Aktuelle Nachrichten

Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

Buzer Nachrichten - 06.02.2026
07.02.2026 Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
V. v. 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31

ändert
- Pass-, Personalausweis- und eID-Karte-Datenabrufverordnung (PPeKDAV)
- Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung (PAuswGebV)
- Personalausweisverordnung (PAuswV)
- 2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung (2. FlGDV)
- Passverordnung (PassV)
- AZRG-Durchführungsverordnung (AZRG-DV)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

Earn‑out acceleration after closing: Lessons from <i>Project Freeway v. ABC Technologies</i>

Norton Rose Fulbright - 06.02.2026
Earn‑outs are a familiar tool in M&A transactions, often helping bridge valuation gaps by tying part of the purchase price to the future performance of the business.

Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren in Ungarn – Worauf Gläubiger und Investoren achten sollten

CMS Hasche Sigle Blog - 06.02.2026

Ungarn gehört als EU-Mitgliedstaat zu den zentral- und osteuropäischen Märkten, die für internationale Investoren sowohl Chancen als auch Herausforderungen bieten. Besonders im Bereich der Restrukturierung und Insolvenz sind rechtliche Rahmenbedingungen und Praxis entscheidend für Investitionsentscheidungen – insbesondere, wenn Unternehmen in Krisensituationen oder Sanierungsphasen stehen.

Das ungarische Insolvenzrecht basiert auf dem Gesetz XLIX von 1991 (Insolvenzgesetz), welches zwischen Vergleichs- und Konkursverfahren unterscheidet

Ziel eines Vergleichsverfahrens (csődeljárás) ist die Fortführung eines Unternehmens auf Grundlage eines mit den Gläubigern geschlossenen Vergleichs. Voraussetzung ist ein Antrag des Schuldners auf Verfahrenseröffnung bei drohender Zahlungsunfähigkeit, woraufhin bei Stattgabe eine Schutzfrist (Moratorium) von 180 Tagen gewährt wird, welche auf maximal 365 Tage verlängert werden kann. Innerhalb des Moratoriums müssen die Gläubiger einem Sanierungsplan mit qualifizierter Mehrheit zustimmen. In der Praxis wird das Verfahren selten genutzt, da es häufig komplex und wenig effektiv sind. In den wenigen Verfahren mündet dieses regelmäßig in ein Konkursverfahren, da der Sanierungsplan häufig nicht die erforderlichen Mehrheiten erhält.

Beim Konkursverfahren (felszámolás) wird das Unternehmen abgewickelt. Die Antragstellung erfolgt in aller Regel durch Gläubiger. Die dokumentierte Forderungsanmeldung und Zahlung der Verfahrensgebühr durch den Gläubiger muss innerhalb von 40 Tagen ab Eröffnung des Eröffnungsbeschlusses im Amtsblatt erfolgen. Eine verspätete Anmeldung führt zur Nachrangigkeit der Forderung, nach 180 Tagen ist eine Anmeldung grundsätzlich nicht mehr möglich. Konkursverfahren dauern erfahrungsgemäß lange, bei größeren Verfahren ist eine mehrjährige Verfahrensdauer in der Praxis die Regel und nicht die Ausnahme. Der Grad der Professionalität des Insolvenzverwalter variiert in der Praxis stark und mitunter erscheint die Motivation mehr vom eigenen Gebührenanspruch als vom Gläubigerinteresse getrieben. Die Quote für unbesicherte Gläubiger ist in vielen Fällen sehr gering oder null, nachrangige Gläubiger gehen regelmäßig leer aus. Daher ist es für Gläubiger dringend empfohlen, bei drohender Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners das Amtsblatt monitoren zu lassen und Forderungen innerhalb von 40 Tagen bei gleichzeitiger Zahlung der Verfahrensgebühr unverzüglich anzumelden. 

Ergänzend wurde Mitte 2022 zur Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie (2019/1023) ein präventives Restrukturierungsverfahren (szerkezetátalakítási eljárás) eingeführt, das Unternehmen eine Sanierung vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit ermöglichen soll. Dieses Verfahren ist kein Insolvenzverfahren und es obliegt der Entscheidung des Schuldners, welche Gläubiger in das Verfahren einbezogen werden sollten. Obgleich das Restrukturierungsverfahren einige Parallelen zum Vergleichsverfahren aufweist (z.B. Gewährung eines Moratoriums), ist es ein deutlich moderneres und flexibleres Verfahren. Dessen ungeachtet ist die praktische Bedeutung weiterhin gering und es fehlt bislang auch an einschlägiger Gerichtspraxis. 

Bei allen Verfahren ist anzumerken, dass Verfahren und Publikationen überwiegend in ungarischer Sprache stattfinden. Internationale Gläubiger müssen daher in lokale rechtliche Expertise und Due-Diligence investieren, um Risiken korrekt zu bewerten und Versäumnisse gerade in den sehr formalisierten Insolvenzverfahren zu vermeiden.

