausgenommen sind. Fahrverbote: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland (21/2375) wird im federführenden Verkehrsausschuss weiterberaten. Geplant sind Änderungen im Zusammenhang mit der Vollstreckung von Fahrverboten für Inhaber ausländischer EU- und EWR-Führerscheine, „die keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben“. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass auf diesen Führerscheinen das Fahrverbot für das Inland künftig nicht mehr vermerkt wird. Stattdessen soll die Sanktion in das Fahreignungsregister (FAER) eingetragen werden, „sodass sie für die Kontrollbehörden durch Einsichtnahme in das FAER ersichtlich ist“. Damit will die Regierung nach eigener Aussage ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2021 umsetzen. Dem Urteil zufolge sind Mitgliedstaaten nicht berechtigt, auf EU- und EWR-Kartenführerscheinen von Inhabern, die ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in dem Mitgliedstaat haben, einen Vermerk über das Verbot anzubringen, in ihrem Hoheitsgebiet zu fahren. Gesundheitsversorgung: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Haft, insbesondere von suchtkranken Menschen" (21/2244) ist zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen worden. Für Menschen mit Suchterkrankung sei die Haft eine wichtige Zeit, um sich auf eine adäquate Behandlung und Therapie einlassen zu können, heißt es in dem Antrag. Suchtkranke Menschen in Haft oder im Maßregelvollzug hätten Anspruch auf eine adäquate medizinische Versorgung, die gleichwertig den Standards außerhalb des Vollzugs entsprechen müsse. Ob dieser Anspruch immer flächendeckend umgesetzt werde, lasse sich schwer überprüfen, denn die föderale Struktur und die unzureichende Datenerhebung seien zentrale Herausforderungen für die Versorgung. Derzeit hätten inhaftierte Personen für die Dauer ihrer Haftzeit keinen Krankenversicherungsschutz, ihre Behandlungen würden über die Justizkassen der Länder finanziert. Eine explizite Ausweisung der Kosten in den jeweiligen Haushalten der Justizministerien gebe es nicht, sodass nicht nachvollziehbar sei, wie viel Geld die Länder jeweils für die Gesundheitsversorgung ihrer Inhaftierten ausgeben. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, sich für bundesweit verbindliche, einheitliche Standards für die medizinische und psychosoziale Versorgung von suchtkranken Menschen im Straf- beziehungsweise Maßregelvollzug einzusetzen, die eine gleichwertige medizinische Versorgung in allen Bundesländern sicherstellen. Mindeststeuer: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Steuergestaltung verhindern – Mindeststeuer stärken" (21/2245) wird federführend im Finanzausschuss beraten. Die Bundesregierung soll sich laut Antrag auf internationaler und auf EU-Ebene für die globale Mindeststeuer einsetzen. Außerdem wird verlangt, die internationale Steuerkooperation und Infrastruktur zur Erfassung von Vermögen und den Austausch von Bankdaten weiter zu verbessern. Nach Angaben der Fraktion entgehen den öffentlichen Kassen durch Steuertricks von Konzernen jährlich Milliardeneinnahmen. So würden beispielsweise durch komplexe Unternehmenskonstrukte legale Schlupflöcher und Besteuerungsunterschiede zwischen Ländern ausgenutzt. Beispielhaft für die Tragweite aggressiver Steuergestaltungen großer Konzerne seien die reichsten Unternehmenseigner Deutschlands, die durch Steuergestaltungen heute effektiv 30 Prozent Steuern auf ihre Einkünfte zahlen würden und damit nur noch die Hälfte im Vergleich zu 1996. Außerdem wird gefordert, an den aktuell bestehenden Regeln zur sogenannten Lizenzschranke festzuhalten. Der von der