Aktuelle Nachrichten
433/26 | Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für Personen mit Hör- oder Sprachbehinderung in Gerichtsverfahren | 12. August 2026
428/26 | Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Wettbewerbsfähigkeit des Bankensektors und der Binnenmarkt im Bankwes
434/26 | Verordnung zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign und zur Energieverbrauchskennzeichnung | 20. August 2026
429/26 | Verordnung über den elektronischen Austausch zwischen Notaren und Finanzämtern im Bereich der Grunderwerbsteuer (GrESteAV) | 20. August 2026
431/26 | Neunte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung | 22. August 2026
435/26 | Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesnaturschutzgesetzes zum Artenschutz von Zaun- und Mauereidechse bei Baumaßnahmen an bestehender Schieneninfrastruktur (EidechsenschutzSchieneVwV) | 20. August 2026
432/26 | Verordnung zum Nationalen Luftsicherheitsprogramm (NLspV) | 22. August 2026
430/26 | Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2027, 2028 und 2029 (Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung - EStSchlEV) | 22. August 2026
433/26 | Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für Personen mit Hör- oder Sprachbehinderung in Gerichtsverfahren (Gerichtskommunikationshilfenverordnung - GKHV) | 22. August 2026
428/26 | Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Wettbewerbsfähigkeit des Bankensektors und der Binnenmarkt im Bankwes
Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40
G. v. 13.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 207
enthält
- Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)
ändert
- Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)
- Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV)
- Verpackungsgesetz (VerpackG)
- Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
- Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
- Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)
- Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Drogist/zur Drogistin
- Bioabfallverordnung (BioAbfV)
- Umweltstatistikgesetz (UStatG)
Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)
Artikel 1 G. v. 13.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 207
Norton Rose Fulbright partner named among <em>Houston Business Journal’s</em> 2026 Women Who Mean Business honorees
Norton Rose Fulbright leader named 2026 Leader of Influence by<i> Los Angeles Business Journal</i>
SEC launches FRAU: A new era in accounting enforcement
Norton Rose Fulbright advises on a new up to €180 million green loan facility for Cadeler A/S
Eleventh Circuit rejects cursory causation opinions in toxic tort contamination case
Hessisches Finanzgericht zum Anhänger im Reisegepäck: 56 Jahre alter Beleg macht Einfuhr von Elfenbein nicht rechtmäßig
Obwohl sie am Flughafen den grünen Zollausgang für anmeldefreie Waren nutzte, wurde eine Frau nach einer Türkei-Reise kontrolliert – und verlor ihre Elfenbeinkette. Vor Gericht gab es nun eine weitere Niederlage.
Menschenrechtsorganisationen verklagen Trump-Regierung für Angriffe auf Internationalen Strafgerichtshof
(New York, 11. August 2026) – Vier Menschenrechtsorganisationen haben am 11. August 2026 beim Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York Klage eingereicht. Sie werfen der Trump-Regierung vor, Personen und Organisationen, die dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) angehören oder dessen Arbeit unterstützen, rechtswidrig mit Sanktionen zu belegen und diejenigen zu kriminalisieren, die mit ihnen in Verbindung stehen oder sie anderweitig unterstützen. Die Klage richtet sich gegen das Dekret von Präsident Donald Trump vom 6. Februar 2025, das Sanktionen gegen Mitarbeitende des IStGH, Richter*innen und andere Personen ermöglicht, die mit dem Gerichtshof zusammenarbeiten, um Fälle von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ahnden.
Die Kläger (das American Friends Service Committee, das Center for Constitutional Rights, Human Rights Watch und das Open Society Institute, das zu den Open Society Foundations gehört) erklären, dass die Sanktionen einen eklatant rechtswidrigen Angriff auf die internationale Gerechtigkeit darstellen und aufgehoben werden sollten. Die Organisationen machen geltend, dass die Sanktionen sie dazu zwingen, einen weiten Bereich ihrer Menschenrechts- und Rechtsarbeit einzuschränken, was gegen ihre Rechte gemäß dem Ersten und Fünften Zusatzartikel der US-Verfassung sowie gegen den „Religious Freedom Restoration Act“ verstößt. In der Klage wird außerdem argumentiert, dass die Sanktionen die Befugnisse des Präsidenten überschreiten und auf einem vorgetäuschten „nationalen Notstand“ beruhen, dem jede faktische Grundlage fehlt.
