Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. September 2026, nach 20-minütiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Designrechts“ (21/6215(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/8158(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDI/CSU und SPD. Die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich. Zuvor hatte der Bundestag in zweiter Beratung einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/8161(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf sollen verbindliche Vorgaben der EU-Richtlinie vom Oktober 2024 über den rechtlichen Schutz von Designs umgesetzt und die Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt effizienter gestaltet werden sollen. Wie die Bundesregierung ausführt, sieht der Entwurf eine Reihe von Änderungen im Designgesetz, im Markengesetz, im Patentkostengesetz und in der Designverordnung vor, „darunter die ausdrückliche Anerkennung neuer Designformen, die Erweiterung der Darstellungsmöglichkeiten von Designs, die Ausdehnung des Schutzes gegen vorbereitende Handlungen des 3D-Drucks und die Schaffung einer Durchfuhrregelung“. Darüber hinaus wird den Angaben zufolge ein Eintragungssymbol geschaffen, mit dem Anmelder ihre eingetragenen Designs kennzeichnen können. Die bereits bestehende Reparaturklausel des Paragrafen 40a des Designgesetzes soll danach geringfügig angepasst und die Übergangsfrist verkürzt werden. „Die Vorgaben zur Zahlung der Aufrechterhaltungsgebühren für eingetragene Designs werden an die Vorgaben bei Marken angeglichen“, heißt es in der Begründung weiter. Änderungen im Rechtsausschuss Mit einem mehrheitlich angenommenen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD hat der Rechtsausschuss am Mittwoch, 23. September, den Gesetzentwurf unter anderem an zwischenzeitliche Rechtsänderungen angepasst. Dazu zählen die kodifizierte EU-Verordnung 2026 / 715 „über das Unionsdesign“ sowie Änderungen der DPMA-Verordnung, der Patentkostenzahlungsverordnung und der Designverordnung. Eine weitere Änderung betrifft das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, in das eine zusätzliche Regelung aufgenommen wurde. Sie betrifft die Umsetzung der EU-Richtlinie 2024 / 825 zur „Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“. Für bereits vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebrachte Waren soll bis September 2028 eine besondere Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Unterlassungsansprüchen gelten. Damit soll eine Klarstellung der EU-Kommission zur Auslegung der Richtlinie in nationales Recht übernommen werden. (scr/sto/hau/24.09.2026)
Recht und Verbraucherschutz/Antwort Das BMJV setzt bei der Teilnahme von Reiseveranstaltern an außergerichtlichen Schlichtungsverfahren bei Pauschalreisen weiterhin auf Freiwilligkeit. Das antwortet die Bundesregierung den Grünen.
Die Abgeordneten des Bundestages haben am Donnerstag, 24. September 2026, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Keine EU-Mitgliedschaft und keine militärischen Beistandsgarantien für die Ukraine“ (21/8124(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion setzt sich gegen eine EU-Mitgliedschaft und gegen militärische Beistandsgarantien für die Ukraine ein. Dieser Status solle unter anderem mit einer politischen Zusage verbunden werden, die Beistandsklausel nach Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrags auf die Ukraine anzuwenden, allerdings solle dies nicht für den laufenden Konflikt gelten. „Hingegen lassen sich Konfliktszenarien denken, in denen ein ukrainisches Eingreifen und eine russische Reaktion zur Auslösung der Beistandsklausel führen“, schreiben die Abgeordneten. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, von einer Beistandszusage abzusehen und keiner „assoziierten Mitgliedschaft“ oder vergleichbaren Zwischenform für die Ukraine zuzustimmen und einen EU-Beitritt der Ukraine auszuschließen. Stattdessen soll der Ukraine im Rahmen einer privilegierten Partnerschaft vollständigen Zugang für ihre Waren zum EU-Binnenmarkt gewährleistet werden, sobald sie die entsprechenden EU-Standards vollumfänglich erfülle. Außerdem wendet sich die AfD-Fraktion gegen deutsche Mittel für den Wiederaufbau der Ukraine. Auch sei abseits humanitärer Hilfe jegliche deutsche finanzielle und militärische Unterstützung „abzubauen, bis die Ukraine bereit ist, an ernsthaften Friedensverhandlungen mit Russland teilzunehmen“. (eis/24.09.2026)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. September 2026, in einer 20-minütigen Vereinbarten Debatte an den 65. Jahrestag des Mauerbaus in Berlin am 13. August erinnert. Das Thema der Debatte lautete "65 Jahre Mauerbau: Verantwortung für die Gegenwart – Mahnung für die Zukunft". Union: Erinnern ist eine Frage der Anerkennung Dr. Ottilie Klein (CDU/CSU) betonte, dass das Erinnern eine „Frage der Anerkennung“ gegenüber den ehemaligen DDR-Bürgerinnen und -Bürgern sei. An das Unrecht zu erinnern, sei die Verantwortung aller Menschen in Ost- und Westdeutschland. Es müsse sichergestellt werden, dass die Geschichte der SED-Diktatur in der Bildung „die Bedeutung erfährt, die sie im Lebensweg vieler Menschen hatte und bis heute hat“. Wichtig sei, dass die Erinnerung an die DDR-Vergangenheit als Aufgabe und Bestandteil des nationalen Gedächtnisses verstanden werde. „Denn diese Geschichte zeigt uns klar, dass Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht selbstverständlich sind.