Bundesregierung geplante Wegfall der Lizenzschranke sei falsch, argumentiert die Fraktion. „Faktisch macht dies den Weg für Unternehmen frei, Lizenz- und Markenrechte an Tochtergesellschaften im Ausland zu vergeben. Die Steuerersparnis, die durch eine geringere Besteuerung im Ausland entsteht, kommt somit den Profiten von Unternehmen zustande, die sich an der Nutzung von Steuertricks orientieren“, heißt es in dem Antrag. Dies führe auch zu einem Anreiz zusätzlicher Wertschöpfung im Ausland. Braunkohleverstromung: Ein Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland (21/2598) ist zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen worden. Dabei geht es um die Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages gemäß Paragraf 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes. Haushaltsjahr 2024: Der Antrag des Bundesministeriums der Finanzen auf Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2024 – Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2024 (21/2353) ist zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen worden. Darin heißt es, der Bundesrechnungshof werde voraussichtlich gegen Ende des Jahres dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung seine Bemerkungen 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2024 zuleiten, sodass die Regierung im Anschluss entlastet werden kann. Pflanzenschutz: "Ideologiefreien, innovativen Pflanzenschutz gewährleisten – Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft sichern" lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/2546), der federführend im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beraten wird. Die AfD-Fraktion macht sich für einen „ideologiefreien und innovativen Pflanzenschutz“ stark. In einem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, für einen bedarfsgerechten und dauerhaft gesicherten Pflanzenschutz „nach guter fachlicher Praxis zu sorgen“, die Versorgung der heimischen Landwirtschaft mit Pflanzenschutzmitteln sicherzustellen und Planungssicherheit durch verlässliche Übergangsfristen sowie rechtssichere und zügige Notfallzulassungen zu gewährleisten. Zudem soll die Regierung das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel grundlegend entbürokratisieren, sämtliche über das Unionsrecht hinausgehenden nationalen Auflagen, Verschärfungen oder zusätzlichen Prüfverfahren abschaffen und das gesamte Verfahren an den unionsrechtlichen Vorgaben (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) ausrichten. Zu den Forderungen der Fraktion gehört auch, dass die Bundesregierung Zulassungsentscheidungen ausschließlich auf Basis einer wissenschaftsbasierten Nutzen-Risiko-Abwägung treffen soll, bei der Vorteile für Ertrag, Ernährungssicherung und Sortenvielfalt sowie Risiken für Umwelt, Mensch und Tier berücksichtigt und transparent bewertet werden. Düngeverordnung: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Düngeverordnung reformieren – Bedarfsgerechte Düngung nach guter fachlicher Praxis wieder ermöglichen" (21/2547) wurde ebenfalls in den Landwirtschaftsausschuss überwiesen. Nach Auffassung der Abgeordneten der AfD-Fraktion stellt die derzeitige Düngeverordnung (DüV) für viele landwirtschaftliche Betriebe eine unverhältnismäßige Belastung dar. In ihrem Antrag fordern die Antragsteller von der Bundesregierung unter anderem, alle seit 2017 bestehenden Düngeauflagen einer fachlichen, ökologischen und verursachergerechten Überprüfung zu unterziehen und gegebenenfalls abzuschaffen. Auch bestehende Sperrfristen, Vorgaben zu Lagerkapazitäten und Einarbeitungstechniken sollen auf ihre fachliche und ökologische Sinnhaftigkeit überprüft werden. Die