Aktuelle Nachrichten
Erst Maßnahmen gegen den Nutzer, dann gegen die Plattform
Erst Maßnahmen gegen den Nutzer, dann gegen die Plattform
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henriette_garbade
Do., 24.09.2026 - 15:31
Im Streit mit X hat das VG Hannover der niedersächsischen Medienaufsicht teilweise recht gegeben: Sie durfte einen Nutzer-Beitrag mit der SA-Losung "Alles für Deutschland" beanstanden. Die Löschanordnung kassierte das Gericht aber.
Öffentliches Recht
Kategorien: Juristische Nachrichten
Korrektur aus Luxemburg: EuGH beendet deutsche "Dreijahreslösung" für unwirksame Preisklauseln
Jahrelang mussten Energieversorger unzulässige Preiserhöhungen teilweise nicht zurückzahlen, wenn der Kunde sie nicht schnell genug moniert hatte. Das ist zu verbraucherunfreundlich, findet der EuGH. Deshalb ist damit jetzt Schluss.
Kategorien: Juristische Nachrichten
Streit um neue Befugnisse für Verfassungsschutz und BND
Streit um neue Befugnisse für Verfassungsschutz und BND
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jonas_scherne
Do., 24.09.2026 - 15:27
Die Nachrichtendienste sollen laut Innenminister Dobrindt zu "echten Geheimdiensten" werden. Die AfD, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet wird, wittert eine "Stasi 2.0". Kritik gibt es aber auch aus anderen Richtungen.
Staats- und Verfassungsrecht
Kategorien: Juristische Nachrichten
Karlsruhe setzt Beugehaft gegen Lina E. aus
Karlsruhe setzt Beugehaft gegen Lina E. aus
Gefängnis_2026.jpg
henriette_garbade
Do., 24.09.2026 - 15:07
Nach zweieinhalbmonatiger Beugehaft kommt die Linksextremistin Lina E. frei - zumindest vorerst. Welche offenen verfassungsrechtlichen Fragen das BVerfG zu klären hat.
Strafprozessrecht/OWiG
Strafrecht
Kategorien: Juristische Nachrichten
Mutmaßlich rechtsextremer Jurist muss auf Referendariat warten
Mutmaßlich rechtsextremer Jurist muss auf Referendariat warten
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maximilian_amos
Do., 24.09.2026 - 14:50
Wenn Zweifel an der Verfassungstreue bestehen, muss das Referendariat erstmal warten, so das OVG Sachsen-Anhalt. Mitgliedschaften in rechtsextremen Organisationen und rassistische Äußerungen könnten reichen, auch ohne strafbare Betätigungen.
sonst. besonderes Verwaltungsrecht
Dr. Maximilian Amos
Kategorien: Juristische Nachrichten
AfD verlangt Moratorium für Regierungsbauten
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Antrag Die AfD-Fraktion verlangt angesichts der angespannten Haushaltslage ein Neubaumoratorium für Regierungsbauten.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Gedenken an die Opfer des Massakers von Babyn Jar
Auswärtiges/Antrag Bündnis 90/Die Grünen wollen mit dem Gedenken an die Opfer des Massakers von Babyn Jar vor 85 Jahren an die Verantwortung Deutschlands für die Ukraine erinnern.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
I’m walking
I’m walking
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michael_dollmann
Do., 24.09.2026 - 14:15
Wandern erfreut sich großer Beliebtheit, lässt sich doch auf diese Weise ohne großen Aufwand viel für die Fitness tun, die im Berufsalltag gerne mal zu kurz kommt. Denn Gehen geht eigentlich überall, bevorzugt in der Natur, dann hat auch die gestresste Seele noch was davon.
sonst. besonderes Verwaltungsrecht
Dr. Monika Spiekermann
Kategorien: Juristische Nachrichten
Aussprache über den Raketenstart von Isar Aerospace
Der erfolgreiche Raketenstart des bayerischen Start-ups Isar Aerospace Anfang September hat den Bundestag am Donnerstag, 24. September 2026, während einer Aktuellen Stunde beschäftigt. Die Trägerrakete "Spectrum" startete vom norwegischen Weltraumbahnhof Andøya und erreichte wenig später die Erdumlaufbahn. Die Rakete kann bis zu tausend Kilogramm Nutzlast befördern und soll dazu beitragen, Europa unabhängiger vom US-amerikanischen Raumfahrtunternehmen SpaceX zu machen. Ministerin: Lehrstück der Innovationsförderung Für Forschungsministerin Dorothee Bär (CSU) ist die Aktuelle Stunde ein guter Anlass, um den Erfolg von Isar Aerospace zu würdigen. Der erfolgreiche Raketenstart habe gezeigt: „Deutschland kann Raumfahrt und Europa kann Raumfahrt“. Für eine deutsche und europäische technologische Souveränität müsste die Zahl der Raketenstarts jedoch deutlich erhöht werden. Damit dies gelinge, sei der Schritt „hin zum Wettbewerb, hin zu kommerziellen Trägerraketen“ ein richtiger gewesen. Der Erfolg von Isar Aerospace sei ein „Lehrstück der Innovationsförderung“ und könne weitere private Investoren motivieren, so die Ministerin. Sie merkte außerdem an, dass es mit Blick auf immer mehr private Akteure und Probleme wie Weltraumschrott dringend ein Weltraumgesetz bedürfe. Ein entsprechender Entwurf des Forschungsministeriums liegt laut Bär derzeit zur Abstimmung bei anderen Ministerien. AfD: Raumfahrt droht mit EU Space Act eine Überregulierung Zwar sprach auch Andreas Mayer (AfD) von einer „guten Nachricht“, er nutzte seinen Redebeitrag jedoch vor allem dazu, vor einer Überregulierung der Raumfahrt zu warnen. Trotz mehrfacher Nachfrage habe die Bundesregierung bislang keinen Zeitplan für ein Nationales Raumfahrtgesetz vorgelegt. Dabei brauche es zeitnah „Rechtssicherheit, klare Verantwortlichkeiten und Investitionsschutz“. Mayer warnte eindringlich vor dem EU Space Act, der für ihn eine „Entmachtung der Nationalstaaten und die ideologische Fesselung der Raumfahrt“ bedeutet. SPD: Transfer stärken und Gründungen erleichtern Die Erfolgsgeschichte von Isar Aerospace zeige deutlich, dass Deutschland „Begeisterung, Hartnäckigkeit und Überzeugung“ fördern müsse, sagte Holger Mann (SPD). Das Potenzial für den Wohlstand in diesem Land liege in den Köpfen. Er sprach sich für eine frühe und durchgehende Förderung von der Kita bis zu den Hochschulen aus: „Wir müssen dafür sorgen, dass aus Neugier und Begeisterung Gründerinnen und Gründer werden“. Isar Aerospace, das aus einer Studentengruppe an der TU München entstanden ist, sei neben Biontech und StreetScooter ein weiteres Beispiel für erfolgreiche Gründungen aus den Hochschulen. Damit künftig noch mehr solcher Erfolgsgeschichten entstehen, wolle Mann den Transfer stärken und Ausgründungen erleichtern. Grüne: Politik muss Rahmenbedingungen schaffen Auch Ayse Asar von Bündnis 90/Die Grünen zeigte sich begeistert von dem Erfolg von Isar Aerospace. Der erfolgreiche Start habe gezeigt, dass Deutschland „voller Potenzial“ stecke und Innovationen könne. Für Asar komme es nun darauf an, dass die Politik die Rahmenbedingungen für die Raumfahrt beziehungsweise deren Akteure schaffe. Hierbei seien drei Punkte entscheidend: So müsse die Bundesregierung den Wettbewerb fördern, indem sie nicht nur große Unternehmen, sondern auch Start-ups und den Mittelbau miteinbeziehe. Außerdem müssten Hochschulen und Studierende stärker gefördert werden. Zuletzt forderte Asar klare Regeln durch ein Weltraumgesetz. Die Eckpunkte dafür würden noch aus Zeiten der Ampel-Koalition vorliegen und müssten von der Bundesregierung aufgegriffen werden. Linke: Militarisierung des Weltraums verhindern Desiree Becker (Die Linke) kritisierte, dass die Bundesregierung die Raumfahrt immer mehr durch eine „militärische und sicherheitspolitische Brille“ sehe. Zwar brauche Europa einen verlässlichen Zugang zum Weltraum und technologische Unabhängigkeit, dies dürfe jedoch nicht automatisch bedeuten, „dass jeder Bereich der militärischen Logik unterworfen wird“. Becker appellierte zudem, unbedingt zu verhindern, „dass der Weltraum zum nächsten Schauplatz eines globalen Wettrüstens und somit Einfallstor in eine unkontrollierbare Eskalationsspirale wird“. Laut der Linken-Abgeordnete seien insbesondere die Milliarden aus dem Verteidigungshaushalt für den Erfolg bei der Raumfahrt verantwortlich. Sie kritisierte die Bundesregierung dafür, zu wenig in Bildung und Wissenschaft zu investieren. Union: Gründer durch Innovationsfreiheitsgesetz stärken Mit Blick auf die Äußerungen der Linken entgegnete Florian Müller (CDU/CSU), dass eine Verweigerung des Schutzes für die eigene Infrastruktur bedeute, die Sicherheit der eigenen Satelliten zu gefährden. Auch Müller betonte, dass ein Weltraumgesetz entscheidend sei, damit Unternehmen ihre Rechte und Pflichten kennen. Um den Mut von Gründern generell weiter zu stärken, diene auch das geplante Innovationsfreiheitsgesetz. Von diesem verspricht sich Müller „höhere Geschwindigkeit, Schutz vor Bürokratie und schnelle Ausgründungsprozesse“. (des/24.09.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 24. September 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt: Änderung des Seelotsgesetzes: Angenommen wurde der Entwurf der Bundesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes (21/6498(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zu dem eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/8163(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorlag. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die AfD. Die Linke enthielt sich. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) kann damit künftig per Rechtsverordnung das Verfahren und die Höhe der Ausbildungsabgabe für die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen regeln. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes (19/27528(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 19/28841(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sei die Ausbildung im Seelotswesen umfassend reformiert worden, schreibt die Bundesregierung in der Begründung. Dies habe auch die Einführung eines teilweise solidarischen Finanzierungssystems umfasst, wonach die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ausgebildeten Seelotsinnen und Seelotsen bestimmte Anteile ihres Lotsgeldes einbringen müssten, die für die Ausbildung des zukünftigen Nachwuchses erforderlich seien. Diese Beträge müssten die Lotsenbrüderschaften gemäß Paragraf 28 Absatz 1 Nummer 9 Buchstabe a und d des Seelotsgesetzes von den eingenommenen Lotsgeldern einbehalten und an die Bundeslotsenkammer abführen, heißt es in dem Entwurf. Die Ausgestaltung des Verfahrens und die Bestimmung der Höhe der Beträge sei der Selbstverwaltung der Brüderschaften überlassen. Die Praxis habe jedoch gezeigt, „dass dieses System nicht von allen Beteiligten mitgetragen wird“. Folge sei, „dass die Finanzierung der Ausbildung gefährdet ist“. Das System in seiner aktuellen Ausgestaltung sei insgesamt nicht funktionsfähig, urteilt die Bundesregierung. Zukünftig solle deshalb das Bundesministerium für Verkehr das Verfahren und die Höhe der Ausbildungsabgabe unmittelbar selbst regeln. Teilrückzahlung Portugals: Einstimmig billigte der Bundestag einen Antrag des Bundesfinanzministeriums (21/7910(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf "Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes" zur vorzeitigen Teilrückzahlung Portugals von Krediten des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus. Nach Angaben des Finanzministeriums geht es um die vorzeitige Teilrückzahlung von insgesamt bis zu fünf Milliarden Euro bis Ende 2027. Wie es im Antrag heißt, habe sich die fiskalische Situation Portugals ausgesprochen positiv entwickelt. Für 2026 prognostiziere die EU-Kommission einen nahezu ausgeglichenen Staatshaushalt. Der Schuldenstand im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) sei von 134 Prozent des BIP im Jahr 2020 auf aktuell knapp unter 90 Prozent des BIP gesunken. Arzneimittelversorgung I: Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt hat der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Lieferengpässe bei Arzneimitteln effektiv verringern – Abhängigkeit der Arzneimittelversorgung vom Nicht-EU-Ausland reduzieren" (21/1567(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vor (21/5003(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Lieferengpässe seien seit Jahren ein Problem, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag. Der Versuch, die Missstände mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), das seit Juli 2023 in Kraft ist, zu bessern, sei nicht gelungen. Auch 2025 bestünden weiter Lieferengpässe bei vielen Arzneimitteln. Grund sei die nach wie vor bestehende Abhängigkeit von wenigen Wirkstoffherstellern in Asien, heißt es in dem Antrag. Die Abgeordneten forderten einen Exportstopp von essenziellen Arzneimitteln bei einem Versorgungsengpass dieser Mittel. Zudem müssten Rabattverträge geändert werden. So sollten Zuschläge grundsätzlich auf mindestens zwei unterschiedliche Anbieter verteilt werden, von denen mindestens einer sowohl das Fertigarzneimittel als auch den Wirkstoff innerhalb der EU herstellt oder herstellen lässt. Der Arzneimittel-Großhandel sollte dazu verpflichtet werden, bei versorgungsrelevanten Medikamenten mindestens zwei Monatsbedarfe vorzuhalten. Arzneimittelversorgung II: Der Bundestag lehnte zudem mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen einen weiteren Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Stärkung der Arzneimittelversorgung durch gezielten Bürokratieabbau und Förderung der heimischen Produktion" (21/2717(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Auch dazu gab es eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (21/5003(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Engpässe bei wichtigen Medikamenten wie etwa Antibiotika oder onkologischen Präparaten gefährdeten die Gesundheit vieler Patienten und entstünden häufig durch eine zu starke Abhängigkeit von wenigen Herstellern und ausländischen Produktionsstandorten, heißt es in dem Antrag. Die zunehmende Bürokratie erschwere nicht nur die unternehmerische Planung, sondern führe auch zu einer messbaren Ressourcenverlagerung weg von Forschung und Entwicklung hin zu Berichtspflichten und Nachweisführungen. Die Abgeordneten forderten, Bürokratie und Berichtspflichten so zu reduzieren, dass sich pharmazeutische Unternehmen stärker auf Forschung, Entwicklung, den Preiswettbewerb und die Rückverlagerung wichtiger Produktionsschritte nach Deutschland und Europa konzentrieren können. Ferner sollte die inländische Produktion von Wirkstoffen und Arzneimitteln gezielt gefördert werden, zum Beispiel durch Abbau von Investitions- und Innovationshemmnissen wie "überbordenden" Melde-, Prüf- und Dokumentationspflichten oder doppelten Genehmigungspflichten, etwa bei klinischen Prüfungen. Agrarbetriebe: Direkt abgestimmt und mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt wurde ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Nahrungs- und Futtermittelversorgung auf den Höfen der Landwirte sichern und Dürrehilfe generieren" (21/8135(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Fraktion forderte angesichts von Dürre, Ernteausfällen und gestiegenen Betriebskosten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe. Sie forderte die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern „unverzüglich“ ein Hilfsprogramm nach dem Vorbild der Dürrehilfe 2018 aufzulegen. Existenzgefährdete land- und forstwirtschaftliche Betriebe sollen schnelle, unbürokratische und nicht rückzahlbare Zuschüsse erhalten. Ergänzend sollten dürrebedingt notwendige Futtermittelzukäufe unterstützt werden. EU-Altfahrzeugverordnung: Ebenfalls direkt abgestimmt und mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Eigentum der Fahrzeughalter schützen – Nichtigkeitsklage gegen die EU-Altfahrzeugverordnung einreichen“ (21/8136(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Fraktion machte sich darin gegen die europäische Altfahrzeugverordnung stark und forderte die Bundesregierung auf, „unverzüglich Klage auf Nichtigkeit der Verordnung (EU) 2026/1738 einzureichen“ und deren Verfassungsmäßigkeit wegen „offenkundiger Verletzung von Eigentumsrechten“ durch Klage vor dem Bundesverfassungsgericht anzufechten. Zugleich sollte sich die Bundesregierung in der Europäischen Union dafür einsetzen, dass die Altfahrzeugverordnung entweder aufgehoben oder zumindest so geändert wird, dass kein Fahrzeug gegen den Willen seines Eigentümers allein aufgrund von „Fristen oder Kriterienkatalogen“ zu Abfall erklärt wird und jeder gesetzlich angeordnete Eigentumsverlust angemessen entschädigt wird. Die bestehenden Ausnahmen für Fahrzeuge von historischem Interesse sollten nach dem Willen der Abgeordneten auf alle außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge in Privatbesitz – insbesondere Fahrzeuge in Restaurierung und Ersatzteilträger – ausgedehnt werden. Dazu sollte die Bundesregierung laut Vorlage die in der Verordnung eröffnete Möglichkeit, Fahrzeuge von besonderem kulturellem Interesse vom Anwendungsbereich auszunehmen, umfassend nutzen und dabei Sammler-, Museums-, Eigenbau- und Rennfahrzeuge sowie Fahrzeuge in Restaurierung einbeziehen. Die Altfahrzeugverordnung ist seit 13. August 2026 in Kraft und löst die bisherige Altfahrzeug-Richtlinie 2000/53/EG ab. Erstmals würden damit in der EU verbindliche Kriterien festgelegt, nach denen ein Fahrzeug als „Altfahrzeug“ gilt und damit rechtlich zu Abfall werde, erklärt die AfD-Fraktion im Antrag. Erfülle ein Fahrzeug diese Kriterien, sei der Eigentümer verpflichtet, es einer Verwertungsanlage zu übergeben. Wer sein Fahrzeug behalten möchte, müsse „durch ein Sachverständigengutachten auf eigene Kosten nachweisen, dass es reparierbar ist - und es anschließend innerhalb von fünf Jahren wieder in einen verkehrstauglichen Zustand versetzen“. Gelinge das nicht, gelte das Fahrzeug unabhängig vom Willen seines Eigentümers als Abfall. „Nicht mehr der Bürger entscheidet damit, ob und wann er sein Eigentum repariert oder aufgibt, sondern eine von der EU vorgegebene Frist“, kritisierten die Abgeordneten. Petitionen: Das Parlament stimmte 13 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 304 bis 316 (21/7954(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7955(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7956(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7957(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7958(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7959(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7960(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7961(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7962(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7963(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7964(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7965(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7966(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Verbot des ungefragten Filmens und Fotografierens in Fitnessstudios Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung nach einem Verbot des ungefragten Filmens und Fotografierens in Fitnessstudios. Zur Begründung wird in der Eingabe angeführt, dass in den vergangenen Jahren das ungefragte Filmen in Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen zugenommen habe. Diese Praxis verletze die Privatsphäre der hiervon betroffenen Besucher und führe zu einem Verlust des Wohlbefindens, schreibt der Petent. Ein Verbot könne dazu beitragen, in Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen ein sicheres und respektvolles Umfeld zu schaffen. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 9. September 2026 verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Petition „Anlass zu einem Ersuchen an die Bundesregierung gibt, das Anliegen noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen“. In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung stellt der Ausschuss fest, dass sich bereits nach geltendem Recht strafbar macht, „wer von einer anderen Person, die sich in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt“. Gegen Einblick besonders geschützte Räume sind insbesondere Toiletten und Umkleidekabinen. Bildaufnahmen missglückter sportlicher Betätigung strafbar Darüber hinaus sei das unbefugte Herstellen von Bildaufnahmen, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen, und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzen, strafbar. Die Hilflosigkeit könne insbesondere auch auf eine missglückte sportliche Betätigung oder Freizeitaktivität zurückzuführen sein. Der Ausschuss macht zudem darauf aufmerksam, dass nach dem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 17. April 2026 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes gegen digitale Gewalt zudem auch das Herstellen bestimmter sexualisierter Bildaufnahmen, insbesondere solcher, die in sexuell bestimmter Weise die bekleideten Genitalien, das bekleidete Gesäß oder die bekleidete weibliche Brust einer anderen Person abbilden, zukünftig unabhängig vom Ort (öffentlich oder privat) strafbar sein soll. Die Eingabe sei im Hinblick auf die von der Bundesregierung geplante besondere Pönalisierung des Herstellens und Verbreitens bestimmter sexualisierter Bildaufnahmen geeignet, in die politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden, schreiben die Abgeordneten. (hau/hle/pk/24.09.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 24. September 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Flugkraftstoffe: Die Bundesregierung will den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe fördern. Dazu liegt dem Bundestag ein Gesetzentwurf „zum Markthochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe“ (21/7871(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor, der die EU-Verordnung 2023/2405 (Initiative „ReFuelEU Aviation“) umsetzt, die verbindliche Quoten für nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) im Luftverkehr festlegt. Die Vorlage wurde an den Verkehrsausschuss überwiesen. Das Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) soll dem Gesetzentwurf zufolge umfangreiche Kontroll- und Überwachungsaufgaben wahrnehmen und auch für die Sanktionierung bei Verstößen gegen die Vorgaben zuständig sein. Für das LBA sollen daher in Paragraf 29c des Luftverkehrsgesetzes Überwachungsbefugnisse geschaffen werden, heißt es im Entwurf. Darüber hinaus sollen im Luftverkehrsgesetz die europarechtlich vorgeschriebenen Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung (EU) 2023/2405 festgeschrieben werden. Dies sei zum einen Paragraf 29d des Luftverkehrsgesetzes, der eine Abgabepflicht regelt, falls Luftfahrzeugbetreiber ihre europarechtliche Betankungspflicht verletzen, und zum anderen Paragraf 58a des Luftverkehrsgesetzes mit Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2023/2405. Aufgrund des europarechtlichen Erfordernisses, die Abgabenhöhe regelmäßig anzupassen, werde in Paragraf 32 des Luftverkehrsgesetzes die Ermächtigung zum Erlass und zur Änderung einer entsprechenden Rechtsverordnung geschaffen, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf. Fluglärmschutz: Die Bundesregierung will das Luftverkehrsgesetz um Regelungen zum Fluglärmschutz im zivilen Luftverkehr ergänzen. Dazu hat sie den „Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes“ (21/7403(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, der an den Verkehrsausschuss überwiesen wurde. Die Einhaltung der geltenden Betriebsbeschränkungsregelungen an deutschen Flugplätzen sei – auch im Hinblick auf die Akzeptanz von Luftverkehr – von besonderer Bedeutung, heißt es in dem Entwurf. Mit ihm sollen die Informations- und Beteiligungsregelungen für die örtlichen Fluglärmkommissionen bei Planung und Umsetzung neuer oder geänderter Flugverfahren im Flugplatzumland ergänzt sowie Anreize für die Nutzung lärmarmer Flugzeugtypen gesetzt werden. Dazu soll in der Entgeltordnung von Verkehrsflughäfen eine Differenzierung der Entgelte nach Lärmschutzgesichtspunkten vorgenommen werden, „die insbesondere Anreize für die Nutzung lärmärmerer Flugzeugmuster setzt“. Daneben soll – wie bisher auch – eine Differenzierung nach Schadstoffemissionen erfolgen. In Paragraf 32b des Luftverkehrsgesetzes soll nach dem unveränderten Absatz1, in dem es heißt: „Zur Beratung der Genehmigungsbehörde sowie des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und der Flugsicherungsorganisation über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge wird für jeden Verkehrsflughafen, der dem Fluglinienverkehr angeschlossen ist und für den ein Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm festzusetzen ist, eine Kommission gebildet. Ist die Anlage eines neuen Flugplatzes geplant, wird die Kommission vor Einleitung des Genehmigungsverfahrens gebildet“, ein Absatz 1a eingeführt werden. In diesem heißt es laut Entwurf: „Die Genehmigungsbehörde, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung sowie die Flugsicherungsorganisation sollen der Kommission für die Beratung von Flugverfahren insbesondere Unterlagen zu den in Betracht gezogenen Flugverfahren, zu deren voraussichtlichen Auswirkungen auf die Fluglärmsituation und zu den wesentlichen Gründen für die Auswahl des bevorzugten Flugverfahrens übermitteln. Die Kommission soll diese Unterlagen und ihre Empfehlungen veröffentlichen.“ Aus Sicht des Bundesrates sollte die im Gesetzentwurf vorgesehene Verpflichtung der Genehmigungsbehörde, der Fluglärmkommission entsprechende Unterlagen vorzulegen, gestrichen werden. Die Genehmigungsbehörde sei an der Festlegung von Flugverfahren nicht beteiligt, heißt es in der dem Gesetzentwurf anhängenden Stellungnahme der Länderkammer. Der Behörde lägen keine Unterlagen zu den in Betracht gezogenen Flugverfahren, zu deren voraussichtlichen Auswirkungen auf die Fluglärmsituation und zu den wesentlichen Gründen für die Auswahl des bevorzugten Flugverfahrens vor. In der Gegenäußerung der Bundesregierung heißt es dazu, man nehme den Vorschlag des Bundesrates zur Kenntnis und werde dessen Umsetzung in diesem Rechtsetzungsverfahren prüfen. Finanzkonten: Der internationale Informationsaustausch über Finanzkonten soll ausgeweitet werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu der Zusatzvereinbarung vom 8. Juni 2023 zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (21/7194(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Die Zusatzvereinbarung erweitert den bestehenden automatischen Austausch unter anderem auf Informationen über neue digitale Finanzprodukte, Derivate, die sich auf Kryptowerte beziehen, und Beteiligungen an Investmentunternehmen, die in Kryptowerte investieren. „Zur wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit ist es erforderlich, die internationale Zusammenarbeit zu intensivieren und den zwischenstaatlichen automatischen Informationsaustausch als wirksames Instrument der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten auszubauen“, begründet die Bundesregierung ihr Vorgehen. Kryptowerte I: Informationen über den Handel mit Kryptowerten sollen international regelmäßig ausgetauscht werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 8. Juni 2023 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte (21/7195(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Die Vorlage wurde zur Federführung an den Finanzausschuss überwiesen. Die Mehrseitige Vereinbarung war im November 2024 von Deutschland und 26 weiteren Länder unterzeichnet worden. „Zur wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit ist es erforderlich, die internationale Zusammenarbeit zu intensivieren und den zwischenstaatlichen automatischen Informationsaustausch als wirksames Instrument der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten auszubauen“, schreibt die Bundesregierung. In der Vereinbarung haben sich die Staaten verpflichtet, steuerlich relevante Informationen über den Handel mit Kryptowerten zu erheben und untereinander auszutauschen. Ausgetauscht werden laut Gesetzentwurf unter anderem folgende Daten: Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaaten, Steueridentifikationsnummer sowie Geburtsdatum jedes Kryptowerte-Nutzers, Art jedes Kryptowerts, Gesamtbruttobeträge von Transaktionen und Anzahlen von Einheiten und zu meldenden Transaktionen. Steuerhinterziehung: Zur wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit will die Bundesrepublik Deutschland die internationale Zusammenarbeit intensivieren und den zwischenstaatlichen automatischen Informationsaustausch als wirksames Instrument der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten ausbauen. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu der „Mehrseitigen Vereinbarung vom 22. Juni 2021 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Einkünfte, die mittels digitaler Plattformen erzielt wurden“ (21/7193(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Vorlage wurde zur Federführung an den Finanzausschuss überwiesen. Mit der Mehrseitigen Vereinbarung verpflichten sich die Vertragsparteien, bestimmte Informationen über mittels digitaler Plattformen erzielte Einkünfte regelmäßig zu erheben und den anderen Vertragsstaaten automatisch zu übermitteln. Solche Informationen werden bereits heute unter EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht. Auf der Grundlage der Mehrseitigen Vereinbarung werde der Informationsaustausch auch in diesem Bereich auf Drittstaaten erweitert, erläutert die Bundesregierung. Elektrofahrzeuge: Die Bundesregierung plant eine Änderung des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG). Ziel ihres Gesetzentwurfs „zur Änderung der Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge sowie damit zusammenhängender straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (21/7872(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ist es, die Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Straßenverkehr zu verlängern, den Anwendungsbereich auf weitere Fahrzeugklassen – insbesondere auf Busse und Nutzfahrzeuge – auszuweiten und den Handlungsspielraum der Kommunen zu vergrößern. Der Gesetzentwurf wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen. Die Zielsetzung der Novelle decke sich mit der des ursprünglichen Gesetzes, schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf. Ziel des Elektromobilitätsgesetzes sei es, Kommunen die Umsetzung von Maßnahmen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Straßenverkehr zu ermöglichen. Durch die Anwendung der Bevorrechtigungen von E-Fahrzeugen werde die Nutzung lokal emissionsfreier Antriebe gefördert. Geplant ist, die pauschale Befristung bis 31. Dezember 2026 nach Paragraf 8 Absatz 2 EmoG aufzuheben. Sie solle sich nach dem neu gefassten Paragraf 5 EmoG nur noch auf die Privilegien des Paragraf 3 Absatz 5 Nummer 2 bis 6 EmoG beziehen, die bis zum 31.Dezember 2035 verlängert werden. „Damit wird der Rechtsrahmen verstetigt, wodurch Kontinuität und Planungssicherheit für Kommunen, aber auch private Akteure gesichert wird“, heißt es in der Vorlage. Darüber hinaus beuge die Novelle einer Regelungslücke im Bereich Kennzeichnung und Bevorrechtigungen vor und ermögliche es, „die identifizierten Weiterentwicklungsbedarfe der Evaluierungen aus den Jahren 2018, 2021 und 2025 zu integrieren“. Gerade mit Blick auf Busse und Nutzfahrzeuge bestehe ein großer Anpassungsbedarf, heißt es. Die einheitliche Festlegung von Regelungen zu Themen wie Kennzeichnung und Bevorrechtigung schaffe verlässliche Rahmenbedingungen, „die die Elektrifizierung dieser Fahrzeugklassen fördern und den Markthochlauf beschleunigen“. Damit werde ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der ambitionierten Klimaziele geleistet, schreibt die Regierung. Des Weiteren sei auf die Verbesserung der Praktikabilität für Kommunen abgezielt worden – beispielsweise beim Laden und Parken. Über die Ergänzung der Bevorrechtigungen um das kostenfreie Anwohnerparken würden der Handlungsspielraum für Kommunen erweitert und mögliche zusätzliche Anreize geschaffen. Wirtschaftsprüfer: Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie befasst sich damit federführend. Ziel sei es, in Fortentwicklung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer den Syndikus-Wirtschaftsprüfer als eine mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers vereinbare Tätigkeit einzuführen. Zudem soll der Betrieb von Zweigstellen einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch die Aufhebung des Erfordernisses, dass ein Wirtschaftsprüfer eine Zweigstelle leiten muss, erleichtert werden. Bundeswehr: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel "Berufliche Rehabilitation im Rahmen des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes stärken – Nachhaltige zivile Perspektiven für einsatzgeschädigte Angehörige der Bundeswehr sichern Drucksache" (21/8128(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Der Antrag wird im Verteidigungsausschuss federführend behandelt. Konkret fordert die Fraktion von der Bundesregierung unter anderem, die „medizinisch-dienstlich orientierte Rehabilitation“ (MDORBw) der Bundeswehr rechtlich und konzeptionell so weiterzuentwickeln, dass die berufliche Perspektive integraler und verbindlicher Bestandteil der medizinischen Rehabilitation wird und medizinische sowie berufliche Rehabilitation als gleichrangige Zielkomponenten eines einheitlichen Rehabilitationsprozesses („2-Säulen-Modell“) ausgestaltet werden. Bestehende arbeitsmarktpolitische Instrumente nach dem Zweiten, Dritten und Neunten Buch Sozialgesetzbuch sollen systematisch nutzbar gemacht und in den Rehabilitationsprozess eingebunden werden. Die Aufgaben der „BerufsagenturBw“ sollen auf Maßnahmen zur strukturierten Nachbetreuung nach erfolgter beruflicher Eingliederung ausgeweitet werden, um die Stabilität von Beschäftigungsverhältnissen der Betroffenen zu fördern. Klimaschutz: Ebenfalls an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen wurde ein angekündigter Antrag der AfD mit dem Titel "Kein Klimaschutz auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes" (21/8129(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). In der Fachliteratur habe sich die Auffassung gebildet, dass das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Betriebsräten die allgemeine Aufgabe erteilen würde, „im Rahmen des betrieblichen Umweltschutzes auch solche Maßnahmen zu fördern, die einer vermeintlichen Bewahrung des Klimas dienen“. Dies führe zu einem Zielkonflikt, weil der Verlust von Arbeitsplätzen durch eine Klima- und Energiepolitik herbeigeführt werde, heißt es in dem Antrag. Die Abgeordneten fordern von der Bundesregierung deshalb, einen Gesetzentwurf zur Änderung des BetrVG vorzulegen. In diesem soll klargestellt werden, „dass Anforderungen zum Schutz des Klimas, sogenannte Klimaschutzmaßnahmen, insbesondere die Verminderung oder Vermeidung von infrarotaktiven Gasen, nicht mit der im Gesetz genannten Legaldefinition des Umweltschutzes gleichzusetzen sind und Klimaschutzmaßnahmen nicht Regelungstatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes sind“. Medizinische Versorgung: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt einen Antrag mit dem Titel "Ambulantisierungspotenzial heben – Psychiatrische Versorgung flexibel und patientenorientiert gestalten" (21/7853(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ein. Die Vorlage wurde an den Gesundheitsausschuss zur Federführung überwiesen. Die Grünen-Fraktion fordert darin Reformen in der psychiatrischen Versorgung mit einem Ausbau ambulanter Behandlungsmöglichkeiten. Die Inanspruchnahme stationärer Behandlungen aufgrund psychischer Erkrankungen sei in den vergangenen Jahren gestiegen. Parallel dazu habe sich die Zahl der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhausbetten erhöht. Zu dieser Entwicklung trage unter anderem die unzureichende ambulante Versorgung bei, heißt es in dem Antrag. Vielerorts fehlten ambulante Anschlussangebote nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Hilfen aus den psychiatrischen Kliniken seien unflexibel, was das Risiko kostenintensiver Wiederaufnahmen erhöhe. Die daraus resultierende Unter-, Über- und Fehlversorgung habe nicht nur gravierende Folgen für die Betroffenen, sondern führe auch zu erheblichen volkswirtschaftlichen Folgekosten. Gerade für Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen müssten Hilfen aus dem psychiatrischen Krankenhaus flexibilisiert und eine wohnortnahe und regional geplante Versorgung durch Kliniken und Praxen ermöglicht werden. Die Abgeordneten fordern, sektorenübergreifende Versorgungsformen und den Vorrang ambulanter Behandlungsangebote konsequent zu fördern. Psychiatrische Institutsambulanzen (PIAs) sollten flächendeckend ausgebaut werden. Das Entlassmanagement und die Vermittlung in die ambulante Anschlussversorgung müsste weiterentwickelt werden, um Versorgungsbrüche zwischen den Sektoren zu reduzieren. Ferner müsse die vollständige Refinanzierung tariflicher Personalkosten in der Psychiatrie und Psychosomatik wiederhergestellt werden, indem die Streichung dieser Regelung im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz rückgängig gemacht werde. Tourismus: "Natur erleben, Umwelt schützen – Naturverträglichen Tourismus als Gewinn für alle stärken" lautet der Titel eines Antrags, den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/7901(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht hat. Die Vorlage wurde an den Ausschuss für Tourismus zur federführenden Beratung überwiesen. Die Fraktion will damit die Voraussetzungen für Naherholung und naturverträglichen Tourismus verbessern. Die Abgeordneten verlangen, Konzepte vorzulegen, mit denen die Wertschätzung für die Natur und das Reiseverhalten und -bewusstsein „langfristig“ verändert werden. Einen wichtigen Beitrag leisteten dabei Bildungsangebote der Natur- und Umweltpädagogik, etwa gezielte Aktionsprogramme an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, die junge Menschen für den ökologischen Wert solcher Gebiete sensibilisieren, heißt es in dem Antrag. Tourismus und Naherholung in der Natur könnten so gemeinsam dazu beitragen, Nachhaltigkeit auf vielen Ebenen zu vermitteln und erfolgreich umzusetzen. Nach Ansicht der Antragsteller „lässt die Bundesregierung die Entwicklungschancen eines naturverträglichen und nachhaltigen Tourismus bisher vollständig ungenutzt“. Deshalb sei es notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, um den naturverträglichen und nachhaltigen Tourismus in Deutschland zu stärken, allen Menschen Zugang zur Natur zu ermöglichen und zugleich ihren Schutz nachhaltig zu fördern. Schienenpersonenfernverkehr: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Entwurf für ein Schienenpersonenfernverkehrsangebotsgesetz (21/7626(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, der den Gewährleistungsauftrag des Bundes nach Artikel 87e Absatz 4 des Grundgesetzes konkretisieren und ein Mindestangebot im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) sichern soll. Der Gesetzentwurf wurde an den Verkehrsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Unter Berücksichtigung verkehrlicher, sozialer, umweltpolitischer und landesplanerischer Faktoren müsse ein ausreichendes Mobilitätsangebot im SPFV sichergestellt werden, heißt es in dem Entwurf. Zuständig für die Sicherung eines solchen Mobilitätsangebotes soll nach den Vorstellungen der Grünen ein bundesweiter Aufgabenträger in der Rechtsform einer bundeseigenen GmbH sein. Diese solle für ihre hoheitlichen Aufgaben beliehen werden und der Rechtsaufsicht des Bundes unterliegen. „Der Aufgabenträger stellt im Benehmen mit den Ländern einen Fernverkehrsplan auf, der sich an den Etappen des Deutschlandtakts orientiert und Verbindungen, Laufwege, Takte und Qualitätsvorgaben festlegt. Die Leistungen sind vorrangig eigenwirtschaftlich zu erbringen“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Für Abschnitte ohne wirtschaftlich tragbaren Betrieb soll das Trassenentgelt abgesenkt werden. Verbleibende Verbindungen sollen „nach Markterkundung“ als gemeinwirtschaftliche Leistungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1370 / 2007 vergeben werden. Ergänzend will der Entwurf zwei bestehende Gesetze anpassen. Artikel 2 verankere im Eisenbahnregulierungsgesetz eine Definition des Deutschlandtakts und seiner Etappen und verzahne so das Angebot mit dem schrittweisen Infrastrukturausbau, schreiben die Grünen. Artikel 3 bestimme im Allgemeinen Eisenbahngesetz den bundesweiten Aufgabenträger als zuständige Behörde für Vergaben nach der Verordnung (EG) Nr. 1370 / 2007 im Fernverkehr. Solche Vergaben seien bislang nur für den Nahverkehr geregelt gewesen. Artikel 4 regle das Inkrafttreten, „wobei die Vorschriften zum Fernverkehrsplan zwölf Monate nach Verkündung wirksam werden“. Entschädigungsfonds: Die Fraktion Die Linke setzt sich in einem Antrag (21/7038(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) für die Errichtung eines Entschädigungsfonds für Menschen ein, die als Kinder und Jugendliche in Schulen Leid und Unrecht aufgrund ihrer Hörschädigung erfahren haben. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz übernimmt die federführende Beratung. Einen entsprechenden Gesetzentwurf soll die Bundesregierung in Abstimmung mit Ländern und Kirchen vorlegen und darüber hinaus prüfen, welche bundesgesetzlichen Regelungen geschaffen werden können, um Leistungen für gehörlose Menschen niedrigschwelliger zu ermöglichen. Des Weiteren fordern die Abgeordneten eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Situation von Kindern und Jugendlichen mit Hörschädigungen an deutschen Schulen. Zum Internationalen Tag der Gebärdensprache am 23. September 2027 soll die Bundesregierung einen Zwischenbericht über den Stand der Umsetzung der geforderten Maßnahmen vorlegen. Die Linksfraktion verweist auf den Beschluss des 2. Internationalen Kongresses der Taubstummenlehrer im Jahr 1880, wonach im Unterricht von Gehörlosen künftig nur noch Lautsprache verwendet werden sollte. Dieses Verbot sei „mit allen Mitteln, mit Strafen, Drohungen und Beschämungen durchgesetzt“ und den Menschen damit der Zugang zur Muttersprache systematisch erschwert worden. „Diese Praxis setzte sich in der Bundesrepublik Deutschland ebenso fort wie in der Deutschen Demokratischen Republik und betraf staatliche Schulen genauso wie solche in kirchlicher Trägerschaft“, betonen die Abgeordneten. Eine Abkehr und damit einhergehend die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als vollwertige und eigenständige Sprache habe sich nur langsam, schrittweise und oft erst auf Druck der sich ab den 1970er-Jahren formierenden Behindertenrechtsbewegung vollzogen. Folgen der deutschen Methode seien oftmals deutlich schlechtere Berufschancen und spürbar niedrigere Rentenansprüche gewesen, schreibt die Linksfraktion. Nichtbinäre Menschen: "Versorgung von transgeschlechtlichen und nichtbinären Menschen sicherstellen" ist ein Antrag der Fraktion Die Linke (21/7061(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) betitelt, der federführend im Gesundheitsausschuss weiterberaten wird. Der Zugang dieser Personen zu körpermodifizierenden Behandlungen sei eine Grundvoraussetzung zur Verwirklichung der Grundrechte auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und Gesundheit, heißt es in dem Antrag. Während geschlechtsangleichende Behandlungen bislang oft von den Krankenkassen bezahlt worden seien, gebe es für nichtbinäre Menschen weiterhin meist keine Möglichkeit, den Leidensdruck aufgrund ihrer Geschlechtsinkongruenz durch körpermodifizierende Behandlungen auf Kassenkosten lindern zu können. Die Rechtsunsicherheit treffe auf Versorgungsdefizite und regionale Unterschiede in der Versorgungsstruktur. Die Abgeordneten fordern, den Anspruch von transgeschlechtlichen und nichtbinären Versicherten auf körpermodifizierende Behandlungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Zudem solle klargestellt werden, dass der Anspruch auf Kostenübernahme unabhängig davon besteht, ob eine Geschlechtsangleichung angestrebt wird. Auf die Verbände der Krankenkassen solle eingewirkt werden mit dem Ziel, dass bei solchen Behandlungen von Regressforderungen an Ärzte abgesehen wird. Vor allem dürften laufende Behandlungen nicht unterbrochen werden. Kryptowerte II: Der Antrag der Linksfraktion mit dem Titel "Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern" (21/5824(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird federführend im Finanzausschuss beraten. Von der Bundesregierung fordert sie einen Gesetzentwurf, der unter anderem „den Melderahmen für Kryptowerte (CARF) zeitnah und vollumfänglich in nationales Recht überführt und einen automatisierten Datenaustausch zwischen Krypto-Handelsplattformen und den Finanzbehörden ermöglicht“. Landwirtschaftliche Betriebe I: "Liquidität landwirtschaftlicher Betriebe sichern – Direktzahlungen für das Jahr 2026 bereits im Oktober auszahlen" (21/8130(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion, der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat überwiesen wurde. Hierfür soll eine Zusammenarbeit mit den Ländern angestrebt werden. Energiewirtschaftsgesetz: Die AfD-Fraktion strebt eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes an und hat dazu einen Gesetzentwurf (21/5135(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht. Das Gesetz wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur federführenden Beratung überwiesen und dahingehend geändert werden, dass die bestehende Definition der Energie-Kundenanlage präzisiert wird. Klargestellt werden soll, dass Kundenanlagen nur solche Energieanlagen sind, die nach ihrer Ausgestaltung oder Funktion nicht die Merkmale eines Elektrizitätsverteilernetzes im Sinne des EU-Rechts erfüllen. Dadurch werde verhindert, dass Anlagen mit Netzcharakter der energiewirtschaftsrechtlichen Regulierung entzogen würden, argumentiert die AfD-Fraktion. Nach der derzeitigen nationalen Rechtslage besteht nach Angaben der AfD-Fraktion insbesondere bei der Anwendung des Begriffs der Kundenanlage die Gefahr, dass Versorgungssysteme allein aufgrund ihrer räumlichen Begrenzung, ihrer Eigentumsstruktur oder ihres internen Nutzungszuschnitts pauschal vom Netzbegriff ausgenommen werden, ohne