“ AfD: Deutschland durch eine Brandmauer geteilt Nach Ansicht von Dr. Götz Frömming (AfD) stehe die SED in Berlin „kurz vor der Machtübernahme“. Das Parteiprogramm der Partei Die Linke sei ebenso wie der ehemalige SED-Staat ein „Gegenmodell zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur Marktwirtschaft“. 65 Jahre nach dem Mauerbau sei Deutschland nun durch eine „sogenannte Brandmauer“ geteilt. Dies zeige auch ein Blick auf die Deutschlandkarte und das Wahlverhalten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Demnach sei das Land entlang der früheren Grenze noch immer geteilt. SPD: Jedes Menschenleben eins zu viel Dr. Franziska Kersten (SPD) erinnerte an die vielen Todesopfer an der Berliner Mauer. Auch wenn die genauen Zahlen schwankten, sei „jedes einzelne Menschenleben eins zu viel“. Daher könne sie der sogenannten Ostalgie sehr wenig abgewinnen. Auch wenn Ost- und Westdeutschland heute noch in vielen Aspekten geteilt seien und dies auch noch lange bleiben würden, gebe es erfolgreiche Projekte, die das Zusammenwachsen der Menschen zeigten. Grüne: Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit Aus Sicht von Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) sei die Berliner Mauer „der Beweis der Hilflosigkeit der Diktatur“. Die Mauer habe gezeigt, dass die SED sich nicht anders zu helfen gewusst habe, als ihre Bürgerinnen und Bürger einzusperren. Die Mauer habe Familien zerrissen, Menschen getötet und Deutschland getrennt. Den Opfern der SED-Diktatur sei man es schuldig, diese Vergangenheit nicht zu verharmlosen oder „gar schönzureden“. Die Überreste der Mauer erinnerten daran, dass Freiheit keine Selbstverständlichkeit sei. Der Lauf der Dinge liege „in unseren Händen“. Es sei wichtig, sich dies aufgrund drohender rechtsextremer Landesregierungen ins Gedächtnis zu rufen. Linke: Einsatz für die Freiheit ist ein politischer Auftrag Auch David Schliesing (Die Linke) betonte, dass die DDR-Bürgerinnen und -Bürger ihrer Freiheit beraubt, Familien zerrissen und Menschen gebrochen wurden. Dies sei eine Verletzung der Menschenrechte, die „durch nichts“ zu rechtfertigen sei. Der Einsatz für individuelle Freiheit, Selbstbestimmung, Menschen- und Bürgerrechte und die Demokratie sei ein politischer Auftrag, der „ins Zentrum des eigenen politischen Handelns“ zu stellen sei. (mtt/24.09.2026)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. September 2026, erstmals über drei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen debattiert, die die Lebenswirklichkeit junger Erwachsener in den Blick nehmen. Nach halbstündiger Aussprache wurden die Anträge zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Beim Antrag mit dem Titel „Endlich raus aus dem Elternhaus – Junge Menschen auf dem Wohnungsmarkt unterstützen“ (21/8122(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ist der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen federführend,, beim Antrag mit dem Titel „Studium und Lehre für die Zukunft weiterentwickeln – Individuell, lebensbegleitend und innovativ“ (21/6948(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung und beim Antrag mit dem Titel „Von der Werkhalle bis zur Pflegestation – Die berufliche Bildung als Rückgrat unserer Gesellschaft stärken“ (21/8123(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Erster Antrag der Grünen Die Bundesregierung soll eine „Wohnheim-Offensive“ starten und bis zum Jahr 2030 den Bau und die Sanierung von 100.000 Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende fördern. Dafür sollen die Bundesmittel für die Programmlinie Junges Wohnen deutlich erhöht werden, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem ersten Antrag (21/8122(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Außerdem sollen Schlupflöcher im Mietrecht geschlossen werden, die besonders junge Menschen auf dem Wohnungsmarkt betreffen. Dazu soll durch Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch ausgeschlossen werden, dass mit Untervermietung Gewinne erzielt werden, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Zugleich sollen Untermieter besser vor Kündigungen geschützt werden. Besser reguliert werden soll auch die möblierte Vermietung. Bedürftige Auszubildende sollen eine „Azubistarthilfe“ in Höhe von 1.000 Euro für die Finanzierung von Kaution und Erstausstattung erhalten. In der Begründung des Antrags heißt es, viele junge Menschen könnten eine eigene Wohnung oder ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft kaum noch bezahlen. (hle/hau/24.09.2026)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“ (21/7866(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beraten. Mit diesem sogenannten „Netzpaket“ will die Regierung den Zubau von Erneuerbare-Energien-Anlagen und Speichern besser mit dem tatsächlichen Netzausbau abstimmen, um Systemkosten und Überlastungen zu begrenzen. Nach halbstündiger Aussprache soll der Gesetzentwurf zusammen mit einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Flexibel, digital und effizient – Ein Netzpaket für ein versorgungssicheres 