Aktuelle Nachrichten
Norton Rose Fulbright lawyer named a 2026 Rising Star by the New York Legal Awards
Hanseatisches OLG: Hauptverfahren zu Nord-Stream-Anschlägen eröffnet
Die Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines werden in Hamburg vor Gericht aufgearbeitet. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat das Verfahren eröffnet.
BFH: Eltern können Beiträge an Förderverein als Schulgeld absetzen
Der Förderverein bezahlt den Schulbetrieb einer Privatschule. Die Eltern wollen ihre Beiträge als Schulgeld absetzen. Das Finanzamt lehnte das allerdings ab – nun hat der BFH entschieden. Es komme darauf an, wofür das Geld verwendet wird.
VG Düsseldorf widerspricht Grundschule: Schüler mit Herzerkrankung darf mit auf Klassenfahrt
Ein Neunjähriger mit einer Herzerkrankung durfte nicht mit auf Klassenfahrt. Die Schule hat das auf Sicherheitsbedenken geschoben – und das war rechtswidrig, so das VG. Jedes Kind hat das Recht und auch die Pflicht, teilzunehmen.
ArbG Münster zu Mindestlohn in Werkstätten: Welchen Wert hat die Arbeit von Menschen mit Behinderung?
Jürgen Linnemann arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Für 24 Wochenstunden bekommt er 200 Euro monatlich, er möchte aber den Mindestlohn haben. Vor dem Arbeitsgericht Münster klagt er auf Nachzahlung der Differenz.
OLG Zweibrücken: Mann kann nicht in gekündigter Wohnung von Ex-Partnerin bleiben
Die alleinige Mieterin kündigt die Wohnung, der Ex-Partner bleibt zunächst und verlangt dann für seinen Auszug auch noch Schadensersatz von der Vermieterin. Mit dem Fall beschäftigte sich das OLG Zweibrücken – allerdings nicht allzu lange.
Erneut kein Durchkommen für Trump
Besteht ein Anspruch auf Mindestlohn?
Material changes to foreign investment rules in Mexico incoming
Neues Kapitel. Neuer Standort. Legal Revolution in Berlin !
Die Landschaft der rechtlichen Innovationen entwickelt sich stetig weiter. Mit ihrer 7. Auflage wird die LEGAL REVOLUTION ihren langfristigen Standort in Berlin haben, wo die Veranstaltung dieses Jahr vom 21. bis 22. September 2026 im Estrel Berlin stattfinden wird.
Dieser Schritt ist ein strategischer Move in Richtung einer stärkeren Internationalisierung und spiegelt die wachsende Nachfrage nach einer europäischen Plattform wider, die Jurist:innen, Legal Tech, KI, Compliance und Innovation miteinander verbindet.
Die ersten Referenten stehen bereits fest. Die Keynote wird dieses Jahr vor Ort von der Legal Tech Koryphäe Prof. Richard Susskind gehalten.
KI, Regulierung, geopolitischer Druck und Transformation verändern die Rolle des General Counsel – die Legal Revolution 2026 bringt führende internationale GC-Stimmen zu einer der mit größter Spannung erwarteten Diskussionen der Veranstaltung zusammen, moderiert von Prof. Dr. Volker Römermann, mit Damien Atkins (Chief Legal Officer, Beast Industries), Volkhard Pfaff (General Counsel, Panasonic Europe), Caroline Gilles (SVP Legal & Compliance, Miele) und Dr. Florian Koemm (GC Legal & Compliance Operations, Siemens Energy).
Die LEGAL REVOLUTION 2026 bietet ein internationales, englischsprachiges Kongressprogramm sowie eine Ausstellung, die sich auf die Technologien und Ideen konzentriert, die die Zukunft der Rechtsdienstleistungen prägen.
Seien Sie mit dabei und melden Sie sich jetzt hier an:
https://www.legal-revolution.com
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Geklaut für die KI?
Prozess über Nord-Stream-Anschläge startet in Hamburg
#107: Brosius-Gersdorf im Interview, Abschiebung trotz Gerichtsbeschluss, liberalere Kanzleipflicht?
Wiedereinsetzung ohne Hand und Fuß
Texas Business Court confirms jurisdiction over Rule 202 cases
EuGH untersagt den gläsernen Aktionär
Aufsätze zurückgezogen: Jura-Prof wird "KI-Missbrauch" vorgeworfen
Der Beck-Verlag hat zwei Fachbeiträge des Zivilrechtlers Thomas Söbbing depubliziert. Grund dafür sind Unstimmigkeiten bei Fundstellen. Auch der Vorwurf des "KI-Missbrauchs" steht im Raum.
Öffentliche Anhörungen in der Sitzungswoche vom 7. bis 11. September
BGH zu Urheberrecht und "öffentlicher Wiedergabe": Seniorenheim darf TV-Signale an Bewohner weiterleiten
Damit die Heimbewohner in ihren Zimmern fernsehen können, leiteten die Betreiber die Fernsehsignale weiter. Dafür forderte unter anderem die Gema Extra-Lizenzen. Die braucht es aber nicht, bestätigte nun auch der BGH.