Chancen für ausländische Investoren

Ein klarer Vorteil für Investoren ist die Möglichkeit, in Distressed-Situationen in Unternehmen oder Unternehmensbereiche einzusteigen – entweder über Asset-Käufe oder durch den Erwerb von Anteilen im Rahmen von Restrukturierungsplänen. 

Bei Restrukturierungsverfahren können Investoren bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit beteiligt werden, bevor das Unternehmen insolvent wird und haben so die Chance, durch Restrukturierungspläne zu beeinflussen und Vermögenswerte zu sichern. Voraussetzungen sind in aller Regel schnelles Handeln, Kenntnis des ungarischen Restrukturierungsrechts und der praktischen Abläufe. Auch ist zu beachten, dass viele Verfahren nicht öffentlich sind und Informationen daher oft nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.

Im Rahmen von Konkursverfahren können Assets regelmäßig günstig erworben werden, ohne Haftung für alte Schulden. In der Praxis beliebt ist auch die Übernahme von besicherten Forderungen mit entsprechenden Abschlägen, um im Verfahren eine dominante Gläubigerposition zu erreichen. 

Handlungsempfehlungen für Investoren
  • Frühzeitige Due Diligence mit Fokus auf Insolvenz- und Restrukturierungsrisiken
  • Einbindung lokaler Rechts- und Restrukturierungsexperten
  • Prüfung präventiver Sanierungsoptionen vor Eintritt der Insolvenz
  • Realistische Bewertung von Zeit- und Kostenrisiken
Für ausländische Investoren bietet Ungarn durch seine Restrukturierungs- und Insolvenzregelungen sowohl strategische Chancen als auch signifikante Risiken

Die Entwicklungen im Bereich präventiver Restrukturierungen sind grundsätzlich positiv, doch ihre praktische Anwendung steckt teilweise noch in den Anfängen. Daher ist eine sorgfältige rechtliche und wirtschaftliche Bewertung essenziell, bevor Engagements in notleidenden oder sanierten Unternehmen eingegangen werden. Aus Sicht eines unbesicherten Gläubigers ist die Devise, Insolvenzverfahren durch vorherige Lösungen möglichst zu vermeiden, da gerade ungesicherte Gläubiger im Falle einer Insolvenz den vollständigen Ausfall ihrer Forderung befürchten müssen. 

Wir informieren Sie in unserer Blog-Serie zu Restrukturierung in CEE fortlaufend mit aktuellen Beiträgen zu diesem Thema. Sie können diese Blog-Serie über den RSS-Feed abonnieren und werden von uns über neue Beiträge informiert. Den Auftakt zur Blogserie hat der Einführungsbeitrag gemacht, weitere Beiträge folgen.

Der Beitrag Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren in Ungarn – Worauf Gläubiger und Investoren achten sollten erschien zuerst auf CMS Blog.

Scherben in der Duplex-Garage: Kein Schadensersatz für zu hohes Fahrzeug

beck-aktuell - 06.02.2026

Weil sein neues Auto acht Zentimeter zu hoch war, schrieb ein Nutzer einer Duplex-Garage ein Hinweisschild, wonach niemand die Hebebühne ganz hochfahren sollte. Ein anderer Nutzer tat genau das – und das Glasdach war Geschichte. Das LG Waldshut-Tiengen sieht die Verantwortung beim Eigentümer. 



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EU-Kommission stellt fest: Warum Tiktok süchtig macht und wie es jetzt weitergeht

LTO Nachrichten - 06.02.2026

Nach vorläufigen Ergebnissen einer EU-Untersuchung verstößt die Videoplattform gegen EU-Recht, weil sie süchtig mache. Das Verfahren läuft nach dem Digital Services Act, der jetzt zeigen wird, ob er wirksam oder nur ein Papiertiger ist.

#83: VwGO-Reform, Haftstrafe für Maja T., Ärger mit dem DSA, Teilerfolg für Abtreibungsarzt, Menschenrechtler alarmiert

beck-aktuell - 06.02.2026

Die Bundesregierung will mit einer VwGO-Reform "querulatorischen Klägern" an den Kragen. Maja T. wurde in Ungarn zu acht Jahren Haft verurteilt. Mehrere Vorgänge rund um den Digital Services Act vertiefen die Gräben zwischen Europa und den USA. Und Human Rights Watch warnt vor zurückgehenden Menschenrechtsstandards.



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Besuch der Justizministerin in Den Haag: Hubig widerspricht Merz – und stärkt dem IStGH den Rücken

LTO Nachrichten - 06.02.2026

Bei ihrem Besuch in Den Haag wirbt Justizministerin Hubig für die Einhaltung des Völkerrechts. Mit Blick auf den Haftbefehl gegen Netanjahu widerspricht sie Bundeskanzler Merz deutlich.