100-Prozent-Erneuerbare-Energiesystem“ (21/8121(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie mit zwei Anträgen der Linken mit den Titeln "Innovative Netzengpasslösungen vorantreiben – Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht ausbremsen“ (21/7906(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und "Bezahlbar und erneuerbar – Übertragungsnetze in öffentlicher Hand" (21/3911(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Regierung plant eine stärkere Priorisierung von Netzanschlüssen. Hintergrund ist, dass bei Netzbetreibern die Zahl der sogenannten Netzanschlussbegehren massiv gestiegen ist. Das Spektrum der Kriterien reicht dabei von der Erfüllung gesetzlicher Zielvorgaben über die Netzdienlichkeit bis hin zu raumplanerischen Gebietsausweisungen. Im Zuge der Energiewende sind Tausende Kilometer neue Stromleitungen geplant, damit der vor allem im Norden produzierte Windstrom in große Verbrauchszentren im Süden gelangt. Trotz großer Fortschritte beim Ausbautempo gebe es beim Netzausbau weiterhin „Hemmnisse“, die häufig zu Realisierungsdauern von acht bis zwölf Jahren führten, heißt es im Gesetzentwurf. Redispatch-Vorbehalt soll verändert werden Auch der sogenannte Redispatch-Vorbehalt wird verändert. Derzeit gebe es viele Gebiete in Deutschland, in denen die Stromnetze zu schwach ausgebaut seien, um den Strom, den Wind- und Solarparks produzieren, abzutransportieren. Entsteht mehr Strom, als die Netze aufnehmen können, müssen die erneuerbaren Energien dort abgeschaltet werden. Stattdessen wird an einem anderen Ort ein Kraftwerk hochgefahren. Dieser Prozess wird als Redispatch bezeichnet. Bislang haben die Betreiber von Wind- und Solarparks eine Entschädigung erhalten, wenn ihr Strom nicht abtransportiert werden kann. Das soll das neue Netzpaket nun ändern. Verteilnetzbetreiber können demnach bestimmte Netzabschnitte für bis zu sechs Jahre als Engpassgebiete ausweisen. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens fünf Prozent der jährlichen Stromerzeugung in dem Gebiet nicht abtransportiert werden konnten. In solchen Fällen erhalten die Betreiber von Windparks in Windvorranggebieten für 18 Prozent ihrer abgeregelten Jahresstrommengen keine Entschädigung mehr, in anderen Gebieten erhalten Betreiber von Wind- und Solarparks für 20 Prozent keine Entschädigung mehr. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/8121(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine grundlegende Modernisierung und Flexibilisierung der Stromnetze. Der Vorschlag mit dem Titel „Flexibel, digital und effizient - Ein Netzpaket für ein versorgungssicheres 100-Prozent-Erneuerbare-Energiesystem“ ist ein Gegenentwurf zum von der Bundesregierung eingebrachten Netzpaket. Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, „das Netzanschlusspaket zurückzuziehen und ein neues Netzpaket aufzulegen, das die Anforderungen eines 100-Prozent-Erneuerbare-Energiesystem erfüllt“. Das vorgesehene Instrument zur regionalen Steuerung des EE-Zubaus in Engpassgebieten (Redispatch-Vorbehalt) sei zu verwerfen, da es den Ausbau von Wind- und Solaranlagen gefährde und keinen Anreiz für Flexibilitäten schaffe. Der ursprünglich im EEG vorgesehene Grundsatz der Netzanpassung an die wirtschaftlichen Bedarfe solle beibehalten werden, statt den Ausbau der Erneuerbaren am Status des Netzausbaus auszurichten. Schließlich brauche es ein Modernisierungspaket für die Stromnetze, um die Digitalisierung im Energiesektor voranzutreiben. Erster Antrag der Linken Im Rahmen der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des sogenannten Netzpakets plane die Bundesregierung „entscheidende Weichenstellungen für die Energiewende“, heißt es in dem ersten Antrag der Linken (21/7906(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Gesetzentwurf zum Redispatch-Vorbehalt sehe vor, in neu definierten Netzengpassgebieten den Vorrang für den Anschluss neuer Wind- und Solaranlagen aufzuheben und den Entschädigungsanspruch von Betreibern bei Abregelungen für bis zu zehn Jahre auszusetzen. Die Antragsteller sind der Ansicht, dass die vorgeschlagene Einführung des Redispatch-Vorbehalts für sogenannte Engpassgebiete das Risiko berge, dass Investitionen in erneuerbare Energien sich großflächig nicht mehr finanzieren ließen. „Insbesondere bei der Windenergie an Land hätte der von der Bundesregierung geplante Netzregelhammer eine verheerende Wirkung“, schreiben die Abgeordneten. Sie fordern von der Bundesregierung, auf den geplanten Redispatch-Vorbehalt zu verzichten und stattdessen alternative Maßnahmen auf den Weg zu bringen, etwa bundesweit standardisierte, flexible Netzanschlussvereinbarungen, den beschleunigten Ausbau von Batteriespeichern vor allem in Netzengpassgebieten sowie die Förderung dezentraler Erneuerbare-Energie-Parks. Zweiter Antrag der Linken In ihrem zweiten Antrag (21/3911(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert die Linksfraktion, die Stromübertragungsnetze an die öffentliche Hand zu übertragen. Sie verlangt von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, „um eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes für den Betrieb der Stromübertragungsnetze zu gründen und die Überführung der Übertragungsnetze in öffentliche