Eigenverantwortung der Betriebe bei der Düngung zu soll nach dem Willen der AfD-Fraktion gestärkt und moderne Präzisionsmethoden sowie digitale Nährstoffplanung anerkannt werden. Bürokratieabbau in der Landwirtschaft: Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion trägt den Titel: "Entlastung der Landwirtschaft durch Bürokratieabbau und Deregulierung" (21/2548). Auch diese Vorlage wird im Landwirtschaftsausschuss federführend beraten. ) Die Fraktion der AfD fordert in dem Antrag von der Bundesregierung die Entlastung der Landwirtschaft durch Bürokratieabbau und Deregulierung. Konkret erwarten die Abgeordneten von der Regierung unter anderem ein umfassendes Moratorium für sämtliche neuen Bürokratiepflichten und Meldeauflagen in der Land- und Forstwirtschaft. Zudem fordern sie, die bestehenden und geplanten Auflagen und ordnungsrechtlichen Vorschriften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unverzüglich auf ihre Effizienz und Wirksamkeit zu überprüfen Markstellung der Landwirte: Die AfD-Fraktion hat zudem einen Antrag mit dem Titel "Marktstellung der Landwirte stärken – Faire Wettbewerbsbedingungen schaffen" (21/2549) eingebracht, der ebenfalls in den Landwirtschaftsausschuss überwiesen wurde. In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, ein nationales Maßnahmenpaket zur Stärkung der Marktstellung landwirtschaftlicher Erzeuger gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel, Verarbeitungsunternehmen und Handelsketten vorzulegen. Dieses Paket beinhaltet erstens die Einführung verbindlicher gesetzlicher Standards gegen unfaire Handelspraktiken, unabhängig von EU-Vorgaben wie der sogenannten UTP-Richtlinie, zweitens ein konsequentes Vorgehen gegen ruinöse Preisdumping-Strategien im Lebensmitteleinzelhandel; drittens die rechtliche, steuerliche und bürokratische Entlastung von Erzeugergemeinschaften und Genossenschaften, damit Landwirte ihre Vermarktung selbstbestimmt organisieren können - und viertens die Stärkung der eigenverantwortlichen Bündelung des Angebots durch Erzeugergemeinschaften und andere Zusammenschlüsse. Geografische Angaben: "Schutz geografischer Angaben stärken – Praktikabilität, Wettbewerbsfähigkeit und Rechtsklarheit sichern" lautet der Titel eines AfD-Antrags (21/2550), der zur federführend Beratung in den Landwirtschaftsausschuss überwiesen wurde. Der Schutz geografischer Angaben und garantiert traditioneller Spezialitäten ist nach Auffassung der AfD-Fraktion für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und regionalen Identität deutscher Agrarprodukte, Lebensmittel, Weine, Spirituosen sowie auch handwerklicher und industrieller Erzeugnisse von zentraler Bedeutung. In dem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, Definition und Einbeziehung des Erzeugerbegriffs praxisgerecht zu gestalten, Bürokratie und Kosten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) minimieren. Werbemöglichkeiten für nicht registrierte Betriebe sollen nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden, sodass für eine Übergangszeit von zwei Jahren ab Beginn der Vermarktung es Familienbetrieben sowie kleineren und mittelständischen Unternehmen weiterhin gestattet werden soll ihren hauseigenen regionalen Produkten einen vergleichbaren geografischen Bezug zu schreiben zu können wie Produkten mit registrierter geografischer Herkunftsangabe, sofern die Gefahr einer Verwechslung mit der registrierten Angabe ausgeschlossen sei. Küstenfischerei: Ebenfalls an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Erhalt und Stärkung der deutschen Krabben- und Küstenfischerei" (21/2551). In ihrem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, einen