„Die Tatsache, dass sich so viele führende Menschenrechts- und humanitäre Organisationen zusammengeschlossen haben, um Trumps rechtswidrige Verfügung anzufechten, zeigt, welchen weitreichenden Schaden diese für zivilgesellschaftliche Gruppen verursacht, die sich dafür einsetzen, die Verantwortlichen für schwere Verbrechen vor Gericht zu bringen“, sagte der leitende Anwalt Andrew Loewenstein von Foley Hoag LLP. „Die Klägerseite fordert die Aufhebung dieses Sanktionsregimes, das die Befugnisse des Präsidenten überschreitet und gegen internationales sowie US-amerikanisches Recht verstößt, darunter das Recht auf Meinungs- und Religionsfreiheit.“
Der IStGH hat weltweit 18 Ermittlungen eingeleitet, unter anderem in Afghanistan, der Zentralafrikanischen Republik, der Demokratischen Republik Kongo, Libyen, den Philippinen, Darfur (Sudan) und der Ukraine. Darunter befindet sich auch eine Untersuchung zu Palästina, die zum Erlass von Haftbefehlen gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den ehemaligen israelischen Verteidigungsminister Yoav Gallant wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Gaza führte. Palästina ist Vertragsstaat des IStGH. Eine Untergrabung dieses Gerichts erschwert es den Überlebenden, Gerechtigkeit zu erlangen und sich Gehör zu verschaffen, wenn sie sich sonst an niemanden wenden können, so die Organisationen.
„Die Anstrengungen der US-Regierung, den IStGH zu zerschlagen und Menschen zu bestrafen, die Gerechtigkeit für schwere Menschenrechtsverletzungen einfordern, schaden weit mehr als nur den Einzelpersonen und Gruppen, gegen die Sanktionen verhängt werden. Es ist ein Affront gegenüber allen Opfern und Überlebenden von Kriegsverbrechen und Völkermord“, sagte Joyce Ajlouny, Generalsekretärin des American Friends Service Committee. „Dieses Präsidialdekret zielt darauf ab, Menschenrechtsverteidiger einzuschüchtern und Menschen mit Gewissen davon abzuhalten, sich für die Rechte und die Würde anderer einzusetzen. Wir schließen uns dieser Klage an, weil wir uns weigern, zu schweigen, wenn das Streben nach Gerechtigkeit kriminalisiert wird.“
Die Sanktionen sind nur Teil einer ganzen Reihe von Angriffen der Trump-Regierung auf die Meinungsfreiheit, das Recht auf Protest sowie die Unterstützung der Menschenrechte von Palästinenser*innen. Bislang hat die Trump-Regierung auf Grundlage dieses Dekrets Sanktionen gegen Staatsanwält*innen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), acht Richter*innen des IStGH, die UN-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtslage im seit 1967 besetzten palästinensischen Gebiet sowie drei führende palästinensische Menschenrechtsorganisationen verhängt.
Am 13. Juli 2026 kündigte US-Außenminister Marco Rubio eine verschärfte Kampagne zur „Zerschlagung“ des Gerichtshofs an, einschließlich eines verstärkten Einsatzes von Sanktionen und Druck auf die IStGH-Mitgliedstaaten, aus dem Gerichtshof auszutreten. Während die USA behaupten, dass Ermittlungen des IStGH gegen US-Bürger*innen, die andernfalls Straffreiheit genießen würden, eine Bedrohung für die Souveränität der USA darstellen, können US-Bürger*innen, die im Ausland Straftaten begehen, bereits von ausländischen Gerichten an dem Ort, an dem die Straftaten begangen wurden, strafrechtlich verfolgt werden – ein fest verankertes Prinzip des Völkerrechts.
„Seit vielen Jahren vertrete ich Opfer bei ihrem Kampf um Gerechtigkeit für Verbrechen, die von den Mächtigen begangen wurden, und habe endlich erlebt, dass vor dem IStGH dringend notwendige, wenn auch längst überfällige Ermittlungen eingeleitet wurden. Als Reaktion darauf ergriff die Trump-Regierung die außergewöhnliche Maßnahme, Palästinensern und Opfern von Folter durch die USA nicht nur den gleichberechtigten Zugang zur Justiz zu verweigern, sondern sie, ihre Anwälte und Fürsprecher sowie ihre Partner zu kriminalisieren und zu bestrafen“, sagte Katherine Gallagher, leitende Rechtsanwältin beim Center for Constitutional Rights und Rechtsbeistand der Opfer vor dem IStGH. „Alle Opfer internationaler Verbrechen – von Sudan und der Ukraine bis hin zu Palästina und Afghanistan – brauchen und verdienen einen unabhängigen und starken IStGH, der in der Lage ist, seinen Auftrag zur Beendigung der Straflosigkeit angstfrei und unparteiisch zu erfüllen.“
Mit Sanktionen belegte Personen und die palästinensischen Menschenrechtsorganisationen wurden mit eingefrorenen oder geschlossenen Bankkonten, abgelehnten Finanztransaktionen, verwehrtem Zugang zu digitalen Diensten und Reiseverboten konfrontiert. US-amerikanische Organisationen, darunter auch die klagenden Parteien, müssen mit Strafen von bis zu 20 Jahren Freiheitsentzug und exorbitanten Geldstrafen rechnen, wenn sie Dienstleistungen für sanktionierte Personen oder Organisationen erbringen.