Hand vorzubereiten“. Als Argumente führen die Antragsteller an, dass ein gemeinwirtschaftlicher Betrieb den Netzbetreibern ermögliche, den „dringend notwendigen Ausbau der Netze durch eine vergleichsweise günstige öffentliche Finanzierung“ zu gewährleisten. Außerdem würden die Netzbetreiber als öffentliche Unternehmen „von günstigeren Kapitalkosten des Bundes profitieren“. Hintergrund ist der Einstieg des Bundes in den Stromnetzbetreiber Tennet. Der Bund will sich zu 25,1 Prozent am größten deutschen Übertragungsnetzbetreiber mit insgesamt 7,6 Milliarden Euro beteiligen. Am 16. Januar 2026 habe der Haushaltsausschuss des Bundestages die haushälterischen Voraussetzungen für den Einstieg des Bundes geschaffen. (nki/hau/24.09.2026)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. September 2026, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Einwanderungspolitik als Ursache der Krise im deutschen Bildungssystem benennen und konsequent angehen" (21/8120(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Antrag der AfD In ihrer Vorlage schreibt die Fraktion: „Die Ergebnisse der jüngsten PISA-Studie belegen erneut einen dramatischen Leistungsabfall deutscher Schüler in den Kernkompetenzen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften. Dieser besorgniserregende Trend gefährdet die Zukunftsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland und den Wohlstand kommender Generationen. Der entscheidende Faktor für diesen Leistungsabfall ist in der Masseneinwanderung zu sehen.“ Die Abgeordneten fordern von der Bundesregierung unter anderem, den Faktor Einwanderung in Bildungsstudien durch die Formulierung entsprechender Kriterien transparent zu machen: „Künftige Bildungsstudien müssen den Zusammenhang zwischen dem Anteil von Schülern mit nicht-deutscher Herkunft und dem Abschneiden Deutschlands im PISA-Ländervergleich lückenlos und unbeschönigt statistisch erfassen und ausweisen.“ Außerdem soll eine bundesweite Vorschul- und Sprachpflicht eingeführt werden: „Kein Kind darf in eine reguläre Grundschulklasse eingeschult werden, das nicht über die für den Unterricht zwingend erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügt.“ In dem Antrag wird außerdem die Einrichtung leistungsorientierter Klassen gefordert. Schulen müssten das Recht erhalten, Klassen nach dem tatsächlichen Leistungs- und Sprachstand der Schüler zu bilden, um eine gezielte Förderung zu gewährleisten und eine Unterforderung leistungsstarker Schüler zu verhindern, schreibt die Fraktion. (che/vom/24.09.2026)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor“ (EEG-Novelle 2027, 21/7867(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Damit soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grundlegend reformiert werden. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Gesetzentwurf zusammen mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Abschaffung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz-Abschaffungsgesetz, 21/8108(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Energiewende gemeinsam gestalten – Für ein Erneuerbare-Energien-Gesetz mit fairen Chancen für alle“ (21/8119(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Linken mit dem Titel „Auf Kürzungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz verzichten – Zukunftsfähige Arbeitsplätze in der Wind- und Solarwirtschaft ausbauen – Bezahlbaren Strom aus Sonne und Wind für alle ermöglichen“ (21/7907(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung „Das EEG 2027 bedarf aus einer Reihe von Gründen einer grundlegenden Neuordnung. Es gilt, das EEG 2027 konsequent auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit auszurichten“, heißt es in dem Entwurf, mit dem die Bundesregierung einen grundlegenden Systemwechsel in der deutschen Ökostrom-Förderung einläutet. Die Bundesregierung will zwar am Ziel festhalten, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms in Deutschland im Jahr 2030 auf 80 Prozent zu steigern, der Ausbau müsse jedoch „system- und kosteneffizienter“ gestaltet werden. „Entsprechend werden die Ausbaupfade fortgeführt und die daraus abgeleiteten Ausschreibungsmengen für die Jahre 2027 bis 2032 angepasst“, heißt es in dem Entwurf. Der Bund rechnet für die in diesem Zeitraum neu unter dem EEG geförderten Anlagen mit Ausgaben von etwa 12,8 Milliarden Euro. Der jährliche Bedarf steige bis 2032 auf 4,6 Milliarden Euro und solle aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Abschaffung der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen Als zentrale Maßnahmen des Gesetzes gelten die Abschaffung der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen, die verpflichtende Direktvermarktung für Stromerzeuger, die Einführung eines Abschöpfungsmechanismus für Zusatzerlöse (Refinanzierungsbeitrag), die Anpassung der Ausschreibungsmengen und die Vereinfachung von Förder- und Nachweispflichten. Konkret bedeutet das die Abschaffung der Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen auf Hausdächern und für diese Erzeuger eine verpflichtende Direktvermarktung bei Neuanlagen. Für Photovoltaik-Anlagen mit weniger als 25 Kilowatt sind feste Vergütungen für eingespeisten Strom noch bis Ende 2028 vorgesehen. Die Förderung soll aber deutlich