zweckgebundenen „Fischereifonds“ zu etablieren, welcher sich aus Offshore-Ausschreibungen und nationalen Mitteln zusammensetzt. Dieser Fonds soll finanzielle Ausgleichszahlungen für verlorene Fangräume bereitstellen, Soforthilfen und Liquiditätsüberbrückungen gewährleisten und den freiwilligen Flottenabbau sowie die Modernisierung und Anpassung der Flotten unterstützen, um umweltfreundlichere Technologien zu fördern. Geoengineering: Um die möglichen schadhaften Auswirkungen von Geoengineering geht es in einem Antrag der AfD-Fraktion (21/2552), der zur federführenden Beratung an den Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung überwiesen wurde. Die AfD-Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, eine Prüfung der Sicherheitslage vorzunehmen und eine Enquete-Kommission zu etablieren, die die Risiken von Geoengineering herausarbeiten solle. Außerdem fordert die AfD von der Bundesregierung, sich völkerrechtlich bei den zuständigen Gremien „für eine generelle und rechtliche Prüfung von Geoengineering einzusetzen“. Laut Umweltbundesamt umfasst Geoengineering „bewusste und großskalige Veränderungen des Klimasystems mit dem Ziel, die vom Menschen gemachte (anthropogene) Klimaerwärmung zu mildern“. Die AfD bezieht sich in ihrem Antrag auf die beiden Methoden Carbon Dioxide Removal (CDR) und SRM (Solar Radiation Management). Während bei ersterer die Kohlenstoffdioxidkonzentration in der Atmosphäre verringert werden soll, ist es Ziel von SRM, die eintreffende Sonneneinstrahlung zu verringern und so die Erderwärmung zu reduzieren. Laut antragstellender Fraktion stellen solche Eingriffe auf das Weltklima eine Gefahr für Menschen und Klima dar und bedürfen strenger Regulierung. Arzneimittelversorgung: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel "Flächendeckende Arzneimittelversorgung mit Apotheken zukunftssicher machen" (21/2553) eingebracht. Die Vorlage wird federführend im Gesundheitsausschuss beraten. Apotheken gäben nicht nur Arzneimittel ab, sondern seien auch das wohnortnächste, größte, vielfältigste, fachkundig geführte und sichere dezentrale Lager für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Das finanzielle Risiko und die Vorfinanzierung trügen dabei die Apotheker selbst, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Die Apotheken hätten gleichwohl mit einer Vielzahl von Problemen zu kämpfen. Dazu gehörten der steigende Kostendruck, Medikamentenlieferengpässe, die Inflation, Personalmangel und die zunehmende Bürokratie. Hinzu komme der Trend zum Versandhandel mit Arzneimitteln. Als Folge expandierten die großen Versender im EU-Ausland, während die Apothekenzahl in Deutschland ständig sinke. Daher müsse dringend die flächendeckende Arzneimittelversorgung über Apotheken zukunftssicher gemacht werden. Dabei dürften die Grenzen der Aufgabengebiete von Ärzten und Apothekern nicht verwischt werden. Die Abgeordneten fordern unter anderem, sämtliche Vergütungen von Apotheken anzuheben und Bürokratie abzubauen. Den Apotheken müsse zudem die Möglichkeit gegeben werden, vorgeschriebene Mindestanforderungen an Ausstattung und Räumen für Labor- und Rezepturarbeiten zu unterschreiten und in Fällen, in denen dies der ärztlichen Verordnung entspricht, statt einer Rezeptur ein Fertigarzneimittel abzugeben. Weltgesundheitsorganisation (WHO): Ebenfalls im Gesundheitsausschuss beraten wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Austritt Deutschlands aus der WHO und Neuausrichtung internationaler Gesundheitskooperation" (21/2554). Es gebe weder effektive parlamentarische Kontrollmechanismen für die WHO-Programme noch