dass eine unionsrechtlich gebotene funktionale Prüfung erfolge. Dies führe zu erheblicher Rechtsunsicherheit für Betreiber, Regulierungsbehörden und Gerichte. Gleichzeitig existierten in der Praxis zahlreiche Energieversorgungssysteme, die zwar Elektrizität an Dritte abgeben, jedoch nach ihrer tatsächlichen Ausgestaltung und Nutzung nicht die Funktion eines Elektrizitätsverteilernetzes im Sinne des Unionsrechts erfüllen würden. Hierzu zählten insbesondere Anlagen auf räumlich abgegrenzten Arealen mit eindeutig bestimmbarem Nutzerkreis, wie etwa Campingplätze, Ferienanlagen, Marinas, Freizeit- oder vergleichbare Einrichtungen. Diese Systeme dienten nicht der Versorgung eines unbestimmten Personenkreises und seien funktional nicht in den Elektrizitätsmarkt eingebunden. Eine Anwendung der für Elektrizitätsverteilernetze vorgesehenen regulatorischen Pflichten wäre für diese Anlagen unverhältnismäßig und unionsrechtlich nicht geboten, heißt es in dem Gesetzentwurf. Unternehmensbeteiligungen: Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Transparenz bei Beteiligungen an Unternehmen durch Mitglieder der Bundesregierung (21/8106(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Der Entwurf wurde zur weiteren Befassung an den Innenausschuss überweisen. Danach sollen Mitglieder der Bundesregierung durch eine Anpassung des Bundesministergesetzes verpflichtet werden, „Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, wenn der Anteil mehr als 1 vom Hundert oder 50.000 Euro am Stamm- oder Grundkapital beträgt, anzuzeigen“. Daneben soll dem Entwurf zufolge auch die Höhe der daraus resultierenden Einkünfte anzugeben sein. Die Anzeigepflicht soll sich nach dem Willen der Fraktion auch auf Ehe- beziehungsweise Lebenspartner und minderjährige Kinder erstrecken. Die Fraktion schreibt, dass in Deutschland weder verfassungsrechtliche noch einfachgesetzliche Bestimmungen bestünden, die Bundesminister oder Parlamentarische Staatssekretäre zur Offenlegung ihrer Unternehmensbeteiligungen verpflichten. „Lediglich für Bundesminister, die zugleich Abgeordnete des Deutschen Bundestages sind, greifen die im Abgeordnetengesetz vorgesehenen Offenlegungspflichten“, heißt es in der Vorlage weiter. Danach unterliegen Bundesminister, die nicht gleichzeitig dem Bundestag angehören, keiner derartigen gesetzlichen Verpflichtung. Dies könne zu erheblichen Problemen führen, „die mit starken Interessenkonflikten einhergehen, da Minister – weitaus offensichtlicher als Bundestagsabgeordnete – die Möglichkeit besitzen, gezielt politischen Einfluss auszuüben, wovon ihre potenziellen Unternehmensbeteiligungen unmittelbar profitieren könnten“. Parteiengesetz: Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz) – Herstellung von Transparenz hinsichtlich der Aufnahme von Krediten durch Parteien (21/8107(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Der Innenausschuss übernimmt die Federführung. Die AfD-Fraktion will detaillierte Regelungen einführen, um Kredite an politische Parteien ausweisen zu können. Die AfD schlägt vor, einen neuen Paragrafen 25a „Kreditaufnahme“ in das Parteiengesetz aufzunehmen. Bei Einnahmen aus Krediten sollen die Parteien verpflichtet werden, die Herkunft dieser Mittel zu veröffentlichen. Alle Kredite sollen im Rechenschaftsbericht mit Angaben zu Kreditbetrag, Zinssatz, Tilgungsbedingungen sowie Datum und Laufzeit des Kredits ausgewiesen werden. Übersteigt der Kredit im Einzelfall oder kumuliert 10.000 Euro im Kalenderjahr, sollen auch Name und Anschrift des Gläubigers genannt werden. Die Kreditaufnahme sei dem Bundestagspräsidenten innerhalb von zwei Wochen zu melden und von diesem unter Nennung der Partei zu veröffentlichen. Unzulässig sein sollen laut Gesetzentwurf Kredite in Erwartung oder als Gegenleistung für wirtschaftliche oder politische Vorteile, aber auch solche, deren Konditionen erheblich von üblichen Marktbedingungen abweichen. Damit will die Fraktion sicherstellen, dass Kredite nicht als verdeckte Zuwendungen genutzt werden können, während gleichzeitig marktübliche Finanzierungsformen zulässig bleiben. Wird der Kredit nicht der Bundestagspräsidentin gemeldet, solle als Sanktion das Dreifache des Kreditbetrags fällig werden, bei fehlerhafter Veröffentlichung im Rechenschaftsbericht das Doppelte. Die Fraktion weist darauf hin, dass Parteien die Aufnahme von Krediten umfänglich nutzen, um ihre Finanzierung sicherzustellen. Dabei gebe es bislang keine Regelungen zur Offenlegung der Herkunft der Kredite. Forst: Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (Gesetz zur Einschränkung der Versicherungspflicht bei privat genutzten Forstflächen, 21/8105(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Der Entwurf wird im Ausschuss für Arbeit und Soziales federführend behandelt. Die Versicherungspflicht bei privat genutzten Forstflächen soll nach dem Willen der AfD-Fraktion eingeschränkt werden. Derzeit würden auch Eigentümer von Waldflächen von der Versicherungspflicht erfasst, selbst wenn keinerlei gewerbliche Nutzung vorliege. Rein privat motivierter Waldbesitz falle somit unter den weit gefassten Unternehmerbegriff und unterliege der Pflichtversicherung. „Diese Rechtslage wird von vielen Betroffenen kritisch gesehen. Insbesondere bei Waldeigentümern, die ihre Flächen ausschließlich privat nutzen, bestehen erhebliche Zweifel an der Angemessenheit einer derart umfassenden Versicherungspflicht“, schreiben die Abgeordneten. Sie fordern deshalb, den Ausnahmetatbestand im SGB VII, der festlegt, welche Grundstücksarten nicht unter den Begriff der landwirtschaftlichen Unternehmen fallen, zu erweitern und auf Grundstücke auszudehnen, die ausschließlich zu privaten Zwecken und ohne Gewinnerzielungsabsicht genutzt werden. Strafgesetzbuch: Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Neufassung des § 45 StGB (21/8104(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz nimmt sich der Vorlage an. Die AfD-Fraktion will die Regelungen zum Verlust von Wahlrechten nach strafrechtlichen Verurteilungen neu fassen. Mit dem Gesetzentwurf schlägt sie vor, die Möglichkeit einer richterlichen Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts abzuschaffen. Bestehen bleiben soll dagegen der automatische Verlust der Wählbarkeit und der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, wenn jemand wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird. Die Fraktion begründet die Änderung damit, dass die Aberkennung des Wahlrechts nicht von einer richterlichen Ermessensentscheidung abhängen solle. Transparenzregister: Ebenfalls im Rechtsausschuss federführend beraten wird ein von der AfD angekündigter Antrag mit dem Titel "Keine politische Einflussnahme auf die obersten Bundesgerichte – Einführung eines Transparenzregisters" (21/8131(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin fordert die Fraktion ein öffentlich zugängliches Register über Kontakte zwischen politischen Entscheidungsträgern und Richtern der obersten Bundesgerichte. Das öffentlich einsehbare Register soll demnach „telefonische, schriftliche und persönliche Kontakte von Mitgliedern der Bundesregierung, Staatssekretären und Mitarbeitern dieser sowie den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu den Richtern der obersten Gerichte und den Mitarbeitern dieser, die nicht rein privater Natur sind“, dokumentieren. Festgehalten werden sollen unter anderem Datum, Teilnehmer und Thema des Kontakts und von wem dieser ausging. Das Register soll täglich aktualisiert und auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums veröffentlicht werden. Konsultationen zwischen dem Bundesverfassungsgericht und anderen Verfassungsorganen des Bundes sollen ausgeschlossen sein. Regierungsbauten: Ein Neubaumoratorium für Regierungsbauten verlangt ein Antrag der AfD-Fraktion (21/8132(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Demnach sollen dadurch der Bundeshaushalt entlastet und der Flächenbedarf kritisch überprüft werden. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen. Sämtliche noch nicht begonnenen Neubauprojekte des Bundes sollen demnach nicht mehr weiterverfolgt werden. Auch der Personal- und Flächenaufwuchs im Bundeskanzleramt und in den Bundesministerien soll kritisch überprüft werden. Die Regierung soll dem Bundestag ein Konzept vorlegen, mit dem ein Stellenabbau an die Stelle des bisherigen Stellenaufwuchses treten soll. Außerdem fordert die AfD-Fraktion, dass keine weiteren haushaltswirksamen Verpflichtungen, Planungsfreigaben oder Mittelbindungen für noch nicht begonnene Neubauprojekte des Bundes eingegangen werden, sofern diese nicht zwingend sicherheitsrelevant oder unabweisbar notwendig seien. Bei allen laufenden und künftigen Projekten sollen die Ausgaben für „Kunst am Bau“ sowie sonstige nicht funktional erforderliche Zusatzkosten auf das rechtlich zwingend gebotene Mindestmaß zu begrenzt werden. Zur Begründung heißt es, der Bund stehe angesichts der angespannten Haushaltslage, steigender Baukosten und wachsender Zins- und Sozialausgaben in der Pflicht, „geplante Hochbaumaßnahmen besonders kritisch auf ihre Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Priorität zu überprüfen“. Landwirtschaftliche Betriebe II : Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel "Deutsche Landwirtschaft nach den Ernteausfällen unterstützen – Krisenbeihilfen nutzen" (21/8133(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, der zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen wird. Es soll die Möglichkeiten des von der Europäischen Kommission geschaffenen, befristeten Beihilferahmens für die wirtschaftlichen Folgen der Nahost-Krise „umfassend“ genutzt werden. Die Bundesregierung solle ein nationales Hilfsprogramm anmelden, um insbesondere gestiegene Kosten für Mineraldünger, Energie und Kraftstoffe abzufedern. Agrardrohnen: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel "Landwirtschaftliche Innovation fördern – Den Einsatz von Agrardrohnen entbürokratisieren" (21/8134(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Er wird im Landwirtschaftsausschuss federführend beraten. Die AfD-Fraktion fordert weniger bürokratische Hürden beim Einsatz von Agrardrohnen für Pflanzenschutzmittel. In dem Antrag verlangen die Abgeordneten von der Bundesregierung, das Pflanzenschutzgesetz zu ändern und eine eigene „klar definierte, risikoadaptierte Unterkategorie 'Agrardrohne'“ zu schaffen. Für Betriebe, die ausschließlich für die Luftanwendung zugelassene Pflanzenschutzmittel und geprüfte Spritzeinrichtungen verwenden, soll nach den Vorstellungen der Fraktion eine „einmalige, dauerhafte und widerrufliche Betriebs- und Mittelverwendungserlaubnis“ ermöglicht werden. Zudem fordert sie Erleichterungen im Luftverkehrsrecht. Flankierend soll die Bundesregierung ein befristetes, „mittelstandsfreundliches“ Förderprogramm für Forschung, Entwicklung und europäische Produktion von Agrardrohnen-Technik auflegen. Die Fraktion begründet ihre Forderungen unter anderem mit dem hohen Verwaltungsaufwand der derzeitigen Genehmigungsverfahren und den Einsatzmöglichkeiten von Drohnen insbesondere im Steillagenweinbau. Hochwasserrückhaltebecken: Die AfD-Fraktion bringt einen Antrag mit dem Titel "Hochwasserrückhaltebecken im Ahrtal aus dem Aufbauhilfefonds finanzieren – Wiederaufbau und Bevölkerungsschutz zusammenführen" (21/8137(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ein. Der Haushaltsausschuss übernimmt die Federführung. Der Bau von Hochwasserrückhaltebecken und sonstigen technischen Hochwasserschutzanlagen im Ahrtal soll als förderfähige Maßnahme aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ anerkannt werden, verlangt die Fraktion. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dazu eine entsprechende Rechtsverordnung vorzulegen. Der von der Bundesregierung verfolgte Ansatz, Rückhaltebecken nicht aus dem Aufbauhilfefonds zu finanzieren, verkehre den Zweck des Sondervermögens in sein Gegenteil, kritisieren die Abgeordneten. Wenn 30 Milliarden Euro für den Wiederaufbau bereitgestellt würden, dann müsse auch der Schutz dieser Investitionen integraler Bestandteil des Wiederaufbaus sein. „Es ist nicht logisch, Milliarden für den Wiederaufbau von Gebäuden, Straßen, Brücken und Infrastruktur bereitzustellen, jedoch die Finanzierung derjenigen Schutzbauwerke zu verweigern, ohne die alle wiederaufgebauten Werte bei der nächsten Flut erneut zerstört werden könnten“, schreibt die AfD-Fraktion. Plastikabkommen: Ein Jahr nach dem Scheitern der Verhandlungen über ein weltweites Plastikabkommen der Vereinten Nationen drängt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung zu einem neuen Anlauf. In einem Antrag (21/7902(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert sie diese auf, ihre internationale Vorreiterrolle und ihr Engagement für ein ambitioniertes und rechtlich verbindliches globales Plastikabkommen durch verstärkte diplomatische Initiativen zurückzuerlangen. Die Vorlage wird im Umweltausschuss federführend beraten. Gemeinsam mit einer „regional ausgewogenen Gruppe ambitionierter Staaten“ solle die Bundesregierung demnach eine gemeinsame politische Position sowie verbindliche Mindestanforderungen und rote Linien für die weiteren Verhandlungen entwickeln und diese auf hochrangiger politischer Ebene geschlossen vertreten. Dazu gehörten insbesondere Maßnahmen zur Reduzierung des Plastikabfalls sowie zum Aufbau einer „Behandlungsinfrastruktur“. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) müsse bei den kommenden Verhandlungsrunden persönlich vor Ort mitverhandeln und sich dabei vor allem für eine Verlängerung der Nutzung von Plastikprodukten sowie für globale Verbote und „Phase-outs“ besonders schädlicher Plastikprodukte und Chemikalien einsetzen. Außerdem brauche es verbindliche Vorgaben zum Produktdesign, eine hochwertige stoffliche Nutzung von Plastikabfällen und somit eine Verringerung der Primärproduktion von Plastik aus fossilen Quellen, heißt es weiter in dem Antrag. Weitere Forderungen beziehen sich unter anderem auf Finanzierungs- und Entscheidungsmechanismen, die einen Mehrheitsbeschluss auch dann ermöglichen, wenn einzelne Produzentenstaaten die spätere Ausgestaltung eines Abkommens blockieren, sowie auf Finanzierungszusagen für Maßnahmen zur Bekämpfung der Plastikverschmutzung in struktur- und einkommensschwachen Ländern. Für den Fall eines Scheiterns der UN-Verhandlungen sollen mit einer „Koalition williger Staaten“ alternative Schritte für ein internationales Abkommen eingeleitet werden. Am 15. August 2025 sind die Verhandlungen für ein globales Plastikabkommen in Genf am Widerstand der ölproduzierenden Staaten gescheitert. Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth habe daraufhin versprochen, „weiterhin alles dafür tun“ zu wollen, damit ein Abschluss des Abkommens erreicht werde, so die Abgeordneten. 86 Prozent der Menschen in Deutschland befürworteten Umfragen zufolge ein rechtsverbindliches internationales Abkommen gegen Plastikverschmutzung. Geschlechtsangleichende Leistungen: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert einen eigenständigen gesetzlichen Anspruch auf geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen. Die Bundesregierung soll dazu einen Gesetzentwurf vorlegen und den Anspruch im Fünften Buch Sozialgesetzbuch verankern, heißt es in einem Antrag unter dem Titel „Selbstbestimmung und Versorgungssicherheit bei Geschlechtsinkongruenz gewährleisten“ (21/7350(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen wurde. Zur Begründung verweist die Fraktion auf eine durch ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. Oktober 2023 entstandene „Versorgungsunsicherheit“. Besonders betroffen seien Menschen in laufender Hormontherapie, Personen, die eine Behandlung beginnen wollten, sowie nicht-binäre Menschen. Voraussetzung soll laut Antrag sein, dass das eigene Geschlechtsempfinden im Widerspruch zu dem bei der Geburt zugeordneten Geschlecht steht und die Behandlung zur Minderung des Leidensdrucks erforderlich ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll nach Willen der Fraktion innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes Art und Umfang der Maßnahmen sowie die Anforderungen an Qualifikation und Qualitätssicherung festlegen. Mit einer Übergangsregelung sollen zudem laut Antrag laufende Behandlungen bis zum Erlass der Richtlinie fortgesetzt und bereits genehmigte Leistungen weiterhin bezahlt werden. Rückwirkende Regressforderungen gegen Leistungserbringer sollen ausgeschlossen werden. Vermögensungleichheit: Die Grünen bringen einen Antrag mit dem Titel "Massive Vermögensungleichheit besser messen und bekämpfen – Multilaterale Initiativen gegen ökonomische Ungleichheit unterstützen" (21/8138(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ein. Die Vorlage wird im Finanzausschuss federführend beraten. Die Bundesregierung soll Vermögensungleichheit besser messen und bekämpfen, verlangen die Grünen. Gefordert wird, dass die Regierung multilaterale Initiativen gegen ökonomische Ungleichheit unterstützt. Dazu soll sie an der Gründung eines internationalen Gremiums gegen Ungleichheit (International Panel on Inequality) aktiv mitwirken und das Gremium auch mitfinanzieren. Ziel müsse es sein, die Datenqualität über Vermögen (insbesondere die höchsten Vermögen ab einem Wert von 100 Millionen Euro) international und auch innerhalb Deutschlands durch regelmäßige Erhebungen deutlich zu verbessern und hierbei auch „gezielt Haushaltsdaten der Top-Vermögen unter Wahrung der Anonymität zu erheben und auszuwerten“. Dabei sollten auch geschlechtsspezifische Ungleichheiten in den Vordergrund gerückt werden. Weiter heißt es in dem Antrag, die zunehmende Vermögensungleichheit in Deutschland und anderen Ländern werde länderübergreifend als zentrales Problem für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung angesehen. Insbesondere die Reichsten würden zu einer Flut von Kapital beitragen und somit Renditendruck und Spekulation begünstigen. (eis/24.09.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
BVerwG zu Europäischen Schulen: Umrechnung von Abiturnoten in NRW ist rechtmäßig
Damit Absolventen Europäischer Schulen an Universitäten in NRW studieren können, muss ihre Abinote ins deutsche Notensystem umgerechnet werden. So, wie NRW das macht, ist das rechtmäßig, bestätigte jetzt das BVerwG.