gekürzt werden: Statt wie bisher über 20 Jahre soll sie nun noch drei Jahre laufen, der Satz sinkt auf 5,2 Cent je Kilowattstunde – nach zuletzt rund acht Cent. Auch für größere Anlagen ab 100 Kilowatt ist eine grundlegende Änderung vorgesehen: Für sie sollen künftig Differenzverträge (Contracts for Difference, CfDs) gelten. Dabei erhalten Betreiber zwar weiterhin eine Absicherung – verdienen sie am Markt aber deutlich mehr, etwa in Phasen hoher Strompreise, müssen sie einen Teil der Mehreinnahmen wieder abführen. Zusätzliche Ausschreibungsmengen geplant Zur Erreichung des Ausbauziels, die installierte Leistung von Windenergieanlagen an Land auf 115 Gigawatt im Jahr 2030 zu steigern, plant die Bundesregierung zusätzliche Ausschreibungsmengen von insgesamt zwölf Gigawatt, heißt es in dem Entwurf. Um diese Ausbauziele zu erreichen, soll die bisherige Aufteilung des Zubaus mit Photovoltaik-Anlagen auf Dach- und Freiflächenanlagen zugunsten „kostengünstigerer Freiflächenanlagen geändert“ werden. Bei knappen Kapazitäten entscheidet nicht mehr die Reihenfolge der Anträge. Netzbetreiber dürfen Anschlussvorhaben künftig unter anderem nach Planungsreife und Netzdienlichkeit priorisieren. Werden neue Wind- und Solarparks bewusst in überlasteten Netzgebieten gebaut, entfällt für einen Teil des wegen Netzproblemen abgeregelten Stroms der finanzielle Ausgleich. Nach dem Kompromiss in der Regierung wird dieser Entschädigungsverzicht auf 18 bis 20 Prozent der Jahresstrommenge und grundsätzlich auf sechs Jahre begrenzt. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion will das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abschaffen. In einem vorgelegten Gesetzentwurf (21/8108(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) heißt es, das EEG habe seit seiner Einführung im Jahr 2000 den Strommarkt planwirtschaftlich verzerrt und alle Ziele einer kostengünstigen, sicheren und umweltverträglichen Energieversorgung konterkariert. Anstelle einer Reform des EEG (Stand 2023) legen die Abgeordneten ein „Erneuerbare-Energien-Gesetz-Abschaffungsgesetz“ (EEGAG) vor. Das EEG privilegiere durch Einspeisevorrang und garantierte Vergütungen Wind- und Solaranlagen, die mit dem Netzausbau, Reservekraftwerken und Redispatch-Maßnahmen verbundenen Kosten würden einseitig auf die Stromverbraucher umgelegt. Zudem beklagt die AfD-Fraktion, dass das Gesetz Naturschutz- und Immissionsschutzbelange „systematisch“ verdränge und sich Deutschland „in eine gefährliche Abhängigkeit von chinesischen Rohstoffen und Solartechnik“ begebe. Die durch den Stopp des EEG frei werdenden Mittel will die AfD-Fraktion zur Senkung der Energiesteuern nutzen. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ab und legt mit dem Antrag „Energiewende gemeinsam gestalten“ (21/8119(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) einen eigenen Vorschlag vor. Darin fordern die Abgeordneten die Beibehaltung einer angemessenen Förderung für alle Arten von Solardachanlagen für Unternehmen und für Privathaushalte. Die von der Bundesregierung vorgesehene Pflicht zur Direktvermarktung für alle PV-Aufdachanlagen solle erst dann eingeführt werden, wenn die entsprechenden Bedingungen und Strukturen geschaffen seien, sodass sowohl kleine wie große Anlagen unkompliziert Reststrommengen verkaufen könnten. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke lehnt den Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des EEG ab. Sie fordert in ihrem Antrag (21/7907(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den Entwurf der EEG-Novelle so abzuändern, dass die Förderung für Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) des zweiten Segments (Solaranlagen auf, an oder in Gebäuden) erhalten bleibt, ebenso wie eine Sonderregelung (Privilegierung) für sogenannte besondere Solaranlagen – einschließlich Agri-PV. Außerdem fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, mehrere Gesetze vorzulegen, um die Energiewende voranzubringen. Dazu gehört unter anderem ein Gesetzentwurf, der Standortkommunen einen Bonus von 25.000 Euro pro einem Megawatt-Leistung eines gebauten Windrades oder einer gebauten PV-Großflächenanlage gewährt. Darüber hinaus soll ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, um das EEG-Ziel einer installierten Leistung von Windenergieanlagen an Land von 115 Gigawatt im Jahr 2030 zu erreichen. Ferner verlangt die Fraktion einen Gesetzentwurf, der zusätzlich zu den regulären Ausschreibungen Resilienzausschreibungen in allen Segmenten (PV, Wind-an-Land und Wind-auf-See) vorsieht. (nki/hau/24.09.2026)
When will the Ontario Court of Appeal grant leave to hear an appeal from a Divisional Court decision?
Weil sie sich nicht selbst belasten wollte, verweigerte die Linksextremistin vor dem OLG Dresden die Aussage – und kam dafür in Beugehaft. Das BVerfG hat deren Vollzug nun vorläufig gestoppt. Ob sie schweigen durfte, ist noch nicht geklärt.
Volle Haftung nach 50 Millionen Euro Überweisungen
Chef_Anruf_2026.jpg
henriette_garbade
Do., 24.09.2026 - 16:57
Betrogen, gefeuert und jetzt voll haftbar: Ein Finanzmanager überwies 50 Millionen Euro an Betrüger. Dass sein Arbeitgeber eine D&O-Police für ihn finanziert hatte, schützt ihn nicht – im Gegenteil, findet das LAG Köln.