eine unabhängige Gerichtsbarkeit zur Überprüfung ihrer Entscheidungen. Die Verhandlungsführung beim Abschluss des Pandemievertrags hätte im Fall Deutschlands bei der Europäischen Union gelegen. Der Bundestag sei in die Verhandlungen nicht eingebunden gewesen, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Die WHO finanziere sich zu etwa 80 Prozent aus freiwilligen, zweckgebundenen Beiträgen. Ein erheblicher Teil dieser Mittel stamme nicht aus regulären Pflichtbeiträgen von Staaten, sondern von privaten und geopolitisch motivierten Akteuren. 2024 sei China zum größten Geldgeber der WHO geworden, nachdem die USA ihre Beiträge reduziert hätten. Die Ausweitung chinesischer Zahlungen sei Bestandteil einer umfassenden außenpolitischen Strategie, wie die AfD erläutert. Trotz der tiefgreifenden globalen Auswirkungen der Corona-Pandemie habe es bislang keine umfassende, unabhängige Aufarbeitung des internationalen Krisenmanagements unter Beteiligung der WHO gegeben. Solange sich die WHO ihrer Verantwortung nicht stelle, fehle ihr jede glaubhafte Grundlage, um künftig bindende Standards zu setzen, heißt es in dem Antrag weiter. Vor diesem Hintergrund sei es geboten, dass Deutschland den Austritt aus der WHO erkläre und sich für den Aufbau eines neuen, demokratisch legitimierten und wissenschaftlich pluralen Systems internationaler Gesundheitskooperation einsetze. Steuergerechtigkeit: Statt einer höheren Pendlerpauschale soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lieber der steuerliche Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigen. Diese Forderung erhebt sie in einem Antrag (21/2558), der an den Ausschuss für Finanzen zur Federführung überwiesen wurde. Derzeit verringert der Pauschbetrag das zu versteuernde Einkommen von Arbeitnehmern um 1.230 Euro. Die Grünen wollen diesen Betrag auf 1.500 Euro erhöhen. Dafür soll die im Entwurf der Bundesregierung für das Steueränderungsgesetz (21/1974) vorgesehene Erhöhung der Entfernungspauschale entfallen. Die Regierung will, dass Arbeitnehmer auch für die ersten 20 Kilometer 38 Cent pro Kilometer absetzen können statt des bisher reduzierten Betrags von 30 Cent. Ferner wollen die Grünen, dass Fahrräder, E-Scooter und E-Roller, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zur privaten Nutzung überlassen, bis 8.000 Euro steuerfrei bleiben. Alleinerziehende sollen ein monatliches, einkommensunabhängiges Alleinerziehendengeld nach Vorbild des Kindergeldes erhalten. Mitgliedsbeiträge zu Gewerkschaften wollen die Grünen als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig machen, so dass sie nicht mehr unter die Werbungskostenpauschale fallen. Neben Jobtickets sollen Arbeitnehmer auch Bahncards, die sie von ihrem Arbeitgeber erhalten, nicht mehr versteuern müssen, ohne dass wie bisher eine „notwendige und aufwändige Vorab-Amortisationsrechnung“ nötig ist. Die Verpflegungspauschalen für Abwesenheiten sollen um fünf Euro auf 19 und 38 Euro angehoben werden. Im Gegenzug solle die Regierung nicht nur auf die Erhöhung der Entfernungspauschale verzichten, sondern auch auf die Senkung der Umsatzsteuer auf sieben Prozent für Speisen in der Gastronomie. Dafür wiederum verlangt die Antragstellerin von der Bundesregierung, „ein Gesetz für eine umfassende Reform der Umsatzsteuer vorzulegen, die vor allem die zahlreichen und aus der Zeit gefallenen Ausnahmen und Sondertatbeständen reduziert“. Journalismus und Bürgerbusse sollen als gemeinnützige Tätigkeiten vollzogen werden können. Eine gelegentliche politische Betätigung von gemeinnützigen Organisationen soll nicht zum Verlust des Status der Gemeinnützigkeit führen. Plattformaufsicht: Außerdem haben die Grünen einen Antrag mit dem Titel "Die Plattformaufsicht und den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern ernst nehmen - Den Koordinator für Digitale Dienste mit dringend notwendigen Ressourcen ausstatten" vorgelegt (21/2559), der an den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung überwiesen wurde. Die Fraktion dringt darauf, den Koordinator für Digitale Dienste (DSC) in der Bundesnetzagentur mit dringend notwendigen Ressourcen auszustatten. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, die derzeit im Haushalt 2026 vorgesehenen Planstellen des DSC auf die ursprünglich vorgesehenen 91,36 Stellen zu erhöhen und diese auch zu besetzen. Weiter fordern die Abgeordneten, den DSC in seiner Unabhängigkeit und seinen Aufsichtsfunktionen weiter zu stärken. Dies sei für eine effektive Durchsetzung der Gesetzgebung im Digitalbereich und damit auch für eine nachhaltige Vertrauensbildung in digitale Prozesse und Produkte essenziell, schreiben die Abgeordneten. Die Durchsetzung bestehender Gesetze zu Plattformregulierung müsse zudem priorisiert werden und die Bundesregierung solle darauf hinwirken, „dass soziale Medien und E-Commerce-Plattformen zu einem sicheren Ort für alle werden“, heißt es in dem Antrag weiter. (vom/irs/06.11.2025)
Die AfD-Fraktion ist mit zwei steuerpolitischen Anträgen gescheitert. Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, zwei Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Programm für Deutschland – Ein neuer Weg für die Ertragsteuern – Grundlegende Steuerreform zur Entlastung von Familien, Mittelstand und Unternehmen“ (21/589) und "Familien entlasten – Das Ehegattensplitting zu einer umfassenden Familienförderung umbauen" (21/590) abgelehnt. Auf Grundlage von Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses (21/1598, 21/2601) wies das Parlament die beiden Vorlagen gegen das Votum der Antragsteller zurück. SPD kritisiert fehlende Gegenfinanzierung „Die AfD-Fraktion verkauft eine vermeintliche Steuer-Wunderreform“, kommentierte Frauke Heiligenstadt (SPD) in der finalen Debatte im Plenum für die SPD-Fraktion die AfD-Anträge. Das höre „sich vielleicht sogar erstmal gut und einfach an“. Allerdings bedeute dies einen „Systemwechsel zulasten von Gerechtigkeit, zulasten von Kommunen und zulasten der Wirtschaft“. Eine pauschale Steuer von 22 Prozent klinge für manche vielleicht zunächst attraktiv. Aber eine solches Steuersystem ohne Progression, also ohne mit dem Einkommen wachsende Steuersätze, sei ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Heiligenstadt verwies dabei insbesondere auf das dort verankerte Sozialstaatsgebot sowie das Prinzip der Leistungsfähigkeit im Steuersystem. Die AfD wolle Abschreibungsmöglichkeiten wie die Pendlerpauschale streichen, die doppelte Haushaltsführung, steuerfreie Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit. „Wer so vorgeht, verkennt die Arbeitswelt von Millionen Menschen“, sagte Heiligenstadt. Dazu komme, dass sich die AfD keine Gedanken über die Gegenfinanzierung mache. Die SPD-Abgeordnete sprach von „Luftschlössern“ im AfD-Konzept. Ihre Fraktion lehne Einschnitte bei Bildung, Rente und Sicherheit ab. AfD: Steuer- und Abgabenlast ist zu hoch Jörn König (AfD) kritisierte zu Beginn seiner Rede, dass die Steuer- und Abgabenlast in Deutschland etwa 50 Prozent betrage. „Trotzdem stürzen bei uns Brücken ein, gibt es zu wenig Wohnungen und die Bundeswehr ist eine Lachnummer“, befand König. Das Steuersystem „sei extrem kompliziert und leistungsfeindlich“. Deshalb schlage seine Fraktion ein fundamental vereinfachtes Steuersystem vor. Man orientiere sich dabei