Ein bisschen Rechtsrock schadet nicht: Soldat ist kein Sicherheitsrisiko

beck-aktuell - 06.02.2026

Weil er mehrfach CDs von rechtsextremen Bands bestellt haben soll, stuften die Behörden einen Bundeswehrsoldaten als Sicherheitsrisiko ein. Doch wer rechtsextreme Musik hört, ist nicht automatisch auch Verfassungsfeind, sagt das BVerwG.



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"Norddeutsch aufrecht, im besten Sinne streitbar": Staatsrechtslehrer Jörn Ipsen verstorben

beck-aktuell - 06.02.2026

Der emeritierte Hochschulprofessor an der Universität Osnabrück und ehemalige Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs ist Ende Januar im Alter von 81 Jahren verstorben. Er war Autor zahlreicher Veröffentlichungen, sein Name auch nach seiner Emeritierung wohlbekannt. 



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Mutmaßlicher Block-Entführer: "Wir haben Spionage betrieben"

beck-aktuell - 06.02.2026

Der Chef einer israelischen Sicherheitsfirma gilt als Schlüsselfigur der Entführung der Block-Kinder. Als Zeuge kommt ihm daher vor Gericht eine besondere Bedeutung zu – er kennt die Details.



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BLOOH Solution Ltd.: BaFin untersagt das öffentliche Angebot von Aktien

Die BaFin hat der BLOOH Solution Ltd. am 27. Januar 2026 das öffentliche Angebot von Wertpapieren in Form von Aktien untersagt. Damit ist dem Unternehmen der Vertrieb in Deutschland verboten.
Kategorien: Finanzen

Deutscher Anwalt von Maja T.: "Dieses Urteil ist durch nichts zu rechtfertigen"

beck-aktuell - 06.02.2026

Im Sommer 2024 war Maja T. rechtswidrig von deutschen Behörden nach Ungarn ausgeliefert worden. Nun wurde sie dort zu acht Jahren Haft verurteilt. Wieso T. trotzdem überlegte, ob sie Berufung einlegen soll, und wann sie nach Deutschland zurück kann, erklärt ihr Anwalt Sven Richwin.



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Nach Rede im Hitler-Stil: AfD will Eichwald rauswerfen

beck-aktuell - 06.02.2026
Mit einer Rede, die an Adolf Hitler erinnerte, sorgte Alexander Eichwald beim AfD-Jugendkongress in Gießen für Aufregung. Jetzt droht dem Mann der Parteiausschluss.

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Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung reist in die USA und nach Mexiko

Eine Delegation aus Mitgliedern des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Deutschen Bundestages reist vom 8. bis 15. Februar 2026 in die USA und nach Mexiko. Geleitet wird die Delegation vom Ausschussvorsitzenden, Abg. Dr. Wolfgang Stefinger (CDU/CSU). Weitere Delegationsteilnehmer sind die Abgeordneten Philip Hoffmann (CDU/CSU), Thomas Rachel (CDU/CSU), Denis Pauli (AfD), Serdar Yüksel (SPD), Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Maren Kaminski (Die Linke). In New York City wird die Delegation Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Organisationen der Vereinten Nationen treffen, bspw. vom Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF, dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen UNDP, dem Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen UNFPA sowie UN WOMEN. Bei den Gesprächen werden die Arbeit der Organisationen angesichts der Mittelkürzungen sowie die UN80-Initiative, mit der Reformen der VN-Entwicklungszusammenarbeit erreicht werden sollen, thematisiert werden. In Washington D.C. sind dann Begegnungen mit dem Präsidenten der Weltbankgruppe, Ajay Banga, und mit Vertretungen des Internationalen Währungsfonds und der Interamerikanischen Entwicklungsbank geplant. Außerdem werden sich die Abgeordneten bei einem Gespräch mit den Vertretungen der politischen Stiftungen vor Ort über die aktuellen Herausforderungen informieren. In Mexiko sind politische Gespräche und Begegnungen mit Vertreterinnen und Vertretern der Regierungen und Parlamente geplant. Bei Treffen mit den in die Projekte eingebundenen lokalen Gemeinden und durch Projektbesichtigungen möchte man einen Überblick über die deutsche Entwicklungszusammenarbeit vor Ort gewinnen. Dazu sind auch Gespräche mit den Durchführungsorganisationen, der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit und der Kreditanstalt für Wiederaufbau, vorgesehen. Die Mitglieder des Ausschusses erhoffen sich davon Erkenntnisse aus erster Hand, die für die Neuausrichtung der Entwicklungspolitik des Deutschen Bundestages erforderlich sind.

BayObLG vermutet Verbotsirrtum: Was genau ist eine Cannabispflanze?