Arbeitsrecht
Eine Delegation des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages reist vom 28. September bis 2. Oktober 2026 nach Südafrika. Der Delegation unter Leitung des Abgeordneten Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) gehören die Abgeordneten Thomas Ladzinski (AfD), Andreas Schwarz (SPD) und Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) an. Die Reise führt die Delegation zunächst nach Pretoria und anschließend nach Kapstadt und Stellenbosch. Im Mittelpunkt stehen Gespräche über die wirtschaftliche und finanzpolitische Lage Südafrikas sowie über aktuelle Fragen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik und der Zusammenarbeit beider Länder. In Pretoria sind unter anderem Gespräche mit Vertretern des südafrikanischen Finanz- und Verteidigungsministeriums sowie ein Austausch zu geld- und finanzpolitischen Fragen vorgesehen. Darüber hinaus informiert sich die Delegation bei mehreren Unternehmen über die südafrikanische Verteidigungsindustrie und bestehende industrielle und technologische Kooperationen. In Kapstadt trifft die Delegation Mitglieder des für Verteidigung und Militärangelegenheiten zuständigen Ausschusses des südafrikanischen Parlaments und führt Gespräche mit Vertretern aus Politik, Militär und Wirtschaft. Besuche bei internationalen Rüstungsfirmen sowie an der Military Academy der Universität Stellenbosch dienen der weiteren Information über die sicherheits- und verteidigungspolitischen Strukturen des Landes.
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 24. September 2026, erstmals mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Völkerrecht konsequent umsetzen – Keine wirtschaftliche und wissenschaftliche Unterstützung der völkerrechtswidrigen israelischen Besatzungspolitik im Westjordanland" (21/7062(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Die Vorlage wurde im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. Antrag der Linken Die Linke fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (21/7062(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu gezielten Sanktionen gegen israelische Siedlungen sowie Institutionen und Unternehmen auf, „die zur Konsolidierung der Besatzung beitragen“. Auf EU-Ebene solle sie sich außerdem für ein Importverbot für Waren aus israelischen Siedlungen sowie für den Ausschluss von Waren und Rohstoffen „aus völkerrechtswidrigen wirtschaftlichen Tätigkeiten israelischer Unternehmen“ in den besetzten palästinensischen Gebieten einsetzen. Unternehmen, die direkt zur Konsolidierung der Besatzung beitrügen, sollten nach Ansicht der Abgeordneten von öffentlichen Vergaben, staatlicher Exportförderung, Investitionsgarantien sowie Förderprogrammen des Bundes ausgeschlossen werden. Die Fraktion beruft sich auf ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 19. Juli 2024, indem festgestellt werde, dass die im Jahr 1967 begonnene israelische Besatzung der palästinensischen Gebiete im Westjordanland und Gazastreifen unrechtmäßig sei und unverzüglich beendet werden müsse. Deutschland sei verfassungsrechtlich zur Achtung des Völkerrechts verpflichtet, betonen die Abgeordneten. Die daraus folgende Nichtanerkennungs- und Nichtunterstützungspflicht sei damit nicht nur ein politisches, sondern auch ein verfassungsrechtliches Gebot für die Bundesrepublik. Konkret verweisen sie auf Berichte der Vereinten Nationen und der Medien, wonach beispielsweise der DAX-Konzern Heidelberg Materials im Verdacht steht, über seine hundertprozentige Tochterfirma Hanson Israel am Abbau von Rohstoffen auf palästinensischem Land im Westjordanland beteiligt zu sein und Material für den Bau illegaler israelischer Siedlungen zu liefern. Dieser und andere „Fälle illustrieren exemplarisch ein strukturelles Vollzugsdefizit: Deutschland setzt seine völkerrechtlichen Pflichten gegenüber deutschen Unternehmen, die von der Besatzungsökonomie profitieren, nicht durch“. (eis/joh/24.09.2026)
LawX erweitert den Kernbereich Fallmanagement um eine weitere Funktion: Smart Search, ab sofort verfügbar. LawX ist mehr als gewohnte Kanzleisoftware – es ist das KI-Betriebssystem für Kanzleien, Anwaltsnotariate und Notariate, das Datenerfassung, Fallmanagement, Vorlagenbefüllung, Kommunikation und Finanzmanagement in einem System verbindet.
Wer in einer Kanzlei etwas sucht, musste sich bislang zuerst erinnern – an das Aktenzeichen, an den Dateinamen, an den Ordner, in dem jemand das Dokument vor zwei Jahren abgelegt hat. Wer den genauen Suchbegriff nicht kennt, findet nichts.
Dabei ist die gesuchte Information fast immer vorhanden. Sie steht in einem Schriftsatz, in einem E-Mail-Anhang, in einem Vermerk aus einem früheren Mandat. Nur liegt sie nicht dort, wo jemand sie vermutet. Die Frage lautet deshalb nicht, ob eine Kanzlei ihr Wissen besitzt. Sie lautet: Wie kommt ein Team daran, ohne sich vorher an den richtigen Begriff zu erinnern?
Gesucht wird in natürlicher Sprache, nicht in Dateinamen oder Prompts
Smart Search nimmt eine Frage so entgegen, wie sie im Büro gestellt würde. Eingaben sind per Sprachsteuerung oder Tippen möglich.