an dem Konzept des früheren Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof von vor 25 Jahren vor. Nicht nur für Millionäre solle ein Steuersatz von 25 Prozent gelten, sondern „für alle Fleißigen“, sagte König weiter. Aufgrund der hohen Freibeträge sei, anders als von Frauke Heiligenstadt erklärt, durchaus eine Progression eingebaut. Wer weniger als 41.000 Euro verdiene, werde entlastet. Zur Gegenfinanzierung habe seine Fraktion einen alternativen Bundeshaushalt vorgeschlagen mit 100 Milliarden Euro an Kürzungen. So sollten Ausländer kein Bürgergeld mehr erhalten und Mittel für den Klimaschutz gestrichen werden. „Diesen CO2-Schwindel hat Präsident Trump gerade beendet. Das können wir auch“, sagte König. Union: Einkommensungleichheit würde steigen Auch Dr. Florian Dorn (CDU/CSU) begann seine Rede mit einem weiteren Blick und verwies darauf, dass Deutschlands Wirtschaft sei fünf Jahren stagniere und die vergangenen zwei Jahre sogar Rezessionsjahre gewesen seien. Die privaten Investitionen seien eingebrochen und lägen real auf dem Niveau von 2015. Unter anderem machte er Energiekosten und überbordende Bürokratie dafür verantwortlich. Nötig sei deshalb eine „breite angebotsorientierte Politik“. Die Koalition handle: „Wir stärken den Standort mit Rekordinvestitionen in Infrastruktur und Digitalisierung, entlasten bei Energiekosten, bauen Bürokratie ab“, sagte Dorn. Um 16 Milliarden Euro wolle man Bürokratiekosten senken. Auch strukturelle Reformen im Steuersystem seien bedeutend. Dorn verwies dabei auf die bereits im Juli vom Bundestag beschlossene Unternehmenssteuerreform. Diese sehe unter anderem eine schrittweise Senkung der Körperschaftssteuer vor. Diese bringe Deutschland auf das Durchschnittsniveau der G7-Staaten. Folglich würden Unternehmen „kein bisschen mehr profitieren“, als bereits beschlossen sei, denn damit würde sich künftig ebenfalls eine Belastung über die Gewerbe- und Körperschaftssteuer von 25 Prozent ergeben. Dorn weiter: „Sie entlasten vor allem die oberen Einkommen, natürlich erhöhen sie damit massiv die Einkommensungleichheit im Land.“ Außerdem würden die öffentlichen Haushalte massiv belastet. Dorn fragte in Richtung der AfD-Fraktion: „Wen schicken sie in die Zahlungsunfähigkeit? Den Bund, die Länder oder die Kommunen?“ Grüne: Infrastruktur stünde dann auf der Kippe Ähnlich argumentierte Sascha Müller von Bündnis 90/Die Grünen. Zum AfD-Antrag sagte er: „Diese Pläne kommen vor allem den Reichen und Vermögenden zugute.“ Diese würden dem AfD-Antrag zufolge weniger zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. „In einem AfD-Staat könnte man nicht nur dann gut leben, wenn man die aus AfD-Sicht richtige Nationalität und wohl auch Hautfarbe hat, man müsste auch reich sein“, befand Müller. Auch er warnte vor massiven Einnahmeausfällen für die öffentlichen Haushalte. Vielleicht gehe es der AfD deshalb gar nicht darum, Steuern zu senken, unkte Müller. Vielleicht folge sie eher der Idee, die bereits einmal formuliert worden sei: „Je schlechter es Deutschland geht, desto besser geht es der AfD.“ Mit dem AfD-Antrag würde es Deutschland schlechter gehen, weil die „gesamte Infrastruktur auf der Kippe“ stünde. Linke: AfD möchte nur Reiche besserstellen Auch Doris Achelwilm (Die Linke) kritisierte „Steuergeschenke für diejenigen, die es nicht nötig haben“. Sie erklärte: „Mit dem Vorschlag einer Flat Tax sollen Einkommensmillionäre und Durchschnittsverdiener den gleichen Grenzsteuersatz zahlen. Bei Spitzenverdienern sprechen wir von Steuerentlastungen im Millionenbereich pro Person.