LTO Nachrichten - 06.02.2026

Drei Cannabispflanzen darf man anbauen, ab der vierten macht man sich strafbar. Das Problem: Was ist eine "Cannabispflanze"? Ein Mann, den das Amtsgericht noch verurteilt hatte, könnte einem Verbotsirrtum unterlegen haben, so das BayObLG.

Mandatszeiten im Bundestag machen politische Beamtin nicht zu Laufbahnbeamtin

beck-aktuell - 06.02.2026

Wer vor einer Mandatszeit im Bundestag politischer Beamter war, kann nach Ende des Mandats auch entsprechend den Regelungen für politische Beamte entlassen werden. Dies bestätigt das OVG Koblenz und führt den Grundsatz der Bestenauslese an.



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Verfassungsexperte und Staatsrechtsikone: Prof. Dr. Jörn Ipsen verstorben

LTO Nachrichten - 06.02.2026

Der Ex-Präsident des StGH Niedersachsen ist bereits Ende Januar verstorben. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Ipsen erhielt als erster Rechtswissenschaftler die "Niedersachsenprofessur" und war bekannt für seine Grundrechte-Vorlesung.

BioChar GmbH & Co. KG, Gersfeld: BaFin ordnet Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an

Die Finanzaufsicht BaFin hat mit Bescheid vom 22.01.2026 angeordnet, dass die BioChar GmbH & Co. KG das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft abwickeln muss.
Kategorien: Finanzen

Delegationsreise des Ausschusses für Sport und Ehrenamt zu den Olympischen Winterspielen Milano-Cortina 2026

Eine Delegation des Sportausschusses des Deutschen Bundestages wird vom 15. bis 19. Februar 2026 zu den Olympischen Spielen nach Italien reisen, um sich vor Ort über Abläufe, Wettkampfbedingungen, Infrastruktur, zivilgesellschaftliches Engagement und Nachhaltigkeitsziele zu informieren. Zu den Kernaufgaben der parlamentarischen Verantwortung des Ausschusses gehört die Förderung und Finanzierung der Rahmenbedingungen für den Spitzensport. Insbesondere geht es dabei um die internationale Konkurrenzfähigkeit, die Trainingsbedingungen und Unterstützung der Athletinnen und Athleten sowie des Trainingspersonals. Im Vorfeld der Reise hat sich der Ausschuss am 12. November 2025 bereits mit der geplanten Spitzensportreform der Bundesregierung befasst, sowie in einer Sitzung am 28. Januar 2026 mit den Berichten des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) zu den Winterspielen im Ausrichterland Italien. Die Delegation führt in Mailand Gespräche mit ehrenamtlich Tätigen, ferner wird es dort einen „best practice“-Austausch mit dem Präsidenten des Regionalparlaments der Lombardei geben. Dabei wird es insbesondere um die mehrjährige Vorbereitung, Bürgerbeteiligung, Verkehrsplanung, die notwendigen Investitionen und die Frage gehen, was die Winterspiele wirtschaftlich für die Region bedeuten und ob diese zu langfristigen Verbesserungen in der Infrastruktur beitragen. Im Olympischen Dorf werden die Abgeordneten Gespräche mit Trainingspersonal und Athletinnen und Athleten führen sowie die Unterbringungsbedingungen und Logistik begutachten. Vorgesehen sind Gesprächstermine u.a. in Mailand, Cortina und Antholz mit Spitzenvertretern der Internationalen Eishockey-Föderation (IIHF), der Internationalen Biathlon-Union (IBU) sowie dem Internationalen Ski- und Snowboardverband (FIS) und dem Deutschen Skiverband (DSV). Dabei wird es um die Entwicklung in den internationalen Sportfachverbänden und die sportartspezifischen Anforderungen an Wettkampfabläufe, Sicherheitsstandards und das Venue-Management gehen. Vereinbart sind zudem vor Ort fachliche Erläuterungen durch die Leitungen des Instituts für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES) und des Instituts für angewandte Trainingswissenschaft (IAT). Dabei sollen insbesondere Sicherheits- und Technikstandards, Trainings- und Testbedingungen sowie die Rolle von Forschung, Material- und Geräteentwicklung für den Leistungssport erörtert werden. Ein weiterer Programmpunkt ist ein Treffen mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Olympischen Jugendlagers, bei dem Fragen des internationalen Jugendaustauschs, der Bildungsarbeit und der Nachwuchsförderung im Mittelpunkt stehen. Die Delegation wird von Aydan Özoğuz (SPD) als Ausschussvorsitzende und Delegationsleiterin geführt, außerdem dabei: Stephan Mayer (CDU/CSU), Artur Auernhammer (CDU/CSU), Bettina Lugk (SPD), Tina Winklmann (Bündnis 90/Die Grünen) und Christian Görke (Die Linke).