Die Suche läuft über Akten, Kontakte, Dokumente und aktenzugeordnete E-Mails hinweg, in einem Durchgang. Dabei prüft das System nicht nur Titel und Dateinamen, sondern die Inhalte selbst und den Zusammenhang, in dem sie stehen. Tippfehler und abweichende Schreibweisen von Namen fängt die Suche ab.
Anfragen wie „Zeige mir die E-Mails von Müller aus den vergangenen vier Wochen“ oder „Finde die Akte 10/2026″ genügen. Auch die Eingrenzung auf einen Zeitraum oder eine bestimmte Art von Eintrag erfolgt in normaler Sprache, ohne Filtermenüs. Die Treffer erscheinen als anklickbare Verweise und führen direkt zum Original.
Gesucht wird nur dort, wo der Anwender es möchte.
Innerhalb einer Akte durchsucht Smart Search ausschließlich diese Akte.
Reicht das nicht aus, fragt LawX nach einer ausdrücklichen Freigabe, bevor weitere Akten einbezogen werden. Die Treffer bleiben zunächst zurückgehalten. Erst wenn entschieden ist, welches Dokument, welche E-Mail oder welche Akte einbezogen werden darf, steht diese Information der Suche zur Verfügung.
Jede Akte führt ihre Verbindungen sichtbar mit: welche Quellen sie lesen darf, von welchen Akten sie selbst gelesen wird, wer die Freigabe erteilt hat und wann. Jede Verbindung lässt sich widerrufen. Verbindungen sind ausschließlich lesend, es wird nichts kopiert und nichts erneut verarbeitet.
Smart Search ist ein Werkzeug zum Finden und Navigieren, nicht zum Auslegen.
Das System führt zu den Fundstellen und öffnet sie: die Akte in LawX, die Dokumentenvorschau, die E-Mail im Posteingang. Es formuliert keine juristische Einschätzung und fasst keine Sachverhalte zusammen. Die rechtliche Prüfung und die Verantwortung bleiben bei den Berufsträgerinnen und Berufsträgern.
→ Hier Smart Search kennenlernen
Der Beitrag LawX erweitert den Kernbereich Fallmanagement um eine weitere Funktion – Smart Search <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .
Gut eine Woche nach der Rede von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) zur Lage der Union im Europäischen Parlament hat der Bundestag am Donnerstag, 24. September 2026, in einer Vereinbarten Debatte mit dem Titel „Zukunft Europas – Prioritäten für das Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2027“ über die von ihr skizzierten Prioritäten für das kommende Jahr diskutiert. CDU/CSU: EU-Binnenmarkt für Verteidigungsgüter schaffen Tilman Kuban (CDU/CSU) kündigte darin an, seine Fraktion werde über alle Vorschläge von der Leyens diskutieren, denn es gehe darum, Europa weiterzuentwickeln. „Als Europäer wissen wir, dass wir allein als Deutsche im großen Teich nur ein kleiner Fisch sind.“ So sei es angesichts der Bedrohung durch Russland richtig, die Verteidigung gemeinsam zu organisieren und einen europäischen Binnenmarkt für Verteidigungsgüter zu schaffen. Um im globalen Wettbewerb mit Mächten wie China und den USA geopolitisch und wirtschaftlich bestehen zu können, müsse sie EU außerdem ihren Binnenmarkt weiter stärken, Bürokratie abbauen und Genehmigungsverfahren beschleunigen. Auch müsse die Union neue Partnerschaften aufbauen, etwa mit Kanada. Die Kommissionspräsidentin hatte in ihrer Rede vorgeschlagen, Kanada zu einem assoziierten EU-Mitglied zu machen. AfD: Absurder Aufwuchs des EU-Haushalts Nach Ansicht von Peter Boehringer (AfD) lassen die Vorschläge von der Leyens „Recht und Menschenverstand völlig außer Acht“, darunter die Idee, einer nach EU-Recht „schlicht nicht vorgesehenen assoziierten Mitgliedschaft eines Landes mit mehr als der doppelten Fläche der ganzen EU“. Kritik übte er außerdem an der EU-Klimapolitik sowie von der Leyens Vorschlag für einen europäischen Sicherheitsrat, der aus Boehringers Sicht zu einer Vergemeinschaftung der Sicherheitspolitik führen würde. Dass die Kommissionspräsidentin die Asylverfahren standardisieren wolle, werde nur „zu noch mehr Umverteilung nach Deutschland“ führen, warnte der AfD-Abgeordnete, der zugleich von einem „absurden Aufwuchs des EU-Haushalts“ sprach und einer „Hybris“ bei geplanten EU-Erweiterungen. SPD: EU-Erweiterung braucht Reformen Zum EU-Budget sagte Markus Töns (SPD): „Jeder Euro, den wir auf europäischer Ebene ausgeben, kommt dreimal zurück und stärkt unsere Volkswirtschaft“. Die Verhandlungen für den neuen Haushalt würden schwierig, weil die nationalen Haushalte unter Druck stünden. „Aber wir werden eine vernünftige Lösung finden“, zeigte er sich überzeugt. Töns nannte die EU-Erweiterung notwendig, gleichzeitig sei klar, dass die EU dann Reformen brauche, etwa die weitgehende Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip. Töns zeigte sich offen für eine assoziierte EU-Mitgliedschaft Kanadas, betonte aber, dass es mit