“ Angesichts der mangelhaften Vorschläge zur Gegenfinanzierung hätte die AfD-Fraktion den Antrag anstatt mit „Programm für Deutschland“ auch mit „nach uns die Sintflut“ betiteln können. „Der AfD-Antrag möchte eigentlich nur Reiche besserstellen und die öffentlichen Haushalte inklusive Sozialstaat demolieren. Dagegen stellen wir uns mit aller Entschiedenheit.“ Erster Antrag der AfD Ab 2026 sollen die Ertragsteuern in einem einheitlichen Ertragsteuergesetzbuch geregelt werden, verlangt die AfD-Fraktion. Dabei soll es dem Antrag zufolge je eine Ertragsteuer für Unternehmen und natürliche Personen geben. Zur Sicherung der kommunalen Finanzkraft soll eine Gemeindewirtschaftsteuer als Zuschlag auf das in der Kommune erwirtschaftete Einkommen natürlicher Personen und Unternehmen erhoben werden. Die Höhe der Gemeindewirtschaftsteuer soll von den Kommunen innerhalb bestimmter Bandbreiten festgelegt werden können. Bei natürlichen Personen und Unternehmen sollen das Einkommen beziehungsweise der Gewinn mit einem einheitlichen Steuersatz von 22 Prozent und einem Zuschlag von bis zu drei Prozentpunkten für eine Gemeindewirtschaftsteuer belegt werden. Für Erwachsene soll ein Grundfreibetrag von 15.000 Euro eingeführt werden (Kinder 12.000). Grund- und andere Freibeträge sollen automatisch angepasst werden mit dem Ziel, die durchschnittliche Steuerbelastung für das entsprechend der Inflation gestiegene zu versteuernde Einkommen konstant zu halten. Abschaffung des Solidaritätszuschlags Den Solidaritätszuschlag will die AfD-Fraktion abschaffen. „Außerdem sollen die Steuersubventionen und Ausnahmetatbestände sowie Sonderregelungen entfallen, die steuersystematisch nicht zu rechtfertigen, kompliziert zu administrieren sind und die die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung verkleinern“, fordert die AfD-Fraktion. Zur Begründung heißt es, Deutschland befinde sich mit der Abgabenlast an der Spitze der Industriestaaten und werde bei der Belastung von Arbeitnehmereinkommen nur von Belgien übertroffen. Das hohe Abgabenniveau führe dazu, dass das Land für Fachkräfte unattraktiv geworden sei. Gut ausgebildete Arbeitnehmer würden eher aus Deutschland auswandern, als dass sie einwandern. Zweiter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion will Familien steuerlich stark entlasten und dafür das Ehegattensplitting zu einer umfassenden Familienförderung umbauen. In einem Antrag (21/590) verlangt die Fraktion, anstelle der bisherigen steuerlichen Behandlung der Kinder durch Kinderfreibeträge sollten auch für Kinder großzügig bemessene Grundfreibeträge zur Anwendung kommen. Dies solle auch für Alleinerziehende gelten. Insgesamt solle erreicht werden, dass Arbeitnehmer-Familien ab dem dritten Kind bis zu einem Brutto-Jahreseinkommen in Höhe von 85.000 Euro keine Einkommensteuer zahlen müssen. Das Kindergeld soll weiterhin unabhängig von der steuerlichen Familienförderung erhalten werden. Eines der größten Hindernisse bei der Familiengründung seien die hohen Kosten, schreibt die AfD-Fraktion in ihrem Antrag. Rund 58 Prozent der Deutschen hätten in einer Umfrage zu den Gründen für Kinderlosigkeit angegeben, dass Kinder einen zu großen Kostenfaktor darstellen würden. Daraus folge, dass die derzeitige steuerliche Entlastung und Förderung für Familien mit Kindern durch Ehegattensplitting und Kinderfreibeträge nicht ausreiche, um dem seit 50 Jahren stetig wachsenden Geburtendefizit entgegenzuwirken. Die Erweiterung des bestehenden Ehegattensplittings zu einem umfassenden Familienförderung sei eine geeignete Maßnahme, um die Familie als Wirtschaftseinheit steuerlich besser abzubilden als das bisherige System mit Freibeträgen und Günstigerprüfung beim Kindergeld. (bal/06.11.2025)