Die Sanktionen haben die vier klagenden Organisationen daran gehindert, Aktivitäten wie beispielsweise die Rechtsvertretung von Opfern von Kriegsverbrechen, die Einreichung rechtlicher und politischer Stellungnahmen beim IStGH sowie die Zusammenarbeit mit den sanktionierten palästinensischen Menschenrechtsorganisationen fortzusetzen oder aufzunehmen, um Rechtsstreitigkeiten zu führen, Kampagnen zu koordinieren, Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen oder humanitäre Hilfe zu leisten. Das Dekret beeinträchtigt die Fähigkeit der Kläger, mit anderen – einschließlich der sanktionierten palästinensischen Menschenrechtsgruppen – zusammenzuarbeiten, erheblich und schadet damit ihrer Fähigkeit, die Menschenrechte zu schützen und für Gerechtigkeit einzutreten.
Die verheerenden Auswirkungen dieser Sanktionen reichen weit über die Grenzen der USA hinaus. Aufgrund der Vorherrschaft US-amerikanischer Finanzinstitute und Technologieunternehmen sowie der Gefahr, den Zugang zum US-Bankensystem zu verlieren, werden auch Banken außerhalb der USA und andere Einrichtungen außerhalb der US-Gerichtsbarkeit davon abgehalten, entsprechende Dienstleistungen anzubieten.
„Diese Sanktionen sind ein Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit, auf unabhängige Richter und Staatsanwälte sowie auf die Zivilgesellschaft in den Vereinigten Staaten und weltweit“, sagte James Goldston, Geschäftsführer der Open Society Justice Initiative. „Sie untergraben die historische Führungsrolle der USA im Kampf für internationale Gerechtigkeit und sind ein Schlag ins Gesicht für Opfer und Überlebende schwerer Verbrechen überall auf der Welt, die auf den IStGH als Gericht letzter Instanz angewiesen sind.“
Im Jahr 2025 stellten Bundesgerichte in New York und Maine fest, dass das Präsidialdekret gegen den Ersten Verfassungszusatz verstößt, und untersagten vorübergehend bzw. dauerhaft die Vollstreckung der Sanktionen gegen die Kläger in diesen Verfahren. Seit dem Erlass des Präsidialdekrets im Februar 2025 haben sich die Vertragsstaaten des IStGH, das Führungsgremium der Versammlung der Vertragsstaaten des Gerichtshofs, die Europäische Union, UN-Expert*innen, der UN-Generalsekretär, der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, zivilgesellschaftliche Organisationen und der IStGH selbst nachdrücklich gegen die Versuche ausgesprochen, die Arbeit des Gerichtshofs zu behindern.
Der IStGH ist ein ständiger internationaler Gerichtshof, der eingerichtet wurde, um Einzelpersonen wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und des Verbrechens der Aggression vor Gericht zu stellen. Nach den Völkermorden Mitte der 1990er Jahre in Ruanda und im ehemaligen Jugoslawien gründete die internationale Gemeinschaft den IStGH, um zu verhindern, dass sich die für schwere Verbrechen Verantwortlichen, darunter auch hochrangige Amtsträger, ihrer Strafverfolgung entziehen. Der IStGH entbindet Staaten nicht von ihrer Verantwortung, diese Verbrechen strafrechtlich zu verfolgen, und kann nur tätig werden, wenn ein Staat nicht in der Lage oder nicht willens ist, ernsthafte innerstaatliche Verfahren durchzuführen. Der Gerichtshof ist zuständig für Staatsangehörige von IStGH-Vertragsstaaten sowie für Personen, die solche schweren Verbrechen auf dem Hoheitsgebiet eines IStGH-Vertragsstaates begehen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Fast zwei Drittel der UN-Mitgliedstaaten sind dem Gerichtshof beigetreten.
„Wir verklagen die Trump-Regierung, um Angriffe auf die internationale Gerechtigkeit und den zivilgesellschaftlichen Raum zu stoppen, die notwendig sind, um sicherzustellen, dass Rechte weltweit konsequent geschützt werden“, sagte Liz Evenson, Direktorin für internationale Gerechtigkeit bei Human Rights Watch. „Regierungen sollten sich für den Schutz des IStGH und derjenigen einsetzen, die vor diesem Gericht Gerechtigkeit suchen, um sicherzustellen, dass niemand über dem Gesetz steht.“
Die Klägerseite wird von Foley Hoag LLP vertreten.