Norwegen, der Schweiz und Island weitere Länder gebe, die absehbar nicht die Absicht hätten, der EU beizutreten. Trotzdem sei die Union auf eine gute und verlässliche Partnerschaft und Zusammenarbeit angewiesen. Grüne: In Technologie und Jobs investieren Aus Sicht von Chantal Kopf (Bündnis 90/Die Grünen) verfolgt die EU-Kommission die richtigen Ansätze, „auch wenn es vielleicht den ein oder anderen Praxischeck braucht“. Europa müsse seine Kräfte bündeln, um in europäische Technologie und Jobs zu investieren. Dafür müsse auch der mehrjährige EU-Haushalt gestärkt werden. Kopf verwies darauf, dass die Volkswirtschaften der EU zusammen fast zehnmal größer seien als die russische. Es sei daher „absolut nicht zu verstehen, dass wir es bisher nicht geschafft haben, die Ukraine so zu unterstützen, dass Putin seinen tödlichen Feldzug stoppt“. Sie sprach sich dafür aus, die Idee der assoziierten Mitgliedschaft Kanadas zügig mit Leben zu füllen. Linke: Wir brauchen ein besser finanziertes Europa Janina Böttger (Die Linke) nannte den Auftritt des kanadischen Premierministers Mark Carney im Europäischen Parlament und dessen Angebot einer engeren Anbindung Kanadas an die Europäische Union als „Zeichen einer veränderten Weltlage“. Um ihren Platz in der Welt neu zu bestimmen, brauche die EU politische und finanzielle. Handlungsfähigkeit. Genau daran scheitere die EU-Kommission unter von Ursula von der Leyen aber. Mehr Wettbewerbsfähigkeit dürfe nicht auf Kosten von Arbeitnehmerrechten, Löhnen und sozialer Sicherheit gehen. „Wir brauchen nicht weniger Europa. Wir brauchen ein besser finanziertes Europa mit einer stärkeren Beteiligung, großer Vermögen und großer Unternehmen“, forderte Böttger. (joh/24.09.2026)
Warburg Bank scheitert mit Klage zu Hinterziehungszinsen
Warburg Bank_2026.jpg
britta_weichlein
Do., 24.09.2026 - 16:09
Die Warburg Bank muss im Cum-Ex-Skandal nun doch Hinterziehungszinsen zahlen. Das FG Hamburg wies ihre Klage ab – eine Revision wurde nicht zugelassen.
Erbschaft-/ Schenkungsteuer, Bewertung, Vermögensteuer, Sonstige Verkehrsteuern
Kann das Strafrecht Kinder vor Blackout-Challenges schützen?
wuergen-blackout-challenge-Feodora -adobe.jpg
britta_weichlein
Do., 24.09.2026 - 15:44
Würgen bis zur Bewusstlosigkeit für Likes und Klicks: Nach Vorfällen mit sogenannten Blackout-Challenges will Mecklenburg-Vorpommern das gezielte Verleiten Minderjähriger zu solchen gefährlichen Mutproben strafrechtlich erfassen.
Strafrecht
Finanzen/Antrag Die Grünen haben einen Antrag eingebracht mit dem Ziel, bessere Daten über große Vermögen national und international zu erhalten.
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Antrag Die AfD fordert in einem Antrag die Finanzierung von Hochwasserschutz an der Ahr aus dem nach der Hochwasserkatstrophe eingerichteten dem Sondervermögen Aufbauhilfe 2021.
Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. September 2026, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Sozialleistungsmissbrauch stoppen – Lücken im Aktionsplan der Bundesregierung schließen" (21/8118(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Nach 30-minütiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Antrag der AfD „Anstatt zwanzig Jahre nach Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ('Hartz IV') die gesetzlichen Rahmenbedingungen endlich anzupassen und dem Missbrauch mit der gebotenen Konsequenz zu begegnen, beschränkt sich die Bundesregierung auf einen 'Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung, insbesondere im Zusammenhang mit EU-Zuwanderung'. Der Plan erschöpft sich in Ankündigungen und unverbindlichen Prüfaufträgen. Nach den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin dürfte dieser Prüfauftrag in der Ministerialbürokratie versanden - bis zur nächsten Wahl“, kritisieren die Abgeordneten der AfD in ihrem Antrag. Sie fordern von der Bundesregierung deshalb unter anderem einen grundsätzlichen Ausschluss von Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn nationale Haftbefehle zur Sicherung der Untersuchungshaft oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe vorliegen sowie bei einer von der Justiz festgestellten Entziehung vom staatlichen Zugriff. Gemeinsam mit den Ländern müsse zudem ein bundeseinheitliches, vollautomatisiertes elektronisches „Justiz-Sozial-Meldeverfahren“ eingeführt werden. Außerdem müsse verhindert werden, dass die geplante Zulassung von Videotelefonie für Meldetermine im Jobcenter zum Einfallstor für verschleierte Ortsabwesenheiten und Identitätstäuschung werde. Meldetermine in den Jobcentern müssen grundsätzlich persönlich wahrgenommen werden, fordert die Fraktion. (che/vom/24.09.2026)