Kategorien: Juristische Nachrichten
Wegen eines Sexualverbrechens: 15 Jahre Haft für Harvey Weinstein
Die weltweite #MeToo-Welle nahm vor knapp zehn Jahren ihren Anfang, als die Missbrauchsvorwürfe gegen Filmproduzent Weinstein öffentlich wurden. Jetzt gab es wieder ein Urteil gegen den inzwischen 74-Jährigen.
Kategorien: Juristische Nachrichten
Hohe Vorleistung macht Stuntman selbstständig
Hohe Vorleistung macht Stuntman selbstständig
Stuntman.jpg
jonas_scherne
Do., 24.09.2026 - 13:22
Zwei Drehtage wirkte ein Stuntman an einer Prügelszene mit - für die Rentenversicherung eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Das LSG Berlin-Brandenburg sah das jetzt anders.
Arbeits- und Sozialrecht
Kategorien: Juristische Nachrichten
"Wir sind keine Sprachpolizei"
"Wir sind keine Sprachpolizei"
Gendersternchen
jannina_schaeffer
Do., 24.09.2026 - 13:04
Wie können Promovierende in juristischen Dissertationen gender- und diskriminierungssensibel schreiben? Nora Radia Aberkane, Anne Dewey und Marie-Louise Reuter erläutern die Hintergründe des OpenRewi-Leitfadens und warum Kontext entscheidend ist.
Recht allgemein
Dr. Jannina Schäffer
Kategorien: Juristische Nachrichten
Fachgespräch zur Pflege traumatisierter Opfer des DDR-Unrechts
Betroffene von SED-Unrecht benötigen im Alter und in der Pflege eine speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Unterstützung. Wie eine traumasensible Versorgung gelingen kann und welche Rahmenbedingungen dafür in der Praxis notwendig sind, stand im Mittelpunkt eines Fachgesprächs mit dem Titel "Traumasensibilität in der Pflege stärken – Bedarfe von Betroffenen von SED-Unrecht und weiteren Unrechtserfahrungen", das die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag, Evelyn Zupke, am Donnerstag, 24. September 2026, ausrichtete. Fachleute und Praxisvertreter diskutierten dabei, wie Pflegekräfte für das Erleben von Fremdbestimmung und Ohnmacht sensibilisiert werden können und welche Strukturen dafür im Pflegealltag notwendig sind. Forderungen nach Zeit und Empathie In ihrem einleitenden Grußwort betonte die Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege, Katrin Staffler, dass es die Aufgabe eines jeden Einzelnen sei, dafür zu sorgen, dass die Geschehnisse in der DDR nicht vergessen werden. Ein erster Schritt sei es, darüber zu reden und um Lösungen zu ringen, wie man Betroffenen am besten helfen könne. Denn viele betroffene Menschen seien mittlerweile auf Pflege angewiesen. Dadurch verschärfe sich die Handlungsnotwendigkeit. „Das ist kein Zukunftsthema. Das ist ein Thema, das in der Realität, in der Gegenwart stattfindet.“ Wichtig sei es daher, dass zwei Fragen konkret beleuchtet werden: Welche spezifischen Bedarfe haben Betroffene von SED-Unrecht in der Pflege und im Alter? Und wie kann das Thema Traumasensibilität in der Pflege gestärkt werden? Mit Blick auf die Pflegepraxis betonte Staffler, dass dafür vor allem Zeit und Empathie notwendig seien. Um dies umsetzen zu können, bedürfe es guter Arbeitsbedingungen. Davon würden nicht nur die Pflegekräfte profitieren, sondern auch die Pflegebedürftigen. „Das muss unser aller Ziel sein“, so Staffler. Gewalt und Missbrauch in DDR-Kinderheimen Einen Einblick in die wissenschaftlichen Erkenntnisse gab anschließend Maya Böhm vom Forschungsverbund „Testimony“. Sie stellte die Ergebnisse einer Fragebogenstudie zu den Bedingungen und Folgen der Unterbringung in DDR-Kinderheimen vor. Viele Betroffene hätten dort emotionale und körperliche Vernachlässigung, Misshandlung sowie sexuellen Missbrauch erlebt. Häufige Folgen im Alter seien Depressionen oder posttraumatische Belastungsstörungen. Zudem kämpften viele Betroffene bis heute mit Schamgefühlen und einem tief sitzenden Misstrauen gegenüber Institutionen. Zu ähnlichen Ergebnissen sei auch die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs gekommen. Projektleiterin Prof. Dr. Silke Gahleitner von der Alice-Salomon-Hochschule Berlin betonte, dass die Betroffenen für ihre Versorgung im Alter konkrete Wünsche und Erwartungen hätten. Diese seien zum einen eine Bedarfs- und Betroffenenorientierung sowie Trauma- und Beziehungssensibilität. Auch ein Schutzkonzept und Anlaufstellen bei Fragen und Problemen seien neben finanzieller Unterstützung gewünscht. Schaffung von Strukturen In der anschließenden Podiumsdiskussion wurde debattiert, wie Traumasensibilität in einem von Zeitmangel, Arbeitskräftemangel und Standardisierung geprägten Pflegealltag gelingen kann. Dr. Ulrike Hoffmann von der Unabhängigen Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs betonte, dass es einen „blinden Fleck“ bei Pflegekräften gebe, der jedoch nicht „absichtlich“ entstehe. Vielmehr sei das Problem, dass über Trauma grundsätzlich zu wenig gesprochen werde. Wichtig sei zudem, dass eine Struktur in der Einrichtung geschaffen wird, die eine traumasensible Pflege möglich macht. Diese Struktur müsse vorsehen, dass nicht nur Pflegekräfte entsprechend geschult werden, sondern unter anderem auch Ärzte, Physio- und Ergotherapeuten. „Es ist schön, wenn die Pflege das macht. Aber Pflege steht nicht allein, Pflege ist Teil eines auch sehr hierarchischen Systems. Ausbildung anpassen und Beratung ausbauen Verena Bikas, Vorständin Bildung und Gesundheit bei Diakoneo, sieht die Lösung nicht alleine in der generalistischen Pflegeausbildung. Vielmehr müsse man die Weiterbildungs- und Studienpläne in den Blick nehmen sowie die Praxisanleitungen. Ein kostengünstiger und zeitsparender Ansatz könnten zudem Einzelfallbesprechungen innerhalb des Pflegeteams sein. Die Traumafachberaterin Martina Böhmer plädierte unter anderem für eine Einzugsberatung in jeder Pflegeeinrichtung, die Biografiearbeit macht. Zudem brauche es in jeder Pflegeeinrichtung eine Traumafachberatung, und zwar „für die, die da leben und die, die da arbeiten“. Eine Alternative könne zudem der Aufbau von traumasensiblen Wohngemeinschaften sein. (mtt/24.09.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Uli Hoeneß darf Bäume vorerst behalten
Uli Hoeneß darf Bäume vorerst behalten
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jonas_scherne
Do., 24.09.2026 - 12:50
Bayern Münchens Urgestein Uli Hoeneß hat Grund zur Freude: Er muss zwei neu gepflanzte Bäume auf seinem Grundstück nicht entfernen. Doch das letzte Wort ist in der Sache womöglich nicht gesprochen.
Sonstiges Bürgerliches Recht
Kategorien: Juristische Nachrichten
Aus der teuren Zusatzleistung darf keine Zwangslösung werden
Aus der teuren Zusatzleistung darf keine Zwangslösung werden
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nina_setzer
Do., 24.09.2026 - 12:47
Der Online-Check-in ist kostenlos, der Schalter kostet extra. Solange die Fluggäste die Wahl haben, kann das zulässig sein. Wenn der Online-Check-in aber zwei Stunden vor Abflug schließt, hält die Klausel laut LG Cottbus der Kontrolle nicht stand.
Bürgerliches Recht
Sonstiges Bürgerliches Recht
Kategorien: Juristische Nachrichten
KI-Anbieter Harvey drängt in deutsche Hörsäle
KI-Anbieter Harvey drängt in deutsche Hörsäle
KI-Software_Harvey.jpg
henriette_garbade
Do., 24.09.2026 - 12:45
Vier Hochschulen kooperieren ab dem Wintersemester mit dem US-Anbieter Harvey und geben Studierenden kostenlosen Zugang zu dessen KI-Plattform. KI-Kompetenz soll zum juristischen Handwerkszeug werden.
Recht allgemein
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Haftbefehlseröffnung wird nur als Einzeltätigkeit vergütet
Haftbefehlseröffnung wird nur als Einzeltätigkeit vergütet
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britta_weichlein
Do., 24.09.2026 - 12:32
Wer nur für die Haftbefehlseröffnung einspringt, erhält nicht die volle Pflichtverteidigervergütung: Der BGH sieht in der vertretungsweisen Beiordnung für diesen Termin vergütungsrechtlich lediglich eine Einzeltätigkeit.
Berufsrecht der Rechtsanwälte und Notare
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